Abbrucharbeiten
Harald-Stender-Pl 1, Businessclub FC St Pauli
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your estimate

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
ZTV Baustelleneinrichtung 1.       Die Baustelleneinrichtung ist nach eigenem Ermessen und in eigener Verant­wortung so herzustellen, dass die Errichtung des Gesamtwerkes innerhalb der vertraglichen Leistungsgrenzen möglich ist. 2.       Einrichtungsflächen im Grundstücksbereich sind mit allen am Bau Beteiligten abzustimmen und vom Auftraggeber freizugeben zu lassen. 3.       Weiterhin sind die örtlichen Gegebenheiten und die Verkehrsanbindung vor der Angebotsabgabe zu besichtigen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 4.       Nach Vertragsabschluss ist innerhalb von 14 Tagen ein ausführlicher Bau­stellen­einrichtungsplan i.M. 1/100 mit Terminangaben über Aufbau und Abbau der einzelnen Teile der Baustelleneinrichtung, einschließlich Geräteeinsatzplan vorzulegen. 5.       Der Zustand der angrenzenden Straßen etc. ist mit dem zuständigen Amt auf­zunehmen. Alle in der Bauzeit entstandenen Beschädigungen sind bis zur Bau­übergabe zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche bzw. interne Verkehr in keiner Phase der Bauausführung gestört wird. Alle Zufahrtstraßen und -wege sind jederzeit frei- zuhalten. Vom Auftrag­nehmer verschmutzte Straßen und Wege sind umgehend zu reinigen. 6.       Abstimmungen mit dem Wegewart sind gänzlich Sache des Auftragnehmers. Sämtliche, für die Bau­stellen­einrichtung erforderlichen Genehmigungen (z.B. Kranüberschwenkung, Gebühren) sind vom Auf­tragnehmer eigen­verantwortlich einzuholen. 7.       Anweisungen von Behörden an den Auftragnehmer, sowie etwaige nachbarschaftliche Konflikte, sind dem Auftraggeber sofort zur Kenntnis zu bringen. 8.       Ab Beginn der Ausbauarbeiten ist das Gebäude durch abschließbare Türen, bzw. Tore zu sichern. Außerhalb der Arbeitszeiten ist das Gebäude verschlossen zu halten.
ZTV Baustelleneinrichtung
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
03 Abbrucharbeiten
03
Abbrucharbeiten
ZTV Abbrucharbeiten ZTV Abbrucharbeiten 1.       Kompletter Abbruch und Entsorgung aller vorhandenen baulichen Anlagen mit allen nichttragenden und tragenden Konstruktionsteilen, allen alle gebäude­technischen Bauteilen, und einschließlich aller darin ggf. noch enthaltenen Einbauten und Gegenständen (Möbel, Müll, Schutt, etc). 2.       Einschließlich der fachgerechten Stillegung und der Entsorgung von Ver- und Ent- sorgungsleitungen. 3.       Einschließlich aller nötigen Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen, Schmutz- und Staub- entwicklung, Lärmentwicklung, etc. 4.       Einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung von beim Abbruch anfallen­dem Sondermüll jeglicher Schadstoffbelastung. 5.       Die erforderlichen behelfsmäßigen Abstützungen und Abfangungen obliegen dem Auftrag- nehmer. Werden hierzu statische Berechnungen für die Hilfs­konstruktionen erforderlich, sind die anfallenden Kosten Bestandteil der angebotenen Leistungen und werden nicht gesondert vergütet. 6.       Die Ermittlung des Leistungsumfanges erfolgt eigenverantwortlich unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und nach Angaben der Leistungs­beschreibung. Abbruchmassen sind vom Bieter zu ermitteln. 7.       Der Bieter kontrolliert den Leistungsumfang selbst und bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass die auszuführende Leistung auch vor Ort von ihm um­fassend besichtigt und ermittelt wurde und dass der gesamte Leistungsumfang eindeutig erkannt wurde und sämtliche anfallenden Kosten mit dem Angebots­preis abgegolten sind. Nachträgliche Forderungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt. 8.       Angrenzende Gebäude, Straßen usw. sind durch geeignete Maßnahmen gegen Lärm- und Staub- entwicklung zu schützen. 9.       Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass Beschädigungen angrenzender Bauteile ausgeschlossen sind. 10.     Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften her- zustellen. 11.     Der Nachweis der Entsorgungswege und die Annahmebestätigung der Deponie (bei Schad- stoffen und Sondermüll) sind dem Auftraggeber vorzulegen. 12.     Die Standflächen von Containern sind vor Benutzung zusammen mit der Bauleitung abzunehmen. Container dürfen grundsätzlich nur auf einen lastverteilenden Untergrund (z.B. Gerüstbohlen) gestellt werden. Dies ist in das Angebot einzurechnen. Staub und Verschmutzungen rund um den Container, sowie auf den Laufwegen zum Container sind jeden Abend besenrein zu entfernen.
ZTV Abbrucharbeiten
03.01 EG
03.01
EG
03.02 OG
03.02
OG
14 Sanitärinstallation
14
Sanitärinstallation
14.04 Demontagearbeiten
14.04
Demontagearbeiten
14.06 Sonstiges
14.06
Sonstiges
17 Lüftungsinstallation
17
Lüftungsinstallation
17.09 Sonstiges
17.09
Sonstiges
18 Elektroarbeiten
18
Elektroarbeiten
18.08 Sonstiges
18.08
Sonstiges