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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
1. Projektbeschreibung Abgabetermin: 08.05.2026
Abgabeort: per Mail an die Projektadresse Centrum
Zuschlagsfrist: KW 24-KW 25.2026
Ausführungsbeginn: ca. KW 29.2026
Vorrangig geltenausschließlich die Vorworte/Vorbemerkungen des "Geschäftsbesorgers (CENTRUM)", die diesem LV beigelegt sind.
1. Projektbeschreibung
Die Deutsche Rück realisiert auf dem Grundstück Gutenbergstraße 8-10 in Berlin-Charlottenburg einen modernen Verwaltungsstandort als Teil eines Ensembles aus drei Bauteilen. Der hier beschriebene Bauteil 1 umfasst ca. 24.240 m² oberirdische Bruttogrundfläche sowie ein 1. Untergeschoss mit Technikflächen und Stellplätzen.
Das Gebäude besteht aus sechs Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss und wird durch mehrere U-förmige Innenhöfe strukturiert. Die Architektur orientiert sich an einer klaren, zeitgemäßen Formensprache mit hoher funktionaler Effizienz.
Die Planung erfolgt mit dem Ziel einer DGNB-Platin-Zertifizierung. Die Dachflächen erfüllen eine Mehrfachfunktion und dienen der Installation zentraler lüftungstechnischer Anlagen, der Unterbringung von Photovoltaik-Modulen sowie einer extensiven Dachbegrünung.
2. Bauliche Struktur und funktionale Gliederung des Bauteils 1
Bauteil 1 ist als flexibles Bürogebäude konzipiert und ermöglicht unterschiedlichste Raumstrukturen - von Einzel- und Gruppenbüros über Kombizonen bis hin zu offenen Arbeitswelten.
Wesentliche Merkmale:
Stützenreduzierte Konstruktion zur effizienten Flächennutzung
Zentrale Erschließungskerne für kurze Wege und klare Orientierung
Hohe Anpassungsfähigkeit für individuelle Mieterausbauten
Moderne technische Gebäudeausstattung
Innenhöfe für gute Tageslichtversorgung und klare Gliederung
3. Aktueller Projektstand und Vermietungssituation
Das Bauvorhaben befindet sich derzeit in der Rohbauphase, der Abschluss ist für Mitte des Jahres geplant. Bereits jetzt wurden technische Voraussetzungen geschaffen, um spätere Mieterausbauten ohne Verzögerungen umsetzen zu können.
Von der Gesamtfläche sind ca. 30 % (ME 1) bereits vermietet; die hierfür definierten Mieteranforderungen wurden vollständig in der Planung berücksichtigt.
Insgesamt stehen drei Mieteinheiten (ME 1, ME 2, ME 3) zur Verfügung:
ME 1: Vermietet, nutzerspezifisch geplant
ME 2 und ME 3:
- je Geschoss separat vermietbar,
- flexibel teilbar,
- auf hohe Anpassungsfähigkeit ausgelegt.
4. Energie- und Versorgungskonzept
Das Energie- und Versorgungskonzept des Gebäudes ist auf hohe Effizienz, Nachhaltigkeit und Betriebssicherheit ausgelegt und zentraler Bestandteil der angestrebten DGNB-Platin-Zertifizierung.
Heizenergieversorgung
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine in das Gebäude integrierte Geothermie-Wärmepumpe, die im Technikbereich des 1. Untergeschosses installiert wird. Sie dient als zentraler Erzeuger für den überwiegenden Teil des Wärmebedarfs.
Ergänzend ist ein Fernwärmeanschluss vorgesehen, der als Netzversorgung sowie zur Spitzenlastabdeckung genutzt wird. Dadurch wird eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet.
Kälteversorgung
Für die Kältebereitstellung kommt ein hybrides Konzept zum Einsatz:
Nutzung der Geothermieanlage für Grundlastkühlung
Ergänzend hocheffiziente Kompressionskältemaschinen für Spitzenlasten
Dieses Konzept verbessert die Energieeffizienz und reduziert die Betriebskosten.
Elektrische Versorgung
Die elektrische Versorgung wird über eine kundeneigene Mittelspannungsstation sichergestellt. Darüber werden sämtliche Allgemeinverbraucher und technische Anlagen wie:
Wärmepumpe.
Lüftungsanlagen.
Aufzüge.
zentrale Gebäudetechnik.
versorgt.
Die Mietflächen werden wie folgt angebunden:
ME 1: eigener Niederspannungshausanschluss.
ME 2 und ME 3: gemeinsame Zählerzentralisation mit getrennten Unterverteilungen.
Die elektrische Infrastruktur ist auf Energieeffizienz, Lastmanagement und hohe Betriebssicherheit ausgelegt.
5. Besondere Hinweise zur Einbringung / Logistik
Die innerstädtische Lage, die Blockrandbebauung und die bauliche Struktur stellen besondere Anforderungen an die Anlieferung und Einbringung von Großkomponenten.
Untergeschoss - Energiezentrale
Die Wärmepumpe sowie Hydraulik- und Speicherkomponenten werden im 1. UG in den vorgesehenen Technikräumen installiert.
Zugänge für die Einbringung:
Tiefgaragenrampe.
Baustellenzufahrt über die Hannah-Karminski-Straße.
Hinweise:
Raumhöhen sowie Tor- und Rampenöffnungen sind begrenzt.
Maße, Gewichte und mögliche Demontageanforderungen müssen vor Angebotsabgabe durch den Auftragnehmer geprüft werden.
Dachflächen - RLT-Geräte / Außengeräte
Auf den Dachflächen werden zentrale RLT-Geräte und weitere Außeneinheiten installiert.
Die Einbringung erfolgt überwiegend mittels Autokran.
Der Einsatz ist nach Abschluss der Rohbauarbeiten vorgesehen.
Zugänglichkeit, Kranstellflächen und Hebevorgänge sind im Vorfeld zu koordinieren.
6. Zielsetzung des Gesamtvorhabens
Die Deutsche Rück verfolgt mit diesem Neubau folgende Ziele:
Errichtung eines nachhaltigen, effizienten und DGNB-Platin-fähigen Bürostandorts.
Bereitstellung flexibel teilbarer und hochwertiger Mietflächen.
Integration moderner energieeffizienter Gebäudetechnik
Sicherstellung von Betriebssicherheit und Zukunftsfähigkeit.
Einbindung in ein attraktives Gesamtensemble aus drei Bauteilen.
1. Projektbeschreibung
01 KG 410, Sanitäranlagen
01
KG 410, Sanitäranlagen
Bemusterungen Bemusterungen
Auf Wunsch des Auftraggebers bzw. dessen Objektüberwachung sind alle sichtbaren Installationen und Objekte an Hand eines Bemusterungskataloges und körperlich, vor Ort im Baubüro des AGs, zu bemustern.
Zu den sichtbaren Installationen und Objekte zählen insbesondere alle Objekte und Armaturen.
Für alle Installationen / Objekte sind Bemusterungsblätter mit den technischen Angaben und Bild mit Bezug auf die LV-Position und den Montageort anzufertigen und der Bauleitung in Farbe 3-fach zu übergeben.
Die Kosten für sämtliche Bemusterungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Die Bestellung der Komponenten hat erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG zu erfolgen.
Bemusterungen
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der
TGA-Anlage mit scanbarem Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Identifikationscode.
Leistungsbeschreibung:
Es sind sämtliche definierten technischen Komponenten der TGA-Anlage (z. B. HLK-Aggregate, Pumpen, Armaturen, Sensorik, Elektrokleinverteiler, Sicherheitseinrichtungen usw.) mit einem dauerhaft lesbaren und manipulationssicheren Identifikationssystem zu kennzeichnen.
Zur Anwendung kommt ein scanbarer Code (QR-Code oder DataMatrix-Code).
Der Code muss mindestens folgende Informationen maschinenlesbar enthalten:
Anlagen-/Gewerkzuordnung.
Komponenten-ID gemäß Anlagenkennzeichnungssystem (AKS).
Hersteller.
Typenbezeichnung.
Seriennummer.
Baujahr.
Technische Hauptparameter (z. B. Leistung, Fördermenge, Nennweite, Spannung etc.).
Ersatzteilrelevante Daten (z. B. Ersatzteilnummern, Verschleißteile, Service-Intervalle).
Link/URI zu ergänzender digitaler Dokumentation (z. B. Datenblatt, Betriebsanleitung, Wartungshistorie).
Ausführung:
Erstellung, Generierung und Verwaltung der Codes (inkl. Datensatzaufbau).
Lieferung und Montage von manipulationssicheren Etiketten/Tags aus beständigem Material (UV-beständig, öl-/feuchtigkeitsresistent, Temperaturbereich gemäß technischer Umgebung).
Positionierung der Labels gemäß Planung bzw. technisch sinnvoller Zugänglichkeit.
Dokumentation aller Komponenten in einer tabellarischen Übersicht (CSV/Excel), inkl.:
Komponenten-ID.
Ortsangabe.
Anlagenzuordnung.
Code-Inhalt.
Scan-Testprotokoll.
Besondere Anforderungen:
Sicherstellung der Lesbarkeit über die gesamte Wartungsdauer.
Einhaltung einschlägiger Kennzeichnungsvorgaben (z. B. AKS, RLT-Richtlinien, VDI-Kennzeichnungslogiken).
Kompatibilität der Codes mit marktüblichen mobilen Scanner-Apps.
Übergabe aller Daten in strukturierter digitaler Form.
Bei Verteilungen, Steuerschränken, Schaltschrankfeldern und Datenracks ist aufgrund der Vielzahl kleinformatiger Einzelkomponenten zusätzlich eine separat geführte QR-Code-Übersichtsliste zu erstellen.
Diese Übersichtsliste muss:
Jede Einzelkomponente eindeutig aufführen.
Die zugehörige Komponenten-ID enthalten.
Den zugeordneten QR-Code-Datensatz abbilden.
Eine strukturierte, hierarchische Zuordnung im Schaltschrank/Verteiler zeigen.
Bestandteil der digitalen Dokumentation (QR-Code-Dokumentation mit allen Komponenten und Testnachweisen für die Lesbarkeit nach Montage).
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der
TGA-Anlage mit scanbarem
01.01 DGNB-Leistungen
01.01
DGNB-Leistungen
01.02 Rohrleitungen und Zubehör
01.02
Rohrleitungen und Zubehör
01.03 Trinkwassererwärmer
01.03
Trinkwassererwärmer
01.04 Installationssysteme, Armaturen und Zubehör
01.04
Installationssysteme, Armaturen und Zubehör
01.05 Objekte, Verbraucher und Zubehör
01.05
Objekte, Verbraucher und Zubehör
01.06 Wärmedämmarbeiten / Brandschutz
01.06
Wärmedämmarbeiten / Brandschutz
01.07 Durchbruchsarbeiten
01.07
Durchbruchsarbeiten
01.08 Abnahmen - besondere Leistungen
01.08
Abnahmen - besondere Leistungen
01.09 Stundenlohnarbeiten
01.09
Stundenlohnarbeiten
02 KG 420 / 434, Heizungs- und Kälteanlagen
02
KG 420 / 434, Heizungs- und Kälteanlagen
Bemusterungen Bemusterungen
Auf Wunsch des Auftraggebers bzw. dessen Objektüberwachung sind alle sichtbaren Installationen und Objekte an Hand eines Bemusterungskataloges und körperlich, vor Ort im Baubüro des AGs, zu bemustern.
Zu den sichtbaren Installationen und Objekte zählen insbesondere alle Objekte und Armaturen.
Für alle Installationen / Objekte sind Bemusterungsblätter mit den technischen Angaben und Bild mit Bezug auf die LV-Position und den Montageort anzufertigen und der Bauleitung in Farbe 3-fach zu übergeben.
Die Kosten für sämtliche Bemusterungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Die Bestellung der Komponenten hat erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG zu erfolgen.
Bemusterungen
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der
TGA-Anlage mit scanbarem Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Identifikationscode.
Leistungsbeschreibung:
Es sind sämtliche definierten technischen Komponenten der TGA-Anlage (z. B. HLK-Aggregate, Pumpen, Armaturen, Sensorik, Elektrokleinverteiler, Sicherheitseinrichtungen usw.) mit einem dauerhaft lesbaren und manipulationssicheren Identifikationssystem zu kennzeichnen.
Zur Anwendung kommt ein scanbarer Code (QR-Code oder DataMatrix-Code).
Der Code muss mindestens folgende Informationen maschinenlesbar enthalten:
- Anlagen-/Gewerkzuordnung.
- Komponenten-ID gemäß Anlagenkennzeichnungssystem (AKS).
- Hersteller.
- Typenbezeichnung.
- Seriennummer.
- Baujahr.
- Technische Hauptparameter (z. B. Leistung, Fördermenge, Nennweite, Spannung etc.).
- Ersatzteilrelevante Daten (z. B. Ersatzteilnummern, Verschleißteile, Service-Intervalle).
- Link/URI zu ergänzender digitaler Dokumentation (z. B. Datenblatt, Betriebsanleitung, Wartungshistorie).
Ausführung:
Erstellung, Generierung und Verwaltung der Codes (inkl. Datensatzaufbau)
Lieferung und Montage von manipulationssicheren Etiketten/Tags aus beständigem Material (UV-beständig, öl-/feuchtigkeitsresistent, Temperaturbereich gemäß technischer Umgebung)
Positionierung der Labels gemäß Planung bzw. technisch sinnvoller Zugänglichkeit
Dokumentation aller Komponenten in einer tabellarischen Übersicht (CSV/Excel), inkl.:
- Komponenten-ID
- Ortsangabe
- Anlagenzuordnung
- Code-Inhalt
- Scan-Testprotokoll
Besondere Anforderungen:
- Sicherstellung der Lesbarkeit über die gesamte Wartungsdauer.
- Einhaltung einschlägiger Kennzeichnungsvorgaben (z. B. AKS, RLT-Richtlinien, VDI-Kennzeichnungslogiken).
- Kompatibilität der Codes mit marktüblichen mobilen Scanner-Apps.
- Übergabe aller Daten in strukturierter digitaler Form.
- Bei Verteilungen, Steuerschränken, Schaltschrankfeldern und Datenracks ist aufgrund der Vielzahl kleinformatiger
Einzelkomponenten zusätzlich eine separat geführte QR-Code-Übersichtsliste zu erstellen.
Diese Übersichtsliste muss:
- Jede Einzelkomponente eindeutig aufführen
- Die zugehörige Komponenten-ID enthalten
- Den zugeordneten QR-Code-Datensatz abbilden
- Eine strukturierte, hierarchische Zuordnung im Schaltschrank/Verteiler zeigen
- Bestandteil der digitalen Dokumentation (QR-Code-Dokumentation mit allen Komponenten und Testnachweisen für die Lesbarkeit nach Montage)
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der
TGA-Anlage mit scanbarem
02.01 DGNB-Leistungen
02.01
DGNB-Leistungen
02.02 Wärme- und Kälteerzeugung, Energiezentrale
02.02
Wärme- und Kälteerzeugung, Energiezentrale
02.03 Rohrleitungen und Zubehör
02.03
Rohrleitungen und Zubehör
02.04 Kälteanlagen Mieter ME01
02.04
Kälteanlagen Mieter ME01
02.05 Armaturen, Pumpen und Verteiler, Heizungsnetz
02.05
Armaturen, Pumpen und Verteiler, Heizungsnetz
02.06 Armaturen, Pumpen und Verteiler, Kältenetz
02.06
Armaturen, Pumpen und Verteiler, Kältenetz
02.07 Verbraucher, Heizung
02.07
Verbraucher, Heizung
02.08 Verbraucher Kühlung
02.08
Verbraucher Kühlung
02.09 Wärmedämmarbeiten / Brandschutz
02.09
Wärmedämmarbeiten / Brandschutz
02.10 Durchbruchsarbeiten
02.10
Durchbruchsarbeiten
02.11 Abnahmen - besondere Leistungen
02.11
Abnahmen - besondere Leistungen
02.12 Wartungsleistungen
02.12
Wartungsleistungen
02.13 Stundenlohnarbeiten
02.13
Stundenlohnarbeiten
03 KG 430, Lüftungsinstallation
03
KG 430, Lüftungsinstallation
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR
TECHNISCHE GEWERKE
Allgemeines:
Alle auszuführenden und im Angebot zu erfassenden Anlagen, Geräte und Installationen umfassen die vollständige, fachgerechte, betriebsfertige Montage und Funktion einschl. Lieferung und Einbau in der geforderten Qualität sowie aller mit der Ausführung sich zwangsläufig ergebenden Nebenarbeiten im Sinne der kompletten ordnungsgemäßen Fertigstellung der Anlagen und Installationen. Für die angebotene Leistung auf den Grundsätzen der nachfolgenden Beschreibungen und der Planungen übernimmt ausschließlich der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit. Nachforderungen wegen mangelnder Kenntnis des Auftragsumfangs werden hiermit ausgeschlossen.
Ergänzend zu dieser Leistungsbeschreibung gelten die beiliegenden Grundrisszeichnungen, Schemen, Berechnungen und Dokumente (wenn
beigefügt).
Auflagen aus der Baugenehmigung, die den Bauherrn betreffen, sind gemäß vom AN umzusetzen.
Leistungen, die in Mieterbaubeschreibungen / Schnittstellenlisten dem Vermieter zugewiesen wurden, sind gem. Vertrag vom AN zu erbringen.
Die Arbeiten sind zügig und fachgerecht auszuführen. Dies gilt insbesondere auch für Klein- und Folgearbeiten.
Gerüste und Arbeitsbühnen:
Sämtliche Gerüstarbeiten (inkl. Rollgerüste, Steiger, Arbeitsbühnen usw.) für die nachstehenden Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren, falls hierfür nicht ausdrücklich Leistungspositionen im LV enthalten sind. Standflächen für Gerüste sind in Abstimmung mit der Bauleitung kostenlos herzustellen und nach Gerüstabbau wieder herzustellen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
Der AN hat einen Verantwortlichen für SiGeKo zu benennen, der dem zentralen SigeKo des GU/ AG entsprechend die gewerkespezifischen Unterlagen gem.Vorgabe zentraler SiGeKo GU/ AG zuarbeitet.
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie das Einrichten und Abräumen der Baustelle sind Nebenleistungen; eine besondere Vergütung dafür
erfolgt nicht, soweit nicht in ges. Position angegeben.
Der AN hat alle fertiggestellten Leistungen und eingebauten Bauteile während des Bauablauf bis zur Abnahme vor Beschädigung oder
Verschmutzung zu schützen. Hierzu sind alle erforderlichen Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen von
Flächen, Bauteilen, Installationen und Einrichtungen jeder Art vom AN zu treffen und sicherzustellen.
Normen und Richtlinen:
Der AN hat alle europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse und Bestimmungen insbesondere:
EN-, DIN-, VDI-, VDE-Bestimmungen:
- Gefahrstoffverordnungen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Sicherheitsvorschriften
- Brandschutzvorschriften
- Vorschriften der Berufsgenossenschaften
- Brandschutzgutachten und Stellungnahmen
- Wärmeschutznachweis
- Schallschutznachweis
die zum Zeitpunkt der Abnahme am Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen, zu beachten.
Der Ausführung der Arbeiten sind als Mindestanforderung alle allgemein anerkannten Regeln der Technik nach aktuellem Stand zu Grunde zu legen.
Allgemeines zu Anforderungen an Materialien, Baustoffe und Konstruktionen Alle angebotenen und eingebauten Konstruktionen
und Materialien müssen den gültigen Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen. Der AG behält sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffen Proben zu entnehmen und auf Qualität
und Eignung untersuchen zu lassen. Die angebotenen Fabrikate sind dem AG in jedem Fall mindestens 4 Wochen vor Bauausführung zu
benennen und die Gütenachweise und Produktdatenblätter / Sicherheitsdatenblätter vorzulegen.
Die angebotenen Konstruktionen dürfen weder Patentansprüche noch Rechte Dritter verletzen.
Der AN hat insbesondere sicherzustellen, dass nur zugelassene Baustoffe verwendet werden, die unter anderem kein VOC, PCP, PCB,
Formaldehyd, keine Dioxine, asbesthaltige Materialien oder andere für Menschen schädliche Stoffe enthalten. Baustoffe, die nicht
bauaufsichtlich zugelassen sind, dürfen nicht eingebaut werden. Eine erforderliche bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall ist so
rechtzeitig vom AN zu seinen Lasten zu beantragen, dass keine Zeitverzögerungen des Bauablaufs eintreten können. Die Baustoffe sind
ggf. vom AG freigegeben zu lassen.
Materialien und Baustoffe gleicher Art dürfen keine Farb- oder Unterschiede in Ihrer Eigenschaft aufweisen. Zudem ist vom AN die
Verträglichkeit aller verwendeten Stoffe untereinander zu gewährleisten. Bauteile und Baustoffe, die Schäden wie u.a. Verfärbungen an
angrenzenden Bauteilen und Baustoffen verursachen können, müssen abgestimmt auf die angrenzenden Bauteile und Baustoffe und deren
Oberflächen ausgeführt werden.
Sichtkontrollen verdeckter Leistungen Alle Bauteile und Konstruktionen die nach der Montage nicht mehr zugänglich sind sowie von einer Kontrolle oder Wartung ausgeschlossen sind, müssen durch eine Sichtkontrolle der Objektüberwachung bevor sie nicht mehr zugänglich sind begutachtet werden. Der AN hat die Objektüberwachung rechtzeitig zu informieren falls eine Besichtigung erforderlich ist. Bei fehlender Information und nicht stattgefundener Besichtigung kann der AG eine nachträgliche Begutachtung zu Lasten des AN verlangen, auch
wenn im Nachgang ausgeführte Leistungen dadurch zerstört werden müssen.
Zusätzlich ist durch den AN eine Fotodokumentation der verdeckten Leistungen (Schächte) anzufertigen.
Einsatz von Nachunternehmern des AN Der Einsatz aller vom AN ggf. einzusetzenden Nachunternehmer bedarf vor Beauftragung der
schriftlichen Zustimmung des AG.
Der AN und seine Nachunternehmer müssen jeweils mindestens zwei deutschsprachige Vorarbeiter an der Baustelle vorhalten. Es ist
sicherzustellen, dass Anweisungen usw. in deutscher Sprache kommuniziert werden können.
Die Qualifizierung des Nachunternehmers ist dem AG mit entsprechenden Referenzprojekten zu belegen.
Genehmigungen, Anträge, Zulassungen, Prüfungen Der AN verpflichtet sich eigenverantwortlich alle Zu- und Abstimmungen und über die
Baugenehmigung hinausgehende behördliche Genehmigungen sowie Betriebsgenehmigungen, Prüfzeugnisse und Testate, die für die
Fertigstellung des beauftragten Leistungsumfanges notwendig sind, einzuholen. Sämtliche daraus resultierenden Kosten gehen zu
Lasten des AN.
Sind Änderungen der Planung im Verlaufe der Bauzeit notwendig, die Überarbeitungen u.a. der Genehmigungsunterlagen erfordern, so sind diese inklusive entsprechender Genehmigungen vom
AN vorzunehmen.
Arbeitszeiten:
Die Arbeitszeit auf der Baustelle richtet sich nach
den einschlägigen Bestimmungen und den
Erfordernissen des Bauablaufs sowie nach den
öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Die eventuell
zusätzlich erforderlichen Genehmigungen für
Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit holt der AN
ein und trägt die Kosten dafür. Die Arbeitszeiten
sind zuvor mit der Projektleitung des AG
abzustimmen. Sollten auf Grund von Auflagen der
Behörde Arbeitszeiten gekürzt oder vorgegeben
werden, sind diese vom AN einzuhalten ohne dass
sich daraus eine Verlängerung des
Fertigstellungstermins begründen lässt.
Bemusterung:
Zur Bemusterung ist ein Katalog in 2-facher Aus-
fertigung, mit den entsprechenden Produktbe-
schreibungen, Leistungsdaten und Photos
einzureichen. Vor der Bemusterung sind durch
den AN Bemusterungs- listen und
Formmusterblätter zur Vorabstimmung zu
übergeben. Auf Basis der Listen werden
entsprechende Handmuster durch den AG
festgelegt.
Bereits im Musterblatt sind Angaben zum
Einsatzort, technische Eckdaten, Gleichwertigkeit
zur geschuldeten Leistung und Kosten zur
Kenntnis zu bringen. Werden Mehrkosten zur
Vertragsleistung im Musterblatt nicht
ausgewiesen, können diese später nicht
anerkannt werden.
Die Bemusterungen erfolgen generell am späteren
Einbauort im Gebäude. Die bemusterten Bauteile
sind nach Fertigstellung zu schützen.
Die Bemusterungen finden zu einem oder
mehreren Bemusterungsterminen statt. Das
Entscheidungsrecht zur Ausführung obliegt dem AG.
Die Muster sind nach Bemusterung in einem
eingerichteten abgeschlossenen Musterraum zu
lagern und als Referenzmuster zu erhalten.
Diese Leistung ist kostenlos.
Koordination:
Koordination und Kontrolle aller Nahtstellen zu
Leistungen aus anderen Gewerken/
Nachunternehmer- leistungen. Hochbauseitige
Leistungen wie Durchbrüche, Deckenöffnungen,
Wetterschutzgitter in Wänden usw. sind
rechtzeitig dem Gewerk mit zu teilen.
Für die Gesamtfunktion des Gebäude ist eine
lücken- lose Schnittstellenkoordination während
der Werkplanung und deren Kontrolle während
der Bau- und Inbetrieb- nahmezeit und ggf. der
Fehlersuche und Mängel- beseitigung notwendig.
Eine kooperative Zusammenarbeit in fachlicher
und terminlicher Hinsicht wird von Auftragnehmer
zuge- sichert. Insbesondere die termingerechte
Lieferung aller relevanten technischen Daten
gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmer.
Schuttabfuhr, ordnungsmäßige Entsorgung, Reinigungen
Alle Baustoffe, Bauteile, Rest- und Abfallstoffe,
Schuttmengen, Anlagen, Verpackungen und
Materialien sind fachgerecht durch den AN zu
sammeln sowie abzufahren und unter Einhaltung
aller behördlichen Auflagen und Gesetze gemäß
den gültigen Entsorgungs- vorschriften bei den
zuständigen Deponien fachgerecht getrennt zu
entsorgen. Insbesondere potentielle Schad- und
Störstoffe sind ordnungsgemäß zu trennen, zu
separieren und zu entsorgen.
Die Baustellen-, Arbeits- und Lagerbereiche sind
ständig in einem ordentlichen und sauberen
Zustand zu halten und vom AN täglich und/oder
nach Aufforderung des AG zu säubern. Das
Verbrennen von Baumaterial und
Schutt ist ausdrücklich verboten.
Der AN hat mit der Dokumentation zum Abschluss
seiner Leistungen eine Wartungsmappe mit allen
erforderlichen Wartungspflichten des Betreibers
und Informationen zu den erforderlichen
Wartungen von u.a. Bauteilen und Anlagen zu
erstellen und zu übergeben.
Der AN hat in der Wartungsmappe mindestens
die zu wartenden Bauteile und Anlagen inkl. ihrer
Lage, Beschaffenheit, dem Einbauzeitraum und
der gesetzlichen oder aus
Gewährleistungsgründen notwendigen Wartungs-
pflicht und den Wartungsintervallen aufzuführen.
Die notwendigen Wartungsintervalle im
Gewährleistungs- zeitraum sind zwingend vom AN
anzugeben.
Zudem sind vom AN besondere:
Wartungshinweise falls vorhanden u.a. ggf. aus
Herstellerinformationen zur Wartung beizufügen.
Für alle zu wartenden Bauteile und Anlagen sind
mindestens ebenfalls die Produktdaten- blätter
oder Sicherheitsdatenblätter beizufügen.
Die Wartungsangebote sind bei Angebotsabgabe
als separate Angebote vorzulegen.
Funktionsschemata:
Alle Zentralen und Unterstationen sind mit
Anlagen- schemata auszustatten, die Funktion,
technische Daten, Schaltungen, Messstellen und
Kontrolleinrichtungen enthalten. Die Zeichnungen
sind auf dauerhaft verwindungssteifer Unterlage
aufgebracht und müssen einen Oberflächenschutz
besitzen, der Vergilbung und Farbänderungen
ausschließt (Alu- Rahmen, Glasscheibe).
Anzeichnen von Öffnungen:
Das Anlegen bzw. Anzeichnen zusätzlicher
Montage- öffnungen, Deckendurchbrüchen,
Aussparungen und Bohrlöcher ist Leistung des AN
und wird nicht gesondert vergütet.
Fabrikate:
Die genannten Fabrikate sind Planungsvorgaben.
Der Einsatz anderer Fabrikate ist möglich. Die zur
Preis- findung gewählten Fabrikate sind in einer
beiliegenden Fabrikatsliste anzugeben.
Ersatzteilgarantie:
Für sämtliche technische Einrichtungen ist eine
Ersatz- teilgarantie von mindestens 10 Jahren
vorgeschrieben, diese beginnt mit dem Datum der
Abnahme durch den AG.
Aussparungspläne:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sofort nach
Auftragserteilung die Aussparungspläne sowie
im Bauwerk vorhandenen Schlitze und
Durchbrüche auf Anzahl und Lage zu überprüfen
und - falls erforderlichsorgfältig zu ergänzen.
Korrosionsschutz:
Sämtliche Stahlteile müssen wenn nicht n den
einzelnen Positionen beschrieben einen der
Einbauart und Ver- wendung entsprechend
ausreichenden Korrosionsschutz nach DIN 18346
erhalten; in Feuchträumen und dergl. ist eine
Feuerverzinkung vorzusehen.
Durchdringungen durch Wände und Decken. Die
Restspalte aller Wand- und
Deckendurchdringungen ohne Brand-
schutzanforderungen sind mit Mineralwolle rauch-
und luftdicht zu verschließen. eine direkte
Berührung der Rohrleitung mit dem Baukörper ist
unzulässig.
Aluverbundrohre sind ausnahmslos bei jeder
Pressstelle mit einer Korrosionsschutzbandage zu
versehen Dies gilt für alle Fabrikate. Die Bandage
ist in die Einheits- preise eingerechnet.
Prüfen der Isolierung:
Generell werden vom Technischen Büro
Stichproben mind.5 % im Berech der Isolierung
durchgeführt. Vor Ort auf der Baustelle werden
Isolierungen stichprobenartig auf- geschnitten und
auf die ausreichende Verarbeitungs- qualität
geprüft. Im speziellen sind Kälteisolierungen im
Bereich der Armaturen , Kupplungen und
Einbauten zu überprüfen. Die Reparatur der
aufgeschnittenen Isolierungen wird nicht extra
vergütet und fällt unter Qualitätssicherung für den
Bauherrn.
Beschilderung:
Alle Bauteile und Anlagenkomponenten sind
ausreichend mit unverlierbaren Schildern zu
kennzeichnen, wobei die Kennzeichnung mit den
Revisions-, Kabel- und Schalt- plänen
übereinstimmen muss. Auf allen Apparaten und
Maschinen müssen Leistungsschilder mit den
techn. Daten gut sichtbar und dauerhaft
angebracht werden.
Inbetriebnahme:
Für den Zeitraum der ersten 3 Betriebswochen
nach Übergabe sind in allen Gewerken TGA je
Gewerk ein Techniker bereit zu stellen, der das
Betriebspersonal des Bauherren unterstützt.
Bedienpersonal zur Nutzereinweisung.
Die Kosten für das Bedienungspersonal zur
Nutzer- einweisung sind für eine Zeit von mind. 2
Wochen nach Fertigstellung bzw. Eröffnung des
Gebäudes/der Läden einzukalkulieren. Es sind 2
Einweisungen durchzuführen. Die Erste
spätestens 2 Wochen vor Eröffnung und die
Zweite ca. 4-6 Wochen nach Eröffnung. Die
Einweisungen sind zu protokollieren. Sind zum
Einweisungszeitpunkt noch schwerwiegende
Mängel vorhanden und die Anlage nicht in
Funktion, so müssen die Einweisungen nach
Endfertigstellung der Anlagentechnik und
Beseitigung der Mängel wiederholt werden
Verlegungs-/Montageprinzip:
Wesentlich ist neben der Funktion der Anlagen
und Einrichtungen eine über alle Gewerke koordinierte
Installation und weitestgehend kombinierte
Trassen- und Leitungsverlegung. Auf geradlinige, leicht
zugängliche und einfach nachrüstbare Leitungsführung wird
ebenso großer Wert gelegt, wie auf eine eindeutige norm-
gerechte Kennzeichnung von Leitungen und
Aggregaten.
anerkannt:
..........................., den ..................
......................................................
(Unterschrift und Firmenstempel)
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR
TECHNISCHE BEDINGUNGEN LÜFTUNG TECHNISCHE BEDINGUNGEN LÜFTUNG
Alle Geräte und Anlagenteile sind mit dem für den einwandfreien Betrieb erforderlichen Zubehör, z.B. Dichtungs-, Verbindungs- und Befestigungsmaterial, Rahmen und Gegenrahmen zu liefern. Dieses Zubehör ist in den Einheitspreisen enthalten, auch wenn es in den Positionen des LVZ's nicht ausdrücklich vermerkt ist.
Alle Geräte sind nach energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen und anzubieten.
Einbau- oder Einputzrahmen zum Einbau in das Bauwerk (z. B. Mauerwerk, Beton, Wandverkleidung, Fassaden usw.) müssen rechtzeitig auf der Baustelle angeliefert werden, u.U. vor Lieferung anderer Anlagenteile.
Auswahl und Auslegung der Ventilatoren sind so vorzunehmen, dass der Betriebspunkt und Wirkungsgrad im optimalen Wirkungsbereich liegt, bei
Veränderungen des Betriebspunktes eine Motorüberlastung ausgeschlossen ist.
Luftkanäle, verz. Ausführung
(Qualitätsbeschreibung lt. LV als Mindestanforderung)
Das Kanalnetz ist strömungstechnisch einwandfrei, luftdicht und reinigungsfähig herzustellen. An allen Eckpunkten, sonst in 8 m Abstand bzw. alle 3 m Abstand bei Fortluftkanälen von Küchen und Hauben, sind leicht zu öffnende Revisions- und Reinigungsöffnungen vorzusehen, ebenso vor und hinter
Wärmetauschern, Kanalbandfiltern, Schalldämpfern etc.,
Feuerschutz- und Jalousieklappen. Vor und hinter jedem Gerät,
Apparateanschluss und -abzweig (Hauptverteilkanal) sind
Messöffnungen für Menge, Druck, Feuchte und Temperatur vorzusehen.
Die Auslegung des Kanalnetzes muss so erfolgen, dass die Luftverteilung auch an den Abzweigen einwandfrei möglich ist. Unbedingt notwendige Drosseleinrichtungen sind weitgehenst auf die Endverbraucher zu beschränken.
Luftkanalaufhängungen sind aus verzinktem:
Material mit schalldämmender Einlage gemäß DIN 4109 (3-4
mm starke Phonokorkstreifen) herzustellen. An Decken- und
Wand- durchführungen erhalten die Luftkanäle eine schall- dämmende Umkleidung aus Mineralfasermatten. Die Matten müssen die Decke bzw. Wände in der ganzen Dicke einschl. Belag mind. 30 mm durchragen. Bögen werden mit Krümmungsradius mind. 1,5 d oder mit
Leitschaufeln hergestellt. Abzweige, Krümmungsradius = 1,5 d
oder mind. angeschuht, einschl. Luftmengenregeleinrichtung
für einmalige Einregulierung mit äußerer
Stellungsanzeige und Arretierung.
Das Luftkanalsystem ist nach den hygienischen
Erfordernissen gemäß VDI 6022 sowie nach den
energetisch optimierten Anforderungen nach
DIN EN 15251 auszuführen.
Es ist ein Nachweis der Dichtheitsklasse des
Lüftungssystems nach DIN EN 15251 auf Basis
der DIN EN 12599 durchzuführen. Die Prüfbedingungen sind
nach DIN EN 12237 (runde Luftleitungen) und nach DIN EN
1507 (eckige Luftleitungen) einzuhalten. Die Messung
und Berechnung der Luftleitungsoberfläche erfolgt
nach DIN 14239.
Die Luftdichtheit des montierten Systems muss
mindestens der Dichtheitsklasse C bzw. bei
Anlagen mit höheren Anforderungen an Hygiene und Reinheit der Dichtheitsklasse D nach DIN EN 12237 bzw. DIN EN 15251 entsprechend und ist durch eine Abnahmemessung nach DIN EN 12599 nachzuweisen. Der Transport und die Montage,
insbesondere von eckigen Luftleitungenhaben mit
größter Sorgfalt zu erfolgen, um die angestrebte
Dichtheits- klasse zu erreichen.
Der Dichtheitsnachweis ist an Teilabschnitten in
Anwesenheit der Bauleitung vorzunehmen,
solange das Luftleitungssystem zugänglich
ist.
Prüfungen sind auf Verlagen dem Bauherren oder
dessen Vertreter in Form von Prüfprotokollen vorzulegen.
Prüfprotokolle als Ausdrucke von Messgeräten mit
Datum und Unterschrift des Prüfers werden als Nachweis anerkannt, sofern Sie eindeutig die Einhaltung der Dicht- heitsklasse und den geprüften Leitungsabschnitt dokumentieren.
Die Festigkeit der Kanäle ist auf die während der
Montage und im Betrieb auftretende
Beanspruchung auszulegen. Kanalwandungen müssen flatterfrei sein.
Blechdicken:
unter 250 mm Kantenlänge = 0,75 mm
bis 530 mm = 0,75 mm
bis 1000 mm = 0,80 mm
bis 2000 mm = 1,00 mm
über 2000 mm = 1,10 mm
Blechstärken für Rundrohre
bis DN 200 mm = 0,60 mm
bis DN 500 mm = 0,80 mm
Kanäle aus anderen Baustoffen
Werden Kanäle aus anderen Baustoffen als verz.
Stahlblech hergestellt (z.B. PPS), gilt
grundsätzlich vorstehende Kanalbeschreibung. Die durch Verwendung des abweichenden Werkstoffes erforderlichen, geänderten Herstellungs- und Montagemerkmale sind zu
berücksichtigen. Die Kanäle mit abweichenden Werkstoffen sind in besonderen Positionen im LV, wie z. B. PPS-Kanäle (leitfähig) in geschweißter Ausführung aufgeführt.
Zubehörteile
Kanalverbindungen für rechteckige Kanäle
Winkelflansche mit dauerelastischer Dichtung; Schieberleisten bis 500 mm Kantenlänge bei Nachweis auf Dichtigkeit unter Baustellenverhältnis;
Flanschen, Schweissung oder Klebung bei Kunststoffkanälen
Kanalverbindungen für runde Kanäle Steckverbindungen, konisch mit dauerelastischem Kitt und Industrie-Klebebändern, zusätzlich durch
Knippin-Schrauben gesichert; Falze oder Schnellverschlüsse mit Profilgummi- dichtung; Winkelflansche mit dauerplastischer Dichtung;
Flanschen, Schweißung oder Klebung bei Kunststoffkanälen
Oberflächenschutz fürStahlblech und Schrauben - verzinkt Flanschen
Zinkchromat-Rostschutzgrundierung Halterungen verzinkt oder Grundanstrich Kanalhalterungen höhenverstellbar, mit
Akustikisolierung, Schlitzband nicht zugelassen.
Revisions- und Reinigungsöffnungen in luftdichter Ausführung mit Rahmen, Profil-Gummidichtung und Vorreibern oder ähnlichen Verschlüssen zur Aufbringung einer Wärmeschutz- isolierung (Voll- oder Teilklimaanlagen entsprechend ausgebildet) Ausschnitte, Bohrungen, Ablaufstutzen mit Stopfen bzw. verz. Gewindemuffen, Drosseleinrichtungen strömungstechnisch einwandfrei, mit
durchgehender Achse in stabilen Lagern, außerdem Verstellhebel mit
Arretierung und Anzeige.
Meßöffnungen 20 mm Durchm., mit Gummi- oder
Kunstoffstopfen.
Verbindungen zu bauseitigen Anlageteilen
Akustikfutter für Bauwerksdurchführungen aus
Mineralfasermatten, Leitflächen, Passlängen,
Schiebestutzen. Böden, Ausschnitte und Deckel
Schrauben und Dichtungen sowie entsprechende
Gegenrahmen Unterstützungskonstruktionen aus Profilstahl für Kanäle in bauseitigen Schächten, als Montagehilfen und Begehungsbühnen, mit Befestigungsmaterial und
Grundanstrich Hilfsmittel zur Dichtigkeitsprüfung
Abrechnungsform der vorgeschriebenen Kanäle:
Die Abrechnung erfolgt nach der aussen
sichtbaren, gelieferten Kanaloberfläche. Im Kanaleinheitspreis sind alle Kanalteile, Kanalstücke, Saugtaschen, Form-
und Verbindungstücke, Normal- und Sonderquerschnitt Dichtungs- und Verbindungsmaterialien, Aufhängekonstruktion sowie die vorbeschriebenen
Kanaleinbauten enthalten. Bogen werden so
aufgemessen, dass der mittlere Umfang mit der mittleren neutralen Länge multipliziert wird; bei Übergängen wird der mittlere Umfang bewertet und multipliziert mit der neutralen Länge Kanalschalldämpfer:
Funktions- und Qualitätsbeschreibung lt. LV als
Mindestforderung Gehäuse aus Stahlblech verzinkt,
Anschlussflanschen gebohrt, korrosionsgeschützt (verz.); Kulissen aus verzinkten Profilrahmen mit den darin ein
gefassten, nicht brennbaren, schallabsorbierenden Einsätzen
Oberfläche abriebfest bis 20 m/s
Befestigungsmaterial verzinkt, Blechstärke nach
DIN 24157
Auslegung entsprechend den bauakustischen
Forderungen
Gitter und Auslässe
Alle Gitter und Auslässe wie im LV beschrieben,
grundsätzlich mit Einbaurahmen und Farbton nach
Wahl des Auftraggebers.
Körperschalldämmung:
Für alle Anlagen und Anlagenteile, von denen
Körperschall ausgehen kann, ist einwandfrei
körperschallgedämmte Lagerung erforderlich,
geeignet sind Federelemente z. B. Gummimetallelemente,
in Anzahl und Federhärte so ausgewählt, dass die
Eigenfrequenz des Schwingungssystems (Vertikalschwingung)
25 Hz nicht überschreitet und Resonanz mit der
Erregerfrequenz vermieden ist.
Zur Körperschalldämmung gehören
Segeltuchstutzen und ggfs. Kompensatoren. Bei Kastengeräten, in denen die Ventilatoren schon über Federn befestigt sind,
wird zwischen Kastengeräten und Baukörper eine
weitere Körperschallisolierung gefordert. Vorgeschlagen
werden Korkplatten, alternativ Gummiwarzen- oder
Mafundplatten. Ausreichende Körperschalldämmung ist
gegeben, wenn die Platten (als Einzelstücke oder
in Streifen) unter der Last eine Einfederung von 1,5 -
2 mm erfahren.
Messung der Grenzschallpegel
Der Auftraggeber behält sich vor, nach
Fertigstellung der Anlagen die Einhaltung der Grenzschallpegel
meßtechnisch nachprüfen zu lassen. Die Kosten
gehen, soweit sie zum positiven Nachweis führen, zu
seinen Lasten; andernfalls sind sie vom Auftragnehmer
zu tragen.
Bei der Nachprüfung wird in Oktavbändern in 1,3
m Höhe in der Öffnung der lufttechnischen Anlage
nächstge- legenen Aufenthaltszone gemessen.
Dämmung
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Bauleitung
ist es nicht erlaubt, mehrere Luftkanäle oder Rohrbündel
gemeinsam zu isolieren. Bei Ummantelung aus
Blech sind zwecks Vermeidung von Wärmebrücken zwischen
Abstandsstegen und Abstandringen dämmende
Zwischenlagen von mind. 3 mm Dicke einzulegen. Abstandsstege aus keramischem Material sind zulässig. Sämtliche Ummantelungen
erhalten Farbkennringe. Die Wahl der Kennfarbe
ist im Einvernehmen mit der Bauleitung zu treffen.
Die Farbkennringe sind mind. alle 15 m
anzubringen. Bei Isolierverfahren mit vorgefertigten flexiblen Halb- oder Schlitzschalen sind die Rohrbögen mit den
dazu passenden Stücken mit kerbenartigen
Einschnitten zu umhüllen. Schalen für gerade Rohrstrecken, die
am Boden lediglich zusammengedrückt werden, sind nicht zulässig. Die verwendeten Isoliermaterialien dürfen die Oberflächen der Luftkanäle und deren Befestigung nicht korrodierend angreifen. Um eine sekundäre
Geräuschübertragung in Luftkanäle hinter den Schalldämpfern zu vermeiden, wird an den betreffenden Stellen eine Umgehungsschallisolierung aufgebracht. An den
Luftkanälen sind die Messöffnungen und die
Stellen für das Anbringen der Regelungseinrichtungen aus
der Isolierung auszusparen und einzufassen
Revisionsdeckel sind getrennt zu isolieren, und zwar so, dass sie jeder ohne zusätzliche Handwerksarbeit demontieren
kann.
Isolierung für Rohrleitungen und für Luftkanäle
(einschl.der Formstücke werden aufgemessen
nach dem Umfang aus den äußeren Abmessungen und der
Länge in der Rohrleitungs- bzw.Kanalachse. Bei Übergängen
wird der mittlere Umfang gemessen.
anerkannt:
..........................., den ..................
......................................................
(Unterschrift und Firmenstempel)
TECHNISCHE BEDINGUNGEN LÜFTUNG
Bemusterungen Bemusterungen
Auf Wunsch des Auftraggebers bzw. dessen Objektüberwachung sind alle sichtbaren Installationen und Objekte an Hand eines Bemusterungskataloges und körperlich, vor Ort im Baubüro des AGs, zu bemustern.
Zu den sichtbaren Installationen und Objekte zählen insbesondere alle Lüftungsauslässe, Blenden und Armaturen.
Für alle Installationen / Objekte sind Bemusterungsblätter mit den technischen Angaben und Bild mit Bezug auf die LV-Position und den Montageort anzufertigen und der Bauleitung in Farbe 3-fach zu übergeben.
Die Kosten für sämtliche Bemusterungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Die Bestellung der Komponenten hat erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG zu erfolgen.
Bemusterungen
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der
TGA-Anlage mit scanbarem Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Identifikationscode
Leistungsbeschreibung:
- Es sind sämtliche definierten technischen Komponenten der TGA-Anlage (z. B. HLK-Aggregate, Pumpen, Armaturen, Sensorik,
Elektrokleinverteiler, Sicherheitseinrichtungen usw.) mit einem dauerhaft lesbaren und manipulationssicheren
Identifikationssystem zu kennzeichnen.
- Zur Anwendung kommt ein scanbarer Code (QR-Code oder DataMatrix-Code).
Der Code muss mindestens folgende Informationen maschinenlesbar enthalten:
- Anlagen-/Gewerkzuordnung
- Komponenten-ID gemäß Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
- Hersteller
- Typenbezeichnung
- Seriennummer
- Baujahr
- Technische Hauptparameter (z. B. Leistung, Fördermenge, Nennweite, Spannung etc.)
- Ersatzteilrelevante Daten (z. B. Ersatzteilnummern, Verschleißteile, Service-Intervalle)
- Link/URI zu ergänzender digitaler Dokumentation (z. B. Datenblatt, Betriebsanleitung, Wartungshistorie)
Ausführung:
Erstellung, Generierung und Verwaltung der Codes (inkl. Datensatzaufbau)
Lieferung und Montage von manipulationssicheren Etiketten/Tags aus beständigem Material (UV-beständig, öl-/feuchtigkeitsresistent, Temperaturbereich gemäß technischer Umgebung)
Positionierung der Labels gemäß Planung bzw. technisch sinnvoller Zugänglichkeit
Dokumentation aller Komponenten in einer tabellarischen Übersicht (CSV/Excel), inkl.:
- Komponenten-ID
- Ortsangabe
- Anlagenzuordnung
- Code-Inhalt
- Scan-Testprotokoll
Besondere Anforderungen:
Sicherstellung der Lesbarkeit über die gesamte Wartungsdauer
Einhaltung einschlägiger Kennzeichnungsvorgaben (z. B. AKS, RLT-Richtlinien, VDI-Kennzeichnungslogiken)
Kompatibilität der Codes mit marktüblichen mobilen Scanner-Apps
Übergabe aller Daten in strukturierter digitaler Form
Bei Verteilungen, Steuerschränken, Schaltschrankfeldern und Datenracks ist aufgrund der Vielzahl kleinformatiger Einzelkomponenten zusätzlich eine separat geführte QR-Code-Übersichtsliste zu erstellen.
Diese Übersichtsliste muss:
- Jede Einzelkomponente eindeutig aufführen
- Die zugehörige Komponenten-ID enthalten
- Den zugeordneten QR-Code-Datensatz abbilden
- Eine strukturierte, hierarchische Zuordnung im Schaltschrank/Verteiler zeigen
- Bestandteil der digitalen Dokumentation (QR-Code-Dokumentation mit allen Komponenten und Testnachweisen für die Lesbarkeit
nach Montage).
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der
TGA-Anlage mit scanbarem
03.01 DGNB-Leistungen
03.01
DGNB-Leistungen
03.02 Lüftungsanlagen
03.02
Lüftungsanlagen
03.03 Lüftungskanäle mit Zubehör
03.03
Lüftungskanäle mit Zubehör
03.04 Luftdurchlässe
03.04
Luftdurchlässe
03.05 Wärmedämmung / Isolierarbeiten
03.05
Wärmedämmung / Isolierarbeiten
03.06 Brandschutzeinrichtungen
03.06
Brandschutzeinrichtungen
03.07 Durchbruchsarbeiten
03.07
Durchbruchsarbeiten
03.08 Abnahmen - besondere Leistungen
03.08
Abnahmen - besondere Leistungen
03.09 Wartungsleistungen
03.09
Wartungsleistungen
03.10 Stundenlohnarbeiten
03.10
Stundenlohnarbeiten
04 KG 480 GLT/MSR
04
KG 480 GLT/MSR
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der
TGA-Anlage mit scanbarem Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der TGA-Anlage mit scanbarem Identifikationscode
Leistungsbeschreibung:
Es sind sämtliche definierten technischen Komponenten der TGA-Anlage (z. B. HLK-Aggregate, Pumpen, Armaturen, Sensorik, Elektrokleinverteiler, Sicherheitseinrichtungen usw.) mit einem dauerhaft lesbaren und manipulationssicheren Identifikationssystem zu kennzeichnen.
Zur Anwendung kommt ein scanbarer Code (QR-Code oder DataMatrix-Code).
Der Code muss mindestens folgende Informationen maschinenlesbar enthalten:
- Anlagen-/Gewerkzuordnung
- Komponenten-ID gemäß Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
- Hersteller
- Typenbezeichnung
- Seriennummer
- Baujahr
- Technische Hauptparameter (z. B. Leistung, Fördermenge, Nennweite, Spannung etc.)
- Ersatzteilrelevante Daten (z. B. Ersatzteilnummern, Verschleißteile, Service-Intervalle)
Link/URI zu ergänzender digitaler Dokumentation (z. B. Datenblatt, Betriebsanleitung, Wartungshistorie)
Ausführung:
Erstellung, Generierung und Verwaltung der Codes (inkl. Datensatzaufbau)
Lieferung und Montage von manipulationssicheren Etiketten/Tags aus beständigem Material (UV-beständig, öl-/feuchtigkeitsresistent, Temperaturbereich gemäß technischer Umgebung)
Positionierung der Labels gemäß Planung bzw. technisch sinnvoller Zugänglichkeit
Dokumentation aller Komponenten in einer tabellarischen Übersicht (CSV/Excel), inkl.:
- Komponenten-ID
-Ortsangabe
-Anlagenzuordnung
- Code-Inhalt
- Scan-Testprotokoll
Besondere Anforderungen:
Sicherstellung der Lesbarkeit über die gesamte Wartungsdauer
Einhaltung einschlägiger Kennzeichnungsvorgaben (z. B. AKS, RLT-Richtlinien, VDI-Kennzeichnungslogiken)
Kompatibilität der Codes mit marktüblichen mobilen Scanner-Apps
Übergabe aller Daten in strukturierter digitaler Form
Bei Verteilungen, Steuerschränken, Schaltschrankfeldern und Datenracks ist aufgrund der Vielzahl kleinformatiger Einzelkomponenten zusätzlich eine separat geführte QR-Code-Übersichtsliste zu erstellen.
Diese Übersichtsliste muss:
- Jede Einzelkomponente eindeutig aufführen
- Die zugehörige Komponenten-ID enthalten
- Den zugeordneten QR-Code-Datensatz abbilden
- Eine strukturierte, hierarchische Zuordnung im Schaltschrank/Verteiler zeigen
- Bestandteil der digitalen Dokumentation (QR-Code-Dokumentation mit allen Komponenten und Testnachweisen für die Lesbarkeit nach Montage)
Kodierung und Kennzeichnung technischer Komponenten der
TGA-Anlage mit scanbarem
04.01 Gebäudeleittechnik
04.01
Gebäudeleittechnik
04.02 GLT-Netzwerk
04.02
GLT-Netzwerk
04.03 Gaswarnanlage
04.03
Gaswarnanlage
04.04 Automationsstation (ASP) - Wärmepumpen und Kältemaschinen
04.04
Automationsstation (ASP) - Wärmepumpen und Kältemaschinen
04.05 Automationssystem f ür Brandschutzklappen
04.05
Automationssystem für Brandschutzklappen
04.06 Einzelraumregelung Besprechungsräume
04.06
Einzelraumregelung Besprechungsräume
04.07 Durchbruchsarbeiten
04.07
Durchbruchsarbeiten
04.08 Leitungsnetz
04.08
Leitungsnetz
04.09 Kabelverlegesysteme
04.09
Kabelverlegesysteme
04.10 Wartungsleistungen
04.10
Wartungsleistungen
04.11 Werk-, Montage- und Revisionsplanung und sonstiges
04.11
Werk-, Montage- und Revisionsplanung und sonstiges
04.12 Stundenlohnarbeiten
04.12
Stundenlohnarbeiten