Heizungs und Kälteanlagen
GUT Gutenbergstraße, Berlin
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1. Projektbeschreibung Abgabetermin:  08.05.2026 Abgabeort: per Mail an die Projektadresse Centrum Zuschlagsfrist: KW 24-KW 25.2026 Ausführungsbeginn:   ca. KW 29.2026 Vorrangig geltenausschließlich die Vorworte/Vorbemerkungen des "Geschäftsbesorgers (CENTRUM)", die diesem LV beigelegt sind. 1. Projektbeschreibung Die Deutsche Rück realisiert auf dem Grundstück Gutenbergstraße 8-10 in Berlin-Charlottenburg einen modernen Verwaltungsstandort als Teil eines Ensembles aus drei Bauteilen. Der hier beschriebene Bauteil 1 umfasst ca. 24.240 m² oberirdische Bruttogrundfläche sowie ein 1. Untergeschoss mit Technikflächen und Stellplätzen. Das Gebäude besteht aus sechs Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss und wird durch mehrere U-förmige Innenhöfe strukturiert. Die Architektur orientiert sich an einer klaren, zeitgemäßen Formensprache mit hoher funktionaler Effizienz. Die Planung erfolgt mit dem Ziel einer DGNB-Platin-Zertifizierung. Die Dachflächen erfüllen eine Mehrfachfunktion und dienen der Installation zentraler lüftungstechnischer Anlagen, der Unterbringung von Photovoltaik-Modulen sowie einer extensiven Dachbegrünung. 2. Bauliche Struktur und funktionale Gliederung des Bauteils 1 Bauteil 1 ist als flexibles Bürogebäude konzipiert und ermöglicht unterschiedlichste Raumstrukturen - von Einzel- und Gruppenbüros über Kombizonen bis hin zu offenen Arbeitswelten. Wesentliche Merkmale: Stützenreduzierte Konstruktion zur effizienten Flächennutzung Zentrale Erschließungskerne für kurze Wege und klare Orientierung Hohe Anpassungsfähigkeit für individuelle Mieterausbauten Moderne technische Gebäudeausstattung Innenhöfe für gute Tageslichtversorgung und klare Gliederung 3. Aktueller Projektstand und Vermietungssituation Das Bauvorhaben befindet sich derzeit in der Rohbauphase, der Abschluss ist für Mitte des Jahres geplant. Bereits jetzt wurden technische Voraussetzungen geschaffen, um spätere Mieterausbauten ohne Verzögerungen umsetzen zu können. Von der Gesamtfläche sind ca. 30 % (ME 1) bereits vermietet; die hierfür definierten Mieteranforderungen wurden vollständig in der Planung berücksichtigt. Insgesamt stehen drei Mieteinheiten (ME 1, ME 2, ME 3) zur Verfügung: ME 1: Vermietet, nutzerspezifisch geplant ME 2 und ME 3: - je Geschoss separat vermietbar, - flexibel teilbar, - auf hohe Anpassungsfähigkeit   ausgelegt. 4. Energie- und Versorgungskonzept Das Energie- und Versorgungskonzept des Gebäudes ist auf hohe Effizienz, Nachhaltigkeit und Betriebssicherheit ausgelegt und zentraler Bestandteil der angestrebten DGNB-Platin-Zertifizierung. Heizenergieversorgung Die Wärmeversorgung erfolgt über eine in das Gebäude integrierte Geothermie-Wärmepumpe, die im Technikbereich des 1. Untergeschosses installiert wird. Sie dient als zentraler Erzeuger für den überwiegenden Teil des Wärmebedarfs. Ergänzend ist ein Fernwärmeanschluss vorgesehen, der als Netzversorgung sowie zur Spitzenlastabdeckung genutzt wird. Dadurch wird eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet. Kälteversorgung Für die Kältebereitstellung kommt ein hybrides Konzept zum Einsatz: Nutzung der Geothermieanlage für Grundlastkühlung Ergänzend hocheffiziente Kompressionskältemaschinen für Spitzenlasten Dieses Konzept verbessert die Energieeffizienz und reduziert die Betriebskosten. Elektrische Versorgung Die elektrische Versorgung wird über eine kundeneigene Mittelspannungsstation sichergestellt. Darüber werden sämtliche Allgemeinverbraucher und technische Anlagen wie: Wärmepumpe. Lüftungsanlagen. Aufzüge. zentrale Gebäudetechnik. versorgt. Die Mietflächen werden wie folgt angebunden: ME 1: eigener Niederspannungshausanschluss. ME 2 und ME 3: gemeinsame Zählerzentralisation mit getrennten Unterverteilungen. Die elektrische Infrastruktur ist auf Energieeffizienz, Lastmanagement und hohe Betriebssicherheit ausgelegt. 5. Besondere Hinweise zur Einbringung / Logistik Die innerstädtische Lage, die Blockrandbebauung und die bauliche Struktur stellen besondere Anforderungen an die Anlieferung und Einbringung von Großkomponenten. Untergeschoss - Energiezentrale Die Wärmepumpe sowie Hydraulik- und Speicherkomponenten werden im 1. UG in den vorgesehenen Technikräumen installiert. Zugänge für die Einbringung: Tiefgaragenrampe. Baustellenzufahrt über die Hannah-Karminski-Straße. Hinweise: Raumhöhen sowie Tor- und Rampenöffnungen sind begrenzt. Maße, Gewichte und mögliche Demontageanforderungen müssen vor Angebotsabgabe durch den Auftragnehmer geprüft werden. Dachflächen - RLT-Geräte / Außengeräte Auf den Dachflächen werden zentrale RLT-Geräte und weitere Außeneinheiten installiert. Die Einbringung erfolgt überwiegend mittels Autokran. Der Einsatz ist nach Abschluss der Rohbauarbeiten vorgesehen. Zugänglichkeit, Kranstellflächen und Hebevorgänge sind im Vorfeld zu koordinieren. 6. Zielsetzung des Gesamtvorhabens Die Deutsche Rück verfolgt mit diesem Neubau folgende Ziele: Errichtung eines nachhaltigen, effizienten und DGNB-Platin-fähigen Bürostandorts. Bereitstellung flexibel teilbarer und hochwertiger Mietflächen. Integration moderner energieeffizienter Gebäudetechnik Sicherstellung von Betriebssicherheit und Zukunftsfähigkeit. Einbindung in ein attraktives Gesamtensemble aus drei Bauteilen.
1. Projektbeschreibung
01 KG 410, Sanitäranlagen
01
KG 410, Sanitäranlagen
Bemusterungen Bemusterungen Auf Wunsch des Auftraggebers bzw. dessen Objektüberwachung sind alle sichtbaren Installationen und Objekte an Hand eines Bemusterungskataloges und körperlich, vor Ort im Baubüro des AGs, zu bemustern. Zu den sichtbaren Installationen und Objekte zählen insbesondere alle Objekte und Armaturen. Für alle Installationen / Objekte sind Bemusterungsblätter mit den technischen Angaben und Bild mit Bezug auf die LV-Position und den Montageort anzufertigen und der Bauleitung in Farbe 3-fach zu übergeben. Die Kosten für sämtliche Bemusterungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Bestellung der Komponenten hat erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG zu erfolgen.
Bemusterungen
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Identifikationscode. Leistungsbeschreibung: Es sind sämtliche definierten technischen Komponenten der TGA-Anlage (z. B. HLK-Aggregate, Pumpen, Armaturen, Sensorik, Elektrokleinverteiler, Sicherheitseinrichtungen usw.) mit einem dauerhaft lesbaren und manipulationssicheren Identifikationssystem zu kennzeichnen. Zur Anwendung kommt ein scanbarer Code (QR-Code oder DataMatrix-Code). Der Code muss mindestens folgende Informationen maschinenlesbar enthalten: Anlagen-/Gewerkzuordnung. Komponenten-ID gemäß Anlagenkennzeichnungssystem (AKS). Hersteller. Typenbezeichnung. Seriennummer. Baujahr. Technische Hauptparameter (z. B. Leistung, Fördermenge, Nennweite, Spannung etc.). Ersatzteilrelevante Daten (z. B. Ersatzteilnummern, Verschleißteile, Service-Intervalle). Link/URI zu ergänzender digitaler Dokumentation (z. B. Datenblatt, Betriebsanleitung, Wartungshistorie). Ausführung: Erstellung, Generierung und Verwaltung der Codes (inkl. Datensatzaufbau). Lieferung und Montage von manipulationssicheren Etiketten/Tags aus beständigem Material (UV-beständig, öl-/feuchtigkeitsresistent, Temperaturbereich gemäß technischer Umgebung). Positionierung der Labels gemäß Planung bzw. technisch sinnvoller Zugänglichkeit. Dokumentation aller Komponenten in einer tabellarischen Übersicht (CSV/Excel), inkl.: Komponenten-ID. Ortsangabe. Anlagenzuordnung. Code-Inhalt. Scan-Testprotokoll. Besondere Anforderungen: Sicherstellung der Lesbarkeit über die gesamte Wartungsdauer. Einhaltung einschlägiger Kennzeichnungsvorgaben (z. B. AKS, RLT-Richtlinien, VDI-Kennzeichnungslogiken). Kompatibilität der Codes mit marktüblichen mobilen Scanner-Apps. Übergabe aller Daten in strukturierter digitaler Form. Bei Verteilungen, Steuerschränken, Schaltschrankfeldern und Datenracks ist aufgrund der Vielzahl kleinformatiger Einzelkomponenten zusätzlich eine separat geführte QR-Code-Übersichtsliste zu erstellen. Diese Übersichtsliste muss: Jede Einzelkomponente eindeutig aufführen. Die zugehörige Komponenten-ID enthalten. Den zugeordneten QR-Code-Datensatz abbilden. Eine strukturierte, hierarchische Zuordnung im Schaltschrank/Verteiler zeigen. Bestandteil der digitalen Dokumentation (QR-Code-Dokumentation mit allen Komponenten und Testnachweisen für die Lesbarkeit nach Montage).
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem
01.01 DGNB-Leistungen
01.01
DGNB-Leistungen
01.02 Rohrleitungen und Zubehör
01.02
Rohrleitungen und Zubehör
01.03 Trinkwassererwärmer
01.03
Trinkwassererwärmer
01.04 Installationssysteme, Armaturen und Zubehör
01.04
Installationssysteme, Armaturen und Zubehör
01.05 Objekte, Verbraucher und Zubehör
01.05
Objekte, Verbraucher und Zubehör
01.06 Wärmedämmarbeiten / Brandschutz
01.06
Wärmedämmarbeiten / Brandschutz
01.07 Durchbruchsarbeiten
01.07
Durchbruchsarbeiten
01.08 Abnahmen - besondere Leistungen
01.08
Abnahmen - besondere Leistungen
01.09 Stundenlohnarbeiten
01.09
Stundenlohnarbeiten
02 KG 420 / 434, Heizungs- und Kälteanlagen
02
KG 420 / 434, Heizungs- und Kälteanlagen
Bemusterungen Bemusterungen Auf Wunsch des Auftraggebers bzw. dessen Objektüberwachung sind alle sichtbaren Installationen und Objekte an Hand eines Bemusterungskataloges und körperlich, vor Ort im Baubüro des AGs, zu bemustern. Zu den sichtbaren Installationen und Objekte zählen insbesondere alle Objekte und Armaturen. Für alle Installationen / Objekte sind Bemusterungsblätter mit den technischen Angaben und Bild mit Bezug auf die LV-Position und den Montageort anzufertigen und der Bauleitung in Farbe 3-fach zu übergeben. Die Kosten für sämtliche Bemusterungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Bestellung der Komponenten hat erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG zu erfolgen.
Bemusterungen
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Identifikationscode. Leistungsbeschreibung: Es sind sämtliche definierten technischen Komponenten der TGA-Anlage (z. B. HLK-Aggregate, Pumpen, Armaturen, Sensorik, Elektrokleinverteiler, Sicherheitseinrichtungen usw.) mit einem dauerhaft lesbaren und manipulationssicheren Identifikationssystem zu kennzeichnen. Zur Anwendung kommt ein scanbarer Code (QR-Code oder DataMatrix-Code). Der Code muss mindestens folgende Informationen maschinenlesbar enthalten: - Anlagen-/Gewerkzuordnung. - Komponenten-ID gemäß Anlagenkennzeichnungssystem (AKS). - Hersteller. - Typenbezeichnung. - Seriennummer. - Baujahr. - Technische Hauptparameter (z. B. Leistung, Fördermenge, Nennweite, Spannung etc.). - Ersatzteilrelevante Daten (z. B. Ersatzteilnummern, Verschleißteile, Service-Intervalle). - Link/URI zu ergänzender digitaler Dokumentation (z. B. Datenblatt, Betriebsanleitung, Wartungshistorie). Ausführung: Erstellung, Generierung und Verwaltung der Codes (inkl. Datensatzaufbau) Lieferung und Montage von manipulationssicheren Etiketten/Tags aus beständigem Material (UV-beständig, öl-/feuchtigkeitsresistent, Temperaturbereich gemäß technischer Umgebung) Positionierung der Labels gemäß Planung bzw. technisch sinnvoller Zugänglichkeit Dokumentation aller Komponenten in einer tabellarischen Übersicht (CSV/Excel), inkl.: - Komponenten-ID - Ortsangabe - Anlagenzuordnung - Code-Inhalt - Scan-Testprotokoll Besondere Anforderungen: - Sicherstellung der Lesbarkeit über die gesamte Wartungsdauer. - Einhaltung einschlägiger Kennzeichnungsvorgaben (z. B. AKS, RLT-Richtlinien, VDI-Kennzeichnungslogiken). - Kompatibilität der Codes mit marktüblichen mobilen Scanner-Apps. - Übergabe aller Daten in strukturierter digitaler Form. - Bei Verteilungen, Steuerschränken, Schaltschrankfeldern und Datenracks ist aufgrund der Vielzahl kleinformatiger   Einzelkomponenten zusätzlich eine separat geführte QR-Code-Übersichtsliste zu erstellen. Diese Übersichtsliste muss: - Jede Einzelkomponente eindeutig aufführen - Die zugehörige Komponenten-ID enthalten - Den zugeordneten QR-Code-Datensatz abbilden - Eine strukturierte, hierarchische Zuordnung im Schaltschrank/Verteiler zeigen - Bestandteil der digitalen Dokumentation (QR-Code-Dokumentation mit allen Komponenten und Testnachweisen für die Lesbarkeit   nach Montage)
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem
02.01 DGNB-Leistungen
02.01
DGNB-Leistungen
02.02 Wärme- und Kälteerzeugung, Energiezentrale
02.02
Wärme- und Kälteerzeugung, Energiezentrale
02.03 Rohrleitungen und Zubehör
02.03
Rohrleitungen und Zubehör
02.04 Kälteanlagen Mieter ME01
02.04
Kälteanlagen Mieter ME01
02.05 Armaturen, Pumpen und Verteiler, Heizungsnetz
02.05
Armaturen, Pumpen und Verteiler, Heizungsnetz
02.06 Armaturen, Pumpen und Verteiler, Kältenetz
02.06
Armaturen, Pumpen und Verteiler, Kältenetz
02.07 Verbraucher, Heizung
02.07
Verbraucher, Heizung
02.08 Verbraucher Kühlung
02.08
Verbraucher Kühlung
02.09 Wärmedämmarbeiten / Brandschutz
02.09
Wärmedämmarbeiten / Brandschutz
02.10 Durchbruchsarbeiten
02.10
Durchbruchsarbeiten
02.11 Abnahmen - besondere Leistungen
02.11
Abnahmen - besondere Leistungen
02.12 Wartungsleistungen
02.12
Wartungsleistungen
02.13 Stundenlohnarbeiten
02.13
Stundenlohnarbeiten
03 KG 430, Lüftungsinstallation
03
KG 430, Lüftungsinstallation
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR TECHNISCHE GEWERKE Allgemeines: Alle auszuführenden und im Angebot zu erfassenden Anlagen, Geräte und Installationen umfassen die vollständige, fachgerechte, betriebsfertige Montage und Funktion einschl. Lieferung und Einbau in der geforderten Qualität sowie aller mit der Ausführung sich zwangsläufig ergebenden Nebenarbeiten im Sinne der kompletten ordnungsgemäßen Fertigstellung der Anlagen und Installationen. Für die angebotene Leistung auf den Grundsätzen der nachfolgenden Beschreibungen und der Planungen übernimmt ausschließlich der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit. Nachforderungen wegen mangelnder Kenntnis des Auftragsumfangs werden hiermit ausgeschlossen. Ergänzend zu dieser Leistungsbeschreibung gelten die beiliegenden Grundrisszeichnungen, Schemen, Berechnungen und Dokumente (wenn beigefügt). Auflagen aus der Baugenehmigung, die den Bauherrn betreffen, sind gemäß vom AN umzusetzen. Leistungen, die in Mieterbaubeschreibungen / Schnittstellenlisten dem Vermieter zugewiesen wurden, sind gem. Vertrag vom AN zu erbringen. Die Arbeiten sind zügig und fachgerecht auszuführen. Dies gilt insbesondere auch für Klein- und Folgearbeiten. Gerüste und Arbeitsbühnen: Sämtliche Gerüstarbeiten (inkl. Rollgerüste, Steiger, Arbeitsbühnen usw.) für die nachstehenden Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren, falls hierfür nicht ausdrücklich Leistungspositionen im LV enthalten sind. Standflächen für Gerüste sind in Abstimmung mit der Bauleitung kostenlos herzustellen und nach Gerüstabbau wieder herzustellen. Sicherheits- und Gesundheitsschutz: Der AN hat einen Verantwortlichen für SiGeKo zu benennen, der dem zentralen SigeKo des GU/ AG entsprechend die gewerkespezifischen Unterlagen gem.Vorgabe zentraler SiGeKo GU/ AG zuarbeitet. Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie das Einrichten und Abräumen der Baustelle sind Nebenleistungen; eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht, soweit nicht in ges. Position angegeben. Der AN hat alle fertiggestellten Leistungen und eingebauten Bauteile während des Bauablauf bis zur Abnahme vor Beschädigung oder Verschmutzung zu schützen. Hierzu sind alle erforderlichen Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen von Flächen, Bauteilen, Installationen und Einrichtungen jeder Art vom AN zu treffen und sicherzustellen. Normen und Richtlinen: Der AN hat alle europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse und Bestimmungen insbesondere: EN-, DIN-, VDI-, VDE-Bestimmungen: - Gefahrstoffverordnungen - Unfallverhütungsvorschriften - Sicherheitsvorschriften - Brandschutzvorschriften - Vorschriften der Berufsgenossenschaften - Brandschutzgutachten und Stellungnahmen - Wärmeschutznachweis - Schallschutznachweis die zum Zeitpunkt der Abnahme am Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen, zu beachten. Der Ausführung der Arbeiten sind als Mindestanforderung alle allgemein anerkannten Regeln der Technik nach aktuellem Stand zu Grunde zu legen. Allgemeines zu Anforderungen an Materialien, Baustoffe und Konstruktionen Alle angebotenen und eingebauten Konstruktionen und Materialien müssen den gültigen Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen. Der AG behält sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffen Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung untersuchen zu lassen. Die angebotenen Fabrikate sind dem AG in jedem Fall mindestens 4 Wochen vor Bauausführung zu benennen und die Gütenachweise und Produktdatenblätter / Sicherheitsdatenblätter vorzulegen. Die angebotenen Konstruktionen dürfen weder Patentansprüche noch Rechte Dritter verletzen. Der AN hat insbesondere sicherzustellen, dass nur zugelassene Baustoffe verwendet werden, die unter anderem kein VOC, PCP, PCB, Formaldehyd, keine Dioxine, asbesthaltige Materialien oder andere für Menschen schädliche Stoffe enthalten. Baustoffe, die nicht bauaufsichtlich zugelassen sind, dürfen nicht eingebaut werden. Eine erforderliche bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall ist so rechtzeitig vom AN zu seinen Lasten zu beantragen, dass keine Zeitverzögerungen des Bauablaufs eintreten können. Die Baustoffe sind ggf. vom AG freigegeben zu lassen. Materialien und Baustoffe gleicher Art dürfen keine Farb- oder Unterschiede in Ihrer Eigenschaft aufweisen. Zudem ist vom AN die Verträglichkeit aller verwendeten Stoffe untereinander zu gewährleisten. Bauteile und Baustoffe, die Schäden wie u.a. Verfärbungen an angrenzenden Bauteilen und Baustoffen verursachen können, müssen abgestimmt auf die angrenzenden Bauteile und Baustoffe und deren Oberflächen ausgeführt werden. Sichtkontrollen verdeckter Leistungen Alle Bauteile und Konstruktionen die nach der Montage nicht mehr zugänglich sind sowie von einer Kontrolle oder Wartung ausgeschlossen sind, müssen durch eine Sichtkontrolle der Objektüberwachung bevor sie nicht mehr zugänglich sind begutachtet werden. Der AN hat die Objektüberwachung rechtzeitig zu informieren falls eine Besichtigung erforderlich ist. Bei fehlender Information und nicht stattgefundener Besichtigung kann der AG eine nachträgliche Begutachtung zu Lasten des AN verlangen, auch wenn im Nachgang ausgeführte Leistungen dadurch zerstört werden müssen. Zusätzlich ist durch den AN eine Fotodokumentation der verdeckten Leistungen (Schächte) anzufertigen. Einsatz von Nachunternehmern des AN Der Einsatz aller vom AN ggf. einzusetzenden Nachunternehmer bedarf vor Beauftragung der schriftlichen Zustimmung des AG. Der AN und seine Nachunternehmer müssen jeweils mindestens zwei deutschsprachige Vorarbeiter an der Baustelle vorhalten. Es ist sicherzustellen, dass Anweisungen usw. in deutscher Sprache kommuniziert werden können. Die Qualifizierung des Nachunternehmers ist dem AG mit entsprechenden Referenzprojekten zu belegen. Genehmigungen, Anträge, Zulassungen, Prüfungen Der AN verpflichtet sich eigenverantwortlich alle Zu- und Abstimmungen und über die Baugenehmigung hinausgehende behördliche Genehmigungen sowie Betriebsgenehmigungen, Prüfzeugnisse und Testate, die für die Fertigstellung des beauftragten Leistungsumfanges notwendig sind, einzuholen. Sämtliche daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des AN. Sind Änderungen der Planung im Verlaufe der Bauzeit notwendig, die Überarbeitungen u.a. der Genehmigungsunterlagen erfordern, so sind diese inklusive entsprechender Genehmigungen vom AN vorzunehmen. Arbeitszeiten: Die Arbeitszeit auf der Baustelle richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und den Erfordernissen des Bauablaufs sowie nach den öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Die eventuell zusätzlich erforderlichen Genehmigungen für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit holt der AN ein und trägt die Kosten dafür. Die Arbeitszeiten sind zuvor mit der Projektleitung des AG abzustimmen. Sollten auf Grund von Auflagen der Behörde Arbeitszeiten gekürzt oder vorgegeben werden, sind diese vom AN einzuhalten ohne dass sich daraus eine Verlängerung des Fertigstellungstermins begründen lässt. Bemusterung: Zur Bemusterung ist ein Katalog in 2-facher Aus- fertigung, mit den entsprechenden Produktbe- schreibungen, Leistungsdaten und Photos einzureichen. Vor der Bemusterung sind durch den AN Bemusterungs- listen und Formmusterblätter zur Vorabstimmung zu übergeben. Auf Basis der Listen werden entsprechende Handmuster durch den AG festgelegt. Bereits im Musterblatt sind Angaben zum Einsatzort, technische Eckdaten, Gleichwertigkeit zur geschuldeten Leistung und Kosten zur Kenntnis zu bringen. Werden Mehrkosten zur Vertragsleistung im Musterblatt nicht ausgewiesen, können diese später nicht anerkannt werden. Die Bemusterungen erfolgen generell am späteren Einbauort im Gebäude. Die bemusterten Bauteile sind nach Fertigstellung zu schützen. Die Bemusterungen finden zu einem oder mehreren Bemusterungsterminen statt. Das Entscheidungsrecht zur Ausführung obliegt dem AG. Die Muster sind nach Bemusterung in einem eingerichteten abgeschlossenen Musterraum zu lagern und als Referenzmuster zu erhalten. Diese Leistung ist kostenlos. Koordination: Koordination und Kontrolle aller Nahtstellen zu Leistungen aus anderen Gewerken/ Nachunternehmer- leistungen. Hochbauseitige Leistungen wie Durchbrüche, Deckenöffnungen, Wetterschutzgitter in Wänden usw. sind rechtzeitig dem Gewerk mit zu teilen. Für die Gesamtfunktion des Gebäude ist eine lücken- lose Schnittstellenkoordination während der Werkplanung und deren Kontrolle während der Bau- und Inbetrieb- nahmezeit und ggf. der Fehlersuche und Mängel- beseitigung notwendig. Eine kooperative Zusammenarbeit in fachlicher und terminlicher Hinsicht  wird von Auftragnehmer zuge- sichert. Insbesondere die termingerechte Lieferung aller relevanten technischen Daten gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmer. Schuttabfuhr, ordnungsmäßige Entsorgung, Reinigungen Alle Baustoffe, Bauteile, Rest- und Abfallstoffe, Schuttmengen, Anlagen, Verpackungen und Materialien sind fachgerecht durch den AN zu sammeln sowie abzufahren und unter Einhaltung aller behördlichen Auflagen und Gesetze gemäß den gültigen Entsorgungs- vorschriften bei den zuständigen Deponien fachgerecht getrennt zu entsorgen. Insbesondere potentielle Schad- und Störstoffe sind ordnungsgemäß zu trennen, zu separieren und zu entsorgen. Die Baustellen-, Arbeits- und Lagerbereiche sind ständig in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und vom AN täglich und/oder nach Aufforderung des AG zu säubern. Das Verbrennen von Baumaterial und Schutt ist ausdrücklich verboten. Der AN hat mit der Dokumentation zum Abschluss seiner Leistungen eine Wartungsmappe mit allen erforderlichen Wartungspflichten des Betreibers und Informationen zu den erforderlichen Wartungen von u.a. Bauteilen und Anlagen zu erstellen und zu übergeben. Der AN hat in der Wartungsmappe mindestens die zu wartenden Bauteile und Anlagen inkl. ihrer Lage, Beschaffenheit, dem Einbauzeitraum und der gesetzlichen oder aus Gewährleistungsgründen notwendigen Wartungs- pflicht und den Wartungsintervallen aufzuführen. Die notwendigen Wartungsintervalle im Gewährleistungs- zeitraum sind zwingend vom AN anzugeben. Zudem sind vom AN besondere: Wartungshinweise falls vorhanden u.a. ggf. aus Herstellerinformationen zur Wartung beizufügen. Für alle zu wartenden Bauteile und Anlagen sind mindestens ebenfalls die Produktdaten- blätter oder Sicherheitsdatenblätter beizufügen. Die Wartungsangebote sind bei Angebotsabgabe als separate Angebote vorzulegen. Funktionsschemata: Alle Zentralen und Unterstationen sind mit Anlagen- schemata auszustatten, die Funktion, technische Daten, Schaltungen, Messstellen und Kontrolleinrichtungen enthalten. Die Zeichnungen sind auf dauerhaft verwindungssteifer Unterlage aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz besitzen, der Vergilbung und Farbänderungen ausschließt (Alu- Rahmen, Glasscheibe). Anzeichnen von Öffnungen: Das Anlegen bzw. Anzeichnen zusätzlicher Montage- öffnungen, Deckendurchbrüchen, Aussparungen und Bohrlöcher ist Leistung des AN und wird nicht gesondert vergütet. Fabrikate: Die genannten Fabrikate sind Planungsvorgaben. Der Einsatz anderer Fabrikate ist möglich. Die zur Preis- findung gewählten Fabrikate sind in einer beiliegenden Fabrikatsliste anzugeben. Ersatzteilgarantie: Für sämtliche technische Einrichtungen ist eine Ersatz- teilgarantie von mindestens 10 Jahren vorgeschrieben, diese beginnt mit dem Datum der Abnahme durch den AG. Aussparungspläne: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sofort nach Auftragserteilung die Aussparungspläne sowie im Bauwerk vorhandenen Schlitze und Durchbrüche auf Anzahl und Lage zu überprüfen und - falls erforderlichsorgfältig zu ergänzen. Korrosionsschutz: Sämtliche Stahlteile müssen wenn nicht n den einzelnen Positionen beschrieben einen der Einbauart und Ver- wendung entsprechend ausreichenden Korrosionsschutz nach DIN 18346 erhalten; in Feuchträumen und dergl. ist eine Feuerverzinkung vorzusehen. Durchdringungen durch Wände und Decken. Die Restspalte aller Wand- und Deckendurchdringungen ohne Brand- schutzanforderungen sind mit Mineralwolle rauch- und luftdicht zu verschließen. eine direkte Berührung der Rohrleitung mit dem Baukörper ist unzulässig. Aluverbundrohre sind ausnahmslos bei jeder Pressstelle mit einer Korrosionsschutzbandage zu versehen Dies gilt für alle Fabrikate. Die Bandage ist in die Einheits- preise eingerechnet. Prüfen der Isolierung: Generell werden vom Technischen Büro Stichproben mind.5 % im Berech der Isolierung durchgeführt. Vor Ort auf der Baustelle werden Isolierungen stichprobenartig auf- geschnitten und auf die ausreichende Verarbeitungs- qualität geprüft. Im speziellen sind Kälteisolierungen im Bereich der Armaturen , Kupplungen und Einbauten zu überprüfen. Die Reparatur der aufgeschnittenen Isolierungen wird nicht extra vergütet und fällt unter Qualitätssicherung für den Bauherrn. Beschilderung: Alle Bauteile und  Anlagenkomponenten sind ausreichend mit unverlierbaren Schildern zu kennzeichnen, wobei die Kennzeichnung mit den Revisions-, Kabel- und Schalt- plänen übereinstimmen muss. Auf allen Apparaten und Maschinen müssen Leistungsschilder mit den techn. Daten gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden. Inbetriebnahme: Für den Zeitraum der ersten 3 Betriebswochen nach Übergabe sind in allen Gewerken TGA je Gewerk ein Techniker bereit zu stellen, der das Betriebspersonal des Bauherren unterstützt. Bedienpersonal zur Nutzereinweisung. Die Kosten für das Bedienungspersonal zur Nutzer- einweisung sind für eine Zeit von mind. 2 Wochen nach Fertigstellung bzw. Eröffnung des Gebäudes/der Läden einzukalkulieren. Es sind 2 Einweisungen durchzuführen. Die Erste spätestens 2 Wochen vor Eröffnung und die Zweite ca. 4-6 Wochen nach Eröffnung. Die Einweisungen sind zu protokollieren. Sind zum Einweisungszeitpunkt noch schwerwiegende Mängel vorhanden und die Anlage nicht in Funktion, so müssen die Einweisungen nach Endfertigstellung der Anlagentechnik und Beseitigung der Mängel wiederholt werden Verlegungs-/Montageprinzip: Wesentlich ist neben der Funktion der Anlagen und Einrichtungen eine über alle Gewerke koordinierte Installation und weitestgehend kombinierte Trassen- und Leitungsverlegung. Auf geradlinige, leicht zugängliche und einfach nachrüstbare Leitungsführung wird ebenso großer Wert gelegt, wie auf eine eindeutige norm- gerechte Kennzeichnung von Leitungen und Aggregaten. anerkannt: ..........................., den .................. ...................................................... (Unterschrift  und Firmenstempel)
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR
TECHNISCHE BEDINGUNGEN LÜFTUNG TECHNISCHE BEDINGUNGEN LÜFTUNG Alle Geräte und Anlagenteile sind mit dem für den einwandfreien Betrieb erforderlichen Zubehör, z.B. Dichtungs-, Verbindungs- und Befestigungsmaterial, Rahmen und Gegenrahmen zu liefern. Dieses Zubehör ist in den Einheitspreisen enthalten, auch wenn es in den Positionen des LVZ's nicht ausdrücklich vermerkt ist. Alle Geräte sind nach energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen und anzubieten. Einbau- oder Einputzrahmen zum Einbau in das Bauwerk (z. B. Mauerwerk, Beton, Wandverkleidung, Fassaden usw.) müssen rechtzeitig auf der Baustelle angeliefert werden, u.U. vor Lieferung anderer Anlagenteile. Auswahl und Auslegung der Ventilatoren sind so vorzunehmen, dass der Betriebspunkt und Wirkungsgrad im optimalen Wirkungsbereich liegt, bei Veränderungen des Betriebspunktes eine Motorüberlastung ausgeschlossen ist. Luftkanäle, verz. Ausführung (Qualitätsbeschreibung lt. LV als Mindestanforderung) Das Kanalnetz ist strömungstechnisch einwandfrei, luftdicht und reinigungsfähig herzustellen. An allen Eckpunkten, sonst in 8 m Abstand bzw. alle 3 m Abstand bei Fortluftkanälen von Küchen und Hauben, sind leicht zu öffnende Revisions- und Reinigungsöffnungen vorzusehen, ebenso vor und hinter Wärmetauschern, Kanalbandfiltern, Schalldämpfern etc., Feuerschutz- und Jalousieklappen. Vor und hinter jedem Gerät, Apparateanschluss und -abzweig (Hauptverteilkanal) sind Messöffnungen für Menge, Druck, Feuchte und Temperatur vorzusehen. Die Auslegung des Kanalnetzes muss so erfolgen, dass die Luftverteilung auch an den Abzweigen einwandfrei möglich ist. Unbedingt notwendige Drosseleinrichtungen sind weitgehenst auf die Endverbraucher zu beschränken. Luftkanalaufhängungen sind aus verzinktem: Material mit schalldämmender Einlage gemäß DIN 4109 (3-4 mm starke Phonokorkstreifen) herzustellen. An Decken- und Wand- durchführungen erhalten die Luftkanäle eine schall- dämmende Umkleidung aus Mineralfasermatten. Die Matten müssen die Decke bzw. Wände in der ganzen Dicke einschl. Belag mind. 30 mm durchragen. Bögen werden mit Krümmungsradius mind. 1,5 d oder mit Leitschaufeln hergestellt. Abzweige, Krümmungsradius = 1,5 d oder mind. angeschuht, einschl. Luftmengenregeleinrichtung für einmalige Einregulierung mit äußerer Stellungsanzeige und Arretierung. Das Luftkanalsystem ist nach den hygienischen Erfordernissen gemäß VDI 6022 sowie nach den energetisch optimierten Anforderungen nach DIN EN 15251 auszuführen. Es ist ein Nachweis der Dichtheitsklasse des Lüftungssystems nach DIN EN 15251 auf Basis der DIN EN 12599 durchzuführen. Die Prüfbedingungen sind nach DIN EN 12237 (runde Luftleitungen) und nach DIN EN 1507 (eckige Luftleitungen) einzuhalten. Die Messung und Berechnung der Luftleitungsoberfläche erfolgt nach DIN 14239. Die Luftdichtheit des montierten Systems muss mindestens der Dichtheitsklasse C bzw. bei Anlagen mit höheren Anforderungen an Hygiene und Reinheit der Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237 bzw. DIN EN 15251 entsprechend und ist durch eine Abnahmemessung nach DIN EN 12599 nachzuweisen. Der Transport und die Montage, insbesondere von eckigen Luftleitungenhaben mit größter Sorgfalt zu erfolgen, um die angestrebte Dichtheits- klasse zu erreichen. Der Dichtheitsnachweis ist an Teilabschnitten in Anwesenheit der Bauleitung vorzunehmen, solange das Luftleitungssystem zugänglich ist. Prüfungen sind auf Verlagen dem Bauherren oder dessen Vertreter in Form von Prüfprotokollen vorzulegen. Prüfprotokolle als Ausdrucke von Messgeräten mit Datum und Unterschrift des Prüfers werden als Nachweis anerkannt, sofern  Sie eindeutig die Einhaltung der Dicht- heitsklasse und den geprüften Leitungsabschnitt dokumentieren. Die Festigkeit der Kanäle ist auf die während der Montage und im Betrieb auftretende Beanspruchung auszulegen. Kanalwandungen müssen flatterfrei sein. Blechdicken: unter 250 mm Kantenlänge  = 0,75 mm bis 530 mm  = 0,75 mm bis 1000 mm  = 0,80 mm bis 2000 mm  = 1,00 mm über 2000 mm   = 1,10 mm Blechstärken für Rundrohre bis DN 200 mm  = 0,60 mm bis DN 500 mm = 0,80 mm Kanäle aus anderen Baustoffen Werden Kanäle aus anderen Baustoffen als verz. Stahlblech hergestellt (z.B. PPS), gilt grundsätzlich vorstehende Kanalbeschreibung. Die durch Verwendung des abweichenden Werkstoffes erforderlichen, geänderten Herstellungs- und Montagemerkmale sind zu berücksichtigen. Die Kanäle mit abweichenden Werkstoffen sind in besonderen Positionen im LV, wie z. B. PPS-Kanäle (leitfähig) in geschweißter Ausführung aufgeführt. Zubehörteile Kanalverbindungen für rechteckige Kanäle Winkelflansche mit dauerelastischer Dichtung; Schieberleisten bis 500 mm Kantenlänge bei Nachweis auf Dichtigkeit unter Baustellenverhältnis; Flanschen, Schweissung oder Klebung bei Kunststoffkanälen Kanalverbindungen für runde Kanäle Steckverbindungen, konisch mit dauerelastischem Kitt und Industrie-Klebebändern, zusätzlich durch Knippin-Schrauben gesichert; Falze oder Schnellverschlüsse mit Profilgummi- dichtung; Winkelflansche mit dauerplastischer Dichtung; Flanschen, Schweißung oder Klebung bei Kunststoffkanälen Oberflächenschutz fürStahlblech und Schrauben - verzinkt Flanschen Zinkchromat-Rostschutzgrundierung Halterungen verzinkt oder Grundanstrich Kanalhalterungen höhenverstellbar, mit Akustikisolierung, Schlitzband nicht zugelassen. Revisions- und Reinigungsöffnungen in luftdichter  Ausführung mit Rahmen, Profil-Gummidichtung und Vorreibern oder ähnlichen Verschlüssen zur Aufbringung einer Wärmeschutz- isolierung (Voll- oder Teilklimaanlagen entsprechend ausgebildet) Ausschnitte, Bohrungen, Ablaufstutzen mit Stopfen bzw. verz. Gewindemuffen, Drosseleinrichtungen strömungstechnisch einwandfrei, mit durchgehender Achse in stabilen Lagern, außerdem Verstellhebel mit Arretierung und Anzeige. Meßöffnungen 20 mm Durchm., mit Gummi- oder Kunstoffstopfen. Verbindungen zu bauseitigen Anlageteilen Akustikfutter für Bauwerksdurchführungen aus Mineralfasermatten, Leitflächen, Passlängen, Schiebestutzen. Böden, Ausschnitte und Deckel Schrauben und Dichtungen sowie entsprechende Gegenrahmen Unterstützungskonstruktionen aus Profilstahl für Kanäle in bauseitigen Schächten, als Montagehilfen und Begehungsbühnen, mit Befestigungsmaterial und Grundanstrich Hilfsmittel zur Dichtigkeitsprüfung Abrechnungsform der vorgeschriebenen Kanäle: Die Abrechnung erfolgt nach der aussen sichtbaren, gelieferten Kanaloberfläche. Im Kanaleinheitspreis sind alle Kanalteile, Kanalstücke, Saugtaschen, Form- und Verbindungstücke, Normal- und Sonderquerschnitt Dichtungs- und Verbindungsmaterialien, Aufhängekonstruktion sowie die vorbeschriebenen Kanaleinbauten enthalten. Bogen werden so aufgemessen, dass der mittlere Umfang mit der mittleren neutralen Länge multipliziert wird;  bei Übergängen wird der mittlere Umfang bewertet und multipliziert mit der neutralen Länge Kanalschalldämpfer: Funktions- und Qualitätsbeschreibung lt. LV als Mindestforderung Gehäuse aus Stahlblech verzinkt, Anschlussflanschen gebohrt, korrosionsgeschützt (verz.); Kulissen aus verzinkten Profilrahmen mit den darin ein gefassten, nicht brennbaren, schallabsorbierenden Einsätzen Oberfläche abriebfest bis 20 m/s Befestigungsmaterial verzinkt, Blechstärke nach DIN 24157 Auslegung entsprechend den bauakustischen Forderungen Gitter und Auslässe Alle Gitter und Auslässe wie im LV beschrieben, grundsätzlich mit Einbaurahmen und Farbton nach Wahl des Auftraggebers. Körperschalldämmung: Für alle Anlagen und Anlagenteile, von denen Körperschall ausgehen kann, ist einwandfrei körperschallgedämmte Lagerung erforderlich, geeignet sind Federelemente z. B. Gummimetallelemente, in Anzahl und Federhärte so ausgewählt, dass die Eigenfrequenz des Schwingungssystems (Vertikalschwingung) 25 Hz nicht überschreitet und Resonanz mit der Erregerfrequenz vermieden ist. Zur Körperschalldämmung gehören Segeltuchstutzen und ggfs. Kompensatoren. Bei Kastengeräten, in denen die Ventilatoren schon über Federn befestigt sind, wird zwischen Kastengeräten und Baukörper eine weitere Körperschallisolierung gefordert. Vorgeschlagen werden Korkplatten, alternativ Gummiwarzen- oder Mafundplatten. Ausreichende Körperschalldämmung ist gegeben, wenn die Platten (als Einzelstücke oder in Streifen) unter der Last eine Einfederung von 1,5 - 2 mm erfahren. Messung der Grenzschallpegel Der Auftraggeber behält sich vor, nach Fertigstellung der Anlagen die Einhaltung der Grenzschallpegel meßtechnisch nachprüfen zu lassen. Die Kosten gehen, soweit sie zum positiven Nachweis führen, zu seinen Lasten; andernfalls sind sie vom Auftragnehmer zu tragen. Bei der Nachprüfung wird in Oktavbändern in 1,3 m Höhe in der Öffnung der lufttechnischen Anlage nächstge- legenen Aufenthaltszone gemessen. Dämmung Ohne ausdrückliche Genehmigung der Bauleitung ist es nicht erlaubt, mehrere Luftkanäle oder Rohrbündel gemeinsam zu isolieren. Bei Ummantelung aus Blech sind zwecks Vermeidung von Wärmebrücken zwischen Abstandsstegen und Abstandringen dämmende Zwischenlagen von mind. 3 mm Dicke einzulegen. Abstandsstege aus keramischem Material sind zulässig. Sämtliche Ummantelungen erhalten Farbkennringe. Die Wahl der Kennfarbe ist im Einvernehmen mit der Bauleitung zu treffen. Die Farbkennringe sind mind. alle 15 m anzubringen. Bei Isolierverfahren mit vorgefertigten flexiblen Halb- oder Schlitzschalen sind die Rohrbögen mit den dazu passenden Stücken mit kerbenartigen Einschnitten zu umhüllen. Schalen für gerade Rohrstrecken, die am Boden lediglich zusammengedrückt werden, sind nicht zulässig. Die verwendeten Isoliermaterialien dürfen die Oberflächen der Luftkanäle und deren Befestigung nicht korrodierend angreifen. Um eine sekundäre Geräuschübertragung in Luftkanäle hinter den Schalldämpfern zu vermeiden, wird an den betreffenden Stellen eine Umgehungsschallisolierung aufgebracht. An den Luftkanälen sind die Messöffnungen und die Stellen für das Anbringen der Regelungseinrichtungen aus der Isolierung auszusparen und einzufassen Revisionsdeckel sind getrennt zu isolieren, und zwar so, dass sie jeder ohne zusätzliche Handwerksarbeit demontieren kann. Isolierung für Rohrleitungen und für Luftkanäle (einschl.der Formstücke werden aufgemessen nach dem Umfang aus den äußeren Abmessungen und der Länge in der Rohrleitungs- bzw.Kanalachse. Bei Übergängen wird der mittlere Umfang gemessen. anerkannt: ..........................., den .................. ...................................................... (Unterschrift  und Firmenstempel)
TECHNISCHE BEDINGUNGEN LÜFTUNG
Bemusterungen Bemusterungen Auf Wunsch des Auftraggebers bzw. dessen Objektüberwachung sind alle sichtbaren Installationen und Objekte an Hand eines Bemusterungskataloges und körperlich, vor Ort im Baubüro des AGs, zu bemustern. Zu den sichtbaren Installationen und Objekte zählen insbesondere alle Lüftungsauslässe, Blenden und Armaturen. Für alle Installationen / Objekte sind Bemusterungsblätter mit den technischen Angaben und Bild mit Bezug auf die LV-Position und den Montageort anzufertigen und der Bauleitung in Farbe 3-fach zu übergeben. Die Kosten für sämtliche Bemusterungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Bestellung der Komponenten hat erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG zu erfolgen.
Bemusterungen
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Identifikationscode Leistungsbeschreibung: - Es sind sämtliche definierten technischen Komponenten der TGA-Anlage (z. B. HLK-Aggregate, Pumpen, Armaturen, Sensorik,   Elektrokleinverteiler, Sicherheitseinrichtungen usw.) mit einem dauerhaft lesbaren und manipulationssicheren   Identifikationssystem zu kennzeichnen. - Zur Anwendung kommt ein scanbarer Code (QR-Code oder DataMatrix-Code). Der Code muss mindestens folgende Informationen maschinenlesbar enthalten: - Anlagen-/Gewerkzuordnung - Komponenten-ID gemäß Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) - Hersteller - Typenbezeichnung - Seriennummer - Baujahr - Technische Hauptparameter (z. B. Leistung, Fördermenge, Nennweite, Spannung etc.) - Ersatzteilrelevante Daten (z. B. Ersatzteilnummern, Verschleißteile, Service-Intervalle) - Link/URI zu ergänzender digitaler Dokumentation (z. B. Datenblatt, Betriebsanleitung, Wartungshistorie) Ausführung: Erstellung, Generierung und Verwaltung der Codes (inkl. Datensatzaufbau) Lieferung und Montage von manipulationssicheren Etiketten/Tags aus beständigem Material (UV-beständig, öl-/feuchtigkeitsresistent, Temperaturbereich gemäß technischer Umgebung) Positionierung der Labels gemäß Planung bzw. technisch sinnvoller Zugänglichkeit Dokumentation aller Komponenten in einer tabellarischen Übersicht (CSV/Excel), inkl.: - Komponenten-ID - Ortsangabe - Anlagenzuordnung - Code-Inhalt - Scan-Testprotokoll Besondere Anforderungen: Sicherstellung der Lesbarkeit über die gesamte Wartungsdauer Einhaltung einschlägiger Kennzeichnungsvorgaben (z. B. AKS, RLT-Richtlinien, VDI-Kennzeichnungslogiken) Kompatibilität der Codes mit marktüblichen mobilen Scanner-Apps Übergabe aller Daten in strukturierter digitaler Form Bei Verteilungen, Steuerschränken, Schaltschrankfeldern und Datenracks ist aufgrund der Vielzahl kleinformatiger Einzelkomponenten zusätzlich eine separat geführte QR-Code-Übersichtsliste zu erstellen. Diese Übersichtsliste muss: - Jede Einzelkomponente eindeutig aufführen - Die zugehörige Komponenten-ID enthalten - Den zugeordneten QR-Code-Datensatz abbilden - Eine strukturierte, hierarchische Zuordnung im Schaltschrank/Verteiler zeigen - Bestandteil der digitalen Dokumentation (QR-Code-Dokumentation mit allen Komponenten und Testnachweisen für die Lesbarkeit   nach Montage).
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem
03.01 DGNB-Leistungen
03.01
DGNB-Leistungen
03.02 Lüftungsanlagen
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Lüftungsanlagen
03.03 Lüftungskanäle mit Zubehör
03.03
Lüftungskanäle mit Zubehör
03.04 Luftdurchlässe
03.04
Luftdurchlässe
03.05 Wärmedämmung / Isolierarbeiten
03.05
Wärmedämmung / Isolierarbeiten
03.06 Brandschutzeinrichtungen
03.06
Brandschutzeinrichtungen
03.07 Durchbruchsarbeiten
03.07
Durchbruchsarbeiten
03.08 Abnahmen - besondere Leistungen
03.08
Abnahmen - besondere Leistungen
03.09 Wartungsleistungen
03.09
Wartungsleistungen
03.10 Stundenlohnarbeiten
03.10
Stundenlohnarbeiten
04 KG 480 GLT/MSR
04
KG 480 GLT/MSR
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Identifikationscode Leistungsbeschreibung: Es sind sämtliche definierten technischen Komponenten der TGA-Anlage (z. B. HLK-Aggregate, Pumpen, Armaturen, Sensorik, Elektrokleinverteiler, Sicherheitseinrichtungen usw.) mit einem dauerhaft lesbaren und manipulationssicheren Identifikationssystem zu kennzeichnen. Zur Anwendung kommt ein scanbarer Code (QR-Code oder DataMatrix-Code). Der Code muss mindestens folgende Informationen maschinenlesbar enthalten: - Anlagen-/Gewerkzuordnung - Komponenten-ID gemäß Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) - Hersteller - Typenbezeichnung - Seriennummer - Baujahr - Technische Hauptparameter (z. B. Leistung, Fördermenge, Nennweite, Spannung etc.) - Ersatzteilrelevante Daten (z. B. Ersatzteilnummern, Verschleißteile, Service-Intervalle)   Link/URI zu ergänzender digitaler Dokumentation (z. B. Datenblatt, Betriebsanleitung, Wartungshistorie) Ausführung: Erstellung, Generierung und Verwaltung der Codes (inkl. Datensatzaufbau) Lieferung und Montage von manipulationssicheren Etiketten/Tags aus beständigem Material (UV-beständig, öl-/feuchtigkeitsresistent, Temperaturbereich gemäß technischer Umgebung) Positionierung der Labels gemäß Planung bzw. technisch sinnvoller Zugänglichkeit Dokumentation aller Komponenten in einer tabellarischen Übersicht (CSV/Excel), inkl.: - Komponenten-ID -Ortsangabe -Anlagenzuordnung - Code-Inhalt - Scan-Testprotokoll Besondere Anforderungen: Sicherstellung der Lesbarkeit über die gesamte Wartungsdauer Einhaltung einschlägiger Kennzeichnungsvorgaben (z. B. AKS, RLT-Richtlinien, VDI-Kennzeichnungslogiken) Kompatibilität der Codes mit marktüblichen mobilen Scanner-Apps Übergabe aller Daten in strukturierter digitaler Form Bei Verteilungen, Steuerschränken, Schaltschrankfeldern und Datenracks ist aufgrund der Vielzahl kleinformatiger Einzelkomponenten zusätzlich eine separat geführte QR-Code-Übersichtsliste zu erstellen. Diese Übersichtsliste muss: - Jede Einzelkomponente eindeutig aufführen - Die zugehörige Komponenten-ID enthalten - Den zugeordneten QR-Code-Datensatz abbilden - Eine strukturierte, hierarchische Zuordnung im Schaltschrank/Verteiler zeigen - Bestandteil der digitalen Dokumentation (QR-Code-Dokumentation mit allen Komponenten und Testnachweisen für die Lesbarkeit   nach Montage)
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem
04.01 Gebäudeleittechnik
04.01
Gebäudeleittechnik
04.02 GLT-Netzwerk
04.02
GLT-Netzwerk
04.03 Gaswarnanlage
04.03
Gaswarnanlage
04.04 Automationsstation (ASP) - Wärmepumpen und Kältemaschinen
04.04
Automationsstation (ASP) - Wärmepumpen und Kältemaschinen
04.05 Automationssystem für Brandschutzklappen
04.05
Automationssystem für Brandschutzklappen
04.06 Einzelraumregelung Besprechungsräume
04.06
Einzelraumregelung Besprechungsräume
04.07 Durchbruchsarbeiten
04.07
Durchbruchsarbeiten
04.08 Leitungsnetz
04.08
Leitungsnetz
04.09 Kabelverlegesysteme
04.09
Kabelverlegesysteme
04.10 Wartungsleistungen
04.10
Wartungsleistungen
04.11 Werk-, Montage- und Revisionsplanung und sonstiges
04.11
Werk-, Montage- und Revisionsplanung und sonstiges
04.12 Stundenlohnarbeiten
04.12
Stundenlohnarbeiten