To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
04 BT_C Bestandsbau
04
BT_C Bestandsbau
Allgemeine Vormerkungen Das Herstellen von Tür-und Fensteröffnungen ist mit dem Einheitspreis für das Herstellen des Mauerwerks abgegolten
Besonders zu beachten sind:
VOB/C ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art",
VOB/C ATV DIN 18330 "Mauerarbeiten",
DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke",
Normenreihe DIN 1053 "Berechnung und Ausführung"
Normenreihe DIN EN 1996 "Bemessung und Konstruktion von
Mauerwerksbauten"
DIN 1055 "Einwirkung auf Tragwerke"
Normenreihe DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen",
Normenreihe DIN 4108 "Wärmeschutz und
Energie-Einsparung in Gebäuden",
Normenreihe DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau",
DIN EN 771-3 "Festlegungen für Mauersteine, Teil 3:
Mauersteine aus Beton" (DIN V 106)
DIN 18550 "Putz"
DIN 18195 "Bauwrerksabdichtungen"
DIN 4095 "Baugrunddränung zum Schutz baulicher Anlagen"
Richtlinie für die Planung und Ausfürung von
Abdichtungen erdberührender Bauteile mit flexiblen
Dichtungsschlämmen.
Richtlinie für die Planung und Ausfürung von
Abdichtungen erdberührender Bauteile mit
kunststoffmodifizierten Bitumendichbeschichtungen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen
Die Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Allgemeine Vormerkungen
Ausführungsbeschreibung Öffnungen in Bestandswänden Ausführungsbeschreibung Öffnungen in Bestandswänden
Die folgenden Positionen beinhalten die Ausführung von
neuen oder geänderten Fenster- oder Türöffnungen in
Bestandsinnen- oder -außenwänden.
Das Begradigen der neu entstehenden Leibungen ist in
die Leistung für die Durchbruchsherstellung
einzukalkulieren.
Für die Sturzüberdeckung der neuen Öffnungen gibt es im Leistungsverzeichnis gesonderte Positionen.
Beim Herstellen der Öffnungen ist in der jeweiligen Pos einzukalkulieren das anfallende Abbruchmaterial, zum LKW/Container zu transportieren (Quertransport).
Die Entsorgung erfolgt gesondert und wird im Titel „Abfallentsorgung“ vergütet.
Ausführungsbeschreibung Öffnungen in Bestandswänden
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Mauerwerk aus Betonsteinen
Kimmschichten/Höhenausgleichsschichten:
Das Aufmauern der Wände beginnt in der Regel mit einer
Ausgleichsschicht aus Normalmörtel der Mörtelgruppe NM
III (M10 oder T III nach DIN EN 998-2), Dicke d = 1 bis
3 cm, oder mit Ausgleichssteinen
die in Normalmörtel der Mörtelgruppe III versetzt
werden. Die Ausgleichsschicht dient dem Höhenausgleich
der Wand, zur Herstellung eines planebenen Niveaus in
Längs- und Querrichtung und dem Ausgleich von
Unebenheiten in der Betondecke. In den folgenden
Schichten ist der Normalmörtel für die Lagerfugen
vollflächig mit dem Mörtelschlitten oder einer
geeigneten Kelle aufzutragen. Die Lagerfugendicke im
fertigen Mauerwerk soll 12 mm betragen. Die Verwendung
von Keilen zum Ausrichten der Steine ist nicht
zulässig. Der ausquellende Normalmörtel ist nach dem
Ansteifen mit dem Spachtel, einem Schwammbrett oder
einer Kelle glatt zu streichen.
Wandanschlüsse in Stumpfstoßtechnik:
Sofern in den Ausführungsplänen oder den statischen
Berechnungen keine gesonderten Hinweise gegeben sind,
gelten folgende Vorgaben zur Stumpfstoßtechnik:
Wandanschlüsse sind in der bewährten Stumpfstoßtechnik
auszuführen. Dabei sind im Höhenabstand von ca. 50 cm,
bzw. in den Drittelspunkten der Wand, in den
Mörtelfugen Edelstahl-Flachstahlanker einzulegen. Die
Anschlussfugen sind gem. der statischen Berechnung und
schalltechnischen Prognose auszuführen, in der Regel zu
vermörteln. Bei einschaligen Wänden mit
Schallschutzanforderungen, empfiehlt es sich, die
Trennwand (z.B. Wohnungstrennwand) durchstoßen zu
lassen und die flankierenden Wände (z.B. Tragschalen
bei funktionsgetrennten Außenwänden) stumpf
anzuschließen. Kelleraußenecken werden im Verband
gemauert.
Technische Vorbemerkungen
04.01 ABBRUCHARBEITEN
04.01
ABBRUCHARBEITEN
04.02 UG
04.02
UG
04.09 In allen Bereichen
04.09
In allen Bereichen