Gerüstarbeiten
Hanfelder Straße 58 Starnberg
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Allgemeine Information Bauvorhaben/Bestand: Bauvorhaben: Bei diesem Bauvorhaben soll auf dem seit 2008 bestehenden zweigeschossigem Einfamilienhaus in Hanglange, ein weiteres Geschoss aufgestockt werden. In diesem Zuge wird die OG1-Terrasse ebenso überbaut und das Volumen dort geschlossen. Die Aufstockung um ein Geschoss soll als Musikzimmer und als Instrumentenlager für die umfangreiche Instrumentensammlung des Bauherrn genutzt werden. Das entstehende Flachdach wird vollflächig begrünt und mit einer PV-Anlage versehen. Grundstück: Das Grundstück mit der Flr.Nr. 678/2, 678/4 und 680/5 befindet sich in Starnberg. Eigentümer des Grundstückes ist die: Familie Kern Sylvia und Prof. Dr. Kern Hanfelder Straße 58 82319 Starnberg Erschließung: Die Erschließung erfolgt über die Hanfelder Straße 58. Die Zufahrt mit der Flr.Nr. 678/3 ist Eigentum des Nachbarn und darf nur zur Durchfahrt genutzt werden. Die Nutzung ist auf das Notwendige zu beschränken und eine reibungslose Durchfahrt zu gewährleisten. Baustelle: Die Baustelle umfasst die Geschosse  OG1, DG und das Dach Während der Bauzeit steht Bauwasser sowie Baustrom zur Verfügung. Gebäudeklasse: Bei dem Gebäude handelt sich nach Art. 2 (4) Ziffer 3 BayBO um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3. Wichtig: Mit der Unterschrift unter das Angebot verpflichtet sich der Bieter dazu, im Falle der Auftragserteilung das von ihm beschäftigte Personal: -über die o.a. Baubeschreibung in Kenntnis zu setzen! -in die in der Baustellenordnung genannten Verhaltensweisen einzuweisen!
Allgemeine Information
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen 1. Personal Zur Auftragsvergabe muss der AN dem AG Namen und Telefonnummern des Projektleiters und des Poliers/Obermonteurs mitteilen. Erbringt der AN Teile oder die komplette Leistung mit Subunternehmern, so muss er dieses vor Vertragsabschluss dem AG mitteilen. Der AG ist berechtigt, Subunternehmer abzulehnen. 2. Vertragsstrafe  (wird gegebenenfalls im Bauvertrag vereinbart) Ist der Auftragnehmer mit den zur Vergabe verbindlich vereinbarten Fertigstellungsfristen bzw. -terminen in Verzug, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Brutto-Auftragssumme pro Arbeitstag fällig. Die Höhe der Vertragsstrafe insgesamt ist begrenzt auf 5 % der Brutto Schlussrechnungssumme. Die Vertragsstrafe kann jederzeit mit Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet werden. Macht der Auftraggeber Schadensersatz aus Verzug des Auftragnehmers geltend, ist die Vertragsstrafe hierauf anzurechnen. 3. Abnahme Die stillschweigende Abnahme nach § 12.5 VOB-B ist ausgenommen. Die Abnahme ist durch den AN zu fordern. 4. Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre. 5. Sicherheitsleistung Als Sicherheitsleistung werden 10% von jeder Rechnung einbehalten. Die Hälfte der Sicherheitsleistung werden nach erfolgter Abnahme und Mängelbeseitigung ausbezahlt. Die verbleibende Hälfte der Sicherheitsleistung kann entweder durch eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Gewährleistungsbürgschaft, oder durch die Einzahlung der Summe auf ein Sperrkonto abgelöst werden. 6. Versicherungen Der AN hat vor Auftragserteilung den Nachweis seines Versicherungsschutzes zu erbringen. Der Auftraggeber schließt keine Bauleistungsversicherung ab. 7. Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen sind mit der Adresse des Bauherren zu versehen und zur Prüfung postalisch an das Architekturbüro Stenger2 Architekten und Partner mbB BDA, Westendstraße 170, 80686 München zu versenden. Für die Skontierung zählt der Tag des Rechnungseingangs im AB Stenger2. Die Schlussrechnung ist spätestens 30 Tage nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu stellen. Die Zahlungen erfolgen gemäß Baufortschritt. Die Anerkennung der Abschlagszahlungen in Verbindung mit dem erbrachten Baufortschritt obliegt dem AB Stenger2. 8. Umlagekosten Baustrom, Bautoilette und Bauwasser werden vom Auftraggeber bauseits bereitgestellt. Die Benutzung während der im LV festgehaltenen Bauzeit ist durch die Umlage von 0,5 % der Netto Auftragssumme abgegolten. 9. Vollständigkeitserklärung Der AN  hat zu versichern, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren, um sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände erfassen zu können. Die übernommenen Leistungen müssen vom AN abnahmereif und funktionsfähig nach Ausführungsart und Umfang erbracht werden können. Diese Vereinbarungen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben und gelten als Vertragsbestandteil. ................................................ (Ort und Datum) ................................................. (Stempel und Unterschrift) Anbieter - Geprüft ................................................ (Ort und Datum) ................................................. (Stempel und Unterschrift) Ausschreiber - Geprüft
Besondere Vertragsbedingungen
Baustellenordnung Alle am Bauvorhaben Beteiligten sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Unfällen und anderen Schadensfällen beizutragen. Insbesondere ist Folgendes zu beachten: Grundregeln Helm und Schutzschuhe sind von allen Personen auf der Baustelle zu tragen. Nur auf zugewiesenen Flächen einrichten, arbeiten und Material lagern. Gefährliche Bereiche abschirmen und kennzeichnen. Nachauftragnehmer entsprechend informieren und einweisen. Erforderliche Genehmigung (z.B. Schweißgenehmigung) rechtzeitig einholen. Verbote (insbesondere Alkoholverbot) und Weisungen beachten. Unfälle und gefährliche Situationen dem Koordinator melden. Baustellenverkehr Es gilt die StVO sinngemäß, die Geschwindigkeitsbegrenzung (10 km/h) einhalten. Parkverbote für Zufahrten, Flucht- und Rettungswege beachten. Vorschriften für Ladungssicherung und Einweisungspflicht für Rückwärtsfahren beachten. Arbeitsmittel/-verfahren Für Arbeiten immer geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Besonders auf Absturzsicherungen achten. Nur sichere und geprüfte Arbeitsmittel verwenden, einweisen in den Umgang. Besonders gefährliche Arbeiten (z.B. Schweißen) nur mit gesonderter Erlaubnis. Sicherheitsregeln für Kranbetrieb (Abstände, Anschlagen) beachten. Umgang mit Gefahrstoffen Nur mit richtig gekennzeichneten und verpackten Gefahrstoffen umgehen. Gefahrstoffe ordnungsgemäß kennzeichnen und lagern. Gefahrenhinweise, Sicherheitsratschläge und Betriebsanweisungen beachten. Erforderliche persönliche Schutzausrüstung tragen. Brandschutz Flucht- und Rettungswege, Zugänge zu Lösch- und Rettungseinrichtungen freihalten. Mindestens einen Feuerlöscher bereithalten. Genehmigung für feuergefährliche Arbeiten einholen, Sicherheitsregeln beachten. Rauchverbote und Verbot für offene Flammen unbedingt beachten. Schadhafte Elektrogeräte, Steckdosen und Leitungen sofort durch Fachkräfte reparieren oder von der Baustelle entfernen. Mängel an Brandschutz- oder Rettungseinrichtungen sofort der Bauleitung melden. Umweltschutz Abfälle nicht verbrennen, Sondermüll und Bauschutt getrennt lagern und entsorgen. Flüssige Gefahrstoffe nicht ins Erdreich gelangen lasse Lärmintensive Arbeiten (>B5 dB(A)) der Bauleitung und dem Koordinator melden. Besucher Betreten nur mit Erlaubnis und persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schutzschuhe). Weisungen der Bauleitung und des Koordinators beachten. Sicherheitsabstände einhalten und Gefahrenbereiche melden.
Baustellenordnung
Anlagen, Fachingenieure Anlagen: Die beiligenden Anlagen gelten als Kalkulationsgrundlage später Vertragsbestandteil Pläne: 01 ´Gerüst und BE 02 Grundrisse 03 Schnitte 04 Ansichten Fachingenieure: Tragwerksplanung: INGENIEURBÜRO ASTER Dipl.-Ing. Univ. Joseph Linonge Ndive Bavariaring 49 80336 München Tel. +49 89 121159-15 Mail j.linonge@ib-aster.de Vermesser: IB Nusko Am Mitterfeld 5 81829 München Tel. +49 89.4270910 info@nusko-vermessung.de Landschaftsarchitekt: Schüller Landschaftsarchitekten Frau Monika Schüller Ruffinistr. 16 80637 München Tel. +49 89 18 95 597-0 buero@schueller-landschaftsarchitekten.de Baupysik: Müller-BBM Building Solutions GmbH Helmut-A.-Müller-Straße 1 - 5 82152 Planegg Tel.: +49(89)354048640 Gerüststatiker Ingenieurbüro Simnacher Maximilianstr. 56 86150 Augsburg Tel.: +49(0)162 9637572 info@geruest-statik.de
Anlagen, Fachingenieure
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Seitens des Auftraggebers wird für die Baustelleneinrichtung die in dem Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Flächen zur Verfügung gestellt. Alle angebotenen Leistungen verstehen sich einschließlich notwendiger Nebenleistungen wie Lieferung, An- und Abtransport sowie fachgerechter Entsorgung. Die Ausführung der Positionen erfolgt nach gemeinsamen Aufmass und Freigabe durch die örtliche Bauleitung. Die Aufmaßverantwortung liegt beim Auftragnehmer Positionen, die im Betrieb nicht erbracht werden können, sind nicht auszufüllen. Technische Vorbemerkungen Für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen gelten die zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Bei sicherheitsrelevanten Einbauteilen, wie Selbstschliessern, ist die Funktionsfähigkeit vor Erstbetrieb zu prüfen und schriftlich zu bestätigen. Werden bei sicherheitsrelevanten Bauteilen Errichterbescheinigungen oder Übereinstimmungserklärungen notwendig (gem. SprüfV), sind diese spätestens zur Abnahme vorzulegen. Ausführungshinweise Alle Verarbeitungs- und Pflegerichtlinien des Herstellers sind zu beachten. Sonstiges Aufmaßverantwortung liegt beim Auftragnehmer
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
02 GERÜST
02
GERÜST
Vorbemerkung über das gesamte Leistungsbild Gerüst Gerüstfreigabe ist am Gerüst in EG-Ebene Über-Kopf witterungsfest und jederzeit sichtbar anzubringen. Untergrund ist nach Sichtung der Bauleitung mängelfrei. Sollte die Prüfung des AN vor dem Aufstellen des Gerüstes ergeben, dass Mängel vorliegen, so sind diese vor dem Aufstellen schriftlich anzuzeigen. Leitergänge müssen an jeder Stelle einwandfrei und mechanisch bedienbar sein. Beschädigte Leitergänge sind auszutauschen. Klemmleitern dürfen nicht verwendet werden. Die Leitern und Klammerhaken dürfen nicht verbogen sein und sind voll funktionsfähig zu vergeben. Gerüste sind an den Gebäudeecken, die an die Grundstücksgrenzen münden, sinnvoll zu platzieren. Das Gerüst wird benötigt für einen kleinen Anbau, einer Dachaufstockung sowie für eine Fassaden- und Fenstersanierung. Diese Arbeiten müssen durch Sicherstellung eines ausreichenden Abstands des Gerüsts von der Fassade sichergestellt sein. Dies ist vorab mit dem Architekten zu klären. Während der Umbauzeiten ist das Gerüst nicht nutzbar und kann als Standzeit abgerechnet werden. In den Einheitspreisen sind weiterhin enthalten: Die Geländeanpassung bis ca. 50 cm. Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächten ebenso das Überbauen von ebenen Stufen, sofern es systemgerecht möglich ist. Vor Abbau eine vorsichtige, die anderen Bauteile und fertige Fassaden nicht beeinträchtigte oder verschmutzendene Reinigung der Gerüstlagen und andere Gerüstbauteile. Hierbei muss die Reinigung weitgehend staubfrei erfolgen (z.B. Absaugen), um die fertig gestellten Fassaden nicht zu verschmutzen. Die komplette Erstellung und Vorlage statischer Nachweise für die Gerüste, Schutz- und Sicherungsnetze. Die wöchentliche Überprüfung und Dokumentation der Verkehrssicherheit des Gerüstes. Das Schließen von Ankerlöchern der Gerüstverankerung an der Fassade. Nachstehend zu bepreisende Leistungen beinhalten An- und Abtransport, Montage und Demontage aller Gerüstkomponenten.
Vorbemerkung über das gesamte Leistungsbild Gerüst
02.__.0001 Arbeits- und Schutzgerüst als Standgerüst Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1 als längenorientiertes Standgerüst als Fassaden- Stahlrohrgerüst mit vorgeschaltetem Treppentürmen Lastklasse 3 (LK 3) - Breitenklasse SW06 Gerüstkonstruktion die Um- bzw. Ausbau jederzeit ohne technischen Mehraufwand ermöglichen. Arbeitsgerüst für Fassadenarbeiten nach EN 12811-1 Belagsbreite 0,6 - 0,89 m , Flächenbezogenes Nutzgewicht < 2 kN/m²; Höhenklasse: H2 Tragfähiger Boden: Pflaster, Naturstein, Rasen und Kiesstreifen, Bangkirai Untergrund für die Verankerung Fassade: Mauerwerk oder Stahlbeton Höhe von Standfläche Gerüst bis OK Gerüst gem. Planung  von 11 bis 14,5 m (Hanggrundstück) alle Gerüstlagen genutzt, Geeignet für die Ausführung folgender Arbeiten: Fassaden neu bzw. ergänzen, Fassade Bestand neu streichen, Fassade neu streichen, Fenster neu; Fenster alt überarbeiten und neu streichen, Putz- und Malerarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten. Es ist im UG-OG1 ein Vollwärmeschutz von 14 - 18 cm vorhanden bzw. wird im OG1 ergänzt. inkl. Bordbrettern aussen und stirnseitig, incl. Stirnseitenschutz. inkl. lastverteilender Unterbau zum Schutz der Außenanlagen vor Beschädigung. inkl. Zulage für den Höhenausgleich der untersten Gerüstlage wegen fallendem Geländeniveau. inkl. Überbrückungen im Bereich der Eingänge und der Durchfahrt durch Auswechselungen oder Gitterträger, damit ein ungehindertes Passieren ermöglicht wird, H = mind. 2,50m. (Hauseingang im Norden/ Terrassenausgang im Süden/ Terrassenausgang im Osten). inkl. Zulage für die Herstellung des Gerüstes mit erhöhtem Abstand zur Fassade, 25cm bis max. 30 cm, mit Fußbordsicherung, Absturzsicherung hüfthoch, verlängerte Gerüstanker, etc. incl. liefern und montieren aller nötigen Gerüstkonsolen und Gerüstversätze inkl. herstellen der nötigen Belagsbreite für Dachdeckungsarbeiten, incl. der nötigen Konsolen. Inkl. An- und Abtransport, Montage, Vorhalten und Demontage. inkl. Gebäuderundung im KG bis EG Alle Gerüstlagen genutzt. Gerüstlöcher sind zu schliessen (keine Kunststoffkappen!), anputzen und in Absprache mit dem Maler in Fassadenfarbe zu streichen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Angebotenes Fabrikat: .................................................................
02.__.0001
Arbeits- und Schutzgerüst als Standgerüst
1,150.00
02.__.0002 Arbeits- und Schutzgerüst als Standgerüst vorhalten Gebrauchsüberlassung des Arbeits- und Schutzgerüst LKL 3, BKL W06, zur Vorposition je m2 und Woche
02.__.0002
Arbeits- und Schutzgerüst als Standgerüst vorhalten
28,750.00
m2/W
02.__.0003 Schutzgerüste Vorhandenes Arbeitsgerüst der o.g. Position in der obersten Gerüstlage zum Fanggerüst nach DIN 4420-1 als "Schutzgerüste" durch Einbau von geeigneten Belagsverbreiterungen und Belagsteilen auf eine Belagsbreite von mindestens 0,90 m ab Absturzkante ausbauen, vorhalten und wieder entfernen.
02.__.0003
Schutzgerüste
100.00
lfm
02.__.0004 Schutzgerüst vorhalten Gebrauchsüberlassung des Schutzgerüst zur Vorposition je lfm und Woche
02.__.0004
Schutzgerüst vorhalten
2,500.00
lfm/
02.__.0005 Gerüsttreppe Gerüsttreppenturm nach DIN EN 12811-1 "Arbeitsgerüste", als Aufstieg zum Erreichen hochgelegener Arbeitsplätze Aufbauhöhe: ca. 7 m, bis zur obersten Gerüstlage,  entsprechend den Etagenhöhe bzw. für einen sicheren Materialtransport auf der Baustelle, als einläufige Treppe, Gehfläche über Fassadengerüst. Inkl. aller Brüstungssicherungen. Belag aus geschlossenem Tränenblech o.ä. Als Schutz gegen Herabfallen von Kleinteilen zusätzlich umlaufend an den Seiten geschlossen, inkl. Beidseitigem Außen- und Innengeländer samt Stirngeländer mit entsprechenden Halterungen und sonst. Zubehör als komplette funktionsfertige Leistung erstellen, vorhalten und in Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG wieder entfernen. Zugelassen für eine Belastung von 2 kN/m ² Lage: siehe BE Plan An- und Abtransport, Montage und Demontage. Evtl. Höhenausgleiche und/oder Podestverbreiterungen beim Übergang vom Treppenturm zum Gebäude (Höhenversätze sind nicht zugelassen) sind einzukalkulieren, einschl. Aller erf. Schutzgeländer. Gerüstgruppe: 3 Nutzgewicht (flächenbezogen): 200 kg/m² Treppenlaufbreite: ca. 0,94 m Höhe: ca. 7 m Austrittsebenen: ca.3 Stück
02.__.0005
Gerüsttreppe
1.00
Psch
02.__.0006 Gerüsttreppe vorhalten Gebrauchsüberlassung eines Treppenturmes zur Vorposition je Stück und Woche
02.__.0006
Gerüsttreppe vorhalten
5.00
Stk/
02.__.0007 Gerüstbekleidung mit Gerüstplanen Gerüstbekleidung aus Gerüstplanen als Witterungsschutz, Gerüstplane 200, weiß, Gewicht 200 g/m², Gitterverstärkte, hochreißfeste PE-Folie; 5 Ösenbänder, Reißfestigkeit ca. 750 N/ 5 cm, Temperaturbeständig von -40° C bis + 80° C oder gleichwertig einbauen, vorhalten, warten und wieder entfernen und abfahren.
02.__.0007
Gerüstbekleidung mit Gerüstplanen
O
1.00
02.__.0008 Gerüstbekleidung mit Gerüstplanen vorhalten Gebrauchsüberlassung des Gerüstplanen zur Vorposition je m2 und Woche
02.__.0008
Gerüstbekleidung mit Gerüstplanen vorhalten
O
1.00
m2/W
02.__.0009 Fahrbares Arbeitsgerüst b. 4,0m Pauschale für das Aufstellen und Vorhalten eines fahrbaren Arbeitsgerüstes für die Baudauer. Erforderliche Arbeitshöhe bis 4,0m.
02.__.0009
Fahrbares Arbeitsgerüst b. 4,0m
1.00
Psch