Briefkastenanlage
GWH BF C5
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Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Baubeschreibung Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke. Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten Stadthäusern (Townhouses), die nicht Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum späteren Zeitpunkt errichtet. Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend aus acht separaten Häusern (L-S) mit vier Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet. Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich bzw. südlich und nördlich verlaufenden Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist in acht Häuser unterteilt (L-S). Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet. Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als Gebäudeklasse 4 definiert. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen Festsetzungen. Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5, wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei. Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan Angaben zur Baustelle: Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten Bauarbeiten in mobiler Ausführung. Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über die B6, Abfahrt Messe Nord auf die Weltausstellungsallee und dann über die Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld. Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die Erschwernisse sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet "Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt! Baugrund Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/ Grundwassermonitoring: siehe geotechnische Berichte und ergänzende Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019, 07.09.2021 Lage und Transportwege auf dem Grundstück: Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße: Breite: 6,00 m Höhe: 6,00 m Tragfähigkeit: SLW 60 Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Sonstige Baustelleneinrichtung: Ver.- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß Baustelleneinrichtung für: Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen Art/Lage der Lagerplätze: gem. Baustelleneinrichtungsplan Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Sonstige Angaben zur Baustelle: Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar. Schutz vorhandenen Bewuchses: Nicht erforderlich Kampfmittel: Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt, hier Bombenkrater. Sondierung wird durchgeführt. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: Keine. Baubesprechungen: Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im Namen des Auftragnehmers zu handeln. Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Baustelleneinrichtung des AN: Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach Beendigung zurückzubauen. Bauschild und Werbemittel: Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: ·    Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt      werden sollen. ·    Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzgesetz ·    Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere      Vorschriften gefordert werden. ·    Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der      Baustelleneinrichtung notwendig sind. ·    Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich. ·    sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten Bauabläufe. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden!! Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen, wie auch ggf. nötige Laborversuche, werden nicht gesondert vergütet. Es sind gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit RAL-Gütezeichen zu verwenden. In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben. Abnahmen: Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für technische Anlagen gilt: Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Schlosserarbeiten 1. Ausführungsgrundlage Grundlage der ausgeschriebenen und auszuführenden Leistungen sind Bauausführungen nach dem Stand der Technik, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen und Vorschriften, jeweils in der neuesten Fassung. Der Bieter ist verpflichtet, die neuesten DIN-Normen und Vorschriften kalkulatorisch und ausführungsmäßig zugrunde zu legen. Besonders hingewiesen wird auf folgende Normen u. Vorschriften: DIN 18360, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Metallbauarbeiten DIN 18335, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Stahlbauarbeiten DIN 18364, VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten 2. Ausführung Alle für die Ausführung erforderlichen Maße sind eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Die erforderliche Konstruktions- und Ausführungsplanung für die Stahlbaukonstruktionen ist vom Auftragnehmer zu erstellen. Vor Ausführung und Materialbestellung sind diese Pläne dem Planer zur Freigabe vorzulegen. Es darf nur nach Plänen gebaut werden, die einen Freigabevermerk besitzen. Sämtliche Stahlteile sind, sofern in den einzelnen Positionen des LVs nicht anders festgelegt, gemäß DIN 18364 gestrahlt (Entrostungsgrad 2 1/2) und mit einer Korrosionsschutz-Grundbeschichtung gemäß DIN EN ISO 12944-5 anzuliefern. STAHLKONSTRUKTION Bauteile und Unterkonstruktionen, an denen anzuschließen ist, sind vor Ausführungsbeginn vor Ort zu prüfen und nachzumessen. Zulässige Toleranzen an den bauseitigen Unterkonstruktionen, die größer sind als die zulässigen Toleranzen des eigenen Gewerkes, sind auszugleichen. Mangelhafte Unterkonstruktionen sind vor Arbeitsbeginn dem Bauleiter anzuzeigen. Spätere Einwände diesbezüglich können nur insoweit akzeptiert werden, wie diese nachträglich sichtbar und nachprüfbar sind. In Rechnung gestellte Nacharbeiten an mangelhaften Leistungen der Vorunternehmer werden nur nach gemeinsamer Besichtigung und Aufmaß vergütet. Sämtliche Stahlteile im Außenbereich sind werksmäßig verzinkt anzubieten und auszuführen. Die Ausführung ist so zu wählen, dass Schweißungen nicht mehr auf der Baustelle ausgeführt werden und Nachverzinkungen auf der Baustelle ausgeschlossen sind. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Für die Montage der Konstruktion auf der Baustelle sind nur Schraubverbindungen zugelassen. Verbindungsmittel überwiegend mit hochfesten Passschrauben. Nachträgliches Schweißen und Kaltverzinken ist nicht zulässig. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt. Bei dem Befestigungstechnik unterschiedlicher Metalle muss sichergestellt sein, dass keine Kontaktkorrosion auftritt. Verbindungen und Befestigungen müssen sich ungehindert bei Wärmeeinflüssen dehnen und zusammen- ziehen können ohne Undichtigkeiten hervorzurufen. Kitte und Kleber dürfen keine aggressiven Bestandteile im Sinne der DIN 52460 enthalten und müssen innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche dauerhaft standfest sein. Innerhalb von gleichartigen Bauteilen dürfen nur gleichartige Materialien verwendet werden. Alle Verankerungen haben so zu erfolgen, dass diese den Windangriffen standhalten. Überstände von Metall- deckungen müssen mit einer Tropfnase ausgebildet werden und einen Überstand nach den anerkannten Fachregeln über die fertige Kante erhalten. Rinnen sind im gleichmäßigen Gefälle zu verlegen. Soweit Einlaufbleche ausgeführt werden sind diese ausreichend unter die Dacheindeckung zu führen. Die Einheitspreise gelten jeweils für die beschriebene Position in vollständiger Ausführung. Für Anschlüsse, Montagestöße und Schweißnähte hat der Auftragnehmer selbst den Nachweis zu führen. Dehnungs- und Montagestöße sind in ausreichender Zahl einzuplanen. Sie sind so zu gestalten, dass eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist. Planung und Bemessung für Bauhilfsmaßnahmen soweit hier nicht angegeben, Montagestöße, Montagezustände, Montageverbände, Montagehilfen, Abstützungen, Unterstützungen, Abfangungen, Bauzustände etc. einschl. dem Erstellen der Standsicherheitsnachwiese und Planungsunterlagen sowie alle damit verbundenen Kosten (Prüfgebühren etc.) obliegen dem AN und liegen in seinem Verantwortungs- bereich. Die Prüfung der Bau- Montagezustände/Bauhilfsmaßnahmen beim Prüfingenieur für Standsicherheit hat der AN auf seine Kosten rechtzeitig zu veranlassen. Die mit der Ausführung der Stahlbauarbeiten beauftragte Firma muss im Besitz einer Bescheinigung zur Einhaltung aller Vorkehrungen zur werkseigenen Produktionskontrolle von tragenden Bauteilen bis einschließlich EXC 2 nach DIN EN 1090-2 sein. Der Auftragnehmer hat im Zuge der Auftragserteilung die erforderlichen Schweißnachweise zu erbringen und vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung vorzulegen. Für die Schweißarbeiten ist entweder einer Hersteller- Qualifikation nach DIN 18800-7:2008-11 oder ein Schweißzertifikat Nach DIN EN 1090-2 (Stahltragwerke) erforderlich. Sämtliche in der Montage eingesetzten geprüften Schweißer nach ISO 9606-1 ausgeführt werden Sie müssen die entsprechenden Schweißerprüfungen besitzen. Ein entsprechendes Zeugnis/ Zertifikat sind vom Bieter dem Angebot beizufügen. Zur Verankerung der Stahlbaukonstruktionen sind nur Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Für die anderen Befestigungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) sind im dem Material V4A auszuführen. Sind nichtrostende Stähle einzubauen, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10 088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Der Korrosionsschutz ist unter Beachtung der DIN EN ISO 12944 auszuführen. Sämtliche Stahlteile sind, wenn nicht anders erwähnt, durch ein geeignetes Beschichtungssystem gemäß DIN EN ISO 12944 -5 gegen Korrosion zu schützen. Etwaige Beschädigungen beim Transport und bei der Montage sind vom AN Fach- und sachgerecht zu beseitigen. 3. Nebenleistungen Ergänzend zu VOB/C ATV sind auch folgende Leistungen Nebenleistung: Die Kosten für diese Leistungen sind in die entsprechenden Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren: - das Aufmessen an den bauseitigen Anschlüssen und Unterkonstruktionen - das Erstellen von Konstruktions- und Ausführungsplänen sowie Details für die eigene Leistung - das Ausgleichen und Berücksichtigen von zulässigen Toleranzen in den Unterkonstruktionen. Bei   Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18 201 und 18 203 ist der Auftraggeber vor Ausführung zu   verständigen. Anderenfalls können zusätzliche Aufwendungen nicht vergütet werden. - alle zum Einbau benötigten Kleinteile sowie Verbindungs- und Befestigungsmaterialien, soweit nicht in   gesonderten Ansätzen erfasst - Schutz der angrenzenden Bauteile (z. B. bei Schweißarbeiten) - Einsatz erforderlicher Hebezeuge aller Art - Hilfsmittel, Hilfskonstruktionen und Arbeitsgerüste, die für die Ausführung der eigenen Leistungen   erforderlich sind. - Erstellen der Statik (Anschlüsse, Montagestöße, Schweißnähte) und Erwirken der Genehmigung durch den Prüfstatiker.
Allgemeine Leistungsbeschreibung Schlosserarbeiten
Allgemeine Anforderungen an die Konstruktion 1.0 Allgemeine Anforderungen: Metallteile 1.1 Materialien: Alle verwendeten Materialien müssen der Bauregelliste entsprechen. Für die Güte der einzubauenden Materialien haftet der jeweilige Bauausführende. Werden von der ausführenden Firma andere Bauteile/Baustoffe als die in den Ausführungsplänen bzw. statischen Berechnung angegebenen Bauteile/Baustoffe eingebaut, sind von der ausführenden Firma die entsprechenden Standsicherheitsnachweise und Ausführungspläne zu erstellen und durch den Prüfingenieur prüfen zu lassen. Die entsprechenden Verwendbarkeitsnachweise sind vorzulegen. Analoges gilt für andere Bauverfahren. Die Prüfung beim Prüfingenieur für Standsicherheit hat der AN auf seine Kosten rechtzeitig zu veranlassen. 1.2 Oberflächenschutz Alle Stahlbauteile und Verbindungen sofern nicht anders beschrieben, sind verzinkt und grundiert anzubieten. Die verzinkten Oberflächen sind vor dem Auftrag der Beschichtungssysteme zu sweepen. Beschädigungen während der Bauphase und nachtägliche Befestigungsmittel sind im gleichen Beschichtungssystem und Farbton nachzuarbeiten. Nachträglich geschnittene Gewinde müssen mit PU-Dichtmittel versehen werden, um eine dichtschließende Verbindung (z. B. mittels Senkkopfschrauben) herzustellen. 1.3 Detailnachweise Stahlbau und Werkstattzeichnungen: Die Nachweise und konstruktive Ausbildung der Detailanschlüsse für die Stahlbauanschlüsse, welche über die Leitdetails hinausgehen: Hierfür ist vom ausführenden Unternehmen eine prüffähige Detailstatik zu erstellen, inklusive der Werkstattpläne. Vom AN sind prüffähige Werkstattzeichnungen (3-fach für den Prüfing, 2-fach für den Tragwerksplaner und 2-fach für den Werkplaner in Papierform) vorzulegen. Die Prüfung beim Prüfingenieur für Standsicherheit hat der AN auf seine Kosten rechtzeitig zu veranlassen. Die Werkstattzeichnungen müssen der Richtlinie BFS 02-101 "Darstellung von Stahlkonstruktionen in Werkstattzeichnungen" vom Mai 2015 und der "Richtlinie zur Erstellung von ausführungsunterlagen für Stahlbauten" entsprechen. Der Standsicherheitsnachweis für die Gitterroste ist vom AN in prüffähiger Form für eine Nutzlast von 4 kN/m² und eine Einzellast von 2 kN auf eine Lastfläche von 5 x 5 cm zu erbringen. 2.1 Beschläge Allgemeines Die Beschläge müssen nach DIN 18357 und den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein. Die verwendeten Werkstoffe müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung der Beschläge muss gegeben sein. Der Einbau hat nach den vorgegebenen Anwendungsbereichen den Richtlinien der Beschlagshersteller zu entsprechen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss gewährleistet sein.
Allgemeine Anforderungen an die Konstruktion
6 Briefkastenanlage
6
Briefkastenanlage
6.__.__. 10 Briefkasten- und Klingelanlage im Außenbereich 12 WE Aufputz Brifkastenanlage und Klingelanlage für 12 Wohneinheiten in waagerechter Bauform 12-teilig mit 12 Einwurfkästen inkl. Sprechstelle und Klingelanlage im Außenbereich unter einem Vordach. Aufteilung auf der Wand gem Absprache mit dem Bauherrn. Kasten aus pulverbeschichtetem Galfan Stahl Einwurfklappe aus pulverbeschichtetem Aluminium Pulverbeschichtung gem. Bemusterungsliste in RAL 3011 "Braunrot". Die Briefkasten- und Klingelanlage wird in einem Regengeschütztem Bereich unter einem Vordach aufgestellt. Bei der Einbauart handelt es sich um eine Unterputz-/ Teilwand-Montage. Eine Holzträgerplatte zur Befestigung der Briefkastenanlage wird bauseitig vorgerüstet. Einzelkastenmaße B / H / T: 260 x 330 x 100 mm. Vorgesehen sind 2 Kästen in vertikaler Anordnung und 6 Kästen in horizontaler Anordnung. Die Klingelanlage wird immer türseitig zu den Einwurfkästen angeordnet. Als Umrandung erhält die gesamte Anlage einen Putzabdeckrahmen aus ALU in 20 mm Breite. Die Ecken werden auf Gehrung geschnitten ausgeführt. Für alle Briefkästen ist eine Verriegelung über ein Zylinderschloss mit Halbzylinder vorzusehen. Es sind je Schloss drei Schlüssel zu liefern. Briefkasten mit Kunststoff-Namensschild und Schild "Werbung, nein danke!" inkl. Schauglas ausführen. Die Kunststoff-Schilder "Werbung, nein danke!" sollen drehbar ausgeführt werden, auf der Rückseite steht "Werbung, ja bitte!". Klingel mit RSA2-Kompakt Kunststoff-Namensschild im Weißton mit Edelstahl-Klingelknopf inkl. Knopf-Ringbeleuchtung, flächenbündig eingebaut, inkl. Busfunktion. Einschließlich Einbau und Befestigung in fix und fertiger Arbeit. Die Fuge zwischen Brifkastenanlage und Wandaufbau ist mit einem zurückspringenden schwarzen Quellband auszufüllen und dient als Schattenfugenausbildung. Vor der Ausführung ist ein Aufmaß zu tätigen und dem AG sowie Architekten eine Planung sowie alle benötigten Muster zur Freigabe vorzulegen. Lage: Haus L / M / S Ausführung gem. Detailplanung BF0005-ARC-5-D50-DET-134-10-0-V und Ansichten Produkt der Planung Fabrikat/Typ RENZ Classic oder gleichwertig
6.__.__. 10
Briefkasten- und Klingelanlage im Außenbereich 12 WE
3.00
St
6.__.__. 20 Briefkasten- und Klingelanlage im Außenbereich 16 WE für eine Brifkasten- und Klingelanlage für 16 Wohneinheiten Lage: Haus N / N / P / Q / R Ausführung gem. Detailplanung BF0005-ARC-5-D50-DET-134-10-0-V und Ansichten
6.__.__. 20
Briefkasten- und Klingelanlage im Außenbereich 16 WE
5.00
St