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1 Allgemeine Baubeschreibung
1
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Baubeschreibung
Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des
Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das
Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke.
Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten
Stadthäusern (Townhouses), die nicht
Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum
späteren Zeitpunkt errichtet.
Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend
aus acht separaten Häusern (L-S) mit vier
Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer
Tiefgarage.
Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der
Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau
nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau
sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet.
Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich
bzw. südlich und nördlich verlaufenden
Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist
in acht Häuser unterteilt (L-S).
Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet.
Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe
von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils
nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als
Gebäudeklasse 4 definiert.
Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg
Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen
Festsetzungen.
Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5,
wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit
unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert.
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur
Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei.
Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan
Angaben zur Baustelle:
Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von
Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie
den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld
ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist
versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und
Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten
Bauarbeiten in mobiler Ausführung.
Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über
die B6, Abfahrt Messe Nord auf die
Weltausstellungsallee und dann über die
Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld.
Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte
gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine
bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem
Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur
bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die
Erschwernisse sind in den Einheitspreisen
einzukalkulieren.
Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet
"Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden
Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt!
Baugrund
Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/
Grundwassermonitoring:
siehe geotechnische Berichte und ergänzende
Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019,
07.09.2021
Lage und Transportwege auf dem Grundstück:
Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße:
Breite: 6,00 m
Höhe: 6,00 m
Tragfähigkeit: SLW 60
Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur
Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Sonstige Baustelleneinrichtung:
Ver.- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß
Baustelleneinrichtung für:
Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen
Art/Lage der Lagerplätze:
gem. Baustelleneinrichtungsplan
Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der
örtlichen Objektüberwachung abzustimmen.
Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den
AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren.
Sonstige Angaben zur Baustelle:
Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur
über eine Baustraße erreichbar.
Schutz vorhandenen Bewuchses:
Nicht erforderlich
Kampfmittel:
Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt,
hier Bombenkrater.
Sondierung wird durchgeführt.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
Keine.
Baubesprechungen:
Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der
Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung
schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter
(Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die
auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung
und Qualifikation besitzen und fließend deutsch
sprechen, lesen und schreiben können.
Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen
der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im
Namen des Auftragnehmers zu handeln.
Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen
hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung
seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen
bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden.
Baustelleneinrichtung des AN:
Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN
ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom,
Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind
eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach
Beendigung zurückzubauen.
Bauschild und Werbemittel:
Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere
Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet.
Sicherungsmaßnahmen:
Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung
verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der
Arbeiten, dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur
Verfügung zu stellen:
· Namensliste der Ersthelfer und der
Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt
werden sollen.
· Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß
Arbeitsschutzgesetz
· Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese
durch Vorschriften der BG oder andere
Vorschriften gefordert werden.
· Sachkundenachweis für Eingriffe in den
Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der
Baustelleneinrichtung notwendig sind.
· Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit
erforderlich.
· sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten
Unterlagen.
Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der
Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit
bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle
zuständig und verantwortlich. Der
Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für
die frist- und sachgerechte Aufstellung der
Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten
Bauabläufe.
Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle
erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur
Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art
auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen
keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren,
Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende
Stoffe ausgegossen werden!!
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass
während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften
sowie die Richtlinien für die Sicherung der
Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den
Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und
die anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.
Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und
Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor
Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und
Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen
vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten
Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher
Unterlagen, wie auch ggf. nötige Laborversuche, werden
nicht gesondert vergütet. Es sind
gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit
RAL-Gütezeichen zu verwenden.
In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der
Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die
Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen
ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben.
Abnahmen:
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen
und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig
bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter
gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und
Zusammenstellung der Unterlagen für die
Abnahmedokumentation.
Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung
durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und
die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu
stellen.
Für technische Anlagen gilt:
Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Schlosserarbeiten
1. Ausführungsgrundlage
Grundlage der ausgeschriebenen und auszuführenden
Leistungen sind Bauausführungen nach dem Stand der
Technik, den allgemein anerkannten Regeln der Technik
und den einschlägigen Normen und Vorschriften, jeweils
in der neuesten Fassung. Der Bieter ist verpflichtet,
die neuesten DIN-Normen und Vorschriften kalkulatorisch
und ausführungsmäßig zugrunde zu legen.
Besonders hingewiesen wird auf folgende Normen u.
Vorschriften:
DIN 18360, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Metallbauarbeiten
DIN 18335, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Stahlbauarbeiten
DIN 18364, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
2. Ausführung
Alle für die Ausführung erforderlichen Maße sind
eigenverantwortlich am Bau zu nehmen.
Die erforderliche Konstruktions- und Ausführungsplanung
für die Stahlbaukonstruktionen ist vom Auftragnehmer zu
erstellen. Vor Ausführung und Materialbestellung sind
diese Pläne dem Planer zur Freigabe vorzulegen. Es darf
nur nach Plänen gebaut werden, die einen
Freigabevermerk besitzen.
Sämtliche Stahlteile sind, sofern in den einzelnen
Positionen des LVs nicht anders festgelegt, gemäß DIN
18364 gestrahlt (Entrostungsgrad 2 1/2) und mit einer
Korrosionsschutz-Grundbeschichtung gemäß DIN EN ISO
12944-5 anzuliefern.
STAHLKONSTRUKTION
Bauteile und Unterkonstruktionen, an denen
anzuschließen ist, sind vor Ausführungsbeginn vor Ort
zu prüfen und nachzumessen. Zulässige Toleranzen an den
bauseitigen Unterkonstruktionen, die größer sind als
die zulässigen Toleranzen des eigenen Gewerkes, sind
auszugleichen. Mangelhafte Unterkonstruktionen sind vor
Arbeitsbeginn dem Bauleiter anzuzeigen. Spätere
Einwände diesbezüglich können nur insoweit akzeptiert
werden, wie diese nachträglich sichtbar und nachprüfbar
sind. In Rechnung gestellte Nacharbeiten an
mangelhaften Leistungen der Vorunternehmer werden nur
nach gemeinsamer Besichtigung und Aufmaß vergütet.
Sämtliche Stahlteile im Außenbereich sind werksmäßig
verzinkt anzubieten und auszuführen. Die Ausführung ist
so zu wählen, dass Schweißungen nicht mehr auf der
Baustelle ausgeführt werden und Nachverzinkungen auf
der Baustelle ausgeschlossen sind.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten
sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Späne
von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind
sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Für die Montage der Konstruktion auf der Baustelle sind
nur Schraubverbindungen zugelassen. Verbindungsmittel
überwiegend mit hochfesten Passschrauben.
Nachträgliches Schweißen und Kaltverzinken ist nicht
zulässig.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt,
sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen,
Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
Bei dem Befestigungstechnik unterschiedlicher Metalle
muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion
auftritt.
Verbindungen und Befestigungen müssen sich ungehindert
bei Wärmeeinflüssen dehnen und zusammen- ziehen können
ohne Undichtigkeiten hervorzurufen. Kitte und Kleber
dürfen keine aggressiven Bestandteile im Sinne der DIN
52460 enthalten und müssen innerhalb der vorkommenden
Temperaturbereiche dauerhaft standfest sein.
Innerhalb von gleichartigen Bauteilen dürfen nur
gleichartige Materialien verwendet werden. Alle
Verankerungen haben so zu erfolgen, dass diese den
Windangriffen standhalten. Überstände von Metall-
deckungen müssen mit einer Tropfnase ausgebildet werden
und einen Überstand nach den anerkannten Fachregeln
über die fertige Kante erhalten. Rinnen sind im
gleichmäßigen Gefälle zu verlegen. Soweit Einlaufbleche
ausgeführt werden sind diese ausreichend unter die
Dacheindeckung zu führen. Die Einheitspreise gelten
jeweils für die beschriebene Position in vollständiger
Ausführung.
Für Anschlüsse, Montagestöße und Schweißnähte hat der
Auftragnehmer selbst den Nachweis zu führen.
Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl
einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine
geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente
untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet
ist.
Planung und Bemessung für Bauhilfsmaßnahmen soweit hier
nicht angegeben, Montagestöße, Montagezustände,
Montageverbände, Montagehilfen, Abstützungen,
Unterstützungen, Abfangungen, Bauzustände etc. einschl.
dem Erstellen der Standsicherheitsnachwiese und
Planungsunterlagen sowie alle damit verbundenen Kosten
(Prüfgebühren etc.) obliegen dem AN und liegen in
seinem Verantwortungs- bereich. Die Prüfung der Bau-
Montagezustände/Bauhilfsmaßnahmen beim Prüfingenieur
für Standsicherheit hat der AN auf seine Kosten
rechtzeitig zu veranlassen.
Die mit der Ausführung der Stahlbauarbeiten beauftragte
Firma muss im Besitz einer Bescheinigung zur Einhaltung
aller Vorkehrungen zur werkseigenen
Produktionskontrolle von tragenden Bauteilen bis
einschließlich EXC 2 nach DIN EN 1090-2 sein.
Der Auftragnehmer hat im Zuge der Auftragserteilung die
erforderlichen Schweißnachweise zu erbringen und vor
Beginn der Arbeiten der Bauleitung vorzulegen. Für die
Schweißarbeiten ist entweder einer Hersteller-
Qualifikation nach DIN 18800-7:2008-11 oder ein
Schweißzertifikat Nach DIN EN 1090-2 (Stahltragwerke)
erforderlich. Sämtliche in der Montage eingesetzten
geprüften Schweißer nach ISO 9606-1 ausgeführt werden
Sie müssen die entsprechenden Schweißerprüfungen
besitzen. Ein entsprechendes Zeugnis/ Zertifikat sind
vom Bieter dem Angebot beizufügen.
Zur Verankerung der Stahlbaukonstruktionen sind nur
Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Für
die anderen Befestigungsmittel (Schrauben, Muttern
usw.) sind im dem Material V4A auszuführen.
Sind nichtrostende Stähle einzubauen, so müssen diese
grundsätzlich in DIN EN 10 088-1 - Nichtrostende
Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle -
enthalten sein.
Der Korrosionsschutz ist unter Beachtung der DIN EN ISO
12944 auszuführen. Sämtliche Stahlteile sind, wenn
nicht anders erwähnt, durch ein geeignetes
Beschichtungssystem gemäß DIN EN ISO 12944 -5 gegen
Korrosion zu schützen. Etwaige Beschädigungen beim
Transport und bei der Montage sind vom AN Fach- und
sachgerecht zu beseitigen.
3. Nebenleistungen
Ergänzend zu VOB/C ATV sind auch folgende Leistungen
Nebenleistung:
Die Kosten für diese Leistungen sind in die
entsprechenden Einheitspreise der Leistungspositionen
einzukalkulieren:
- das Aufmessen an den bauseitigen Anschlüssen und
Unterkonstruktionen
- das Erstellen von Konstruktions- und
Ausführungsplänen sowie Details für die eigene Leistung
- das Ausgleichen und Berücksichtigen von zulässigen
Toleranzen in den Unterkonstruktionen. Bei
Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18 201
und 18 203 ist der Auftraggeber vor Ausführung zu
verständigen. Anderenfalls können zusätzliche
Aufwendungen nicht vergütet werden.
- alle zum Einbau benötigten Kleinteile sowie
Verbindungs- und Befestigungsmaterialien, soweit nicht
in
gesonderten Ansätzen erfasst
- Schutz der angrenzenden Bauteile (z. B. bei
Schweißarbeiten)
- Einsatz erforderlicher Hebezeuge aller Art
- Hilfsmittel, Hilfskonstruktionen und Arbeitsgerüste,
die für die Ausführung der eigenen Leistungen
erforderlich sind.
- Erstellen der Statik (Anschlüsse, Montagestöße,
Schweißnähte) und Erwirken der Genehmigung durch den
Prüfstatiker.
Allgemeine Leistungsbeschreibung Schlosserarbeiten
Allgemeine Anforderungen an die Konstruktion
1.0 Allgemeine Anforderungen:
Metallteile
1.1 Materialien:
Alle verwendeten Materialien müssen der Bauregelliste
entsprechen. Für die Güte der einzubauenden Materialien
haftet der jeweilige Bauausführende.
Werden von der ausführenden Firma andere
Bauteile/Baustoffe als die in den Ausführungsplänen
bzw. statischen Berechnung angegebenen
Bauteile/Baustoffe eingebaut, sind von der ausführenden
Firma die entsprechenden Standsicherheitsnachweise und
Ausführungspläne zu erstellen und durch den
Prüfingenieur prüfen zu lassen. Die entsprechenden
Verwendbarkeitsnachweise sind vorzulegen.
Analoges gilt für andere Bauverfahren. Die Prüfung beim
Prüfingenieur für Standsicherheit hat der AN auf seine
Kosten rechtzeitig zu veranlassen.
1.2 Oberflächenschutz
Alle Stahlbauteile und Verbindungen sofern nicht anders
beschrieben, sind verzinkt und grundiert anzubieten.
Die verzinkten Oberflächen sind vor dem Auftrag der
Beschichtungssysteme zu sweepen.
Beschädigungen während der Bauphase und nachtägliche
Befestigungsmittel sind im gleichen Beschichtungssystem
und Farbton nachzuarbeiten. Nachträglich geschnittene
Gewinde müssen mit PU-Dichtmittel versehen werden, um
eine dichtschließende Verbindung (z. B. mittels
Senkkopfschrauben) herzustellen.
1.3 Detailnachweise Stahlbau und Werkstattzeichnungen:
Die Nachweise und konstruktive Ausbildung der
Detailanschlüsse für die Stahlbauanschlüsse, welche
über die Leitdetails hinausgehen:
Hierfür ist vom ausführenden Unternehmen eine
prüffähige Detailstatik zu erstellen, inklusive der
Werkstattpläne.
Vom AN sind prüffähige Werkstattzeichnungen (3-fach für
den Prüfing, 2-fach für den Tragwerksplaner und 2-fach
für den Werkplaner in Papierform) vorzulegen. Die
Prüfung beim Prüfingenieur für Standsicherheit hat der
AN auf seine Kosten rechtzeitig zu veranlassen. Die
Werkstattzeichnungen müssen der Richtlinie BFS 02-101
"Darstellung von Stahlkonstruktionen in
Werkstattzeichnungen" vom Mai 2015 und der "Richtlinie
zur Erstellung von ausführungsunterlagen für
Stahlbauten" entsprechen.
Der Standsicherheitsnachweis für die Gitterroste ist
vom AN in prüffähiger Form für eine Nutzlast von 4
kN/m² und eine Einzellast von 2 kN auf eine Lastfläche
von 5 x 5 cm zu erbringen.
2.1 Beschläge
Allgemeines
Die Beschläge müssen nach DIN 18357 und den zu
erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein.
Die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion
geschützt sein. Die Möglichkeit zur Wartung und
Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein.
Der Einbau hat nach den vorgegebenen
Anwendungsbereichen den Richtlinien der
Beschlagshersteller zu entsprechen. Eine dauerhafte und
sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen
muss gewährleistet sein.
Allgemeine Anforderungen an die Konstruktion
6 Briefkastenanlage
6
Briefkastenanlage
6.__.__. 10 Briefkasten- und Klingelanlage im Außenbereich 12 WE Aufputz Brifkastenanlage und Klingelanlage für 12
Wohneinheiten in waagerechter Bauform 12-teilig mit 12
Einwurfkästen inkl. Sprechstelle und Klingelanlage im
Außenbereich unter einem Vordach.
Aufteilung auf der Wand gem Absprache mit dem Bauherrn.
Kasten aus pulverbeschichtetem Galfan Stahl
Einwurfklappe aus pulverbeschichtetem Aluminium
Pulverbeschichtung gem. Bemusterungsliste in RAL 3011
"Braunrot".
Die Briefkasten- und Klingelanlage wird in einem
Regengeschütztem Bereich unter einem Vordach
aufgestellt.
Bei der Einbauart handelt es sich um eine Unterputz-/
Teilwand-Montage. Eine Holzträgerplatte zur Befestigung
der Briefkastenanlage wird bauseitig vorgerüstet.
Einzelkastenmaße B / H / T: 260 x 330 x 100 mm.
Vorgesehen sind 2 Kästen in vertikaler Anordnung und 6
Kästen in horizontaler Anordnung. Die Klingelanlage
wird immer türseitig zu den Einwurfkästen angeordnet.
Als Umrandung erhält die gesamte Anlage einen
Putzabdeckrahmen aus ALU in 20 mm Breite. Die Ecken
werden auf Gehrung geschnitten ausgeführt.
Für alle Briefkästen ist eine Verriegelung über ein
Zylinderschloss mit Halbzylinder vorzusehen. Es sind je
Schloss drei Schlüssel zu liefern.
Briefkasten mit Kunststoff-Namensschild und Schild
"Werbung, nein danke!" inkl. Schauglas ausführen.
Die Kunststoff-Schilder "Werbung, nein danke!" sollen
drehbar ausgeführt werden, auf der Rückseite steht
"Werbung, ja bitte!".
Klingel mit RSA2-Kompakt Kunststoff-Namensschild im
Weißton mit Edelstahl-Klingelknopf inkl.
Knopf-Ringbeleuchtung, flächenbündig eingebaut, inkl.
Busfunktion.
Einschließlich Einbau und Befestigung in fix und
fertiger Arbeit.
Die Fuge zwischen Brifkastenanlage und Wandaufbau ist
mit einem zurückspringenden schwarzen Quellband
auszufüllen und dient als Schattenfugenausbildung.
Vor der Ausführung ist ein Aufmaß zu tätigen und dem AG
sowie Architekten eine Planung sowie alle benötigten
Muster zur Freigabe vorzulegen.
Lage: Haus L / M / S
Ausführung gem. Detailplanung
BF0005-ARC-5-D50-DET-134-10-0-V
und Ansichten
Produkt der Planung
Fabrikat/Typ
RENZ Classic
oder gleichwertig
6.__.__. 10
Briefkasten- und Klingelanlage im Außenbereich 12 WE
3.00
St
6.__.__. 20 Briefkasten- und Klingelanlage im Außenbereich 16 WE für eine Brifkasten- und Klingelanlage für 16
Wohneinheiten
Lage: Haus N / N / P / Q / R
Ausführung gem. Detailplanung
BF0005-ARC-5-D50-DET-134-10-0-V
und Ansichten
6.__.__. 20
Briefkasten- und Klingelanlage im Außenbereich 16 WE
5.00
St