Mauerwerksarbeiten
Hans-Grade-Schule
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1. Auftraggeber, Angebots- und Rechnungsempfänger Auftraggeber: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin SE Facility Management Rinkartstr. 13 12437 Berlin 2. Angaben zur Baustelle Adresse der Baustelle: Hans-Grade-Schule Heubergerweg 37 12487 Berlin Das Bauvorhaben liegt im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin. Nutzer des Gebäudes ist die Hans-Grade-Schule, eine 4-zügige Sekundarschule mit Ganztagsbetrieb. Das Bestandsgebäude wurde im Jahr 1975 als Typenschulbau in Plattenbauweise errichtet. Der Gebäudetyp SK Berlin besteht aus einem viergeschossigen, unterkellerten, einhüftigen Stahlbeton-Skelettbau. Die Fassaden wurden im Jahr 2000 einer Betonsanierung unterzogen und mit WDVS ertüchtigt. Das Bestandsgebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Das Baugrundstück liegt in einem Wohngebiet, das überwiegend aus Einfamilienhäusern in offener Bauweise besteht. Das Gelände ist als eben zu bezeichnen. Die Erschließung des Baugrundstücks erfolgt über die Baustellenzufahrten in der Hoevelstraße und Heubergerweg. Über die Zufahrt Heubergerweg kann nur die Fläche der Sanitärcontainer erschlossen werden. Eine Durchfahrt zum Baufeld ist nicht möglich. Die für den Transport und die Anlieferung notwendigen Halteverbotsschilder im Bereich von Schleppkurven werden durch den AG im Rahmen der allgemeinen Baustelleneinrichtung zur Nutzung durch alle Gewerke beantragt und aufgestellt. Gemäß Information der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 14.01.2015 besteht kein konkreter Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Wasserschutzgebietes Johannisthal und ist als Zone IIIA ausgewiesen. Aktuell liegt der Grundwasserstand bei ca. +31,2 über NHN. Dieser Grundwasserstand ist derzeit durch die technische Entnahme von Wasser durch das Wasserwerk Johannisthal beeinflusst. Bei Einstellung des Betriebes des Wasserwerkes und bei extremen Niederschlägen würde sich gemäß Baugrundgutachten ein maximaler Grundwasserstand von +33,50 NHN einstellen. Eine wasserbehördliche Genehmigung für die Baumaßnahme wurde beantragt und liegt vor. 3. Angaben zur Baumaßnahme / Gebäude Das Bestandsgebäude wird durch einen Erweiterungsbau, bestehend aus vier oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss, ergänzt. Der Erweiterungsbau wird an der Südseite über einen Verbindungsbau an das bestehende Schulgebäude angeschlossen. Im Übergang vom Bestand zum Neubau wird ein Aufzug errichtet. Die Baumaßnahme wird bei laufendem Schulbetrieb im Bestandsgebäude durchgeführt. Die Beeinträchtigungen der Nutzer durch die Bauarbeiten sind grundsätzlich so gering wie möglich zu halten.Daher ist bei der Durchführung der Arbeiten insbesondere auf möglichst staub-, lärm-, und erschütterungsarme Vorgehensweise zu achten. Es ist im Bereich des Schulgrundstücks zu allen Zeiten außer in den Ferien und am Wochenende mit der Anwesenheit von Schulkindern zu rechnen. Die Anlieferung von Baumaterialien, der Abtransport von Abfällen und die An- und Abfahrt haben außerhalb der regulären Schulzeit bzw. außerhalb der Pausenzeiten zu erfolgen. Diese werden im Bauanlaufgespräch bekanntgegeben. Es darf nur im Schritttempo mit Einweiser auf vorher festgelegten Bereichen gefahren werden. Rückwärtsfahren ist nicht gestattet. Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt. Lediglich die Herstellung des zweiten Rettungswegs aus dem Treppenhaus des Bestandsgebäudes wird als vorgezogene Maßnahme realsiert. 4. Baustelleneinrichtung Die zur Verfügung stehende Baustelleneinrichtungsfläche umfasst einen Bereich der die gesamte Grundstücksbreite an der Hoevelstraße sowie einen Teilbereich am Heubergerweg und das eigentliche Baufeld im Bereich des Schulhofs mit Arbeitsraum einschließt. An der Kreuzung Heubergerweg / Hoevelstraße befindet sich neben der Baustellenzufahrt der Bereich für Sanitärcontainer, die durch den AG für die Nutzung durch alle am Bau vertretenen Firmen zur Verfügung gestellt. Die im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche befindlichen Bestandsbäume werden mit einem Wurzel- und Baumschutz versehen und sind unter allen Umständen vor Beschädigung durch Transporte zu schützen. Entlang der Hoevelstraße werden Flächen für Abfallcontainer sowie gewerkeeigene Lagercontainer zur Verfügung gestellt. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zuweisung einer Fläche für gewerkeeigene Lagercontainer. Diese Flächen werden nach Abstimmung mit der Bauleitung durch diese freigegeben. Die ausgewiesene Baustelleneinrichtungfläche grenzt an die weiter im Betrieb befindliche Sporthalle. Zwischen Baufeld und Sporthalle ist eine Baustellenzufahrt vorgesehen. Schulhofseitig wird eine Fläche von ca. 100 m2 als Lagerfläche für Schalungsmaterialien etc. eingerichtet. Auch hier ist die Nutzung der Fläche im Vorfeld durch die Bauleitung zu bestätigen. Die gesamte Baustelleneinrichtungsfläche wird mit einem Bauzaun, mit z. T. beweglichen Torelementen vom Schulgelände abgetrennt. Durch den Auftraggeber werden mindestens zwei Anschlusspunkte für Bauwasser und Baustrom ausgewiesen. Diese befinden sich zum einen an der Giebelseite des Bestandsgebäudes und an der Schmalseite der Sporthalle. Für die Nutzung von Bauwasser und Baustrom werden den am Bau beteiligten Firmen 0,4% der Nettoabrechnungssumme abgezogen. Es werden keine Zwischenzähler für einzelne Gewerke vorgesehen. Die Beleuchtung der Baustelleneinrichtungsfläche sowie der einzelnen Geschosse des zu errichtenden Gebäudes wird bauseits durch eine Elektrofirma ausgeführt. Alle händischen Transportwege (Bauschutt, Baumaterialien) im Bestandsgebäude sowie im neu zu errichtenden Gebäudes sind in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die maximalen Transportwege sind den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Für die Rohbauarbeiten wird durch den AN Rohbau ein Turmdrehkran innerhalb des Baufelds aufgestellt. Dieser wird nach Beendigung der Rohbauarbeiten zurückgebaut sowie die Öffnungen in den Deckenflächen nachfolgend geschlossen. Die mögliche Nutzung ist eigenverantwortlich mit dem AN Rohbau abzustimmen. Der AN hat alle für seine Leistungen benötigten Transport- oder Hebezeuge selbst zu stellen, einschliesslich deren Vorhaltung. Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der AG wird ein umlaufendes Fassadengerüst mit Dachdeckerfangschutz aufstellen lassen. Dieses wird baubegleitend errichtet und steht allen am Bau beteiligten Gewerke zur Vergügung. Fassadengerüst: Lastklasse: 4 (bis 3 kN/m2) Belagbreite: W06 (bis 90 cm) Höhenklasse: 2 Nutzung: alle Gerüstlagen 5. Angaben zur Ausführung Jedes Gewerk hat für seine betreffenden Baustoffe die entsprechenden Eignungs- und Gütenachweise nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung vorzulegen. Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind grundsätzlich vor der Bestellung rechtzeitig und erfolgreich zu bemustern sowie mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Es sind die Festlegungen der Baustellenordnung zwingend einzuhalten. Weisungsbefugt sind die Objektplaner und Behördenbauleiter bzw. deren Vertreter sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Schulkräfte (Rektor, Lehrer, Hausmeister und andere Schulangestellte) sind ausdrücklich nicht weisungsbefugt. Da die Arbeiten bei laufendem Schulbetrieb stattfinden werden, gilt es, Baulärm und Verschmutzungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Regelarbeitszeit ist von Montag bis Freitag von 7:00 - 19:00 Uhr. Lärmintensive Arbeiten sind am frühen Morgen vor Schulbeginn bis 8:00 oder am späteren Nachmittag nach 16:00 Uhr aufgrund des Schulbetriebes auszuführen. Es muss damit gerechnet werden, dass die Arbeiten nicht kontinuierlich am Stück ausgeführt werden können, sondern dass an mehreren Stellen bzw. Gebäuden gleichzeitig gearbeitet bzw. gewechselt werden muss. Das Rauchen ist auf der Baustelle, im Schulgebäude und im Außenraum (auch Innenhof) strengstens untersagt. Für Rauchpausen ist das Schulgelände zu verlassen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen etc. ist untersagt. Bei Arbeiten mit offenem Feuer (z. B. Schweißen, Löten, Abdichten etc.) oder bei Entstehen von Funkenflug muss ein tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3 vorhanden sein. Es ist ggf. eine ausreichend bemessene Brandwache vorzusehen. Es sind Schweißerlaubnisscheine rechtzeitig und unaufgefordert einzureichen. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklassen B2 bzw. B3 nach DIN 4102-1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom AN zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten sind Glasflächen, glasierte Keramikflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Der Arbeitsplatz ist arbeitstäglich durch den AN zu reinigen. Fenster und Türen sind täglich nach Arbeitsschluss zu verschließen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig (mind. 1x wöchentlich) durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Teilnahme ist zwingend und wird nicht vergütet. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Sämtliche eingesetzten Materialien sollten umweltfreundlich sein und eine schnelle biologische Abbaubarkeit im Entsorgungsfall begünstigen. Materialien, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen können, müssen ökologisch und physiologisch unbedenklich sein und dürfen keinerlei toxische Bestandteile haben. Sämtliche auf der Baustelle durch einen AN gewonnenen Stoffe, die während der Baumaßnahme nicht wieder verwendet werden, werden Eigentum des betreffenden AN. Dieser hat die Stoffe ordnungsgemäß der vorgeschriebenen Verwertung zuzuführen. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine Dokumentationsunterlage zu erstellen. Diese ist spätestens 2 Wochen vor der förmlichen Abnahme vollständig vorzulegen und muss folgende Dokumente für alle verbauten Materialien und Bauteile enthalten: - Garantieurkunden, Produktbeschreibungen, Datenblätter zu den Elementen und deren Baueilen - Revisionszeichnungen zur Dokumentation der ausgeführten Leistungen bei Abweichen der Ausführung von den Werk- und Konstruktionszeichnungen - Betriebsanleitungen, Wartungsvorschriften, Reinigungs- und Pflegevorschriften für die Oberflächen Die Unterlagen sind in 1-facher Papierausfertigung und 1-facher .pdf- Ausfertigung vorzulegen. 6. Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Zeitpunkt der Kalkulation gültigen Fassung, einschl. Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Für die in den Leistungsverzeichnissen genannten DIN- Vorschriften und sonstigen technischen Normen sowie Nachweisen für die Ausführung und Materialien können auch nach den internationalen Regeln der Technik als gleichwertig zu bezeichnende Produkte und Ausführungen angeboten werden.
1. Auftraggeber, Angebots- und Rechnungsempfänger
03 Mauerwerksarbeiten
03
Mauerwerksarbeiten
03.01 Vorbemerkungen
03.01
Vorbemerkungen
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. Künstliche Mauersteine und Mauerziegel sind nur in genormten Formaten zu verwenden. Sind in der Leistungsposition Formate vorgeschrieben, darf nur in Abstimmung mit der Bauleitung davon abgewichen werden. Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen, soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist ein starrer Anschluss der Wand an Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen unzulässig. Ein gleitender Anschluss ist auszubilden. Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel. Das in DIN 1053 geforderte vollflächige Ausbilden von Lagerfugen gilt auch für großformatige Steine und Bau­teile; das Ausbilden von ledig­lich zwei Mörtelstreifen erfüllt die Forderung nicht und gilt als wesentlicher Mangel. Dünnbettmörtel ist mit Mörtelschlitten aufzutragen, sofern die Verarbeitungshinweise der Steinhersteller keine andere Auftragsart vorschreiben. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Dübel zur Befestigung müssen den Anforderungen des Untergrunds entsprechen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine Metallbürsten) zu beseitigen. Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen. Schlitze sind grundsätzlich zu fräsen. Sämtliche zu liefernde Stahleinbauteile sind vor dem Einbau mit einem dauerhaften Rostschutz zu versehen. Das Anlegen und herstellen von Durchbrüchen, Schlitzen, Aussparungen und Öffnungen hat nach den Plänen des Architekten und der Fachplaner ELT und HLS des AG zu erfolgen. Es ist mit der Notwendigkeit der Benutzung mehrerer Plangrundlagen parallel zu rechnen. Zu schliessende Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen und Schlitze sind erst nach der Montage von Installationsleitungen und schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung des AG zu schliessen. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen und bei Regen ist das Mauerwerk abzudecken. Nach der Fertigstellung ist das Mauerwerk vor zu schneller Austrocknung durch Sonne und Wind zu schützen. Es gelten die erhöhten Anforderungen an die Ebenheit nach DIN 18202. Die Ebenheitsabweichungen nach Zeile 7 der Tabelle 3 in DIN 18202 sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
03.02 Mauerwerksarbeiten
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Mauerwerksarbeiten