To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Allgemeine Angaben (Vorgabe Architekt)
01
Allgemeine Angaben (Vorgabe Architekt)
1. Auftraggeber, Angebots- und
Rechnungsempfänger
Auftraggeber:
Bezirksamt Treptow-Köpenick von
Berlin
SE Facility Management
Rinkartstr. 13
12437 Berlin
2. Angaben zur Baustelle
Adresse der Baustelle:
Hans-Grade-Schule
Heubergerweg 37
12487 Berlin
Das Bauvorhaben liegt im Bezirk
Treptow-Köpenick von Berlin. Nutzer
des Gebäudes ist die
Hans-Grade-Schule, eine 4-zügige
Sekundarschule mit Ganztagsbetrieb.
Das Bestandsgebäude wurde im Jahr
1975 als Typenschulbau in
Plattenbauweise errichtet. Der
Gebäudetyp SK Berlin besteht
aus einem viergeschossigen,
unterkellerten, einhüftigen
Stahlbeton-Skelettbau. Die Fassaden
wurden im Jahr 2000 einer
Betonsanierung unterzogen und mit
WDVS ertüchtigt.
Das Bestandsgebäude steht nicht
unter Denkmalschutz.
Das Baugrundstück liegt in einem
Wohngebiet, das überwiegend aus
Einfamilienhäusern in offener
Bauweise besteht. Das Gelände ist
als eben zu bezeichnen.
Die Erschließung des Baugrundstücks
erfolgt über die Baustellenzufahrten in
der Hoevelstraße und Heubergerweg.
Über die Zufahrt Heubergerweg kann
nur die Fläche der Sanitärcontainer
erschlossen werden. Eine Durchfahrt
zum Baufeld ist nicht möglich. Die für
den Transport und die Anlieferung
notwendigen Halteverbotsschilder im
Bereich von Schleppkurven werden
durch den AG im Rahmen der
allgemeinen Baustelleneinrichtung zur
Nutzung durch alle Gewerke
beantragt und aufgestellt.
Gemäß Information der
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt vom
14.01.2015 besteht kein konkreter
Verdacht auf das Vorhandensein von
Kampfmitteln.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des
Wasserschutzgebietes Johannisthal
und ist als Zone IIIA ausgewiesen.
Aktuell liegt der Grundwasserstand
bei ca. +31,2 über NHN. Dieser
Grundwasserstand ist derzeit durch
die technische Entnahme von Wasser
durch das Wasserwerk Johannisthal
beeinflusst. Bei Einstellung des
Betriebes des Wasserwerkes und bei
extremen Niederschlägen würde sich
gemäß Baugrundgutachten ein
maximaler Grundwasserstand von
+33,50 NHN einstellen. Eine
wasserbehördliche Genehmigung für
die Baumaßnahme wurde beantragt
und liegt vor.
3. Angaben zur Baumaßnahme /
Gebäude
Das Bestandsgebäude wird durch
einen Erweiterungsbau, bestehend
aus vier oberirdischen Geschossen
und einem Untergeschoss, ergänzt.
Der Erweiterungsbau wird an der
Südseite über einen Verbindungsbau
an das bestehende Schulgebäude
angeschlossen. Im Übergang vom
Bestand zum Neubau wird ein Aufzug
errichtet.
Die Baumaßnahme wird bei
laufendem Schulbetrieb im
Bestandsgebäude durchgeführt.
Die Beeinträchtigungen der Nutzer
durch die Bauarbeiten sind
grundsätzlich so gering wie möglich zu
halten. Daher ist bei der Durchführung
der Arbeiten insbesondere auf
möglichst staub-, lärm-, und
erschütterungsarme Vorgehensweise
zu achten.
Es ist im Bereich des
Schulgrundstücks zu allen Zeiten
außer in den Ferien und am
Wochenende mit der Anwesenheit
von Schulkindern zu rechnen. Die
Anlieferung von Baumaterialien, der
Abtransport von Abfällen und die An-
und Abfahrt haben außerhalb der
regulären Schulzeit bzw. außerhalb
der Pausenzeiten zu erfolgen. Diese
werden im Bauanlaufgespräch
bekanntgegeben.
Es darf nur im Schritttempo mit
Einweiser auf vorher festgelegten
Bereichen gefahren werden.
Rückwärtsfahren ist nicht gestattet.
Die Baumaßnahme wird in einem
Bauabschnitt ausgeführt. Lediglich die
Herstellung des zweiten
Rettungswegs aus dem Treppenhaus
des Bestandsgebäudes wird als
vorgezogene Maßnahme realsiert.
4. Baustelleneinrichtung
Die zur Verfügung stehende
Baustelleneinrichtungsfläche umfasst
einen Bereich der die gesamte
Grundstücksbreite an der
Hoevelstraße sowie einen Teilbereich
am Heubergerweg und das
eigentliche Baufeld im Bereich des
Schulhofs mit Arbeitsraum einschließt.
An der Kreuzung Heubergerweg /
Hoevelstraße befindet sich neben der
Baustellenzufahrt der Bereich für
Sanitärcontainer, die durch den AG für
die Nutzung durch alle am Bau
vertretenen Firmen zur Verfügung
gestellt.
Die im Bereich der
Baustelleneinrichtungsfläche
befindlichen Bestandsbäume werden
mit einem Wurzel- und Baumschutz
versehen und sind unter allen
Umständen vor Beschädigung durch
Transporte zu schützen.
Entlang der Hoevelstraße werden
Flächen für Abfallcontainer sowie
gewerkeeigene Lagercontainer zur
Verfügung gestellt. Es besteht
grundsätzlich kein Anspruch auf
Zuweisung einer Fläche für
gewerkeeigene Lagercontainer. Diese
Flächen werden nach Abstimmung mit
der Bauleitung durch diese
freigegeben.
Die ausgewiesene
Baustelleneinrichtungfläche grenzt an
die weiter im Betrieb befindliche
Sporthalle. Zwischen Baufeld und
Sporthalle ist eine Baustellenzufahrt
vorgesehen.
Schulhofseitig wird eine Fläche von
ca. 100 m2 als Lagerfläche für
Schalungsmaterialien etc.
eingerichtet. Auch hier ist die Nutzung
der Fläche im Vorfeld durch die
Bauleitung zu bestätigen.
Die gesamte
Baustelleneinrichtungsfläche wird mit
einem Bauzaun, mit z. T. beweglichen
Torelementen vom Schulgelände
abgetrennt.
Durch den Auftraggeber werden
mindestens zwei Anschlusspunkte für
Bauwasser und Baustrom
ausgewiesen. Diese befinden sich
zum einen an der Giebelseite des
Bestandsgebäudes und an der
Schmalseite der Sporthalle.
Für die Nutzung von Bauwasser und
Baustrom werden den am Bau
beteiligten Firmen 0,4% der
Nettoabrechnungssumme abgezogen.
Es werden keine Zwischenzähler für
einzelne Gewerke vorgesehen.
Die Beleuchtung der
Baustelleneinrichtungsfläche sowie
der einzelnen Geschosse des zu
errichtenden Gebäudes wird bauseits
durch eine Elektrofirma ausgeführt.
Alle händischen Transportwege
(Bauschutt, Baumaterialien) im
Bestandsgebäude sowie im neu zu
errichtenden Gebäudes sind in die
Einheitspreise der Positionen
einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet. Die maximalen
Transportwege sind den beiliegenden
Planunterlagen zu entnehmen.
Für die Rohbauarbeiten wird durch
den AN Rohbau ein Turmdrehkran
innerhalb des Baufelds aufgestellt.
Dieser wird nach Beendigung der
Rohbauarbeiten zurückgebaut sowie
die Öffnungen in den Deckenflächen
nachfolgend geschlossen. Die
mögliche Nutzung ist
eigenverantwortlich mit dem AN
Rohbau abzustimmen.
Der AN hat alle für seine Leistungen
benötigten Transport- oder
Hebezeuge selbst zu stellen,
einschliesslich deren Vorhaltung. Die
Aufwendungen sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Der AG wird ein umlaufendes
Fassadengerüst mit
Dachdeckerfangschutz aufstellen
lassen. Dieses wird baubegleitend
errichtet und steht allen am Bau
beteiligten Gewerke zur Vergügung.
Fassadengerüst:
Lastklasse: 4 (bis 3 kN/m2)
Belagbreite: W06 (bis 90 cm)
Höhenklasse: 2
Nutzung: alle Gerüstlagen
5. Angaben zur Ausführung
Jedes Gewerk hat für seine
betreffenden Baustoffe die
entsprechenden Eignungs- und
Gütenachweise nach Aufforderung
durch die örtliche Bauleitung
vorzulegen.
Alle zur Ausführung kommenden
Materialien sind grundsätzlich vor der
Bestellung rechtzeitig und erfolgreich
zu bemustern sowie mit der örtlichen
Bauleitung abzustimmen.
Es sind die Festlegungen der
Baustellenordnung zwingend
einzuhalten. Weisungsbefugt sind die
Objektplaner und Behördenbauleiter
bzw. deren Vertreter sowie der
Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo).
Schulkräfte (Rektor, Lehrer,
Hausmeister und andere
Schulangestellte) sind ausdrücklich
nicht weisungsbefugt.
Da die Arbeiten bei laufendem
Schulbetrieb stattfinden werden, gilt
es, Baulärm und Verschmutzungen
auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Lärmintensive Arbeiten sind
rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung
abzustimmen.
Die Regelarbeitszeit ist von Montag
bis Freitag von 7:00 - 19:00 Uhr.
Lärmintensive Arbeiten sind am
frühen Morgen vor Schulbeginn bis
8:00 oder am späteren Nachmittag
nach 16:00 Uhr aufgrund des
Schulbetriebes auszuführen.
Es muss damit gerechnet werden,
dass die Arbeiten nicht kontinuierlich
am Stück ausgeführt werden können,
sondern dass an mehreren Stellen
bzw. Gebäuden gleichzeitig gearbeitet
bzw. gewechselt werden muss.
Das Rauchen ist auf der Baustelle, im
Schulgebäude und im Außenraum
(auch Innenhof) strengstens
untersagt. Für Rauchpausen ist das
Schulgelände zu verlassen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in
Kellerräumen, Treppenhäusern,
Durchgängen etc. ist untersagt.
Bei Arbeiten mit offenem Feuer (z. B.
Schweißen, Löten, Abdichten etc.)
oder bei Entstehen von Funkenflug
muss ein tragbarer Feuerlöscher nach
DIN EN 3 vorhanden sein. Es ist ggf.
eine ausreichend bemessene
Brandwache vorzusehen.
Es sind Schweißerlaubnisscheine
rechtzeitig und unaufgefordert
einzureichen.
Bei Brennschneidearbeiten oder
sonstigen funkenerzeugenden
Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit
Trennscheiben, in der Nähe von
Bauteilen der Baustoffklassen B2 bzw.
B3 nach DIN 4102-1 sind geeignete
Brandschutzmaßnahmen vom AN zu
treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten sind
Glasflächen, glasierte Keramikflächen
und andere durch den Funkenflug
gefährdete Oberflächen abzudecken.
Der Arbeitsplatz ist arbeitstäglich
durch den AN zu reinigen.
Fenster und Türen sind täglich nach
Arbeitsschluss zu verschließen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu
tragen, dass während der Ausführung
seiner Leistungen immer mindestens
ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der
Baustelle anwesend ist.
Der AN hat zu den
Baustellenbesprechungen, die der AG
regelmäßig (mind. 1x wöchentlich)
durchführt, einen geeigneten Vertreter
zu entsenden. Die Teilnahme ist
zwingend und wird nicht vergütet.
Zu den auf der Baustelle
vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben
den Ausführungsplänen auch eine
Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung.
Sämtliche eingesetzten Materialien
sollten umweltfreundlich sein und eine
schnelle biologische Abbaubarkeit im
Entsorgungsfall begünstigen.
Materialien, die mit dem Grundwasser
in Berührung kommen können,
müssen ökologisch und physiologisch
unbedenklich sein und dürfen keinerlei
toxische Bestandteile haben.
Sämtliche auf der Baustelle durch
einen AN gewonnenen Stoffe, die
während der Baumaßnahme nicht
wieder verwendet werden, werden
Eigentum des betreffenden AN.
Dieser hat die Stoffe ordnungsgemäß
der vorgeschriebenen Verwertung
zuzuführen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist
eine Dokumentationsunterlage zu
erstellen. Diese ist spätestens 2
Wochen vor der förmlichen Abnahme
vollständig vorzulegen und muss
folgende Dokumente für alle
verbauten Materialien und Bauteile
enthalten:
- Garantieurkunden,
Produktbeschreibungen, Datenblätter
zu den Elementen und deren Baueilen
- Revisionszeichnungen zur
Dokumentation der ausgeführten
Leistungen bei Abweichen der
Ausführung von den Werk- und
Konstruktionszeichnungen
- Betriebsanleitungen,
Wartungsvorschriften, Reinigungs-
und Pflegevorschriften für die
Oberflächen
Die Unterlagen sind in 1-facher
Papierausfertigung und 1-facher
.pdf-Ausfertigung vorzulegen.
6. Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und
Regeln in der zum Zeitpunkt der
Kalkulation gültigen Fassung, einschl.
Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter.
Für die in den
Leistungsverzeichnissen genannten
DIN-Vorschriften und sonstigen
technischen Normen sowie
Nachweisen für die Ausführung und
Materialien können auch nach den
internationalen Regeln der Technik als
gleichwertig zu bezeichnende
Produkte und Ausführungen
angeboten werden.
1. Auftraggeber, Angebots- und
02 Elektrotechnische Anlagen -
Starkstrominstallationen
02
Elektrotechnische Anlagen -
Starkstrominstallationen
In der Bauausführung (ca. 24 Montate) sind alle
Installationen
der Fachgewerke Elektrotechnik bis zur betriebsfertigen
Herstellung der elektrotechnischen Anlagen auszuführen.
Die Leistungen umfassen die geforderten
elektrotechnischen
Anlagen, wie diese geplant, die Grundlage dieser
Ausschreibung bilden sowie aller gewünschten und
erfordertlichen Anpassungen während der Bauausführung.
Diese umfassen folgende Anlagen:
- Niederspannungsschaltanlage der AV mit Einspeisung
von
externer Trafostation des EVU, inkl. Hauseinführung und
Zähhlung,
- Niederspannungsinstallationsanlage inkl.
Verteilungen,
Kabelverlegesysteme, Kabel, Installationsgeräte,
Brandschutz
- Beleuchtungsanlage (auch nach Abstimmung(Bemusterung
mit Architekt), inkl. Beleuchtungsstärke-Nachweis
- Gebäudesystemtechnik für Beleuchtung und
Störmeldungen,
hier KNX/EIB
- Innerer Potentialausgleich
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- Strukturiertes Datennetz als Vorleistung für
Telefonie,
Datentransfer, Internetzugang und Gebäudeautomation
- Telefon-/ Notruf-/ DECT- und Gegensprechanlage
- Beschallungsanlage als Sprachalarmierungsanlage,
- Rauchabzugsanlage und Steuerung der
Entrauchungsanlage
- Brandmeldeanlage als Hausalarmanlage ohne
Aufschaltung
zur Feuerwehr,
- Einbruchmeldeanlage
- Vorleistungen für das Gewerk Klima- und Kältetechnik
- Vorleistungen für das Gewerk MSR
- Vorleistungen für das Gewerk FSA und Automatiktüren
(bauseits)
- Anschließen von beigestellten Betriebsmitteln (HLSK,
Küche)
- Installationen in Außenanlagen
In der Bauausführung (ca. 24 Montate) sind alle
Allgemeines
Der AN hat nachfolgende Punkte in seine Ausführung
einzubeziehen:
- Die beidseitigen Kabel- und Leitungsanschlüsse an
den zu
liefernden Geräten bzw. Betriebsmitteln.
- Leuchtmittel für die zu liefernden Leuchten.
- Alle Leuchten, Steckdosen usw. in erforderlicher
Schutzklasse.
- Einstellarbeiten, Justierungen, Parametrierungen,
z.B. von
Steuerungen, Wächtern etc. sind mit dem AG abzustimmen
und
dreimalig zu wiederholen.
- Herstellen der Leerrohr-Durchführungen und deren
wasserdichtes Schließen für die Hausanschlüsse
(Niederspannung, Breitbandkommunikation) nach Vorgabe
und
im Gebäude.
- Beschriftung der beidseitigen Kabel- und
Leitungsanschlüsse
mit Kabelnummern und Zielbezeichnungen, identisch mit
den
abzuliefernden Revisionsunterlagen.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
Weiterführende Beschreibungen in den Vortexten der
Leistungspositionen sind zu beachten und zu
berücksichtigen!
Allgemeines
Innerhalb des Gebäudes stehen nur Haupttrassen
abschnittsweise in den Unterhangdecken sowie als
Steiger
zwischen den Etagen zur Verfügung.
Zur Erschließung der Räume in den Etagen ist die
Kabelverlegung nur innerhalb der Unterhangdecke der
betreffenden Etage möglich, da im Fussbodenaufbau
aufgrund
der baulichen Ausführung eine Verlegung nicht möglich
ist.
Vor Beginn der Ausführung ist die Verlegung der Kabel
im
Rahmen der Werkplanung der Bauleitung vorzustellen
und bestätigen zu lassen.
Werden zusätzliche Kabel von anderen Gewerken verlegt,
ist
diese Verlegung durch den AN Elektro zu koordinieren.
Der Aufwand für diese Leistung ist in die Einheitpreise
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet!
Das Gebäude wird an ausgewählten baulichen Stellen mit
einer
Leerverrohrung inkl. uP-Dosen durch das Fachgewerk
errichtet.
Ein nachträgliches Schlitzen in der Ausführung ist
nicht
vorgesehen. In Ausnahmefällen sind JEDE Durchdringung
und
JEDER Schlitz vorab mit der Bauleitung / dem Statiker
abzustimmen und freigeben zu lassen.
Diese aufgezählten Leistung für den AN sind in die
Einheitpreise
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet !
Innerhalb des Gebäudes stehen nur Haupttrassen
Mit der EN 13501-6 - "Klassifizierung von Bauprodukten
und
Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 6:
Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen
zum
Brandverhalten von elektrischen Kabeln" - werden die
Brandklassen erstmals vergleichbar zu den übrigen
Bauprodukten dargestellt.
Neue nationale Normen
In diesem Zusammenhang wurden die nationalen Normen,
die
auf IEC 60364-4-42 oder EN 50174-2 basieren, um die
europäischen Brandschutzklassen für Kabel ergänzt.
Da in modernen Gebäuden die Brandlasten in den letzten
Jahrzehnten erheblich zugenommen haben, werden in
diesen
Normen die Anforderungen an das Brandverhalten von
Kabeln
und Leitungen - über ihre Entflammbarkeit hinaus - für
die
gesamten Gebäudebereiche definiert:
Gemäß IEC 60364-5-52 und IEC 60364-4-42 sind bei
Anlagen,
in denen eine erhöhte Brandgefahr zu erwarten ist,
Kabel und
Leitungen erforderlich , die den erhöhten
Anforderungen für
gebündelt verlegte Kabel entsprechen.
Die Europäische Bauproduktenverordnung Seit dem
24.April
2011 gilt die neue europäische Bauproduktenverordnung
(BPV,
englisch: Construction Product Regulation, CPR) Nr.
305/2011.
Ihr vollständiger Name: "Verordnung (EU) Nr.305/2011
des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.März 2011
zur
Festlegung harmonisierter Bedingungen für die
Vermarktung
von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie
89/106/EWG des Rates".
Mit dieser Verordnung werden auf europäischer Ebene
erstmals
Kabel und Leitungen - und dazu gehören auch Datenkabel
- als
Bauprodukte brandschutztechnisch klassifiziert.
Zuvor wurde das Brandverhalten von Kabeln und
Leitungen fast
ausschließlich nach DIN VDE beurteilt. Diese Prüfungen
sind mit
denen der BPV aber nicht vergleichbar.
Wesentliche Teile der neuen BauPVO traten am 1.Juli
2013 in
Kraft. Die Verordnung verpflichtet die Hersteller und
Verwender
von Bauprodukten dazu, in einer Leistungserklärung zu
jedem
Produkt u.a. die Stufen bzw. Klassen zur Beurteilung
des
Brandschutzes für Bauwerke anzugeben.
Aufgrund von Verzögerungen bis zum Inkrafttreten der EN
50575 ist allerdings erst seit Juli 2016 eine Prüfung
möglich.
Die Klassifizierung von Kabeln im Brandverhalten ist
bereits in
die maßgeblichen DIN VDE-Normen aufgenommen worden: in
die DIN VDE 0100-420:2016-02 "Errichten von
Niederspannungsanlagen - Teil 4-42: Schutzmaßnahmen
- Schutz gegen thermische Auswirkungen" und DIN VDE
0800-174-2:2015-02 "Informationstechnik - Installation
von
Kommunikationsverkabelung - Teil 2:
Installationsplanung und
Installationspraktiken in Gebäuden".
Die im Bauvorhaben eingesetzten Kabel und Leistungen
müssen somit der folgenden Klassifizierung entsprechen.
Der Nachweis ist für alle eingesetzten Kabel zu
erbringen!
Euroklasse im Gebäude und Fluchtwegen: B2ca s1 d1 a1
Mit der EN 13501-6 - "Klassifizierung von Bauprodukten
In der Dokumentation müssen gemäß VOB alle ausgeführten
Leistungen in dem zur Abnahme anstehenden Zustand
enthalten sein.
Die Dokumentation muss Folgendes beinhalten:
- Pläne und Kabellisten gem. DIN 40 700 bis 40 717,
- Protokolle, Spezifikationen,
- Bedienungs- und Wartungsanweisungen,
sicherheitsrelevante
Maßnahmen, Gerätekarteikarten.
Diese Leistungen sind als Nebenleistungen in der
Kalkulation zu
berücksichtigen und werden nicht separat vergütet.
In der Dokumentation müssen gemäß VOB alle ausgeführten
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische
Normen umgesetzt werden, europäische technische
Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen,
internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig,
immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Mit den Vorgaben zu den im Leistungsverzeichnis
enthaltenen
Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen
gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis
zur fertigen
Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln
der
Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen
und gültigen VDE-Vorschriften.
Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch
Zusammenfügen
bis zur fertigen Leistung (Lieferung, Anschluss und
Montage).
Mit den Vorgaben zu den im Leistungsverzeichnis
Durch den AN Elektro sind Vorleistungen für:
- die Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik
- bauliche Anlagen wie
FSA und Automatiktüren
Rauchabzugsanlagen
- die MSR-Technik/ Gebäudeautomation
- die Küchentechnik
in Form von zu liefernden und einzubauenden Kabeln
inkl. zugehöriger notwendiger Installationen zu
erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die benannten
Vorleistungen
für die jeweiligen Anlagen durch den AN der Anlagen
ausführen
zu lassen.
Durch den AN Elektro sind Vorleistungen für:
Erforderliche Revisionsöffnungen in Abhangdecken sind
in der
vorgelegten Planungzu prüfen und in der Montageplanung
in
Abstimmung mit den restlichen Gewerken in ausreichender
Anzahl und Größe anzugeben.
Erforderlich Revisionsöffnung für die Wartung der
Anlagen sind
immer durch Fachunternehmen anzugeben.
Erforderliche Revisionsöffnungen in Abhangdecken sind
Die Anlieferung von Großgeräten ist jederzeit mit der
örtlichen
Bauleitung abzustimmen und zu koordinieren. Ohne
vorherige
Abstimmung bzw. Genehmigung ist die Anlieferung von
Großgeräten nicht möglich.
Kosten für eine verweigerte Anlieferung wegen fehlender
Abstimmung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Anlieferung von Großgeräten ist jederzeit mit der
Alle Leistungen, welche Mehrkosten verursachen sind
rechtzeitig in Form von Nachträgen dem Bauherrn
anzuzeigen.
Diese sind lediglich durch den Bauherrn zu genehmigen
und
können nicht durch die Fachbauleitung genehmigt werden.
Alle Leistungen, welche Mehrkosten verursachen sind
Aufmaß und Rechnung
Erst auf der Grundlage des geprüften erforderlichen
Aufmaßes
ist eine Rechnungsstellung möglich.
Die Einreichung einer Rechnung ohne vorab von der
Fachbauleitung geprüfter Aufmaße wird zurückgewiesen.
Aufmaß und Rechnung
Die Organisation der öffentlich rechtlichen Abnahmen
sowie
Inbetriebnahmen seiner errichteten Anlagen obliegt dem
AN.
Der AN hat die erforderlichen Prüfungen rechtzeitig zu
benennen, die Anlagen anzumelden und Abnahmen bzw.
Inbetriebnahmen zu organisieren. Diese dürfen zu keinem
Verzug im Bauzeitenplan führen.
Die Kosten für die Sachverständigen-Abnahmen trägt der
Bauherr.
Die Organisation der öffentlich rechtlichen Abnahmen
02.06 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
02.06
Blitzschutz- und Erdungsanlagen