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Objektbeschreibung
Erweiterung der Grundschule in Burgkirchen an der Alz.
Bestandteil dieser Ausschreibung sind die Holzbau- und
Zimmererarbeiten.
Projektbeschreibung:
Erweiterung der Grundschule in Burgkirchen an der Alz
Auf dem Gelände der bestehenden Grundschule wird eine
Erweiterung als Solitärgebäude mit
Verbindungsgang zum Bestandsgebäude errichtet. Der
zweigeschossige Bau wird mit einer
Teilunterkellerung als Holzbau mit Teilbereichen in
Stahlbeton ausgeführt.
Lage:
Hofseitig entlang der Altgendorferstraße in einem
Abstand von ca. 5 Meter von der Gehsteigkante.
Geschosse:
Untergeschoß als Betonbau
Erdgeschoss : Holzmassivbau auf Bodenplatte mit
Voutenausbildung und Bodenauswechslung, zentrale
Bereiche sowie Fluchtstiegenhäuser als
Stahlbetonkonstruktionen
Obergeschoss; Holzmassivbau mit Dachkonstruktion als
walmfärmiges Sparrendach
Grundrisse:
um einen zentralen Erschließungs- und Technikbereich
ordnen sich in allen Richtungen Aufenthalts-, Schul-,
Gruppen und Klassenräume an. Ein umlaufender,
außenliegender Balkon dient als Fluchtmöglichkeit.
Bestand:
im Vorfeld der Arbeiten werden im Baufeld
Bestandsgebäude vollständig und unterirdische Einbauten
teilweise abgebrochen, das Bestandsgelände enthält
einen Geschosssprung. Die Tragfähigkeit des Bodens
wurde in Gutachten ermittelt und die Gründung auf
Bodenauswechslungen projektiert.
Baustelle:
Für die Bauphase stehen ein Teil des Schulhofes, die
Gartenanlage im Bereich des Erweiterungsbaues in
einem Umkreis von ca. 10 Meter sowie eine Fahrspur der
Altgendorferstraße in der Länge des
Baustellenfeldes zur Verfügung. Die
Verkehrs-Bewilligung liegt vor. Weites besteht die
Möglichkeit, im
Nahbereich, ca. 100 Meter entfernt, eine unbebaute
Wiese für Lagerungszwecke etc. zu verwenden. Diese
muss nach Abschluss der Arbeiten in den
Bestandszustands zurückgeführt und rekultiviert werden.
Zufahrt:
Zufahrt zur Baustelle erfolgt grundsätzlich über die
Altgendorfer Straße.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im
Zeitraum Frühjahr bis Herbst 2025, Sanierungsarbeiten
der Altgendorfer Straße erfolgen.
In diesem Zeitraum erfolgt temporär eine Vollsperrung
der Kreuzung Altgendorfer Straße / Enzianweg.
Die Altgendorfer Straße wird temporär einseitig
gesperrt, es wird eine Ampelanlage installiert.
Die hieraus resultierende Erschwernis bzgl der
Baustellenlogistik ist bei der Angebotskalkulation zu
berücksichtigen und einzurechnen.
Bauzeit:
Der Beginn der Abbrucharbeiten ist im November 2024
erfolgt und wird Ende 2024 abgeschlossen sein. Die
Gesamtfertigstellung ist mit Sommer 2026 festgelegt.
Objektbeschreibung
Folgende Unterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei und sind unbedingt bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Architekturplän/ Statik EGB_062.4_AP Erdgeschoss - 22.05.2025
EGB_071.4_AP Obergeschoss - 22.05.2025
EGB_080.2_AP Schnitt A-A+B-B - 13.05.2025
EGB_081.2_AP Schnitt C-C -13.05.2025
EGB_082.1_AP Schnitt D-D - 13.05.2025
EGB_091.0_AP Baustelleneinrichtung - 31.10.2024
EGB_092.0_AP Ansichten - 18.02.2025
EGB_104.0_DP Sockeausbildung - 18.02.2025
EGB_114.0_DP Fassade - 18.02.2025
EGB_115.0_AP Fassadenschnitte 1 - 14.02.2025
EGB_116.0_AP Fassadenschnitt Entwässerung - 14.02.2025
EGB_117.0_DP Fassadenschnitt Eingang - 22.10.2024
EGB_118.0_AP Fassadenschnitt -Eckausbildung - 14.02.2025
Lageplan Anbau Schule Gendorf
Lageplan Schule Gendorf M_1_500 Luftbild
Lageplan Schule Gendorf M_1_500
Diese beiliegenden Unterlagen sind zwingend bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Im Rahmen der Kalkulation wird eine Baustellenbesichtigung dringend empfohlen. Mehrkostenforderungen die sich aus Unwissenheit bzgl. der Baustelle ergeben werden ausnahmslos zurückgewiesen
Folgende Unterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis bei und sind unbedingt bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Architekturplän/ Statik
Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume werden vom AG nicht zur
Verfügung gestellt.
Diese sind bei Erfordernis eigenverantwortlich durch
den AN zu erstellen und nach Beendigung der Leistung
wieder rückstandslos zu entfernen.
Flächen Baustelleneinrichtung
Das Lagern von Material, sowie das Aufstellen von
Geräten / Containern auf
dem Baustellengelände ist nur nach vorheriger
schriftlicher Genehmigung
durch den AG auf eigens dafür zugewiesenen Flächen
möglich. Ein Baustelleneinrichtungsplan ist 14 Tage
nach Auftragserteilung durch den AN zu erstellen und
dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Die Flächen sind unmittelbar nach Benutzung wieder in
den
ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Es besteht kein Anspruch auf Parkmöglichkeit auf dem
Baugelände.
Firmenschilder
Das Anbringen eigener Firmenschilder auf der Baustelle
ist nicht
zulässig, es wird eine gemeinsame Bautafel
aufgestellt. Auf dieser Bautafel kann sich jeder AN auf
vorkonfektionierten (einheitliches Erscheinungsbild)
Firmenschildern, unter einer Kostenbeteiligung von
250,00 _ (netto) aufführen lassen. Die
Kostenbeteiligung wird im Zuge der
Schlussrechnungsprüfung von der
Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Baulärm
Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den
Anforderungen des BImSchG,
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm -
Geräuschimmission und
der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften
folgende
Festlegungen:
Immissionsrichtwert von 7 bis 20 Uhr: 55 db (A)
Immissionsrichtwert von 20 bis 7 Uhr: 40 db (A)
Arbeitszeit
Grundsätzlich gilt die 6-Tage Woche. Samstag ist
Arbeitstag, Arbeiten
gemäß den rechtlichen Bestimmungen für Gewerbebetriebe
sind möglich.
Ganztägig an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im
Bundesland Bayern
- sowie werktags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00
Uhr -
sind Bauarbeiten nicht erlaubt.
Ausnahmen hierzu hat der AN eigenständig und auf
eigene Kosten bei den
zuständigen Stellen und Genehmigungsbehörden
anzufragen und zu beantragen.
Dies ist dem Auftraggeber rechzeitig anzuzeigen.
Strom / Wasser
Die Kosten für den Verbrauch von Baustrom und
Bauwasser trägt der
Auftraggeber.
Alle Nebenkosten dazu, wie allgemeine Gebühren,
Genehmigungskosten,
Vorhaltekosten, Nutzungsgebühren, Kautionen usw. sind
bei Bedarf in die
jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und werden vom
AG nicht
erstattet.
Bei allen Anträgen für Strom, Wasser, Abwasser ist
darauf zu
achten, dass nicht der Auftragnehmer sondern der
Auftraggeber, als
Rechnungsempfänger von Anfang an gemeldet ist.
Die Rechnungsadresse ist mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
Bauwesenversicherung
Der AG schließt eine projektbezogene
Bauwesenversicherung ab.
Der AN hat vor Auftragserteilung den Nachweis über
eine bestehende und
angemessene Berufs-/ Bauhaftpflichtversicherung
vorzulegen.
Arbeitssicherheit, SiGeKo
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die
einschlägigen Gesetze,
Verordnungen, EG-Recht, Arbeitsstättenrichtlinie und
Technischen Regeln
sowie Vorschriften, Regeln und Informationen der
Berufsgenossenschaften zu
berücksichtigen. Gemäß der "Verordnung für Sicherheit
und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) hat der
AG einen
Koordinator bestellt (§ 4 BaustellV). Der Koordinator
wird seine
Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen.
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne werden dem
AN in der jeweils
aktuellen Fassung übergeben. Er hat die in den
Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplänen enthaltenen Elemente bei der
Ausführungsplanung
und bei allen auszuführenden Arbeiten einzuhalten. Der
AN hat dem
Koordinator den Beginn seiner Leistungen vorher
rechtzeitig anzuzeigen und die
erforderlichen Unterlagen hinsichtlich
Sicherheitstechnischer Belange zu
übergeben. Die Verantwortlichkeit des AN für die
Erfüllung seiner
Arbeitsschutzpflichten bleibt unberührt(§ 5 Abs.3
BaustellV). Der vom
AG bestellte Koordinator wird durch laufende
Kontrollen die Einhaltung
der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne überwachen
und die Aufgaben
nach der BaustellV wahrnehmen. Ferner wird der
Koordinator durch regelmäßige
Begehung der Baustelle die sicherheitstechnischen
Einrichtungen und
Schutzmaßnahmen des AN überprüfen. Soweit der
Koordinator
sicherheitstecnnische Mängel auf der Baustelle
feststellt, wird er den
AN und AG in schriftlichen Berichten und/ oder
mündlicher Form
unterrichten.
Der AN ist verpflichtet, die festgestellten Mängel
unverzüglich zu
beheben. Der AN hat für den Koordinator nach der
Baustelle einen
Ansprechpartner, Sicherheitsbeauftragter des AN für
die Baustelle, zu benennen, der für
die Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen auch von
eventuellen
Nachuntemehmern verantwortlich ist.
Grundsätzlich gelten neben den UW auch alle
einschlägigen staatlichen
Gesetze Verordnungen, Richtlinien und Technischen
Regeln wie z. B.
folgende
Vorschriften und Verordnungen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG ),
Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
Gefahrstoffverordnung ( GefStofN),
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSich V),
Baustellenverordnung (BaustellV),
udgl.
Bauleistungen im Stundenlohn
Zur Abwicklung von Stundenlohn- bzw. Regiearbeiten
gilt die VOB §2 Abs.
10 und §15.
Regiearbeiten müssen vor Durchführung beim AG und der
Bauleitung
angemeldet und begründet werden und bedürfen einer
Freigabe durch den
AG.
Bauleistungen im Stundenlohn dürfen nur auf besondere
Anordnung der
Objektüberwachung ausgeführt werden. Die Tarifgruppe
muss dem Grad der
Arbeiten entsprechen. Diese Leistung wird im Nachgang
durch den AN
beschrieben und begründet, durch die Objektüberwachung
zusätzlich
begründet und geprüft und durch AG freigegeben.
Die Objektüberwachung ist durch den AG bevollmächtigt,
Einzelaufträge
für Regiearbeiten bis zu 5 Arbeitsstunden zu
beauftragen. Der Grundsatz
der Anmeldung/ Begründung und einer schriftlichen
Freigabe bleibt
unberührt.
Sollte es zu Änderung der beschriebenen Materialien
oder zu Änderungen
der Leistungen kommen, die über einen Nachtrag erfasst
werden können,
muß ein solcher zur Prüfung bei der Objektüberwachung
vorgelegt werden.
Das geprüfte Nachtragsangebot wird dem AG vorgelegt,
der mit dem AN eine
rechtsverbindliche Nachtragsvereinbarung schliesst.
Bauschutt, Abfall
Jeder Unternehmer hat seinen Schutt, seine Abfälle,
Verschnitt usw. auf
eigene Kosten gemäß VOB selbst zu beseitigen und zu
entsorgen bzw. der
fachgerechten und umweltfreundlichen Verwertung
zuzuführen.
Jeder Unternehmer hat die Baustelle bzw. seinen
Arbeitsbereich
arbeitstäglich gemäß VOB von Schutt und Abfällen zu
reinigen und diesen
Schutt bzw. diese Abfälle getrennt nach Wertstoffen zu
entsorgen bzw. der Verwertung
zuzuführen.
Werden die Arbeitsplätze von Unternehmen nicht
arbeitstäglich sauber
gehalten und / oder unterlassen Unternehmen trotz
Aufforderung durch die
Objektüberwachung die Schutt- bzw. Abfallberäumung in
die dafür
vorgehaltenen Container, dann werden der Schutt bzw.
die Abfälle auf
Kosten des jeweiligen Unternehmers bauseitig durch den
AG entsorgt bzw. der Verwertung
zugeführt.
Aufenthalts- und Lagerräume
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen an den Auftragnehmer werden
als Dateien in digitaler Form (.PDF/.DWG)
übergeben. Werk- und Montagezeichnungen des
Auftraggebers sind im Format. PDF und .DWG zu erstellen
und zusätzlich (zu Dokumentationszwecken) 2- fach in
papierform an den Auftraggeber zu übergeben.
Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen,
die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen
geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Die Besprechung findet jeweils "wöchentlich" statt.
Sämtliche Besprechungen und sämtlicher Schriftverkehr
findet in deutscher Sprache statt.
Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und
dem Auftraggeber auf verlangen, spätestens jedoch
mit Einreichung der Schlussrechnung zu übergeben. Dies
ist Voraussetzung für eine Schlusszahlung. Die
Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die
für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von
Bedeutung sein können.
Gerätestunden für Kleingeräte
z.B. Bohrer, Winkelschleifer, Elektrokleingeräte, usw.
sind in die Einheitspreise einzzrechnen und werden
auch für Stundenlohnarbeiten nicht gesondert
verrechnet.
Nachträge
Nachträge sind elektronisch als PDF- Datei zu
übermitteln.
Alle Nachträge einschl. Kalkulationsnachweise sind
beim AG und gleichzeitig bei dem mit der Bauleitung
beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüro
einzureichen.
Nachfolgende Positionen sind im REB Format gelistet.
AA, BB, CCCC
Hierbei bedeutet:
AA Los/Bauteil/Bauabschnitt
BB Leistungsbereich
CCCC Positionsnummer
bei Nachträgen ist folgender Syntax zu verwenden:
AA immer 50
BB Nachtragsnummer
CCCC Positionsnummer
so bedeutet z. B.: 50.03.0016
Nachtrag (50) - Nummer 03 - Position 0016
Rechnungen
Rechnungen sind elektronisch, als PDF- Datei, inkl.
aller Aufmaßblätter, Aufmaßpläne in prüffähiger Form
einzureichen.
Auf allen Rechnungen ist sowohl die Maßnahmen-, als
auch die Vertragsnummer anzugeben.
Ist mit der Bauleitung ein Architektur- oder
Ingenieurbüro beauftragt, so sind die Rechnungen im
PDF-
Format bei diesem und zeitgleich beim Auftraggeber
einzureichen.
Weitere Zusätzliche Vertragsbedingungen
09 vorgehängte, wärmegedämmte Sichtschalung
09
vorgehängte, wärmegedämmte Sichtschalung
09.__.0001 Riegelwerk auf Massivholzwand/Stb-Wand Montieren von vertikalem Riegelwerk (ähnlich Holzrahmenbaukonstruktion) auf Massivholzwand bzw. in Teilbereichen auf Stahlbetonwand, als Unterkonstruktion der vorgehängten Holzfassade. Riegelwerk mit lichtem Abstand ca 60cm. Querschnitt 6/20cm, vertikal angebracht. Riegelwerk wird auf Maß und komplett fertig abgebunden auf die Baustelle geliefert. Befestigung mittels Holzbauschrauben bzw. Rahmendübel. Auswechslungen für Fenster- und Türöffnungen etc. sind einzukalkulieren. Riegelwerk Abgerechnet wird nach m2 Fassadenansichtsfläche. Öffnungen über 2,5m2 werden abgezogen.
Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung.
Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel.
Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0001
Riegelwerk auf Massivholzwand/Stb-Wand
750.166
m²
09.__.0005 Winddichtbahn Fachgerechtes Verlegen einer diffusionsoffenen, UV-beständigen Winddichtbahn als Dämmschutzbahn für die vorgehängte Holzfassade. Brandklasse E, EN 13501-1 Reißkraft ca. 270/230 N/5 cm, EN 12311-2 Wasserdicht W1, EN 13859-2 Sd-Wert ca. 0,02 m.
Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung.
Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel.
Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0005
Winddichtbahn
750.166
m²
09.__.0006 Vertikale Konterlattung 3/5cm, Lärche Montieren der vertikalen Lattung auf vorbeschriebener Vertikallattung, als Unterkonstruktion der vorgehängten Holzfassade. Achsabstand ca 60cm, Querschnitt 3/5cm, vertikal angebracht, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien in V4A und Ausgleichsmaterialien. Auswechslungen für Fenster- und Türöffnungen etc. sind einzukalkulieren. Oberfläche Traglattung: allseitig gehobelt Holzart: Lärche Holzschutz: Gebrauchsklasse 2, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung Abgerechnet wird nach m2 Fassadenansichtsfläche. Öffnungen über 2,5m2 werden abgezogen.
Die Lattung wird fertig gekappt und bereichsweise Kommissioniert (Nord EG Wand, Nord EG Fenster, Nord OG, Süd EG...) montagefertig auf die Baustelle geliefert.
Montage der Lattungr inkl. aller Anschlussdetails, Zuschnitte, Anpassungen
Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung.
Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel.
Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0006
Vertikale Konterlattung 3/5cm, Lärche
531.082
m²
09.__.0007 horizontale Konterlattung 3/6cm, Lärche Montieren der horizontalen Lattung auf vorbeschriebener Lattung als Unterkonstruktion/Hinterlüftungsebene der vorgehängten Holzfassade. Lattung mit Achsabstand e= ca. 60cm, Querschnitt Rombusform 3/6cm, vertikal angebracht, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmaterialien in V4A und Ausgleichsmaterialien. Auswechslungen für Fenster- und Türöffnungen etc. sind einzukalkulieren. Oberfläche Lattung: allseitig gehobelt Rombusform Holzart: Lärche Holzschutz: Gebrauchsklasse 2, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung Abgerechnet wird nach m2 Fassadenansichtsfläche. Öffnungen über 2,5m2 werden abgezogen.
Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung.
Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel.
Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0007
horizontale Konterlattung 3/6cm, Lärche
531.082
m²
09.__.0008 Vertikale Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13 Vertikale Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13. Sichtschalung Fichte. Bretter in 3 unterschiedlichen Querschnitten, im ungleichmäßigem Rythmus montiert. Brettquerschnitt 1: ca. 130/24mm Brettquerschnitt 2: ca 110/24mm Brettquerschnitt 3: ca 90/24 mm Schalung mit Falzausbildung an Längsseiten, scharfkantig, gehobelt und geschliffen. Die Falzausbildung ist so zu wählen, dass bei Längsstoßausführung eine durch den Falz hinterlegte Fuge mit Breite ca 8mm entsteht. Offene Fugen sind unzulässig. Schalbrettlänge bis ca 3,80m. Vor dem Einbau: vertikal auf in sep. Position beschriebenen Traglattung, Befestigung: einschl. Befestigungsmittel V4A, verdeckt verschraubt Kantenschräge Ober- und Unterkante: ca. 20 Grad Abstand Fugen vertikal: gleiche Fugenbreite <8mm.
Die Fassadenbretter werden fertig gekappt mit ca. 3cm Übermaß hergestellt und bereichsweise Kommissioniert (Nord EG Wand, Nord EG Fenster, Nord OG, Süd EG...) montagefertig auf die Baustelle geliefert.
Montage der Fassadenbretter inkl. aller Anschlussdetails, Zuschnitte, Anpassungen
Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung.
Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel.
Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0008
Vertikale Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13
531.082
m²
09.__.0009 Ausführung Sichtschalung Eckbereiche Schneiden der Sichtschalung in Gebäudeeckbereichen auf Gehrung 45 Grad.
09.__.0009
Ausführung Sichtschalung Eckbereiche
32.96
m
09.__.0010 Ausführung Leibungsbrett Sichtschalung Fenster und Türen Fachgerechtes Montieren der Leibungsbretter im Bereich der Fenster- und Türleibungen der Außenfassade als leibungstiefes Brett. Montage mittels Edelstahlsenkkopfschrauben an geeigneter Holzunterkonstruktion. Das Leibungsbrett ist schlagregendicht an den Fensterstock anzuschließen. Leibungstiefe ca. 27cm Brettstärke ca 24mm
Die Laibungen werden fertig gekappt mit ca. 3cm Übermaß hergestellt und bereichsweise Kommisioniert montagefertig auf die Baustelle geliefert.
Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel.
Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0010
Ausführung Leibungsbrett Sichtschalung Fenster und Türen
177.923
m
09.__.0011 Ausführung Leibungsdämmung Fachgerechtes montieren der Laibungsdämmung im Bereich der Fenster und türlaibungen. Ausführung aus Holzweichfaserstreifen ca. 30x200mm. Befestigt an Riegelwerk aus Vorposition mitteln Klammern/ Schrauben. Die Laibungsdämmung ist Winddicht an den Fensterstock anzuschließen.
Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel.
Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0011
Ausführung Leibungsdämmung
177.923
m
09.__.0013 Ausklinkungen Ausklinkungen Herstellen von rechteckigen Ausklinkungen im Bereich der fassadenschalung. Abmessung bis ca 30/30cm
09.__.0013
Ausklinkungen
60.00
St
09.__.0014 Holz- Unterkonstruktion Verkleidung Untersicht Dachüberstand Holz- Unterkonstruktion Verkleidung Untersicht Dachüberstand montieren einer Holz- Unterkonstruktion für Verkleidung Dachuntersicht. Die Unterkonstruktion ist am auskragenden Dachstuhl (Sparren, Pfetten, Kanthözer) gemäß statischen Erfordernissen sicher zu befestigen, und absolut waagerecht und niveaugkleich herzustellen. Abhanghöhe variiert von ca 0cm bis ca 30cm. Holzart: Fichte Holzschutz: Gebrauchsklasse 3.1, Material mit bauaufsichtlicher Zulassung Abgerechnet wird nach m2 Deckenuntersichtsverkleidung.
Die Unterkonstruktion wird fertig gekappt hergestellt und bereichsweise Kommissioniert montagefertig auf die Baustelle geliefert.
Montage der UK inkl. aller Anschlussdetails, Zuschnitte, Anpassungen
Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung.
Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel.
Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0014
Holz- Unterkonstruktion Verkleidung Untersicht Dachüberstand
339.097
m²
09.__.0015 Untersichtsschalung Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13 Untersichtsschalung Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13 Herstellen der Sichtschalung im "Über- Kopf- Bereich", an Deckenuntersicht Dachüberstand über OG1, die Schalbrettbreiten und Fugen gehen ohne Versatz von der vertikalen fassade in die horizontale "Über- Kopf- Deckenuntersichtsverkleidung" über. Sichtschalung Fichte. Bretter in 3 unterschiedlichen Querschnitten, im ungleichmäßigem Rythmus montiert. Brettquerschnitt 1: ca. 130/24mm Brettquerschnitt 2: ca 110/24mm Brettquerschnitt 3: ca 90/24 mm Schalung mit Falzausbildung an Längsseiten, scharfkantig, gehobelt und geschliffen. Die Falzausbildung ist so zu wählen, dass bei Längsstoßausführung eine durch den Falz hinterlegte Fuge mit Breite ca 8mm entsteht. Offene Fugen sind unzulässig. Schalbrettlänge bis ca 3,80m. Einbau: vertikal auf in sep. Position beschriebenen Traglattung, Befestigung: einschl. Befestigungsmittel V4A, verdeckt verschraubt Abstand Fugen vertikal: gleiche Fugenbreite <8mm.
Die Fassadenbretter werden fertig gekappt mit ca. 3cm Übermaß hergestellt und bereichsweise Kommisioniert montagefertig auf die Baustelle geliefert.
Montage der Fassadenbretter inkl. aller Anschlussdetails, Zuschnitte, Anpassungen
Fassadengerüst steht bauseitig zur Verfügung.
Montage inklusive sämtlicher Verbindungsmittel.
Alle Materialien hierfür werden von Eder Holzbau bereitgestellt.
09.__.0015
Untersichtsschalung Fichte- Sichtschalung, in 3 Querschnitten, S13
339.097
m²
11 Regiearbeiten
11
Regiearbeiten
Verrechnungssätze für Löhne
Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und
Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten.
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten,
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge,
- Gemeinkostenanteile,
- Gewinn.
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftrag-
geber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonn-
tags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind
gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tarif-
lichen Vereinbarung vergütet.
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als
Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallver-
sicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich
die Sozialkosten vergütet.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden
Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies
anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst
gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
Verrechnungssätze für Löhne
11.__.0001 Vorarbeiter Lohngruppe 5 Für Vorarbeiter.
Lohngruppe 5
11.__.0001
Vorarbeiter Lohngruppe 5
10.00
h
11.__.0002 Facharbeiter Lohngruppe 4 Für Facharbeiter.
Lohngruppe 4
11.__.0002
Facharbeiter Lohngruppe 4
10.00
h
11.__.0003 Facharbeiter Lohngruppe 3 Für Facharbeiter.
Lohngruppe 3
11.__.0003
Facharbeiter Lohngruppe 3
10.00
h