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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 0.1 ANGABEN ZUM OBJEKT
Lage des Objekts:
Das gründerzeitliche Wohngebäude Heegermühler Straße 36 befindet sich im innerstädtischen Gebiet von Eberswalde 16225, im Stadtteil Westend.
Baujahr: ca. 1915-1920
Denkmalschutz: Nein
Eigentümerin ist die WHG
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung:
Rohbauarbeiten, Erdbauarbeiten, Abbrucharbeiten, Abdichtungsarbeiten, Mauerarbeiten, Holzbauarbeiten
Wir weisen darauf hin, dass zeitgleich mit dieser Ausschreibung auch die Vergabe für das benachbarte Bauvorhaben in der Heegermühler Straße 40 erfolgt.
Es ist ausdrücklich erwünscht, dass sich interessierte Firmen auf beide Ausschreibungen bewerben. Eventuelle Skonti oder Preisnachlässe, die im Falle einer Beauftragung für beide Bauvorhaben gewährt werden können, sind bei der Angebotsabgabe gesondert auszuweisen.
Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Platzverhältnisse:
Die Haupterschließung des Grundstücks erfolgt über die Bundesstraße B167, Heegermühler Straße. Der Hinterhof ist zudem über den Privatweg Schwarzer Weg und einer 1-läufigen Treppe erreichbar. Der Höhenunterschied zwischen Hinterhof und Schwarzer Weg beträgt ca. 1,80 m
Der Schwarze Weg ist ein Privatweg im Besitz der WHG. Die Zufahrt kann für die An- und Ablieferung der Baustelle verwendet werden. Wenden ist jedoch nicht möglich, die Müllabfuhr fährt rückwärts rein.
Die Wegerechte der Anrainer sind zu berücksichtigen.
Parkplätze:
Parkplätze für Firmenfahrzeuge des Auftragnehmers können im Bereich der Baustelleneinrichtung nicht zur Verfügung gestellt werden.
Vor dem Gebäude wird vom AG eine Halteverbotszone für die Anlieferung 7:00 bis 17:00 Uhr eingerichtet. Außerhalb dieser Zeiten stehen die Parkbuchten den Anwohnern zur Verfügung.
In unmittelbarer Nachbarschaft werden bis zu 10 PKW-Stellplätze (bis max. Transportergröße) von der WHG für den AN zur Verfügung gestellt, die Standplätze werden ausgeschildert.
Ein Anspruch von Seiten des AN auf Zusicherung von garantierten Stellplätzen begründet sich daraus nicht.
In der Umgebung sind weitere öffentliche Parkplätze im begrenzten Ausmaß vorhanden.
Baustelleneinrichtungsflächen:
BE-Flächen können auf dem eigenen Grundstück im Hinterhof, sowie im Vorgarten zzgl. 1,9 m vom Gehweg zur Verfügung gestellt werden. Die Beantragung der Sondernutzungserlaubnis des Gehwegbereichs sowie die dazugehörige Beschilderung erfolgt über die Auftraggeberin
Der anliegende BE-Konzept Plan stellt nur einen Vorschlag dar. Vor Beginn der Bauarbeiten ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen
Die Erstellung des BE-Plans wird gesondert vergütet.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Dauerhafte Lagerplätze können innerhalb des Baustellenbereichs nicht zur Verfügung gestellt werden.
Grundwasser:
Das Grundstück befindet sich in Wasserschutzzone III
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Arbeiten unter strikter Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen für Wasserschutzgebiete durchzuführen. Dies betrifft insbesondere den Umgang, die Lagerung und den Einsatz von wassergefährdenden Stoffen (z.B. Öle, Kraftstoffe, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien).
Gefahr von baubedingter Verunreinigung des Grundwassers durch Eintrag umweltgefährdender Stoffe ist grundsätzlich durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, hier vor allem durch auf der Baustelle eingesetzte Baustoffe sowie Schmier- und Kraftstoffe von Baumaschinen. Durch die Sicherstellung eines sachgerechten Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen sind entsprechende Risiken zu minimieren.
Vorgaben Beseitigung Abfall:
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, von der
Bauleitung festgestellte Müllanhäufungen im Bereich der Baustelle nach erfolgloser Aufforderung des Verursachers, zu dessen Lasten durch eine Fremdfirma im Rahmen einer Zwischenreinigung beseitigen zu lassen.
0.2 ERLÄUTERUNGSBERICHT ENTWURF
Das gründerzeitliche Wohngebäude Heegermühler Str. 36 wird umfassend saniert und das Dachgeschoss wird ausgebaut. Sämtliche technischen Anlagen werden erneuert.
Das Treppenhaus verbleibt weitestgehend im Bestand. Historische Türen werden nach Möglichkeit erhalten, instandgesetzt und aufgerüstet.
03. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Die Arbeiten sind in einem bestehenden Gründerzeitwohnhaus auszuführen. Die Wohnungen sind leergezogen.
Die Leistung umfasst umfangreiche Rückbauarbeiten, darunter den Abbruch von nichttragenden Innenwänden, Schornsteinen, der gesamten Dachkonstruktion, inklusive Eindeckung und Schalung. Des Weiteren sind Erdarbeiten zur Freilegung des Kelleraußenmauerwerks und Abdichtungsarbeiten am erdberührten Mauerwerk vorgesehen. Die Mauerwerksarbeiten beinhalten das Schließen und Herstellen von Fenster- und Türöffnungen, das Mauern von Innenwänden und diverse Sturz- und Auflagerarbeiten. Betonarbeiten umfassen einen neuen Ringbalken im Dachgeschoss und eine neue Stahlbetondecke über dem Treppenhaus.Zimmererarbeiten beinhalten die Erneuerung einzelner Deckenbalken, sowie die Ertüchtigung durch Anlaschen und die Verlegung von OSB-Schalungen.
Das Dach der Remise wird komplett rückgebaut und als Ziegeleinhangdecke mit Flachdachabdichtung neu errichtet
Das Gebäude wird über ein innenliegendes Treppenhaus erschlossen. Zudem werden straßen- bzw. hofseitig Fassadengerüste mit Wetterschutzdach, einen Bauaufzug und einen Treppenturm bauseits zur Verfügung gestellt.
Zur Leistung gehören das Aufnehmen und Fördern der anfallenden Stoffe und Bauteile:
-horizontal innerhalb des Gebäudes bis zu einer Entfernung von 20m, außerhalb von Gebäuden bis zu einer Entfernung von 50m
-vertikal bis zu einer Entfernung von 15m, -Schuttrutschen nur hofseitig, Höhe bis 15 m (OK.FF Dachgeschoss +14 ü.GOK Hof).
Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen ist nicht gestattet.
Das Lagern oder das unmittelbare Laden gehören ebenso zur Leistung.
Baustrom und Sicherheitsbeleuchtung der Flucht und Rettungswege werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Bauwasser wird gem. separater Position im Keller eingerichtet. Der Verbrauch von Bauwasser und Baustrom wird mit jeweils 0,30 % der Brutto Schlussrechnungssumme zum Abzug gebracht.
Der AN wird prozentual an der Bauwesenversicherung des AG mit einer Umlage von 0,10% der Brutto-Schlussabrechnungssumme beteiligt.
VORGESEHENE MASSNAHMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNGEN
ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Erforderliche Maßnahmen, um Lärm- und Schmutzbelästigungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, sind als Nebenleistungen anzusehen und ohne gesonderte Vergütung auszuführen.
Für Maßnahmen zum Schutz gegen Baulärm während der Baustelleneinrichtung, der Bauausführung und der Baustellenräumung, gelten die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm und Lärmimmissionen. Die Nachbarschaft ist insbesondere vor Lärm, Erschütterungen und Staub zu schützen. Immissionsschutz: 8 h Mittelungspegel von 7.00 bis 18.00 Uhr 45 dB(A) und von 18.00 bis 7.00 Uhr 30 dB(A).
Es dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden.
Während der Durchführung der Leistungen des AN muss ständig eine bautechnisch ausgebildete und deutsch sprechende Fachkraft als Vorarbeiter anwesend sein.
Werden bei den Arbeiten bisher unbekannte, kontaminierte Materialien angetroffen, so ist der AG unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall.
Zur Vermeidung von übermäßiger Staubentwicklung ist der Erdaushub / Bauschutt ggf. zu nässen bzw. gegen das Freisetzen von Staub zu sichern.
ARBEITSSCHUTZMASSNAHMEN
- Die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften ist Teil der Vertragsleistung des AN.
- Vor Arbeitsbeginn ist vom AN eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und die Benennung der Ersthelfer dem SiGeKo zu übergeben
- Der AN ist verpflichtet, die Arbeiten - unter Einhaltung der gültigen Arbeitsschutzbestimmungen auszuführen.
- Der AN ist für die Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe" verantwortlich. Zu nennen sind insbesondere: BGV A1 (Allgemeine Vorschriften), BGV D1 (Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren), BGV C22 (Bauarbeiten), BGV A4 (Arbeitsmedizinische Vorsorge), BGV B3 (Lärm).
0.4. AUSFÜHRUNG ALLGEMEIN
Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und diese dem AG mindestens einmal wöchentlich zur Einsicht vorzulegen.
FACHBAULEITER:
Der Auftragnehmer (AN) hat vor Beginn der Arbeiten einen verantwortlichen Fachbauleiter zu benennen. Zu den Pflichten des verantwortlichen Fachbauleiters gehören insbesondere:
- Überwachen, dass sämtliche Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den in den Verdingungsgrundlagen genannten Vorschriften ausgeführt werden.
- Überwachen, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.
- Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen
In die Einheitspreise der Demontagearbeiten sind alle Kosten für erforderliche Hilfs- und Verbrauchsstoffe, Werkzeuge, Demontagehilfsmittel usw. einzurechnen.
SICHERHEITSKOORDINATION:
Der / die Auftragnehmer, einschließlich etwaiger Nachunternehmer, werden darauf hingewiesen, dass sie für die Koordination der sicherheits- und gesundheitsrelevanten Punkte nötigen Unterlagen, sowohl für die Planungs- und Ausführungsphase, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen haben. Änderungen in der Auftragsabwicklung müssen sofort dem Auftraggeber oder deren Vertreter, dem Sicherheitskoordinator und der örtlichen Bauleitung gemeldet werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN:
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Zusätzlich zu den hier aufgeführten Regelungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C (VOB/C) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als integraler Vertragsbestandteil gelten.
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DGUV Information 201-012
Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen.
Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt.
Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Gefahrbereiche auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen.
Die Arbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist über den Zustand der benachbarten Grundstücke, Bauwerke und Verkehrswege gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Zustandsprotokoll zu erstellen. Dabei erkannte Schäden sind zu fotografieren und zu dokumentieren.
Das Treppenhausgeländer und die historischen Türen sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen.
Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall.
Neben den gefahrstoffspezifischen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) hat der Abbruch/Rückbau der gefahrstoffhaltigen, gefährlichen Abfälle unter Einhaltung folgender organisatorischer und technischer Sicherheitsmaßgaben zu erfolgen:
-Anzeige nach § 6 BbgBauVorlV bei der Bauaufsichtsbehörde spätestens 1 Monat vor Baubeginn
-Anzeige beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und
Gesundheit (LAVG)
-Anzeige bei der Berufsgenossenschaft spätestens 14 Tage vor Baubeginn
-Einsatz eines sachkundigen Bauleiters nach DGUV-Regel 101-0045, TRGS 519, TRGS 551
-Einsatz von Personal mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gem. den
berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
-Absperrung und ausreichende Beschilderung des Arbeitsbereiches
-Mindestens tragen von Atemschutz-Halbmasken mit Partikelfiltern P 2 und Einweg Schutzanzügen (partikeldicht - CE-Kategorie, Typ 5) bei der Demontage von
Mineralwolle und Asbestprodukten
-Tragen von Arbeitsschutzhandschuhen
-Rückstandslose Entfernung der Abfälle nach ggf. intensivem Befeuchten
-Staubdichtes Verpacken der Abfälle bzw. Zwischenlagerung in geschlossenen
Containern und fachgerechte Entsorgung
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen.
Angaben zur Abrechnung
Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Masse abzurechnen sind, sind durch Wiegen auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wiegeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist.
Sonstige Angaben
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.01 Baustelleneinrichtung für die Abbrucharbeiten Baustelle einrichten, vorhalten über die vereinbarte Bauzeit sowie räumen der Baustelle
01.__.01
Baustelleneinrichtung für die Abbrucharbeiten
L
1.00
psch
01.__.03 Bodenflächen abdecken, Milchtütenpapier Schutzabdeckung auf Bodenflächen, zum Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung mit beidseitig silikoniertem/PE-beschichtetem Karton, unempfindlich gegen Wasser, Flüssigkeiten und dem Stellen von Gerüsten.
Ausführungsort:Böden Wohnungen
01.__.03
Bodenflächen abdecken, Milchtütenpapier
165.00
m²
01.__.04 Treppenflächen abdecken, Milchtütenpapier Schutzabdeckung auf Treppenläufen und Podesten zum Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung der Bestandflächen, mit beidseitig silikoniertem/PE-beschichtetem Karton, unempfindlich gegen Wasser, Flüssigkeiten und Gerüststellen.
Einbauort: Treppenflächen EG-DG
01.__.04
Treppenflächen abdecken, Milchtütenpapier
67.50
m²
01.__.05 Schutzmaßnahmen historische Türen Historische Türen inklusive Zargen, die erhalten bleiben, fachgerecht mit Schutzfolie und einer stoßfesten Abdeckung (z.B. Hartfaserplatten) beidseitig schützen. Inklusive aller Befestigungs- und Polstermaterialien sowie späterer Demontage und Entsorgung.
01.__.05
Schutzmaßnahmen historische Türen
10.00
Stk
02 Rückbauarbeiten
02
Rückbauarbeiten
Hinweis zu Entsorgungscontainern Die Kosten für die Bereitstellung, die Vorhaltung auf der Baustelle sowie den Abtransport der für die fachgerechte Trennung und Entsorgung der Abbruchmaterialien erforderlichen Container (z.B. für Bauschutt, gemischte Bauabfälle, gefährliche Abfälle) sind in die Einheitspreise der jeweiligen Rückbau- und Entsorgungspositionen einzurechnen. Sie werden nicht gesondert vergütet.
Hinweis zu Entsorgungscontainern
02.01 Rückbau Wände
02.01
Rückbau Wände
02.02 Rückbau Decken
02.02
Rückbau Decken
02.03 Rückbau Dach
02.03
Rückbau Dach
04 Vorarbeiten
04
Vorarbeiten
04.__.01 Putz Kellerwände abschlagen, lose haftend, entsorgen Putz Kellerwände abschlagen, lose haftend, Mauerwerk grob reinigen; Bauschutt entsorgen.
Ausführungsort: Kellergeschoss
04.__.01
Putz Kellerwände abschlagen, lose haftend, entsorgen
115.00
m²
04.__.02 Putz Kellerwand abschlagen, fest, entsorgen Putz Kellerwände abschlagen, fest haftend, Mauerwerk grob reinigen; Bauschutt entsorgen.
Ausführungsort: Kellergeschoss
04.__.02
Putz Kellerwand abschlagen, fest, entsorgen
145.00
m²
04.__.03 Außenputz abschlagen, lose haftend Außenputz abschlagen, lose haftend, Mauerwerk grob reinigen; Bauschutt entsorgen.
04.__.03
Außenputz abschlagen, lose haftend
45.00
m²
04.__.04 Außenputz abschlagen, fest Außenputz, fest haftend, entfernen und Mauerwerk grob reinigen; Bauschutt entsorgen.
04.__.04
Außenputz abschlagen, fest
75.00
m²
04.__.05 Kanten und Außenecken brechen Kanten und Außenecken mit geeignetem
Gerät ca.10 mm breit anfasen / brechen,
Grate entfernen.
04.__.05
Kanten und Außenecken brechen
98.00
lfm
04.__.06 Schadhafte Fugen ausräumen Schadhafte Fugen ca. 2 cm tief ausräumen.
Anfallenden Bauschutt in Container verladen.
04.__.06
Schadhafte Fugen ausräumen
245.00
m
06 Mauerwerksarbeiten
06
Mauerwerksarbeiten
Hinweistext Abfangung von kleinen Öffnungen Grundsätzlich sind unmittelbare Lasteintragungen aus Decken oder Unterzügen durch Absteifungsrahmen o. ä. soweit abzufangen, dass in allen Bauzuständen die Standsicherheit gewährleistet ist.
Nach Festlegung der Lage einer neuen Öffnung sind die zukünftigen Auflagerbereiche, wenn nicht anders angegeben, mit mindestens drei Schichten MZ (KSV) 20/III zu ertüchtigen. Die Wand wird in Höhe der zukünftigen Trägerlage bis zur Mitte geschlitzt (nicht stemmen), so dass jederzeit eine Mindestwandstärke von dw / 2 (mind. 12 cm) zur Lastabtragung erhalten bleibt.
Nach Einbau muss das Mauerwerk über dem 1. Träger sorgfältig ausgekeilt werden.
Anschließend wird mit der zweiten Seite ebenso verfahren.
Nach dem gleichmäßigen Nachkeilen beider Träger kann die Öffnung hergestellt werden.
Hinweistext Abfangung von kleinen Öffnungen
06.__.06 Sturzauflager stemmen, Stahlträger einbauen, Wanddicke bis
40 cm Sturzauflager für Stahlträger stemmen, Auflagerflächen mit Mörtel abgleichen, einschl. aller Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen am vorhandenen Mauerwerk; Bauschutt entsorgen.
Öffnungen mit Stahlträger, gemäß statischer Erfordernisse überdecken, Stürze über- bzw. ausmauern
Wanddicke: bis 40 cm
Auflagerlänge: bis 240 mm
Auflagerhöhe: bis 300 mm
Träger: 2x HEA 160 S235
Trägerlänge:bis 1,45m
Einbauort: Aussenwand Hof-Remise
nur Abbruch und Entsorgung; Maurerarbeiten und Stahlträger sind bauseits
06.__.06
Sturzauflager stemmen, Stahlträger einbauen, Wanddicke bis
40 cm
1.00
St
06.__.07 Sturzauflager stemmen, Stahlträger einbauen, Wanddicke bis
50cm Wanddicke: bis 50 cm
Träger: 2x HEA 100 S235
sonst wie vor
Einbauort: Aussenwand Hof Remise
nur Abbruch und Entsorgung; Maurerarbeiten und Stahlträger sind bauseits
06.__.07
Sturzauflager stemmen, Stahlträger einbauen, Wanddicke bis
50cm
H
1.00
St
06.__.08 Sturzauflager stemmen, Auflagerverbesserung, Stahlträger
einbauen, Wanddicke bis 40cm Beidseitige Auflagerverbesserung SFK 20 / M III
Auflagerverbesserung A:font-family: 'Arial"/> 38/52/50 cm
Auflagerverbesserung B:font-family:
'
Arial"/> 38/20/30 cm
Wanddicke: bis 40 cm
Träger: 2x HEA 160 S235
Trägerlänge: bis 1,40m
Einbauort: Mittelwand EG
nur Abbruch und Entsorgung; Maurerarbeiten und Stahlträger sind bauseits
06.__.08
Sturzauflager stemmen, Auflagerverbesserung, Stahlträger
einbauen, Wanddicke bis 40cm
H
1.00
Stk
06.__.09 Sturzauflager stemmen, Auflagerverbesserung, Stahlträger
einbauen, Wanddicke bis 40cm Beidseitige Auflagerverbesserung SFK 20 / M III
Größe Auflagerverbesserung: 38/60/60cm
Wanddicke: bis 40 cm
Träger: 2x HEM 180 S235
Trägerlänge: 2,90m
Einbauort: Eingangsbereich EG
nur Abbruch und Entsorgung; Maurerarbeiten und Stahlträger sind bauseits
06.__.09
Sturzauflager stemmen, Auflagerverbesserung, Stahlträger
einbauen, Wanddicke bis 40cm
H
1.00
Stk
06.__.10 Sturzauflager stemmen, Auflagerverbesserung, Stahlträger
einbauen, Wanddicke bis 40cm Beidseitige Auflagerverbesserung SFK 20 / M III
Größe Auflagerverbesserung: 38/30/40cm
Wanddicke: bis 40 cm
Träger: 2x HEM 180 S235
Trägerlänge: 3,27m
Einbauort: Wohnung EG
nur Abbruch und Entsorgung; Maurerarbeiten und Stahlträger sind bauseits
06.__.10
Sturzauflager stemmen, Auflagerverbesserung, Stahlträger
einbauen, Wanddicke bis 40cm
H
1.00
Stk
06.__.11 Fensteröffnung ausbrechen, d< 40 cm,
bis 2,5 m² Fensteröffnung in Wänden aus Ziegelmauerwerk aller Festigkeiten beidseitig geputzt, herstellen. Zum Schutz des verbleibenden Mauerwerks mit Putzflächen, die Leibungen vor Beginn der Abbrucharbeiten seitlich einschneiden.
Größe: bis 2,5 m²
Wanddicke: bis 40 cm
Mauerwerk: Reichsformat
Ausbauort: Aussenwand Hof, 2. bis 3.OG
nur Abbruch und Entsorgung; Maurerarbeiten und Sturz oder/ bzw. Stahlträger sind bauseits
06.__.11
Fensteröffnung ausbrechen, d< 40 cm,
bis 2,5 m²
9.20
m²
06.__.12 Fensteröffnung ausbrechen, d< 50 cm,
bis 2,5 m² Wanddicke: bis 50 cm
Ausbauort: EG bis 1.OG
nur Abbruch und Entsorgung; Maurerarbeiten und Sturz und/ oder Stahlträger sind bauseits
06.__.12
Fensteröffnung ausbrechen, d< 50 cm,
bis 2,5 m²
H
9.20
m²
06.__.13 Wandpfeiler ausbrechen, 70/42 cm Wandpfeiler zwischen zusammengelegten Fensteröffnungen nach Einbau der neuen Stahlstürze von Unterkante Sturz bis Fußbodenoberkante ausbrechen, Bauschutt entsorgen
Pfielermaße: 70/42 cm
Höhe: 2,65m
Ausbauort: Wohnung EG
nur Abbruch und Entsorgung; Maurerarbeiten sind bauseits
06.__.13
Wandpfeiler ausbrechen, 70/42 cm
1.00
Stk
10 Durchbrüche
10
Durchbrüche
10.__.01 Deckendurchbruch, Stahlsteindecke, bis 1000 cm², d=bis 20 cm Deckendurchbruch in Stahlsteindecke herstellen, Ziegelhohlkörper vorsichtig von Hand herausklopfen ohne die Zugbänder zu beschädigen; Bauschutt entsorgen.
Die Abstützungen und Schalarbeiten während der Bauzeit sind einzukalkulieren.
Deckenmaterial: Ziegelhohlkörper
Lochquerschnitt: bis 1000 cm²
Deckendicke: bis 20 cm
Ausbauort: Decke über KG
nur Abbruch und Entsorgung; Maurer-, Schal- und Betonarbeitenarbeiten sind bauseits
10.__.01
Deckendurchbruch, Stahlsteindecke, bis 1000 cm², d=bis 20 cm
15.00
St