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Baubeschreibung
Bauherr ist die Hebe GmbH, Papenreye 20, 22453 Hamburg.
1. Bauabschnitt:
Neubau eines Edeka-Verkaufsmarktes einschl.
Herstellung der Außenanlagen mit Stellplätzen und
Grünanlagen in der
Altonaer Chaussee 30, 22869 Schenefeld.
2. Bauabschnitt:
Partielle Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes zu
einem Getränkeverkaufsmarkt in der Altonaer Chaussee 24
-28, 22869 Schenefeld.
Der Neubau ist nicht unterkellert, die Verkaufsfläche
beträgt ca. 1.000 m², der Sozialtrakt ist aufgeteilt
in zwei Ebenen.
Der Rohbau wird in Massivbauweise hergestellt. Die
Brettschichtbinder mit Spannweiten bis zu 30 m
ermöglichen eine
stützenfreie Konstruktion des Verkaufsraumes. Die
äußere Hülle wird durch eine Verblend- und
WDVS-Fassade,
Aluminum-Glas-Elemente und ein Trapezblechdach mit
Aufdachdämmung geprägt.
Baubeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Anlage 1 zum Bauleistungsvertrag
Der AN erklärt mit der Abgabe des Angebotes, dass er
sich über die Lage und
Beschaffenheit des Grundstückes, von den Einzelheiten
der Ausschreibung
und ihrer Grundlagen unterrichtet hat und dass er sich
aus den erhaltenen
Unterlagen über den Umfang der vertraglichen
Leistungen sowie über die Art
der Abrechnung informieren konnte.
Auf Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnis,
Zeichnungen und
einzelnen Bestimmungen zur Angebotsabgabe ist
schriftlich schon mit
Angebotsabgabe hinzuweisen. Ist der Bieter der
Meinung, dass die
Leistungsbeschreibung oder Teile der
Leistungsbeschreibung oder die
ergänzenden Unterlagen unvollständig, unklar oder
fehlerhaft sind, ist er
verpflichtet, diesen einem gesonderten
Begleitschreiben so zu ergänzen, dass ersichtlich ist,
welche
Teile zur funktionsgerechten und in sich geschlossenen
Leistung notwendig sind.
Die Abgabe von Preisen für Alternativpositionen und
abgefragte Einheitspreise ist zwingend
vorgeschrieben. Alternativvorschläge des Bieters sind
als
Nebenangebote zugelassen. Sie sind dem Angebot als
besondere Anlage
beizufügen.
Der AG (Auftraggeber) behält sich vor, einzelne
Leistungen aus dem LV des
AN auch nach Angebotsabgabe herauszunehmen.
In die Einheitspreise sind alle zur Erbringung der
vertraglichen Leistung
notwendigen Bau-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
Hilfsgeräte, Transporte einschl.
eventueller Zwischentransporte sowie sämtliche
Lohnnebenkosten wie
Fahrgelder, Wegegelder, Auslösungen, Zulagen usw. für
die vorgegebenen
Ausführungsfristen einzurechnen. Eine gesonderte
Vergütung hierfür erfolgt
nicht.
In die Einheitspreise sind ferner alle zur Erbringung
der beschriebenen
Leistung erforderlichen Materialien, sofern in der
Leistungsbeschreibung
selbst nichts anderes gesagt ist, einzurechnen.
Mehrarbeits-, Nachtarbeits- und Feiertagszuschläge
werden nur in dem
Umfang erstattet, in dem die Objektüberwachung die
Ableistung derartiger
Stunden schriftlich gefordert hat, nicht jedoch bei
Verzug des Auftragnehmers.
Die Nettoeinheitspreise sind Festpreise, die bis zur
Schlussrechnung gelten,
wobei auch Lohn- und Materialgleitklauseln als nicht
vereinbart gelten.
Nachforderungen aus vorstehenden Gründen können nicht
berücksichtigt
werden. § 2 Nr. 3 VOB/B bleibt unberührt.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger
schriftlicher Ankündigung
und auf ausdrückliche Anordnung der Objektüberwachung
ausgeführt werden.
Stundenlohnzettel sind werktäglich mit den üblichen
Angaben (Art und Umfang
der Leistung, Datum und Zeitraum der Leistung, Namen
und Qualifikation der
die Leistung ausführenden Mitarbeiter) aufzustellen
und dem AG innerhalb
einer Woche zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die
Unterschrift unter
Stundenlohnzetteln gilt nicht als
Rechnungsanerkennung. Es bleibt die
Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder
Vertragsarbeiten
handelt.
Der Umfang der Beauftragung bleibt vorbehalten. Sofern
der Auftrag
pauschaliert wird gilt: Mehr oder Minderleistungen
gegenüber den
ausgeschriebenen Mengen werden bei Änderungen des
Bauentwurfs oder der Ausführung
entsprechend Aufmaß zu den angebotenen Einheitspreisen
abgerechnet.
Der AG ist berechtigt, geänderte und zusätzliche
Leistungen anzuordnen,
auch wenn diese nicht erforderlich, wohl aber
zweckmäßig für die Realisierung
des Projektes sind. Das gilt auch für
Beschleunigungsanordnungen und für
Anordnungen, die zu einer Verlängerung der vertraglich
bestimmten Bauzeit
führen.
Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen
Materialien und Teile
sind vom AN auf Verlangen des AG in angemessenem
Umfang so frühzeitig zu
liefern und zu montieren, dass hierdurch der
Baufortschritt nicht gefährdet
wird. Die Kosten hierfür und für vom Auftraggeber
verlangten Nachweis trägt
der AN. Die Genehmigung von bemusterten Materialien
entbindet den
Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortlichkeit
hinsichtlich der Qualität
dieser Materialien.
Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der
Schriftform, wenn die
Behinderung offenkundig ist. Ist erkennbar, dass sich
durch eine Behinderung
oder Unterbrechung Auswirkungen ergeben, hat der AN
diese dem AG
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er
schuldhaft diese Mitteilung,
hat er den dem AG daraus entstehenden Schaden zu
ersetzen.
Muss der AN sein Personal aus besonderen, nicht von
ihm zu vertreten den
Gründen abziehen oder reduzieren, ist er verpflichtet,
dies beim AG schriftlich
anzumelden und nach Herstellung der erforderlichen
Zustände sein Personal
innerhalb von 3 Werktagen wieder in der erforderlichen
Mannstärke
bereitzustellen.
Für den Fall, dass der AN die Vertragsfristen
schuldhaft überschreitet, gilt eine Vertragsstrafe als
vereinbart.
Der Auftraggeber kann sich Vertragsstrafenansprüche
noch bis zur
Schlusszahlung vorbehalten.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers bleiben
unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche
Schadensersatzansprüche angerechnet.
Abnahmen von Teilleistungen werden nur im Beisein des
verantwortlichen
Bauleiters und einem vom AG benannten Vertreter
durchgeführt. Die
Schlussabnahme erfolgt im Beisein des AG. Der AN hat
für die Abnahme die
notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
Der AN verzichtet auf den Einwand verspäteter
Mängelrüge. Der AG kann
daher bis zum Ende der Gewährleistungspflicht die
Mängelbeseitigung
verlangen, auch für Mängel vor bzw. bei der Abnahme.
Die Gewährleistungsfristen beginnen an dem, der
mängelfreien Abnahme
durch den AG folgenden Tag. Wird innerhalb der
Gewährleistungsfrist ein
Mangel gerügt, so lebt die Gewährleistungsfrist für
alle
Gewährleistungsansprüche bezüglich des gerügten
Mangels, bis der AN seine
Gewährleistung oder Schadenersatzverpflichtungen
gegenüber dem AG erfüllt hat, wieder auf.
Mangelhafte oder nach fehlerhaften Maßen bzw. mit
vertragswidrigem Material
ausgeführte Arbeiten sind nach Aufforderung sofort zu
beseitigen und durch
fehlerfreie zu ersetzen. Der AN ist dafür
verantwortlich, dass die
Mängelbeseitigung fristgerecht und ohne Kosten für den
AG erfolgt und hat für alle Nachteile, die
dem AG oder Dritten aus seiner mangelhaften Leistung
entstehen, aufzukommen.
Werden die Mängel innerhalb einer vom AG gesetzten
Frist nicht beseitigt, so
ist der AG berechtigt, die fehlerhaften Leistungen
durch einwandfreie zu
ersetzen. Alle hierzu erforderlichen Kosten sowie alle
durch die mangelhafte
Leistung dem AG entstehenden mittelbaren Schäden hat
der AN zu erstatten.
Bei vom AN zu vertretenden Mängeln kann der AG
mindestens das 2-fache der
Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten, bis die
Mängel beseitigt sind.
Mängelansprüche richten sich - soweit nichts
Abweichendes bestimmt ist in
Art und am Umfang nach § 13 VOB/B. Der AG kann auch
schon vor der
Abnahme bei Vorliegen von Mängeln die Rechte aus § 13
Nr. 5, Abs. 2 VOB/B
geltend machen. Es bedarf ausdrücklich keiner (Teil-)
Kündigung des
Vertrages, damit der AG unter die weiteren
Voraussetzungen zur
Nachbesserung im Wege der Selbstvornahme schreiten
kann. Verstreicht eine Aufforderung zur
Nacherfüllung vielmehr fruchtlos, ist der AG
berechtigt, die
Mängel auf Kosten des AN durch Drittunternehmer
beseitigen zu lassen, wenn
nicht der AN die Nacher- füllung zu Recht verweigert.
Dies gilt auch dann,
wenn ein gerügter Mangel nach Erledigtmeldung des AN
nochmals auftritt,
soweit sich eine nochmalige Nacherfüllung dem AG
ausnahmeweise zumutbar
ist. § 13 Nr. 7 VOB/B findet keine Anwendung.
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre.
Die Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme der
Leistungen.
Der AN ist verpflichtet, eine für die Dauer des
Auftrages ausreichende
Haftpflichtversicherung nachzuweisen und hat eine
Kopie spätestens mit der
Auftragsbestätigung dem AG vorzulegen. Die
Versicherungspflicht ist auch
Nachunternehmern aufzuerlegen.
Der Auftragnehmer kann sich in keinem Fall darauf
berufen, nicht oder nicht
ausreichend überwacht worden zu sein. Seine Haftung
wird nicht dadurch
ausgeschlossen oder beschränkt, dass von ihm
vorgelegte Unterlagen zur
Durchführung von Leistungen durch den Architekten, die
Bauleitung oder
sonst von dritter Seite geprüft oder genehmigt sind.
Bindefrist für das Angebot beträgt 2 Monate. Sie
beginnt mit dem Werktag, der dem Abgabetermin
folgt. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Frist an
sein
Angebot gebunden.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er
die
vorgenannten Bedingungen und die angeführten
Unterlagen ausdrücklich
anerkennt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Als Bauleiter im Sinne des § 319 StGB gilt der
Auftragnehmer oder die von
ihm bevollmächtigte Person.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen
dem AG schriftlich zu benennen:
die von ihm eingesetzten verantwortlichen,
deutschsprachigen Fachbauleiter; deren
deutschsprachigen Vertreter bei längerer Abwesenheit;-
den auf der Baustelle unmittelbar
deutschsprachigen Aufsichtführenden (Meister, Polier,
Vorarbeiter, o. dgl.); Anschrift und
Telefonnummer, unter der diese Personen erreichbar
sind;
Gleiches gilt für den Sicherheitsbeauftragten.
Jeder Wechsel einer oben genannten Personen ist dem AG
unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
Die Fachbauleiter haben sich in einer dem
Arbeitsaufwand angemessenen
Zeit auf der Baustelle aufzuhalten und sich wegen
Fragen zur Ausführung
jeweils bei der Bauleitung zu melden.
Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN abzulehnen
und deren
unverzügliche Entfernung von der Baustelle zu
verlangen, falls Tatsachen
den Eindruck rechtfertigen, dass diese Arbeitskräfte
unzureichende
Fachkenntnisse oder Fähigkeiten haben, um die Arbeiten
vertragsgerecht
auszuführen oder durch persönliches Verhalten den
Arbeitsablauf auf der
Baustelle stören. Der AN ist verpflichtet, die
abgelehnten Arbeitskräfte sofort
durch qualifizierte Arbeitnehmer zu ersetzen.
Der Einsatz von Arbeitskräften außerhalb der durch den
Gesetzgeber
gesetzten Voraussetzungen (z.B.
Sozialversicherungspflicht) ist nicht
gestattet. Die vom Auftragnehmer eingesetzten
Arbeitskräfte habe ihren
Sozialversicherungsausweis stets bei sich zu führen.
Der Auftraggeber ist
berechtigt, Kontrollen durchzuführen.
Der AN und seine Nachunternehmer sind verpflichtet,
Listen über die auf den Baustellen täglich
beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und
sicherzustellen,
dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde
zur Einsichtnahme
vorgelegt werden können.
Zur Ausführung bestimmte Unterlagen werden dem AN
1-fach kostenfrei übergeben. Die Fertigung
weiterer Exemplare ist Sache des AN. Die Kosten sind
mit den Vertragspreisen abgegolten.
Der AN verpflichtet sich, dem AG sämtliche von ihm
angefertigte
Ausführungspläne einschließlich Montage- und
Werkstattpläne zur
Planprüfung vorzulegen. Die Pläne bedürfen, bevor sie
ausgeführt werden
dürfen, einer Freigabe durch den Objektplaner.
Die Regelprüfzeit für den AG beträgt zwei Wochen ab
Eingang der Pläne bei
ihm und der beauftragten Objektüberwachung und eine
Woche für jeden
weiteren Prüflauf. Planfreigaben dienen nicht dazu,
den AN vor Fehlern und
Schäden zu schützen, die dieser in Folge der
übernommenen
Planungsaufgaben zu tragen hat. Vielmehr bleibt der AN
für die Richtigkeit
der von ihm erstellten und geprüften
Planungsergebnisse allein
verantwortlich. Planänderungen gegenüber bereits
freigegebenen Plänen hat der AN ausdrücklich
als solche zu kennzeichnen und in einem
Änderungsindex ohne weiteres nachvollziehbar
fortzuführen.
Sofern die Pläne eine Änderung des vertraglichen
Bau-Solls beinhalten, hat
der AN den AG hierauf schriftlich hinzuweisen.
Unterlässt der AN einen
solchen Hinweis, kann der AG davon ausgehen, dass mit
den vorgelegten
Plänen Änderungen des vertraglichen Bau-Solls nicht
verbunden sind. Mit
Freigabe von Plänen durch den AG liegt keine
rechtsgeschäftliche
Zustimmung zur Änderung des vertraglichen Planungs-
und Bau-Solls vor.
Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen
Unterlagen rechtzeitig beim
AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf
Vollständigkeit und Richtigkeit zu
prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen
Maße müssen,
soweit sie die Leistungen des Auftragnehmers
betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft
oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach
Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen.
Alle Unstimmigkeiten
sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben. Bei
Nichterfüllung
dieser Pflichten trägt der AN alle daraus den AG oder
ihn selbst treffenden
Nachteile, es sei denn, er weist nach, dass diese vom
AG oder von einem
anderen Baubeteiligten zu vertreten sind.
Soweit dem AN Ausführungsunterlagen fehlen, hat er sie
sich zu beschaffen
und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Genehmigung
vorzulegen. Mit der Genehmigung
übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung.
Alle dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen,
Urkunden und
sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich
Eigentum des AG.
Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder
veröffentlicht noch dritten
Personen zugänglich gemacht werden.
Der AN stellt dem AG nach Abschluss der Baumaßnahme
vollständige
Bestandspläne und Revisionsunterlagen auf CDROM (Pläne
entweder im
DWG- oder DXF-Format zusätzlich in PLT- und
PDF-Format), andere
Unterlagen im DOC-, XLS-, PDF-Format zur Verfügung und
übergibt
sämtliche vollständigen Gebrauchs-, Reinigungs- und
Pflegeanleitungen nach Anforderung des
AG. Die Revisionspläne haben dabei dem aktuellsten
Planungsstand und dem Bau-Ist zu entsprechen. Alle
Unterlagen sind in
deutscher Sprache zu liefern.
Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich
besondere behördliche
Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich
sind, müssen
diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig
eingeholt bzw.
veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw.
Abnahmeprotokolle sind
unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl
einzureichen.
Für seine Leistungen hat der AN alle zur Sicherung der
Baustelle nach den
gesetzlichen und polizeilichen
Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen
Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung
auszuführen oder diese zu
veranlassen. Auf mögliche Gefahren aufgrund der
Bauausführung anderer
AN im Zusammenhang mit seinen Leistungen hat er
rechtzeitig hinzuweisen.
Der AN hat, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen
seiner Leistung, ohne besondere
Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle
Schutzmaßregeln zu treffen, die zur Sicherung
dritter Personen auf der
Baustelle und ihrer Umgebung erforderlich sind und die
Schutzvorrichtungen
so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von
Personen oder
Sachen ausgeschlossen ist.
Wenn zur Ausführung der Leistung des AN über die
Baustelleneinrichtung
hinausgehende verkehrspolizeiliche Maßnahmen
(Beschild- erung,
Ampelanlagen, Umleitungen etc.) erforderlich werden,
sind diese mit den
zuständigen Behörden abzustimmen und genehmigen zu
lassen. Die
entstehenden Kosten der oben genannten Leistungen sind
in den
Einheitspreis der entsprechenden Position mit
einzukal- kulieren, wenn keine
gesonderte Position im Leistungs- verzeichnis
aufgeführt ist.
Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten
Arbeitskräfte zu verpflichten,
die von den zuständigen Berufsgenossenschaften
vorgeschriebenen
persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme,
Sicherheitsschuhe) zu
tragen. Schutzausrüstungen hat der Auftragnehmer in
ausreichender Anzahl
zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die
ihrer Verpflichtung zum
Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, gelten
als fachlich und
persönlich ungeeignet im Sinne von Ziffer 1.6.
Der AN trägt die volle Verantwortung für richtige
Konstruktion seiner Gerüste
und Einrichtungen. Vor Benutzung fremder Gerüste und
Einrichtungen hat er
diese eigenverantwortlich zu prüfen.
Eine Bewachung der Baustelle ist von Seiten des AG
nicht vorgesehen. Jeder AN haftet für seine
Leistungen und die eventueller Nachunternehmer und
Zulieferer bis zur endgültigen und mängelfreien
Abnahme durch den AG.
Unterschriebene Lieferscheine sind kein Ersatz für die
fertige Leistung.
Unfälle, Schäden oder sonstige besondere Vorkommnisse
auf der Baustelle
sind unverzüglich dem AG mitzuteilen und zusätzlich
innerhalb von 2
Werktagen schriftlich zu bestätigen.
Es steht eine Baustelleneinrichtungsfläche zur
Verfügung. Das Gleiche gilt
für die Anliefermöglichkeiten. Für die
Nutzungsmöglichkeit öffentlicher
Flächen übernimmt der AG keine Gewähr. Etwaige
Sondernutzungsgenehmigungen hat der AN auf eigenes
Risiko und auf
eigene Kosten zu erwirken.
Der AN ist verpflichtet, spätestens vier Wochen vor
Beginn der
Baumaßnahme einen gegebenenfalls bauphasenbezogenen
Baustelleneinrichtungsplan nebst Aussagen der
Abwicklung des notwendigen
Baustellenverkehrs dem AG zur Abstimmung und Prüfung
sowie Freigabe
vorzulegen. Hierbei hat der AN ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des
AG keinerlei Anspruch auf Nutzung bestimmter Flächen
als
Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerfläche. Das Gleiche
gilt für die mit dem AG
abzustimmenden Kranstandort. In jedem Fall ist eine
Beeinträchtigung der
nachbarlichen Belange der angrenzenden
Nachbargrundstücke
auszuschließen bzw. auf ein unvermeidbares zumutbares
Maß zu
beschränken.
Die verkehrspolizeilichen Sicherungsvorschriften sind
besonders zu beachten (u. a. ausreichende
Beleuchtung von provisorischen Verkehrszeichen und
der Baustellenbegrenzung unter Verwendung der hierzu
entwickelten
blendungsfreien Speziallampen, Freihalten der
Feuerwehrzufahrt).
Die Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des
AN oder seiner
Erfüllungsgehilfen, einschließlich der Unterkünfte,
Arbeitsgeräte,
Arbeitskleidung usw. auf den Baustellen, auch während
der Arbeitsruhe, sind
Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich,
auch wenn sich diese
Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch
genommenen öffentlichen
und privaten Straßen einschl. Gehwegen sind jegliche
Beschädigungen oder
Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu
beseitigen, damit keine
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. Dies
gilt auch für
Lieferantenfahrzeuge des AN, insoweit haftet der AN
wie für eigenes
Verschulden. Sind mehrere Unternehmen an solchen
Beschädigungen oder
Verschmutzungen beteiligt, erfolgt eine Kostenumlage.
Der Auftragnehmer ist
dafür verantwortlich, den in seiner Obhut stehenden
Baustellenverkehr
(insbesondere Ein- und Ausfahrten) unter Beachtung der
Straßenverkehrsvorschriften einwandfrei zu regeln.
Soweit die Aufstellung und das Vorhalten von
Bauwasser- und
Baustromanschluss, Gerüsten, Hebezeugen, Aufzügen u.
ä. Einrichtungen
und Geräten vom AN als Nebenleistung zu erbringen ist,
gilt: Der AN stellt
solche Einrichtungen und Geräte den auf der Baustelle
tätigen Gewerken
innerhalb des Zeitraumes der Vorhaltung zur Verfügung.
Die Berechnung von Nutzungsgebühren
gegenüber anderen auf der Baustelle tätigen Gewerken
obliegt dem AN.
Soweit auf der Baustelle vorhandene Einrichtungen und
Geräte anderer
Unternehmen genutzt werden gilt: Der AN verpflichtet
sich, mit dem solche
Einrichtungen und Geräte vorhaltenden Unternehmer
direkte Vereinbarungen über die Nutzung
und der damit ggf. verbundenen Kosten zu treffen.
Die vom AG als besondere Leistung geforderte und
vergütete Einrichtungen und Geräte, sind
anderen Gewerken unentgeltlich zur Verfügung zu
stellen.
Es wird ausdrücklich auf die Regelungen des §4 Nr. 5
VOB/B hingewiesen,
wonach der AN die von ihm ausgeführten Leistungen und
die ihm für die
Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor
Beschädigung
und Diebstahl zu schützen hat. Die jeweiligen
Schutzmaßnahmen sind im
Vorwege mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Insbesondere sind eigene Leistungen mit
geeigneten Folien, Verkleidungen etc. vor
Verschmutzungen
durch nachfolgende Gewerke zu schützen. Dies ist in
die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Der AN hat auf Anforderung des AG ein förmliches
Bautagebuch nach den Vorschriften des AG zu
führen und dem AG arbeitstäglich einzureichen.
Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Auf
Anforderung muss der
verantwortliche Fachbauleiter des AN anwesend sein.
Für unentschuldigtes
Fehlen (in der Kernzeit der Erbringung der eigenen
Leistungen) bei der
Baubesprechung werden dem AN bei der Schlussrechnung
50,- _ /
Baubesprechung abgezogen. Von der Baubesprechung wird
vom
Objektplaner ein Protokoll verfasst und dem AN per Fax
oder E Mail
zugestellt. Widerspruch gegen den Inhalt des
Protokolls ist innerhalb von zwei Werktagen nach
Erhalt zu begründen. Andernfalls gilt das Protokoll als
akzeptiert.
Unbeschadet des Weisungsrechts des AG ist der AN
verpflichtet, seine
Leistungen mit denen anderer Gewerke zu koordinieren.
Der AN hat die
anderen am Bau Beteiligten so rechtzeitig und
umfassend zu informieren,
dass bei der Ausführung keine Störungen auftreten.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der
zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den
betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese
Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile
als
erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis oder
Prüfzeichen einer anerkannten
Prüfanstalt vorgelegt wird.
Der AG kann verlangen, dass Anlieferungen innerhalb
bestimmter Zeiten
nicht erfolgen dürfen.
Aufgrund der Lage und der fortlaufenden Nutzung der
angrenzenden
Grundstücke sind die baubetrieblich bedingten
Belästigungen und
Beeinträchtigungen (Lärm, Staub, Schmutz etc.) auf ein
nach den neusten
technischen Möglichkeiten auf ein mögliches Mindestmaß
zu reduzieren. Für
unvermeidbare lärmintensive Arbeiten kann der AG neben
den überdies
einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Arbeitszeiten festgelegen.
Hierbei sind die baubetrieblichen Notwendigkeiten des
AN angemessen zu
berücksichtigen.
Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten
umgehend zu räumen.
Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende
Aufforderung nicht
unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle
auf Kosten des
Auftragnehmers räumen lassen.
Anfallender Bauschutt und Abfälle sind nach
Erfordernis zu beseitigen,
spätestens aber zu den Wochenenden. Treppenhäuser sind
arbeitstäglich
gründlich zu reinigen. Sollte der AN seinen
Reinigungspflichten nicht
nachkommen, ist der AG nach fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen
Nachfrist berechtigt, die Reinigungsarbeiten zu Lasten
des AN zu
beauftragen, außer wenn der AN die unterlassene
Reinigung nicht zu
vertreten hat. Haften mehrere AN, so ist der AG zur
Quotelung der Kosten
nach billigem Ermessen berechtigt.
Baustrom- und Bauwasser werden vom AG im Rahmen der
örtlichen Verfügbarkeit gegen
Kostenbeteiligung bereitgestellt.
Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für
seine Leistungen ausschließlich gemäß §
644 BGB; § 7 VOB/B findet keine Anwendung.
Bauleistungsschäden sind vom Auftragnehmer
unverzüglich anzuzeigen.
Das Betriebspersonal des AG ist gründlich und
umfassend einzuweisen.
Die Einweisung hat bereits während der Inbetriebnahme
jeder Anlage zu
erfolgen. Die Einweisung des Betriebspersonals ist
durch die Bauleitung zu bestätigen.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er
die
vorgenannten Bedingungen und die angeführten
Unterlagen ausdrücklich
anerkennt.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Dachdeckungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung
einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter.
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische
Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 55634-1
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz
von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus
Stahl - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 55634-2
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz
von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus
Stahl - Teil 2: Überwachung und
Zertifizierungsanforderungen
DIN 14094-2
Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2:
Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem
Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit
Holzschutzmitteln
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten -
Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei
Vollholz und Holzprodukten
DIN EN 350
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung
und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von
Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten -
Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für
die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für
die Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 501
Dacheindeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegung
für vollflächig unterstützte
Bedachungselemente aus Zinkblech
DIN EN 502
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Spezifikation
für vollflächig unterstützte
Dachdeckungsprodukte aus nichtrostendem Stahlblech
DIN EN 504
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen
für vollflächig unterstützte
Bedachungselemente aus Kupferblech
DIN EN 505
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Spezifikation
für vollflächig unterstützte
Dachdeckungsprodukte aus Stahlblech
DIN EN 506
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen
für selbsttragende Bedachungselemente
aus Kupfer- oder Zinkblech
DIN EN 507
Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente aus
Metallblech - Festlegungen für vollflächig
unterstützte Bedachungselemente aus Aluminiumblech
DIN EN 508-1
Dachdeckungs- und Wandbekleidungsprodukte aus
Metallblech - Spezifikation für selbsttragende
Dachdeckungsprodukte aus Stahlblech, Aluminiumblech
oder nichtrostendem Stahlblech - Teil 1:
Stahl
DIN EN 508-2
Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente aus
Metallblech - Spezifikation für selbstragende
Bedachungselemente aus Stahlblech, Aluminiumblech oder
nichtrostendem Stahlblech - Teil 2:
Aluminium
DIN EN 508-3
Dachdeckungsprodukte aus Metallblech - Festlegungen
für selbsttragende Bedachungselemente
aus Stahlblech, Aluminiumblech oder nichtrostendem
Stahlblech - Teil 3: Nichtrostender Stahl
DIN EN 516
Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen -
Einrichtungen zum Betreten des Daches -
Laufstege, Trittflächen und Einzeltritte
DIN EN 517
Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen -
Sicherheitsdachhaken
DIN EN 546
Normenreihe: Aluminium und Aluminiumlegierungen -
Folien
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1013
Lichtdurchlässige, einschalige, profilierte Platten
aus Kunststoff für Innen- und Außenanwendungen
an Dächern, Wänden und Decken - Anforderungen und
Prüfverfahren
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der
nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-2
Nichtrostende Stähle - Teil 2: Technische
Lieferbedingungen für Blech und Band aus
korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN 12326-2
Schiefer und Naturstein für überlappende Dachdeckungen
und Außenwandbekleidungen - Teil 2:
Prüfverfahren für Schiefer und carbonathaltige Schiefer
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren
Zusatzeinrichtungen
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle,
Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V.
und andere
IVD-Merkblatt Nr. 19-1
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich.
Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren
Dichtstoffen, Montageklebstoffen,
Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 1
Außenbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
MB 191
Merkblatt 191: Wellprofile aus Stahl für Dach und
Fassade
Herausgeber: Wirtschaftsvereinigung Stahl
VdS 2021
Baustellen Unverbindlicher Leitfaden für ein
umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die
Planung und Ausführung
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Schiefer
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und
Dachsteinen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Faserzement-Dachplatten
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Faserzement-Wellplatten
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Bitumenschindeln
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Bitumenwellplatten
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Dachdeckungen mit Holzschindeln
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dachdeckungen mit Reet
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Außenwandbekleidungen mit Schiefer
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Außenwandbekleidungen mit ebenen
Faserzement-Platten
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Außenwandbekleidungen mit
Faserzement-Wellplatten
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Außenwandbekleidungen mit Holzschindeln
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Außenwandbekleidungen mit
kleinformatigen Produkten aus Ton und Beton
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Regeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Solartechnik für Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Wärmeschutz bei Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und
Unterspannungen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Einbauteile bei Dachdeckungen
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks e.V.
Angaben zur Baustelle
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst:
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist
feuerverzinktes Material zu verwenden.
Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke
dürfen keine wesentlichen
Farbunterschiede aufweisen.
Dachlatten müssen den Anforderungen von Abschnitt 3.5
ATV DIN 18334 entsprechen.
Nägel zur Befestigung von Latten und Brettern müssen
eine Länge von mindestens der 2,5-fachen
Holzdicke haben und einen Flachkopf besitzen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Es gelten weiter die UVV
(Unfallverhütungsvorschriften) sowie die DIN 4420 und
4421, das
Regelwerk des deutschen Dachdeckerhandwerks, die
Verarbeitungsvorschriften des Herstellers /
Herstellerrichtlinien sowie die Technischen
Merkblätter, jeweils in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung. Richtlinien, Bestimmungen
und Verordnungen von Behörden, wie
Gewerb aufsicht, Brandschutzbehörde usw., sowie
Vorschriften der für das Projekt gültigen
Landesbauordnung sind einzuhalten.
Alle Leistungen (insbes. die Anforderungen der EnEV)
sind grundsätzlich mit Lieferung und
Montage allem Zubehör, komplett, funktions- und
abnahmefertig anzubieten. Bei allen Positionen
sind die angebotenen Fabrikate, Systeme
Typenbezeichnungen usw. anzugeben, soweit diese dort
nicht angegeben sind.
Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen anderer
Bauteile sowie zur Verhinderung von
Personen-Gefährdungen sind vom Auftragnehmer der
Verkehrssitte entsprechende und zumutbare
Vorkehrungen zu treffen (Abdeckungen, Hinweisschilder,
Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der
Regeldachneigung als Mindestdachneigung für die
ausgeschriebene Deckung zu prüfen, insbesondere an
Schleppdächern und Gauben.
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind Rinnen, Kehlen,
Fallrohre u. dgl. von Ziegelabfällen,
Mörtelresten u. ä. zu reinigen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten
oder an luftdichten Schichten sind,
wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des
Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit
nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht
zu schließen. Wenn diese Schichten zum
Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen,
ist mit der Bauleitung zu klären, wer die
Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem
Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der
Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu
ermöglichen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und
Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit
brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar,
nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung zu Vollständigkeit,
d.h. alle Lieferungen, Leistungen und Arbeitsvorgänge,
die sich bei den Positionen zur
Vollständigkeit der Leistung, zur Funktionsfähigkeit,
zum Erreichen des Nutzungszweckes und für
den abnahmefertigen Zustand der geforderten Leistung
ergeben, sind einzurechnen, auch wenn
einzelne Teilleistungen oder Teillieferungen nicht
besonders beschrieben sind.
Alle Angebotspreise verstehen sich inkl. Lohn- und
Materialkosten.
Nach Auftragserteilung sind von Auftragnehmer (falls
erforderlich) gewerkespezifische
Verlegezeichnungen mit allen technischen Angaben,
Hinweisen und Vermassung für die
Ausführung zur Abstimmung in prüffähiger Ausführung
dem Bauherrn vorzulegen.
Grundlage für die weiterführende Planung und
Ausführung des Auftragnehmers ist die vom
Auftraggeber beigestellte Vertragsplanung. Seitens des
AG erfolgen keine weiteren
Planungsleistungen. dem Auftragnehmer obliegt die
Prüfung der baulichen Gegebenheiten
(Baustelle, Zufahrt, Baustelleinrichtung etc.). Mängel
und/oder Behinderungen, die den Bereich der
Baustelle betreffen, sind der Bauleitung des
Auftraggebers unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Eventuell noch zu erbringende bauseitige
Nebenleistungen sind vom Auftragnehmer vor Beginn der
Ausführung seiner Arbeiten auszuführen.
Arbeitsbehinderungen, die durch eine rechtzeitige
Besichtigung der Baustelle hätten vermieden
werden können, werden vom AG nicht anerkannt.
Falls es für die Ausführung eigener Leistungen
erforderlich ist, Arbeitsschutzabdeckungen,
Umwehrungen, Leiter- und Treppengänge und sonstige
Einrichtungen zu entfernen, sind diese nach
Ausführung oder Unterbrechung der Arbeiten
unverzüglich gem . UVV wieder herzustellen.
Material- und Farbfestlegung ist mit dem Projektleiter
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn
abzustimmen.
Nach der Dachrinnenmontage ist gemäß DIN EN 607, 612
und 1462 das Gefälle zu prüfen und der
gesamte Rinnenstrang ggf . so auszurichten, dass ein
einwandfreies und stauloses Ablaufen des
Regenwassers gewährleistet ist. Im Traufbereich von
Pfannendächern sind grundsätzlich
Nackenbleche hinter den
Rinnenblechen anzuordnen.
Bis zum Anschluß der Dachentwässerung an die
Grundsielleitungen, ist das anfallende
Regenwasser mit einer sicher aufgestellten
provisorischen Regenentwässerung von der Fassade so
fernzuhalten, dass das abgelaufene Regenwasser
dauerhaft vom Gebäude abgehalten wird. Es ist
ferner darauf zu achten, dass das provisorisch
abgeführte Regenwasser nicht zum Schaden Dritter
abgeleitet wird.
Nach dem Anschließen der Regenwasser-Fallrohre an die
Grundleitung ist darauf zu achten, dass
keinerlei Baustoffe/Restmaterialien den Rinnenabfluss
verstopfen oder in die Grundleitungen
gelangen können.
Dämmungen
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu
verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit
Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an
den Befestigungsstellen mit Dichtband zu
versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und
Durchdringungen sind im Regelfall
Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht
als konvektionsdicht.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die
Regeln der BG Bau Fachinfo Prävention
Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die
der Herstellung der Luftdichtheit des
Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder
bei der Abnahme der Leistungen durch den
Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft
eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen
Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die
Funktion einer Unterspannung oder einer
Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen
produktbedingten Maßnahmen an die
Begrenzungslinien des Daches sowie an Einbauten
hochzuführen und anzuschließen.
Bei der normgerechten Bemessung von Lüftungsöffnungen
ist die Einengung bzw. Verminderung
durch Insektenschutzgitter zu beachten, der
Nettoquerschnitt ist einzuhalten.
Dämmungen in Steildächern sind so einzubauen, dass ein
Abgleiten verhindert wird. Das gilt auch
bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur
Vermeidung von Schwindfugen ausreichend
abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis
über das Herstellungsdatum verlangen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und
Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit
brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar,
nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Abdichtung
Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei
Arbeitsunterbrechung offene Kanten des
Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von
Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie
abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen
wieder zu befreien.
Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich Gefälle
zu den Einläufen haben. Werden vor oder
bei der Ausführung diesbezüglich Probleme erkennbar,
ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr
gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Dies
gilt insbesondere auch bei der Sanierung
vorhandener Dachflächen.
Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch
Bekiesung, Begrünung, verdeckt werden,
muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen
werden. Die Bauleitung ist entsprechend
frühzeitig zu informieren.
Lattung, Schalung
Dachlatten dürfen nicht über Brandwände geführt
werden. Die Latten sind zu unterbrechen und die
Brandwand ist mit Metallwinkeln zu überbrücken. Die
Hohlräume zwischen der Eindeckung und der
Oberseite der Brandwand sind mit geeignetem
Dämmmaterial zu verfüllen.
Stöße von Dachlatten auf Konterlatten sind mit einer
doppelten Konterlatte zu unterlegen.
Unterspannungen, Unterdeckungen, Unterdächer
Unterspannungen und Unterdeckungen müssen - auch wenn
sie diffusionsoffen sind - Wasser
führen können. Die Regensicherheit ist in der Bauphase
bei allen zu erwartenden Temperaturen zu
gewährleisten. Ist bei belüfteten
Steildachkonstruktionen eine nicht diffusionsoffene
Unterspann-/Unterdeckbahn ausgeschrieben (sd > 0,3 m),
so kann stattdessen eine
diffusionsoffene Bahn (sd = 0,3 m) eingebaut werden,
wenn auch damit die Regendichtheit bei allen
zu erwartenden Temperaturen während der Bauphase des
Daches gewährleistet wird.
Unterspann-/Unterdeckbahnen sind bei der Verarbeitung
in der kalten Jahreszeit so zu lagern, dass
sie eine optimale Verarbeitungstemperatur entsprechend
den Herstellerhinweisen haben. Sie sind in
dieser Zeit in kleineren Flächen und mit geringerem
Durchhang zu verlegen.
Beim verklebten Verlegen von
Unterspann-/Unterdeckbahnen in der kalten Jahreszeit
sind für die
Verklebung bei niedrigen Temperaturen geeignete
Klebebänder zu verwenden.
Am First belüfteter Dächer muss die Unterspannung oder
Unterdeckung so angebracht werden,
dass die Wirkung des Lüftungsfirstes nicht
beeinträchtigt wird. Nicht diffusionsoffene
Unterspannbahnen sollen ca. 50 mm unterhalb des
Scheitelpunktes enden. Darüber ist eine den
First überdeckende Bahn mit Lüftungsöffnungen o.ä. zu
verlegen.
Traufseitig ist die Bildung von möglichen Wassersäcken
in der Unterspannung oder Unterdeckung
unbedingt zu vermeiden.
Wird ein wasserdichtes Unterdach über die Bauphase
hinaus gefordert, sind die Konterlatten in die
wasserdichte Ausführung einzubeziehen; Nähte und Stöße
sind zu verkleben.
Bei Unterdeckungen sind evtl. aufgetretene Falten
aufzuschneiden und glattzulegen, die Schnitte
sind abzudichten.
Dachziegeldeckung / Dachsteindeckung
Bei der Verwendung von Ortgangziegeln müssen diese
einen lichten Abstand von mindestens 10
mm von der Außenhaut des Giebels haben. Andere
Konstruktionen müssen mindestens 30 mm
Überstand haben. Bei der Verwendung konischer
Firstziegel ohne Falz muss die Längsüberdeckung
mindestens 40 mm betragen.
Bei Trauf- und Mansardgesimsen sollen die
Gesimsbretter u. dgl. erst nach der Deckung der
Dachfläche zugeschnitten und angebracht werden. Das
gilt entsprechend für Zahnleisten am
Giebel.
Sind Ableitungen für Blitzschutz vorgesehen, sollen
die Ableitungsstützen zugleich mit der Deckung
eingebaut werden.
Ist ein Rinneneinhang (Traufblech) vorgesehen, sollen
die Ziegel der untersten Reihe nicht in die
Rinne hineinragen.
Die Anzahl der ausgeschriebenen Lüfterziegel gilt nur
als Richtwert. In Abhängigkeit vom
angebotenen Fabrikat sind so viele Lüfterziegel
einzubauen, dass die nach DIN 4108-3 geforderten
Werte erreicht werden. Das gilt insbesondere bei
unregelmäßigen Dachformen und für die Lüftung
von Walmflächen sowie bei Unterbrechungen durch
Einbauten.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer
zusammenhängenden Fläche sind
grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus
produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte
Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so
sind die Einzelteile aus verschiedenen
Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist
vorher auf diesen Umstand hinzuweisen
und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Die Sicherung provisorischer Abdeckungen ist besonders
auf der windabgewandten Seite der
geneigten Dachfläche und im Bereich von
Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen.
Die Verklammerung von Ziegeln oder Dachsteinen ist,
wenn keine Vorgabe im Leistungsverzeichnis
enthalten ist, nach den ZVDH-Fachregeln und den
Vorschriften der Dachziegel-/Dachsteinhersteller
entsprechend der Windzone und Dachneigung vorzunehmen.
Bitumenschindeldeckung
Befestigungsstifte müssen mindestens 25 mm, im Bereich
von First und Grat 30 mm lang sein, mit
Flachkopf, Kopfdurchmesser min. 9 mm.
Bei Dachneigungen über 60° sind die Schindeln
zusätzlich an den oberen Ecken zu befestigen, der
Austritt von Klebematerial muss in diesem Fall
ausgeschlossen sein.
Die Stoßfuge der Schindeln beträgt ca. 2 mm.
Anschlüsse an das Ortgangblech sind mit
wasserabweisendem Schrägschnitt auszuführen.
Aufgebogene oder umgelegte Schindeln sind bei
Temperaturen unter 10°C zu erwärmen.
Überdeckende Schenkel von Anschlussblechen oder
Einfassungen, auch Nockenbleche, müssen
einen Wasserfalz haben.
Dachdeckung mit Profilblechen bzw. Verbundplatten
Die Kranentladung darf nur mit Kantenschutzwinkeln und
Gurten erfolgen.
Einschnitte sind gemäß Herstellervorschrift
nachzukonservieren.
Paletten sind gleichmäßig verteilt auf der Dachfläche
zu lagern.
Dachfenster, Lichtkuppeln, Dachausstiege
Der Einbau von Wechseln im Dachverband ist in den
Bauplänen nur betreffs der Lage der Fenster
dargestellt. Die genauen Maße sind entsprechend dem
angebotenen Fabrikat und der erforderlichen
Brüstungshöhe vom Auftragnehmer festzulegen.
Die Maße für Wechsel sind dem Auftraggeber
mitzuteilen, wenn die Wechsel nicht selbst vom
Auftragnehmer eingebaut werden.
Werden die Fenster einschließlich Futter
ausgeschrieben, sind typenspezifische Futter des
Fensterherstellers einzubauen, sofern der Hersteller
solche anbietet.
Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird,
gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI
2719.
Alle Metallteile müssen korrosionsgeschützt sein; das
gilt auch und besonders für verdeckte Teile,
Formstücke und Verbindungs- und Befestigungsmittel.
Außenwandbekleidungen
Die Gerüstverankerung sowie der Ablauf des
Gerüstabbaus in Abhängigkeit vom
Wandbekleidungssystem sind mit dem für den Gerüstbau
verantwortlichen Unternehmen und der
Bauleitung abzustimmen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen
immer mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle
anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der
Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt:
Planungsunterlagen gem. aktueller Planliste
Dachdeckungsarbeiten
01 Hauptdach
01
Hauptdach
Sämtliche für die Montage der Trapezbleche
erforderlichen
Hilfskonstruktionen, Arbeits- und Schutzgerüste,
Logistik-Aufwendungen o. dgl. sind in die Hauptposition
einzukalkulieren. Weiterhin ist ein Mobilkran zur
Erbringung der
beschriebenen Leistungen zu berücksichtigen.
Sämtliche für die Montage der Trapezbleche
01.__. 1 Trapezblechprofil T135.1-0,88 Lieferung & Montage von Trapezblechprofilen als
statische
Tragschale gem. Vorgabe Statik:
- Trapezblechprofil: Hoesch T135.1-0.88
- Profilhöhe: 137 mm
- Materialstärke: 0,88 mm
- Oberfläche: bandverzinkt und polyesterbeschichtet,
Farbton
nach Wahl des AG
- Lage: Positivlage als Warmdachprofil
- Befestigung in jedem 2. Gurt mit geeigneten
Befestigungsmitteln, Reisser refabo Plus mit
Dichtscheibe o.
glw.
- Auflager: Brettschichtbinder, b = 24 cm/ Stb.-Beton
Ringbalken
b = 24 cm
- das Trapezblechprofil dient zum Lastabtrag des
Dachaufbaus
als auch für die Windaussteifung über die
Scheibenwirkung
- einschl. Herstellung von Längs-/Quer-/
Schrägschnitten
- Einbauort: Hauptdach
01.__. 1
Trapezblechprofil T135.1-0,88
1,245.00
m²
01.__. 2 Aussparung und UK für RWA-Oberlicht Herstellung einer Aussparung im Trapezblech für das
RWA-Oberlicht einschl. umlaufende UK für den
Aufsatzkranz
des Oberlichts:
- Rohöffnungsmaße: 120 x 240 cm
- umlaufendes Stahlblech, U-förmig gekantet zur
raumseitigen
Abschottung des Trapezprofils und als oberen Abschluss
zur
Auflage des Aufsatzkranzes
- Oberfläche/ Korrosionsschutz: Stahlblech gem.
Hauptmaterial
01.__. 2
Aussparung und UK für RWA-Oberlicht
4.00
St
01.__. 3 Vollsickenfüller Trapezprofil EPS Vollsickenfüller, trapezförmig zugeschnitten, passend
zur vor
beschriebenen Trapezblechtragschale.
Material: EPS
Wärmeleitfähigkeit: 035 W/mK
Ausführung: von oben eingelegt
Liefern und dichtgestoßen in die angeschnittenen
Sicken der
Stahltrapezbleche einlegen.
Einbauort: Achse 11/12
01.__. 3
Vollsickenfüller Trapezprofil EPS
28.00
m
01.__. 4 Vollsickenfüller Trapezprofil Miwo Vollsickenfüller, trapezförmig zugeschnitten, passend
zur vor
beschriebenen Trapezblechtragschale, zur Vermeidung von
Brandweiterleitung
Material: Steinwolle
Wärmeleitfähigkeit: 035 W/mK
Baustoffklasse: A1
Ausführung: von oben eingelegt
Liefern und dichtgestoßen in die angeschnittenen
Sicken der
Stahltrapezbleche einlegen.
Einbauort: Achse 2/3 und oberhalb der Brandwand
01.__. 4
Vollsickenfüller Trapezprofil Miwo
162.00
m
01.__. 5 Dampfsperre Lieferung & Verlegung einer Dampfsperre bestehend aus
einer
kaltselbstklebenden, durchtrittsfesten
Elastomerbitumenbahn
auf das Trapezprofildach. Untergrund von Staub und
losen
Teilen befreien, hochstehende Kanten und Grate
egalisieren.
Längsnaht- und Kopfstoßüberdeckung mind. 8 cm breit,
unter
Verwendung einer Andrückrolle fachgerecht verkleben.
Anordnung der Längsnaht auf dem Obergurt des
Stahltrapezprofils und Kopfstoß mit geeignetem
Flachblech
unterlegen. Im Bereich von An- und Abschlüssen sowie
Dachdurchdringungen ist die Bahn luftdicht
anzuschließen.
Die Dampfsperre soll als temporäre Behelfsabdichtung
dienen.
(Anschluss aufgehende Bauteile in separater Pos.)
Fabrikat: BauderTec DBR o. glw.
Angebotenes Produkt:
01.__. 5
Dampfsperre
145.00
m²
01.__. 6 Anschluss Dampfsperre an aufgehende Bauteile Anschluss der Dampfsperre an die aufgehenden Bauteile
wie
Attiken, Aufkantungen und Hintermauerwerk einschl.
Ausbildung einer Hohlkehle mit Dämmungskeilen.
Verwahrung/
Kappleiste nach Erfordernissen.
01.__. 6
Anschluss Dampfsperre an aufgehende Bauteile
115.00
m
01.__. 7 Miwo Aufdachdämmung Trapezblechdach, WLG 035, d = 200 mm Lieferung & Einbau von Wärmedämmung aus
Steinwolle-Platten. Die Dämmstoffplatten sind dicht
gestoßen
mehrlagig im Verband zu verlegen, einschl. aller
erforderlichen
Schnitte in An- und Abschlussbereichen.
- Anwendung DAA dm, > 70 kPa nach DIN 4108-10
- Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(m*K) gem.
Wärmeschutznachweis
- Dämmstoffstärke: 200 mm
- Nichtbrennbar, A1 nach DIN EN 13501-1
- geeignet für die Aufständerung von PV-Modulen,
Anwendung
von Brandüberschlagsbereichen und oberhalb von
Brandwänden
- Dämmung Grundplatte Fabrikat: Rockwool Hardrock 140
mm
o. glw.
- Dämmung Oberlage Fabrikat: Rockwool Solarrock 60 mm
o.
glw.
- Einbauort: auf Trapezblechprofile in Achse 2/3: 5 m
Streifen;
li./re. der Brandwand: je 2,50 m, umlaufend um die
Oberlichter:
0,5 m
Angebotenes Produkt:
01.__. 7
Miwo Aufdachdämmung Trapezblechdach, WLG 035, d = 200 mm
377.00
m²
01.__. 8 EPS Aufdachdämmung Trapezblechdach, WLG 035, d = 200 mm Lieferung & Einbau von Wärmedämmung aus EPS
Hartschaum-Platten nach DIN EN 13163. Die
Dämmstoffplatten
sind dicht gestoßen im Verband mit PU-Dämmstoffkleber
windsogsicher, streifenweise zu verkleben und
mechanisch zu
befestigen gem. Herstellenangaben einschl. aller
erforderlichen
Schnitte in An- und Abschlussbereichen.
- Anwendung EPS DAA dh, > 150 kPa nach DIN 4108-10
- Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) gem.
Wärmeschutznachweis
- Dämmstoffstärke: 200 mm
- Baustoffklasse: B2 nach DIN 4102
- geeignet für die Aufständerung von PV-Modulen
Einbauort: Hauptdach, auf Trapezprofilen
Angebotenes Produkt:
01.__. 8
EPS Aufdachdämmung Trapezblechdach, WLG 035, d = 200 mm
870.00
m²
01.__. 9 PUR/ PIR Aufdachdämmung Trapezblechdach, WLG 028, d = 160 mm Lieferung & Einbau von Wärmedämmung aus PUR/ PIR
Hartschaumdämmplatten mit Stufenfalz und
Aluminium-Deckschicht. Die Dämmstoffplatten sind dicht
gestoßen 1-lagig im Verband lose zu verlegen und
mechanisch
zu befestigen gem. Herstellerangaben, einschl. aller
erforderlichen Schnitte in An- und Abschlussbereichen.
- Anwendung DAA dh nach DIN 4108-10
- Wärmeleitfähigkeit: 0,028 W/(m*K)
- Dämmstoffstärke: 160 mm
- Baustoffklasse: B2 nach DIN 4102
- geeignet für die Aufständerung von PV-Modulen
- Fabrikat: Bauder PIR o. glw.
Einbauort: Hauptdach, auf Trapezprofilen
Angebotenes Produkt:
01.__. 9
PUR/ PIR Aufdachdämmung Trapezblechdach, WLG 028, d = 160 mm
O
870.00
m²
01.__. 10 PUR/ PIR Aufdachdämmung Trapezblechdach, WLG 023, d = 140 mm Wie Vorpos. jedoch:
- Wärmeleitfähigkeit: 0,023 W/(m*K)
- Dämmstoffstärke: 140 mm
01.__. 10
PUR/ PIR Aufdachdämmung Trapezblechdach, WLG 023, d = 140 mm
O
870.00
m²
01.__. 11 Sockeldämmung aufg. Wand, WLG 035, d = 140 mm Lieferung & Einbau der senkrechten Sockeldämmung aus
EPS
Material nach EN 13163
- Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m*K) gem.
Wärmeschutznachweis
- Anwendung WAP nach DIN 4108-10
- Dämmstoffstärke: 140 mm
Einbauort: aufg. Wand Achse 2
Angebotenes Produkt:
01.__. 11
Sockeldämmung aufg. Wand, WLG 035, d = 140 mm
18.50
m²
01.__. 12 FPO-Abdichtungsbahn Lieferung & Einbau einer einlagigen
Hochwert-Kunststoffdachbahn auf einer genutzten
Dachfläche,
Verlegung lose auf den Untergrund nach DIN EN 1991-1-4
und
mechanische Befestigung. Die Naht- und Stoßbereiche
sind
gem. Herstellerangaben zu überlappen, vorzubereiten
und mit
Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen.
einschl.
Grundierung/ Primer nach Erfordernissen.
- Bahnstärke: d = 1,8 mm
- Farbton: lichtgrau, nach Wahl des Bauherren
- einschl. Ausbildung sämtlicher Innen- und Außenecken
- Widerstandfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende
Wärme
- geeignet für die Verwendung von begehbaren
Dachflächen
- die Dachabdichtung ist an An- und Abschlüssen,
Durchdringungen, Deckenversprüngen entspr.
Erfordernissen
hochzuführen
- Fabrikat: Bauder Thermoplan o. glw.
Angebotenes Produkt:
01.__. 12
FPO-Abdichtungsbahn
1,245.00
m²
01.__. 13 Anschluss Abdichtungslage an aufgehende Bauteile Anschluss der Abdichtungslagen an die aufgehenden
Bauteile
wie Attiken, Aufkantungen und Hintermauerwerk einschl.
Ausbildung einer Hohlkehle mit Dämmungskeilen.
Verwahrung/
Kappleiste nach Erfordernissen.
01.__. 13
Anschluss Abdichtungslage an aufgehende Bauteile
115.00
m
01.__. 14 Brandschutzlage Lieferung & Einbau einer Glasgewebebahn mit
Spezialbeschichtung als Brandschutzlage einschl.
Hochführen
der Trennlage in An- und Abschlussbereichen.
- Fabrikat: Bauder Ecran M0 o. glw.
Angebotenes Produkt:
01.__. 14
Brandschutzlage
O
1.00
m²
01.__. 15 Rutschhemmende FPO-Dachbahn für Wartungswege Lieferung & Verlegung einer rutschhemmenden
Dichtungsbahn
im Bereich von Wartungswegen
- Oberfläche strukturiert, Rutschhemmklasse: R10 gem.
DIN
51130
- auf dem Untergrund lose und stumpf gestoßen verlegen
und
im Randbereich thermisch homogen verschweißen.
- Wegbreite min. 100 cm
Angebotenes Produkt:
01.__. 15
Rutschhemmende FPO-Dachbahn für Wartungswege
51.00
m
01.__. 16 Gehwegplatten für Flucht-/ Rettungswege Lieferung & Verlegung von Betonplatten, Farbton grau im
Bereich des Flucht- und Rettungweges einschl.
Gummigranulatmatten liefern & verlegen.
- Abmaße: 50 x 50 x 5 cm
- Laufwegbreite min. 1,00 m
- Rutschhemmklasse: R11
- rutschsichere Verlegung der Betonplatten im Gefälle
des
Daches
- einschl. Transport der Platten bis zur Einbaustelle
01.__. 16
Gehwegplatten für Flucht-/ Rettungswege
27.00
m²
01.__. 17 Oberlicht mit NRWG-Funktion Lieferung & Montage einer 3-schaligen Lichtkuppel mit
Rauch-
und Wärmeabzugsfunktion:
- aerodynamische Öffnungsfläche: 1,584 m²
- Abmaße: 120 x 240 cm
- Uw-Wert: 1,70 W/m²*K
- einschl. Lieferung des PVC-Aufsatzkranzes,
Durchsturz-/ und
Einbruchschutz, elektrischer Motor und
Steuerungskomponenten mit den Funktionen Öffnen und
Schließen, Rauchmelder
- fachgerechter, hinterlaufsicherer Anschluss der
Abdichtungslagen an das Lichtkuppel-Element
- Fabrikat: Essertec Fumilux 4000 o. glw.
Angebotenes Produkt:
01.__. 17
Oberlicht mit NRWG-Funktion
4.00
St
01.__. 18 Unterkonstruktion Attika Achse A/B Herstellung einer Holz-Unterkonstruktion für die Attika
bestehend aus:
- Holzknaggen 8,0/ 8,0 cm, Befestigung in Querrichtung
auf die
Holzrahmenbau-Wände, Ausdämmen der Zwischenräume mit
druckfester XPS Dämmung, WLG 035
- geeignete Holzwerkstoffplatte d = 50 mm mit
ausreichend
Gefälle zur Dachrinne verlegt als Untergrund für die
Abdichtungsbahn und Traufblech, Breite ca. 55 cm, die
Platte
muss geeignet sein zur Befestigung der Rinnenhalter
- einschl. Ausbildung von Innen- und Außenecken
01.__. 18
Unterkonstruktion Attika Achse A/B
85.00
m
01.__. 19 Unterkonstruktion Attika Achse D Zimmermansmäßige Herstellung einer
Holz-Unterkonstruktion
für die Attika bestehend aus:
- Holzknaggen 8,0/ 8,0 cm, Befestigung in Querrichtung
auf die
Holzrahmenbau-Wände, Ausdämmen der Zwischenräume mit
druckfester XPS Dämmung, WLG 035
- geeignete Holzwerkstoffplatte/ OSB3-Platte mit
ausreichend
Gefälle zur Dachfläche verlegt als Untergrund für die
Abdichtungsbahn und Attikablende, Breite ca. 55 cm
- einschl. Ausbildung von Innen- und Außenecken
01.__. 19
Unterkonstruktion Attika Achse D
44.00
m
01.__. 20 Regenrinne halbrund RG 333 Lieferung & Einbau einer Regenrinne, halbrund aus
Titanzink
einschl. aller Formstücke, Winkel, Bögen,
Befestigungsmittel,
Rinnenhalter, Endstücke, Dehnungsausgleichsstücke
Größe: RG 333 (6 tlg.)
Einbauort: Hauptdachentwässerung, Achse D
01.__. 20
Regenrinne halbrund RG 333
44.00
m
01.__. 21 Fallrohr DN 100 Lieferung & Einbau der Fallrohre, rund aus Titanzink
einschl.
aller Formstücke, Bögen, Kniestücke, Fallrohrauslauf,
Befestigungsmittel (WDVS/ Verblendfassade)
Größe: DN 100
Einbauort: Hauptdachentwässerung, Achse D
01.__. 21
Fallrohr DN 100
30.00
m
01.__. 22 Zulage Standrohr DN 100 Zulage zur Vorpos.:
Lieferung & Einbau eines Standrohrs mit
Reinigungsöffnung,
passend zur Vorpos. einschl. Standrohrkappe nach
Erfordernis
und Anschluss an die Grundleitungen.
Länge: ca. 1,0 m
Größe: DN 100
Einbauort: Hauptdachentwässerung, Achse D
01.__. 22
Zulage Standrohr DN 100
5.00
St
01.__. 23 Schwanenhals, Kabeldurchführung Herstellung, Lieferung & Montage von
Einzeldurchführungen in
das Trapezblech für die Durchführung von Kabelleitungen
- Herstellung einer runden Durchführung und
Abschottung aller
angeschnittenen Profilhohlräume mit Profilfüllern gem.
DIN
4102-1: Mindestbreite 12,0 cm, Mineralwolle > 1.000°C
- Lieferung & Montage eines Schwanenhales, geeignet
für die
Verwendung in Dächer mit FPO Dachabdichtungsbahnen,
einschl. Anschlussmanschette und fachgerechter
Anschluss an
die FPO-Bahn
- um die Einzeldurchführung herum ist nicht brennbare
Dämmung, Schmelzpunkt > 1.000°C in einer Fläche von
1,0 x
1,0 m auszuführen, Dämmstärke gem. Hauptposition
- Größe: DN 100
Angebotenes Produkt:
01.__. 23
Schwanenhals, Kabeldurchführung
2.00
St
01.__. 24 Schmutzwasserentlüftung DN 100 Herstellung, Lieferung & Montage von
Einzeldurchführungen für
die Schmutzwasserentlüftung:
- Herstellung einer runden Durchführung und
Abschottung aller
angeschnittenen Profilhohlräume mit Profilfüllern gem.
DIN
4102-1: Mindestbreite 12,0 cm, Mineralwolle > 1.000°C
- Lieferung & Montage eines Stranglüfters, geeignet
für die
Verwendung in Dächer mit FPO Dachabdichtungsbahnen,
einschl. Anschlussmanschette und fachgerechter
Anschluss an
die FPO-Bahn
- um die Einzeldurchführung herum ist nicht brennbare
Dämmung, Schmelzpunkt > 1.000°C in einer Fläche von
1,0 x
1,0 m auszuführen, Dämmstärke gem. Hauptposition
- Größe: DN 100
Angebotenes Produkt:
01.__. 24
Schmutzwasserentlüftung DN 100
7.00
St
01.__. 25 Unterkonstruktion PV Flachdachsystem Lieferung & Montage einer Unterkonstruktion für die
bauseitige
Montage der PV-Module, geeignet für das vorbeschriebene
Abdichtungssystem.
- Fabrikat K2 D-Dome 6 classic o. glw.
- doppelseitige Aufständerung der Module
- einschl. Lieferung, Transport und Einbau der
Ballastierung
- die Dachhaut ist durch Auflagepads zu schützen
- Preis je Modul
Angebotenes Produkt:
01.__. 25
Unterkonstruktion PV Flachdachsystem
–
268.00
St
01.__. 26 Seilsicherungssystem Lieferung & Montage eines permanenten
Seilsicherungssystems bestehend aus einem
Komplettsystem
mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und
Ü-Zeichen inkl.
Befestigungsmaterial i:
- einschl. Lieferung von Befestigungszubehör,
Einzelanschlagpunkten, Sicherheitsgeschirr mit
Sicherheitsleine
u. Aufbewahrungsbehälter; Übergabe des
Sicherungssystems
an den Bauherren/ Gebäudebetreiber
- Die Planung der Absturzsicherung, die Einweisung in
das
System und die Montagedokumentation mit ABS Doku zur
Übergabe an den Bauherren/ Gebäudebetreiber als
Nachweis
der korrekten Montage ist zu berücksichtigen.
- Fabrikat: ABS-Lock SYS o. glw.
Angebotenes Produkt:
01.__. 26
Seilsicherungssystem
1.00
psch
01.__. 27 Seitenschutzsystem/ Geländer 2. RW Lieferung und Montage eines Seitenschutzsystems im
Bereich
des 2. Rettungesweges bestehend aus einem
Aluminium-Geländer einschl. Rohrverbinder, Fußleiste h
= 10
cm und Wand- und Eckanschluss
- Befestigung durch Betongewichte ohne Beschädigung der
Dachhaut.
- einschl. Anfertigung einer Montagedokumentation mit
ABS
Doku zur Übergabe an den Gebäudebetreiber als Nachweis
der
korrekten Montage und Sicherstellung der langfristigen
Nutzbarkeit der Anschlageinrichtung.
- Fabrikat: ABS Guard OnTop Weight o. glw.
Angebotenes Produkt:
01.__. 27
Seitenschutzsystem/ Geländer 2. RW
29.00
m
01.__. 28 Zulage Durchgang Geländer Zulage zur Vorpos.:
Lieferung & Montage eines Durchgangs im Geländer f ür
Wartungszwecke oder Fluchtereignisse.
Fabrikat: ABS Guard OnTop Gate
01.__. 28
Zulage Durchgang Geländer
2.00
St
02 Dach Sozialtrakt
02
Dach Sozialtrakt
02.__. 1 Holzschalung d = 24 mm Lieferung & Einbau von Rauspundbretter auf den
Dachsparren
als Grundlage für die FPO-Dachabdichtungsbahn
Brettstärke: d = 24 mm
02.__. 1
Holzschalung d = 24 mm
191.00
m²
02.__. 2 Trenn-/ und Schutzlage Lieferung & Einbau einer einlagigen Trennschutzlage
auf der
Holzschalung einschl. mechanischer Befestigung.
- geeignet für die FPO-Dachabdichtungsbahn
- einschl. Hochführen der Trennlage in An- und
Abschlussbereichen.
- Fabrikat: Bauder SYN SVL-WB 300 o. glw.
Angebotenes Produkt:
02.__. 2
Trenn-/ und Schutzlage
191.00
m²
02.__. 3 Abdichtungsbahn, FPO Lieferung & Einbau einer einlagigen
Hochwert-Kunststoffdachbahn auf einer genutzten
Dachfläche,
Verlegung lose nach DIN EN 1991-1-4 und mechanische
Befestigung. Die Naht- und Stoßbereiche sind gem.
Herstellerangaben zu überlappen, vorzubereiten und mit
Heißluft homogen und kapillarfrei zu verschweißen.
einschl.
Grundierung/ Primer nach Erfordernissen.
- Bahnstärke: d = 1,8 mm
- Farbton: lichtgrau, nach Wahl des Bauherren
- einschl. Ausbildung sämtlicher Innen- und Außenecken
- Widerstandfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlende
Wärme
- geeignet für die Verwendung von begehbaren
Dachflächen
- die Dachabdichtung ist an An- und Abschlüssen,
Durchdringungen, Deckenversprüngen entspr.
Erfordernissen
hochzuführen
- Fabrikat: Bauder Thermoplan o. glw.
Angebotenes Produkt:
02.__. 3
Abdichtungsbahn, FPO
191.00
m²
02.__. 4 Unterkonstruktion Traufe Achse 2 Herstellung einer Holz-Unterkonstruktion zur
Ausbildung der
Traufe:
- senkrechte Holzwerkstoffplatte, Höhe ca. 28 cm und
waagerechte Holzwerkstoffplatte, Breite ca. 15 cm, d =
50 mm
geeignet zur Befestigung der Rinnenhalter
- Befestigung der Holz-UK auf den Stb.-Ringbalken
einschl.
Befestigungsmitel wie Winkel, Schrauben, Dübel
Einbauort: Traufe Achse 2
02.__. 4
Unterkonstruktion Traufe Achse 2
31.00
m
02.__. 5 Unterkonstruktion Attika Achse A - WDVS Herstellung einer Holz-Unterkonstruktion zur
Ausbildung der
Attika:
- senkrechte Holzwerkstoffplatte, Höhe ca. 38 cm,
Befestigung
mit L-Winkel 200/100/10 mm einschl. Schrauben/ Dübel
auf den
Stb.-Ringbalken
- waagerechte Holzwerkstoffplatte, Breite ca. 18 cm, d
= 30 mm,
Befestigung beider Platten untereinander mit L-Winkeln
Einbauort: Achse A - WDVS
02.__. 5
Unterkonstruktion Attika Achse A - WDVS
6.70
m
02.__. 6 Unterkonstruktion Attika Achse 1 & D - Verblend Herstellung einer Holz-Unterkonstruktion zur
Ausbildung der
Attika:
- senkrechte Holzwerkstoffplatte, Höhe ca. 38 cm,
Befestigung
mit L-Winkel 200/100/10 mm einschl. Schrauben/ Dübel
auf den
Stb.-Ringbalken
- waagerechte Holzwerkstoffplatte, Breite ca. 32 cm, d
= 30 mm,
Befestigung beider Platten untereinander mit L-Winkeln
Einbauort: Achse 1 & D - Verblend
02.__. 6
Unterkonstruktion Attika Achse 1 & D - Verblend
6.70
m
02.__. 7 Attikablende Lieferung & Montage eines Dachrandabschlussprofils, aus
stranggepresstem Aluminium, Nennhöhe 150 mm, geeignet
für
den Anschluss von FPO-Hochwertbahnen d = 1,8 mm
- stufenlos höhen- und winkelverstellbaren
Halterungen/Stoßverbinder, mit stabilen Halteschienen
aus
Aluminium
- flucht- und höhengerecht sowie senkrecht mit
korrosionsgeschützten Schrauben montieren.
- Ansichtshöhe: 150 mm
- einschl. hinterlaufsicherer Anschluss der
Abdichtungsbahn
- Fabrikat: Alwitra TA o. glw.
Angebotenes Produkt:
02.__. 7
Attikablende
31.00
m
02.__. 8 Verbundblech/ Traufblech Achse 2 Lieferung & Einbau eines Verbundblechs als
Rinneneinhang auf
die Attikaunterkonstruktion einschl. fachgerechter und
hinterlaufsicherer Anschluss der Abdichtungslage an
das Blech
Einbauort: Hauptdach Achse 2
02.__. 8
Verbundblech/ Traufblech Achse 2
31.00
m
02.__. 9 Schmutzwasserentlüftung DN 100 Herstellung, Lieferung & Montage von
Einzeldurchführungen für
die Schmutzwasserentlüftung:
- Herstellung einer runden Durchführung in die
Holzschalung
- Lieferung & Montage eines Stranglüfters, geeignet
für die
Verwendung in Dächer mit FPO Dachabdichtungsbahnen,
einschl. Anschlussmanschette und fachgerechter
Anschluss an
die FPO-Bahn
- Größe: DN 100
Angebotenes Produkt:
02.__. 9
Schmutzwasserentlüftung DN 100
1.00
St
02.__. 10 Schmutzwasserentlüftung DN 70 Herstellung, Lieferung & Montage von
Einzeldurchführungen für
die Schmutzwasserentlüftung:
- Herstellung einer runden Durchführung in die
Holzschalung
- Lieferung & Montage eines Stranglüfters, geeignet
für die
Verwendung in Dächer mit FPO Dachabdichtungsbahnen,
einschl. Anschlussmanschette und fachgerechter
Anschluss an
die FPO-Bahn
- Größe: DN 70
Angebotenes Produkt:
02.__. 10
Schmutzwasserentlüftung DN 70
1.00
St
02.__. 11 Regenrinne halbrund RG 333 Lieferung & Einbau einer Regenrinne, halbrund aus
Titanzink
einschl. aller Formstücke, Winkel, Bögen,
Befestigungsmittel,
Rinnenhalter, Endstücke, Dehnungsausgleichsstücke
Größe: RG 333 (6 tlg.)
Einbauort: Dach Sozialtrakt, Achse 2
02.__. 11
Regenrinne halbrund RG 333
31.00
m
02.__. 12 Fallrohr DN 100 Lieferung & Einbau der Fallrohre, rund aus Titanzink
einschl.
aller Formstücke, Bögen, Kniestücke, Fallrohrauslauf,
Befestigungsmittel (WDVS/ Verblendfassade)
Größe: DN 100
Einbauort: Dach Sozialtrakt, Achse 2
02.__. 12
Fallrohr DN 100
7.20
m
02.__. 13 Einzelanschlagpunkte Lieferung & Montage von Anschlageinrichtung Typ A mit
allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung und Ü-Zeichen
geeignet für seltene Wartungseinsätze.
- Befestigung mit Edelstahlschrauben in Holzschalung
und
Sparren
- einschl. fachgerechter und hinterlaufsicherer
Abdichtung und
Einbindung in die Dachhaut.
- Montagedokumentation mit ABS Doku zur Übergabe an den
Gebäudebetreiber als Nachweis der korrekten Montage und
Sicherstellung der langfristigen Nutzbarkeit der
Anschlageinrichtung.
- einschl. Lieferung von Sicherheitsgeschirr mit
Sicherheitsleine
u. Aufbewahrungsbehälter; Übergabe des
Sicherungssystems
an den Bauherren/ Gebäudebetreiber
Einbauort: Dach Sozialtrakt, Achse 2
02.__. 13
Einzelanschlagpunkte
5.00
St
02.__. 14 Anleiterpunkt Herstellung eines Anleiterpunktes zum Anstellen einer
Anlegeleiter für Wartungszwecke einschl.
Berücksichtigung
einer Unterkonstruktion zur Befestigung sowie
Abdichtung nach
Erfordernis mit Flüssigkunststoff.
Einbauort: Dach Sozialtrakt, Anlegepunkt im
Traufbereich
Achse 2
02.__. 14
Anleiterpunkt
1.00
St
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__. 1 Dachanschluss Bestandsgebäude Herstellung des Dachanschlusses von dem Bestandsgebäude
an die neue aufgehende MW-Wand.
- Aufnahme & Entsorgung der alten Attikaabdeckung im
tangierenden Bereich, ggf. UK ergänzen bzw. ausbessern
- neue Abdichtungslage aufschweißen und an das
aufgehende
MW anschließen, Verwahrung/Kappleiste nach Erfordernis
- Lieferung u. Einbau einer Attikaabdeckung/Kehlblech
und
Anschluss an die Bestandsabdeckung
Einbauort: Achse 1
03.__. 1
Dachanschluss Bestandsgebäude
6.00
m
03.__. 2 Abdichtung bodentiefe Fenster Abdichtung der bodentiefen Fenster, Türen mit
Flüssigkunststoff. einschl. Untergrundvorbereitung,
Grundierung, Vlieseinlage und Ausbildung von Innen- und
Außenecken, Verarbeitung gem. Herstellerangaben.
Abwicklung: ca. 25 cm
Fabrikat: Elapro 1k o. glw.
Einbauort: bodentiefe Fenster/ Türen EG
Angebotenes Produkt:
03.__. 2
Abdichtung bodentiefe Fenster
31.00
m
03.__. 3 Dampfsperre Stb.-Sohle Dampfsperre bestehend aus einer Lage
Glasvliesbitumen-Schweißbahn, völlflächig auf die
Stahlbetonsohle verschweißen.
Untergrund von Staub und losen Teilen
säubern, hochstehende Kanten und Grate egalisieren,
scharfkantige Unebenheiten entfernen und besenrein
abfegen.
Anfallenden Bauschutt abtransportieren. Voranstrich gut
deckend auf den sauberen und trockenen Untergrund
aufbringen. Nahtüberdeckung min. 10 cm.
Abdichtungsbahn G 200 S4 + Al
Angebotenes Produkt:
03.__. 3
Dampfsperre Stb.-Sohle
O
1,304.00
m²
03.__. 4 Lohnstunden Facharbeiter Lohnstunden für nicht im LV beschriebene Leistungen,
Ausführung erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung,
Abrechnung zum Nachweis.
03.__. 4
Lohnstunden Facharbeiter
O
1.00
h
03.__. 5 Lohnstunden Helfer Lohnstunden für nicht im LV beschriebene Leistungen,
Ausführung erfolgt nur auf Anweisung der Bauleitung,
Abrechnung zum Nachweis.
03.__. 5
Lohnstunden Helfer
O
1.00
h