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Net total EUR
LV-Deckblatt LEISTUNGSVERZEICHNIS
BAUVORHABEN: Hamm, Mark-Twain-Schule, Containerklassen
BAUORT: Torneweg 5
59073 Hamm
BAUHERR: Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
GEWERK: Gerüstbauarbeiten
12743_12_392.51
ABGABETERMIN: bis Dienstag, 27.01.2026
um 12:00 Uhr
an: Bolle System- und Modulbau GmbH
Kontaktdaten siehe Zeile Bauleitung
GENERAL-UNTERNEHMER: Bolle System- und Modulbau GmbH
Hans-Geiger-Straße 21
48291 Telgte
PROJEKTLEITUNG: Daniel Fiege
+49 2504 9316-183 / +49 174 3315 541
d.fiege@bolle.net
BAULEITUNG: Christian Beermann-Nauber
+49 2504 9316 237 / +49 151-74403127
c.beermann-nauber@bolle.net
VERGABEART: freihändige Vergabe
Voraussichtliche
AUSFÜHRUNGSFRISTEN:
Baubeginn: 13.02.2026
Fertigstellung: 13.02.2026
Sollte der vorgesehene Lieferzeitpunkt aus kapazitätsbedingten Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, bittet der Auftraggeber trotzdem ausdrücklich um Abgabe eines Angebotes. Hierbei ist nachfolgend der frühest mögliche Termin anzugeben.
ANGEBOTSSUMME NETTO: ........................................... €
Zzgl. MwSt 19 %: ........................................... €
ANGEBOTSSUMME BRUTTO: ........................................... €
........................................................................................
Ort, Datum Bieter, Stempel und Unterschrift
LV-Deckblatt
Inhalts- und Anlagenverzeichnis Inhaltsverzeichnis
- Baubeschreibung
- Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
- Technische Vorbemerkung - Gerüstbauarbeiten
- Leistungsverzeichnis
Anlagenverzeichnis
- Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
- Planunterlagen:
▪ 90_12743_70227_Gründungskonzept.pdf
▪ 100_12743_70227_Grundriss.pdf
▪ 200_12743_70227_Schnitte.pdf
▪ 300_12743_70227_Ansichten.pdf
- Baustelleneinrichtungsplan
Inhalts- und Anlagenverzeichnis
Baubeschreibung Baubeschreibung
1. Erläuterung der Gesamtbaumaßnahme
Die Stadt Hamm plant den Neubau einer Containeranlage, die der Unterbringung von vier Schulklassen am Standort Mark-Twain-Schule in Hamm dienen soll. Das Gebäude wird auf einer Grünfläche nördlich des bestehenden Schulgebäude, Torneweg 5 in 59073 Hamm errichtet. Die BOLLE System- und Modulbau GmbH übernimmt als Generalunternehmer die schlüsselfertige, funktionale und betriebsbereits Errichtung des Bauwerks. Es handelt sich um eine eingeschossige Stahlkonstruktion, die zu größeren Teilen bereits im Werk in Telgte vorgefertigt und anschließend zur Baustelle transportiet wird. Dadurch werden vor Ort vor allem Innenausbauarbeiten notwendig, insbesondere die Nachbearbeitung an den Verbindungsstellen der Container. Weitere vor Ort auszuführende Arbeiten umfassen das Verlegen von Bodenbelägen, Maler-, sowie Trockenbauarbeiten. Zudem erhält das Gebäude vor Ort ein Kaltdach und eine Holzfassade.
Die Gründung erfolgt über Streifenfundamene über die Kurzseite des Gebäudes. Der Boden ist kontaminiert mit Altlasten, siehe dazu Bodengutachten.
Die Zufahrt auf das Gelände erfolgt über die Tharmannstraße.
Grundkörper: ~ 30,38 m x 12,45 m
Firsthöhe: ~ 3,82 m über OKFF im Erdgeschoss.
[Ansichten]
Abb.: Containerklassen
2. Angaben zur Ausführung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
Bei der Ausführung sind die entsprechenden Forderungen der Bau- Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Arbeitssicherheit durch den AN zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
3. Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
Zu beachten ist die Anlage "Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen" der Bolle System- und Modulbau GmbH.
4. Besondere Hinweis:
Im Anhang der Ausschreibung liegen die Bauantragsplanungen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte bei. Weitere Unterlagen wie Statik und Wärmeschutznachweis werden auf Nachfrage digital zur Verfügung gestellt. Zur Ausführung auf der Baustelle wird eine Ausführungsplanung im Maßstab 1:50 bereitgestellt.
Baubeschreibung
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig„, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
ASR A5.2
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
BaustelleneinrVV HA Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
RSA 21
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Baugrund
Bodenverhältnisse / Grundwasser: Ein Bodengrundgutachten wurde erstellt und kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Laut Bodengutachten ist der Höchststand der Grundwasserspiegellage bei 53,5 m ü. NHN. Das ist ca. 1,50m unterhalb der Geländeoberkante.
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Angaben zur Abrechnung
Die Kosten der Baustelleneinrichtung sind - sofern nicht separat als Leistungsposition abgefragt - in die Einheitspreise einzurechnen. In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind.
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala). Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Meldebogen für die SiGeKo
Zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der entsprechende Meldebogen aus der Baustellenordnung vor Beginn der Arbeiten auszufüllen und an die SiGeKo zu senden.
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen - Gerüstarbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 280-1
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Teil 1: Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 280-2
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Teil 2: Zusätzliche Standsicherheitsanforderungen für Lastaufnahmemittel an Hubeinrichtung und Arbeitsbühne
DIN EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegung - Prüfverfahren
DIN EN 13377
Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifikation und Nachweis
DIN EN 13411-5
Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
DIN EN 13414-1
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
DIN VDE 0682-742
Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
DGUV Information 201-011
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 663)
DGUV Information 201-026
Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 825)
DGUV Regel 101-011
Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGR/GUV-R 179)
Angabe zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: EG und im Höhenbereich des Kaltdachs
Standflächen
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen bestehen aus: Tragender Boden
Die für die Gerüste vorgesehenen Standflächen sind größtenteils horizontal.
Art und Umfang des sich auf den für die Gerüste frei zu machenden Flächen befindenden Aufwuchs: Bewuchs wird bauseits entfernt.
Angabe zur Ausführung
Allgemeines
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterassen und Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung abzusprechen, sollte sie anders erfolgen müssen als im Leistungsverzeichnis beschrieben.
Baugerüst
Das Baugerüst wird für die Dach- und Fassadenarbeiten benötigt. Die Aufstellung erfolgt nach der Containeraufstellung/-montage.
Sind Umbauarbeiten am Gerüst erforderlich, kann dies nur in Abstimmung mit dem Gerüstbauer erfolgen. Die Kosten der Änderungsarbeiten trägt der Verursacher/Auftragnehmer.
Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden Normen, insbesondere der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Teil 1-4 erstellt werden. Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste" (ZH 1/534.0-10) sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten.
Die Gerüste sind einschließlich innenliegender Leitergänge zu kalkulieren.
Die Gerüste sind regelmäßig zu warten sowie zu unterhalten und so auf dem Stand der Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu halten (Nebenleistungen).
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala).
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausfürhungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen
01 Gewerk: 392.51
01
Gewerk: 392.51
01.01 392.10 Gerüst - Gerüstbau
01.01
392.10 Gerüst - Gerüstbau
01.02 392.90 Gerüst - Dienstleistungen
01.02
392.90 Gerüst - Dienstleistungen