Holz-Innentüren
GWH BF C5
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Allgemeine Baubeschreibung Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke. Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten Stadthäusern (Townhouses), die nicht Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum späteren Zeitpunkt errichtet. Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend aus acht, separaten Häusern (L-S) mit vier Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet. Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich bzw. südlich und nördlich verlaufenden Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist in acht Häuser unterteilt (L-S). Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet. Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als Gebäudeklasse 4 definiert. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen Festsetzungen. Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5, wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei. Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan Angaben zur Baustelle: Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten Bauarbeiten in mobiler Ausführung. Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über die B6, Abfahrt Messe Nord auf die Weltausstellungsallee und dann über die Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld. Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die Erschwernisse sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet "Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt! Baugrund Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/ Grundwassermonitoring: siehe geotechnische Berichte und ergänzende Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019, 07.09.2021 Lage und Transportwege auf dem Grundstück Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße: Breite: 6,00 m Höhe: 6,00 m Tragfähigkeit: SLW 60 Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Sonstige Baustelleneinrichtung Ver.- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß Baustelleneinrichtung für: Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen Art/Lage der Lagerplätze: gem. Baustelleneinrichtungsplan Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Sonstige Angaben zur Baustelle: Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar. Schutz vorhandenen Bewuchses: Nicht erforderlich Kampfmittel: Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt, hier Bombenkrater. Sondierung wird durchgeführt. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: Keine. Baubesprechungen: Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im Namen des Auftragnehmers zu handeln. Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Baustelleneinrichtung des AN: Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach Beendigung zurückzubauen. Bauschild und Werbemittel: Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: ·    Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt      werden sollen. ·    Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzgesetz ·    Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere      Vorschriften gefordert werden. ·    Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der      Baustelleneinrichtung notwendig sind. ·    Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich. ·    sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten Bauabläufe. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden!! Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen, wie auch ggf. nötige Laborversuche, werden nicht gesondert vergütet. Es sind gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit RAL-Gütezeichen zu verwenden. In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben. Abnahmen: Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für technische Anlagen gilt: Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Tischler-Innentüren Allgemeines Alle Arbeiten müssen den einschlägigen DIN-Normen und Bestimmungen sowie den allgemein gültigen Regeln der Technik, in ihrer jeweils neusten und gültigen Fassung entsprechen. Bei fehlender Zulassung sind diese im Einzelfall einzuholen und in die Kosten in die jeweilige Position mit einzukalkulieren. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in unterschiedlichen Geschossen des Gebäudes. Alle beschriebenen Leistungen verstehen sich inklusive der erforderlichen Materialtransporte. Toleranzen Die durch die Vorgewerke erstellten Bauteile werden gemäß der Toleranzvorgaben der DIN 18202 erstellt. Der Ausgleich zu den Toleranzen der Rohbauteile bzw. der Trockenbaubauteile ist Bestandteil der Leistung des Gewerks "Innentüren" und als Bestandteil der jeweiligen LV-Positionen mit einzukalkulieren. Gerüste Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten erforderlicher Gerüste ist Bestandteil der jeweiligen LV-Position und in diese mit einzukalkulieren. Werk- und Montageplanung Nach Auftragserteilung und Klärung aller Einzelheiten sind vom Auftragnehmer Fertigungszeichnungen von allen voneinander abweichenden Positionen inkl. einer Türliste anzufertigen. Den Positionsplänen sind die dazugehörenden Schnittzeichnungen übersichtlich zuzuordnen. Gemäß VOB/C müssen aus den Zeichnungen Konstruktion, Maße, Bauanschlüsse, Befestigung, Einbau und Einbaufolge erkennbar sein. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen geprüft und für die Fertigung freigegeben sind. Arbeitsablauf Die Montage der Zargen und Zargenunterkonstruktion im Mauerwerk/Stahlbeton und der Zargen und Zargenunterkonstruktion in Trockenbauwänden erfolgt zeitlich getrennt. Zudem werden die Türblätter zu einem späteren Zeitpunkt montiert. Der Bieter berücksichtigt die sich aus dem Bauablauf ergebenen, terminlichen Montageabfolgen und die damit verbundenen, mehrfachen Arbeitseinsätze im Zuge seiner Kalkulation. Stahl-/Edelstahlzargen Die Befestigung am Baukörper hat nach der "Richtlinie für den Einbau von Stahlzargen" (Ausgabe September 2018, Industrieverband Tore, Türen, Zargen, 58095 Hagen), den jeweiligen Vorschriften der bauaufsichtlichen Zulassung und nach den Einbauvorschritten der jeweiligen Hersteller zu erfolgen. Für Türen mit Rauch- und/oder Brandschutzanforderung sowie Schallschutzanforderung sind alle Hohlräume zwischen Mauerwerk und Zarge vollständig auszufüllen. Da Hohlräume die Nutzung der Räume grundlegend in Frage stellen, muss bei der Ausführung der Arbeiten auf diesen Punkt besondere Sorgfalt gelegt werden. Bereiche, in denen bei der Abnahme Fehlstellen entdeckt werden, müssen großflächig saniert werden. Die Montageschienen der Stahlzargen sind ohne besondere Aufforderung zu entfernen. Beschädigungen der Oberflächen sind sofort fachgerecht auszubessern, so dass keine Rostansätze entstehen können. Die Gummidichtungen der Stahlzargen sind frühestens nach Beendigung der Oberflächenbeschichtung einzuziehen. Sämtliche Stöße der Dichtungsschnüre sind auf Gehrung zu schneiden bzw. zu stoßen und an den Enden zusätzlich zu verschweißen, um Hohlräume zu verhindern. Einige Türblätter erhalten unten eine absenkbare Bodendichtung; dieses ist sowohl bei den Zargen als auch bei den Türblättern zu berücksichtigen. Flügeldichtungen Alle Dichtungsprofile müssen als, dreiseitig umlaufende akustische Zargendichtung, so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Konstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Farbe grau, schwarz, weiß oder beige nach Wahl des AG einschl. Einziehen der Dichtung in die Zarge nach Abschluss der Oberflächenbeschichtung. Schließzylinder Die Schlösser sind für die entsprechende Zylinderart gem. Angabe in der Türliste und den Positionen vorzurichten. Die eigentliche Montage erfolgt bauseits durch das Gewerk Schließanlage. Das setzt selbstverständlich voraus, dass die im LV beschriebenen Türen ihre Zulassung durch den Einbau der Zylinder behalten, welches durch die Unterschrift des Bieters bestätigt wird. Die Vorrichtung ist in die jeweiligen Türpositionen einzukalkulieren. Im Zuge der Werk- und Montageplanung müssen die Zylinderlängen inkl. Rosettenstärke pro Tür oder pro Türtyp verbindlich angegeben werden. Muster Für alle unterschiedlichen Ausführungen der Türblätter und Zargen müssen Muster und Systemzeichnungen zur Freigabe vorgelegt werden. Die Ausführung der Türbänder und übrigen Beschlagteile muss ebenfalls durch Muster abgestimmt werden. Verglasung Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken. Es darf nur Sicherheitsglas ESG/VSG verwendet werden. Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glasherstellers zu ermitteln. Brandschutzverglasung Glastypen: z. B. Pyrostop oder Contraflam / Swissflam. Es dürfen nur geprüfte und in Kombination mit dem Profilsystem zugelassene Gläser eingebaut werden. Der Glaseinsatz hat nach den Systemvorschriften sowie den Lieferantenrichtlinien zu erfolgen. Türen mit Feucht- oder Nassraumanforderung Türen mit Feucht- oder Nassraumanforderung müssen die Bestimmungen und Anforderungen nach RAL RG 426-3 und DIN EN 16580 erfüllen. Türen mit Rauch- und Brandschutzanforderungen Zu allen Brand- und Rauchschutztüren ist der Herstellernachweis, einschließlich Prüfzeugnis bzw. Zustimmung im Einzelfall, sowie die Übereinstimmungserklärung des Fachunternehmers vorzulegen. Die Kennzeichnung der Brand- und Rauchschutztüren muss durch ein an sichtbarer Stelle angebrachtes Blechschild vorgenommen werden. Bis zur Vorlage der vorgenannten Nachweise wird die Abnahme verweigert. Einbau der Elemente Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Band- und Schlossteil müssen fluchten. Der entsprechende Wand -und Bodenaufbau muss hierbei genau beachtet werden. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss an einer Stelle vorgegeben werden. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungsmittel, wie Schrauben und Bolzen, müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen. Sämtliche Anschlüsse, Versiegelungen und Anschlussbleche an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Bandtaschen und Mörtelschutzkasten sowie ggf. andere Öffnungen sind mittels fungizidem, elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis absolut dicht zu verschließen. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie, unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile, nicht von den Haftflächen abreißt. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu befolgen. Elektroanschlüsse Sämtliche Kabelführungen innerhalb der Türblätter und der Zargen hat der Bieter für die von ihm gelieferten elektromechanischen Teile einzukalkulieren. Die Kabelübergänge zwischen Türblatt, Zarge und ggf. elektromechanischen Teilen sind verdeckt liegend herzustellen. Kabel sind so durch die Profile zu führen, dass diese nicht an scharfen Kanten anliegen. Kanten sind zu entgraten. Kabelenden sind mind. 3,00 m lang zu belassen und gegen Herausrutschen aus den Profilen zu sichern. Leistung des Gewerks "Innentüren" ist es, die Kabel bis zum Kabelübergabepunkt, der im Abhang Deckenbereich liegt, zu verlegen. Die Kabel sind in entsprechend dimensionierte Schlitze zu verlegen, die als Leistung dieser Ausschreibung in die Wand zu erstellen sind. Die Kabel sind so zu fixieren, dass ein Überputzen durch das Gewerk Innenputzarbeiten ohne weitere Vorarbeiten möglich ist. Die jeweiligen Elektroanschlüsse und die weitergehende Verkabelung am Baukörper werden bauseits durch ein Elektrounternehmen erstellt. Die Leitungsdaten (auch Angaben bezüglich der Verwendung von flexiblen / hochflexiblen Kabeln) sind spätestens 21 Tage nach Beauftragung an den AG zu übermitteln. Brandmelder Die Anordnung, Montage, Verdrahtung und Inbetriebnahme der für die Türanlagen erforderlichen Brandmelder sind Bestandteile der Leistung dieses Gewerks und bei Türen mit elektromagnetischer Feststellung vorzusehen. Bei Deckenhöhen > 1 m über Türoberkante sind zusätzliche Melder vorzusehen. Türschließer Es sind grundsätzlich nur Türschließer einzubauen, die die Anforderungen der DIN 18040 erfüllen. Absenkbare Bodendichtung Türen mit Rauchschutzanforderung mit Bodendichtung als automatische Senkdichtung mit beidseitiger Auslösung sowie Verfugung der Anschlussfuge der Zarge gemäß Zulassung mit Fugenmaterial auf Silikon-Basis, in Brandschutzqualität, anstrichverträglich, Farbton nach Wahl des AG Ausführung nach Abschluss der bauseitigen Malerarbeiten. Absenkbare Bodendichtung gemäß Angabe Einzelposition. Durchgangsbreite Die angegebenen erforderlichen lichte Durchgangsbreiten sind zwingend unter Berücksichtigung einer unter 90° geöffneten Tür mit im Zargendurchgang einstehendem Türblatt einzuhalten, gemessen von Zargeninnenkante bis Türblattinnenkante. Beschlag, Drücker, Bänder mindern die lichte Durchgangsbreite nicht.
Allgemeine Leistungsbeschreibung Tischler-Innentüren
1 Technische Bearbeitung
1
Technische Bearbeitung
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist für sämtliche Leistungen für die gesamte Ausführungszeit in den Einheitspreisen einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet
1.__.__. 1 Werk- und Montageplanung und Türliste Erstellen einer Werk- und Montageplanung und Türliste inkl. örtlichem Aufmaß für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Bauteile durch den AN. Inkl. der Einarbeitung der Eintragungen durch den Architekten bis zu der finalen Freigabe durch den Architekten. Die Werkstattzeichnungen von den angebotenen Positionen sind rechtzeitig vor Beginn der Fertigung der Bauteile (spätestens aber 3 Wochen nach Auftragserteilung) zur Sichtung, Kommentierung und Freigabe dem AG einfach in Papierform und zusätzlich digital (dwg-Format und pdf-Format) zu übermitteln. Die CAD-Richtlinien des AG sind einzuhalten. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße (Zuschnitte), Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbauabfolge erkennbar sein. Die freigegebenen Werkstattpläne sind, mit einer entsprechenden Montageanweisung zum Bauablauf, vom AN auf der Baustelle zur Einsicht für die Monteure vorzuhalten.
1.__.__. 1
Werk- und Montageplanung und Türliste
1.00
PSCH
1.__.__. 2 Dokumentation Kosten für die Zusammenstellung und die Aufstellung einer Dokumentation durch den AN. Zu übergeben sind u. a.: Zulassungen, Bauaufsichtliche Zulassungen Merkblätter zur Reinigung und Pflegehinweise Merkblätter zur Wartung der Konstruktionen Einbauanleitungen Übereinstimmungserklärungen Abnahmeprüfungen und Bescheinigungen der geforderten Qualitäten Werk- und Montagepläne
1.__.__. 2
Dokumentation
1.00
PSCH
1.__.__. 3 Handmuster Oberflächen inkl. Kantenausführung Bemusterung von Oberflächen und Kantenausführung der Innentüren / Wohnungseingangstüren HPL-Decklage und CPL-Decklage
1.__.__. 3
Handmuster Oberflächen inkl. Kantenausführung
1.00
PSCH
2 Innentüren
2
Innentüren
2.__.__. 1 Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 5 mm Innentürelement aus Türblatt und Zarge Türtyp T-C1 1-flügelig Drehrichtung DIN R/L gem. PLanung des Architekten Einbauöffnung: GK Wand, Wandstärke inkl. Belag 100 mm für Rohbaumaß B X H: 0,885 x 2,135 m Zarge: Umfassungszarge aus Stahlblech 1-teilig D=2 mm, Oberfläche Grundiert Maulweite 100 mm Umbug min. 15 mm Bodeneinstand nach Wahl des AN Türblatt: Holzwerkstoff, Röhrenspan, 1-fach gefalzt Türblatt mit CPL-Beschichtung, Verkehrsweiß RAL 9016 Türblattstärke 40 mm Bodenluft/Überströmöffnung: 5 mm Anforderungen: Wärmeschutz: Klimaklasse I Mechanische Beanspruchungsklasse: N Ausführung gem. DIN 18040-2: B Barrierefrei Bänder aus Edelstahl gemäß technischen Anforderungen und Herstellerstandards Beschläge: Drückergarnitur beidseitig, Edelstahl, matt Höhe Beschläge 105 cm üOKFF Produkt der Planung: Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig Schloß: mit Bundbartschloss Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt, mehrtourig, geräuschgedämpft und wartungsfrei, Dornmaß min. 65 mm, Schließblech Edelstahl. Einbaudetail: D197.2
2.__.__. 1
Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 5 mm
238.00
St
2.__.__. 2 Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 14 mm Türblatt: Bodenluft/Überströmöffnung: 14 mm
2.__.__. 2
Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 14 mm
91.00
St
2.__.__. 3 Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm, Unterschnitt 5 mm Einbauöffnung: Mauerwerkswand, Wandstärke inkl. Belag: 195 mm Zarge: Maulweite: 195 mm
2.__.__. 3
Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm, Unterschnitt 5 mm
4.00
St
2.__.__. 4 Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm, Unterschnitt 14 mm Einbauöffnung: Mauerwerkswand, Wandstärke inkl. Belag: 195 mm Zarge: Maulweite: 195 mm Türblatt: Bodenluft/Überströmöffnung: 14 mm
2.__.__. 4
Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm, Unterschnitt 14 mm
4.00
St
2.__.__. 5 Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 175 mm, Unterschnitt 14 mm Einbauöffnung: Mauerwerkswand, Wandstärke inkl. Belag: 175 mm Zarge: Maulweite; 175 mm Türblatt: Bodenluft/Überströmöffnung: 14 mm
2.__.__. 5
Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 175 mm, Unterschnitt 14 mm
3.00
St
2.__.__. 6 Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür Innentürelement aus Türblatt und Zarge Türtyp T-C2 Feuchtraumgeeignet, 1-flügelig Drehrichtung DIN R/L gem. PLanung des Architekten Einbauöffnung: GK Wand, Wandstärke inkl. Belag: 100 mm für Rohbaumaß B X H: 0,885 x 2,135 m Zarge: Umfassungszarge aus Stahlblech 1-teilig D=2 mm, Oberfläche Grundiert Maulweite: 100 mm Umbug min. 15 mm Bodeneinstand JA Türblatt: Aus Holzwerkstoff, Röhrenspan, 1-fach gefalzt Türblatt mit CPL-Beschichtung, Verkehrsweiß RAL 9016 Türblattstärke: 40 mm Bänder aus Edelstahl gem. Herstellerstandard Bodenluft/Überströmöffnung: 14 mm Anforderungen: Wärmeschutz: Klimaklasse I Mechanische Beanspruchungsklasse: N Beansprunungsklasse DIN 16580: W Feuchtraumgeeignet Ausführung gem. DIN 18040-2: B Barrierefrei Drückergarnitur: Dückergarnitur beidseitig, als Badgarnitur, Edelstahl, matt Produkt der Planung: Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig anzubieten Schloss: Badschloss Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt, mehrtourig, geräuschgedämpft und wartungsfrei, Dornmaß min. 55 mm, Schließblech Edelstahl. Einbaudetail: analog zu D197.2
2.__.__. 6
Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür
118.00
St
2.__.__. 7 Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 150 mm, Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür Türtyp T-C2 Wandstärke inkl. Belag: 150 mm Maulweite: 150 mm
2.__.__. 7
Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 150 mm, Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür
3.00
St
2.__.__. 8 Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm, Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür Türtyp T-C2 Einbauöffnung: Mauerwerkswand, Wandstärke inkl. Belag: 195 mm Zarge: Maulweite: 195 mm
2.__.__. 8
Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm, Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür
5.00
St
2.__.__. 9 Innentür Typ T-C3 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 5 mm, R-Wohnungen Türtyp T-C3 Anforderungen: Ausführung gem. DIN 18040-2: R Rollstuhlgerecht
2.__.__. 9
Innentür Typ T-C3 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 5 mm, R-Wohnungen
4.00
St
2.__.__.10 Innentür Typ T-C3 1,01 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 5 mm, R-Wohnungen Türtyp T-C3 Einbauöffnung: für Rohbaumaß B X H: 1,01 x 2,135 m Lichte Durchgangsbreite min. 90 cm Anforderungen: Ausführung gem. DIN 18040-2: R Rollstuhlgerecht
2.__.__.10
Innentür Typ T-C3 1,01 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 5 mm, R-Wohnungen
58.00
St
2.__.__.11 Innentür Typ T-C4 1,01 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 14 mm, R-Wohnungen, Feuchtraumtür Türtyp T-C4 Einbauöffnung: für Rohbaumaß B X H: 1,01 x 2,135 m Lichte Durchgangsbreite min. 90 cm Türblatt: Bodenluft/Überströmöffnung: 14 mm Anforderungen: Ausführung gem. DIN 18040-2: R Rollstuhlgerecht Beansprunungsklasse DIN 16580: W Feuchtraumgeeignet
2.__.__.11
Innentür Typ T-C4 1,01 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 14 mm, R-Wohnungen, Feuchtraumtür
17.00
St
2.__.__.12 Innentür Typ T-C5, 0,760 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 14 mm Türtyp T-C5 Einbauöffnung: für Rohbaumaß B X H:  0,76 x 2,135 m Drückergarnitur: als Badgarnitur, Edelstahl, matt
2.__.__.12
Innentür Typ T-C5, 0,760 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 14 mm
4.00
St
2.__.__.13 Innentür Typ T-C5, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 14 mm Türtyp T-C5 Einbauöffnung: für Rohbaumaß B X H:  0,885 x 2,135 m Drückergarnitur: als Badgarnitur, Edelstahl, matt
2.__.__.13
Innentür Typ T-C5, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm, Unterschnitt 14 mm
8.00
St
3 Wohnungseingangstüren
3
Wohnungseingangstüren
3.__.__. 1 Wohnungseingangstür Typ T-B1a, 1,01 x 2,135 m, 32dB, in WW/STB Wand Wohnungseingangstür aus Türblatt und Zarge Türtyp T-B1a Einbauöffnung: Stahlbeton-/Mauerwerkswand, für Rohbaumaß B X H: 1,01 x 2,135 m Wandstärke inkl. Wandbelägen: 260 mm Brandschutzklasse Wand (R) EI60-M / BW (R) EI60-M Zarge: Umfassungszarge aus Stahlblech, D=2mm, Oberfläche verzinkt, Grundiert Umbug 15 mm Maulweite 260 mm Bodeneinstand nach Wahl des AN verdeckt befestigen durch Verschraubung im Falz, Anker je nach Einbausituation Hinterfüllung der Zarge je nach Erfordernis für Brandschutz und Schallschutz mit Mineralwolle oder Mörtel MG III, umlaufend dauerelastische Versiegelung, mit Aufnahmelement, Dichtungsprofil DIN EN 12365-1 als Hohlkammerprofil aus EPDM Farbe nach Wahl des AG, Bandunterkonstruktion/Aufnahme passend zum jeweiligen Objektband, verstellbar. Türblatt: Holzwerkstoff, Vollspantür Normalfalz Türblatt mit HPL-Beschichtung, glatt, 0,7/0,8 mm Farbton Verkehrsweiß RAL 9016 Randbereich als PU-Kante, angegossen, Dicke ca. 5 mm, Türblattstärke 70 mm mit Türspion Höhe 1,40 m mit absenkbarer Bodendichtung Anforderungen: Barrierefreiheit nach DIN 18040 Ausführung ohne Schwelee gem. DIN 18040 Bedienkraft Klasse 3 (gem. DIN EN 12217) Brandschutz: Dicht- und Selbstschließend (DSS) Schallschutz Rw,R = 32 dB nach DIN 4109 Wärmeschutz: Klimaklasse III Sicherheit: in Anlehnung an RC2N Mechanische Beanspruchungsklasse: S ohne Schwelle (gem. DIN 18040 max. 2 cm) Beschlag: Wechselschutzgarnitur Drücker / Knauf, Knauf gekröpft Edelstahl, matt Zylinderabdeckung (überdeckt vorstehende Zylinderlängen von 10-18mm) Widerstandsklasse nach DIN 18257: ES2 Höhe Beschlag 105 cm üOFF Produkt der Planung: Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig anzubieten Schloß: Profilzylinder als Doppelzylinder Einsteckschloss für gefälzte Tür gem. DIN 18250, Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt, mehrtourig, geräuschgedämpft und wartungsfrei, Dornmaß min. 65 mm, Schließblech Edelstahl. Einschließlich Obentürschließer OTS mit Gleitschiene auf Bandseite, Einbaudetail: D197.1
3.__.__. 1
Wohnungseingangstür Typ T-B1a, 1,01 x 2,135 m, 32dB, in WW/STB Wand
71.00
St
3.__.__. 2 Wohnungseingangstür Typ T-B1b, 1,01 x 2,135 m, 32dB, in WW/STB Wand, Rollstuhlgerecht Türtyp T-B1b Brandschutzklasse Wand (R) EI60-M Ausführung gem. DIN 18040-2: R Rollstuhlgerecht Höhe Türspion ca. 120 cm Türbeschläge Bogen- oder U-förmig
3.__.__. 2
Wohnungseingangstür Typ T-B1b, 1,01 x 2,135 m, 32dB, in WW/STB Wand, Rollstuhlgerecht
12.00
St
3.__.__. 3 Wohnungseingangstür Typ T-B2a, 1,01 x 2,135 m, 27dB, in WW/STB Wand Türtyp T-B2a Schallschutz Rw,R = 27 dB nach DIN 4109
3.__.__. 3
Wohnungseingangstür Typ T-B2a, 1,01 x 2,135 m, 27dB, in WW/STB Wand
27.00
St
3.__.__. 4 Wohnungseingangstür Typ T-B2b, 1,01 x 2,135 m, 27dB, in WW/STB Wand, Rollstuhlgerecht Türtyp T-B2b Schallschutz Rw,R = 27 dB nach DIN 4109 Brandschutzklasse Wand (R) EI60-M Ausführung gem. DIN 18040-2: R Rollstuhlgerecht Höhe Türspion ca. 120cm Türbeschläge Bogen- oder U-förmig
3.__.__. 4
Wohnungseingangstür Typ T-B2b, 1,01 x 2,135 m, 27dB, in WW/STB Wand, Rollstuhlgerecht
5.00
St
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des AGs ausgeführt werden. Nachweise hierfür sind täglich zur Anerkennung vorzulegen. Mit der Unterzeichnung dieses Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass die Verrechnungssätze der Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden Gültigkeit haben. Vor Ausführung der Arbeiten auf Nachweis sind die damit zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
4.__.__. 1 Stundensatz Baufacharbeiter/-in, Tischlerarbeiten Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4.__.__. 1
Stundensatz Baufacharbeiter/-in, Tischlerarbeiten
O
10.00
h
4.__.__. 2 Stundensatz Bauhelfer/-in, Tischlerarbeiten Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4.__.__. 2
Stundensatz Bauhelfer/-in, Tischlerarbeiten
O
10.00
h