307 - Metallbauarbeiten
Handwerkerstützpunkt
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Allgemeine Informationen Bauvorhaben: Neubau Ruschestr. 50   Handwerkerstützpunkt WGLi   Ruschestraße 50   10367 Berlin Lichtenberg Bauherr: WGLi | Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg e.G.   Landsberger Allee 180 B   10369 Berlin Baubeschreibung Der Neubau des Handwerkerstützpunkts der WGLi entsteht auf dem Grundstück Ruschestraße 50 in Berlin-Lichtenberg. Das Gebäude umfasst drei Geschosse  Untergeschoss (ca. 170m2) , Erdgeschoss (ca. 310m2) und Obergeschoss (300m2). Grundstück Das zu bebauende Grundstück befindet sich in der Ruschestraße 50 im Berliner Bezirk Lichtenberg (PLZ 10367). Es liegt in der Gemarkung Lichtenberg, Flur 912, Flurstück 724 (vorher 149 und 185) und befindet sich im Eigentum der WGLi Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eG. Auch das nördlich angrenzende Grundstück mit riegelförmiger Wohnbebauung steht im Eigentum der WGLi. Die Gesamtfläche des Baugrundstücks beträgt ca. 1.215 m². Aufgrund der tieferen Lage des Baugrundstücks fügt sich der Neubau in der Höhenentwicklung so ein, dass seine Traufhöhe etwa dem 1. Obergeschoss des benachbarten Wohngebäude entspricht. Gebäudeorganisation und Erschließung Erschließung und Zufahrten: Das Grundstück ist über zwei nebeneinander gelegene Zufahrten erschlossen: eine Zufahrt für LKW zur Anlieferungszone und eine separate Zufahrt für PKW. Die PKW-Zufahrt führt über eine Rampe auf die Ebene  3, 00 m, wo sich sowohl überdachte Parkplätze als auch Stellplätze im Außenbereich befinden. Eine gemeinsame Gehwegüberfahrt in der Breite von 10,0 m wird beantragt. Feuerwehrzufahrt und Rettungswege: Eine separate Feuerwehrzufahrt ist nicht erforderlich, da im obersten Geschoss die Rettung mittels tragbarer Steckleitern erfolgen kann. Die Rettung erfolgt über ein Rettungspodest im hinteren Bereich des Grundstücks. Der Zugang der Feuerwehr zu diesem Podest wird über das benachbarte Grundstück gewährleistet, für das eine baulastrechtliche Sicherung der notwendigen Wege bestehen wird. Stützmauern: Zur Abfangung des Geländes im Bereich der Aufstellflächen sind Stützmauern aus Beton vorgesehen. Diese gewährleisten die notwendige Stabilität und bieten eine langlebige Lösung zur Geländeformung. Sie werden durch Gabionen ergänzt. Stellplätze Für den ruhenden Verkehr des Neubaus sind insgesamt 22 Stellplätze vorgesehen, davon ein rollstuhlgerechter. Zwei Stellplätze im oberen Bereich sind für Besucher reserviert, alle weiteren befinden sich im unteren Bereich für die Fahrzeuge der Handwerker. Fünf der Stellplätze werden mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet, während die übrigen 15 für eine spätere Nachrüstung vorbereitet sind. Fassade Die Fassadenbekleidung besteht aus nachhaltigen Aluminium-Verbundplatten (z.B. Alucobond) als hinterlüftete, vorgehängte Fassade. Auf den Platten werden vorstehende Kanthölzer aus unbehandelter Lärche befestigt, um eine ansprech-ende Holzoptik zu erzielen. Die Dämmung erfolgt mit Mineralfaserdämmung in entsprechender Stärke, um die energetischen Anforderungen des Gebäudeener-giegesetzes (GEG) zu erfüllen. Nutzungskonzept und Barrierefreiheit Das Gebäude wird als Handwerkerstützpunkt der Gebäudeklasse 3 genutzt. Im Untergeschoss sind die Nebenräume untergebracht, im Erdgeschoss befinden sich Lager- und Werkstattflächen, und das Obergeschoss umfasst Büros sowie einen Konferenzraum. Die Barrierefreiheit wurde gemäß den Vorgaben der Berliner Bauordnung umfassend berücksichtigt. Alle Bereiche sind stufen- und schwellenlos gestaltet und barrierefrei über Zugänge, Aufzüge und Türen und einen barrierefreien Aufzug erreichbar. Baukonstruktion Bauweise Massive Bauweise in Stahlbeton und Kalksandsteinmauerwerk. Gründung Sohlplatte in WU-Stahlbeton; die Dimensionierung erfolgt nach statischen Erfordernissen. Außenwände Untergeschoss in Stahlbeton, d = 20 cm, kein WU-Stahlbeton. Entsprechend der Statik und den Erfordernissen Schallschutz werden die tragenden Außenwände in Stahlbeton und Kalksandsteinmauerwerk d = 20 cm ausgeführt. Innenwände Trennwände entsprechend der Statik und den Erfordernissen des Brand- und Schallschutzes in GK-Trockenbau und Stahlbeton (TRH). Nicht tragende Innenwände als gipskartonbeplankte Leichtbauwände. Tragende Innenwände (TRH) aus Stahlbeton d = 20 cm. Aufzugsschachtwände in Stahlbeton d = 20 cm. Geschossdecken Stahlbeton-Fertigteildecken (Brespa-Decken) entsprechend der Statik d = 25  26,5 cm unterseitig schalungsglatt, Stoßfugen verspachtelt. Treppen Treppenläufe als Stahlbetonfertigteilen, Dimensionierung gemäß Statik. Podeste aus Ortbeton. Treppengeländer als Stahlkonstruktion. Schallschutz über Tronsolen. Fensterelemente Kunststofffenster mit Isolier- und Sonnenschutzverglasung. Farbgebung innen weiß oder anthrazit und außen anthrazit. Im Treppenhaus kommen Aluminiumfenster mit Zweifachverglasung zum Einsatz, innen und außen anthrazit. Dach Flachdach über OG  als Stahlbeton-Fertigteildecke, entsprechend der Statik Gebäudeteile d = 32 cm. Wärmedämmung (EPS) gefällelos, Dämmstärke gem. GEG, Abdichtung nach DIN. Extensive Dachbegrünung mit durchwurzelbarer Vegetationstragschicht als Retentionsdach. Attika als oberer Abschluss der Außenwände, umseitig wärmegedämmt, Abdeckung in Aluminium. Angaben zur Baustelle Baugrund Das Grundstück ist unbebaut und liegt ca. 1.5 m unterhalb der Straßenoberkante. Das Grundstück ist zu den Nachbargebäuden und die Straße durch Böschungen voneinander getrennt. Baugrund ist begrünt und überwiegend eben. Die Zufahrten von der Ruschestraße sind gepflastert. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten bestehen straßenseitig über die Ruschestraße auf das Grundstück. Für die Lagerflächen stehen auf dem Grundstück zur Verfügung bzw. werden nach Erfordernis aus dem öffentlichen Straßenland angemietet. Transportwege zur Baustelle sind ebenerdig und werden befestigt. Gerüste Es werden keine Gerüste bauseits gestellt. Gerüste/Arbeitsbühnen/Rollgerüste etc. für eine Arbeitshöhe über 2,0-4, 50m OKF sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Nachbarschaft und Umgebung Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind benachbarte Bauwer- ke/Wohngebäude vorhanden. Termine und Fristen - Beginn: Mitte Juni  2026 - Fertigstellung: Mitte August 2026 Hinweis Ausführungszeiten Es sind die gesetzlichen Arbeitszeiten einzuhalten. Die werktägliche Arbeitszeit auf der Baustelle ist begrenzt von jeweils 7:00 bis 18:00 Uhr, Montag bis Freitag. Zuschläge jeder Art während dieser Arbeitszeit werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Eventuelle Ausnahmen auf Grund von Genehmigungen für die Ausführung von Nacht- oder Wochenendarbeit hat der AN eigenverantwortlich einzuholen und der Objektüberwachung des AG vor Ausführung zu übergeben. (Nachtarbeit von 22:00 bis 07:00 Uhr) Die Genehmigung für evtl. technisch bedingte Nachtarbeit ist durch den AN in Eigenverantwortung einzuholen. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Sicherheits- und Gesundheitskoordination Mit der Sicherheits- und Gesundheitskoordination wird bauseits beauftragt: - noch nicht benannt, Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Angebotsunterschrift, dass er sich ein Bild vor Ort von der Gesamtsituation gemacht hat.
Allgemeine Informationen
Hinweis Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe durch eine Besichtigung Kenntnis über die örtlichen Gegebenheiten sowie den Zufahrts- und Baustelleneinrichtungsmöglichkeiten zu verschaffen. Aus Unkenntnis der vorgenannten Situation später geltend gemachte Nachforderungen von Mehrkosten sind nicht durch den AG zu verantwortenund somit ausgeschlossen. Der Bieter verpflichtet sich zur genauen Prüfung der für das Angebot und für die Durchführung der Abbrucharbeiten maßgebenden örtlichen Verhältnisse.
Hinweis
ZTV Allgemein Mitbenutzung fremder Gerüste Soweit längen- und flächenorientierte Gerüste zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der AN, die überlassenen Gerüste pfleglich zu behandeln. Eigenmächtige Gerüstumbauten oder -rückbauten sind unzulässig. Erforderliche Gerüstumbauten sind bei der Objektüberwachung so rechtzeitig anzumelden (8-10 AT vorher), so dass der Umbau mit dem AN Gerüstbau und möglichen anderen Auftragnehmern, die das Gerüst zeitgleich nutzen wollen, abgestimmt werden kann. Ordnung und Sauberkeit Es ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit zu richten. Die Baustelle, sowie die Lager - und Arbeitsplätze sind in einem ordentlichen Zustand zu halten und am Ende jeder Arbeitsschicht aufzuräumen. Abfall, Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial, Brotzeitreste etc. sind vom AN eigenverantwortlich zu entsorgen. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Gemäß Planliste, nur digital. Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungs-unterlagen Siehe Leistungsverzeichnis. Sonstiges Ausführungsunterlagen Alle freigegebenen Ausführungspläne des AG werden dem AN nur digital  übergeben. Pläne vom AN sind in Papierform auszudrucken und als Ausführungs-unterlagen auf der Baustelle zu verwenden und ständig in aktueller Fassung vorzuhalten. Bautagesberichte Der AN hat Bautagesberichte arbeitstäglich (also nicht z.B. als Wochenzu-sammenfassungen !) zu führen und davon dem AG und seiner Objektüber-wachung zu Ende jeder Arbeitswoche einen SCAN per eMail zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Betonierungszeiten udgl.), Abnahmen nach § 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Das gilt auch für Nachunternehmer des beauftragten AN. Kommunikaton auf der Baustelle Je Arbeitsgruppe/Kolonne ist ein gut deutschsprachiger, auch in technischer Hinsicht intern weisungsbefugter Vorarbeiter ganztägig beizustellen; dies gilt inbesondere auch, wenn vom AN Leistungen an zugelassene Subunternehmer, Werkvertragskolonnen, Montagepartner vergeben werden. Sollte dies nicht erfolgen, werden alle für den AN Tätigen solange der Baustelle verwiesen, bis die hier formulierte Vertragspflicht (wieder) eingehalten ist. Eigener Verzug des AN und/ oder Behinderungen Dritter die dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des AN. Allgemein Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Alle verbauten Materialien und Konstruktionen sind mit entspr. Unterlagen/ Angaben zu dokumentieren. Sonstige Angaben Abrechnungspläne, Aufmaße Der Auftragnehmer hat Abrechnungspläne zu erstellen und auch bereits mit den Abschlagsrechnungen einzureichen. Aufmaße sind getrennt von den Rechnungen als steigendes Aufmaß zu erstellen (Aufmaßblätter), es dürfen nur gleiche Positionen auf einer Seite aufgeführt werden. Rechnungsstellungen, die dem nicht entsprechen oder durch die Objektüberwachung nicht "rasch und sicher" geprüft werden können (VOB/B), werden zurück gewiesen. .
ZTV Allgemein
ZTV Metallbau- und Verglasungsarbeiten Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen. Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen. Hinweis zu aufgeführte Normen etc.: Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Vereinfachte Schreibweise - AG = Auftraggeber, - AN = Auftragnehmer (Bieter), Konstruktionssystem Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Schüco-Aluminium-Konstruktionen zugrunde. Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen. Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes ist das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen. Qualitätssicherung Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesent-lichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben. Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeug-nissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden. Baumaße Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Werk und Montageplanung Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.7). Grundsätzlich sind die Detaildarstellungen in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:5 und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern. Toleranzen Aus dem RAL Leitfaden zur Montage: 2020-03, Ziffer 3.1. 2, Nr. 15, Seite 37 sind projektspezifische Toleranzen zur Montage festzulegen. Profilauswahl Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen. Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikamm- ersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen. Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen. Profilverbindungen Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern. Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben. Flügeldichtungen Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben. Entwässerung der Konstruktion Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken. Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen Entwässerung: Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden. Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen. Verglasung Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar. Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckaus- bildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken. Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas- Herstellers zu ermitteln. DIE ANGABE DER LICHT- UND ENERGIEWERTE ERFOLGT NACH DIN EN 410. SIE BEZIEHEN SICH AUF EINEN STANDARDAUFBAU. ABWEICHUNGEN VOM STANDARDAUFBAU UND EINBAULAGE AUS DER SENKRECHTEN FÜHREN ZU WERTÄNDERUNGEN. - Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik   und Fensterbau, Hadamar (IGH), - DIN 18545 Abdichten  von Verglasungen mit Dichtstoffen, - Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern   vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim, Die Verglasungen sind gemäß  den "Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 "Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen. Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen. Einbau der Elemente Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden. Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den Auftraggeber anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu befolgen. Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Der Meterriss ist, gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37, in jedem Stockwerk nicht weiter als 10 Meter von jedem Einbauort einer nachfolgend beschriebenen Leistung angeordnet. Abdichtung zum Baukörper Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungs-zweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs- Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauab-dichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Feuchtigkeitsschutz Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauer- elastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt. Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bau-teiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden. Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten. Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nach-gewiesen werden. Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anfor-derungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden. Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und DIN 18533 enthalten. Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Güte-gemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M. empfohlen. Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außen-seite, sowie zur warmen Innenseite, ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen. Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen. Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen. Materialdicke: 0,75 mm Folienbreite seitlich: ca. 250 mm Folienbreite oben: ca. 250 mm Folienbreite unten: ca. 250 mm Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben. Fensterbänke Bei Fensterbänken mit einer Ausladung > 150 mm ist die vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern. Die Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von ca. 1,5 mm Dicke zu beschichten. Der Anteil der beschich-teten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht unterschreiten. Fensterbänke sind grundsätzlich so auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann. Die Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Die Neigung der Attikaverkleidungen sowie der Fensterbänke darf 5% nicht unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkanten über der Vorderkante der fertigen Fassade soll mindestens 30-40 mm betragen. Der Überstand darf 20 mm entsprechend den Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien nicht unterschreiten. Die Befestigung ist grundsätzlich nach statischen Erfordernissen auszuführen, sowie sind thermisch bedingte Längen-änderungen durch ausreichende Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen. Verankerung Fenster / Tür Die Verankerung von Fenster- und Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen. Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2014-03, Ziffer 3.1.2, Nr.7 Seite 23 ist zu berücksichtigen. Oberflächenbehandlung, Farb-Beschichtung (Pulver) Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nass-lackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbe- schichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein. Farbbestimmung Metallbauarbeiten Farbton außen: - RAL 7016, Farbton innen: - RAL 7016, Türbänder: - Inox (Edelstahl), Betätigungen/Handhaben Türen: - Inox (Edelstahl), Alle Profile erhalten den gleichen Farbton. Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben: Anforderungen an die Bauteile Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitäts-erklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären. Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente. Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben. Außentüren nach DIN EN 14351-1 Türelement:                                          - Uw = 1,8 W/(m²K), Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung:             - 2, Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung,             - Prüfverfahren A: 3A, Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung:    - C2, Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbe-zogen über die CE- Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen. Lastannahmen Winddruck auf  Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 inkl. der nationalen Anhänge Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss. Windzone: - II, Geländekategorie: - IV, Gebäudehöhe h: - 20 m, Einbauhöhe Ze: - 0 m, Gebäudebreite b: - 20 m, Gebäudetiefe d: - 20 m, Höhe über NHN - 34,33 m, Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1 und -2 inkl. der nationalen Anhänge. Zusatzlasten mit: - 1.0 KN/m, wirkend in: - Brüstungshöhe, Aluminium Systembeschreibung Schüco ADS 75HD. HI, wärmegedämmtes Aluminium Tür- System mit 75 mm Grundbautiefe. Konstruktionsmerkmale: Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen umlaufender 7 mm Schatten-fuge. Fünf-Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet, bestehend aus drei Alu-miniumschalen die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind. Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser Verbund" auszuführen. Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den Bi-Metall-Effect zu verringern. Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügel-profil auszuführen Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei Anschlagsdichtungs-ebenen erfolgen. Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium Mittelschale, nicht im Isoliersteg. Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale möglich. Der untere Türabschluss ist, soweit keine anderen Anforderungen an den Fußpunkt durch Normen / Richtlinien / LBO's gegeben sind, mit einer stabili- sierenden, zwischen gesetzten thermisch getrennten Aluminium- Schwelle und entsprechenden Dichtformstücken, auszustatten. Profilbautiefen: Blendrahmen, Pfosten, Riegel: - 75 mm, Flügelrahmen (Tür): - 75 mm, Profilansichtsbreiten: Blendrahmen / Sockel, unten: - 127 mm, Blendrahmen, seitlich und oben: - 76 mm, Pfosten: - 108 mm, Riegel: - 108 mm, Flügelrahmen, nach außen öffnend: - 119 mm, Blendrahmenverbreiterung: - 44 mm, Verglasungen für Außenelemente Wärmeschutz-2-fach-Glas, Float Glasaufbau: Glasart außen:      - Float, Glasart innen:      - Float, - mit thermisch verbessertem Randverbund, Technische Daten: Gesamtenergiedurchlässigkeit   g:   - 30 %, U-Wert Ug:   - 1,0 W/m²K, Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. Wärmeschutz-2-fach-Glas, VSG / VSG Für Türen und Sicherheitsverglasungen nach Trav- Richtlinien. Glasaufbau: Glasart außen:      - VSG, Glasart innen:      - VSG, - mit thermisch verbessertem Randverbund, Technische Daten: Gesamtenergiedurchlässigkeit   g:   - 30 %, U-Wert Ug:   - 1,0 W/m²K, Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet. Verbundpaneel Innenschale:    - 2 mm Aluminiumblech, Dämmkern: - 33 mm Polystyrol-Hartschaum, Außenschale: - 3 mm Aluminiumblech, - mit thermisch verbessertem Abstandshalter, Technische Daten: U-Wert Up:     - 0,72 W/m²K, Gesamtdicke:   - 38 mm, Baukörperanschlüsse für Fenster / Türelemente Anschluss seitl. (Fenster/ Tür) Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente werden außen bündig mit dem tragenden Baukörper eingebaut. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der Elemente ein Wärmedämmverbundsystem, bzw. wärmegedämmte Vorhang-fassade aufgebracht. Der Bereich zwischen Blendrahmen und Baukörper ist vollflächig, absolut lückenlos mit Wärmedämmung zu verfüllen. Innen ist die Anschlussfuge zwischen Blendrahmen und Baukörper mit dauer-elastischen Dichtstoffen zu versiegeln. Außen ist die Anschlussfugenabdichtung mit einer Dichtungsfolie auszuführen, die auf dem tangierenden, tragenden Baukörper und den Elementen zu verkleben ist. Anschluss oben (Fenster/ Tür) Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente werden außen bündig mit dem tragenden Baukörper eingebaut. Auf der Außenseite wird nach dem Einbau der Elemente ein Wärmedämmverbundsystem, bzw. wärmegedämmte Vorhang-fassade aufgebracht. Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben. Anschluss unten (Türen) Nullschwelle Die Höhe des Fußbodenaufbaues beträgt ca. 15 cm. Der Fußpunkt der Tür ist gemäß DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen" sowie MBO § 50 auszuführen. Das Element wird mit einem wärmegedämmten, im Bereich des Fußbodenaufbaues eingelassenen Schwellenprofil mit Abdeckprofil zum Verschließen der Schwelle ausgeführt. Diese Abdeckung ist auf das Niveau der Oberkante des Fertigfußbodens zu montieren. In dem Bodeneinstandsprofil ist eine Wasserrinne integriert, die mittels eines Rückschlagventiles eine kontrollierte Ableitung sicherstellt. Zur Befestigung der Konstruktion am unteren Baukörper ist  ein statisch aus-reichend dimensionierten Stahlwinkel zu verankern. Unterhalb des Schwellenprofils ist ein KS-Basisprofil anzuordnen. Der Bereich zwischen dem KS-Basisprofil und dem Rohfußboden ist zu unterfüttern und vollflächig mit Wärmedämmung auszufüllen. Die äußere Abdichtung des Anschlusses erfolgt mit einer Dichtungsfolie, die bis über die Stirnseite der bauseitigen Betonsohle herunterzuführen ist. Das Sockelprofil der Tür ist zusätzlich mit einem Wetterschenkel zu versehen. Der Anschluss der bodentiefen Elemente ist hinsichtlich seiner unteren Ausbildung gemäß den Anforderungen aus der DIN 18531 / 18533, bezüglich der Bodenfeuchte, stauendes Sickerwasser sowie aufstauendes Sickerwasser, auszuführen. Bauseits ist eine rückstaufreie Ableitung des Oberflächen Wassers sicherzustellen. Dieses ist durch eine vor den Elementen angeordnete bauseitige Drain- / Entwässerungsrinne, begehbar sowie rollstuhlbefahrbar, zu gewährleisten. Baukörperanschlüsse für Innenbauteile Anschluss Innenelemente Sämtliche Anschlüsse sind beidseitig umlaufend mit Wandanschlusswinkeln und beidseitiger dauerelastischer Versiegelung auszuführen.
ZTV Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Materialtransport Materialtransport ist in Absprache mit der BL über Fassadengerüst und das Treppenhaus oder Rampe möglich. Der Transport aller Produkte und Materialien zum Einbauort obliegt dem Auftragnehmer.
Materialtransport
1 Metallbauarbeiten Türen
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Metallbauarbeiten Türen
1.1 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
1.2 Technische Bearbeitung
1.2
Technische Bearbeitung
1.3 Stahlblech-Türen,
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Stahlblech-Türen,
1.4 Aluminium-Glaselemente, Innentüren
1.4
Aluminium-Glaselemente, Innentüren
1.5 Aluminium- Glaselemente, Außentüranlagen
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Aluminium- Glaselemente, Außentüranlagen
1.6 Sektionaltoranlage, EG
1.6
Sektionaltoranlage, EG
1.7 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten