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Allgemeine Angaben
01.01 Allgemeine Angaben
01.01
Allgemeine Angaben
1. Auftraggeber, Angebots- und Rechnungsempfänger
Auftraggeber:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
SE Facility Management
Rinkartstr. 13
12437 Berlin
2. Angaben zur Baustelle
Adresse der Baustelle:
Hans-Grade-Schule
Heubergerweg 37
12487 Berlin
Das Bauvorhaben liegt im Bezirk Treptow-Köpenick von
Berlin. Nutzer des Gebäudes
ist die Hans-Grade-Schule, eine 4-zügige Sekundarschule
mit Ganztagsbetrieb.
Das Bestandsgebäude wurde im Jahr 1975 als
Typenschulbau in Plattenbauweise
errichtet. Der Gebäudetyp SK Berlin besteht aus einem
viergeschossigen,
unterkellerten, einhüftigen Stahlbeton-Skelettbau. Die
Fassaden wurden im Jahr
2000 einer Betonsanierung unterzogen und mit WDVS
ertüchtigt.
Das Bestandsgebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Das Baugrundstück liegt in einem Wohngebiet, das
überwiegend aus
Einfamilienhäusern in offener Bauweise besteht. Das
Gelände ist als eben zu
bezeichnen.
Die Erschließung des Baugrundstücks erfolgt über die
Baustellenzufahrten in der
Hoevelstraße und Heubergerweg. Über die Zufahrt
Heubergerweg kann nur die Fläche
der Sanitärcontainer erschlossen werden. Eine
Durchfahrt zum Baufeld ist nicht
möglich. Die für den Transport und die Anlieferung
notwendigen
Halteverbotsschilder im Bereich von Schleppkurven
werden durch den AG im Rahmen
der allgemeinen Baustelleneinrichtung zur Nutzung durch
alle Gewerke beantragt
und aufgestellt.
Gemäß Information der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt vom
14.01.2015 besteht kein konkreter Verdacht auf das
Vorhandensein von
Kampfmitteln.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des
Wasserschutzgebietes Johannisthal und ist
als Zone IIIA ausgewiesen. Aktuell liegt der
Grundwasserstand bei ca. +31,2 über
NHN. Dieser Grundwasserstand ist derzeit durch die
technische Entnahme von
Wasser durch das Wasserwerk Johannisthal beeinflusst.
Bei Einstellung des
Betriebes des Wasserwerkes und bei extremen
Niederschlägen würde sich gemäß
Baugrundgutachten ein maximaler Grundwasserstand von
+33,50 NHN einstellen. Eine
wasserbehördliche Genehmigung für die Baumaßnahme wurde
beantragt und liegt vor.
3. Angaben zur Baumaßnahme / Gebäude
Das Bestandsgebäude wird durch einen Erweiterungsbau,
bestehend aus vier
oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss,
ergänzt. Der Erweiterungsbau
wird an der Südseite über einen Verbindungsbau an das
bestehende Schulgebäude
angeschlossen. Im Übergang vom Bestand zum Neubau wird
ein Aufzug errichtet.
Die Baumaßnahme wird bei laufendem Schulbetrieb im
Bestandsgebäude durchgeführt.
Die Beeinträchtigungen der Nutzer durch die Bauarbeiten
sind grundsätzlich so
gering wie möglich zu halten.Daher ist bei der
Durchführung der Arbeiten
insbesondere auf möglichst staub-, lärm-, und
erschütterungsarme Vorgehensweise
zu achten.
Es ist im Bereich des Schulgrundstücks zu allen Zeiten
außer in den Ferien und
am Wochenende mit der Anwesenheit von Schulkindern zu
rechnen. Die Anlieferung
von Baumaterialien, der Abtransport von Abfällen und
die An- und Abfahrt haben
außerhalb der regulären Schulzeit bzw. außerhalb der
Pausenzeiten zu erfolgen.
Diese werden im Bauanlaufgespräch bekanntgegeben.
Es darf nur im Schritttempo mit Einweiser auf vorher
festgelegten Bereichen
gefahren werden. Rückwärtsfahren ist nicht gestattet.
Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt.
Lediglich die Herstellung
des zweiten Rettungswegs aus dem Treppenhaus des
Bestandsgebäudes wird als
vorgezogene Maßnahme realsiert.
4. Baustelleneinrichtung
Die zur Verfügung stehende Baustelleneinrichtungsfläche
umfasst einen Bereich
der die gesamte Grundstücksbreite an der Hoevelstraße
sowie einen Teilbereich am
Heubergerweg und das eigentliche Baufeld im Bereich des
Schulhofs mit
Arbeitsraum einschließt. An der Kreuzung Heubergerweg /
Hoevelstraße befindet
sich neben der Baustellenzufahrt der Bereich für
Sanitärcontainer, die durch den
AG für die Nutzung durch alle am Bau vertretenen Firmen
zur Verfügung gestellt.
Die im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche
befindlichen Bestandsbäume
werden mit einem Wurzel- und Baumschutz versehen und
sind unter allen Umständen
vor Beschädigung durch Transporte zu schützen.
Entlang der Hoevelstraße werden Flächen für
Abfallcontainer sowie gewerkeeigene
Lagercontainer zur Verfügung gestellt. Es besteht
grundsätzlich kein Anspruch
auf Zuweisung einer Fläche für gewerkeeigene
Lagercontainer. Diese Flächen
werden nach Abstimmung mit der Bauleitung durch diese
freigegeben.
Die ausgewiesene Baustelleneinrichtungfläche grenzt an
die weiter im Betrieb
befindliche Sporthalle. Zwischen Baufeld und Sporthalle
ist eine
Baustellenzufahrt vorgesehen.
Schulhofseitig wird eine Fläche von ca. 100 m2 als
Lagerfläche für
Schalungsmaterialien etc. eingerichtet. Auch hier ist
die Nutzung der Fläche im
Vorfeld durch die Bauleitung zu bestätigen.
Die gesamte Baustelleneinrichtungsfläche wird mit einem
Bauzaun, mit z. T.
beweglichen Torelementen vom Schulgelände abgetrennt.
Durch den Auftraggeber werden mindestens zwei
Anschlusspunkte für Bauwasser und
Baustrom ausgewiesen. Diese befinden sich zum einen an
der Giebelseite des
Bestandsgebäudes und an der Schmalseite der Sporthalle.
Für die Nutzung von Bauwasser und Baustrom werden den
am Bau beteiligten Firmen
0,4% der Nettoabrechnungssumme abgezogen. Es werden
keine Zwischenzähler für
einzelne Gewerke vorgesehen.
Die Beleuchtung der Baustelleneinrichtungsfläche sowie
der einzelnen Geschosse
des zu errichtenden Gebäudes wird bauseits durch eine
Elektrofirma ausgeführt.
Alle händischen Transportwege (Bauschutt,
Baumaterialien) im Bestandsgebäude
sowie im neu zu errichtenden Gebäudes sind in die
Einheitspreise der Positionen
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die maximalen
Transportwege sind den beiliegenden Planunterlagen zu
entnehmen.
Für die Rohbauarbeiten wird durch den AN Rohbau ein
Turmdrehkran innerhalb des
Baufelds aufgestellt. Dieser wird nach Beendigung der
Rohbauarbeiten
zurückgebaut sowie die Öffnungen in den Deckenflächen
nachfolgend geschlossen.
Die mögliche Nutzung ist eigenverantwortlich mit dem AN
Rohbau abzustimmen.
Der AN hat alle für seine Leistungen benötigten
Transport- oder Hebezeuge selbst
zu stellen, einschliesslich deren Vorhaltung. Die
Aufwendungen sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Der AG wird ein umlaufendes Fassadengerüst mit
Dachdeckerfangschutz aufstellen
lassen. Dieses wird baubegleitend errichtet und steht
allen am Bau beteiligten
Gewerke zur Vergügung.
Fassadengerüst:
Lastklasse: 4 (bis 3 kN/m2)
Belagbreite: W06 (bis 90 cm)
Höhenklasse: 2
Nutzung: alle Gerüstlagen
5. Angaben zur Ausführung
Jedes Gewerk hat für seine betreffenden Baustoffe die
entsprechenden Eignungs-
und Gütenachweise nach Aufforderung durch die örtliche
Bauleitung vorzulegen.
Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind
grundsätzlich vor der Bestellung
rechtzeitig und erfolgreich zu bemustern sowie mit der
örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Es sind die Festlegungen der Baustellenordnung zwingend
einzuhalten.
Weisungsbefugt sind die Objektplaner und
Behördenbauleiter bzw. deren Vertreter
sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo).
Schulkräfte (Rektor, Lehrer, Hausmeister und andere
Schulangestellte) sind
ausdrücklich nicht weisungsbefugt.
Da die Arbeiten bei laufendem Schulbetrieb stattfinden
werden, gilt es, Baulärm
und Verschmutzungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Lärmintensive Arbeiten
sind rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Die Regelarbeitszeit ist von Montag bis Freitag von
7:00 - 19:00 Uhr.
Lärmintensive Arbeiten sind am frühen Morgen vor
Schulbeginn bis 8:00 oder am
späteren Nachmittag nach 16:00 Uhr aufgrund des
Schulbetriebes auszuführen.
Es muss damit gerechnet werden, dass die Arbeiten nicht
kontinuierlich am Stück
ausgeführt werden können, sondern dass an mehreren
Stellen bzw. Gebäuden
gleichzeitig gearbeitet bzw. gewechselt werden muss.
Das Rauchen ist auf der Baustelle, im Schulgebäude und
im Außenraum (auch
Innenhof) strengstens untersagt. Für Rauchpausen ist
das Schulgelände zu
verlassen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen
etc. ist untersagt.
Bei Arbeiten mit offenem Feuer (z. B. Schweißen, Löten,
Abdichten etc.) oder bei
Entstehen von Funkenflug muss ein tragbarer
Feuerlöscher nach DIN EN 3 vorhanden
sein. Es ist ggf. eine ausreichend bemessene Brandwache
vorzusehen. Es sind
Schweißerlaubnisscheine rechtzeitig und unaufgefordert
einzureichen.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen
funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch
Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von
Bauteilen der Baustoffklassen
B2 bzw. B3 nach DIN 4102-1 sind geeignete
Brandschutzmaßnahmen vom AN zu
treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten sind Glasflächen,
glasierte Keramikflächen und
andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen
abzudecken.
Der Arbeitsplatz ist arbeitstäglich durch den AN zu
reinigen.
Fenster und Türen sind täglich nach Arbeitsschluss zu
verschließen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner
Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch
sprechender Mitarbeiter seiner
Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG
regelmäßig (mind. 1x
wöchentlich) durchführt, einen geeigneten Vertreter zu
entsenden. Die Teilnahme
ist zwingend und wird nicht vergütet.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Sämtliche eingesetzten Materialien sollten
umweltfreundlich sein und eine
schnelle biologische Abbaubarkeit im Entsorgungsfall
begünstigen.
Materialien, die mit dem Grundwasser in Berührung
kommen können, müssen
ökologisch und physiologisch unbedenklich sein und
dürfen keinerlei toxische
Bestandteile haben.
Sämtliche auf der Baustelle durch einen AN gewonnenen
Stoffe, die während der
Baumaßnahme nicht wieder verwendet werden, werden
Eigentum des betreffenden AN.
Dieser hat die Stoffe ordnungsgemäß der
vorgeschriebenen Verwertung zuzuführen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine
Dokumentationsunterlage zu erstellen.
Diese ist spätestens 2 Wochen vor der förmlichen
Abnahme vollständig vorzulegen
und muss folgende Dokumente für alle verbauten
Materialien und Bauteile
enthalten:
- Garantieurkunden, Produktbeschreibungen, Datenblätter
zu den Elementen und
deren Baueilen
- Revisionszeichnungen zur Dokumentation der
ausgeführten Leistungen bei
Abweichen der Ausführung von den Werk- und
Konstruktionszeichnungen
- Betriebsanleitungen, Wartungsvorschriften,
Reinigungs- und Pflegevorschriften
für die Oberflächen
Die Unterlagen sind in 1-facher Papierausfertigung und
1-facher .pdf-
Ausfertigung vorzulegen.
6. Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Zeitpunkt der Kalkulation
gültigen Fassung, einschl. Änderungen, Berichtigungen
und Beiblätter.
Für die in den Leistungsverzeichnissen genannten DIN-
Vorschriften und sonstigen
technischen Normen sowie Nachweisen für die Ausführung
und Materialien können
auch nach den internationalen Regeln der Technik als
gleichwertig zu
bezeichnende Produkte und Ausführungen angeboten
werden.
1. Auftraggeber, Angebots- und Rechnungsempfänger
03 Mauerwerksarbeiten
03
Mauerwerksarbeiten
03.01 Vorbemerkungen
03.01
Vorbemerkungen
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
die genaue Lage von
Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle,
Vermarkungen u. dgl. zu informieren
und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger
einzuholen. Notwendige
Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu
beantragen. Baustellen- und
endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich
bleiben und geschützt
werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den
Auftraggeber ein Hinweis zu
geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu
treffen.
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung,
dem
Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen
angegebenen Steinen
ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden
einzelner von den
Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Künstliche Mauersteine und Mauerziegel sind nur in
genormten Formaten zu
verwenden. Sind in der Leistungsposition Formate
vorgeschrieben, darf nur in
Abstimmung mit der Bauleitung davon abgewichen werden.
Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur
Gebäudeaussteifung herangezogen
werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des
Rohbaus einzubauen,
soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist.
Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach
Fertigstellung und
Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus
Deckenplatten, Unterzügen,
Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist
ein starrer Anschluss der
Wand an Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen
unzulässig. Ein gleitender
Anschluss ist auszubilden.
Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN
1053-1 oder den
Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen
breiterer Stoßfugen durch
nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei
Außenwänden aus hochdämmenden
Steinen als schwerwiegender Mangel.
Das in DIN 1053 geforderte vollflächige Ausbilden von
Lagerfugen gilt auch für
großformatige Steine und Bauteile; das Ausbilden von
lediglich zwei
Mörtelstreifen erfüllt die Forderung nicht und gilt als
wesentlicher Mangel.
Dünnbettmörtel ist mit Mörtelschlitten aufzutragen,
sofern die
Verarbeitungshinweise der Steinhersteller keine andere
Auftragsart vorschreiben.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich
zu entfernen, bevor der
Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle
Reinigungsverfahren bei starker
Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber
festzulegen.
Dübel zur Befestigung müssen den Anforderungen des
Untergrunds entsprechen. Bei
nicht ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden.
Lose Ausblühungen sind durch trockenes Bürsten (keine
Metallbürsten) zu
beseitigen.
Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf
jeder Seite haben. Die
Auflager sind mit Mörtel herzustellen.
Schlitze sind grundsätzlich zu fräsen.
Sämtliche zu liefernde Stahleinbauteile sind vor dem
Einbau mit einem
dauerhaften Rostschutz zu versehen.
Das Anlegen und herstellen von Durchbrüchen, Schlitzen,
Aussparungen und
Öffnungen hat nach den Plänen des Architekten und der
Fachplaner ELT und HLS des
AG zu erfolgen. Es ist mit der Notwendigkeit der
Benutzung mehrerer
Plangrundlagen parallel zu rechnen.
Zu schliessende Durchbrüche, Öffnungen, Aussparungen
und Schlitze sind erst nach
der Montage von Installationsleitungen und
schriftlicher Freigabe durch die
Bauleitung des AG zu schliessen.
Bei längeren Arbeitsunterbrechungen und bei Regen ist
das Mauerwerk abzudecken.
Nach der Fertigstellung ist das Mauerwerk vor zu
schneller Austrocknung durch
Sonne und Wind zu schützen.
Es gelten die erhöhten Anforderungen an die Ebenheit
nach DIN 18202. Die
Ebenheitsabweichungen nach Zeile 7 der Tabelle 3 in DIN
18202 sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
03.02 Mauerwerksarbeiten
03.02
Mauerwerksarbeiten