Bauzaun
Haus der Kultur & Vereine, Nieheim
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Allgemeine Beschreibung: Die Stadt Nieheim plant den Umbau und die energetische Sanierung der Stadthalle Nieheim zu einem "Haus der Kultur und Vereine". Die Maßnahme umfasst die Modernisierung der bestehenden Hallenbereiche einschließlich Bühnenhaus, die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes sowie einen Ersatzneubau als Massivbau mit monolithischem Mauerwerk aus Hochlochziegeln und Stahlbetondecken. Ziel ist die Schaffung eines zukunftsfähigen, multifunktionalen Kultur-, Veranstaltungs- und Vereinsstandortes unter Berücksichtigung der funktionalen, technischen, energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen. Der Neubau besteht aus einem eingeschossigen Hauptgebäude mit Satteldach sowie einem Foyerbereich mit Flachdach und vorgelagertem Vordach in Leichtbauweise. Das Hauptgebäude erhält ein ca. 42° geneigtes Sparren-Pfettendach mit Gründach und Photovoltaikanlage. Es umfasst neben dem Erdgeschoss ein Dachgeschoss sowie einen Spitzboden. Die Außenabmessungen des Hauptgebäudes betragen ca. 17,35 × 23,60 m, die Firsthöhe liegt bei ca. 12,74 m. Die brandschutztechnische Gliederung erfolgt geschossweise: Das Erdgeschoss einschließlich des historischen Gebäudeteils, das Dachgeschoss sowie der Spitzboden bilden jeweils eigene Brandabschnitte. Bauablauf: Der bestehende Anbau aus den 1970er-Jahren wird abgebrochen, der historische Gebäudeteil wird entkernt. Neubau und Sanierung erfolgen parallel und erfordern eine intensive Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Der Rückbau in Eigenregie der Stadt Nieheim wird voraussichtlich bis Ende Juli 2026 abgeschlossen. Der Abbruch der Bodenplatte ist für August 2026 vorgesehen. Der Baubeginn für den Neubau ist voraussichtlich Ende August / Anfang September 2026 geplant; die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme soll bis Ende 2027 erfolgen. Die Maßnahme wird über öffentliche Fördermittel finanziert. Dabei erfolgt eine Aufteilung in die EFRE-Förderung für die energetische Sanierung von Halle 1, Halle 2 und Bühnenhaus sowie in die Städtebauförderung für den Ersatzneubau und den Innenausbau von Halle 2. Der Arbeitstitel aller EFRE-Förderung betroffenen Gewerke lautet: Haus der Kultur und Vereine  funktionale und energetische Ertüchtigung der Stadthalle Dieser ist zwingend in den Rechnungen aufzuführen. Projektleitung und Teilnahme an Jour-Fixe-Terminen: Der Auftragnehmer hat spätestens vor Ausführungsbeginn einen verantwortlichen, deutschsprachigen Projektleiter als festen Ansprechpartner zu benennen. Der Projektleiter muss zur Koordination der Leistungen, zur Abstimmung mit der Bauleitung sowie zur Klärung technischer und terminlicher Fragen ausreichend entscheidungsbefugt sein. Der Projektleiter hat an den regelmäßig stattfindenden Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen, soweit die Belange seines Gewerkes betroffen sind oder die Bauleitung die Teilnahme anordnet. Die Termine finden nach Festlegung der Bauleitung vor Ort auf der Baustelle oder digital als Videokonferenz statt. Eine Vertretung ist nur durch eine fachkundige, deutschsprachige und entscheidungsbefugte Person zulässig. Projektraum / Planablage Der Projektraum Dalux wird durch den Bauherrn als zentrale Planablage zur Verfügung gestellt. Dort werden die jeweils aktuellen Planstände hinterlegt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die für ihre Leistungen relevanten aktuellen Planunterlagen dort eigenverantwortlich einzusehen, zu berücksichtigen und die Baustelle entsprechend mit den aktuellen Planständen zu versorgen. Die Kommunikation im Projekt soll bevorzugt über die Plattform erfolgen. Andere Kommunikationswege werden dadurch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dies im Einzelfall zweckmäßig oder erforderlich ist. Jeder Auftragnehmer hat einen zuständigen Mitarbeiter einschließlich E-Mail-Adresse zu benennen, der den Zugang zur Plattform erhält und für die laufende Sichtung der dort bereitgestellten Informationen verantwortlich ist. Geschuldete Vertragsleistung Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben. Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Die Baustelle befindet sich an der Stadthalle Nieheim, Am Teich 5, 33039 Nieheim. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße "Am Teich" und im weiteren Verlauf über die Straße "Lehmkuhle" auf der Südseite der Stadthalle. Es handelt sich um eine öffentliche Verkehrsfläche. Besondere Gewichtsbeschränkungen sind nicht bekannt. Gem. Baustelleneinrichtungsplan werden Umfahrt, Mitarbeiterstellplätze, Kranstellplätze, Lagerplätze für Material- und Bürocontainer ausgewiesen. Abweichungen von dieser Vorgabe sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Zufahrt ist beengt; ein Begegnungsverkehr von Lkw ist nicht möglich. Eine Wendemöglichkeit besteht am Ende der Zufahrt im Bereich des Parkplatzes. Die Zufahrt ist während der Bauzeit dauerhaft von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, insbesondere zur Sicherstellung der Feuerwehrzufahrt zum Gebäude. Die Baustelle wird örtlich eingezäunt. Straßensperrungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. 0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Stadthalle Nieheim. Der bestehende Anbau aus den 1970er-Jahren wird abgebrochen. Der historische Gebäudeteil bleibt erhalten, wird entkernt und während bzw. nach dem Abbruch provisorisch geschlossen. Der Neubau ist nicht unterkellert und besteht aus einem Hauptgebäude mit Erdgeschoss, Dachgeschoss und Spitzboden sowie einem eingeschossigen Foyerbereich. Die Firsthöhe des Neubaus beträgt ca. 12,74 m und entspricht im Wesentlichen der Höhe des Bestandsgebäudes. Die Zugänge zu den jeweiligen Gebäudeteilen erfolgen während der Bauzeit dezentral. 0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Innerhalb der Baustelle sind die Verkehrsflächen aufgrund der Bestandssituation und der örtlichen Randbedingungen eingeschränkt. Die Baustellenlogistik ist durch die Auftragnehmer eigenverantwortlich mit der Bauleitung abzustimmen. Lkw-Begegnungsverkehr auf der Zufahrt ist nicht möglich. Lieferungen sind entsprechend zu koordinieren. Die Feuerwehrzufahrt und freizuhaltende Verkehrsflächen dürfen nicht durch Lieferfahrzeuge, Lagerung oder parkende Fahrzeuge blockiert werden. 0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Die Zufahrt über "Am Teich" / "Lehmkuhle" ist dauerhaft freizuhalten. Dies gilt insbesondere für Feuerwehr-, Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge sowie für erforderliche Baustellenverkehre. Außerhalb des Bauzauns vorhandene Park- und Verkehrsflächen dürfen nur im abgestimmten Umfang genutzt werden. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Zugänge sowie Zu- und Abfahrten sind jederzeit freizuhalten. 0.1.5 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Bauwasser und Baustrom werden bauseits unentgeltlich an zentraler Stelle bereitgestellt. Für den Baustrom werden ausreichend Verteiler vorgehalten. Bauwasser wird an einer zentralen Entnahmestelle zur Verfügung gestellt. Auf dem Gelände befinden sich östlich des Gebäudes Hofeinläufe, die an das Mischwassersystem angeschlossen sind. Darin dürfen übliche unbelastete Abwässer, z. B. aus der Werkzeugreinigung, eingeleitet werden. Das Einleiten belasteter Abwässer, Schlämme, Mörtelreste, Farbreste, Reinigungschemikalien oder sonstiger wassergefährdender Stoffe ist nicht zulässig. 0.1.6 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Im Außenbereich der Stadthalle stehen innerhalb des Bauzauns gem. Baustelleneinrichtungslageplan Flächen für Materiallagerung, Bürocontainer und Baustelleneinrichtung in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die genaue Lage und Nutzung sind mit der Bauleitung abzustimmen. Parkflächen für Mitarbeitende sind am Gebäude außerhalb des Bauzauns in begrenzter Anzahl vorhanden. Ein Anspruch auf bestimmte Stellplätze besteht nicht. Es werden Umfahrung und Wendemöglichkeiten ausgewiesen. Die vorhandenen Pflasterflächen im Außenbereich werden nach Abschluss der Maßnahme weiter genutzt und nicht erneuert. Diese Flächen sind daher vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Insbesondere sind Verschmutzungen durch Mörtel, Beton, Öl, Farbe, Rost, Schlamm oder vergleichbare Stoffe zu vermeiden bzw. unverzüglich fachgerecht zu entfernen. Vorhandene Sanitärflächen werden für die Bauzeit bauseits vorgehalten und regelmäßig gereinigt. 0.1.7 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. Ein Baugrundgutachten liegt vor und ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Angaben und Empfehlungen des Baugrundgutachtens sind bei der Ausführung zu beachten. Die Gründung des Neubaus ist nach derzeitigem Planungsstand als Sohlplatte auf Schottertragschicht vorgesehen. Streifenfundamente und Frostschürzen sind nicht vorgesehen. 0.1.8 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Eine Grundwasserhaltung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Besondere hydrologische Randbedingungen, Vorfluter oder Wasseranalysen sind für die auszuführenden Leistungen derzeit nicht bekannt. Im Übrigen wird auf das Baugrundgutachten verwiesen. 0.1.9 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Besondere umweltrechtliche Vorschriften über die allgemein geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen hinaus sind derzeit nicht bekannt. Die einschlägigen Vorschriften zum Boden-, Gewässer-, Immissions-, Staub- und Abfallschutz sind einzuhalten. 0.1.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Abfälle sind durch den jeweiligen Auftragnehmer fachgerecht, sortenrein und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen, soweit in den Leistungspositionen nichts anderes geregelt ist. Belastete Baustoffe und Schadstoffe gemäß Schadstoffgutachten werden vor Beginn der hier beschriebenen Leistungen durch ein Fachunternehmen zurückgebaut und entsorgt. Dies betrifft sowohl den Abbruchbereich als auch den historischen Gebäudeteil im Rahmen des Rückbaus. Belastete Abwässer, Reinigungsreste, Mörtel- und Betonschlämme, Farbreste, Öle, Chemikalien oder sonstige wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. 0.1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten o. ä. In der näheren Umgebung befindet sich ein Naherholungsgebiet bzw. eine öffentliche Grünfläche. Bei der Ausführung ist daher besondere Sorgfalt hinsichtlich Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle einzuhalten. Insbesondere ist zu verhindern, dass Verpackungen, leichte Baustoffe, Folien, Dämmstoffreste, Staub, Abfälle oder sonstige Materialien durch Wind in die umliegenden öffentlichen Grün- und Aufenthaltsbereiche gelangen. Arbeiten sind ohne Nachtzeiten auszuführen. Besondere Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Nachbarschaft sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorgesehen. Die allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bleiben unberührt. 0.1.12 Art und Umfang des Schutzes von Verkehrsflächen, Bauteilen, u. ä. im Bereich der Baustelle. Die zu erhaltende Bruchsteinfassade des historischen Gebäudeteils ist während der Bauzeit besonders zu schützen. Sie gilt als stadtbildprägend. Ein formaler Denkmalschutz besteht nicht. Das vorhandene Parkett im historischen Gebäudeteil ist zu erhalten und wird  bauseits gegen mechanische Beanspruchung geschützt. Ergänzend ist durch die Auftragnehmer besondere Rücksicht zu nehmen; insbesondere sind Durchfeuchtungen und Verschmutzungen zu vermeiden. Vorhandene Pflasterflächen im Außenbereich sind vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen, da diese nach Abschluss der Maßnahme weiter genutzt und nicht erneuert werden. Weitere zu schützende Vegetationsflächen, Bäume oder Grenzpunkte sind vor Ausführung vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen. 0.1.13 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Die bestehenden Hausanschlüsse werden zum Zeitpunkt der Sanierung und des Neubaus außer Betrieb genommen. Im Bereich des abzubrechenden Anbaus ist eine außer Betrieb genommene 20 KV Leitung vorhanden. Der Ausbau der Leitung wird unter den Positionen Abbruch beschrieben. Weiter sind keine erhaltenswerten Leitungen unterhalb der abzubrechenden Sohlplatte zu erwarten. Vorhandene Leitungen, Schächte, Fundamente und sonstige Bauteile im Bereich des abzubrechenden Anbaus werden im Zuge der Abbrucharbeiten in den jeweiligen Leistungspositionen beschrieben. 0.1.14 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, und, soweit bekannt, deren Eigentümer. Bekannte Hindernisse im Bereich des abzubrechenden Anbaus sind insbesondere Sohlplatte, Fundamente, Leitungen und Schächte. Diese werden in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses explizit beschrieben. Weitere nicht bekannte Hindernisse, Bauwerksreste oder Leitungen können im Bestand nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei Antreffen unbekannter Leitungen, Bauteile oder sonstiger Hindernisse ist die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Arbeiten in dem betroffenen Bereich dürfen erst nach Freigabe fortgesetzt werden. 0.1.15 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen. Angaben zu Kampfmitteln liegen derzeit nicht vor. Bei Verdacht auf Kampfmittel sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die Bauleitung ist zu informieren. 0.1.16 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer oder anderer Weisungsberechtigter von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Besondere Anordnungen von Leitungsträgern oder sonstigen Eigentümern sind derzeit nicht bekannt. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, die Sicherung der Zufahrt sowie etwaige Arbeiten im Bereich vorhandener Straßen, Wege oder Leitungen sind mit der Bauleitung und, soweit erforderlich, mit den zuständigen Stellen abzustimmen. 0.1.17 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten o. ä. Ein Schadstoffgutachten liegt vor. Die darin beschriebenen belasteten Baustoffe werden vor Beginn der hier beschriebenen Leistungen durch ein Fachunternehmen zurückgebaut und entsorgt. Nach Abschluss der Schadstoffsanierung sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine schadstoffbelasteten Bauteile oder Stoffe im unmittelbaren Leistungsbereich zu erwarten. Sollten im Zuge der Ausführung dennoch verdächtige Materialien angetroffen werden, sind die Arbeiten in diesem Bereich einzustellen und die Bauleitung unverzüglich zu informieren. 0.1.18 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Der Rückbau des Bestands erfolgt teilweise in Eigenregie der Stadt Nieheim und soll bis Ende Juli 2026 abgeschlossen sein. Der bestehende Anbau aus den 1970er-Jahren wird abgebrochen. Der historische Gebäudeteil wird entkernt. Der Abbruch der Bodenplatte ist für August 2026 vorgesehen. Der Baubeginn für den Neubau ist voraussichtlich Ende August / Anfang September 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist bis Ende 2027 geplant. 0.1.19 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Neubau und Sanierung erfolgen parallel. Es ist daher mit gleichzeitig tätigen Unternehmern verschiedener Gewerke zu rechnen. Die Koordination erfolgt durch das bauüberwachende Architekturbüro sowie durch die Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung. Zusätzlich ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt. Die Auftragnehmer haben ihre Leistungen mit der Bauleitung, den Fachplanern und den parallel tätigen Unternehmen abzustimmen. Behinderungen, Schnittstellenkonflikte oder absehbare Terminprobleme sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen. Für das o. g. Gewerk sind die spezifischen DIN-Normen der VOB/C Vertragsbestandteil. VOB Teil C  Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Für die Ausführung der Rohbauarbeiten gelten insbesondere folgende ATV DIN-Normen der VOB/C in der jeweils aktuellen Fassung: DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18330 Mauerarbeiten DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten Die vorgenannten Normen gelten, soweit sie für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägig sind. Ergänzend gelten die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie die den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen, statischen Berechnungen, Schal- und Bewehrungspläne, Entwässerungsplanung, Baugrundgutachten und sonstigen Fachplanungen. Leistungsumfang Das Gewerk Rohbau umfasst insbesondere die Baustelleneinrichtung für die eigenen Leistungen, Tiefbau-, Erd- und Kanalbauarbeiten, Rückbauarbeiten im Bereich der vorhandenen Bodenplatte und Fundamente des abzubrechenden Anbaus, die Herstellung der Gründungsebene, Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie Mauerwerksarbeiten. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: Erdarbeiten für den Neubau einschließlich Aushub, Laden, Abfahren und Entsorgen des Bodenaushubs, Herstellung der frostsicheren Schottertragschicht unter der Bodenplatte, Herstellung der Sauberkeitsschicht, Herstellung der Stahlbetonsohlplatte, Herstellung von Punktfundamenten für das Vordach, Rückbau und Entsorgung vorhandener Grundleitungen, Schächte, Fundamente und Bauteile im Bereich des abzubrechenden Anbaus, soweit in den Leistungspositionen beschrieben, Entwässerungskanalarbeiten vor und unter der Sohlplatte, Schmutz- und Regenwasserleitungen einschließlich Anschluss an den Mischwasserkanal gemäß Entwässerungsplanung, Hausanschlussleitungen bis zur Mehrspartenhauseinführung, Herstellung neuer Revisionsschächte sowie Einbindung vorhandener Schächte gemäß Planung, Stahlbetonarbeiten für Bodenplatte, Decken, Überzüge, Wandscheiben, Stützen und TGA-Schacht, Herstellung von Durchbrüchen, Aussparungen und Einbauteilen gemäß Ausführungsplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung, Mauerwerksarbeiten aus Hochlochziegeln für Außen- und Innenwände, Innenmauerwerk als Innendämmung im historischen Teil Halle 1+2 Herstellung von Ziegelsystemstürzen, U-Schalen, Ringankern, Ausgleichsschichten und sonstigen systemzugehörigen Ergänzungsbauteilen, Herstellung des Schnurgerüstes durch den Auftragnehmer Rohbau. Die Abdichtung der Sohlplatte und der Sockelbereiche ist nicht Bestandteil dieses Gewerkes und wird gesondert im Gewerk Dachabdichtung / Abdichtung ausgeschrieben. Gerüstarbeiten werden bauseits gestellt, soweit in den Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist. Erdarbeiten und Baugrund Die Ausführung der Erdarbeiten hat auf Grundlage der Ausführungsplanung, der statischen Berechnung und des Baugrundgutachtens zu erfolgen. Das Baugrundgutachten ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und bei der Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen. Der Neubau befindet sich im Bereich des zuvor in Eigenleistung bzw. gesondert zurückzubauenden Altbaus. Der anfallende Bodenaushub ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zur Wiederverwendung vorgesehen und durch den Auftragnehmer abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Bodenplatte ist mit einer Dicke von ca. 30 cm vorgesehen. Unterhalb der Bodenplatte ist eine frostsichere Schottertragschicht von ca. 60 cm sowie eine Sauberkeitsschicht herzustellen. Eine unterseitige Dämmung der Bodenplatte ist nicht vorgesehen. Streifenfundamente und Frostschürzen unterhalb der Sohlplatte sind nach derzeitigem Planungsstand nicht vorgesehen. Für das Vordach sind Punktfundamente herzustellen. Beim Verdichten der Schottertragschicht und bei sonstigen erschütterungsrelevanten Arbeiten ist mit besonderer Sorgfalt und möglichst erschütterungsarm zu arbeiten. Auswirkungen auf angrenzende Bestandsbauteile sind zu vermeiden. Eine Grundwasserhaltung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Soweit im Zuge der Ausführung dennoch Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese unverzüglich mit der Bauleitung abzustimmen. DIN 18305 ist für etwaig erforderlich werdende Wasserhaltungsarbeiten zu beachten. Entwässerungskanalarbeiten Die Entwässerungsarbeiten umfassen Schmutz- und Regenwasserleitungen vor und unter der Sohlplatte sowie die Hausanschlussleitungen bis zur Mehrspartenhauseinführung. Die Entwässerung erfolgt gemäß Planung an den Mischwasserkanal. Für die Entwässerung liegt eine separate Entwässerungsplanung mit expliziten Angaben zu Leitungsführung, Dimensionierung, Gefälle, Anschlusspunkten und Schächten vor. Diese ist verbindliche Grundlage der Ausführung. Teilweise werden vorhandene Schächte genutzt, teilweise sind neue Revisionsschächte gemäß Planung herzustellen. Der Hauptkanal bleibt im Bestand erhalten. Alte Grundleitungen unterhalb bzw. im Bereich des abzubrechenden Anbaus sind durch den Auftragnehmer Rohbau zurückzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen, soweit sie im Leistungsumfang beschrieben sind. Für die neu hergestellten Entwässerungsleitungen ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen und prüffähig zu dokumentieren. Beton- und Stahlbetonarbeiten Die Beton- und Stahlbetonarbeiten umfassen insbesondere die Bodenplatte, Decken, Überzüge, Wandscheiben, Stützen, den TGA-Schacht sowie sonstige Stahlbetonbauteile gemäß Ausführungsplanung und Tragwerksplanung. Sichtbetonanforderungen bestehen grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme bildet die Außentreppe als Fertigteil in Sichtbeton, soweit diese dem Leistungsumfang des Rohbaugewerks zugeordnet ist bzw. in den Leistungspositionen beschrieben wird. An die Betonoberflächen bestehen, soweit in den Leistungspositionen nichts Abweichendes geregelt ist, keine besonderen Anforderungen. Die Decke über dem Dachgeschoss erhält nach derzeitigem Planungsstand keinen Bodenbelag und ist daher entsprechend geglättet herzustellen. Schal- und Bewehrungspläne werden bauseits durch den Tragwerksplaner zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese vor Ausführung eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und erkennbare Unstimmigkeiten zu prüfen. Bedenken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Durchbrüche und Aussparungen in Decken und Wänden sind gemäß Ausführungsplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung herzustellen. Ergänzende Kernbohrungen können durch die TGA-Gewerke erfolgen. Bodeneinläufe und Schmutzwasseranschlüsse in der Sohlplatte sind gemäß Planung zu berücksichtigen und mit den Fachplanern abzustimmen. Blitzschutz- und Fundamenterderarbeiten erfolgen als separates Gewerk. Anschlussfahnen und Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer Rohbau bei der Ausführung zu beachten und mit dem zuständigen Gewerk rechtzeitig abzustimmen. Mauerwerksarbeiten Die Mauerwerksarbeiten umfassen Außen- und Innenwände aus Hochlochziegeln gemäß Ausführungsplanung und statischer Berechnung. Die Ausführung erfolgt produktneutral, jedoch systemgerecht entsprechend den planerischen, bauphysikalischen und statischen Anforderungen. Die Außenwände sind nach derzeitigem Planungsstand in einer Wanddicke von ca. 36,5 cm vorgesehen. Innenwände sind überwiegend in Wanddicken von ca. 24 cm bzw. 17,5 cm vorgesehen. Maßgebend sind die Ausführungsplanung und die statische Berechnung als Anlagen der Vergabeunterlagen. Zum Leistungsumfang gehören auch systemzugehörige Ergänzungsbauteile wie Ziegelsystemstürze, U-Schalen, Ringanker, Ausgleichsschichten und sonstige erforderliche Ergänzungsbauteile, soweit diese zur vollständigen und fachgerechten Herstellung der Mauerwerkskonstruktion erforderlich sind. Drempelwände im Dachgeschoss werden überwiegend in Trockenbauweise hergestellt und sind nicht Bestandteil der Mauerwerksarbeiten, soweit in den Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist. Im historischen Teil der Halle 1 und 2 wird das Innenmauerwerk teilweise mit in minereralischen, massiven, nichtbrennbaren Leichtmauersteinen / Wärmedämmseinen tausgeführt. Die Dämmung ist fachgerecht an die bestehenden Innenwände anzuschließen. Die Mauerwerksarbeiten sind mit besonderer Sorgfalt hinsichtlich Anschlussausbildung, Stoßfugen, Lagerfugen, Wandfußpunkten, Durchdringungen und Anschlüssen an angrenzende Bauteile auszuführen. Fehlstellen, offene Fugen und ungeplante Undichtigkeiten sind zu vermeiden bzw. fachgerecht zu schließen. Auf das Mauerwerk wird im Anschluss eine Wandheitung aufgebracht. Diese wird mit einem dicklagigem Putz eingeputzt. Daruf erfolgt ein Feinputz. Schnittstellen und Koordination Die Leistungen sind mit den parallel tätigen Gewerken und Fachplanern abzustimmen. Dies betrifft insbesondere die Schnittstellen zu: Zimmererarbeiten / Dachkonstruktion, insbesondere Fußpfetten und Auflager gemäß Statik, Technischer Gebäudeausrüstung, insbesondere Durchbrüche, Aussparungen, Bodeneinläufe, Schmutzwasseranschlüsse und Kernbohrungen, Entwässerungsplanung, Blitzschutz und Fundamenterder, Abdichtungsarbeiten an Sohlplatte und Sockel, späteren Ausbaugewerken. Brandschutztechnische Schottungen im Bereich von TGA-Durchführungen erfolgen durch die TGA-Gewerke, soweit in den Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist. Die Koordination der Baustelle erfolgt durch das bauüberwachende Architekturbüro sowie die Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung. Zusätzlich ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen rechtzeitig mit der Bauleitung, den Fachplanern und den übrigen Unternehmen abzustimmen. Gerüst / Arbeitsgerüste für Mauerwerksarbeiten im Bestand Für die Mauerwerksarbeiten im Bestand ist ein eigenes Arbeitsgerüst oder Hubbühnen vom Auftragnehmer zu stellen. Mauerhöhe an den Traufen  bis zu 5,5 m Mauerhöhe an dem Giebel Bühnenhaus  bis zu  7,50m Hierzu gibt es eine gesonderte Position im Leistungsverzeichnis. Schutzmaßnahmen und Ausführung im Bestand Der historische Gebäudeteil bleibt erhalten und wird im Zuge der Maßnahme saniert. Staubschutzmaßnahmen zum Bestand werden bauseits hergestellt. Der Auftragnehmer hat diese Schutzmaßnahmen zu beachten und darf sie nicht eigenmächtig entfernen oder verändern. Bei erschütterungsrelevanten Arbeiten, insbesondere beim Verdichten, Stemmen, Schneiden oder Rückbauen, ist mit besonderer Sorgfalt vorzugehen. Schäden an angrenzenden Bestandsbauteilen sind zu vermeiden. Winterheizung und Bautrocknung erfolgen bauseits. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so auszuführen, dass die bauseits vorgesehenen Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Erforderliche Hinweise zu Feuchtigkeit, Austrocknungszeiten oder besonderen Ausführungsbedingungen sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. Planunterlagen und Projektraum Für die Ausführung sind ausschließlich die aktuellen, freigegebenen Planunterlagen maßgebend. Der Projektraum Dalux wird durch den Bauherrn als zentrale Planablage zur Verfügung gestellt. Dort werden die jeweils aktuellen Planstände hinterlegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für seine Leistungen relevanten aktuellen Planunterlagen dort eigenverantwortlich einzusehen, zu berücksichtigen und die Baustelle entsprechend mit den aktuellen Planständen zu versorgen. Die Kommunikation im Projekt soll bevorzugt über die Plattform erfolgen. Andere Kommunikationswege werden dadurch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sofern dies im Einzelfall zweckmäßig oder erforderlich ist. Der Auftragnehmer hat einen zuständigen Mitarbeiter einschließlich E-Mail-Adresse zu benennen, der den Zugang zur Plattform erhält und für die laufende Sichtung der dort bereitgestellten Informationen verantwortlich ist.
Allgemeine Beschreibung:
01 Baustelleneinrichtung Städtebauförderung
01
Baustelleneinrichtung Städtebauförderung
01.__._. 1 Baustelleneinrichtung Geräte, Werkzeuge, 1 Stk Kran (45 m Ausleger mit mind. 1,0 t Tragkraft an der Spitze) und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen, und so weit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebsfertig aufstellen, einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüro,- Mannschafts, Unterkünfte, soweit erforderlich aufstellen und einrichten. Die Kosten des Wasser- und Sromverbrauchs trägt der AG Die Kosten für Vorhalten, Unterhaltung und Betrieb der Geräte, Anlagen und Einrichtungen, einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. sind nicht in diese Pauschale, sondern in die Einheitspreise der entsprechenden Teilleistungen einzurechnen. Soweit nicht für bestimmte Bauleistungen (z.B. Bedarfsleistungen) das Einrichten der Baustelle als besonderer Ansatz enthalten ist, umfasst die Pauschale die Vergütung der Baustelleneinrichtung für alle Bauleistungen. Sämtliche Abschnitte des Leistungsverzeichnisses pauschal. Hinwies: Der Baukran ist den Folgegewerken Zimmermann und Dachdecker kostenlos zur Verfügung zu stellen und muss bis zu 10 Wochen nach Fertigstellung des Rohbaus an der Baustelle vorgehalten werden.
01.__._. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.__._. 5 Bauzaun liefern, montieren und vorhalten Bauzaun liefern ,montieren und Grundstandzeit 4 Wo. vorhalten
01.__._. 5
Bauzaun liefern, montieren und vorhalten
275.00
m
01.__._. 6 Mietzeit Bauzaun Mietzeit Bauzaun 9 Monate
01.__._. 6
Mietzeit Bauzaun
10,712.52
Wo/m
01.__._. 7 Tor Bauzauntore passend zur vorherigen Position liefern und in Zaunanlage einbauen. Torbreite: geeignet für schwere Lkw Ausführung: einschl. Kette und Schloss. Das Baustellentor ist außerhalb der Arbeitszeiten dauerhaft zu verschließen.
01.__._. 7
Tor
2.00
St
01.__._. 8 Miete Bauzauntor über die Grundzeit hinaus.
01.__._. 8
Miete Bauzauntor über die Grundzeit hinaus.
14.00
St/M