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Net total EUR
LV-Deckblatt LEISTUNGSVERZEICHNIS
BAUVORHABEN: Hamm, Mark-Twain-Schule, Containerklassen
BAUORT: Torneweg 5
59073 Hamm
BAUHERR: Stadt Hamm
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
GEWERK: Fassadenarbeiten
12743_14_335.51
ABGABETERMIN: bis Dienstag, 02.02.2026
um 12:00 Uhr
an: Bolle System- und Modulbau GmbH
Kontaktdaten siehe Zeile Bauleitung
GENERAL-UNTERNEHMER: Bolle System- und Modulbau GmbH
Hans-Geiger-Straße 21
48291 Telgte
PROJEKTLEITUNG: Daniel Fiege
+49 2504 9316-183 / +49 174 3315 541
d.fiege@bolle.net
BAULEITUNG: Christian Beermann-Nauber
+49 2504 9316 237 / +49 151-74403127
c.beermann-nauber@bolle.net
VERGABEART: freihändige Vergabe
Voraussichtliche
AUSFÜHRUNGSFRISTEN:
Baubeginn: 17.02.2026
Fertigstellung: 23.02.2026
Sollte der vorgesehene Lieferzeitpunkt aus kapazitätsbedingten Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, bittet der Auftraggeber trotzdem ausdrücklich um Abgabe eines Angebotes. Hierbei ist nachfolgend der frühest mögliche Termin anzugeben.
ANGEBOTSSUMME NETTO: ........................................... €
Zzgl. MwSt 19 %: ........................................... €
ANGEBOTSSUMME BRUTTO: ........................................... €
........................................................................................
Ort, Datum Bieter, Stempel und Unterschrift
LV-Deckblatt
Inhalts- und Anlagenverzeichnis Inhaltsverzeichnis
- Baubeschreibung
- Technische Vorbermerkungen - Sicherheits- und Baustellleneinrichtung
- Leistungsverzeichnis
Anlagenverzeichnis
- Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
- Planunterlagen:
▪ 90_12743_70227_Gründungskonzept.pdf
▪ 99_12743_70227_Lageplan.pdf
▪ 100_12743_70227_Grundriss.pdf
▪ 200_12743_70227_Schnitte.pdf
▪ 300_12743_70227_Ansichten.pdf
▪ Details
▪ Statik
- Baustelleneinrichtungsplan
Inhalts- und Anlagenverzeichnis
Baubeschreibung Baubeschreibung
1. Erläuterung der Gesamtbaumaßnahme
Die Stadt Hamm plant den Neubau einer Containeranlage, die der Unterbringung von vier Schulklassen am Standort Mark-Twain-Schule in Hamm dienen soll. Das Gebäude wird auf einer Grünfläche nördlich des bestehenden Schulgebäude, Torneweg 5 in 59073 Hamm errichtet. Die BOLLE System- und Modulbau GmbH übernimmt als Generalunternehmer die schlüsselfertige, funktionale und betriebsbereits Errichtung des Bauwerks. Es handelt sich um eine eingeschossige Stahlkonstruktion, die zu größeren Teilen bereits im Werk in Telgte vorgefertigt und anschließend zur Baustelle transportiet wird. Dadurch werden vor Ort vor allem Innenausbauarbeiten notwendig, insbesondere die Nachbearbeitung an den Verbindungsstellen der Container. Weitere vor Ort auszuführende Arbeiten umfassen das Verlegen von Bodenbelägen, Maler-, sowie Trockenbauarbeiten. Zudem erhält das Gebäude vor Ort ein Kaltdach und eine Holzfassade.
Die Gründung erfolgt über Streifenfundamene über die Kurzseite des Gebäudes. Der Boden ist kontaminiert mit Altlasten, siehe dazu Bodengutachten.
Die Zufahrt auf das Gelände erfolgt über die Tharmannstraße.
Grundkörper: ~ 30,38 m x 12,45 m
Firsthöhe: ~ 3,82 m über OKFF im Erdgeschoss.
[Ansichten]
Abb.: Containerklassen
2. Angaben zur Ausführung
Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
Bei der Ausführung sind die entsprechenden Forderungen der Bau- Berufsgenossenschaft hinsichtlich der Arbeitssicherheit durch den AN zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
3. Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen
Zu beachten ist die Anlage "Vergabe- und Besondere Vertragsbedingungen" der Bolle System- und Modulbau GmbH.
4. Besondere Hinweise:
Im Anhang der Ausschreibung liegen die Ausführungszeichnungen wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte bei. Weitere Unterlagen Wärmeschutznachweis oder ggf. Schallschutznachweis werden auf Nachfrage digital zur Verfügung gestellt. Zur Ausführung auf der Baustelle wird eine Ausführungsplanung im Maßstab min. 1:50 bereitgestellt.
Baubeschreibung
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig„, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
ASR A5.2
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
BaustelleneinrVV HA Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
RSA 21
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
Baugrund
Bodenverhältnisse / Grundwasser: Ein Bodengrundgutachten wurde erstellt und kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Das Grundwasser liegt mehrere Meter unterhalb der Geländeoberfläche, daher ist während der Bauzeit nicht mit Grundwasserproblemen zu rechnen.
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Angaben zur Abrechnung
Die Kosten der Baustelleneinrichtung sind - sofern nicht separat als Leistungsposition abgefragt - in die Einheitspreise einzurechnen. In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht sowieso vom Auftragnehmer zu tragen sind.
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala). Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Meldebogen für die SiGeKo
Zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der entsprechende Meldebogen aus der Baustellenordnung vor Beginn der Arbeiten auszufüllen und an die SiGeKo zu senden.
Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen - Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig„, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN 55945
Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618
DIN EN 1396
Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen
DIN EN 10088-4
Nichtrostende Stähle - Teil 4: Technische Lieferbedingungen für Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen
DIN EN 10088-5
Nichtrostende Stähle - Teil 5: Technische Lieferbedingungen für Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen
DIN EN 13163
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation
DIN EN 13165
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) - Spezifikation
DIN EN 13830
Vorhangfassaden - Produktnorm
DIN EN ISO 4042
Verbindungselemente - Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme
DIN EN ISO 4618
Beschichtungsstoffe - Begriffe
VDI 2719
Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
BFS Merkblatt Nr. 6
Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BG Bau Broschüre
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
DNV BTI 1.5
Bautechnische Information Naturwerkstein: Fassadenbekleidung
Herausgeber: Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV)
FVHF-Leitlinie VHF Gerüste
Gerüste für Arbeiten an Gebäuden mit Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden (VHF)
Herausgeber: Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e. V. (FVHF)
FVHF-Leitlinie VHF Schall
Schallschutz mit Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden (VHF)
Herausgeber: Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e. V. (FVHF)
ift-Richtlinie MO-01/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
ift-Richtlinie MO-02/1
Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen
Herausgeber: ift Rosenheim
IVD-Merkblatt Nr. 4
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 5
Abdichtungen mit Butylbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 9
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 22
Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
MB 382
Merkblatt 382: Das Kleben von Stahl und Edelstahl rostfrei
Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum, Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
MB 434
Merkblatt 434: Wetterfester Baustahl
Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum
VdS 2021
Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
VFF Merkblatt AL.01
Filiformkorrosion - Vermeidung bei beschichteten Aluminium-Bauteilen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt AL.02
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt AL.03
Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen auf Aluminium
Herausgeber: Verband d Fenster + Fassade (VFF)
VFF Richtlinie ES.01
Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.01
Kraftbetätigte Fenster
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt KB.02
Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau – Planung und Ausführung
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.02
Thermische Beanspruchung von Gläsern in Fenstern und Fassaden
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt V.05
Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala).
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen
01 Gewerk: 335.51
01
Gewerk: 335.51
01.01 01. Baustelleneinrichtung
01.01
01. Baustelleneinrichtung
01.02 02. Fassadenarbeiten
01.02
02. Fassadenarbeiten
01.03 03. Dienstleistungen
01.03
03. Dienstleistungen