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Allgemeine Baubeschreibung
Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichem Areal des
Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das
Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke.
Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten
Stadthäusern (Townhouses), die nicht
Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum
späteren Zeitpunkt errichtet.
Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend
aus acht, separaten Häusern (L-S) mit vier
Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer
Tiefgarage.
Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der
Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau
nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau
sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet.
Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich
bzw. südlich und nördlich verlaufenden
Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist
in acht Häuser unterteilt (L-S).
Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet.
Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe
von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils
nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als
Gebäudeklasse 4 definiert.
Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg
Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen
Festsetzungen.
Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5,
wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit
unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert.
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur
Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei.
Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan
Angaben zur Baustelle:
Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von
Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie
den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld
ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist
versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und
Enstorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten
Bauarbeiten in mobiler Ausführung.
Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über
die B6, Abfahrt Messe Nord auf die
Weltausstellungsallee und dann über die
Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld.
Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte
gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine
bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem
Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur
bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die
Erschwernisse sind in den Einheitspreisen
einzukalkulieren.
Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet
"Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden
Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt!
Baugrund
Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/
Grundwassermonitoring:
siehe geotechnischer Berichte und ergänzende
Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019,
07.09.2021
Lage und Transportwege auf dem Grundstück:
Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße
Breite: 6,00 m
Höhe: 6,00 m
Tragfähigkeit: SLW 60
Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur
Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Sonstige Baustelleneinrichtung
Ver.- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß
Baustelleneinrichtung für:
Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen
Art/Lage der Lagerplätze:
gem. Baustelleneinrichtungsplan
Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der
örtlichen Objektüberwachung abzustimmen.
Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den
AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren.
Sonstige Angaben zur Baustelle:
Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur
über eine Baustraße erreichbar.
Schutz vorhandenen Bewuchses:
Nicht erforderlich
Kampfmittel:
Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt,
hier Bombenkrater.
Sondierung wird durchgeführt.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
Keine.
Baubesprechungen:
Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der
Arbeiten,hat der Auftragnehmer der Objekltüberwachung
schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter
(Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die
auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung
und Qualifikation besitzen und fließend deutsch
sprechen, lesen und schreiben können.
Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen
der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im
Namen des Auftragnehmers zu handeln.
Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen
hat der AN zwei Wochen vor und während der
Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter
oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu
entsenden.
Baustelleneinrichtung des AN:
Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN
ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom,
Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind
eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach
Beendigung zurückzubauen.
Bauschild und Werbemittel:
Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere
Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet.
Sicherungsmaßnahmen:
Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung
verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der
Arbeiten, dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur
Verfügung zu stellen:
· Namensliste der Ersthelfer und der
Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt
werden sollen.
· Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß
Arbeitsschutzgesetz
· Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese
durch Vorschriften der BG oder andere
Vorschriften gefordert werden.
· Sachkundenachweis für Eingriffe in den
Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der
Baustelleneinrichtung notwendig sind.
· Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit
erforderlich.
· sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten
Unterlagen.
Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der
Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit
bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle
zuständig und verantwortlich. Der
Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für
die frist- und sachgerechte Aufstellung der
Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten
Bauabläufe.
Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle
erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur
Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art
auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen
keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren,
Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende
Stoffe ausgegossen werden !!.
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass
während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften
sowie die Richtlinien für die Sicherung der
Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den
Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und
die anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.
Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und
Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor
Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und
Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen
vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten
Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher
Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden
nicht gesondert vergütet. Es sind
gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit
RAL-Gütezeichen zu verwenden.
In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der
Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die
Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen
ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben.
Abnahmen:
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen
und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig
bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter
gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und
Zusammenstellung der Unterlagen für die
Abnahmedokumentation.
Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung
durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und
die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu
stellen.
Für technische Anlagen gilt:
Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Beschichtungsarbeiten
1. Allgemeines:
Alle Arbeiten müssen den einschlägigen DIN-Normen und
Bestimmungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der
Technik in ihrer jeweils neusten und gültigen Fassung
entsprechen.
Durch den AN sind vor Ausführung der Arbeiten Muster
(Beschichtungsmuster), Produktbeschreibungen und
Prüfzeugnisse über die vorgesehenen Bauteile bzw.
Stoffe vorzulegen bzw. anzulegen. Insbesondere für die
sichtbar bleibenden Bauteile ist die vorherige
Bemusterung zu Oberflächen und Farben vorzunehmen.
Der AN ist für die rechtzeitige Bemusterung
eigenverantwortlich zuständig. Sollte es durch zu späte
Bemusterungen eine Verzögerung im Bauablauf geben, so
ist der AN hierfür verantwortlich. Als Vorlaufzeit sind
mindestens 14 Tage vor Beschaffung einzuhalten.
Sofern nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung
anders beschrieben, sind alle Preise für die komplette
Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller
Stoffe, Transport zur Verwendungsstelle, Lagerung
inklusive deren Wetterschutz, zu kalkulieren und
anzubieten.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe
und Materialien muss in der Originalverpackung
erfolgen. Es sind die Richtlinien des
Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei
Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers
verwendet werden. Geforderte Mindestverbrauchsmengen
dürfen nicht unterschritten werden.
Die Arbeiten sind nach Anweisung der Bauleitung auch
abschnittsweise bzw. in unterschiedlichen Geschossen
fertig zu stellen.
Kleinere Ausbesserungen am Untergrund, das Entfernen
von feinen Putzspritzern und Verschmutzungen sowie
Feinsäubern der Anstrichflächen, das Schleifen und
Abstauben sind Nebenleistungen und in den einzelnen
Positionen der Leistungsbeschreibung enthalten, wenn
nichts anderes vereinbart wurde.
Beschlags- und Bauteile aller Art, deren Oberflächen
nicht gestrichen werden sollen, sind vor irrtümlichem
Bearbeiten (z. B. Streichen, Spachteln) oder
Verschmutzen durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Abrechnungsgrundlage sind die Decken-, Wand und
Bodenflächen gemäß der Planvorgaben (Architektenpläne).
2. Bodenbeschichtung:
Im fertigen Zustand ist im Bodenbereich eine fugenlose
Bodenbeschichtung zu realisieren.
Vor Einbau der Bodenbeschichtung ist das Erreichen der
erforderlichen Belegreife im Rahmen der Prüfungspflicht
des AN vor Durchführung der Beschichtungsarbeiten
anhand repräsentativer Feuchtemessungen (CM-Messung) zu
überprüfen. Die Ergebnisse der Durchführung der
CM-Messungen sind zu protokollieren und dem AG zur
Kenntnis vorzulegen.
Darüber hinaus ist die Einhaltung der geforderten
Haftzugfestigkeitswerte des Untergrundes durch
repräsentative Zugversuche durch den AN zu überprüfen.
Die Ergebnisse der Durchführung der CM-Messungen und
der Prüfung der Haftzugfestigkeiten sind zu
protokollieren und dem AG zur Kenntnis vorzulegen.
3. Materialien / Restmaterialien:
Alle von den Arbeiten des Auftragnehmers herrührenden
Verunreinigungen und Reste sind fachgerecht zu
beseitigen.
Es sind überall, soweit vorhanden, umweltfreundliche
Produkte einzusetzen. Die technischen Merkblätter des
zur Verarbeitung vorgesehenen Materials müssen vor
Ausführung vom Auftragnehmer vorgelegt werden. Für alle
verwendeten Produkte sind die
EG-Sicherheitsdatenblätter vor der Ausführung
vorzulegen. Farben müssen so beschaffen sein, dass sie
keine Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch
Ausdünstung darstellen (z. B. Lindan, Formaldehyd,
etc.).
Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter, mit Farbe
oder Lösungsmittel getränkte und stark verschmutzte
Stoffe sind gemäß den öffentlichen Bestimmungen auf
einer Sondermülldeponie zu entsorgen. Eine gesonderte
Vergütung wird hierfür nicht gewährt. Auf Verlangen des
Auftraggebers ist ein entsprechender Nachweis
vorzulegen.
Die verwendeten Materialien müssen, wenn es nicht in
der jeweiligen Position anders beschrieben ist:
lösemittel- und weichmacherfrei sowie emissionsarm
sein,
ohne fogging-aktive Substanzen sein,
desinfektionsmittelbeständig sein,
TÜV-geprüft sein.
Materialreste aller Art dürfen keinesfalls in
Abflussleitungen (Kanalisation) des Gebäudes geschüttet
werden.
4. Toleranzen:
An die Ebenheit der zu erstellenden Bodenflächen werden
die erhöhten Anforderungen gemäß DIN 18202, Tabelle 3,
Zeile 5 gestellt. Diese sind für alle Flächen zu
erfüllen. Die hiermit verbundenen Aufwendungen sind
Bestandteil der jeweiligen LV-Positionen.
Die durch das Vorgewerk erstellten Bodenflächen werden
gemäß der Toleranzvorgaben der DIN 18202, Tabelle 3,
Zeile 2 eingebaut.
5. Ablauf
In bestimmten Teilen der Beschichtungsarbeiten muss ein
Allgemeine Leistungsbeschreibung Beschichtungsarbeiten
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.__. 1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten während der
gesamten Leistungsausführung und abbauen nach
Beendigung der Arbeiten.
Sämtliche Kosten der Baustelleneinrichtung wie Anfahrt
und Stellung von Maschienen und elektrobetriebenen
Gerätschaften, Material- und Lagercontainer sowie
Pausenraum.
1.__. 1
Baustelleneinrichtung
1.00
PSCH
2 Untergrundvorbereitung und Prüfungen
2
Untergrundvorbereitung und Prüfungen
2.__. 1 Überprüfung der Ebenheit des Untergrundes Überprüfung der Ebenheit des Untergrundes nach DIN
18202,
abgerechnet wird die Pauschalierung der Messung der zu
bearbeitende Fläche
2.__. 1
Überprüfung der Ebenheit des Untergrundes
1.00
PSCH
2.__. 2 Kugelstrahlen, Tiefgarage und Schleusen Kugelstrahlen des Bodenfläche Tiefgarage und Schleusen
zur Untergrundvorbereitung
Untergrund: Stb C35/45 DIN EN 206, DIN 1045-2
Vorbereiten des Betonuntergrundes durch
Kugelstrahlen in 1 Arbeitsgang, so dass dieser
tragfähig ist. Anschließendes Absaugen mit
Industriestaubsauger.
Mit einzurechnensind
die Nachbearbeitung der Randbearbeitung in Bereichen,
die vom Kugelstrahlgerät nicht erreicht werden.
Die Abreißfestigkeit muss im Mittel 2,0 N/mm²
betragen, der kleinste Einzelwert darf 1,5 N/mm²
nicht unterschreiten.
Das abgetragene Material wird Eigentum des AN
und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen
des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden
Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
2.__. 2
Kugelstrahlen, Tiefgarage und Schleusen
2,529.00
m2
2.__. 3 Kugelstrahlen, Rampenflächen Kugelstrahlen der Rampenflächen,
zur Untergrundvorbereitung
auf Flächen der Zufahrts- und Parkdeckrampe,
mit Neigung bis ca. 15%
2.__. 3
Kugelstrahlen, Rampenflächen
211.00
m2
2.__. 4 Beseitigung weiterer Bodenunebenheiten sowie loser Teile Unebenheiten, Überhöhungen, lose Teile des Bodens durch
Fräsen und Nachstrahlen entfernen.
Anschließend gründlich mit dem Industriestaubsauger
reinigen. Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit
von mind. 2,0N/mm² aufweisen.
Das abgetragene Material wird Eigentum des AN
und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen
des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden
Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
2.__. 4
Beseitigung weiterer Bodenunebenheiten sowie loser Teile
O
500.00
m2
2.__. 5 Schleifen der Sockelbereiche, STB Wände, bis Höhe 50cm, als
Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung Schleifen der Sockelbereiche der STB-Wände
als Untergrundvorbereitung
mit Diamantschleifer
bis zu einer Höhe von 50cm üOKFF,
so dass diese tragfähig werden.
Lunker und Poren sind zu öffnen. Anschließendes
Absaugen mit Industriestaubsauger.
Die Abreißfestigkeit muss im Mittel 2,0 N/mm²
betragen, der kleinste Einzelwert darf 1,5 N/mm²
nicht unterschreiten.
Das abgetragene Material wird Eigentum des AN
und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen
des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden
Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten.
2.__. 5
Schleifen der Sockelbereiche, STB Wände, bis Höhe 50cm, als
Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung
260.00
m
2.__. 6 Schleifen der Sockelbereiche, STB-Stützen, bis 50cm Höhe, als
Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung Wie Position 02.5, jedoch
Schleifen der Sockelbereiche
bis 50cm Höhe, der STB-Stützen
Stüttzenabmessungen ca.:
Breite 30 bis 40 cm
Länge 40 bis 60 cm
2.__. 6
Schleifen der Sockelbereiche, STB-Stützen, bis 50cm Höhe, als
Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung
37.00
St
2.__. 7 Schleifen der Sockelbereiche, STB-Stützen rund, bis 50cm Höhe, als
Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung Wie Position 02.5, jedoch
Schleifen der Sockelbereiche
bis 50cm Höhe,
der STB-Stützen, rund
Durchmesser je Stütze ca. 30cm
2.__. 7
Schleifen der Sockelbereiche, STB-Stützen rund, bis 50cm Höhe, als
Untergrundvorbereitung für OS8 Beschichtung
2.00
St
2.__. 8 Schleifen der Sockelbereiche, Schrammborde der Zufahrtsrampe, bis Höhe
ca. 12cm Wie Position 02.5, jedoch
Schleifen der Sockelbereiche,
vertikaler Sockel der Schrammborde an Zufahrtsrampe,
bis Höhe ca. 12cm üOKFF
Ausführung auf vertikalen Flächen der Schrammborde
beidseitig an Zufahrtsrampe,
2.__. 8
Schleifen der Sockelbereiche, Schrammborde der Zufahrtsrampe, bis Höhe
ca. 12cm
46.00
m
2.__. 9 Erfassen von Rissen (nach dem Kugelstrahlen) Erfassen von Rissen (nach dem Kugelstrahlen)
Erfassen von Rissen gemäß DAfStb-Richtlinie
"Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen,
Ausgabe 10-2001, Teil 3."
Die Ergebnisse sind zu protokollieren.
Die Messprotokolle sind dem AG vorzulegen.
2.__. 9
Erfassen von Rissen (nach dem Kugelstrahlen)
O
2,684.00
m2
2.__. 10 Ausbessern und Verfüllen von Rissen Risse in Betonflächen maschinell aufweiten, reinigen
und mit einem lösemittelfreien 2-komp. Epoxidharz
oberflächenbündig verfüllen.
Inklusive absanden mit Quarzsand gem. Herstellerangaben
und Systemaufbau.
Das Angebotene Prodkut ist auf die das OS-8
Beschichtungssytsem des Tiefgaragenbodens abzustimmen.
Anforderungen an das Produkt:
Das Produkt muss die VOC-Grenzwerte der EU-Richtlinie
2004/42/EG unterschreiten.
2.__. 10
Ausbessern und Verfüllen von Rissen
O
20.00
m
2.__. 11 Messung der Rautiefe Messung der Rautiefe
Rautiefenbestimmung nach der Oberflächenvorbereitung im
Beisein der Bauleitung gem.
DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen (Rili-SIB, 2001) bzw.
ZTV-ING (Sandflächenverfahren).
Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller
vorgegebenen Grenzwerte, sind
mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
2.__. 11
Messung der Rautiefe
10.00
St
2.__. 12 Prüfen der Haftzugfestigkeit. Überprüfen der Haftzugfestigkeit der vorbereiteten
Oberflächen im Beisein der Bauleitung
gem. DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von
Betonbauteilen
(Rili-SIB, 2001) bzw. ZTV-ING.
Die Ergebnisse (Prüfstelle, Werte, Bruchbild) sind in
einem
Protokoll festzuhalten und der Bauleitung zu übergeben.
Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller
vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung
weitere Maßnahmen abzusprechen
2.__. 12
Prüfen der Haftzugfestigkeit.
10.00
St
2.__. 13 Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes
Feuchtigkeit des Untergrundes im Beisein der Bauleitung
überprüfen.
Das Messverfahren ist vorher zu definieren (CM-Gerät,
Darrofen o. glw.).
Die Ergebnisse sind in einem Protokoll festzuhalten
und der Bauleitung zu übergeben.
Liegen die Werte außerhalb der
vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte,
sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
2.__. 13
Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes
5.00
St
2.__. 14 Messen der Umgebungsbedingungen Messen der Umgebungsbedingungen
Vor und während der gesamten Baumaßnahme
sind Luftfeuchtigkeits- und Lufttemperatur-
messungen durchzuführen. Die in den
Technischen Merkblättern des Materialherstellers
angegebenen Grenzwerte sind während der
gesamten Baumaßnahme einzuhalten. Die
Ergebnisse sind zu protokollieren.
2.__. 14
Messen der Umgebungsbedingungen
1.00
PSCH
2.__. 15 Oberflächenzugfestigkeit prüfen Oberflächenzugfestigkeit prüfen
Prüfen der Oberflächenzugfestigkeit
gemäß DIN 1048, Teil 2, auf den untergrund-
vorbereiteten Betonoberflächen.
Die Ringnut wird mit einer diamantbesetzten
Bohrkrone trocken gebohrt.
Die Ergebnisse sind zu protokollieren.
Die Messprotokolle sind dem AG vorzulegen.
2.__. 15
Oberflächenzugfestigkeit prüfen
5.00
St
2.__. 16 Prüfergebnisse zusammenstellen Prüfergebnisse zusammenstellen
Aufzeichnung und Zusammenstellung
der Prüfergebnisse als Gesamtprüfbericht
für den AG.
2.__. 16
Prüfergebnisse zusammenstellen
1.00
PSCH
3 Oberflächenschutz Tiefgarage/
Rampen/Schleusen
3
Oberflächenschutz Tiefgarage/
Rampen/Schleusen
Systembeschreibung
Das ausgeschriebene System (OS 8 mit zusätzlichen
Eigenschaften) besteht aus einer Epoxidharzgrundierung,
ggf. einer Egalisierung, einer im Überschuss
abgestreuten Einstreuschicht aus einem elastifizierten
Epoxidharz-Zement-Gemisch und einer pigmentierten,
elastifizierten Epoxidharz-Deckversiegelung.
Die Systemschichtdicke beträgt > 3 mm.
Leistungsmerkmale nach DIN V 18026:
1. Lineares Schrumpfen nach DIN EN 12617-1,< 0,3 %
2. Druckfestigkeit nach DIN EN 12190,
Klasse 1 ( = 35 N/mm² )
3. Abriebfestigkeit nach DIN EN ISO 5470-1,
= 1380 mg (Reibrad H22/1000Zyklen)
4. CO2-Durchlässigkeit nach DIN EN 1062-6, Sd > 2500 m
5.H2O-Durchlässigkeit nach DIN EN ISO 7783-1, Klasse II
Sd = 50 m
6. Kapillare Wasseraufnahme und Wasserdurchlässigkeit,
DIN EN 1062-3,w < 0,1 kg/m2 * h0,5
7. Haftzugfestigkeit nach Prüfung auf
Temperaturwechselverträglichkeit Außenbereich unter
Einfluss von Tausalzen/Gewitterregen nach DIN EN
13687-3,a.) keine Blasen; Risse, Ablösungen
b.) Abreißversuch > 2 N/mm²
8. Haftzugfestigkeit nach Prüfung auf
Temperaturwechselverträglichkeit Außenbereich unter
Einfluss von Tausalzen/Gewitterregen nach DIN EN
13687-2 bzw.DIN EN 13687-1,
a.) keine Blasen; Risse, Ablösungen
b.) Abreißversuch > 2 N/mm²
9. Widerstandsfähigkeit gegen starken chemischen
Angriff, Klasse I: 3 d ohne Druck, Prüfflüssigkeiten:
Gruppen 1, 3 und 10 nach EN 13529:
11. Abreißversuch nach DIN EN 1542,> 2 N/mm2
12. Brandverhalten nach Aufbringung gemäß DIN EN
13501-1, mindestens Efl (Normalentflammbar)
13. Griffigkeit/Rutschfestigkeit nach DIN EN 13036-4:
Klasse III ( > 55 ) im nassen Zustand geprüfte
Einheiten (außen)
Zusätzliche Leistungsmerkmale:
Brandverhalten nach Aufbringung gemäß DIN EN 13501-1,
Bfl-s1 (Schwerentflammbar)
Rutschhemmklasse R11 V4 oder höher
Rissüberbrückungsfähigkeit nach
DIN EN 1062-7(statisch), Klasse A3 (-10°C) 0,510 mm
Rissüberbrückungsfähigkeit in Anlehnung an DIN EN
1062-7(dynamisch), Klasse B 3.1 (+12°C)
Verschleißfestigkeit nach künstlicher Alterung gemäß
Rili-SIB, Kap. 5.5.10,Masseverlust:
1,57 g (1000 DH)
2,94 g (2000 DH)
Driving Abrasion Test (DAT) geprüft
Systembeschreibung
3.__. 1 Hohlkehle ausbilden, an aufgehenden Bauteilen, für OS8 Beschichtung Asubildung einer Hohlkehle
an aufgehenden Bauteilen wie
Wände, Stützen, Schrammborde und Parkdeckrampe
für Anschließende OS8-Beschichtung im Sockelbereich
Eckradius der Hohlkehle ca. 3cm
gem. Planung
BF0005-ARC-5-D70-DET-188-03-0-V-
Bodenspiegel TG-Schema
3.__. 1
Hohlkehle ausbilden, an aufgehenden Bauteilen, für OS8 Beschichtung
357.00
m
3.__. 2 Hohlkehle ausbilden, an aufgehenden Bauteilen, für Beschichtung mit
Dichtschlämme für Anschließende Beschichtung mit Dichtschlämme im
Sockelbereich
Hohlkehle mit Eckradius von ca. 3cm
gem. Planung
BF0005-ARC-5-D70-DET-188-03-0-V-
Bodenspiegel TG-Schema
3.__. 2
Hohlkehle ausbilden, an aufgehenden Bauteilen, für Beschichtung mit
Dichtschlämme
216.00
m
3.__. 3 Zulage Ausbildung Hohlkehle mit leichtem Gefälle Zulageposition für die Ausbildung einer Hohlkehle
mit leichtem Gefälle, von Wand wegführend.
gem. Planung
BF0005-ARC-5-D90-DET-111-00-0-V
Schemaschnitt Sockel in TG-Rampe
3.__. 3
Zulage Ausbildung Hohlkehle mit leichtem Gefälle
26.00
m
3.__. 4 Zulage Herstellen der Hohlkehlen an Außen-/ Innenecken Zulage für das Herstellen der Hohlkehle an Außen-/
Innenecken, im Bereich der Rampe, Stützen, Innenwände,
Türen, passend zum angebotenen System
Abrechnung nach Stückzahl Innen- und Außenecken
3.__. 4
Zulage Herstellen der Hohlkehlen an Außen-/ Innenecken
200.00
St
3.__. 5 OS8-Beschichtung, 3-lagig, 2-3mm, lösemittelfrei, Tiefgarage und
Schleusen OS8-Beschichtung, 3-lagig, Nenndicke 2 - 3mm,
lösemittelfrei, Ausführung in Tiefgarage und Schleusen
inkl. Pardeckrampe,
wie folgt herstellen:
- Grundierung:
als 2-komponentigen total solid Epoxidharz,
auf verlegeereifen Untergrund mit einer Rautiefe von
>0,5 - 1mm aufbringen,
abstreuen im Überschuß mit feuergetrocknetem Quarzsand
- Kratzspachtelung bis 1mm:
entfernen und entsorgen des nicht eingebundenen
Quarzsandes und gründliches Absaugen der Belagsebene
auf der zuvor grundierten Fläche. Herstellen einer
Kratzspachtelung aus einem 2-komponentigen total solid
Epoxidharz, abstreuen im Überschuss mit
feuergetrocketem
Quarzsand
- Deckversiegelung, diffusionsoffen:
erneutes entfernen und entsorgen des nicht
eingebundenen Quarzsandes und gründliches Absaugen der
Belagsebene. Aufbringen einer Deckversiegelung aus
einem pigmentierten, selbstverlaufende 2-komponentigen
Epoxid/ Aminharz-System,
für befahrene und stark belastete Flächen ohne
Rissüberbrückung.
Verbrauchsmengen sind Herstellervorgaben und
Systemaufbau entsprechend zu wählen.
Farbton: RAL 7032 Kieselgrau
Produkt der Planung:
Sikafloor MultiDur EB-13
oder gleichwertig anzubieten
3.__. 5
OS8-Beschichtung, 3-lagig, 2-3mm, lösemittelfrei, Tiefgarage und
Schleusen
2,529.00
m2
3.__. 6 Zulage Anarbeiten der OS8-Beschichtung an Verdustungsrinne Zulageposition für Position 03.5
für anarbeiten der OS8-Beschichtung,
an Verdunstungsrinnen in Tiefgaragenboden,
Produkt der bauseitig eingebauten Verdunstungsrinne:
Mearin PG EVO-OS 150
Abrechnung: Länge Verdunstungsrinnen
Einzukalkulieren ist die beidseitige Anarbeitung
3.__. 6
Zulage Anarbeiten der OS8-Beschichtung an Verdustungsrinne
175.00
m
3.__. 7 Zulage Kratzspachtelung 1 bis 2 mm, Zulage zu Position 03.5
OS(-Beschichtungssystem,
für Ausführung einer Kratzspachtelung
zur Egalisierung von Rautiefen/ Unebeneheiten des
Rohbodens außerhalb der Ebenheitstoleranzne, gmäß DIN,
1,0mm bis 2,0mm,
Ausführung nur nach vorheriger Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung,
3.__. 7
Zulage Kratzspachtelung 1 bis 2 mm,
300.00
m2
3.__. 8 OS8-Beschichtung, 3-lagig, 2-3mm, lösemittelfrei, Zufahrtrampe und
Schrammbord Ausführung im Bereich der Zufahrtsrampe inkl.
Schrammbord.
Einzukalkulieren íst die Untergrundvorbereitung des
Schrammbords zur Aufnahme der OS-8 Beschichtung gem.
Systemhersteller.
Oberflächenneigung bis 15%
3.__. 8
OS8-Beschichtung, 3-lagig, 2-3mm, lösemittelfrei, Zufahrtrampe und
Schrammbord
167.00
m2
3.__. 9 Zusatzbeschichtung in Anlehnung an OS8-Beschichtung, im Bereich der
Zufahrtsrampe Zulageposition für Position 03.5
für zusätzliche Deckschicht in Anlehnung an
OS8-Beschichtung,
im Bereich der befahrenen Fläche der Zufahrtsrampe.
Neigungen der Flächen bis ca. 15%
3.__. 9
Zusatzbeschichtung in Anlehnung an OS8-Beschichtung, im Bereich der
Zufahrtsrampe
155.00
m2
3.__. 10 Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, in Anlehnung an OS-8
Beschichtung Beschichtung Sockelbereich bis 50 cm Höhe als
Spritzschutz,
entsprechenden dem System der OS-8 Beschichtung des
Bodens,
bis 50 cm üOKFF
anschließend an Hohlkehle (Ausbildung der Hohlkehle
wird gesondert vergütet)
Die verwendeten Mengen sind gem. Herstellerangaben und
Systemaufbau zu verwednen.
Farbton 7032 Kieselgrau
Das sorgfältige Abkleben der Sockelhöhe ist
einzukalkulieren.
Anforderungen an das System:
Prüfzeugnis für die Eignung gegen rückseitige
Feuchteeinwirkung mit verlängerter Belastungsdauer
(230 Tage) gemäß Instandsetzungsrichtlinie
10-2001 des DAfStb.
Produkt der Planung:
Sikafloor MultiDur EB-13
oder gleichwertig.
3.__. 10
Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, in Anlehnung an OS-8
Beschichtung
271.00
m
3.__. 11 Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, an Stützen, in Anlehnung an
OS-8 Beschichtung Ausführung in Sockelbereichen der Stützen
Höhe der Beschichtung 50 cm üOKFF
Kantenlängen Stützen ca. 55/35cm
Abrechnung Sockellänge Stützen gesamt
3.__. 11
Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, an Stützen, in Anlehnung an
OS-8 Beschichtung
67.00
m
3.__. 12 Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, an Stützen rund, in Anlehnung
an OS-8 Beschichtung Ausführung in Sockelbereichen der Stützen
Höhe der Beschichtung 50 cm üOKFF
Durchmesser Stützen ca. 50 cm
Abrechnung Anzahl Stützen
3.__. 12
Beschichtung Sockelbereiche, 50cm Hoch, an Stützen rund, in Anlehnung
an OS-8 Beschichtung
2.00
m
3.__. 13 Beschichtung Sockelbereiche, 15cm Hoch, entlang der Zufahrtsrampe, in
Anlehnung an OS-8 Beschichtung Ausführung entlang der Zufahrtsrampe,
Höhe der Beschichtung im Sockelbereich 15cm
über OKFF des Schrammbordes
Gefälle Zufahrtsrampe bis 15%
Beschichtung an bauseits vorhandenem minerlichen
Sockelputz
3.__. 13
Beschichtung Sockelbereiche, 15cm Hoch, entlang der Zufahrtsrampe, in
Anlehnung an OS-8 Beschichtung
26.00
m
3.__. 14 Beschichtung Sockelbereiche, 12cm Hoch, an Schrammbordseite, in
Anlehnung an OS-8 Beschichtung Ausführung entlang des Schrammbordes
Höhe der Beschichtung ca. 12cm
an aufgehenden Schrammbordseiten
Gefälle Zufahrtsrampe bis 15%
3.__. 14
Beschichtung Sockelbereiche, 12cm Hoch, an Schrammbordseite, in
Anlehnung an OS-8 Beschichtung
46.00
m
3.__. 15 Beschichtung Sockelbereiche, 7cm Hoch, in Schleusen, in Anlehnung an
OS-8 Beschichtung Ausführung in Sockelbereichen der Schleusen
Höhe der Beschichtung 7 cm
3.__. 15
Beschichtung Sockelbereiche, 7cm Hoch, in Schleusen, in Anlehnung an
OS-8 Beschichtung
124.00
m
3.__. 16 Dichtschlämme im Sockelbereich, in Tiefgarage, 60cm hoch Vertikale Dichtschlämme,
an Sockelbereich Wänden der Tiefgarage
als mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS)
Raumnutzungsklasse RN1-E
Rissüberbrückungsklasse RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung
bis 0,2 mm)
rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen,
Mindesttrockenschichtdicke 2 mm,
Abmessungen der aufzutragenden Abdichtung:
vertikal: 60cm hoch an Wänden im Sockelbereich
horizontal: 12,5cm auf Boden anschließend an
Sockelbereich,
Auszuführen an Wänden der Tiefgarage angrenzend an
unterkellerte Bereiche.
Einzukalkulieren ist die Vorbereitung des Untergrundes
gem. Systemhersteller inkl. entfernen von Betonlunkern
etc.
vgl. Detailplan BF0005-ARC-5-D70-DET-188-03-0-V- ;
Bodenspiegel TG-Schema
Abrechnung:
Gesamtlänge des abzudichtenden Sockelbereiches.
Einzukalkulieren sind vertikal und horizontale
Abdichtung in beschriebener
3.__. 16
Dichtschlämme im Sockelbereich, in Tiefgarage, 60cm hoch
190.00
m
3.__. 17 Dichtschlämme im Sockelbereich, entlang Zufahrtsrampe, 60cm hoch Ausführung im Bereich der Zufahrtsrampe,
an Sockelbereich der Seitenwände oberhalb des
Schrammbords.
Die Hohlkehlenausbildung erfolgt hier mit Gefälle von
der Wand
gem. Detailplan BF0005-ARC-5-D90-DET-111-00-0-V
Schemaschnitt Sockel in TG-Rampe
(Ausbildung der Hohlkehle mit Gefälle wird gesondert
vergütet)
Ausführung entlang TG-Zufahrtsrampe,
Gefälle im Rampenbereich Zufahrt bis ca. 15%
3.__. 17
Dichtschlämme im Sockelbereich, entlang Zufahrtsrampe, 60cm hoch
26.00
m
5 Markierungen
5
Markierungen
5.__. 1 Aufbringen einer Sperrbereichsfläche Aufbringen von Sperrbereichsflächen
Aufbringen einer Sperrbereichsfläche mit einer
abriebfesten Markierungsfarbe,
auf die Deckversiegelung. Der Verbund mit der
Beschichtung muss gewährleistet sein.
Farbton: Standard-RAL-Farbtöne nach Wahl des AG
5.__. 1
Aufbringen einer Sperrbereichsfläche
O
20.00
m2
5.__. 2 Aufbringen von Behindertensymbolen Aufbringen von Behindertensymbolen
Aufbringen von Behindertensymbolen mit einer
abriebfesten Markierungsfarbe,
Größe ca.: 160 x 160 cm
auf die Deckversiegelung. Der Verbund mit der
Beschichtung muss gewährleistet sein.
Farbton RAL 9016 Verkehrsweiß
5.__. 2
Aufbringen von Behindertensymbolen
14.00
St
5.__. 3 Aufbringen von Symbolen Elektrofahrzeuge Aufbringen von Symbolen Elektrofahrzeuge
Größe ca. 100 x 150 cm
5.__. 3
Aufbringen von Symbolen Elektrofahrzeuge
8.00
St
5.__. 4 Aufbringen von Fahrtrichtungspfeilen Aufbringen von Fahrtrichtungspfeilen
für die Anzeige verschiedene Fahrtrichtungen
Länge je Pfeil ca. 3,5m
5.__. 4
Aufbringen von Fahrtrichtungspfeilen
12.00
St
5.__. 5 Aufbringen von Fluchtwegspfeilen Aufbringen von Fluchtwegspfeilen
Abmessungen Pfeile
Breite/Höhe ca.: 80/35 cm
5.__. 5
Aufbringen von Fluchtwegspfeilen
8.00
St
5.__. 6 Aufbringen von Markierungslinien für Stellplätze Aufbringen von Markierungslinien für Stellplätze
Aufbringen von Markierungslinien mit einer
abriebfesten Markierungsfarbe,
Breite 10 cm, auf die Deckversiegelung.
Der Verbund mit der Beschichtung muss gewährleistet
sein.
Farbton RAL 9016 Verkehrsweiß
5.__. 6
Aufbringen von Markierungslinien für Stellplätze
826.00
m
5.__. 7 Aufbringen von Stellplatznummern Aufbringen von Stellplatznummern
Aufbringen von Stellplatznummern mit einer
abriebfesten Markierungsfarbe,
Breite 10 cm, auf die Deckversiegelung.
Der Verbund mit der Beschichtung muss gewährleistet
sein.
Nummer 1 bis 87
Farbton RAL 9016 Verkehrsweiß
5.__. 7
Aufbringen von Stellplatznummern
87.00
St
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
des AGs ausgeführt werden. Nachweise hierfür sind
täglich zur Anerkennung vorzulegen.
Mit der Unterzeichnung dieses Angebotes erklärt der
Bieter rechtsverbindlich, dass die Verrechnungssätze
der Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und
unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden
Gültigkeit haben.
Vor Ausführung der Arbeiten auf Nachweis sind die damit
zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen.
Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von
Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
6.__. 1 Stundensatz Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter und
Gleichgestellte (z.B. Spezialbaufacharbeiter,
Baufacharbeiter, Obermonteure, Monteure, Gesellen,
Maschinenführer, Fahrer und ähnliche Fachkräfte).
Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung.
Anmeldung und Nachweis gemäß VOB/B.
6.__. 1
Stundensatz Facharbeiter
O
5.00
h
6.__. 2 Stundensatz Helfer Stundenlohnarbeiten für Werker, Helfer und
Gleichgestellte (z.B. Baufachwerker, Helfer,
Hilfsmonteure, Ungelernte, Angelernte). Leistung nach
besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Anmeldung und
Nachweis gemäß VOB/B.
6.__. 2
Stundensatz Helfer
O
5.00
h