Erdarbeiten
Haus der Jugend - Neubau eines Jugend- und Seniorentreffs
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Allgemeine Vorbemerkungen
Projektbeschreibung Das Bezirksamt Hamburg Mitte, vertreten durch die Sprinkenhof GmbH, plant den Neubau einer kommunalen Feizeiteinrichtung (Haus der Jugend) im denkmalgeschützten Hammer Park in der Caspar-Voght-Straße 35, 20535 Hamburg.Flurstück 1785, Gemarkung Hamm GeestZu diesem Zweck wird das bestehende Haus der Jugend und der Bauhof komplett zurückgebaut.Im denkmalgeschützten Hammer Park in Hamburg entsteht mit dem Otto-Linne-Haus - Haus der Generationen ein Neubau, der die bisherigen Einrichtungen Haus der Jugend und Lange Aktiv Bleiben e.V. (LAB) in einem gemeinsamen Gebäude zusammenführt. Ziel ist eine moderne, integrative Begegnungsstätte für Kinder, Jugendliche, Familien und Senior*innen, die den Stadtteil Hamm nachhaltig stärkt und zugleich die historische Parkanlage in ihrer Struktur berücksichtigt. Das Projekt ist Teil des Modellvorhabens "Mitte machen - Sport, Bewegung und soziale Infrastruktur im Hamburger Osten" (2019-2026) und fördert innovative Lösungen für soziale Angebote, Sport- und Bewegungsräume, klimagerechte Stadtentwicklung und neue Mobilität. Das Otto-Linne-Haus wurde ausgewählt, da es zentral für die soziale Infrastruktur des Stadtteils ist und durch seine Lage im Hammer Park städtebauliche und denkmalpflegerische Bedeutung hat.Der zweigeschossige Neubau (Gebäudeklasse 3) hat eine Bruttogrundfläche von ca. 1.500 m² und wird als reine Holzkonstruktion errichtet. Die Fassaden sind in Holzrahmenbauweise mit hölzernen Fenstern ausgeführt, die im Obergeschoss bodentief geplant sind. Ein umlaufender Laubengang im Obergeschoss (2,75-3,80m tief) schafft Aufenthaltsqualität und wirkt als passiver Sonnenschutz: Im Sommer sorgt er für Verschattung, während im Winter mehr Sonnenlicht ins Gebäude gelangt. Im Erdgeschoss lädt eine umlaufende Sitzbank an der hölzernen Fassade zum Verweilen ein. Das flach geneigte Satteldach ist zur Hälfte extensiv begrünt (Ostseite) und zur Hälfte mit einer flächenbündig integrierten Photovoltaikanlage belegt (Westseite).Das Gebäude wird über zwei Haupteingänge an der Ostseite erschlossen. Über einen zentralen Flur, der an den Treppenbereichen Aufenthalts- und Kommunikationszonen vorsieht, sind alle Räume erreichbar. Barrierefreiheit wird durch einen rollstuhlgerechten Aufzug in der Gebäudemitte gewährleistet. Die Entfluchtung erfolgt über den umlaufenden Balkon und zwei Außentreppen an den Stirnseiten. Die lichte Höhe im Erdgeschoss beträgt 3,32 m, im Obergeschoss zwischen 3,19 und 3,92 m.Die klare städtebauliche Setzung orientiert sich an der historischen Nord-Süd-Ausrichtung der ehemaligen Tennisplätze im Hammer Park. Von Osten nach Westen ergibt sich eine lineare Abfolge von Zufahrt und Parken, Neubau, Aktivitätsband und Sportfeld, wodurch sich der Baukörper und die Freianlagen harmonisch in die historischen Parkachsen einfügen.Die angrenzenden Freianlagen bieten ein vielfältiges generationsübergreifendes Angebot: ein Aktivitätsband mit Sandspielfläche, Calisthenics-Anlage, Urban-Gardening-Beeten, Tischtennisplatte, Slackline und Aufenthaltsbereichen, ein Multifunktionssportfeld für verschiedene Ballsportarten, offene Rasenflächen sowie Sitzgelegenheiten und Kommunikationsorte. Das Pflanzkonzept setzt auf klimaresiliente Baumarten, eine 90 m lange Wildhecke sowie eine abwechslungsreiche Unterpflanzung mit Stauden, Gräsern und Geophyten.Mit dem Otto-Linne-Haus entsteht bis 2028 ein identitätsstiftender Ort, der historische Parkgestaltung, nachhaltige Holzarchitektur und soziale Integration miteinander verbindet. Der Rückbau der Bestandsgebäude beginnt 2026, die Fertigstellung des Neubaus ist für die erste Hälfte 2028 vorgesehen.
Projektbeschreibung
Angaben zur Baustelle / DIN 18299 / Stan 1. Lage der Baustelle(Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.)· Die Baustelle liegt in einem denkmalgeschützen Park1. Besondere Belastungen(Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.)· keine1. Gebäudetyp(Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.)· Auf dem Baufeld befindet sich noch ein Bestandsgebäude welches aufgrund eines Brandschadens zu einem späteren Zeitpunkt abgebrochen wird.1. Verkehrsverhältnisse(Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.)· Die Zufahrt auf das Gelände führt über eine Baustellenzufahrt von der Caspar-Voght-Straße südlich des Baugrundstücks. · Es wird für die Mitarbeiter auf der Baustelle keine Parkmöglichkeit geben.1. Freizuhaltende Flächen(Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.)· Flächen sind nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung als Stellfläche für Container oder Materiallagerungen zu nutzen.1. Transporteinrichtungen und -wege(Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transport-wegen, z. B. Montageöffnungen.)· Es erfolgt keine bauseitige Stellung von Hebezeugen, Hubbühnen, Schutznetzen. o.ä.. Sämtliche notwendige Arbeitsmittel sind in den EP der Positionen einzukalkulieren.1. Medien(Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.)· Baustrom wird vom AG am Anschlusspunkt des Grundstücks zur Verfügung gestellt. Die Koordination dazu erfolgt gemeinsam mit der Fachplanung TGA. · Bauwasser wird vom AG zur Verfügung gestellt. · Die Baustrom- und Bauwasserverteilung auf dem Baufeld erfolgt eigenständig durch den AN. · Die Verbrauchskosten trägt der AG.1. Flächennutzung(Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.)· Die Nutzung der auf der Baustelle befindlichen Flächen ist mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen.1. Baugrund(Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Boden-untersuchungen.)· es liegt ein Geotechnischer Bericht vor1. Hydrologische Werte(Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasser-analysen.)· nicht relevant1. umweltrechtliche Vorschriften(Besondere umweltrechtliche Vorschriften.)· keine1. Entsorgung(Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseiti-gung von Abwasser und Abfall.) · siehe Vergabeunterlagen1. Schutzgebiete(Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forde-rungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorlie-gende Fachgutachten oder dergleichen.)· nicht bekannt1. Schutzmaßnahmen(Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetations-flächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.)· notwendige Schutzmaßnahmen wurden seitens der Baustelleinrichtung hergestellt1. öffentlicher Verkehr(Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.)· Es gibt keinen öffentlichen Verkehr auf der Baustelle. 1. Medienversorung(Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.)· Der AN hat die Leitungen vor Ausführung ortsüblich zu sondieren. Festgestellte Abweichungen sind dem AG sofort mitzuteilen.1. Hindernisse(Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.) · keine1. Kampfmittel(Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.)· keine1. Baustellenverordnung(Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen.)· keine1. Anordnungen(Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.)· die Allee des Parks ist nicht Gegenstand der Baumaßnahme und darf nicht benutzt werden1. Schadstoffbelastungen(Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.)· nicht relevant1. Vorarbeiten(Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.)· keine1. Andere Unternehmer(Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.)· keine1. Zertifizierung(Art der Zertifizierung.)· keine1. Baustrom und Bauwasser· Die Verbrauchskosten trägt der AG.
Angaben zur Baustelle / DIN 18299 / Stan
Angaben zur Ausführung / DIN 18299 / Sta 1. Arbeitsabschnitte(Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.)· keine1. Besondere Erschwernisse(Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.)· keine1. Vorgaben aus dem SiGe-Plan(Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.)· keine1. Unfallverhütung(Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen.)· Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind zwingend einzuhalten.1. Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen(Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.)· siehe Vergabeunterlagen1. Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung(Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung.)· keine1. Besondere Anforderungen an Gerüste(Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.)· siehe LV-Positionen1. Mitbenutzung fremder Geräte, etc.(Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.)· keine1. Vorhaltezeiten(Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts-und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.)· sind in die entsprechenden Positonen mit einzurechnen1. Verwendung von Recycling-Stoffen(Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen.)· keine1. Anforderungen an Recycling-Stoffen(Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.)· keine1. Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile(Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.)· keine1. Art und Umfang von Eignungs- und Gütenachweise(Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.)· keine1. Umgang mit auf der Baustelle gewonnener Stoffe(Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.)· keine1. Umgang mit zu entsorgenden Böden, Stoffen und Bauteilen(Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.)· siehe Vergabeunterlagen1. vom AG bereitgestellte Stoffe(Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.)· keine1. vom AG zur Verfügung gestellte Lagerung bzw. Transporte(In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.)· keine1. Fremdleistungen(Leistungen für andere Unternehmer.)· keine1. Mitwirkung bei der Erstellung / Inbetriebnahme von Anlagenteilen(Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation.)· keine1. Nutzung vor Abnahme(Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.)· keine1. Wartung(Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.)· keine1. Abrechnung(Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen.)· Die Positionen, welche nicht pauschal ausgeschrieben sind, sind über geeignete Aufmaßblätter und eine Mengenermittlung zur Rechnungsstellung zu belegen.
Angaben zur Ausführung / DIN 18299 / Sta
Vorbemerkung Betonarbeiten / DIN 18331 Alle Betonbauteile sind in Ortbeton auszuführen. Die Beton- und Stahlbetonarbeiten sind gemäß Statik, Schal- und Bewehrungsplänen auszuführen.SichtbetonAnforderungen an Sichtbeton der Sichtbetonklasse 2:Textur: T2· geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche · zulässig: In Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/Feinmörtel (Breite bis ca. 10 mm, Tiefe ca. 5 mm) · zulässig: Höhe verbleibender Grate bis ca. 5 mm · zugelassen: Rahmenabdruck des SchalelementsPorigkeit:· saugende Schalhaut (P2): Maximaler Porenanteil ca. 2.250 mm² (ca. 0,9% der Prüffläche) · nicht saugende Schalhaut (P1): Maximaler Porenanteil ca. 3.000 mm² (ca. 1,2% der Prüffläche) gemessen an einer repräsentativen Prüffläche von 500 x 500 mm · Porendurchmesser zwischen 2 mm und 15 mmFarbtongleichmäßigkeit: FT2· zulässig: Gleichmäßige, großflächige Hell-/Dunkelverfärbungen · unzulässig: Schmutzflecken · unzulässig: Unterschiedliche Arten und Vorbehandlungen der Schalungshaut · unzulässig: Unterschiedliche Betonausgangsstoffe verschiedener Art und HerkunftEbenheit: E1· gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5: "nicht flächenfertige" WändeArbeitsfugen und Schalungsstöße: AF2· Versatz der Flächen im Fugen- bzw. Stoßbereich zulässigAnforderungen an die Schalung für Sichtbetonklasse 2:Schalungshautklasse: SHK2Für die Schalungshautklasse 2 (SHK2) gelten folgende Anforderungen:· Bohrlöcher: Als Reparaturstellen zulässig · Nagel- und Schraublöcher: Ohne Absplitterungen zulässig · Beschädigungen der Schalhaut durch Innenrüttler: Nicht zulässig · Betonreste: Keine flächigen Anhaftungen, in Vertiefungen zulässig · Kratzer: Nicht zulässig · Zementschleier: Nicht zulässig · Aufquellen der Schalungshaut in Schraub- bzw. Nagelbereichen: Nicht zulässig · Porigkeitsklasse P1/P2 bei nicht saugender Schalhaut: Maximaler Porenanteil von ca. 3.000 bis 2.250 mm² in der Prüffläche (500 x 500 mm) · Porigkeitsklasse P2/P3 bei saugender Schalhaut: Maximaler Porenanteil von ca. 2.250 bis 1.500 mm² in der Prüffläche · geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche · zulässiger Austritt von Zementleim/Feinmörtel an Schalelementstößen: Breite bis ca. 10 mm und Tiefe ca. 5 mm · zulässige Höhe verbleibender Grate: bis ca. 5 mmRahmenabdruck des Schalelements zugelassen
Vorbemerkung Betonarbeiten / DIN 18331
01.02 Gewerkespezifische Vorbemerkungen
01.02
Gewerkespezifische Vorbemerkungen
01.03 Anlagenverzeichnis
01.03
Anlagenverzeichnis
02
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02.01
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