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Description
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Allgemeine Informationen
Bauvorhaben: Neubau Ruschestr. 50
Handwerkerstützpunkt WGLi
Ruschestraße 50
10367 Berlin Lichtenberg
Bauherr: WGLi | Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg e.G.
Landsberger Allee 180 B
10369 Berlin
Baubeschreibung
Der Neubau des Handwerkerstützpunkts der WGLi entsteht auf dem
Grundstück Ruschestraße 50 in Berlin-Lichtenberg. Das Gebäude umfasst
drei Geschosse Untergeschoss (ca. 170m2) , Erdgeschoss (ca. 310m2) und
Obergeschoss (300m2).
Grundstück
Das zu bebauende Grundstück befindet sich in der Ruschestraße 50 im
Berliner Bezirk Lichtenberg (PLZ 10367). Es liegt in der Gemarkung
Lichtenberg, Flur 912, Flurstück 724 (vorher 149 und 185) und befindet
sich im Eigentum der WGLi Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eG. Auch
das nördlich angrenzende Grundstück mit riegelförmiger Wohnbebauung
steht im Eigentum der WGLi.
Die Gesamtfläche des Baugrundstücks beträgt ca. 1.215 m².
Aufgrund der tieferen Lage des Baugrundstücks fügt sich der Neubau in
der Höhenentwicklung so ein, dass seine Traufhöhe etwa dem 1.
Obergeschoss des benachbarten Wohngebäude entspricht.
Gebäudeorganisation und Erschließung
Erschließung und Zufahrten:
Das Grundstück ist über zwei nebeneinander gelegene Zufahrten
erschlossen: eine Zufahrt für LKW zur Anlieferungszone und eine separate
Zufahrt für PKW. Die PKW-Zufahrt führt über eine Rampe auf die Ebene 3,
00 m, wo sich sowohl überdachte Parkplätze als auch Stellplätze im
Außenbereich befinden. Eine gemeinsame Gehwegüberfahrt in der Breite von
10,0 m wird beantragt.
Feuerwehrzufahrt und Rettungswege:
Eine separate Feuerwehrzufahrt ist nicht erforderlich, da im obersten
Geschoss die Rettung mittels tragbarer Steckleitern erfolgen kann. Die
Rettung erfolgt über ein Rettungspodest im hinteren Bereich des
Grundstücks. Der Zugang der Feuerwehr zu diesem Podest wird über das
benachbarte Grundstück gewährleistet, für das eine baulastrechtliche
Sicherung der notwendigen Wege bestehen wird.
Stützmauern:
Zur Abfangung des Geländes im Bereich der Aufstellflächen sind
Stützmauern aus Beton vorgesehen. Diese gewährleisten die notwendige
Stabilität und bieten eine langlebige Lösung zur Geländeformung. Sie
werden durch Gabionen ergänzt.
Stellplätze
Für den ruhenden Verkehr des Neubaus sind insgesamt 22 Stellplätze
vorgesehen, davon ein rollstuhlgerechter. Zwei Stellplätze im oberen
Bereich sind für Besucher reserviert, alle weiteren befinden sich im
unteren Bereich für die Fahrzeuge der Handwerker. Fünf der Stellplätze
werden mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet, während die
übrigen 15 für eine spätere Nachrüstung vorbereitet sind.
Fassade
Die Fassadenbekleidung besteht aus nachhaltigen Aluminium-Verbundplatten
(z.B. Alucobond) als hinterlüftete, vorgehängte Fassade. Auf den Platten
werden vorstehende Kanthölzer aus unbehandelter Lärche befestigt, um
eine ansprech-ende Holzoptik zu erzielen. Die Dämmung erfolgt mit
Mineralfaserdämmung in entsprechender Stärke, um die energetischen
Anforderungen des Gebäudeener-giegesetzes (GEG) zu erfüllen.
Nutzungskonzept und Barrierefreiheit
Das Gebäude wird als Handwerkerstützpunkt der Gebäudeklasse 3 genutzt.
Im Untergeschoss sind die Nebenräume untergebracht, im Erdgeschoss
befinden sich Lager- und Werkstattflächen, und das Obergeschoss umfasst
Büros sowie einen Konferenzraum. Die Barrierefreiheit wurde gemäß den
Vorgaben der Berliner Bauordnung umfassend berücksichtigt. Alle Bereiche
sind stufen- und schwellenlos gestaltet und barrierefrei über Zugänge,
Aufzüge und Türen und einen barrierefreien Aufzug erreichbar.
Baukonstruktion
Bauweise
Massive Bauweise in Stahlbeton und Kalksandsteinmauerwerk.
Gründung
Sohlplatte in WU-Stahlbeton; die Dimensionierung erfolgt nach statischen
Erfordernissen.
Außenwände
Untergeschoss in Stahlbeton, d = 20 cm, kein WU-Stahlbeton.
Entsprechend der Statik und den Erfordernissen Schallschutz werden die
tragenden Außenwände in Stahlbeton und Kalksandsteinmauerwerk d = 20 cm
ausgeführt.
Innenwände
Trennwände entsprechend der Statik und den Erfordernissen des Brand- und
Schallschutzes in GK-Trockenbau und Stahlbeton (TRH).
Nicht tragende Innenwände als gipskartonbeplankte Leichtbauwände.
Tragende Innenwände (TRH) aus Stahlbeton d = 20 cm.
Aufzugsschachtwände in Stahlbeton d = 20 cm.
Geschossdecken
Stahlbeton-Fertigteildecken (Brespa-Decken) entsprechend der Statik d =
25 26,5 cm unterseitig schalungsglatt, Stoßfugen verspachtelt.
Treppen
Treppenläufe als Stahlbetonfertigteilen, Dimensionierung gemäß Statik.
Podeste aus Ortbeton.
Treppengeländer als Stahlkonstruktion. Schallschutz über Tronsolen.
Fensterelemente
Kunststofffenster mit Isolier- und Sonnenschutzverglasung. Farbgebung
innen weiß oder anthrazit und außen anthrazit. Im Treppenhaus kommen
Aluminiumfenster mit Zweifachverglasung zum Einsatz, innen und außen
anthrazit.
Dach
Flachdach über OG als Stahlbeton-Fertigteildecke, entsprechend der
Statik Gebäudeteile d = 32 cm.
Wärmedämmung (EPS) gefällelos, Dämmstärke gem. GEG, Abdichtung nach DIN.
Extensive Dachbegrünung mit durchwurzelbarer Vegetationstragschicht als
Retentionsdach.
Attika als oberer Abschluss der Außenwände, umseitig wärmegedämmt,
Abdeckung in Aluminium.
Angaben zur Baustelle
Baugrund
Das Grundstück ist unbebaut und liegt ca. 1.5 m unterhalb der
Straßenoberkante. Das Grundstück ist zu den Nachbargebäuden und die
Straße durch Böschungen voneinander getrennt. Baugrund ist begrünt und
überwiegend eben. Die Zufahrten von der Ruschestraße sind gepflastert.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten bestehen straßenseitig über die Ruschestraße auf
das Grundstück.
Für die Lagerflächen stehen auf dem Grundstück zur Verfügung bzw. werden
nach Erfordernis aus dem öffentlichen Straßenland angemietet.
Transportwege zur Baustelle sind ebenerdig und werden befestigt.
Gerüste
Es werden keine Gerüste bauseits gestellt.
Gerüste/Arbeitsbühnen/Rollgerüste etc. für eine Arbeitshöhe über 2,0-4,
50m OKF sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind,
einzurechnen.
Nachbarschaft und Umgebung
Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwer-
ke/Wohngebäude vorhanden.
Termine und Fristen
- Beginn: Mitte Juni 2026
- Fertigstellung: Mitte August 2026
Hinweis Ausführungszeiten
Es sind die gesetzlichen Arbeitszeiten einzuhalten. Die werktägliche
Arbeitszeit auf der Baustelle ist begrenzt von jeweils 7:00 bis 18:00
Uhr, Montag bis Freitag. Zuschläge jeder Art während dieser Arbeitszeit
werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise
einzurechnen. Eventuelle Ausnahmen auf Grund von Genehmigungen für die
Ausführung von Nacht- oder Wochenendarbeit hat der AN
eigenverantwortlich einzuholen und der Objektüberwachung des AG vor
Ausführung zu übergeben. (Nachtarbeit von 22:00 bis 07:00 Uhr)
Die Genehmigung für evtl. technisch bedingte Nachtarbeit ist durch den
AN in Eigenverantwortung einzuholen.
Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte
Vergütung erfolgt nicht.
Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Mit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination wird bauseits
beauftragt:
- noch nicht benannt,
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Angebotsunterschrift, dass er
sich ein Bild vor Ort von der Gesamtsituation gemacht hat.
Allgemeine Informationen
Hinweis
Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe
durch eine Besichtigung Kenntnis über die örtlichen
Gegebenheiten sowie den Zufahrts- und
Baustelleneinrichtungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Aus Unkenntnis der vorgenannten Situation später
geltend gemachte Nachforderungen von Mehrkosten sind
nicht durch den AG zu verantwortenund somit
ausgeschlossen.
Der Bieter verpflichtet sich zur genauen Prüfung der
für das Angebot und für die Durchführung der
Abbrucharbeiten maßgebenden örtlichen Verhältnisse.
Hinweis
ZTV Allgemein
Mitbenutzung fremder Gerüste
Soweit längen- und flächenorientierte Gerüste zur
Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der AN,
die überlassenen Gerüste pfleglich zu behandeln.
Eigenmächtige Gerüstumbauten oder -rückbauten sind
unzulässig. Erforderliche Gerüstumbauten sind bei der
Objektüberwachung so rechtzeitig anzumelden (8-10 AT
vorher), so dass der Umbau mit dem AN Gerüstbau und
möglichen anderen Auftragnehmern, die das Gerüst
zeitgleich nutzen wollen, abgestimmt werden kann.
Ordnung und Sauberkeit
Es ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der
Ordnung und Sauberkeit zu richten. Die Baustelle, sowie
die Lager - und Arbeitsplätze sind in einem
ordentlichen Zustand zu halten und am Ende jeder
Arbeitsschicht aufzuräumen. Abfall, Restmaterial,
Verschnitt, Verpackungsmaterial, Brotzeitreste etc.
sind vom AN eigenverantwortlich zu entsorgen.
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen
Gemäß Planliste, nur digital.
Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende
Ausführungs-unterlagen
Siehe Leistungsverzeichnis.
Sonstiges Ausführungsunterlagen
Alle freigegebenen Ausführungspläne des AG werden dem
AN nur digital übergeben. Pläne vom AN sind in
Papierform auszudrucken und als Ausführungs-unterlagen
auf der Baustelle zu verwenden und ständig in aktueller
Fassung vorzuhalten.
Bautagesberichte
Der AN hat Bautagesberichte arbeitstäglich (also nicht
z.B. als Wochenzu-sammenfassungen !) zu führen und
davon dem AG und seiner Objektüber-wachung zu Ende
jeder Arbeitswoche einen SCAN per eMail zu übergeben.
Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die
Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können,
insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art
der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl
und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von
Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort
der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben
über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen
größeren Umfangs, Betonierungszeiten udgl.), Abnahmen
nach § 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der
Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Das gilt
auch für Nachunternehmer des beauftragten AN.
Kommunikaton auf der Baustelle
Je Arbeitsgruppe/Kolonne ist ein gut deutschsprachiger,
auch in technischer Hinsicht intern weisungsbefugter
Vorarbeiter ganztägig beizustellen; dies gilt
inbesondere auch, wenn vom AN Leistungen an zugelassene
Subunternehmer, Werkvertragskolonnen, Montagepartner
vergeben werden.
Sollte dies nicht erfolgen, werden alle für den AN
Tätigen solange der Baustelle verwiesen, bis die hier
formulierte Vertragspflicht (wieder) eingehalten ist.
Eigener Verzug des AN und/ oder Behinderungen Dritter
die dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten
des AN.
Allgemein
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch
technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen. Alle verbauten
Materialien und Konstruktionen sind mit entspr.
Unterlagen/ Angaben zu dokumentieren.
Sonstige Angaben
Abrechnungspläne, Aufmaße
Der Auftragnehmer hat Abrechnungspläne zu erstellen und
auch bereits mit den Abschlagsrechnungen einzureichen.
Aufmaße sind getrennt von den Rechnungen als steigendes
Aufmaß zu erstellen (Aufmaßblätter), es dürfen nur
gleiche Positionen auf einer Seite aufgeführt werden.
Rechnungsstellungen, die dem nicht entsprechen oder
durch die Objektüberwachung nicht "rasch und sicher"
geprüft werden können (VOB/B), werden zurück gewiesen.
.
ZTV Allgemein
ZTV Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und
die Montage von Aluminium-Bauelementen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Verglasungsarbeiten.
Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und
das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten,
wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung.
Vereinfachte Schreibweise
- AG = Auftraggeber,
- AN = Auftragnehmer (Bieter),
Konstruktionssystem
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der
Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde. Die Profil-,
Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den
gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers
erfolgen.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes ist das vorliegende
Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes
nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer
harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer
Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine
Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche
Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen.
Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat
geforderten wesent-lichen Merkmale sind in der
Leistungserklärung anzugeben.
Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte
zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung
mit den technischen Regeln, den allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeug-nissen oder den Zustimmungen
im Einzelfall ausgestattet werden.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich
am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die
Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage
bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß
unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der
Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu
vereinbaren.
Werk und Montageplanung
Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die
Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen
Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu
liefern.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße,
Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile
sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif.
3.1.7). Grundsätzlich sind die Detaildarstellungen in
Zeichnungen, Maßstab mind. 1:5 und in 3-facher
Ausfertigung, zu liefern.
Toleranzen
Aus dem RAL Leitfaden zur Montage: 2020-03, Ziffer 3.1.
2, Nr. 15, Seite 37 sind projektspezifische Toleranzen
zur Montage festzulegen.
Profilauswahl
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig,
bei denen die Innen- und Außenschalen durch
Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig
miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen
gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der
zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die
dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden
Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen
werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen
Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der
DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für
die Auswahl zu berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte
Konstruktion einzuhalten. Alle Verbundprofile der
Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikamm-
ersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone)
auszuführen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche
Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der
Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig
ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass
anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste,
außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird,
ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle
hergestellt werden müssen. Die Belüftung des
Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den
Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren
Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf
eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu
achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von
Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende
Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu
verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch
im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für Dreh-,
Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung
vorgeschrieben.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und
Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen
entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind
mit Kappen abzudecken.
Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die
Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar
und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster
und am Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen
Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der
Öffnungen untereinander soll bei diesem
Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine
Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der
Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen
Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der
Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße
sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine
gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle
hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau,
einschließlich der dicht auszuführenden Eckaus-
bildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle
erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und
Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter
Berücksichtigung der Scheibengrößen und der
Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-
Herstellers zu ermitteln.
DIE ANGABE DER LICHT- UND ENERGIEWERTE ERFOLGT NACH DIN
EN 410. SIE BEZIEHEN SICH AUF EINEN STANDARDAUFBAU.
ABWEICHUNGEN VOM STANDARDAUFBAU UND EINBAULAGE AUS DER
SENKRECHTEN FÜHREN ZU WERTÄNDERUNGEN.
- Technische Richtlinien des Instituts des
Glashandwerks für Verglasungstechnik
und Fensterbau, Hadamar (IGH),
- DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit
Dichtstoffen,
- Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die
Verglasung von Fenstern
vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim,
Die Verglasungen sind gemäß den "Glasbemessungs- und
Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN
18545 "Anforderungen an Glasfalze und
Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN 12488
(Verklotzung) auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN
1249-11, auszuführen.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen,
dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung
auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit
den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den
Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente
müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus
Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und
lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind
nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss
durch den Auftraggeber anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind
in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben,
Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen
Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt
werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen
Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu berücksichtigen und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur
Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der
Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten
Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende
Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen
Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen
aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und
Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Der Meterriss ist, gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage
2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37, in jedem
Stockwerk nicht weiter als 10 Meter von jedem Einbauort
einer nachfolgend beschriebenen Leistung angeordnet.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM
einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung
und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungs-zweck
entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im
vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen
genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe
auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die
Versiegelung muss unter Berücksichtigung der
konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden
Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so
haften, dass sie - unter Berücksichtigung der
zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von
den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit
bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der
Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen
Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-
Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit
Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren
Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit,
entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen.
Wird die Bauab-dichtungsfolie verklebt, so müssen die
Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen
sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu
achten, dass die dampfdichten Materialien auf der
warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten
Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind
fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente
zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw.
abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauer-
elastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu
angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung
von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und
feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt
und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen,
Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.)
unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung
auf raumseitigen Bau-teiloberflächen darf die
raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN
4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C
Außentemperatur, bei einer korrespondierenden
Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von
Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind
gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem
Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein
gesonderter Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die
Mindestanforderungen nach-gewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima
und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die
Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anfor-derungen aus
Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind
in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und DIN 18533
enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage
der RAL-Güte-gemeinschaften Fenster und Haustüren,
Frankfurt a. M. empfohlen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element
zur kalten Außen-seite, sowie zur warmen Innenseite,
ist entsprechend der Anforderungen aus dem
Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
für Bauanschlüsse auszuführen.
Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als
Elementabdichtungen.
Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen.
Materialdicke: 0,75 mm
Folienbreite seitlich: ca. 250 mm
Folienbreite oben: ca. 250 mm
Folienbreite unten: ca. 250 mm
Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der
Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der
Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert
sein, wird dieses gesondert beschrieben.
Fensterbänke
Bei Fensterbänken mit einer Ausladung > 150 mm ist die
vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden
Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern. Die
Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer
Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von
ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten. Der Anteil der
beschich-teten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht
unterschreiten. Fensterbänke sind grundsätzlich so
auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen
über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das
Gebäude bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann. Die
Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der
Fassade weitgehend vermieden wird. Die Neigung der
Attikaverkleidungen sowie der Fensterbänke darf 5%
nicht unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten
über der Vorderkante der fertigen Fassade soll
mindestens 30-40 mm betragen. Der Überstand darf 20 mm
entsprechend den Richtlinien für die Planung und
Ausführung von Dächern mit Abdichtungen -
Flachdachrichtlinien nicht unterschreiten. Die
Befestigung ist grundsätzlich nach statischen
Erfordernissen auszuführen, sowie sind thermisch
bedingte Längen-änderungen durch ausreichende
Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen.
Verankerung Fenster / Tür
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß
DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch
ausreichend zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften
Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2014-03,
Ziffer 3.1.2, Nr.7 Seite 23 ist zu berücksichtigen.
Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver)
Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche
muss mit GSB International und/oder QUALICOAT
gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer
Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben
des Nass-lackherstellers, erfolgen. Der ausführende
Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der
GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbe-
schichtung von Bauteilen aus Aluminium",
Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des
Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die
Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6,
90403 Nürnberg) sein.
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Farbton außen: - RAL 7016,
Farbton innen: - RAL 7016,
Türbänder: - Inox (Edelstahl),
Betätigungen/Handhaben Türen: - Inox (Edelstahl),
Alle Profile erhalten den gleichen Farbton.
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne
Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die
nachstehenden Vorgaben:
Anforderungen an die Bauteile
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung
durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen.
Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitäts-erklärung
die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen
Anforderungen nach DIN EN zu erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf
Standardelemente. Gegebenenfalls können andere
Elementformen/Öffnungsvarianten oder
Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen
haben.
Außentüren nach DIN EN 14351-1
Türelement: -
Uw = 1,8 W/(m²K),
Luftdurchlässigkeit nach
DIN EN 12207 Klassifizierung: - 2,
Schlagregendichtheit nach
DIN EN 12208 Klassifizierung, -
Prüfverfahren A: 3A,
Widerstandsfähigkeit bei Windlast
nach DIN EN 12210 Klassifizierung: - C2,
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der
Lichttransmissionsgrad sind objektbe-zogen über die CE-
Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 inkl.
der nationalen Anhänge
Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss.
Windzone: - II,
Geländekategorie: - IV,
Gebäudehöhe h: - 20 m,
Einbauhöhe Ze: - 0 m,
Gebäudebreite b: - 20 m,
Gebäudetiefe d: - 20 m,
Höhe über NHN - 34,33 m,
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN
1991-1-1 und -2 inkl. der nationalen Anhänge.
Zusatzlasten mit: - 1.0 KN/m,
wirkend in: - Brüstungshöhe,
Aluminium Systembeschreibung
Schüco ADS 75HD. HI, wärmegedämmtes Aluminium Tür-
System mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale:
Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen
umlaufender 7 mm Schatten-fuge.
Fünf-Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet,
bestehend aus drei Alu-miniumschalen die mittels
spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden
sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem
großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und
Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als
"schubloser Verbund" auszuführen.
Die Entkopplung muss zwischen der äußeren
Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den
Bi-Metall-Effect zu verringern.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf
Gehrung gefertigten Flügel-profil auszuführen
Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei
Anschlagsdichtungs-ebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium
Mittelschale, nicht im Isoliersteg. Eine
Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die
Mittelschale möglich.
Der untere Türabschluss ist, soweit keine anderen
Anforderungen an den Fußpunkt durch Normen /
Richtlinien / LBO's gegeben sind, mit einer stabili-
sierenden, zwischen gesetzten thermisch getrennten
Aluminium- Schwelle und entsprechenden
Dichtformstücken, auszustatten.
Profilbautiefen:
Blendrahmen, Pfosten, Riegel: - 75 mm,
Flügelrahmen (Tür): - 75 mm,
Profilansichtsbreiten:
Blendrahmen / Sockel, unten: - 127 mm,
Blendrahmen, seitlich und oben: - 76 mm,
Pfosten: - 108 mm,
Riegel: - 108 mm,
Flügelrahmen, nach außen öffnend: - 119 mm,
Blendrahmenverbreiterung: - 44 mm,
Verglasungen für Außenelemente
Wärmeschutz-2-fach-Glas, Float
Glasaufbau:
Glasart außen: - Float,
Glasart innen: - Float,
- mit thermisch verbessertem Randverbund,
Technische Daten:
Gesamtenergiedurchlässigkeit g: - 30 %,
U-Wert Ug: - 1,0 W/m²K,
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
Wärmeschutz-2-fach-Glas, VSG / VSG
Für Türen und Sicherheitsverglasungen nach Trav-
Richtlinien.
Glasaufbau:
Glasart außen: - VSG,
Glasart innen: - VSG,
- mit thermisch verbessertem Randverbund,
Technische Daten:
Gesamtenergiedurchlässigkeit g: - 30 %,
U-Wert Ug: - 1,0 W/m²K,
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
Verbundpaneel
Innenschale:
- 2 mm Aluminiumblech,
Dämmkern:
- 33 mm Polystyrol-Hartschaum,
Außenschale:
- 3 mm Aluminiumblech,
- mit thermisch verbessertem Abstandshalter,
Technische Daten:
U-Wert Up:
- 0,72 W/m²K,
Gesamtdicke:
- 38 mm,
Baukörperanschlüsse für Fenster / Türelemente
Anschluss seitl. (Fenster/ Tür)
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente
werden außen bündig mit dem tragenden Baukörper
eingebaut. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der
Elemente ein Wärmedämmverbundsystem, bzw. wärmegedämmte
Vorhang-fassade aufgebracht.
Der Bereich zwischen Blendrahmen und Baukörper ist
vollflächig, absolut lückenlos mit Wärmedämmung zu
verfüllen.
Innen ist die Anschlussfuge zwischen Blendrahmen und
Baukörper mit dauer-elastischen Dichtstoffen zu
versiegeln.
Außen ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer
Dichtungsfolie auszuführen, die auf dem tangierenden,
tragenden Baukörper und den Elementen zu verkleben ist.
Anschluss oben (Fenster/ Tür)
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente
werden außen bündig mit dem tragenden Baukörper
eingebaut. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der
Elemente ein Wärmedämmverbundsystem, bzw. wärmegedämmte
Vorhang-fassade aufgebracht.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben.
Anschluss unten (Türen) Nullschwelle
Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca. 15 cm.
Der Fußpunkt der Tür ist gemäß DIN 18040-2
"Barrierefreies Bauen" sowie MBO § 50 auszuführen.
Das Element wird mit einem wärmegedämmten, im Bereich
des Fußbodenaufbaues eingelassenen Schwellenprofil mit
Abdeckprofil zum Verschließen der Schwelle ausgeführt.
Diese Abdeckung ist auf das Niveau der Oberkante des
Fertigfußbodens zu montieren.
In dem Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne
integriert, die mittels eines Rückschlagventiles eine
kontrollierte Ableitung sicherstellt.
Zur Befestigung der Konstruktion am unteren Baukörper
ist ein statisch aus-reichend dimensionierten
Stahlwinkel zu verankern.
Unterhalb des Schwellenprofils ist ein KS-Basisprofil
anzuordnen. Der Bereich zwischen dem KS-Basisprofil und
dem Rohfußboden ist zu unterfüttern und vollflächig mit
Wärmedämmung auszufüllen.
Die äußere Abdichtung des Anschlusses erfolgt mit einer
Dichtungsfolie, die bis über die Stirnseite der
bauseitigen Betonsohle herunterzuführen ist.
Das Sockelprofil der Tür ist zusätzlich mit einem
Wetterschenkel zu versehen.
Der Anschluss der bodentiefen Elemente ist hinsichtlich
seiner unteren Ausbildung gemäß den Anforderungen aus
der DIN 18531 / 18533, bezüglich der Bodenfeuchte,
stauendes Sickerwasser sowie aufstauendes Sickerwasser,
auszuführen.
Bauseits ist eine rückstaufreie Ableitung des
Oberflächen Wassers sicherzustellen.
Dieses ist durch eine vor den Elementen angeordnete
bauseitige Drain- / Entwässerungsrinne, begehbar sowie
rollstuhlbefahrbar, zu gewährleisten.
Baukörperanschlüsse für Innenbauteile
Anschluss Innenelemente
Sämtliche Anschlüsse sind beidseitig umlaufend mit
Wandanschlusswinkeln und beidseitiger dauerelastischer
Versiegelung auszuführen.
ZTV Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Materialtransport
Materialtransport ist in Absprache mit der BL über
Fassadengerüst und das Treppenhaus oder Rampe möglich.
Der Transport aller Produkte und Materialien zum
Einbauort obliegt dem Auftragnehmer.
Materialtransport
1 Metallbauarbeiten Türen
1
Metallbauarbeiten Türen
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2 Technische Bearbeitung
1.2
Technische Bearbeitung
1.3 Stahlblech-Türen,
1.3
Stahlblech-Türen,
1.4 Aluminium-Glaselemente, Innentüren
1.4
Aluminium-Glaselemente, Innentüren
1.5 Aluminium- Glaselemente, Außentüranlagen
1.5
Aluminium- Glaselemente, Außentüranlagen
1.6 Sektionaltoranlage, EG
1.6
Sektionaltoranlage, EG
1.7 Stundenlohnarbeiten
1.7
Stundenlohnarbeiten