Zimmererarbeiten
Hanfelder Str. 58 Starnberg
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Allgemeine Information Bauvorhaben/Bestand: Bauvorhaben: Bei diesem Bauvorhaben soll auf dem seit 2008 bestehenden zweigeschossigem Einfamilienhaus in Hanglange, ein weiteres Geschoss aufgestockt werden. In diesem Zuge wird die OG1-Terrasse ebenso überbaut und das Volumen dort geschlossen. Die Aufstockung um ein Geschoss soll als Musikzimmer und als Instrumentenlager für die umfangreiche Instrumentensammlung des Bauherrn genutzt werden. Das entstehende Flachdach wird vollflächig begrünt und mit einer PV-Anlage versehen. Grundstück: Das Grundstück mit der Flr.Nr. 678/2, 678/4 und 680/5 befindet sich in Starnberg. Eigentümer des Grundstückes ist die: Familie Kern Sylvia und Prof. Dr. Kern Hanfelder Straße 58 82319 Starnberg Erschließung: Die Erschließung erfolgt über die Hanfelder Straße 58. Die Zufahrt mit der Flr.Nr. 678/3 ist Eigentum des Nachbarn und darf nur zur Durchfahrt genutzt werden. Die Nutzung ist auf das Notwendige zu beschränken und eine reibungslose Durchfahrt zu gewährleisten. Baustelle: Die Baustelle umfasst die Geschosse  OG1, DG und das Dach Während der Bauzeit steht Bauwasser sowie Baustrom zur Verfügung. Gebäudeklasse: Bei dem Gebäude handelt sich nach Art. 2 (4) Ziffer 3 BayBO um ein Gebäude der Gebäudeklasse 3. Wichtig: Mit der Unterschrift unter das Angebot verpflichtet sich der Bieter dazu, im Falle der Auftragserteilung das von ihm beschäftigte Personal: -über die o.a. Baubeschreibung in Kenntnis zu setzen! -in die in der Baustellenordnung genannten Verhaltensweisen einzuweisen!
Allgemeine Information
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen 1. Personal Zur Auftragsvergabe muss der AN dem AG Namen und Telefonnummern des Projektleiters und des Poliers/Obermonteurs mitteilen. Erbringt der AN Teile oder die komplette Leistung mit Subunternehmern, so muss er dieses vor Vertragsabschluss dem AG mitteilen. Der AG ist berechtigt, Subunternehmer abzulehnen. 2. Vertragsstrafe  (wird gegebenenfalls im Bauvertrag vereinbart) Ist der Auftragnehmer mit den zur Vergabe verbindlich vereinbarten Fertigstellungsfristen bzw. -terminen in Verzug, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Brutto-Auftragssumme pro Arbeitstag fällig. Die Höhe der Vertragsstrafe insgesamt ist begrenzt auf 5 % der Brutto Schlussrechnungssumme. Die Vertragsstrafe kann jederzeit mit Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet werden. Macht der Auftraggeber Schadensersatz aus Verzug des Auftragnehmers geltend, ist die Vertragsstrafe hierauf anzurechnen. 3. Abnahme Die stillschweigende Abnahme nach § 12.5 VOB-B ist ausgenommen. Die Abnahme ist durch den AN zu fordern. 4. Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre. 5. Sicherheitsleistung Als Sicherheitsleistung werden 10% von jeder Rechnung einbehalten. Die Hälfte der Sicherheitsleistung werden nach erfolgter Abnahme und Mängelbeseitigung ausbezahlt. Die verbleibende Hälfte der Sicherheitsleistung kann entweder durch eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Gewährleistungsbürgschaft, oder durch die Einzahlung der Summe auf ein Sperrkonto abgelöst werden. 6. Versicherungen Der AN hat vor Auftragserteilung den Nachweis seines Versicherungsschutzes zu erbringen. Der Auftraggeber schließt keine Bauleistungsversicherung ab. 7. Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen sind mit der Adresse des Bauherren zu versehen und zur Prüfung postalisch an das Architekturbüro Stenger2 Architekten und Partner mbB BDA, Westendstraße 170, 80686 München zu versenden. Für die Skontierung zählt der Tag des Rechnungseingangs im AB Stenger2. Die Schlussrechnung ist spätestens 30 Tage nach Fertigstellung der Baumaßnahme zu stellen. Die Zahlungen erfolgen gemäß Baufortschritt. Die Anerkennung der Abschlagszahlungen in Verbindung mit dem erbrachten Baufortschritt obliegt dem AB Stenger2. 8. Umlagekosten Baustrom, Bautoilette und Bauwasser werden vom Auftraggeber bauseits bereitgestellt. Die Benutzung während der im LV festgehaltenen Bauzeit ist durch die Umlage von 0,5 % der Netto Auftragssumme abgegolten. 9. Vollständigkeitserklärung Der AN  hat zu versichern, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren, um sämtliche zur Preisbildung erforderlichen Umstände erfassen zu können. Die übernommenen Leistungen müssen vom AN abnahmereif und funktionsfähig nach Ausführungsart und Umfang erbracht werden können. Diese Vereinbarungen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben und gelten als Vertragsbestandteil. ................................................ (Ort und Datum) ................................................. (Stempel und Unterschrift) Anbieter - Geprüft ................................................ (Ort und Datum) ................................................. (Stempel und Unterschrift) Ausschreiber - Geprüft
Besondere Vertragsbedingungen
Baustellenordnung Alle am Bauvorhaben Beteiligten sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Unfällen und anderen Schadensfällen beizutragen. Insbesondere ist Folgendes zu beachten: Grundregeln Helm und Schutzschuhe sind von allen Personen auf der Baustelle zu tragen. Nur auf zugewiesenen Flächen einrichten, arbeiten und Material lagern. Gefährliche Bereiche abschirmen und kennzeichnen. Nachauftragnehmer entsprechend informieren und einweisen. Erforderliche Genehmigung (z.B. Schweißgenehmigung) rechtzeitig einholen. Verbote (insbesondere Alkoholverbot) und Weisungen beachten. Unfälle und gefährliche Situationen dem Koordinator melden. Baustellenverkehr Es gilt die StVO sinngemäß, die Geschwindigkeitsbegrenzung (10 km/h) einhalten. Parkverbote für Zufahrten, Flucht- und Rettungswege beachten. Vorschriften für Ladungssicherung und Einweisungspflicht für Rückwärtsfahren beachten. Arbeitsmittel/-verfahren Für Arbeiten immer geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Besonders auf Absturzsicherungen achten. Nur sichere und geprüfte Arbeitsmittel verwenden, einweisen in den Umgang. Besonders gefährliche Arbeiten (z.B. Schweißen) nur mit gesonderter Erlaubnis. Sicherheitsregeln für Kranbetrieb (Abstände, Anschlagen) beachten. Umgang mit Gefahrstoffen Nur mit richtig gekennzeichneten und verpackten Gefahrstoffen umgehen. Gefahrstoffe ordnungsgemäß kennzeichnen und lagern. Gefahrenhinweise, Sicherheitsratschläge und Betriebsanweisungen beachten. Erforderliche persönliche Schutzausrüstung tragen. Brandschutz Flucht- und Rettungswege, Zugänge zu Lösch- und Rettungseinrichtungen freihalten. Mindestens einen Feuerlöscher bereithalten. Genehmigung für feuergefährliche Arbeiten einholen, Sicherheitsregeln beachten. Rauchverbote und Verbot für offene Flammen unbedingt beachten. Schadhafte Elektrogeräte, Steckdosen und Leitungen sofort durch Fachkräfte reparieren oder von der Baustelle entfernen. Mängel an Brandschutz- oder Rettungseinrichtungen sofort der Bauleitung melden. Umweltschutz Abfälle nicht verbrennen, Sondermüll und Bauschutt getrennt lagern und entsorgen. Flüssige Gefahrstoffe nicht ins Erdreich gelangen lasse Lärmintensive Arbeiten (>B5 dB(A)) der Bauleitung und dem Koordinator melden. Besucher Betreten nur mit Erlaubnis und persönliche Schutzausrüstung (Helm, Schutzschuhe). Weisungen der Bauleitung und des Koordinators beachten. Sicherheitsabstände einhalten und Gefahrenbereiche melden.
Baustellenordnung
Anlagen, Fachingenieure Anlagen: Die beiligenden Anlagen gelten als Kalkulationsgrundlage später Vertragsbestandteil Pläne: 01 ´Gerüst und BE 02 Grundrisse 03 Schnitte 04 Ansichten Fachingenieure: Tragwerksplanung: INGENIEURBÜRO ASTER Dipl.-Ing. Univ. Joseph Linonge Ndive Bavariaring 49 80336 München Tel. +49 89 121159-15 Mail j.linonge@ib-aster.de Vermesser: IB Nusko Am Mitterfeld 5 81829 München Tel. +49 89.4270910 info@nusko-vermessung.de Landschaftsarchitekt: Schüller Landschaftsarchitekten Frau Monika Schüller Ruffinistr. 16 80637 München Tel. +49 89 18 95 597-0 buero@schueller-landschaftsarchitekten.de Baupysik: Müller-BBM Building Solutions GmbH Helmut-A.-Müller-Straße 1 - 5 82152 Planegg Tel.: +49(89)354048640 Gerüststatiker Ingenieurbüro Simnacher Maximilianstr. 56 86150 Augsburg Tel.: +49(0)162 9637572 info@geruest-statik.de
Anlagen, Fachingenieure
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Seitens des Auftraggebers wird für die Baustelleneinrichtung die in dem Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Flächen zur Verfügung gestellt. Alle angebotenen Leistungen verstehen sich einschließlich notwendiger Nebenleistungen wie Lieferung, An- und Abtransport sowie fachgerechter Entsorgung. Die Ausführung der Positionen erfolgt nach gemeinsamen Aufmass und Freigabe durch die örtliche Bauleitung. Die Aufmaßverantwortung liegt beim Auftragnehmer Positionen, die im Betrieb nicht erbracht werden können, sind nicht auszufüllen. Technische Vorbemerkungen Für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen gelten die zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Bei sicherheitsrelevanten Einbauteilen, wie Selbstschliessern, ist die Funktionsfähigkeit vor Erstbetrieb zu prüfen und schriftlich zu bestätigen. Werden bei sicherheitsrelevanten Bauteilen Errichterbescheinigungen oder Übereinstimmungserklärungen notwendig (gem. SprüfV), sind diese spätestens zur Abnahme vorzulegen. Ausführungshinweise Alle Verarbeitungs- und Pflegerichtlinien des Herstellers sind zu beachten. Sonstiges Aufmaßverantwortung liegt beim Auftragnehmer
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
02 WERKPLANUNG
02
WERKPLANUNG
02.__.0001 Vermessung vom Bestand Pauschale für die Durchführung einer Vermessung durch einen befugten Vermesser als Bestandsaufnahme aller Hauptachsen, Hauptstützen und projektrelevanten Fixpunkte. Sie dient als Grundlage für die genaue Situierung der neuen Konstruktion. Die Aufnahmen sind als Vermessungsplan in 2-facher Papierausfertigung und einmal in digitaler Form dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen
02.__.0001
Vermessung vom Bestand
1.00
Psch
02.__.0002 Einmessen Bauteile auf Bestandsdecke Einmessen aller Bauteile und Achsen auf der Bestandsdecke inkl. aller An- und Abschlussteile.
02.__.0002
Einmessen Bauteile auf Bestandsdecke
1.00
Psch
02.__.0003 Technische Bearbeitung, Werkstattzeichnungsplanung Technische Bearbeitung für den gesamten Umfang der Stahlbau- und Zimmererarbeiten und Erstellung der Werkplanung. Grundlage für die technische Bearbeitung bilden die geprüfte Statik und die Ausführungszeichnungen des Planungsbüros. Dafür hat der AN hat, soweit erforderlich, in eigener Verantwortung Absteckung und Vermessungsleistung nach vorheriger Zustimmung des AG zu veranlassen und durchzuführen. Die vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen sind dem Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung (Papier) und zusätzlich auf CD-ROM im pdf-Format zu übergeben. Die Abnahme des Stahlbaus erfolgt nach den geprüften Ausführungsplänen. Die Werkstattzeichnungenplanung müssen vor Fertigung dem Prüfstatiker zur Freigabe vorgelegt werden.
02.__.0003
Technische Bearbeitung, Werkstattzeichnungsplanung
1.00
Psch
02.__.0004 Blower-Door-Test Durchführung von Blower-Door-Tests nach dem Fensterbau mit dem Abschluss der Rohbauphase. Abgerechnet je Prüfung.
02.__.0004
Blower-Door-Test
O
1.00
Psch
02.__.0005 Abdichtungsmaßnahmen Blower-Door-Test Zulage für sämtliche Abdichtungsmaßnahmen und bauseitige Vorbereitungen.
02.__.0005
Abdichtungsmaßnahmen Blower-Door-Test
O
1.00
Psch
02.__.0006 Meterriß Meterriß im Gebäude aus Kunststoffplättchen 30/30/2 mm. 2 je Geschoss.
02.__.0006
Meterriß
4.00
Stk
05 NEUBAU
05
NEUBAU
05.04 Zimmerer- und Holzbauarbeiten
05.04
Zimmerer- und Holzbauarbeiten
05.05 Einbauteile, Bewehrung und Überwachung
05.05
Einbauteile, Bewehrung und Überwachung
07 STUNDENSÄTZE
07
STUNDENSÄTZE
HINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch den AG ausgeführt werden. Werden bei Vertragsabschluss die Stundenlohnarbeiten nicht beauftragt, bzw. in den Werksvertrag mit aufgenommen, jedoch später erforderlich, so werden die nachstehend angebotenenVerrechnungssätze als Abrechnungsgrundlage dienen. Nachstehende Stundenlohnarbeiten sind entsprechend den Bestimmungen der ausgefüllten Formulare zu ermitteln und in nachstehenden Positionen als Verrechnungssatz je Stunde und Mann einzutragen. Ergänzend zu § 15 / VOB/B wird vereinbart: Stundenlohnarbeiten werden nur nach Erteilung gesonderter schriftlicher Aufträge ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätze (Euro/h=Euro pro Stunde) gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauches. Die Stundenverrechnungssätze enthalten: - den tatsächlichen Lohn - die Zuschläge für Gemeinkosten - Sozialkassenbeiträge - Winterbauumlage - sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten Nicht enthalten sind: - die Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und    Feiertagsarbeiten Die Verrechnungssätze sind unter Berücksichtigung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt und in nachstehenden Positionen als Verrechnungssatz je Stunde und Mann einzutragen.
HINWEIS Stundenlohnarbeiten
07.__.0001 Meister/Techniker Für evtl. erforderliche Arbeiten, welche nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Meister
07.__.0001
Meister/Techniker
O
1.00
h
07.__.0002 Vorarbeiter wie vor, jedoch: Vorarbeiter
07.__.0002
Vorarbeiter
O
1.00
h
07.__.0003 Facharbeiter wie vor, jedoch: Facharbeiter
07.__.0003
Facharbeiter
O
1.00
h
07.__.0004 Helfer wie vor, jedoch: Helfer
07.__.0004
Helfer
O
1.00
h