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Happoldstraße "S Bianco" (HAP)
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Allgemeines zum Angebot 1. Allgemeines zum Angebot 1.1 Die Abgabe des Angebots des AN erfolgt - für den AG kostenlos und unverbindlich - auf der Grundlage der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen, insbesondere dieser Bedingungen, der VOB Teile B und C, der sonstigen einschlägigen technischen Vorschriften, der Bau- und Anwendungsvorschriften der Hersteller und Lieferanten, der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, jeweils nach dem neuesten Stand. 1.2 Die Zuschlagsfrist beträgt, soweit nicht anders angegeben, 1 Monat von Angebotsabgabe an, sofern nicht vor Ablauf dieser Frist eine Verlängerung vereinbart wird. Innerhalb dieser Frist ist der AN an sein Angebot gebunden. 1.3 Der AN hat bei Abgabe des Angebots darauf zu achten, dass - es mit Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift versehen ist, - alle verlangten Preise, Angaben und Erklärungen enthalten sind, - keine Zusätze oder Streichungen im Leistungsverzeichnis, den Anlagen und Bedingungen enthalten sind. Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht werden (Alternativ-Angebote für andere Ausführungen als im Leistungsverzeichnis vorgesehen, können und sollen - falls sie Kosten sparend sind - in Nebenangeboten eingereicht werden. Ein genauer Beschrieb muss vorhanden sein. Eine Beschreibung der Leistung abweichend von den Bestimmungen der DIN ist möglich), - die Einheitspreise für Lohn- und Materialkosten - sofern verlangt - getrennt angegeben sind. 1.4 In die Angebotspreise einzukalkulieren sind alle Nebenleistungen gemäß VOB/C und ferner Leistungen und Aufwendungen, die nach der gewerblichen Verkehrssitte zu der geforderten Leistung gehören, ferner auch die hierauf bezogenen Gebühren für behördliche Genehmigungen, Zulassungen, Abnahmen sowie gewerbliche Schutzrechte. 1.5 Der AN hat auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. des AG die Unterlagen seiner Preisermittlung 1.6 Vor Angebotsabgabe hat Baustelle ein Bild zu machen. der AN die Ausführungsunterlagen sorgfältig zu prüfen und auf etwa erkennbare Unstimmigkeiten unmittelbar schriftlich hinzuweisen sowie sich über die örtlichen Verhältnisse der 1.7 Der AN bestätigt, dass sein Betrieb für den Umfang und die Art des ausgeschriebenen Auftrages ausreichend geeignet ist, so dass für die fristgemäße Ausführung alle betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind. 1.8 Der AN muss für die angefragten Leistungen ausreichend (Mindestdeckungssummen 1 Mio. EURO) haftpflichtversichert sein. Nicht gedeckte Schäden, insbesondere durch Unterversicherung und durch Selbstbehalte, gehen zu Lasten des AN. Auf Verlangen des AG hat der AN das Bestehen der Versicherung, die Prämienzahlung und die Höhe der Deckungssummen unverzüglich nachzuweisen. 1.9 Dem Angebot zugrunde . gelegte Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 1.10 Die Preise sind als Nettopreise (ohne MwSt.) anzugeben. Die Mehrwertsteuer wird am Ende des Leistungsverzeichnisses hinzugerechnet. 1.11 Der Hauptvertrag zwischen AG und AN setzt zu seiner Wirksamkeit Schriftform voraus. 1.12 Ein von den vertraglichen Vereinbarungen abweichendes Bestätigungsschreiben des AN wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn es vom AG ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. 2. Bauleitung, Vertretung des AN 2.1 Der AN hat dem AG vor Beginn seiner Leistungen einen verantwortlichen und bevollmächtigten Verhandlungspartner (Bauleiter) für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Bauleitung auftreten können sowie den Fachbauleiter i. S. der jeweils anwendbaren Landesbauordnung zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter ist berechtigt, alle Erklärungen mit Wirkung für den AN abzugeben und entgegenzunehmen. Für die Gestellung dieser Personen erhält der AN keine besondere Vergütung. Der bevollmächtigte Vertreter ist verpflichtet, an den Besprechungen des AG, die turnusmäßig oder auf besondere Einladung stattfinden, teilzunehmen. Eine Ablösung des Fachbauleiters kann nur nach vorheriger Genehmigung des AG erfolgen. Der AG ist berechtigt, eine Ablösung des vom AN benannten Fachbauleiters zu verlangen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere berechtigte Zweifel an seiner fachlichen Qualifikation bestehen. 2.2 Während der Bauzeit hat der AN der Bauleitung des AG regelmäßig Wochenberichte, in denen detailliert die geleisteten Arbeiten, die Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte und besondere Vorkommnisse vermerkt sind, innerhalb von 3 Werktagen nach Ablauf der jeweiligen Kalenderwoche vorzulegen; auf Verlangen des AG hat der AN entsprechende Bautagesberichte mit verbindlicher Unterschrift des Aufzeichnenden am jeweils nächsten Werktag vorzulegen. Weitere Angaben können verlangt werden, sofern diese der AG fordert. Nach Ablauf einer angemessen gesetzten Frist ist der AG berechtigt, die Wochen- bzw. Tagesberichte auf Kosten des AN zu erstellen. 3. Leistungsumfang, Baustellenabwicklung 3.1 entfällt 3.2 Der AN ist für das rechtzeitige Herbeiführen der vorgeschriebenen Abnahmen seitens der zuständigen Behörden, des Technischen Überwachungsvereins oder sonstiger zuständiger Überwachungsstellen verantwortlich. Eventuelle Auflagen und Sonderbestimmungen sind zu beachten. Der AN hat auf seine Kosten die für seine Arbeiten erforderlichen Genehmigungen (z.B. wasserrechtliche Genehmigung) eigenverantwortlich zu beschaffen, die von ihm rechtzeitig in Abstimmung mit dem Auftraggeber beantragt werden müssen. Die Anträge, Zeichenunterlagen, Berechnungen und dgl. hierfür sind vom AN beizubringen. Die Kosten und eventuell anfallende Gebühren sind im Angebotspreis enthalten. 3.3 Bei Erd-, Kanal-, Spezialtiefbau- und Abbrucharbeiten hat der AN sich bei den zuständigen Stellen über Lage und Vorhandensein von Kabeln für Strom und Fernmeldezwecke, Versorgungsleitungen, Siel- und Kanalisationsanschlüsse etc. zu informieren. Etwaige Kosten sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten. 3.4 Der AN wird die Vertragsleistung ausschließlich im eigenen Betrieb ausführen. Eine Weitervergabe an Subunternehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG ist nicht zulässig. Die Beauftragung eines Verleihers sowie die Weitergabe von Bauleistungen ohne Erbringung eigener Bauleistungen, planerischer oder kaufmännischer Leistungen ist unzulässig. Im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Regelungen ist der AG unbeschadet etwaiger sonstiger Schadensersatzansprüche gegen den AN berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 3.5 Der AN hat im Rahmen der von ihm durchzuführenden Arbeiten für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der polizeilichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu sorgen und alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Der AN hat die für seine Leistung notwendigen Straßensperrungen, Bauzaunerstellung, Beleuchtungen, Schutzgerüste, Bautreppen usw. auf seine Kosten auszuführen. Die Bauleitung des AG ist berechtigt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des verpflichteten AN ausführen zu lassen, wenn sich der AN damit in Verzug befindet oder die sofortige Ausführung zwingend geboten ist. Falls der AN auf Grund besonderer Vereinbarung zur Benutzung von Gerüsten und anderen Einrichtungen des AG oder anderer Unternehmer berechtigt ist, hat der AN diese eigenverantwortlich auf ausreichende Sicherheit zu überprüfen. 3.6 Zu den vertraglichen, nicht extra zu vergütenden Nebenleistungen des AN gehört die Einweisung des Personals des Bauherrn in Bedienung und Wartung der vom AN gelieferten und montierten Anlagen/Bauleistungen. 3.7 Der AN verpflichtet sich, gemäß Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 § 2 zur Verhütung von Arbeitsunfällen Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen dieser UVV und den für ihn sonst geltenden UVV und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere in Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. Vor Beginn der Arbeiten ist dem AG der auf der Baustelle Verantwortliche namentlich zu benennen. Die geforderte Unterweisung seiner Mitarbeiter laut UVV ist auf Verlangen dem AG nachzuweisen. Für Montagearbeiten ist dem AG vor Arbeitsbeginn eine schriftliche Montageanweisung vorzulegen. Der AG weist den AN ausdrücklich auf die Pflichten nach der Baustellenverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz hin. Der AN wird eine Gefährdungsbeurteilung seiner Leistung – auch in Bezug auf Dritte – erstellen und dem AG spätestens 10 AT nach Auftragserteilung vorlegen. Der AN hat sich selbständig auch hinsichtlich der Gefährdung durch andere Unternehmer vor Ort zu informieren, seine Arbeiten entsprechend zu koordinieren und seine Mitarbeiter in geeigneter Form davon in Kenntnis zu setzen. Ist durch den Bauherrn oder AG ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator benannt, so sind diesem alle erforderlichen Unterlagen beizustellen und ist seinen Weisungen Folge zu leisten. 3.8 Der AN verpflichtet sich, sämtliche von ihm stammende Baureste und Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, die Baustelle nach Beendigung seiner Arbeiten in sauberen Zustand zu versetzen und zu räumen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der AG das Recht, nach vergeblicher Aufforderung und Terminsetzung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN vornehmen zu lassen. 3.9 Für die Bereitstellung folgender im Angebot enthaltener Leistungen durch den Auftraggeber werden bei der Abrechnungssumme eine Gesamtumlage für Bauwasser, Baustrom und WC-Nutzung i.H.v. 0,75% in Abzug gebracht. Der Auftraggeber hat außerdem für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Kosten werden mit 0,25% der Abrechnungssumme bei 500 Euro Selbstbehalt in Rechnung gestellt. Der AG kann diese Kosten auch bereits im Rahmen der Abschlagsrechnungen anteilig im Verhältnis zur jeweiligen Abschlagsrechnungssumme in Abzug zu bringen. Die Zuleitungen einschließlich der Strom- und Wasserzähler von einer bauseits vorhandenen Entnahmestelle zu den Arbeitsplätzen sind Sache des AN, die Kosten sind deshalb in den Angebotspreis einzurechnen. Die elektrischen Anlagen sind nach VDE-Vorschrift auszuführen. 3.10 Der Baustelleneinrichtungsplan ist der Bauleitung des AG vor Beginn der Arbeiten zur Genehmigung vorzulegen. Den Platz für die Baustelleneinrichtung weist der AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zu. Auf Verlangen des AG hat der AN während der Bauzeit erforderlich werdende Umlagerungen auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Sicherung von angeliefertem und eingebautem Material und Gerät ist bis zur Abnahme der Arbeiten Sache des AN. Bei Räumung hat der AN die ihm zugewiesenen Plätze, sowie die Gehwege, Zufahrtswege und Fahrbahnen in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. 3.11 Wohnunterkünfte dürfen nur nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung errichtet werden. Jeder Handel, insbesondere der Verkauf von alkoholischen Getränken und Drogen sowie deren Konsum auf der Baustelle ist verboten, ebenso das Betreten der Baustelle in alkoholisiertem Zustand. 3.12 Der AN hat keinen Anspruch auf Benutzung von vorhandenen Baulichkeiten, Unterkünften, Lagerräumen etc. sowie auf Bereitstellung von Arbeits- und Schutzgerüsten und auf der Baustelle vorhandenen Geräten des AG einschl. Bedienung, es sei denn, zwischen den Vertragspartnern kommt hierüber auf der Grundlage eines vom AG festgesetzten Preises eine Vereinbarung zustande. Sofern auf der Baustelle Baustraßen vorhanden sind, können diese unentgeltlich auf eigene Gefahr benutzt werden. 3.13 Der AN verpflichtet sich, lückenlos nachzuweisen, dass er seine Sozialversicherungsbeiträge für die gesamte Dauer vom Vertragsschluss bis zur Abnahme ordnungsgemäß abgeführt hat. Diesen Nachweis hat er durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, bei denen die auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer versichert sind, zu erbringen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen die Anzahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer ausweisen. Die Bescheinigungen müssen sich auf mindestens so viele Personen erstrecken, wie der AN auf der Baustelle beschäftigt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen stets so rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Gültigkeit erneuert werden, dass sich eine lückenlose Gültigkeit ergibt. Ausländische Nachunternehmer haben den Nachweis durch entsprechende Bescheinigungen der ausländischen Sozialversicherungsträger zu erbringen, also durch Ersatzausweise bzw. Entsendebestätigungen soweit erhältlich; ansonsten durch Bestätigungen der Einzugsstelle in deutscher Sprache, aus denen sich ergibt, dass die Sozialversicherungsbeiträge für alle auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer für die gesamte Baumaßnahme ordnungsgemäß abgeführt wurden. Bevor sich eine Veränderung hinsichtlich der vom AN auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer ergibt, die dazu führt, dass die bisherigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder entsprechende Bescheinigungen nicht mehr sämtliche auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer erfassen, muss der AN von sich aus aktualisierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. entsprechende Bescheinigungen vorlegen, durch welche auch die Veränderung im Arbeitnehmerbestand auf der Baustelle abgedeckt ist. Der AN darf zu keinem Zeitpunkt mehr Arbeitnehmer auf der Baustelle beschäftigen, als von den Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. entsprechenden Bescheinigungen abgedeckt sind. Weiterhin ist der AN verpflichtet , lückenlos nachzuweisen, dass er seine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung seit Vertragsschluss bis zur Fertigstellung der Arbeiten ordnungsgemäß abgeführt hat. Diesen Nachweis hat er durch jeweils aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Berufsgenossenschaft zu erbringen. 4. Ausführungsunterlagen 4.1 Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG, bzw. den vom AG beauftragten Planern, anzufordern. Alle Planunterlagen werden vom AG digital in Form eines Planservers ( Zugang erhält der AN nach Auftragserteilung)dem AN zu Verfügung gestellt. Das Drucken der Pläne muss durch den AN erfolgen und ist in die EP einzukalklieren. Sämtliche Ausführungsunterlagen sind nur mit dem Freigabevermerk des AG, bzw. den vom AG beauftragten Planern, gültig. Der AN hat sich ausschließlich nach den jeweils aktuellen Unterlagen zu richten, die einen Genehmigungs- oder Freigabevermerk des AG, bzw. den vom AG beauftragten Planern, tragen, sofern der AG, bzw. die vom AG beauftragten Planer, nicht im Einzelfall hierzu ausdrücklich eine abweichende Anordnung trifft. Die den AN obliegende Prüf- und Hinweispflicht und seine Haftung werden hierdurch nicht berührt. Der AN hat die übergebenen Unterlagen unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere hinsichtlich Massen und Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Verhältnissen und den bereits erstellen Bauleistungen zu vergleichen und den AG, bzw. den vom AG beauftragten Planern, auf bei der Prüfung festgestellte Abweichungen auch gegenüber dem Leistungsverzeichnis oder sonstige Unterlagen unverzüglich schriftlich hinzuweisen. 4.2 Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind unverbindlich. Evtl. vorgesehene Alternativ-Positionen kommen nur bei besonderer schriftlicher Anweisung zur Ausführung. Alternativangebote behalten Gültigkeit während der gesamten Dauer der Bauzeit. 4.3 Der AN hat die für seine Leistung erforderlichen und nach dem Vertrag von ihm geschuldeten Entwürfe / Pläne / Zeichnungen / statische Berechnungen, Massenberechnungen, Bauzeitenpläne und sonstige Unterlagen, wie z.B. Montagepläne, Berechnungen zur Dimensionierung technischer Anlagen, Ausführungs- und Werkpläne in eigener Verantwortung auf seine Kosten rechtzeitig herzustellen und dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Diese Unterlagen sind so rechtzeitig vorzulegen, dass vor Beginn der Ausführung eine Überprüfung mit Sichtvermerk durch den AG, bzw. den vom AG beauftragten Planern, möglich ist. Die Überprüfung einschließlich des Sichtvermerkes entlastet den AN nicht von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der darin enthaltenen Angaben. 4.4 Der AN ist verpflichtet, auf eigene Kosten dem AG von den einzubauenden Materialien vor Bestellung bzw. Herstellung Muster und Proben zur Genehmigung so frühzeitig vorzulegen, dass der Baufortschritt nicht beeinträchtigt wird, desgleichen die erforderlichen Prüfzeugnisse und sonstigen Nachweise entsprechend den Normen und Bedingungen. 4.5 Benötigt der AN Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen u. ä. oder Angaben hierzu, ist er verpflichtet, rechtzeitig oder, wenn im Vertrag besondere Fristen angegeben sind, fristgerecht die notwendigen Planunterlagen zu erstellen bzw. zu verlangen. 4.6 Die Erteilung von Auskünften und Einsichtnahmen in die Pläne und Ausschreibungsunterlagen an Dritte ist untersagt. 4.7 Etwaige Bedenken des AN gegen die vom AG vorgelegten Ausführungsunterlagen oder vorgeschriebenen oder gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder Vorarbeiten anderer Unternehmer sowie gegen Anordnungen des AG oder der Bauleitung, hat der AN dem AG unter Angaben der Gründe so rechtzeitig vor Beginn der Ausführung des Auftrages schriftlich mitzuteilen, dass durch die Prüfungen seiner Bedenken keine Verzögerung eintritt. Der AN ist verpflichtet, den AG schriftlich darauf hinzuweisen, soweit seine Fachkenntnisse zur Nachprüfung im Einzelfall nicht ausreichen. 4.8 Der AN hat, wenn die Ausführungszeichnungen von ihm zu erstellen sind, von seinen Leistungen Bestandspläne in der vom AG geforderten Anzahl anzufertigen und diese nach Fertigstellung der Arbeiten dem AG zu übergeben. Die Kosten für dreifache Fertigung sind in den Angebotspreis einzurechnen. Die Übergabe der Bestandspläne hat spätestens bei Abnahme zu erfolgen. 5. Ausführungsfristen und Vertragsstrafen 5.1 Die vereinbarten Termine für Ausführungsbeginn und Fertigstellung sowie die für bestimmte Leistungen besonders vereinbarten Zwischentermine sind verbindliche Vertragstermine i. S. von § 5 Abs. 1 VOB/B. 5.2 Der AG behält sich Terminplanänderungen im Rahmen des Gesamtterminplanes vor. Bei zeitlichen oder räumlichen Überschneidungen mehrerer gleichzeitig auszuführender Arbeiten kann die Bauleitung Unterbrechungen bestimmter Arbeiten anordnen. Solche für den AN verbindlichen Terminänderungen berechtigen den AN nicht zu Mehrforderungen, es sei denn, die Folgen der Terminänderungen belasten den AN in nicht zumutbarer Weise. 5.3 Auf Verlangen des AG ist der AN verpflichtet, unverzüglich und für den AG kostenlos einen detaillierten Arbeitsablaufplan, der die unter Ziffer 5.1 bezeichneten Vertragstermine berücksichtigt, dem AG vorzulegen, damit dieser in die Lage versetzt wird, diesen in seinem eigenen Terminplan bzw. Netzplan zu berücksichtigen. 5.4 Hält der AN durch eigenen oder ihm zuzurechnenden Verzug die Vertragstermine nicht ein, so hat er ohne weitere Mahnung seitens des AG für jeden Kalendertag der Fristüberschreitung die im Vertrag vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen, ohne das der AG einen Schaden nachweisen muss. Die Vertragsstrafe ist im vereinbarten Zeitpunkt der Fertigstellung fällig. Der AG ist berechtigt, die verwirkte Vertragsstrafe von Abschlagsrechnungen oder von der Schlussrechnung abzusetzen. Der AG verliert seinen Anspruch auf Leistungen der Vertragsstrafe nicht, wenn er sich deren Geltendmachung bei der Abnahme der Leistung des AN nicht ausdrücklich vorbehalten sollte; der Anspruch auf Vertragsstrafe kann längstens bis zur Fälligkeit der Schlusszahlung geltend gemacht werden. Durch die Vertragsstrafe wird die Haftung des AN für alle Schäden nicht berührt, die dem AG aus der Fristüberschreitung und insbesondere dadurch entstehen, dass der AG infolge der Verzögerung seinerseits seine terminliche Verpflichtung gegenüber dem Bauherrn nicht einhalten kann. Im übrigen gelten §§ 339-345 BGB. Soweit während der Bauzeit Terminänderungen vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch die Vereinbarung neuer Termine. Werden durch Verzug des AN die für seine Leistungen im Verhandlungsprotokoll vereinbarten Vertragsfristen bzw. die nachträglich einvernehmlich festgelegten Vertragsfristen überschritten, beträgt die Vertragsstrafe, soweit nichts anderes vereinbart ist, je Kalendertag der Überschreitung des Fertigstellungstermins 0,1 % der Schlussrechnungssumme (netto), bei der Überschreitung von Zwischenterminen beträgt sie je Kalendertag der Überschreitung 0,1 % des Netto-Wertes der bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß zu erbringenden Leistung. Ist die Fristüberschreitung eines Zwischentermins zugleich ursächlich für die Überschreitung nachfolgender Vertragstermine, wird der entsprechende Zeitraum bei der Berechnung der Vertragsstrafe nur einmal berücksichtigt. Maßgebend ist dabei der Zeitraum / Vertragstermin, durch dessen Überschreitung die höchste Vertragsstrafe verwirkt wird. Stellt der AN seine Leistung nach der Überschreitung eines Zwischentermins dennoch zum vereinbarten Fertigstellungstermin fertig, so bleibt die Vertragsstrafe für die Überschreitung des Zwischentermins nur dann verwirkt, wenn bereits die Überschreitung des Zwischentermins selbst für den AG mit einer Vertragsstrafe behaftet ist, der Zwischentermin für andere Leistungen des Auftraggebers oder dessen Auftraggebers wesentlich ist oder ähnlich schwerwiegende Gründe vorliegen. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, beträgt der Höchstbetrag der Vertragsstrafe für sämtliche Terminüberschreitungen 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme. 6. Ersatzvornahme und Kündigung, Selbstübernahme 6.1 Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der AN auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Der AG ist berechtigt, bei nicht rechtzeitigem Beginn oder bei nicht zügigem Fortgang der Arbeiten und ferner bei schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannten Leistungen des AN diesem den Auftrag nach einmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung ganz oder teilweise (auch in sich nicht abgeschlossene Teile einer Leistung) zu entziehen und die Arbeiten anderweitig auf Kosten des AN ausführen zu lassen. Im übrigen findet hierzu § 8 Abs.3 Nr.2 bis Nr.4 VOB/B zusätzlich Anwendung. 6.2 Nach erfolglosem Ablauf einer vom AG zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung) bestimmten angemessenen Frist ist der AG außerdem berechtigt, den Mangel im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des AN beseitigen zu lassen, die Vergütung zu mindern oder vom AN Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne dass es hierfür der ganzen oder teilweisen Kündigung des Vertrages oder einer Kündigungsandrohung bedarf. 6.3 Ist der AN wegen Arbeitskräfte- oder Materialmangels außer Stande, die Arbeiten vertragsgerecht weiterzuführen, und droht hierdurch eine Überschreitung der Fertigstellungsfristen, so ist der AG nach erfolglosem Ablauf einer vom ihm zur Erfüllung bestimmten angemessenen Frist auch ohne Teilkündigung berechtigt, die Teilleistungen selbst auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Dem AN stehen für die entzogenen Leistungsteile weder Vergütungs- noch Schadenersatzansprüche zu. Der AG ist jedoch berechtigt, die hieraus entstehenden Mehrkosten dem AN in Rechnung zu stellen. 7. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten setzen eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung darüber voraus und dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung des AG ausgeführt werden. Die entsprechenden Stundenlohnzettel müssen spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Durchführung der örtlichen Bauleitung des AG zur Unterschrift vorgelegt werden. Die nachgewiesenen Lohnstunden werden gemäß den vereinbarten Stundensätzen vergütet. Aufsichtsstunden werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, der AG fordert ausdrücklich eine Aufsicht oder diese ist nach den Unfallverhütungsvorschriften erforderlich. Stundenlohnarbeiten sind mit den vom AG anerkannten Arbeitsnachweisen gesondert ausgewiesen und kumuliert im Rahmen der Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der AG behält sich bei sämtlichen Stundenlohnarbeiten vor, festzustellen, ob es sich um vergütungspflichtige Stundenlohnarbeiten oder bereits durch vertraglich vereinbarte Preise abgedeckte Leistungen handelt. 8. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte 8.1 Macht einer der Vertragspartner ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend, so ist er verpflichtet, denjenigen Betrag zu beziffern, wegen dessen er das Recht geltend machen will. Bestreitet der andere Vertragspartner die Berechtigung der Geltendmachung des Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts, so ist er berechtigt, die Geltendmachung durch Sicherheitsleistung in der Höhe des bezifferten Betrages abzuwenden. 8.2 Sicherheit kann geleistet werden durch Hinterlegung oder durch Stellung einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse. Der AG kann auch durch Stellung einer Sicherheitsleistung nach § 648a BGB Sicherheit leisten. 8.3 Die Kosten der Sicherheitsleistung sind im Ergebnis von den Parteien in dem Verhältnis zu tragen, in dem die Geltendmachung des Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechts berechtigt bzw. unberechtigt war. 8.4 Die Bestimmungen der Ziffern 8.1 bis 8.3 gelten entsprechend für den Fall, dass der AN den Vertrag wegen Zahlungsverzuges des AG kündigen will und der AG den Verzug bestreitet. Der AG ist in diesem Falle berechtigt, ein etwa bestehendes Kündigungsrecht des AN durch Stellung einer Sicherheit abzuwenden. 9. Aufmaß, Vergütung, Verjährung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen 9.1 Das Aufmass ist gemeinsam vom AG und AN anhand der Pläne und mittels örtlichen Aufmessungen vorzunehmen. Verdeckt liegende oder später nicht mehr feststellbare Leistungen sind rechtzeitig mit der Bauleitung des AG aufzumessen. Führt der AN das Aufmaß nicht rechtzeitig durch, so kann der AG die Leistungen nach der Setzung einer angemessenen Frist selbst verbindlich aufmessen. Wird der Auftrag zu einem Pauschalpreis erteilt, so erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß. 9.2 Mehrkostenansprüche für geänderte oder zusätzliche Leistungen muss der NU vor Beginn der Ausführung der jeweiligen Arbeiten schriftlich anzeigen. Darüber hinaus hat der AN dem AG unverzüglich ein Nachtragsangebot zu unterbreiten, welches die Kosten- und Terminfolgen geänderter oder zusätzlicher Leistungen detailliert ausweist. Der AN verpflichtet sich dabei, Einsparmöglichkeiten – auch an anderer Stelle – aufzuzeigen. Die Verpflichtung besteht auf Wunsch des AG auch bereits vor der Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen. 9.3 Der AN ist verpflichtet, sämtliche Zahlungs- und Vergütungsansprüche, insbesondere alle Werklohn-, Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche, einschließlich aller etwaiger Auftragserweiterungen / Nachtragsbeauftragungen / geänderter und zusätzlicher Leistungen (z.B. gem. §§ 1 Nr. 3 und 1 Nr. 4 VOB/B), die er aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis gegen den AG geltend machen kann, in die von ihm aufzustellende prüfbare Schlussrechnung vollständig und vorbehaltlos aufzunehmen und unter Bezifferung des jeweiligen Forderungsbetrages entsprechend abzurechnen. Die im Sinne des § 14 VOB/B prüffähige Schlussrechnung ist 1-fach unverzüglich nach Abnahme der vertraglichen Leistung, spätestens aber innerhalb 6 Wochen danach zusammen mit den Aufmassunterlagen bzw. Messurkunden einzureichen. Wird die Schlussrechnung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist vorgelegt, kann sie auf Kosten des AN durch den AG aufgestellt werden. Die vom AG dafür in Ansatz gebrachten Kosten betragen 1% der geprüften Rechnungssumme netto und werden bei der Schlussabrechnung abgezogen. Dies gilt entsprechend für die vom AN vorzulegenden erforderlichen Aufmasse. Die Verjährung der Vergütungsansprüche des AN beginnt, soweit die ihm zur Einreichung einer prüfbaren Schlussrechnung nach § 14 Abs.4 VOB/B gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem die gesetzte Frist endet. In diesen Fällen sind die Vergütungsansprüche des AN -auch ohne Abnahme seiner Leistung- bereits fällig und entstanden, wenn der Gläubiger der Vergütungsansprüche eine Schlussrechnung hätte erteilen können. 9.4 Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos. In jeder Rechnung sind alle bisher erbrachten Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen einzeln anzugeben. Entsprechen die Rechnungen des AN nicht den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nicht denen des Umsatzsteuergesetzes, ist der AN verpflichtet, diese zurückzunehmen und zu berichtigen bzw. korrekt auszustellen. Alle Rechnungen des AN sind auf Papier auszustellen und werden nicht auf elektronischem Wege übermittelt. 9.5 Abschlagszahlungen werden geleistet, wenn dies im Vertrag besonders vereinbart ist. Wenn Abschlagszahlungen vereinbart sind, kommen sie, soweit nicht anders festgelegt, in Höhe von 95% des Werts der jeweils nachgewiesenen Leistung monatlich zur Auszahlung. Der einbehaltene Betrag dient als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Die Auszahlung des Einbehalts erfolgt nach Stellung der Schlussrechnung und Abnahme der Leistungen des AN durch den AG. Insoweit gilt die Regelung in § 16 Abs. 3 VOB/B. § 17 Abs. 8 Nr.1 VOB/B gilt im übrigen entsprechend. Der AN darf –bezogen auf das jeweilige Vertragsverhältnis- je Kalendermonat nur eine Abschlagsrechnung stellen. 9.6 Die Anweisung auf eine Abschlagsrechnung begründet weder ein Anerkenntnis der in Rechnung gestellten Forderung noch der angesetzten Massen. 9.7 Nach § 48 EStG ist der AG verpflichtet, auf Zahlungen für erbrachte Bauleistungen (inkl. USt.) an den AN einen Steuerabzug in Höhe von 15 % vorzunehmen und an das für den AN zuständige Finanzamt abzuführen. Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Dieser Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der AN dem AG vor Erbringung der Zahlung eine gültige Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes i. S. des § 48b EStG vorlegt. Sofern eine Freistellungsbescheinigung durch den AN vorgelegt wird, versichert dieser, die Freistellungsbescheinigung nicht durch unlautere Mittel oder durch falsche Angaben erwirkt zu haben. 10. Sicherheitsleistung, Kündigung 10.1 Der AN hat eine Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag inklusive geänderter und zusätzlicher Leistungen gem. §§ 1 Abs. 3 und 1 Abs. 4 VOB/B, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche vor und nach Abnahme, die Rückerstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen, für Schadenersatz- und Minderungsansprüche und für eine etwaige Vertragsstrafe in Form einer selbstschuldnerischen, unbefristeten, unbedingten, dem deutschen Recht unterliegenden Bürgschaft zur Absicherung von Vertragserfüllungs-, Mängel- und Regressansprüchen eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu leisten. Die Höhe der Bürgschaft beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 5% der Netto-Auftragssumme. Die Bürgschaft muss auch der Absicherung solcher Rückgriffsansprüche des AG gegen den AN dienen, die dem AG aufgrund seiner Inanspruchnahme bei Nichtzahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer (§ 14 AEntG), bei Nichtzahlung der Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien – Urlaubskasse, ZVK – (§ 14 AEntG), bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Absätze 3a-3f SGB IV) und bei Nichtzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (§ 150 Abs. 3 SGB VII) durch den AN zustehen (Freistellungsanspruch des AG). Sie ist dem AG binnen 10 Arbeitstagen nach Auftragserteilung zu übergeben. Die Bürgschaft muss dem Muster des AG entsprechen und unter Verzicht auf die Einreden der Vorausklage und der Anfechtbarkeit sowie unter Ausschluss der Hinterlegungsbefugnis ausgestellt sein. Diese Bürgschaft darf keine Bedingung enthalten, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet. In der Bürgschaft ist weiterhin aufzunehmen, dass die Verjährung der Ansprüche aus dieser Bürgschaft nicht vor der Verjährung der mit dieser Bürgschaft gesicherten Ansprüche eintritt, spätestens jedoch nach 30 Jahren nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn und die Bürgschaft mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen erlischt. Ist eine Bürgschaftsurkunde nicht mehr auffindbar, genügt die ausdrückliche vorbehaltlose schriftliche Enthaftungserklärung des AG. Diese Bürgschaft sichert auch verjährte Mängelansprüche des AG, wenn die zu Grunde liegenden Mängel in unverjährter Zeit gerügt worden sind. Die Parteien sind sich weiterhin einig, dass Voraussetzung der Fälligkeit des Bürgschaftsanspruches eine schriftliche der Höhe nach bezifferte Inanspruchnahme des Bürgen durch den AG bzw. den Begünstigten sein soll. Es besteht zwischen AN und AG Einigkeit darüber, dass die gem. Ziff.10.1 oder gem. Ziff.13.3 gestellten Bürgschaften hinsichtlich der Mängelansprüche (für Mängel vor, bei und nach der Abnahme) auch dann haften und verwertet werden können, wenn die Abnahme nicht förmlich durchgeführt wird, sondern in anderer Weise erklärt wird, z.B. es hat eine schlüssige Abnahme stattgefunden oder der AG hat die Abnahme einfach nur einseitig erklärt. Im Übrigen werden die Voraussetzungen für die Haftung und Verwertung dieser Bürgschaften nicht berührt. Hat der AG die Sicherheit nach Ziff.10.2 oder die Bürgschaft nach Ziff.10.1 berechtigt verwertet, ist der AN bis zur erfolgten Abnahme verpflichtet, die Sicherheit bzw. Bürgschaft in der vereinbarten Höhe wiederaufzufüllen; für die Sicherheit nach Ziff.13.3 gilt nach erfolgter Abnahme bis zum Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist/en für Mängelansprüche entsprechendes 10.2 Solange der AN die Vertragserfüllungsbürgschaft nach Ziff.10.1 nicht leistet, ist der AG berechtigt, über den Einbehalt nach Ziff.9.5 hinaus einen weiteren Betrag in Höhe von 5% der Netto-Auftragssumme bei fälligen Forderungen einzubehalten. Der AG ist nicht verpflichtet, diesen Betrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen; § 17 Abs.6 VOB/B ist insoweit ausgeschlossen. Wenn der AN trotz Setzung einer Nachfrist mit Kündigungsandrohung durch den AG die gem. Ziff.10.1 vereinbarte Bürgschaft nicht vorlegt, ist der AG darüber hinaus dazu berechtigt, den Vertrag mit den Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 VOB/B zu kündigen. 10.3 Durch die Vereinbarung eines (oder ggf. auch mehrerer) Sicherheitseinbehalte/s wird jeweils die Fälligkeit des betreffenden Teils des Werklohnes hinausgeschoben. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, trifft den AG für etwaig vereinbarte Sicherheitseinbehalte keine Vermögensbetreuungspflicht, selbst wenn ggf. der AG nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen verpflichtet ist, den/die Sicherheitseinbehalt/e auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Der AG ist berechtigt, gegen einen Anspruch des AN auf Auszahlung eines Sicherheitseinbehaltes aufzurechnen oder ein Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung geltend zu machen. Dies gilt auch für den Fall der evtl. unterbliebenen Einzahlung auf ein Sperrkonto seitens des AG. 11. Abnahme 11.1 Die Abnahme erfolgt förmlich (§ 12 Abs. 4 VOB/B). AG und AN können auf die Anwesenheit vor Ort verzichten; in diesem Fall reicht der schriftliche Austausch des beidseitig unterzeichneten Abnahmeprotokolls. Auch etwaige Teilabnahmen, Nachabnahmen und Abnahmen von Mängelbeseitigungsarbeiten erfolgen förmlich. 11.2 Die vegetationstechnischen Arbeiten werden nach dem Nachweis des Anwuchserfolges abgenommen, d.h. in der Regel nach einer Vegetationsperiode und der entsprechenden Fertigstellungspflege . 11.3 Nimmt der AG oder der Bauherr die Leistungen des AN ganz oder teilweise vor der förmlichen Abnahme zur Weiterführung der Arbeiten in Benutzung, gilt dies nicht als Abnahme. 11.4 Eine Zahlung an den AN bedeutet keine Abnahme von dessen Leistung durch den AG. Es stellt keinen Verzicht auf die förmliche Abnahme dar, wenn der AG auf die Schlussrechnung des AN eine Zahlung leistet. 11.5 Wird die Abnahme wegen wesentlicher Mängel verweigert, hat der AN nach sofortiger Beseitigung dieser Mängel die Abnahme unverzüglich erneut zu beantragen. 11.6 Verweigert der AG die Abnahme berechtigt und sind deshalb weitere Abnahmebegehungen zur Herstellung der Freiheit der geschuldeten Leistungen von wesentlichen Mängeln erforderlich, hat der Auftragnehmer die dadurch verursachten weiteren Kosten zu tragen. Dies schließt zusätzliche Aufwendungen für die örtliche Bauüberwachung und die Fachbauleitung oder für Begehungen mit Sachverständigen,dem TÜV und dem VdS etc. ein. 11.7 Spätestens bei Abnahme hat der AN sämtliche zur Erfüllung seiner Leistung notwendigen Unterlagen, insbesondere Abrechnungszeichnungen einschließlich aller Bestandszeichnungen, Atteste, Schaltbilder, Pflege-, Reinigungs- und Wartungsanweisungen sowie Bedienungsanleitungen der von ihm ausgeführten Arbeiten als Mutterpausen zzgl. je einem Satz Pausen bzw. auf Anforderung des AG auf Datenträger in von diesem vorgegebenen Datenformat, zu übergeben. Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 12. Haftung Hält der AN gesetzliche oder sonstige verbindliche Vorschriften oder diesen Vertrag nicht ein, so haftet er dem AG oder Dritten für dadurch entstehende Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der AN hat den in Anspruch genommenen AG von Ansprüchen Dritter freizustellen. Ein Mitverschulden des AG aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bleibt außer Betracht, ausgenommen bei einer Verletzung wesentlicher Pflichten und ausgenommen bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des AG oder der Erfüllungsgehilfen des AG. Der AN trägt bis zur Abnahme die Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen bezüglich seiner sämtlichen Leistungen. 13. Mängelansprüche, Mängelansprüchesicherheit, Rückgabe Vertragserfüllungssicherheit 13.1 Der AN ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist für Mängelansprüche hervortretenden Mängel seiner Leistung auf seine Kosten zu beseitigen. Kommt der AN der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer vom AG gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann dieser die Mängel auf Kosten des AN abstellen lassen. Nach einer evtl. erforderlichen Mängelbeseitigung durch den AN beginnt für diese Leistung die vertragliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche erneut nach der Abnahme durch den AG. Der AN hat im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung auf seine Kosten insbesondere auch für den Ausbau und die Entsorgung seiner fehlerhaften Bauteile/Baustoffe/Materialien einschließlich aller damit verbundenen erforderlichen Zusatzarbeiten und Kosten oder anderer notwendiger Sanierungsmaßnahmen sowie für die Lieferung und Einbau vertragsgemäßer Bauteile/Baustoffe/Materialien einschließlich aller damit verbundenen erforderlichen Zusatzarbeiten und Kosten einzustehen. Im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung hat der AN auf seine Kosten auch für die Prüfung einzustehen, ob der als Mangel gerügte Sachverhalt ein vom AN zu verantwortender Mangel darstellt. Die Regelungen über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Der AN ist verpflichtet, nach Beseitigung der vom AG gerügten Mängel die schriftliche Bestätigung des Bauherrn oder dessen dazu Bevollmächtigten Vertreters einzuholen, dass diese Mängel, soweit für den Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten Vertreter erkennbar, beseitigt sind. Fehlt diese schriftliche Bestätigung, sind aber die gerügten Mängel beseitigt, kann der AG die Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung nicht verweigern. Für vom AN anerkannte Mängel ist dieser verpflichtet, deren vollständige Beseitigung nachzuweisen. 13.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, fünf Jahre zuzüglich sechs Monate ab Abnahme. 13.3 Als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Mängelansprüche des AG hat der AN eine selbstschuldnerische, unbefristete, unbedingte Bankbürgschaft zur Absicherung von Mängel- und Regressansprüchen in Höhe von 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme dem AG zu übergeben. Diese Sicherheit erstreckt sich, auch soweit geänderte oder zusätzliche Leistungen gem. §§ 1 Abs. 3 und 1 Abs. 4 VOB/B betroffen sind, auf die Erfüllung sämtlicher Mängelansprüche, auf Erfüllung von Schadenersatz- und Minderungsansprüchen, auf Erfüllung der Ansprüche auf vertragsgemäße Ausführung von Restarbeiten sowie Ansprüchen auf Erstattung von Überzahlungen, jeweils zuzüglich der Zinsen. Die Bürgschaft muss im übrigen den in Ziff.10.1 Abs. 3 bis 5 genannten weiteren Bedingungen entsprechen. Die Bürgschaft muss auch der Absicherung solcher Rückgriffsansprüche des AG gegen den AN dienen, die dem AG aufgrund seiner Inanspruchnahme bei Nichtzahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer (§ 14 AEntG), bei Nichtzahlung der Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien – Urlaubskasse, ZVK – (§ 14 AEntG), bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Absätze 3a-3f SGB IV) und bei Nichtzahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (§ 150 Abs. 3 SGB VII) durch den AN zustehen (Freistellungsanspruch des AG). Der AG ist berechtigt, bis zur Vorlage der Bürgschaft den in Ziff.13.3 Abs.1 genannten Betrag von der Schlusszahlung einzubehalten. Hat der AN dem AG eine Bürgschaft zur Absicherung von Mängel- und Regressansprüchen zum Austausch gegen einen Sicherheitseinhalt in bar ausgehändigt, braucht der AG den Sicherheitseinbehalt trotzdem nicht auszuzahlen, wenn der AG mit Ansprüchen aus einem anderen Bauvorhaben aufrechnen kann. Wenn und soweit der AG für die Ansprüche, die in Ziff.13.3 Abs. 1 und 2 aufgeführt sind, durch einen Sicherheitseinbehalt nach Ziff.10.2 Abs.1 oder durch eine Bürgschaft nach Ziff.10.1 und/oder durch eine unter Berücksichtigung der Schlusszahlung verbleibende Sicherheit nach Ziff.9.6 bereits gesichert ist, vermindert sich entsprechend der 5 % -ige Sicherheitseinbehalt für Mängel- und Regressansprüche (Ziff.13.3 Abs.3). Ist diese Sicherung ganz oder teilweise durch Inanspruchnahme oder durch Verwertung oder durch Sicherung anderweitiger begründeter Ansprüche des AG, die unter den Sicherungszweck nach Ziff.10.1 Abs. 1 und 2 fallen, aufgezehrt oder nicht mehr als werthaltig zu betrachten, darf der AG entsprechend den Sicherheitseinbehalt für Mängel- und Regressansprüche bis zur Höhe von 5 % aus der Netto-Schlussrechnungssumme vornehmen. Die Sicherheit nach Ziff.10 sowie ein etwaig darüber hinausgehend zusätzlich berechtigt vorgenommener Einbehalt für Mängel- und Regressansprüche können nach Abnahme vom AN durch die Bürgschaft zur Absicherung von Mängel- und Regressansprüchen (Ziff.13.3 Abs.1 und 2) abgelöst werden. Das Recht des AN, die Einzahlung dieses Einbehalts für Mängelansprüche auf ein Sperrkonto zu verlangen, bleibt unberührt. Die Sicherheit für Mängel- und Regressansprüche muss erst nach Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche zurückgegeben werden. Sind verschiedene Verjährungsfristen für Mängelansprüche vereinbart, erfolgt nach deren jeweiligen Ablauf –unter Berücksichtigung der ausreichenden Sicherung der Regressansprüche- auf Antrag des AN unter Anwendung von § 18 Abs.2 Nr.2 S.2 VOB/B eine verhältnismäßige Reduzierung der Sicherheit für Mängel- und Regressansprüche. 13.4 Der AN tritt erfüllungshalber sämtliche Vertragserfüllungs- und Mängelansprüche, die dem AN im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bauvorhaben gegenüber seinen Nachunternehmern, seinen Lieferanten und von ihm beauftragten Planern zustehen sowie seine Ansprüche, die ihm im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bauvorhaben gegen die Haftpflichtversicherungen und Bauwesenversicherungen zustehen, aufschiebend bedingt an den AG ab, und zwar für den Fall, dass - der AN Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, oder soweit es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt, Antrag auf Eröffnung eines dem Insolvenzverfahren gleichwertigen Verfahrens, stellt oder - das Insolvenzverfahren oder das entsprechende ausländische Verfahren eröffnet worden ist oder - das Insolvenzverfahren oder das entsprechende ausländische Verfahren mangels Masse nicht eröffnet bzw. mangels Masse wieder eingestellt worden ist oder - der AN sich mit der Erfüllung von vertraglichen Pflichten in Verzug befindet. Der AG nimmt die Abtretung hiermit an. 14. Forderungsabtretung, Aufrechnung, Presse, Schweigepflicht, Datenspeicherung Schadenersatz bei Wettbewerbsverstößen 14.1 Die Abtretung oder Verpfändung der dem AN aus diesem Auftrag erwachsenden Forderungen an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt. Gegenüber Forderungen des AG kann der AN nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 14.2 Veröffentlichungen über die Leistungen des AN oder Teile des Bauvorhabens sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Evtl. im Zusammenhang mit der Leistung bekannt werdende Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Angaben des AG dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Falle eines Verstoßes hat der AG u. a. das Recht auf Schadensersatz. Für jeden Fall der vorsätzlichen Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen verpflichtet sich der AN, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Netto- Auftragssumme, mindestens jedoch 5.000,- EURO an den AG zu bezahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die verwirkte Vertragsstrafe wird angerechnet. 14.3 Aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes ergeht an den AN der Hinweis, dass in seinem Angebot enthaltene personenbezogene Daten vom AG evtl. in Dateien gespeichert und ggf. sonst wie verarbeitet werden. Mit Abgabe des Angebots erklärt der AN hierzu seine Einwilligung, es sei denn, er widerspricht im Angebot ausdrücklich; im Falle eines solchen Widerspruchs wird der AN mit seinem Angebot ausgeschlossen. Mit Vertragsschluss erklärt sich der AN einverstanden, dass beim AG Daten über den AN über eine EDV-Anlage verarbeitet und über die Arbeit des AN Bewertungen durchgeführt werden. Auf Antrag kann der AN in seine gespeicherten Daten Einsicht nehmen. 14.4 Wenn der AN aus Anlass der Auftragsvergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, insbesondere im Sinn von § 1 GWB darstellt, oder ergibt sich, dass von einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung in Kenntnis ihres Ursprungs bei der Preisgestaltung Gebrauch gemacht worden ist, hat er 3 % der Nettoauftragssumme an den AG zu bezahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Vertragsstrafe oder die Pauschale, obliegt dem AN, der Nachweis eines höheren Schadens dem AG. Vorstehendes gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Den Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Sonstige Ansprüche und Rechte des AG bleiben unberührt. 15. Anwendbares Recht, sonstige Vereinbarungen 15.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. 15.2 Der AN ist verpflichtet, die vom AG im Auftragsschreiben genannte Projektbezeichnung, Gewerkebezeichnung sowie Auftragnummer in sämtlichen Schriftverkehr, insbesondere auch auf seinen Rechnungen anzugeben. 15.3 Der Bestand dieses Vertrages wird nicht durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder durch Regelungslücken berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen bzw. auszufüllen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen oder nicht getroffenen Bestimmung weitestgehend entspricht. 15.4 Leistungsort (Erfüllungsort) sowie Erfolgsort für alle Leistungen und Lieferungen des AN ist die Baustelle, und dort der Einbauort, soweit nicht anderes vereinbart ist. 15.5 Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag, nach Wahl des AG, der Ort des Bauvorhabens bzw. der Sitz des AG.
Allgemeines zum Angebot
01 Kunststofffenster
01
Kunststofffenster
Kunststoff-Fensterbau Zum Leistungsumfang, der mit den Einheitspreisen abgegolten ist, gehören folgende Leistungen: Die Richtlinien bzw. Vorschriften des Institutes für Fenstertechnik in Rosenheim und der Gütegemeinschaft Fenster e.V., Wilhelmstr. 25, Gießen 1. Die Wärme- und Schallschutzverordnung, die Landesbauordnung, sowie die Bestimmungen der zuständigen Brandschutzbehörden sind einzuhalten. Sollten in den Zeichnungen oder im Leistungsverzeichnis Dimensionen vorgeschrieben sein, die von den üblichen erforderlichen Abmessungen so abweichen, dass die Ausführung erheblich verteuert wird oder eine handwerksgerechte Ausführung nicht zulassen, so ist vor Angebotsabgabe Rücksprache mit dem Architekten zu führen. Liegen keine Detailpläne vom Auftraggeber vor und die Materialstärken sind im Einzelnen nicht festgelegt, so hat der Auftragnehmer die Detailpläne zu fertigen und die Abmessungen festzulegen. Die Fensterkonstruktion, einschl. der Verbindungselemente, muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke des Baukörpers abgeben können. Unter den angenommenen Beanspruchungen ist nachzuweisen dass -   sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagern nicht    mehr als   1/300 der Länge durchbiegen, -   bei Verwendung von Mehrscheibenisolierglas die Durchbiegung    des Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden    Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten. Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach: -   DIN 1055 Teil 4 für Windlasten -   DIN 1055 Teil 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an    Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe -   DIN 18056 für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden    Fenstern. -   Fensterflügel müssen den Anforderungen der DIN 18055 entsprechen. - absturzsichernden Verglasungen müssen den Forderungen der TRAV neuester Stand entsprechen. Ebenfalls sind die zukünftigen europäischen Normen (EN) zu beachten: - Anforderungen Fenster DIN EN12207, 12208 und 12210 mit den hier gnormten Prüfverfahren nach DIN EN 1026,1027 und12211. -Wärmeschutz DIN EN 10077 (U-Wert Berechnung bzw. -Tabelle) und DIN EN 12 412, T.2 (U-Wert Messung) -Einbruchemmung DIN EN 1627-1630 und 356 -Luftschalldämmung DIN EN 20140 und 717 Übergangsfristen sind zu beachten. Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen sind, so sind sie in der Berechnung zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer haftet in jedem Falle für die volle Funktionsfähigkeit der von ihm erstellten Anlagen und für die Qualität der verwendeten Materialien und der ausgeführten Arbeiten. Profilausbildung ist in Anlehnung an DIN 68121 und DIN 18361 vorzunehmen. Alle Profile sind so zu gestalten, dass das Wasser abgeleitet wird. Sämtliche Fenster sind mit Regenschutzschienen in Verbindung mit einer umlaufenden Lippendichtung im Flügel herzustellen. Die Lippendichtung muss in einer Ebene durchgehen und an den Ecken verschweißt sein. Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5 x 20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 30 cm betragen. Die Öffnungen sind mit Verblendkappen abzudecken. Türen sind mit ausreichend großen Wetterschenkeln mit Tropfnase zu versehen. Dimensionierung der Rahmen ist in Anlehnung an DIN 18056 - Fensterwände - vorzunehmen. Mindeststärke 64 mm. Die Falzdichtung zwischen Flügel und Blendrahmen ist mindestens ab der Beanspruchungsgruppe B nach DIN 18055 vorzunehmen. Die Dichtung ist im Flügel und z.B. bei Verbundfenstern im Blendrahmen rundumlaufend in einer Ebene einzubauen. Die Dichtungsprofile müssen auswechselbar und in den Ecken dicht sein. Alle Dichtungsgummis sind in schwarz auszuführen, soweit in der Leistungsbeschreibung keine andere Farbe vorgegeben wird. Vorschriften über Fugendurchlässigkeit (a-Wert) sind zu beachten. Ausfälzungen im Fensterrahmen oben zum Einschieben des Rollladendeckels und unten für den inneren und äußeren Simsen sind vorzusehen. Maße sind Rohlicht. Jede Position versteht sich mit liefern und versetzen, herstellen und bohren von Löchern in Werkstein, Schwerbeton, Stahl u.a., liefern und einbauen von Dübeln und sonstigen Befestigungsteilen sowie Deckleisten zum Anschließen an  andere Bauteile. Alle erforderlichen Dichtbänder, Fugenbänder und Versiegelungen sind in die Fensterpreise einzurechnen. Die Abdichtungen zwischen Blendrahmen und Massivwand erfolgt durch Hinterfüllung mit wärmedämmendem Füllmaterial. Die Fugenverschlüsse in den Ecken am Außensims sind mit dauerelastischem Zweikomponenten-Material auf Thiokolbasis entsprechend der Zeichnung bündig mit Rollladen-Führungsschienen wasserdicht auszuführen. Dies gilt auch für Fenster-Türelemente am Rahmenstoß. Bei der Ausführung von Spritzdichtungen sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebestreifen vor Verunreinigungen zu schützen. Dichtungen, Versiegelungsmassen, Klebestoffe und Folien dürfen die angrenzenden Bauteile durch auswandernde Pigmente oder Lösungsmittel weder verunreinigen noch beschädigen. Sie müssen frei von betonaggressiven Chemikalien (z.B. Sulfaten, Chloriden) und verträglich mit den verwendeten Holzschutzmitteln, Anstrichstoffen und der Verglasung sein.  Versiegelungsmassen, auf denen nicht lackiert und gestrichen werden kann, dürfen nicht verwendet werden. Es dürfen nur Kunststoffmaterialien mit stabilen Weichmachern verwendet werden. Die Kunststoffe müssen farbbeständig und witterungsbeständig sein. Die Abdichtungen zwischen Rahmen und Glas sind nach den Richtlinien der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen, herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim und nach den Richtlinien des Herstellerwerkes auszuführen. Auf Wunsch der Bauherrschaft sind Muster der zur Verwendung kommenden Profile, Beschläge u.ä. vorzulegen. Sämtliche Beschlagteile und sonstige Stahlteile aus nichtrostendem Material, verzinkt, gelb chromatiert, Oliven und sonstige Griffe Leichtmetall eloxiert. Sie sind während der Bauzeit vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Die Schutzmaterialien sind zur Bezugsfertigstellung vom Unternehmer wieder restlos und einwandfrei zu entfernen. Sämtliche Beschlagteile sind in einheitlicher Farbe auszuführen (Griffe, Bänder etc.) Bei dem Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine anderen ungünstigen Beeinflussungen auftreten. Bei Fenstern mit Lasuranstrich sind die sichtbaren Aluprofile und Alubleche (z.B. Fensterbänke, Regenschutzschiene usw.) im dunklen Farbton passend zu dem Fensteranstrich zu eloxieren, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. Die Ausstellschere bei Drehkippbeschlägen muss sicher verhindern, dass der Fensterflügel bei einer Fehlbedienung absackt (z.B. Verwendung einer Dreipunktschere). Erfüllt die Ausstellschere des Drehkippbeschlages diese Forderung nicht, ist eine Fehlbedienungssicherung einzubauen. Das Ecklager muss den Flügel bei jeder Bedienungsstellung sicher führen. Diese Führung muss auch erhalten bleiben, wenn der Drehkippflügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Bei Oberlichtern sollen als zusätzliche Sicherung Scheren eingebaut werden, um evtl. Schäden infolge unsachgemäßer Einhängung der Öffnerscheren zu verhindern. Alle Fenster, bei denen Rollläden eingebaut werden, sind mit Rollladenleisten und Rollladeneinlaufprofil zu liefern. Das Rolladeneinlaufprofil muss zur Befestigung des Revisionsdeckels immer bis Außenkante Blendrahmen geführt werden. Den Aluminium-Außensimsen ist durch Teilung und waagrechte Langlöcher für die Befestigungsschrauben, die Bewegung zu ermöglichen. Anschlüsse zwischen Rahmen und Simsen und die Befestigungen sind über dauerelastische Zwischenlagen wasserdicht herzustellen. Fenstersimse sind so zu befestigen, dass diese an der Vorderkante nicht nach oben gedrückt werden können. Dies gilt insbesondere bei breiteren Ausladungen bei Anbringung von Vollwärmeschutzsystemen. Dei 5° Ablaufschräge muss immer erhalten bleiben. Das Einputzmaß der Fenstersims-Enden ist mit der Bauleitung vor Einbau der Simse abzuklären, falls dies nicht bereits planerisch detailliert und eindeutig vorgegeben ist. Luftzwischenräume zwischen Fenstersimsen und darunterliegendem Mauerwerk sind zur Vermeidung von Wärmebrücken wärmezudämmen. (Besonders wichtig bei VWS-Systemen). Weiterhin ist bei Fenstersimsen zu beachten: - Fensterbänke über 3m Länge sind zu teilen und mit einem Stoßverbinder mit Längenausdehnung 4mm zu verbinden. - Fensterbanküberstand über die fertige Fassade min. 30-40 mm. - bei Ausladungen über 150mm sind unterseitige Spezialhalter im Abstand von 60cm  vorzusehen. - Befestigungsschrauben in A2-Qualität Vor der Bauabnahme sind nach Aufforderung durch die Bauleitung sämtliche Fenster und Fenstertüren auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Dabei sind störende Mörtel- oder Farbreste (z.B. an gleitenden und rollenden Teilen, Schlösser, Scheren, Schließplatteneinläufe, Bänder und Kupplungen) zu entfernen. Einstellbare Beschlagteile müssen auf gute Gängigkeit eingestellt werden. Schutzlacke an den Alu-Beschlägen sind zu entfernen. Erforderliche Bedienungswerkzeuge sind dem Auftraggeber bzw. dem Bauherrn zusammen mit den notwendigen Anleitungen für die Bedienung und Reinigung der Fenster auszuhändigen. -   Türschließer sind, je nach Bedarf, mit oder ohne Feststelleinrichtung zu liefern. Hierbei ist die Entscheidung der Bauleitung vor der Montage einzuholen. -   Türstopper sind wo verlangt anzubringen. Metallteile sind so auszuführen, dass keine Kondensatbildung auftreten kann!! Oberlichtfenster sind mit Oberlichtöffnern auszurüsten, die vom Fußboden bzw. Treppenpodest aus in ca. 1,80 m Höhe ohne Hilfsmittel leicht bedienbar sind. Sofern Flügel gegen zu schützende Flächen wie Glasflächen und dergleichen öffnen, sind sie mit Begrenzungsfeststellern zu versehen. Einführung der Elektrokabel zur Briefkastenanlage ist mit Elektriker abzustimmen. Bei nebeneinander liegender Fenster- oder Fenster-Tür-Kombination sind Griffe auf gleicher Höhe anzuordnen. Bei den UG-Fenstern ist eine verdeckte Befestigung vorzusehen, da die Leibungen nicht verputzt werden. Fensterrahmen sind rundum dauerelastisch zu den Leibungen zu versiegeln. Folgende technische Anforderungen sind von den angebotenen Kunststoff-Fenstern zu erbringen: Kunststoff-Fenster, 2 farbig, Oberfläche glatt, z.B. Fabr. Gealan  oder glw. Farbgebung: Außen: RAL 7039 (Quarzgrau), Innen : Weiß (Standardton) (63) angebotenes Fabrikat: ' ....................................................' Flügel- und Rahmenprofile als Hohlkammerprofile,  Verstärkung mit verzinkten Stahlprofilen. Mehrfach umlaufendes Dichtungssystem. Sämtliche Kunststoffprofile aus schlagfestem PVC gemäß DIN 7748. Schlagregensicherheit und Fugendurchlässigkeit entsprechend den Forderungen der DIN 18055, Blatt 2 (Beanspruchungsgruppe C). Wärmeschutz: Siehe Vortext zu den einzelnen Bauteilen. Materialdicke der Kunststoff-Außenlagen ist so zu wählen, dass Verformungen der Planebene ausgeschlossen sind. Alternative Brüstungsfüllungen können unter detaillierter Beschreibung des Aufbaus als Nebenangebot vorgeschlagen werden. Schallschutz gemäß DIN 4109 einschl. ergänzender Bestimmungen sowie unter Beachtung der -   VDI-Richtlinie 2719 -   Anschlüsse zwischen Fenstern und Baukörper sind entsprechend auszuführen. -   Bei der Entdröhnung von Blechflächen ist DIN 18360 zu beachten. Ausführung der Fensterelemente nach der in den Positionen angegebenen Schallschutzwerten (bewertetes Schalldämm-Maß R'w). Verglasung als Zwei bzw. Dreischeiben-Isolierverglasung ohne Tönung. Luftzwischenraum gemäß bauphysikalischen Beschläge (sofern im Beschrieb keine anders lautenden Angaben) Dreh- und Drehkippbeschläge als verdeckt liegende Einhandbeschläge, Fabrikat GU Jet 26, Schema D, oder gleichwertig. Bänder (z.B. Roto), Anzahl je nach Flügelgröße, Kantengetriebe verzinkt mit 2- bis 3-fachem Senkrechtverschluss je nach Flügelgröße, sofern im Text nicht anders verlangt. Oliven (z.B. Bar, Wehag)  aus Kunststoff-weiß oder in Aluton (Mustervorlage) Bei Flügelmaßen über 1,20 m mit senkrechten und waagrechten Mittelverschlüssen. Balkon- und Terrassentüren als Drehtüren bzw. Drehkipptüren mit Zentralverschluss. angebotene Fabrikate: Fensterbeschläge: ................................................ Türbeschläge: ...................................................... Oberlichtöffner: .................................................... Bänder: ....................................................... ......... Oliven: ....................................................... .......... Es sind je Bauvorhaben alle Beschläge eines Fabrikates bzw. Types zu verwenden, um ein einheitliches Aussehen zu gewährleisten. Sämtliche Fenster sind inkl. Rollladenführungsschieneanzubieten, sofern im Positionstext nicht ausdrücklich ohne Rollladenführungsschiene verlangt ist. Dem Angebot sind Regelschnitte der angebotenen Fensterprofile, der Brüstungspaneele, sowie technische Unterlagen sonstiger Ausführungen (Schalldämmlüfter, Rollläden etc.) beizufügen. Beschläge 1. Dreh-Drehkippflügel, 2-flügelig, ohne Setzholz    (D / DK) Drehkippflügelbeschlag, verdeckt im Falz, Eingriffbedienung mit Zusatzteilen für 2-flügelige Fenster ohne Setzholz, Griffsitz konstant oder variabel, aus Stahl verzinkt und chromatiert, zweiseitig waagrecht u. einseitig senkrecht verriegelbar mit Zuschlagsicherung. Bedienungsgriff mit Fehlbedienungssperre. Drehflügelbeschlag verdeckt im Falz, Stulpflügelgetriebe mit Falzschließer und Schließertasche oder Zentralverschluss je nach Flügelgröße und -gewicht, zweiseitig waagrecht und einseitig senkrecht verriegelbar, aus Stahl verzinkt und chromatiert. 2. Drehkippflügel   (DK) Drehkippflügelbeschlag, verdeckt im Falz, Eingriffbedienung, Griffsitz konstant oder variabel, aus Stahl verzinkt und chromatiert, zweiseitig waagrecht und einseitig senkrecht verriegelbar, mit Zuschlagsicherung, Bedienungsgriff mit Fehlbedienungssperre. 3. Drehflügel    (D) Drehflügelbeschlag, verdeckt im Falz, Kantengetriebe oder Zentralverschluss je nach Flügelgröße und -gewicht, zweiseitig waagrecht und einseitig senkrecht verriegelbar, aus Stahl verzinkt und chromatiert. 4. Rahmenverbreiterung      (R) Sämtliche raumhohen Fenster- bzw. Türelemente erhalten eine untere ca. 10 cm starke Rahmenverbreiterung, sofern im Beschrieb nichts anderes verlangt. 5. Minirollladen bzw. Überputzbarer Vorbaurolladen   (mini) Fenster, die mit Minirollläden ausgestattet werden, sind mit einer oberen Rahmenverbreiterung zur Aufnahme des Minirollladenkastens zu liefern. 6. Paneelfüllung    (P) 7. Festverglast     (F)
Kunststoff-Fensterbau
15 Ausführungsbeschreibung
[15]
Ausführungsbeschreibung
E
01.__.0010 F.GG.00.12-01 F.GG.00.13-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Rohbaulichtmaß:  0,80 x 0,70  m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. 0,80 x 0,70 m Verortung: Kinderwagen / Waschraum Grundriss
01.__.0010
F.GG.00.12-01 F.GG.00.13-01
2.00
St
01.__.0020 F.GG.01.02-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 40/ 60 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,50 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 1, Zimmer 1 Ansicht F.GG.01.02-01
01.__.0020
F.GG.01.02-01
1.00
St
01.__.0030 F.GG.01.03-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 40/ 60 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,50 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 1, Zimmer 2 Ansicht F.GG.01.03-01
01.__.0030
F.GG.01.03-01
1.00
St
01.__.0040 F.GG.01.06-01 F.EG.03.06-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 60/40 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,50 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 1, Wohnen/ Essen Ansicht F.GG.01.06-01 Verortung: Wohnung 3, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.03.06-01 Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,175 m
01.__.0040
F.GG.01.06-01 F.EG.03.06-01
2.00
St
01.__.0050 F.GG.01.06-02 F.EG.03.06-02 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x Hebeschiebelement, 1 x fest Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,80 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 1, Wohnen/ Essen Ansicht F.GG.01.06-02 Verortung: Wohnung 3, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.03.06-02 Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,175 m
01.__.0050
F.GG.01.06-02 F.EG.03.06-02
2.00
St
01.__.0060 F.OG.06.04-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x Hebeschiebelement, 1 x fest Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,80 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 6, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.OG.06.04-01
01.__.0060
F.OG.06.04-01
1.00
St
01.__.0070 F.EG.03.02-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x D, 1 x DK Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,80 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 3, Schlafen Ansicht F.EG.03.02-01
01.__.0070
F.EG.03.02-01
1.00
St
01.__.0080 F.OG.10.02-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x D, 1 x DK Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,80 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 10, Kochen/ Wohnen/ Essen/ Schlafen Ansicht F.OG.10.02-01
01.__.0080
F.OG.10.02-01
1.00
St
01.__.0090 F.EG.03.03-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 3, Dusche/ WC Ansicht F.EG.03.03-01
01.__.0090
F.EG.03.03-01
1.00
St
01.__.0100 F.EG.03.04-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 3, Zimmer 1 Ansicht F.EG.03.04-01
01.__.0100
F.EG.03.04-01
1.00
St
01.__.0110 F.OG.10.02-02 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 10, Kochen/ Wohnen/ Essen/ Schlafen Ansicht F.EG.10.02-02
01.__.0110
F.OG.10.02-02
1.00
St
01.__.0120 F.EG.03.05-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 60/40 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,50 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 3, Zimmer 2 Ansicht F.EG.03.05-01
01.__.0120
F.EG.03.05-01
1.00
St
01.__.0130 F.OG.06.02-01 F.OG.06.03-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 60/40 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,50 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 6, Zimmer 1 und 2 Ansicht F.OG.06.03-01 und F.OG.06.03-01
01.__.0130
F.OG.06.02-01 F.OG.06.03-01
2.00
St
01.__.0140 F.DG.09.04-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 40/60 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,30 x 2,95  m Fußbodenaufbau innen: 0,25 m Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,37 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 9, Schlafen Ansicht F.DG.09.04-01
01.__.0140
F.DG.09.04-01
1.00
St
01.__.0150 F.DG.09.05-01 F.DG.09.06-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,95  m Fußbodenaufbau innen: 0,25 m Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,37 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 9, Ankleide Ansicht F.DG.09.05-01 Verortung: Wohnung 9, Dusche/ WC Ansicht F.DG.09.06-01
01.__.0150
F.DG.09.05-01 F.DG.09.06-01
2.00
St
01.__.0160 F.DG.09.07-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x fest Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,120 x 3,20  m Fußbodenaufbau innen: 0,25 m Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,37 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 9, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.DG.09.07-01
01.__.0160
F.DG.09.07-01
1.00
St
01.__.0170 F.GG.01.06-03 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,40 x 2,00  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 1, Wohnen/ Essen Ansicht F.GG.01.06-03
01.__.0170
F.GG.01.06-03
1.00
St
01.__.0180 F.GG.01.07-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,00  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 1, Kochen Ansicht F.GG.01.07-01
01.__.0180
F.GG.01.07-01
1.00
St
01.__.0190 F.GG.01.08-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,40 x 2,00  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 1, Schlafen Ansicht F.GG.01.08-01
01.__.0190
F.GG.01.08-01
1.00
St
01.__.0200 F.GG.02.03-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,280 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 2, Wohnen/ essen Ansicht F.GG.02.03-01
01.__.0200
F.GG.02.03-01
1.00
St
01.__.0210 F.GG.02.03-02 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x HST, 1 x fest Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,210 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 2, Wohnen/ Essen Ansicht F.GG.02.03-02
01.__.0210
F.GG.02.03-02
1.00
St
01.__.0220 F.EG.03.06-03 3-teiliges Kunststoff-Fenster, 2 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 33/33/33 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  3,40 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 3, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.03.06-03
01.__.0220
F.EG.03.06-03
1.00
St
01.__.0230 F.OG.06.04-03 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 6, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.OG.06.04-03
01.__.0230
F.OG.06.04-03
1.00
St
01.__.0240 F.EG.03.06-04 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 3, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.03.06-04
01.__.0240
F.EG.03.06-04
1.00
St
01.__.0250 F.EG.03.06-05 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,40 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 6, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.03.06-05
01.__.0250
F.EG.03.06-05
1.00
St
01.__.0260 F.OG.06.05-01 F.OG.06.04-02 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,40 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 6, Schlafen Ansicht F.OG.06.05-01 Verortung: Wohnung 6, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.GG.06.05-01
01.__.0260
F.OG.06.05-01 F.OG.06.04-02
2.00
St
01.__.0270 F.EG.04.04-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,280 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 4, Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.04.04-01
01.__.0270
F.EG.04.04-01
1.00
St
01.__.0280 F.OG.07.04-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,280 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 7, Wohnen/ Essen Ansicht F.OG.07.04-01
01.__.0280
F.OG.07.04-01
1.00
St
01.__.0290 F.EG.04.04-02 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x Hebeschiebelement, 1 x fest Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,50 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 4, Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.04.04-02
01.__.0290
F.EG.04.04-02
1.00
St
01.__.0300 F.OG.07.04-02 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x Hebeschiebelement, 1 x fest Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,50 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 7, Wohnen/ Essen Ansicht F.OG.07.04-02
01.__.0300
F.OG.07.04-02
1.00
St
01.__.0310 F.DG.09.07-02 3-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x Hebeschiebelement, 2 x fest Flügelteilung in % der Elementlänge von innen links nach rechts: 40/40/20 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  3,525 x 3,20  m Fußbodenaufbau innen: 0,25 m Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,37 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 9, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.DG.09.07-02
01.__.0310
F.DG.09.07-02
1.00
St
01.__.0320 F.DG.09.07-03 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x Hebeschiebelement, 1 x fest Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,80 x 2,95  m Fußbodenaufbau innen: 0,25 m Höhe Fußbodenaufbau außen bezogen auf OK FFB innen: 0,37 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 9, Kochen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.DG.09.07-03
01.__.0320
F.DG.09.07-03
1.00
St
01.__.0330 F.DG.09.08-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,70 x 2,20  m Fußbodenaufbau innen: 0,25 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 9, Zimmer 1 Ansicht F.DG.09.08-01
01.__.0330
F.DG.09.08-01
1.00
St
01.__.0340 F.GG.02.08-02 F.GG.02.09-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,150 x 1,00  m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 2, Ankleide und Schlafen Ansicht: F.GG.02.08-02 und F.GG.02.09-01
01.__.0340
F.GG.02.08-02 F.GG.02.09-01
2.00
St
01.__.0350 F.GG.02.07-01 F.GG.02.08-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 2, Zimmer und Schlafen Ansicht F.GG.02.07-01 und F.GG.02.08-01
01.__.0350
F.GG.02.07-01 F.GG.02.08-01
2.00
St
01.__.0360 F.GG.02.04-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  0,80 x 2,00  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 2, Kochen Ansicht F.GG.02.04-01
01.__.0360
F.GG.02.04-01
1.00
St
01.__.0370 F.GG.02.03-04 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,80 x 2,00  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 2, Wohnen/ Essen Ansicht F.GG.02.03-04
01.__.0370
F.GG.02.03-04
1.00
St
01.__.0380 F.GG.02.03-03 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,00  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 2, Wohnen/ Essen Ansicht F.GG.02.03-03
01.__.0380
F.GG.02.03-03
1.00
St
01.__.0390 F.OG.08.02-01 2.RW 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 8, Kochen/ Wohnen/ Essen/ Schlafen Ansicht F.OG.08.02-01 2.RW
01.__.0390
F.OG.08.02-01 2.RW
1.00
St
01.__.0400 F.EG.05.02-02 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 5, Kochen/ Wohnen/ Essen/ Schlafen Ansicht F.EG.05.02-01
01.__.0400
F.EG.05.02-02
1.00
St
01.__.0410 F.OG.08.02-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,80 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 5, Kochen/ Wohnen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.OG.08.02-01
01.__.0410
F.OG.08.02-01
1.00
St
01.__.0420 F.EG.05.02-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,80 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 5, Kochen/ Wohnen/ Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.05.02-01
01.__.0420
F.EG.05.02-01
1.00
St
01.__.0430 F.OG.07.06-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,60 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 7, Schlafen Ansicht F.OG.07.06-01
01.__.0430
F.OG.07.06-01
1.00
St
01.__.0440 F.EG.04.06-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,60 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 4, Schlafen Ansicht F.EG.04.06-01
01.__.0440
F.EG.04.06-01
1.00
St
01.__.0450 F.OG.07.05-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  0,80 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 7, Kochen Ansicht F.OG.07.05-01
01.__.0450
F.OG.07.05-01
1.00
St
01.__.0460 F.EG.04.05-01 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  0,80 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 7, Kochen Ansicht F.OG.04.05-01
01.__.0460
F.EG.04.05-01
1.00
St
01.__.0470 F.EG.04.04-04 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 4, Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.04.04-04
01.__.0470
F.EG.04.04-04
1.00
St
01.__.0480 F.EG.04.04-03 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 40/60 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,80 x 2,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,175 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 4, Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.04.04-03
01.__.0480
F.EG.04.04-03
1.00
St
01.__.0490 F.OG.07.04-04 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 40/60 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,80 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 7, Wohnen/ Essen Ansicht F.EG.07.04-04
01.__.0490
F.OG.07.04-04
1.00
St
01.__.0500 F.OG.07.04-03 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,70  m Fußbodenaufbau innen: 0,20 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 7, Wohnen/ Essen Ansicht F.OG.07.04-03
01.__.0500
F.OG.07.04-03
1.00
St
01.__.0510 F.DG.09.11-01 2-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK, 1 x D Flügelteilung in % der Element-länge von innen links nach rechts: 50/50 Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  2,00 x 0,675  m Fußbodenaufbau innen: 0,25 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Fensterbankprofil, incl. Fenstersims ALU, eloxiert E 6 EV1; Ausladung ca. 300/320 mm Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 9, Zimmer 2 Ansicht F.DG.09.11-01
01.__.0510
F.DG.09.11-01
1.00
St
01.__.0520 F.DG.09.11-02 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,20 x 2,95  m Fußbodenaufbau innen: 0,25 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 9, Zimmer 2 Ansicht F.DG.09.11-02
01.__.0520
F.DG.09.11-02
1.00
St
01.__.0530 F.DG.09.07-04 1-teiliges Kunststoff-Fenster, 1 x DK Sonnenschutz: Raffstore, siehe entspr. Titel Rohbaulichtmaß:  1,22 x 2,20  m Fußbodenaufbau innen: 0,25 m Obere Rahmenverbreiterung zur Aufnahme von Raffstorekasten Liefern und fachgerecht nach RAL Richtlinien montieren. Verortung: Wohnung 9, Kochen/ Woohnen/ Essen Ansicht F.DG.09.07-04
01.__.0530
F.DG.09.07-04
1.00
St
Abschließbare Fenstergriffen
Abschließbare Fenstergriffen
01.__.0540 abschließbare Fenstergriffe Liefern und montieren von abschließbaren Fenstergriffen, Leichtmetall oder weiß anstatt Standard-Fenstergriffen.
01.__.0540
abschließbare Fenstergriffe
O
15.00
St
Satinierte Verglasung
Satinierte Verglasung
01.__.0550 Zulage für Ornamentverglasung (1,00 x 2,70 m) -Satiniertes Glas F.EG.03.03-01 F.DG.09.06-01
01.__.0550
Zulage für Ornamentverglasung (1,00 x 2,70 m)
2.00
St
Lüfter in Fenster, Liefern und montieren.
Lüfter in Fenster, Liefern und montieren.
01.__.0560 Fensterfalzlüfter Aeromat midi HY10 m³/H. Luftdurchangswerte in m³/h 8 Pa Fensterfalzlüfter (1 Paar) für kontrollierte Raumlüftung mit einer Luftmenge von mind. 10 m³/h bei 8 Pa Druckdifferenz. z. B. Fabr. Sigenia Aeromat midi HY o. gleichw.; passend zum angebotenen Fenster-Profil. 37 Fenster angeb. Fabrikat:.............................................
01.__.0560
Fensterfalzlüfter Aeromat midi HY10 m³/H. Luftdurchangswerte in m³/h 8 Pa
37.00
St
02 Absturzsicherung Glas
02
Absturzsicherung Glas
02.__.0570 Absturzverglasung "Frz. Geländer" 1,00 x 2,675 bis 2,700 m Liefern und montieren von Absturzgitter befestigt auf die Fensterrahmen der einzelnen Positionen. F.EG.03.04-01 F.EG.03.06-04 F.EG.04.04-04 F.OG.06.04-03 F.OG.07.04-03 F.OG.10.02-02 eingepasst in die Laufschiene der Führungsschiene der Raffstoreschiene 56/99 (Roma), siehe Detailzeichnung Absturzgitter bestehend aus: - Statische Berechnung ( Nachweis) - Glasscheibe (Absturzsichernde Verglasung) - seitliche Aufnahmeschienen direkt auf dem Fensterrahmen bzw. durch die Rollladenschiene befestigt. Farbton wie Fensterprofil. Rohbaumaß:  1,00 x 2,675 bis 2,700 m angebotenes Fabrikat: ................................
02.__.0570
Absturzverglasung "Frz. Geländer" 1,00 x 2,675 bis 2,700 m
6.00
St
02.__.0580 Absturzverglasung "Frz. Geländer" 1,50 x 2,675 bis 2,700 m Liefern und montieren von Absturzgitter befestigt auf die Fensterrahmen der einzelnen Positionen. F.EG.03.05-01 F.OG.06.02-01 F.OG.06.03-01 Glaspro Solutions GmbH Memelstraße 3 73460 Hüttlingen Absturzgitter bestehend aus: - Statische Berechnung ( Nachweis) - Glasscheibe (Absturzsichernde Verglasung) - seitliche Aufnahmeschienen direkt auf dem Fensterrahmen bzw. durch die Rollladenschiene befestigt. Farbton wie Fensterprofil. Rohbaumaß:  1,50 x 2,675 bis 2,700 m
02.__.0580
Absturzverglasung "Frz. Geländer" 1,50 x 2,675 bis 2,700 m
3.00
St
02.__.0590 Absturzverglasung "Frz. Geländer" 3,40 x 2,675 m Liefern und montieren von Absturzgitter befestigt auf die Fensterrahmen der einzelnen Positionen. F.EG.03.06-03 Glaspro Solutions GmbH Memelstraße 3 73460 Hüttlingen Absturzgitter bestehend aus: - Statische Berechnung ( Nachweis) - Glasscheibe (Absturzsichernde Verglasung) - seitliche Aufnahmeschienen direkt auf dem Fensterrahmen bzw. durch die Rollladenschiene befestigt. Farbton wie Fensterprofil. Rohbaumaß:  3,40 x 2,675 m
02.__.0590
Absturzverglasung "Frz. Geländer" 3,40 x 2,675 m
1.00
St
02.__.0600 Absturzverglasung "Frz. Geländer" 3,40 x 2,675 bis 2,700 m Liefern und montieren von Absturzgitter befestigt auf die Fensterrahmen der einzelnen Positionen. F.EG.03.06-05 F.OG.06.04-02 F.OG.06.05-01 Glaspro Solutions GmbH Memelstraße 3 73460 Hüttlingen Absturzgitter bestehend aus: - Statische Berechnung ( Nachweis) - Glasscheibe (Absturzsichernde Verglasung) - seitliche Aufnahmeschienen direkt auf dem Fensterrahmen bzw. durch die Rollladenschiene befestigt. Farbton wie Fensterprofil. Rohbaumaß:  3,40 x 2,675 bis 2,700 m
02.__.0600
Absturzverglasung "Frz. Geländer" 3,40 x 2,675 bis 2,700 m
3.00
St
02.__.0610 Absturzverglasung "Frz. Geländer" 1,28 x 2,675 bis 2,700 m Liefern und montieren von Absturzgitter befestigt auf die Fensterrahmen der einzelnen Positionen. F.EG.04.04-01 F.OG.07.04-01 Glaspro Solutions GmbH Memelstraße 3 73460 Hüttlingen Absturzgitter bestehend aus: - Statische Berechnung ( Nachweis) - Glasscheibe (Absturzsichernde Verglasung) - seitliche Aufnahmeschienen direkt auf dem Fensterrahmen bzw. durch die Rollladenschiene befestigt. Farbton wie Fensterprofil. Rohbaumaß:  1,28 x 2,675 bis 2,700 m
02.__.0610
Absturzverglasung "Frz. Geländer" 1,28 x 2,675 bis 2,700 m
2.00
St
02.__.0620 Absturzverglasung "Frz. Geländer" 1,80 x 2,675 bis 2,700 m Liefern und montieren von Absturzgitter befestigt auf die Fensterrahmen der einzelnen Positionen. F.EG.04.04-03 F.EG.05.02-01 F.OG.07.04-04 F.OG.08.02-01 Glaspro Solutions GmbH Memelstraße 3 73460 Hüttlingen Absturzgitter bestehend aus: - Statische Berechnung ( Nachweis) - Glasscheibe (Absturzsichernde Verglasung) - seitliche Aufnahmeschienen direkt auf dem Fensterrahmen bzw. durch die Rollladenschiene befestigt. Farbton wie Fensterprofil. Rohbaumaß:  1,80 x 2,675 bis 2,700 m
02.__.0620
Absturzverglasung "Frz. Geländer" 1,80 x 2,675 bis 2,700 m
4.00
St
02.__.0630 Absturzverglasung "Frz. Geländer" 0,80 x 2,675 bis 2,700 m Liefern und montieren von Absturzgitter befestigt auf die Fensterrahmen der einzelnen Positionen. F.EG.04.05-01 F.OG.07.05-01 Glaspro Solutions GmbH Memelstraße 3 73460 Hüttlingen Absturzgitter bestehend aus: - Statische Berechnung ( Nachweis) - Glasscheibe (Absturzsichernde Verglasung) - seitliche Aufnahmeschienen direkt auf dem Fensterrahmen bzw. durch die Rollladenschiene befestigt. Farbton wie Fensterprofil. Rohbaumaß:  0,80 x 2,675 bis 2,700 m
02.__.0630
Absturzverglasung "Frz. Geländer" 0,80 x 2,675 bis 2,700 m
2.00
St
02.__.0640 Absturzverglasung "Frz. Geländer" 1,60 x 2,675 bis 2,700 m Liefern und montieren von Absturzgitter befestigt auf die Fensterrahmen der einzelnen Positionen. F.EG.04.06-01 F.OG.07.06-01 Glaspro Solutions GmbH Memelstraße 3 73460 Hüttlingen Absturzgitter bestehend aus: - Statische Berechnung ( Nachweis) - Glasscheibe (Absturzsichernde Verglasung) - seitliche Aufnahmeschienen direkt auf dem Fensterrahmen bzw. durch die Rollladenschiene befestigt. Farbton wie Fensterprofil. Rohbaumaß:  1,60 x 2,675 bis 2,700 m
02.__.0640
Absturzverglasung "Frz. Geländer" 1,60 x 2,675 bis 2,700 m
2.00
St
03 Raffstore
03
Raffstore
RAFFSTORES - Type Roma Raffstoren - Typ z.B. Roma DBL, Kasten: z.B. Roma Quadro.P-RS, Kastegröße: 170, Farbe Kasten und Schienen: RAL7016 Zur Ausführung kommen Raffstoren z.B. Fabrikat Roma, Type Roma Quadro oder Raffstoren mit mindestensgleichwertigen technischen Ausstattungsmerkmalen. Angebot. Fabrikat: ........................................... Um den Verschleiß an den Raffstoren über die Gewährleistungsfrist hinaus einzugrenzen werden folgendeForderungen zwingend vorgeschrieben: Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit Kunststoffösen zu versehen. Um den einwandfreien Lauf derLamellen auch bei Wärmebewegungen der Fassade und der Lamellen zu gewährleisten müssen die Führungsschienenmindestens 25 mm tief sein. Die Oberschiene ist aus stranggepreßtem Aluminium (kein Zink- oder Alu-Blech) vorzusehen. Um eine bessere Kräfteverteilung zu erreichen sind die Motore als Mittelmotore mit angeflanschtem Planeten-getriebe und beidseitigem Wellenabgang auszuführen. Außerdem vereinfacht sich das Ankuppeln von Behängen bei einernachträglichen Raumaufteilung. 1. OBERSCHIENE 59 mm breit, 51 mm hoch, aus 1,5 mm starkem, stranggepreßtem Aluminiumprofil ohne Oberflächen- behandlung(kein gerollformtes Alu-Band oder ver- zinkte Stahlbänder). Wendestange aus elektrolytisch verzinktem Vierkant-Stahlrohr.Wartungsfreie, staubdichte, gekapselte Lager mit Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur Vehinderung derselbsttäigen Verstellung der Lamellen. 2. LAMELLEN 80 mm  breit, ca. 0,45 mm dick, konkav gewölbt, beiseitig gebördelt, aus speziallegiertem, mitlichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Sämtliche Stanzungen in denLamellen sind mit schwarzen Polyamidösen zur Fürhung der Aufzugsbänder (Verminder- ung des Antriebes) und zurBefestigung der Stege der Trevira-Leiterkordeln versehen. Farben gemäß Bieterfarbkarte. Es müssen mindestens 12 Farbenzur Auswahl stehen. 3. Schienengeführt gemäß Detailzeichnung (Roma 56/99) 4. UNTERSCHIENE 80 mm breit, 20 mm hoch, aus stranggepreßtem Aluminium-Profil, mit schwarzen Kunststoffendkappen undausziehbaren Führungsnippel mit Hinterschnitt damit dieser sich nicht aushängen kann. 5. WINDSICHERUNG A6 = Seitenführung durch schwarze Führungsnippel aus glasfaserverstärktem Polyamid, schlagfest mit denLamellen verbunden, wechselseitig genippelt sowie Führungsschienen 25/18 mm, U-Profil aus strangge- preßtem Aluminium,mit eingezogenen scharzen Kunststoffkedern zur Geräuschdämmung, einschl. der erforderlichen Befestigungshalter. 7. ANTRIEB verdeckt eingebauter, wartungsfreier Elektro-Mittelmotor mit angeflanschtem Planetengetriebe und beiseitigemWellenabgang, eingebauten Endschaltern und Thermoschutzschalter. Der Motor wird an der unteren Endposition mittels Endschaltfühler abgeschaltet. Schutzart IP 54. 8. BEDIENUNG Heben und Senken der Raffstoren durch Betätigung des Schalters bis zur Raststellung. Wenden der Lamellendurch leichtes Antippen der jeweiligen Rich- tung. Der Schalter ist mit Richtungspfeilen versehen. Bei Erreichen der oberen undunteren Endposition bewirken die im Motor eingebauten Endschalter das automatische Abschalten des Antriebes. 9. OBERFLÄCHENBEHANDLUNG die Unterschienen, Führungsschienen und Abstandhalter sind pulverbeschichtet auszuführen. 10. BLENDE Einbau mit überputzbarer Blende, Nachstehende Masse verstehen sich als Fertigmaße, d. h. incl. Pakete. HINWEIS! Für die pulverbeschichteten Aluminium- teile (außer Lamellen) gilt die RAL-Farbkarte, Perl- farben mit Glimmereffekt, Leuchtfarben, Tarnfarben ausgeschlossen.
RAFFSTORES - Type Roma
03.__.0650 Raffstore 1,50 x 2,675 bis 2,70 m Raffstore; passend zu Fenster F.GG.01.02-01 F.GG.01.03-01 F.GG.01.06-01 F.EG.03.05-01 F.EG.03.06-01 F.OG.06.02-01 F.OG.06.03-01 Rohbaulichtmaß:  1,50 x 2,675 bis 2,70 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0650
Raffstore 1,50 x 2,675 bis 2,70 m
7.00
St
03.__.0660 Raffstore 2,80 x 2,675 bis 2,70 m Raffstore; passend zu Fenster F.GG.01.06-02 F.EG.03.06-02 F.OG.06.04-01 Rohbaulichtmaß:  2,80 x 2,675 bis 2,70 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0660
Raffstore 2,80 x 2,675 bis 2,70 m
3.00
St
03.__.0670 Raffstore 2,40 x 2,00 m Raffstore; passend zu Fenster F.GG.01.06-03 F.GG.01.08-01 Rohbaulichtmaß:  2,40 x 2,00 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0670
Raffstore 2,40 x 2,00 m
2.00
St
03.__.0680 Raffstore 1,00 x 2,00 m Raffstore; passend zu Fenster F.GG.01.07-01 F.GG.02.03-03 Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,00 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0680
Raffstore 1,00 x 2,00 m
2.00
St
03.__.0690 Raffstore 1,28 x 2,675 bis 2,70 m Raffstore; passend zu Fenster F.GG.02.03-01 F.EG.04.04-01 F.OG.07.04-01 Rohbaulichtmaß:  1,28 x 2,675 bis 2,70 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0690
Raffstore 1,28 x 2,675 bis 2,70 m
3.00
St
03.__.0700 Raffstore 2,21 x 2,675 m Raffstore; passend zu Fenster F.GG.02.03-02 Rohbaulichtmaß:  2,21 x 2,675 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0700
Raffstore 2,21 x 2,675 m
1.00
St
03.__.0710 Raffstore 1,80 x 2,00 m Raffstore; passend zu Fenster F.GG.02.03-04 Rohbaulichtmaß:  1,80 x 2,00 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0710
Raffstore 1,80 x 2,00 m
1.00
St
03.__.0720 Raffstore 0,80 x 2,00 m Raffstore; passend zu Fenster F.GG.02.04-01 Rohbaulichtmaß:  0,80 x 2,00 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0720
Raffstore 0,80 x 2,00 m
1.00
St
03.__.0730 Raffstore 1,00 x 2,675 bis 2,70 m Raffstore; passend zu Fenster F.GG.02.07-01 F.GG.02.08-01 F.EG.03.03-01 F.EG.03.04-01 F.EG.03.06-04 F.EG.04.04-04 F.EG.05.02-02 F.OG.06.04-03 F.OG.07.04-03 F.OG.08.02-02 F.OG.10.02-02 Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,675 bis 2,70 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0730
Raffstore 1,00 x 2,675 bis 2,70 m
11.00
St
03.__.0740 Raffstore 1,15 x 1,00 m Raffstore; passend zu Fenster F.GG.02.08-02 F.GG.02.09-01 Rohbaulichtmaß:  1,15 x 1,00 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0740
Raffstore 1,15 x 1,00 m
2.00
St
03.__.0750 Raffstore 3,40 x 2,675 m Raffstore; passend zu Fenster F.EG.03.06-03 Rohbaulichtmaß:  3,40 x 2,675 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0750
Raffstore 3,40 x 2,675 m
1.00
St
03.__.0760 Raffstore 2,40 x 2,675 bis 2,70 m Raffstore; passend zu Fenster F.EG.03.06-05 F.OG.06.04-02 F.OG.06.05-01 Rohbaulichtmaß:  2,40 x 2,675 bis 2,70 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0760
Raffstore 2,40 x 2,675 bis 2,70 m
3.00
St
03.__.0770 Raffstore 1,80 x 2,675 bis 2,70 m Raffstore; passend zu Fenster F.EG.03.02-01 F.EG.04.04-03 F.EG.05.02-01 F.OG.07.04-04 F.OG.08.02-01 F.OG.10.02-01 Rohbaulichtmaß:  1,80 x 2,675 bis 2,70 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0770
Raffstore 1,80 x 2,675 bis 2,70 m
6.00
St
03.__.0780 Raffstore 2,50 x 2,675 bis 2,70 m Raffstore; passend zu Fenster F.EG.04.04-02 F.OG.07.04-02 Rohbaulichtmaß:  2,50 x 2,675 bis 2,70 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0780
Raffstore 2,50 x 2,675 bis 2,70 m
2.00
St
03.__.0790 Raffstore 1,60 x 2,675 bis 2,70 m Raffstore; passend zu Fenster F.EG.04.06-01 F.OG.07.06-01 Rohbaulichtmaß:  1,60 x 2,675 bis 2,70 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0790
Raffstore 1,60 x 2,675 bis 2,70 m
2.00
St
03.__.0800 Raffstore 0,80 x 2,70 m Raffstore; passend zu Fenster F.OG.07.05-01 Rohbaulichtmaß:  0,80 x 2,70 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0800
Raffstore 0,80 x 2,70 m
1.00
St
03.__.0810 Raffstore 2,30 x 2,95 m Raffstore; passend zu Fenster F.DG.09.04-01 Rohbaulichtmaß:  2,30 x 2,95 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0810
Raffstore 2,30 x 2,95 m
1.00
St
03.__.0820 Raffstore 1,00 x 2,95 m Raffstore; passend zu Fenster F.DG.09.05-01 F.DG.09.06-01 Rohbaulichtmaß:  1,00 x 2,95 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0820
Raffstore 1,00 x 2,95 m
2.00
St
03.__.0830 Raffstore 2,12 x 3,20 m Raffstore; passend zu Fenster F.DG.09.07-01 Rohbaulichtmaß:  2,12 x 3,20 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0830
Raffstore 2,12 x 3,20 m
1.00
St
03.__.0840 Raffstore 3,525 x 3,20 m Raffstore; passend zu Fenster F.DG.09.07-02 Rohbaulichtmaß:  3,525 x 3,20 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0840
Raffstore 3,525 x 3,20 m
1.00
St
03.__.0850 Raffstore 2,80 x 2,95 m Raffstore; passend zu Fenster F.DG.09.07-03 Rohbaulichtmaß:  2,80 x 2,95 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0850
Raffstore 2,80 x 2,95 m
1.00
St
03.__.0860 Raffstore 1,25 x 2,20 m Raffstore; passend zu Fenster F.DG.09.07-04 Rohbaulichtmaß:  1,25 x 2,20 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0860
Raffstore 1,25 x 2,20 m
1.00
St
03.__.0870 Raffstore 1,70 x 2,20 m Raffstore; passend zu Fenster F.DG.09.08-01 Rohbaulichtmaß:  1,70 x 2,20 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0870
Raffstore 1,70 x 2,20 m
1.00
St
03.__.0880 Raffstore 2,00 x 0,675 m Raffstore; passend zu Fenster F.DG.09.11-01 Rohbaulichtmaß:  2,00 x 0,675 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0880
Raffstore 2,00 x 0,675 m
1.00
St
03.__.0890 Raffstore 1,20 x 2,95 m Raffstore überputzbar; passend zu Fenster F.DG.09.11-02 Rohbaulichtmaß:  1,20 x 2,95 m Ausführung gem. Detail 2600 Standarddetail Fenster
03.__.0890
Raffstore 1,20 x 2,95 m
1.00
St
03.__.0900 Zulage Notkurbel bei E-Motor für den 2. Rettungsweg, Jallousien Jallousien
03.__.0900
Zulage Notkurbel bei E-Motor für den 2. Rettungsweg, Jallousien
10.00
St
03.__.0910 Montage
03.__.0910
Montage
O
1.00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Die folgenden Positionen kommen nur nach schriftlicher Beauftragung durch die Bauleitung zum Tragen. In den Stundenlohnarbeiten sind Nebenkosten wie Auslösung, Fahrtkosten etc. grundsätzlich enthalten. Vergütet wird nur die durch die Bauleitung anerkannte Arbeitszeit auf der Baustelle.
Stundenlohnarbeiten
04.__.0920 Facharbeiter Facharbeiter
04.__.0920
Facharbeiter
O
10.00
Std
04.__.0930 Helfer / Lehrling Helfer / Lehrling
04.__.0930
Helfer / Lehrling
O
10.00
Std