Energetische Sanierung Dach+Fassade
Wittmund, Friesenstr., energetische Sanierung Dach+Fassade
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ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUMASSNAHME ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUMASSNAHME Die TAG Grasmus Immobilien GmbH Hamburg, vertreten durch die TAG Wohnen & Service GmbH, Stöckelhörn 5 in 20457 Hamburg beabsichtigt, auf der Liegenschaft folgende Maßnahmen durchzuführen : - Mehrfamilienwohnhäuser     Friesenstr Nr. 16 und Nr. 18, 26409 Wittmund     Energetische Sanierung Dach und Fassaden Die Baumaßnahme umfaßt: - Aufstellung eines Arbeits- und Schutzgerüstes an den   Fassaden durch das Gewerk Dachdeckungsarbeiten - Sanierung der Vormauerschale aus Verblendmauerwerk - Betonsanierung der Loggien, Vordächer und   Fenstereinfassungen - Erneuerung der Dachdeckung einschl. Dachentwässerung - Einbau einer Wärmedämmung zwischen und auf den   Dachsparren, einschl Ausbau der vorhandenen,   schadstoffbelasteten Mineralwolldämmung - Statische Ertüchtigung des Dachtragwerks zur Aufnahme   einer PV-Anlage - Erneuerung der Fenster und Außentüren. Das Ingenieurbüro Strube, Storchenfleth 1 in 25348 Glückstadt hat dafür einen EnEV-Nachweis und eine Statische Berechnung zur Ertüchtigung des Dachtragwerks für die Montage einer PV-Anlage erstellt. Die beiden freistehenden Mehrfamilienwohnhäuser wurden 1961/62 in baugleicher Massivbauweise errichtet. Die Wohnhäuser sind dreigeschossig (KG, EG, 1. OG, DG). In jedem Wohnhaus sind 5 Wohnungen, davon je eine im Dachgeschoss. Die Gebäudekonstruktion der Mehrfamilienwohnhäuser besteht aus tragenden Außenwänden aus zweichaligem Mauerwerk (Vormauerschale aus Klinker-MW, Kerndämmung und tragendem Hintermauerwerk aus KS-MW), mit Fenster- und Türöffnungen, tragende/nichttragende Innenwände aus KS-Mauerwerk, verputzt, belüftetes Satteldach mit ca. 45 Grad Dachneigung, Dachziegeldeckung mit Außenentwässerung und Schleppgauben. Konstruktionsbeschreibung: Fundamente: Streifenfundamente und Bodenplatte aus Stahlbeton Außenwände: Kalksandstein-Mauerwerk, tragend, Dicke 24 cm, Kerndämmung aus Mineralwolle (Einblasdämmung), Klinker-Sichtmauerwerk als Vormauerschale/Wetterschale Innenwände: Kalksandstein-Mauerwerk, verputzt, tragend/nichttragend Dachtragwerk (Satteldach): Sparrendach mit Kehlbalken, Pfetten und Schleppgauben (2 Stück je Haus), Dachneigung ca. 48 Grad Dachaufbau (Satteldach): Dachziegel auf Holzlattung, geklammert und vermörtelt, belüftet, Traufhöhe ca. 6,50 m über OK Gelände, Firsthöhe ca. 12,50 m über OK Gelände Dachdämmung (im Bereich der DG-Wohnung): Mineralwolle, schadstoffbelastet Fenster: Kunststoff-Rahmenkonstruktion mit Isolierverglasung, teilweise mit Einfassungen aus Beton Hauseingangstür: Holz-Rahmenkonstruktion mit Einfachverglasung Außenanlagen: Gehwegplatten aus Beton, Rasenflächen, Bäume, Büsche. Die Baumaßnahme gemäß diesem Leistungsverzeichnis umfasst: -  Sanierung der Vormauerschale aus Verblendmauerwerk -  Betonsanierung -  Sanierung Loggien Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis sind für beide Gebäude zusammengefasst bzw. gelten für beide Gebäude zusammen. Lage der Baustelle: Die beiden Wohnhäuser befindet sich direkt an der Friesenstraße in 26409 Wittmund. Die Straße liegt an der Westseite des Grunstücks, an der die beiden Wohnhäuser direkt angrenzen. Das Abstellen der Bau- und Firmenfahrzeuge des AN kann nur eingeschränkt mit Zustimmung des AG auf dem Grundstück erfolgen. Ein Arbeits- und Schutzgerüst ist bauseitig vorhanden und wird vom Gewerk Dachdeckungsarbeiten errichtet und vorgehalten. Während der Baumaßnahme sind die Mehrfamilienhäuser bewohnt, u.a. mit Familien mit Kleinkindern.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUR BAUMASSNAHME
HINWEISE FÜR DAS AUFGEFÜHRTE GEWERK Fassade Hinweise für das aufgeführte Gewerk: Bei der Ausführung sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Leistungen, die sich aus den Forderungen der ZTV ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Zusätzlich gelten folgende Vorschriften und Richtlinien: - Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-   Berufsgenossenschaften - LBO des Landes Niedersachsens einschl.   der Durchführungsverordnungen - die gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Die aufgeführten Normen und Vorschriften gelten, soweit an anderer Stelle in den Verdingungsunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Der Ausführung zu Grunde zu legen ist immer die jeweils im Ergebnis höherwertige Forderung. Besondere Hinweise - Leistungsumfang Die beschriebenen Leistungen beinhalten jeweils die technisch wie optisch vollständige, abgeschlossene und für den Nutzer ohne weitere Nacharbeiten benutzbare Leistung sowie Lieferung und Montage. A.     Geltungsbereich s.h. Allgemeine Vertragsbedingungen der TAG Grasmus Immobilien GmbH Hamburg c/o TAGWohnen & Service GmbH Hamburg für Bauleistungen. B.     Technische Hinweise Maßgebend für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind die Richtlinien der VOB, DIN 1961, die DIN für die betreffenden Gewerke (ATV) neuester Fassung - sowie im einzelnen und besonderen folgende aufgeführte DIN-Normen: DIN 18 201      Toleranzen im Bauwesen DIN 18 299      Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten                       jeder Art DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten DIN 18 338 Dachdeckungsarbeiten DIN 18 339 Klempnerarbeiten DIN 18 451      Gerüstarbeiten DIN 18 459      Abbruch- und Rückbauarbeiten Darüber hinaus sind die anerkannten Fachregeln der Einzelgewerke zu beachten. Der AN hat ein Bautagebuch zu führen. Kopien der Bautagesberichte sind der Bauleitung zu übergeben. .
HINWEISE FÜR DAS AUFGEFÜHRTE GEWERK Fassade
SONSTIGE HINWEISE SONSTIGE HINWEISE 1. Für die Baustelleneinrichtung haftet der Auftragnehmer während der Zeit der Aufstellung, der Vorhaltung und des Abbaus für die Sicherheit und Standfestigkeit. 2. Die Richtlinien und Merkblätter der Bauberufsgenossenschaften, die Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter bzw. der Ämter für Arbeitsschutz sowie die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sind zu beachten. 3. Alle Positionen umfassen die fix und fertige Arbeit. 4. Die Baustelleneinrichtung, Baustellengemeinkosten, die Baustellenbelieferung und Abladen sowie die Allg. Geschäftskosten sind in alle Einheitspreise einzurechnen, dies gilt auch für Mehr- und Minderleistungen bei evtl. Nachtragsvereinbarungen, wenn nicht gesondert in der Leistungsbeschreibung angegeben. 5. Der AG stellt Anschlusspunkte für Baustrom und Bauwasser zur Verfügung. Für den Verbrauch von Baustrom werden 0,25 % und für Bauwasser 0,25 % von der Brutto-Schlussrechnungssumme incl. Nachträge in Abzug gebracht. 6. Eventuell notwendige Baustromunterverteilung für die Ausführung der Bauarbeiten gemäß LV ist vom AN eigenverantwortlich auszuführen, sofern keine anderen Festlegungen im LV beschrieben werden. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 7. Das Abbruch- und Arbeitsmaterial ist sofort und ohne Behinderung der Umgebung/des öffentlichen Raumes zu verladen und abzufahren. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist von ihm fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Entsorgungsnachweise sind auf Anforderung der Bauleitung zu übergeben. 8. Die Baustelle ist täglich zum Arbeitsende zu reinigen, aufzuräumen und der Bauschutt ist zu entsorgen. 9. Die notwendigen zeitweiligen Bau- und Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2 m bis 4 m Höhe über OK Gelände sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 10. Materiallieferungen an Sonntagen sowie Feiertagen sind nicht zulässig. 11. Für das Bauvorhaben besteht Rauchverbot im Gebäude und im Baustellenbereich. 12. Baustelleneinrichtung Der AN kann sich auf Grundlage einer Ortsbesichtigung während der Angebotserstellung über die für die Einrichtung der Baustelle notwendigen Flächen außerhalb/innerhalb des Objektes informieren. Eine Inanspruchnahme von darüber hinausgehenden Flächen für die Baustelleneinrichtung ist nicht möglich. Die Zuweisung der für die Baustelleneinrichtung des AN erforderlichen Flächen erfolgt durch den AG nach Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplanes des AN. Materialtransporte dürfen nur über die vorgesehenen Transportwege (Zufahrtsstraße) durchgeführt werden. Mehraufwendungen, die dem AN durch Nichtbeachtung vorstehender Hinweise entstehen, werden nicht vergütet. Wasser- und Stromanschlüsse sind im Objekt vorhanden. Der AN hat dafür zu sorgen, daß die von ihm belegten Entnahme- und Einleitungsstellen jederzeit ordnungsgemäß sind und, soweit notwendig, gewartet werden. Brauch- und Trinkwasser darf nicht unkontrolliert entweichen. Abwasser muss ordnungsgemäß eingeleitet werden. Von den Entnahmestellen bis zu den zugewiesenen Lager- und Arbeitsplätzen bzw. Einsatzstellen hat der AN entsprechende Versorgungsleitungen zu verlegen und diese ausreichend zu schützen. Die Anschlüsse und die Versorgungsleitungen müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen, die Verlegung der auftragnehmereigenen Versorgungsleitungen bis zur Entnahmestelle darf andere Unternehmer nicht behindern. 13. Beleuchtung In den Räumen ist Raumbeleuchtung vorhanden, die für die Baumaßnahme genutzt werden kann. Im Außenbereich ist die notwendige Arbeitsbeleuchtung Bestandteil der Baustelleneinrichtung des AN. Vom AG wird keine weitere Arbeitsbeleuchtung zur Verfügung gestellt. Der AN hat die zur Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Beleuchtungen entsprechend den einschlägigen Bestimmungen einzurichten und zu betreiben für die Ausführung seiner Leistungen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 14. Sicherheit auf der Baustelle: Unfallverhütung Der AN hat auf seine Kosten alle Vorkehrungen zu treffen, die nötig sind, um Personen- und Sachschäden zu verhüten. Durch geeignete Maßnahmen hat er dafür zusorgen, daß die Sicherheit und die dauernde Benutzbarkeit baulicher Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 15. Versicherungsschäden Alle vorkommenden Personen-, Sach- oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekanntzugeben. Der AN hat das Schadensbild nach Möglichkeit durch Lichtbildaufnahmen festzuhalten. Er darf das Schadensbild bis zur Besichtigung durch den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe Eingriffe erfordern und soweit Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind. Der AN hat dem AG und dem Versicherer jede Nachprüfung über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der AN hat bei einer durch ihn vorgenommenen Schadensbeseitigung seiner Kostenaufstellung ohne besondere Aufforderung ordnungsgemäße prüffähige Belege beizufügen. Wenn nach Eintritt eines Haftpflichtschadens die Leistungsverpflichtung des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach feststeht, so tritt der AN seine berechtigten Ansprüche gegen den Versicherer zugunstendes AG ab. Hiervon nicht betroffen sind Ansprüche Dritter außerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen AG und AN, soweit es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts handelt. 16. Personal / Nachunternehmer Das durch den Auftragnehmer eingesetzte Personal sowie Nachunternehmer sind dem Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeiten namentlich zu benennen. Sollten Nachunternehmer eingesetzt werden, so haben diese ihre Fachkunde dem AG nachzuweisen. Der AG behält sich vor, Nachunternehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das eingesetzte Personal hat sich an die geltenden Hausordnungen der Liegenschaft zu halten. Zuwiderhandlungen werden mit einer schriftlichen Verwarnung geahndet. Bei einer erneuten Zuwiderhandlung wird die betreffende Person mit einem unwiderruflichen Hausverbot belegt. 17. Baustellenbesprechungen und Bauleitung Der AN veranlasst  falls erforderlich  Bauleitungsgespräche, zu denen der AN einen kompetenten, für die Durchführung verantwortlichen und weisungs- bzw. handlungsbevollmächtigten Mitarbeiter zu entsenden hat. Der AN hat auf der Baustelle einen Bauleiter und /oder weisungs- bzw. handlungsbevollmächtigten Polier einzusetzen, welcher am Bau involvierten Nachunternehmen kontrolliert und dem AG gegenüber informationspflichtig ist. Dieser und sein Vertreter sind dem AG vor Vertragsunterzeichnung zu benennen. Der AN führt zu diesen Sitzungen ein Protokoll, welches allen Beteiligten zur Kenntnisnahme gebracht wird.. 18. Dokumentation/Revisionsunterlagen Mit der Fertigstellungsabnahme übergibt der AN dem AG eine Dokumentation bzw. Revisionsunterlagen mit Fachunternehmer-Erklärung, Hersteller-Bescheinigungen, Prüfzeugnisse, Lieferscheine, Produkt-Datenblätter mit bauaufsichtlicher  Zulassungen bzw. Prüfzeugnissen der verbauten Produkte, etc.in digitaler Form (PDF-Dokumente). Die dafür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
SONSTIGE HINWEISE
HINWEISE FÜR DAS AUFGEFÜHRTE GEWERK Dach Hinweise für das aufgeführte Gewerk: Bei der Ausführung sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Leistungen, die sich aus den Forderungen der ZTV ergeben und in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise einkalkuliert werden. Zusätzlich gelten folgende Vorschriften und Richtlinien: - Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bau-   Berufsgenossenschaften - LBO des Landes Niedersachsens einschl.   der Durchführungsverordnungen - die gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen Die aufgeführten Normen und Vorschriften gelten, soweit an anderer Stelle in den Verdingungsunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Der Ausführung zu Grunde zu legen ist immer die jeweils im Ergebnis höherwertige Forderung. Besondere Hinweise - Leistungsumfang Die beschriebenen Leistungen beinhalten jeweils die technisch wie optisch vollständige, abgeschlossene und für den Nutzer ohne weitere Nacharbeiten benutzbare Leistung sowie Lieferung und Montage. A.     Geltungsbereich s.h. Allgemeine Vertragsbedingungen der TAG Grasmus Immobilien GmbH Hamburg c/o TAGWohnen & Service GmbH Hamburg für Bauleistungen. B.     Technische Hinweise Maßgebend für die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind die Richtlinien der VOB, DIN 1961, die DIN für die betreffenden Gewerke (ATV) neuester Fassung - sowie im einzelnen und besonderen folgende aufgeführte DIN-Normen: DIN 18 201      Toleranzen im Bauwesen DIN 18 299      Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten                       jeder Art DIN 18 330 Mauerarbeiten DIN 18 331 Betonarbeiten DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten DIN 18 349 Betonerhaltungsarbeiten DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 459      Abbruch- und Rückbauarbeiten Darüber hinaus sind die anerkannten Fachregeln der Einzelgewerke zu beachten. Der AN hat ein Bautagebuch zu führen. Kopien der Bautagesberichte sind der Bauleitung zu übergeben. .
HINWEISE FÜR DAS AUFGEFÜHRTE GEWERK Dach
SONSTIGE HINWEISE SONSTIGE HINWEISE 1. Für die Baustelleneinrichtung haftet der Auftragnehmer während der Zeit der Aufstellung, der Vorhaltung und des Abbaus für die Sicherheit und Standfestigkeit. 2. Die Richtlinien und Merkblätter der Bauberufsgenossenschaften, die Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter bzw. der Ämter für Arbeitsschutz sowie die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sind zu beachten. 3. Alle Positionen umfassen die fix und fertige Arbeit. 4. Die Baustelleneinrichtung, Baustellengemeinkosten, die Baustellenbelieferung und Abladen sowie die Allg. Geschäftskosten sind in alle Einheitspreise einzurechnen, dies gilt auch für Mehr- und Minderleistungen bei evtl. Nachtragsvereinbarungen, wenn nicht gesondert in der Leistungsbeschreibung angegeben. 5. Der AG stellt Anschlusspunkte für Baustrom und Bauwasser zur Verfügung. Für den Verbrauch von Baustrom werden 0,25 % und für Bauwasser 0,25 % von der Brutto-Schlussrechnungssumme incl. Nachträge in Abzug gebracht. 6. Eventuell notwendige Baustromunterverteilung für die Ausführung der Bauarbeiten gemäß LV ist vom AN eigenverantwortlich auszuführen, sofern keine anderen Festlegungen im LV beschrieben werden. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 7. Das Abbruch- und Arbeitsmaterial ist sofort und ohne Behinderung der Umgebung/des öffentlichen Raumes zu verladen und abzufahren. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist von ihm fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Entsorgungsnachweise sind auf Anforderung der Bauleitung zu übergeben. 8. Die Baustelle ist täglich zum Arbeitsende zu reinigen, aufzuräumen und der Bauschutt ist zu entsorgen. 9. Die notwendigen zeitweiligen Bau- und Arbeitsgerüste für Arbeiten über 2 m bis 4 m Höhe über OK Gelände sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 10. Materiallieferungen an Sonntagen sowie Feiertagen sind nicht zulässig. 11. Für das Bauvorhaben besteht Rauchverbot im Gebäude und im Baustellenbereich. 12. Baustelleneinrichtung Der AN kann sich auf Grundlage einer Ortsbesichtigung während der Angebotserstellung über die für die Einrichtung der Baustelle notwendigen Flächen außerhalb/innerhalb des Objektes informieren. Eine Inanspruchnahme von darüber hinausgehenden Flächen für die Baustelleneinrichtung ist nicht möglich. Die Zuweisung der für die Baustelleneinrichtung des AN erforderlichen Flächen erfolgt durch den AG nach Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplanes des AN. Materialtransporte dürfen nur über die vorgesehenen Transportwege (Zufahrtsstraße) durchgeführt werden. Mehraufwendungen, die dem AN durch Nichtbeachtung vorstehender Hinweise entstehen, werden nicht vergütet. Wasser- und Stromanschlüsse sind im Objekt vorhanden. Der AN hat dafür zu sorgen, daß die von ihm belegten Entnahme- und Einleitungsstellen jederzeit ordnungsgemäß sind und, soweit notwendig, gewartet werden. Brauch- und Trinkwasser darf nicht unkontrolliert entweichen. Abwasser muss ordnungsgemäß eingeleitet werden. Von den Entnahmestellen bis zu den zugewiesenen Lager- und Arbeitsplätzen bzw. Einsatzstellen hat der AN entsprechende Versorgungsleitungen zu verlegen und diese ausreichend zu schützen. Die Anschlüsse und die Versorgungsleitungen müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen, die Verlegung der auftragnehmereigenen Versorgungsleitungen bis zur Entnahmestelle darf andere Unternehmer nicht behindern. 13. Beleuchtung In den Räumen ist Raumbeleuchtung vorhanden, die für die Baumaßnahme genutzt werden kann. Im Außenbereich ist die notwendige Arbeitsbeleuchtung Bestandteil der Baustelleneinrichtung des AN. Vom AG wird keine weitere Arbeitsbeleuchtung zur Verfügung gestellt. Der AN hat die zur Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen Beleuchtungen entsprechend den einschlägigen Bestimmungen einzurichten und zu betreiben für die Ausführung seiner Leistungen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 14. Sicherheit auf der Baustelle: Unfallverhütung Der AN hat auf seine Kosten alle Vorkehrungen zu treffen, die nötig sind, um Personen- und Sachschäden zu verhüten. Durch geeignete Maßnahmen hat er dafür zusorgen, daß die Sicherheit und die dauernde Benutzbarkeit baulicher Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 15. Versicherungsschäden Alle vorkommenden Personen-, Sach- oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekanntzugeben. Der AN hat das Schadensbild nach Möglichkeit durch Lichtbildaufnahmen festzuhalten. Er darf das Schadensbild bis zur Besichtigung durch den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe Eingriffe erfordern und soweit Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind. Der AN hat dem AG und dem Versicherer jede Nachprüfung über die Ursache, über den Verlauf und die Höhe des Schadens zu gestatten sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der AN hat bei einer durch ihn vorgenommenen Schadensbeseitigung seiner Kostenaufstellung ohne besondere Aufforderung ordnungsgemäße prüffähige Belege beizufügen. Wenn nach Eintritt eines Haftpflichtschadens die Leistungsverpflichtung des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach feststeht, so tritt der AN seine berechtigten Ansprüche gegen den Versicherer zugunstendes AG ab. Hiervon nicht betroffen sind Ansprüche Dritter außerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen AG und AN, soweit es sich um gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts handelt. 16. Personal / Nachunternehmer Das durch den Auftragnehmer eingesetzte Personal sowie Nachunternehmer sind dem Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeiten namentlich zu benennen. Sollten Nachunternehmer eingesetzt werden, so haben diese ihre Fachkunde dem AG nachzuweisen. Der AG behält sich vor, Nachunternehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das eingesetzte Personal hat sich an die geltenden Hausordnungen der Liegenschaft zu halten. Zuwiderhandlungen werden mit einer schriftlichen Verwarnung geahndet. Bei einer erneuten Zuwiderhandlung wird die betreffende Person mit einem unwiderruflichen Hausverbot belegt. 17. Baustellenbesprechungen und Bauleitung Der AN veranlasst  falls erforderlich  Bauleitungsgespräche, zu denen der AN einen kompetenten, für die Durchführung verantwortlichen und weisungs- bzw. handlungsbevollmächtigten Mitarbeiter zu entsenden hat. Der AN hat auf der Baustelle einen Bauleiter und /oder weisungs- bzw. handlungsbevollmächtigten Polier einzusetzen, welcher am Bau involvierten Nachunternehmen kontrolliert und dem AG gegenüber informationspflichtig ist. Dieser und sein Vertreter sind dem AG vor Vertragsunterzeichnung zu benennen. Der AN führt zu diesen Sitzungen ein Protokoll, welches allen Beteiligten zur Kenntnisnahme gebracht wird.. 18. Dokumentation/Revisionsunterlagen Mit der Fertigstellungsabnahme übergibt der AN dem AG eine Dokumentation bzw. Revisionsunterlagen mit Fachunternehmer-Erklärung, Hersteller-Bescheinigungen, Prüfzeugnisse, Lieferscheine, Produkt-Datenblätter mit bauaufsichtlicher  Zulassungen bzw. Prüfzeugnissen der verbauten Produkte, etc.in digitaler Form (PDF-Dokumente). Die dafür anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
SONSTIGE HINWEISE
01 FASSADENSANIERUNG
01
FASSADENSANIERUNG
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 SANIERUNG VORMAUERSCHALE VERBLENDMAUERWERK FASSADEN
01.02
SANIERUNG VORMAUERSCHALE VERBLENDMAUERWERK FASSADEN
01.03 BETONSANIERUNG LOGGIA, FENSTEREINFASSUNGEN, VORDÄCHER
01.03
BETONSANIERUNG LOGGIA, FENSTEREINFASSUNGEN, VORDÄCHER
01.04 ABBRUCH FÜLLUNG LOGGIA-BRÜSTUNGSGELÄNDER
01.04
ABBRUCH FÜLLUNG LOGGIA-BRÜSTUNGSGELÄNDER
01.05 LOGGIA-BRÜSTUNGSGELÄNDER NEU
01.05
LOGGIA-BRÜSTUNGSGELÄNDER NEU
01.06 STUNDENLOHNARBEITEN
01.06
STUNDENLOHNARBEITEN
02 DACHDECKUNGS- UND GERÜSTARBEITEN
02
DACHDECKUNGS- UND GERÜSTARBEITEN
02.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
02.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
02.02 GERÜSTARBEITEN FASSADEN
02.02
GERÜSTARBEITEN FASSADEN
02.03 ABBRUCHARBEITEN
02.03
ABBRUCHARBEITEN
02.04 SCHADSTOFFSANIERUNG
02.04
SCHADSTOFFSANIERUNG
02.05 ZIMMERERARBEITEN
02.05
ZIMMERERARBEITEN
02.06 DACHDECKUNGS- UND DÄMMARBEITEN
02.06
DACHDECKUNGS- UND DÄMMARBEITEN
02.07 DACHKLEMPNERARBEITEN
02.07
DACHKLEMPNERARBEITEN
02.08 DACHABDICHTUNG VORDACH HAUSEINGANG
02.08
DACHABDICHTUNG VORDACH HAUSEINGANG
02.09 STUNDENLOHNARBEITEN
02.09
STUNDENLOHNARBEITEN