Blitzschutzarbeiten
Hans-Grade-Schule
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01 Allgemeine Angaben (Vorgabe Architekt)
01
Allgemeine Angaben (Vorgabe Architekt)
1. Auftraggeber, Angebots- und Rechnungsempfänger Auftraggeber: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin SE Facility Management Rinkartstr. 13 12437 Berlin 2. Angaben zur Baustelle Adresse der Baustelle: Hans-Grade-Schule Heubergerweg 37 12487 Berlin Das Bauvorhaben liegt im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin. Nutzer des Gebäudes ist die Hans-Grade-Schule, eine 4-zügige Sekundarschule mit Ganztagsbetrieb. Das Bestandsgebäude wurde im Jahr 1975 als Typenschulbau in Plattenbauweise errichtet. Der Gebäudetyp SK Berlin besteht aus einem viergeschossigen, unterkellerten, einhüftigen Stahlbeton-Skelettbau. Die Fassaden wurden im Jahr 2000 einer Betonsanierung unterzogen und mit WDVS ertüchtigt. Das Bestandsgebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Das Baugrundstück liegt in einem Wohngebiet, das überwiegend aus Einfamilienhäusern in offener Bauweise besteht. Das Gelände ist als eben zu bezeichnen. Die Erschließung des Baugrundstücks erfolgt über die Baustellenzufahrten in der Hoevelstraße und Heubergerweg. Über die Zufahrt Heubergerweg kann nur die Fläche der Sanitärcontainer erschlossen werden. Eine Durchfahrt zum Baufeld ist nicht möglich. Die für den Transport und die Anlieferung notwendigen Halteverbotsschilder im Bereich von Schleppkurven werden durch den AG im Rahmen der allgemeinen Baustelleneinrichtung zur Nutzung durch alle Gewerke beantragt und aufgestellt. Gemäß Information der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 14.01.2015 besteht kein konkreter Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Wasserschutzgebietes Johannisthal und ist als Zone IIIA ausgewiesen. Aktuell liegt der Grundwasserstand bei ca. +31,2 über NHN. Dieser Grundwasserstand ist derzeit durch die technische Entnahme von Wasser durch das Wasserwerk Johannisthal beeinflusst. Bei Einstellung des Betriebes des Wasserwerkes und bei extremen Niederschlägen würde sich gemäß Baugrundgutachten ein maximaler Grundwasserstand von +33,50 NHN einstellen. Eine wasserbehördliche Genehmigung für die Baumaßnahme wurde beantragt und liegt vor. 3. Angaben zur Baumaßnahme / Gebäude Das Bestandsgebäude wird durch einen Erweiterungsbau, bestehend aus vier oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss, ergänzt. Der Erweiterungsbau wird an der Südseite über einen Verbindungsbau an das bestehende Schulgebäude angeschlossen. Im Übergang vom Bestand zum Neubau wird ein Aufzug errichtet. Die Baumaßnahme wird bei laufendem Schulbetrieb im Bestandsgebäude durchgeführt. Die Beeinträchtigungen der Nutzer durch die Bauarbeiten sind grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Daher ist bei der Durchführung der Arbeiten insbesondere auf möglichst staub-, lärm-, und erschütterungsarme Vorgehensweise zu achten. Es ist im Bereich des Schulgrundstücks zu allen Zeiten außer in den Ferien und am Wochenende mit der Anwesenheit von Schulkindern zu rechnen. Die Anlieferung von Baumaterialien, der Abtransport von Abfällen und die An- und Abfahrt haben außerhalb der regulären Schulzeit bzw. außerhalb der Pausenzeiten zu erfolgen. Diese werden im Bauanlaufgespräch bekanntgegeben. Es darf nur im Schritttempo mit Einweiser auf vorher festgelegten Bereichen gefahren werden. Rückwärtsfahren ist nicht gestattet. Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt. Lediglich die Herstellung des zweiten Rettungswegs aus dem Treppenhaus des Bestandsgebäudes wird als vorgezogene Maßnahme realsiert. 4. Baustelleneinrichtung Die zur Verfügung stehende Baustelleneinrichtungsfläche umfasst einen Bereich der die gesamte Grundstücksbreite an der Hoevelstraße sowie einen Teilbereich am Heubergerweg und das eigentliche Baufeld im Bereich des Schulhofs mit Arbeitsraum einschließt. An der Kreuzung Heubergerweg / Hoevelstraße befindet sich neben der Baustellenzufahrt der Bereich für Sanitärcontainer, die durch den AG für die Nutzung durch alle am Bau vertretenen Firmen zur Verfügung gestellt. Die im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche befindlichen Bestandsbäume werden mit einem Wurzel- und Baumschutz versehen und sind unter allen Umständen vor Beschädigung durch Transporte zu schützen. Entlang der Hoevelstraße werden Flächen für Abfallcontainer sowie gewerkeeigene Lagercontainer zur Verfügung gestellt. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zuweisung einer Fläche für gewerkeeigene Lagercontainer. Diese Flächen werden nach Abstimmung mit der Bauleitung durch diese freigegeben. Die ausgewiesene Baustelleneinrichtungfläche grenzt an die weiter im Betrieb befindliche Sporthalle. Zwischen Baufeld und Sporthalle ist eine Baustellenzufahrt vorgesehen. Schulhofseitig wird eine Fläche von ca. 100 m2 als Lagerfläche für Schalungsmaterialien etc. eingerichtet. Auch hier ist die Nutzung der Fläche im Vorfeld durch die Bauleitung zu bestätigen. Die gesamte Baustelleneinrichtungsfläche wird mit einem Bauzaun, mit z. T. beweglichen Torelementen vom Schulgelände abgetrennt. Durch den Auftraggeber werden mindestens zwei Anschlusspunkte für Bauwasser und Baustrom ausgewiesen. Diese befinden sich zum einen an der Giebelseite des Bestandsgebäudes und an der Schmalseite der Sporthalle. Für die Nutzung von Bauwasser und Baustrom werden den am Bau beteiligten Firmen 0,4% der Nettoabrechnungssumme abgezogen. Es werden keine Zwischenzähler für einzelne Gewerke vorgesehen. Die Beleuchtung der Baustelleneinrichtungsfläche sowie der einzelnen Geschosse des zu errichtenden Gebäudes wird bauseits durch eine Elektrofirma ausgeführt. Alle händischen Transportwege (Bauschutt, Baumaterialien) im Bestandsgebäude sowie im neu zu errichtenden Gebäudes sind in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die maximalen Transportwege sind den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Für die Rohbauarbeiten wird durch den AN Rohbau ein Turmdrehkran innerhalb des Baufelds aufgestellt. Dieser wird nach Beendigung der Rohbauarbeiten zurückgebaut sowie die Öffnungen in den Deckenflächen nachfolgend geschlossen. Die mögliche Nutzung ist eigenverantwortlich mit dem AN Rohbau abzustimmen. Der AN hat alle für seine Leistungen benötigten Transport- oder Hebezeuge selbst zu stellen, einschliesslich deren Vorhaltung. Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der AG wird ein umlaufendes Fassadengerüst mit Dachdeckerfangschutz aufstellen lassen. Dieses wird baubegleitend errichtet und steht allen am Bau beteiligten Gewerke zur Vergügung. Fassadengerüst: Lastklasse: 4 (bis 3 kN/m2) Belagbreite: W06 (bis 90 cm) Höhenklasse: 2 Nutzung: alle Gerüstlagen 5. Angaben zur Ausführung Jedes Gewerk hat für seine betreffenden Baustoffe die entsprechenden Eignungs- und Gütenachweise nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung vorzulegen. Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind grundsätzlich vor der Bestellung rechtzeitig und erfolgreich zu bemustern sowie mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Es sind die Festlegungen der Baustellenordnung zwingend einzuhalten. Weisungsbefugt sind die Objektplaner und Behördenbauleiter bzw. deren Vertreter sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Schulkräfte (Rektor, Lehrer, Hausmeister und andere Schulangestellte) sind ausdrücklich nicht weisungsbefugt. Da die Arbeiten bei laufendem Schulbetrieb stattfinden werden, gilt es, Baulärm und Verschmutzungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Regelarbeitszeit ist von Montag bis Freitag von 7:00 - 19:00 Uhr. Lärmintensive Arbeiten sind am frühen Morgen vor Schulbeginn bis 8:00 oder am späteren Nachmittag nach 16:00 Uhr aufgrund des Schulbetriebes auszuführen. Es muss damit gerechnet werden, dass die Arbeiten nicht kontinuierlich am Stück ausgeführt werden können, sondern dass an mehreren Stellen bzw. Gebäuden gleichzeitig gearbeitet bzw. gewechselt werden muss. Das Rauchen ist auf der Baustelle, im Schulgebäude und im Außenraum (auch Innenhof) strengstens untersagt. Für Rauchpausen ist das Schulgelände zu verlassen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen etc. ist untersagt. Bei Arbeiten mit offenem Feuer (z. B. Schweißen, Löten, Abdichten etc.) oder bei Entstehen von Funkenflug muss ein tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3 vorhanden sein. Es ist ggf. eine ausreichend bemessene Brandwache vorzusehen. Es sind Schweißerlaubnisscheine rechtzeitig und unaufgefordert einzureichen. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklassen B2 bzw. B3 nach DIN 4102-1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom AN zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten sind Glasflächen, glasierte Keramikflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Der Arbeitsplatz ist arbeitstäglich durch den AN zu reinigen. Fenster und Türen sind täglich nach Arbeitsschluss zu verschließen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig (mind. 1x wöchentlich) durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Teilnahme ist zwingend und wird nicht vergütet. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Sämtliche eingesetzten Materialien sollten umweltfreundlich sein und eine schnelle biologische Abbaubarkeit im Entsorgungsfall begünstigen. Materialien, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen können, müssen ökologisch und physiologisch unbedenklich sein und dürfen keinerlei toxische Bestandteile haben. Sämtliche auf der Baustelle durch einen AN gewonnenen Stoffe, die während der Baumaßnahme nicht wieder verwendet werden, werden Eigentum des betreffenden AN. Dieser hat die Stoffe ordnungsgemäß der vorgeschriebenen Verwertung zuzuführen. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine Dokumentationsunterlage zu erstellen. Diese ist spätestens 2 Wochen vor der förmlichen Abnahme vollständig vorzulegen und muss folgende Dokumente für alle verbauten Materialien und Bauteile enthalten: - Garantieurkunden, Produktbeschreibungen, Datenblätter zu den Elementen und deren Baueilen - Revisionszeichnungen zur Dokumentation der ausgeführten Leistungen bei Abweichen der Ausführung von den Werk- und Konstruktionszeichnungen - Betriebsanleitungen, Wartungsvorschriften, Reinigungs- und Pflegevorschriften für die Oberflächen Die Unterlagen sind in 1-facher Papierausfertigung und 1-facher .pdf-Ausfertigung vorzulegen. 6. Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Zeitpunkt der Kalkulation gültigen Fassung, einschl. Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Für die in den Leistungsverzeichnissen genannten DIN-Vorschriften und sonstigen technischen Normen sowie Nachweisen für die Ausführung und Materialien können auch nach den internationalen Regeln der Technik als gleichwertig zu bezeichnende Produkte und Ausführungen angeboten werden.
1. Auftraggeber, Angebots- und
02 Elektrotechnische Anlagen - Starkstrominstallationen
02
Elektrotechnische Anlagen - Starkstrominstallationen
In der Bauausführung (ca. 24 Montate) sind alle Installationen der Fachgewerke Elektrotechnik bis zur betriebsfertigen Herstellung der elektrotechnischen Anlagen auszuführen. Die Leistungen umfassen die geforderten elektrotechnischen Anlagen, wie diese geplant, die Grundlage dieser Ausschreibung bilden sowie aller gewünschten und erfordertlichen Anpassungen während der Bauausführung. Diese umfassen folgende Anlagen: - Niederspannungsschaltanlage der AV mit Einspeisung von externer Trafostation des EVU, inkl. Hauseinführung und Zähhlung, - Niederspannungsinstallationsanlage inkl. Verteilungen, Kabelverlegesysteme, Kabel, Installationsgeräte, Brandschutz - Beleuchtungsanlage (auch nach Abstimmung(Bemusterung mit Architekt), inkl. Beleuchtungsstärke-Nachweis - Gebäudesystemtechnik für Beleuchtung und Störmeldungen, hier KNX/EIB - Innerer Potentialausgleich - Sicherheitsbeleuchtungsanlage - Strukturiertes Datennetz als Vorleistung für Telefonie, Datentransfer, Internetzugang und Gebäudeautomation - Telefon-/ Notruf-/ DECT- und Gegensprechanlage - Beschallungsanlage als Sprachalarmierungsanlage, - Rauchabzugsanlage und Steuerung der Entrauchungsanlage - Brandmeldeanlage als Hausalarmanlage ohne Aufschaltung zur Feuerwehr, - Einbruchmeldeanlage - Vorleistungen für das Gewerk Klima- und Kältetechnik - Vorleistungen für das Gewerk MSR - Vorleistungen für das Gewerk FSA und Automatiktüren (bauseits) - Anschließen von beigestellten Betriebsmitteln (HLSK, Küche) - Installationen in Außenanlagen
In der Bauausführung (ca. 24 Montate) sind alle
Allgemeines Der AN hat nachfolgende Punkte in seine Ausführung einzubeziehen: - Die beidseitigen Kabel- und Leitungsanschlüsse an den zu liefernden Geräten bzw. Betriebsmitteln. - Leuchtmittel für die zu liefernden Leuchten. - Alle Leuchten, Steckdosen usw. in erforderlicher Schutzklasse. - Einstellarbeiten, Justierungen, Parametrierungen, z.B. von Steuerungen, Wächtern etc. sind mit dem AG abzustimmen und dreimalig zu wiederholen. - Herstellen der Leerrohr-Durchführungen und deren wasserdichtes Schließen für die Hausanschlüsse (Niederspannung, Breitbandkommunikation) nach Vorgabe und im Gebäude. - Beschriftung der beidseitigen Kabel- und Leitungsanschlüsse mit Kabelnummern und Zielbezeichnungen, identisch mit den abzuliefernden Revisionsunterlagen. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Weiterführende Beschreibungen in den Vortexten der Leistungspositionen sind zu beachten und zu berücksichtigen!
Allgemeines
Innerhalb des Gebäudes stehen nur Haupttrassen abschnittsweise in den Unterhangdecken sowie als Steiger zwischen den Etagen zur Verfügung. Zur Erschließung der Räume in den Etagen ist die Kabelverlegung nur innerhalb der Unterhangdecke der betreffenden Etage möglich, da im Fussbodenaufbau aufgrund der baulichen Ausführung eine Verlegung nicht möglich ist. Vor Beginn der Ausführung ist die Verlegung der Kabel im Rahmen der Werkplanung der Bauleitung vorzustellen und bestätigen zu lassen. Werden zusätzliche Kabel von anderen Gewerken verlegt, ist diese Verlegung durch den AN Elektro zu koordinieren. Der Aufwand für diese Leistung ist in die Einheitpreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet! Das Gebäude wird an ausgewählten baulichen Stellen mit einer Leerverrohrung inkl. uP-Dosen durch das Fachgewerk errichtet. Ein nachträgliches Schlitzen in der Ausführung ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen sind JEDE Durchdringung und JEDER Schlitz vorab mit der Bauleitung / dem Statiker abzustimmen und freigeben zu lassen. Diese aufgezählten Leistung für den AN sind in die Einheitpreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet !
Innerhalb des Gebäudes stehen nur Haupttrassen
Mit der EN 13501-6 - "Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 6: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von elektrischen Kabeln" - werden die Brandklassen erstmals vergleichbar zu den übrigen Bauprodukten dargestellt. Neue nationale Normen In diesem Zusammenhang wurden die nationalen Normen, die auf IEC 60364-4-42 oder EN 50174-2 basieren, um die europäischen Brandschutzklassen für Kabel ergänzt. Da in modernen Gebäuden die Brandlasten in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen haben, werden in diesen Normen die Anforderungen an das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen - über ihre Entflammbarkeit hinaus - für die gesamten Gebäudebereiche definiert: Gemäß IEC 60364-5-52 und IEC 60364-4-42 sind bei Anlagen, in denen eine erhöhte Brandgefahr zu erwarten ist, Kabel und Leitungen erforderlich , die den erhöhten Anforderungen für gebündelt verlegte Kabel entsprechen. Die Europäische Bauproduktenverordnung Seit dem 24.April 2011 gilt die neue europäische Bauproduktenverordnung (BPV, englisch: Construction Product Regulation, CPR) Nr. 305/2011. Ihr vollständiger Name: "Verordnung (EU) Nr.305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates". Mit dieser Verordnung werden auf europäischer Ebene erstmals Kabel und Leitungen - und dazu gehören auch Datenkabel - als Bauprodukte brandschutztechnisch klassifiziert. Zuvor wurde das Brandverhalten von Kabeln und Leitungen fast ausschließlich nach DIN VDE beurteilt. Diese Prüfungen sind mit denen der BPV aber nicht vergleichbar. Wesentliche Teile der neuen BauPVO traten am 1.Juli 2013 in Kraft. Die Verordnung verpflichtet die Hersteller und Verwender von Bauprodukten dazu, in einer Leistungserklärung zu jedem Produkt u.a. die Stufen bzw. Klassen zur Beurteilung des Brandschutzes für Bauwerke anzugeben. Aufgrund von Verzögerungen bis zum Inkrafttreten der EN 50575 ist allerdings erst seit Juli 2016 eine Prüfung möglich. Die Klassifizierung von Kabeln im Brandverhalten ist bereits in die maßgeblichen DIN VDE-Normen aufgenommen worden: in die DIN VDE 0100-420:2016-02 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-42: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen" und DIN VDE 0800-174-2:2015-02 "Informationstechnik - Installation von Kommunikationsverkabelung - Teil 2: Installationsplanung und Installationspraktiken in Gebäuden". Die im Bauvorhaben eingesetzten Kabel und Leistungen müssen somit der folgenden Klassifizierung entsprechen. Der Nachweis ist für alle eingesetzten Kabel zu erbringen! Euroklasse im Gebäude und Fluchtwegen: B2ca s1 d1 a1
Mit der EN 13501-6 - "Klassifizierung von Bauprodukten
In der Dokumentation müssen gemäß VOB alle ausgeführten Leistungen in dem zur Abnahme anstehenden Zustand enthalten sein. Die Dokumentation muss Folgendes beinhalten: - Pläne und Kabellisten gem. DIN 40 700 bis 40 717, - Protokolle, Spezifikationen, - Bedienungs- und Wartungsanweisungen, sicherheitsrelevante Maßnahmen, Gerätekarteikarten. Diese Leistungen sind als Nebenleistungen in der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
In der Dokumentation müssen gemäß VOB alle ausgeführten
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Mit den Vorgaben zu den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen und gültigen VDE-Vorschriften. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen bis zur fertigen Leistung  (Lieferung, Anschluss und Montage).
Mit den Vorgaben zu den im Leistungsverzeichnis
Durch den AN Elektro sind Vorleistungen für: - die Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik - bauliche Anlagen wie FSA und Automatiktüren Rauchabzugsanlagen - die MSR-Technik/ Gebäudeautomation - die Küchentechnik in Form von zu liefernden und einzubauenden Kabeln inkl. zugehöriger notwendiger Installationen zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, die benannten Vorleistungen für die jeweiligen Anlagen durch den AN der Anlagen ausführen zu lassen.
Durch den AN Elektro sind Vorleistungen für:
Erforderliche Revisionsöffnungen in Abhangdecken sind in der vorgelegten Planungzu prüfen und in der Montageplanung in Abstimmung mit den restlichen Gewerken in ausreichender Anzahl und Größe anzugeben. Erforderlich Revisionsöffnung für die Wartung der Anlagen sind immer durch Fachunternehmen anzugeben.
Erforderliche Revisionsöffnungen in Abhangdecken sind
Die Anlieferung von Großgeräten ist jederzeit mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen und zu koordinieren. Ohne vorherige Abstimmung bzw. Genehmigung ist die Anlieferung von Großgeräten nicht möglich. Kosten für eine verweigerte Anlieferung wegen fehlender Abstimmung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Anlieferung von Großgeräten ist jederzeit mit der
Alle Leistungen, welche Mehrkosten verursachen sind rechtzeitig in Form von Nachträgen dem Bauherrn anzuzeigen. Diese sind lediglich durch den Bauherrn zu genehmigen und können nicht durch die Fachbauleitung genehmigt werden.
Alle Leistungen, welche Mehrkosten verursachen sind
Aufmaß und Rechnung Erst auf der Grundlage des geprüften erforderlichen Aufmaßes ist eine Rechnungsstellung möglich. Die Einreichung einer Rechnung ohne vorab von der Fachbauleitung geprüfter Aufmaße wird zurückgewiesen.
Aufmaß und Rechnung
Die Organisation der öffentlich rechtlichen Abnahmen sowie Inbetriebnahmen seiner errichteten Anlagen obliegt dem AN. Der AN hat die erforderlichen Prüfungen rechtzeitig zu benennen, die Anlagen anzumelden und Abnahmen bzw. Inbetriebnahmen zu organisieren. Diese dürfen zu keinem Verzug im Bauzeitenplan führen. Die Kosten für die Sachverständigen-Abnahmen trägt der Bauherr.
Die Organisation der öffentlich rechtlichen Abnahmen
02.06 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
02.06
Blitzschutz- und Erdungsanlagen