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Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt
In der Gustav-Adolf-Straße 11, 13-14 / Tratzigerstraße 21 im Bezirk Hamburg-Wandsbek, Gemarkung Marienthal, ist der Neubau von drei mehrgeschossigen Wohngebäuden mit 168 freifinanzierten und geförderten Mietwohnungen
geplant.
Das Eckgrundstück wird von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße begrenzt. Gegenüber an der Gustav-Adolf-Straße befindet sich der ehemalige Güterbahnhof Wandsbek, sowie die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck. Ab dem Jahr 2028 entsteht an der Ecke Gustav-Adolf-Str. / Bovestraße die neue S-Bahnstation „Bovestraße“, welche in ca. 3 min zu Fuß vom Neubau erreichbar sein wird.
Auf dem Grundstück entstehen drei Gebäude auf einem gemeinsamen Untergeschoss mit Tiefgarage - der L-förmige Straßenriegel mit sechs Treppenhäusern und zwei Hofriegel mit jeweils zwei Treppenhäusern. In ihrer Geschossigkeit orientieren sich die Neubauten an der umliegenden Bebauung.
Im Untergeschoss befinden sich die Nebenräume für Haustechnik, Fahrradstellplätze und Abstellraumflächen sowie die natürlich belüftete Tiefgarage mit insgesamt 86 PKW-Stellplätzen.
Sie wird von der Gustav-Adolf-Straße über eine einspurige Rampe mit beidseitigem Schrammbord erschlossen. Das Garagentor befindet sich im Inneren des Gebäudes im Bereich der einspurigen Rampe. Ein- und Ausfahrt werden über Signalgeber an den entsprechenden Wartepositionen koordiniert.
Die sechs Treppenhäuser im Straßenriegel (Bauteil C und D) werden von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße erschlossen. An der Gustav-Adolf-Straße befindet sich sowohl die Tiefgarageneinfahrt, als auch der Hofzugang in den Innenhof, der gleichermaßen auch als Feuerwehrdurchfahrt genutzt wird. Pkw-Verkehr ist im Hofbereich nicht zulässig. Durch den Hofzugang führt auch die Erschließung zu den weiteren vier Treppenhäusern in den beiden Hofriegeln (Bauteil A und B). Die Treppenhäuser fünf und sechs an der Tratzigerstraße haben zusätzlich einen direkten Hofzugang.
An der Gustav-Adolf-Straße ist der Gemeinschaftsraum angeordnet.
Der Wohnungsmix bietet eine angemessene Durchmischung verschiedener Wohnungstypen und –größen und sichert ein vielfältiges Angebot. Es sollen 24 Ein-Zimmerwohnungen, 58 Zwei-Zimmerwohnungen, 47 Drei-Zimmerwohnungen, 33 Vier-Zimmerwohnungen und sechs Fünf-Zimmerwohnungen entstehen. Insgesamt umfassen die Gebäude 168 Wohneinheiten, die sich
wie folgt verteilen:
Im Straßenriegel 115 Wohnungen verteilt auf fünf Geschossen und in den
beiden Hofriegeln jeweils 29 und 24 Wohnungen verteilt auf vier Geschossen.
Die Wohn- und Essbereiche der Wohnungen sind überwiegend nach Süden und Westen ausgerichtet, ebenso wie die Terrassen, Balkone und Dachterrassen. Die meisten Wohnungen haben eine West-Ost-Ausrichtung. Die Wohnungen im Nordriegel und an den Eckpunkten der Hofriegel erhalten eine Nord-Süd-Ausrichtung. Im Nordriegel liegen die Dachterrassen des 4.Obergeschoss in Richtung Norden.
Jede Wohnung ist mit einem Abstellraum ausgestattet. Zusätzliche Abstellräume befinden sich im Untergeschoss.
Insgesamt 43 Wohnungen werden barrierefrei nutzbar und erreichbar ausgeführt. Diese verteilen sich auf neun von zehn Treppenhäusern. Die barrierefreie Erschließung aller Geschosse und Treppenhäuser ist durch den Aufzug gewährleistet. Die barrierefreien Wohnungen entsprechen den Vorgaben der HBauO §52 sowie den in der Verwaltungsvorschrift Technische
Baubestimmungen (VV TB) festgelegten Abschnitten der DIN 18040-2. So sind die Wohn- und Schlafräume, ein Bad mit Toilette, die Küche sowie die Balkone barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2 erreichbar.
Die Fassaden des Straßenriegels zur Gustav-Adolf-Straße und Tratzigerstraße werden als Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen ausgeführt. Es wird ein hellrotbunter Klinker im Farbspektrum rot/ rotbunt/ rotblau im Format NF oder DF verbaut. Als Verband wird ein wilder Verband hergestellt. Zur Gliederung der Fassade wird ein eingeschossiger bis zweigeschossiger Sockel durch Klinkerrelief ausgebildet. Zusätzlich werden die Fenster durch leicht zurückspringende Faschen eingefasst.
Die Treppenhausfenster werden durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst. Das zurückspringende 4. Obergeschoss, sowie die Loggien
erhalten einen beigefarbenen Putzanstrich. Die Innenhoffassaden erhalten ebenso einen Putzanstrich und einen eingeschossigen Sockel mit Kammzugstruktur.
Aufgrund der hohen Lärmbelastung an der Gustav-Adolf-Straße werden an dieser Fassade verglaste Vorbauten als schallabsorbierende Maßnahmen ausgebildet. Diese werden zu drei Risaliten entlang der Fassade zusammengefasst.
Die Fassaden der Hofriegel werden als Wärmedämmverbundsystem mit beigefarbenem Putz hergestellt. Hier wird ein eingeschossiger Sockel mit Kammzugstruktur zur Fassadengliederung ausgebildet. Zusätzlich werden Fenster durch Felder in Kammzugstruktur eingefasst. Im Innenhof
werden die Treppenhausfenster ebenfalls durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst.
Die einspringenden Hauseingänge werden durch eine farblich abgesetzte
Wandoberflächengestaltung betont.
Die Fassaden sind als Lochfassaden überwiegend mit bodentiefen Fenstern gestaltet – größtenteils mit einer unteren absturzsichernden Festverglasung und Kämpfern. Die Fenster derden als verglaste Konstruktionen mit farbig folierten Kunststofffensterprofilen ausgeführt. Die Absturzsicherungen an Balkonen werden in der bauordnungsrechtlich erforderlichen Höhe von 90cm bzw. 110cm als Flachstahlkonstruktionen mit vertikalen Längsstäben ausgeführt.
Die Dachflächen bestehen aus einem gedämmten Flachdachaufbau mit extensiver Begrünung. Auf den Dächern befinden sich neben den Aufzugsüberfahrten und den Dachausstiegen auch Technikflächen für die Wärmepumpen und aufgeständerte Photovoltaikmodule. Die
Wärmepumpen erhalten aus Gründen des Schallschutzes eine Technikeinhausung.
Die sich durch die Staffelung ergebenden Dachflächen im 3.OG (Hofriegel) und 4.OG (Straßenriegel) erhalten einen Belag aus Betonwerkstein und sind für die Bewohner als Terrasse nutzbar.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als
einbaufertiges Fensterelement,
Lieferung und fachgerechter Einbau
1. Allgemein
- alle Fenster sind entsprechend
ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten,
ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und den
Herstellerrichtlinien
auszuführen.
- Die Ansichtsbreiten und Profilierungen der Rahmen
sind bei allen
Fenstern einer Gebäudeseite gleich auszubilden.
- Widerstand gegen Windlast gem. EN 12210: Klasse B2
- Schlagregensicherheit gem. EN 12208: Klasse 4A
- Luftdurchlässigkeit gem. EN 12207: Klasse 3
- Ausführung und Verarbeitung entsprechend
RAL-Gütebestimmungen
- das Ü-Zeichen/ CFE Zeichen gem LBO ist nachzuweisen
Das Einstellen aller Fenster, 1 Jahr nach der Abnahme
ist in der Kalkualtion zu berücksichtigen. Eine
gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
2. Fensterelemente
- als Dreh-, Dreh-Kippfenster, und als Festverglasung
gem. Planung
- Material: PVC
- Farbton: innen weiß
außen RAL 7039 Quarzgrau
- Fenster in Dämmenebene bzw. Hinterwand gem. Planung
- Befestigung in Dämmebene mit geeigneten
Vorwandmontagesystem
z.B. Iso-Chemie Iso Topframer Typ 1 oder glw.
- Aufdopplungsprofile gem. Fensterliste sind in den
Positionen zu berücksichtigen
- umlaufende Dichtungsprofile aus EPDM (APTK)
- vorgerichtet für innere und äußere Fensterbank
- bei bodentiefen Fenstern sind die unteren
Anschlussprofile für den Ausgleich
des Estrichaufbaus in die Fensterpositionen mit
einzukalkulieren
Dies betrifft generell die Fenster mit einer
Rohbauhgöhe >2,40m bzw.
gem. Planung, Fußbodenaufbau: EG h= ca. 17cm, ab
1. OG h=ca. 17cm
angebotenes Profil: ...................
(Bieterangabe)
3. Verglasung:
- 3-Scheiben-Isolierverglasung
- Wärmeschutzverglasung nach Wärmeschutznacheis
- bodentife Verglasungen sind in VSG mit PVA Folie
auszuführen
4. Wärmeschutz
- U-Wert Fenster Uw </= 0,85 W/m2K
- Gesamtenergiedurchlass: g= 0,37-0,40, gem Pos.
Beschreibung,
bzw. gem. Wärmeschutzgutachten
Der Nachweis des U-Wertes ist für jeden Fenstertyp
durchzuführen,
der geforderte Wert von 0,85 W/m2K gilt für das
Gesamtgebäude. zusammengefaßt.
5. Schallschutz
Für das BV wurde kein Schallschutznachweis erstellt.
Als Forderungen gilt SSK 2, diese sind entsprechend
umzusetzen.
- erf. Rw,P >/= 34 dB-45dB
Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind
unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung
der Fenster auszubilden. Dabei ist auf eine
vollständige Verfüllung von Hohlräumen und die
umlaufend luftdichte Fuge zu achten. Stöße von
mehrteiligen Fenstern, an die eine Raumtrennwand
anschließt, sind schalltechnisch zu entkoppeln.
Der Nachweis ist über Schalldämmprüfberichte zu
liefern.
6. Beschläge:
- Beschlagsanordnung verdeckt, Fabr. Sigenia, Roto o. glw.
- Einhand-Dreh- oder Drehkippbeschlag
- umlaufende Pilzkopfverriegelung
- Griffolive, Edelstahlr Hoppe bzw. nach Bemusterung durch AG
- Standardausführung
- alle Fenstertüren erhalten Druckknopfoliven und Drehbegrenzer
- bei hohen Brüstungshöhen ist die Fensterbetätigung im
unteren Drittel einzubauen
- im EG erhöhter Einbruchschutz
in Anlehnung an Einbruchwidersstandsklasse RC2N,
ohne P4A-Verglasung an allen Fenstern und Türen
- Auflaufkeil
- funktionsichere Fehlbedienungssperre
- Balkontüren: Drehfeststellung über Olive
Fabrikat SIGENIA oder ROTO oder glw.
angeb. Fabrikat: .............
7. Einbau / Abdichtung
- Vierseitig umlaufende Anschlussfolie, als luft- und
dampfdichter Anschluss zum Bauwerk überputzbar mit
Acrylabschluss
- Unten äußere Anschlussfolie auf der
Verblenderbrüstung aufgeklebt bzw. mit der baus.
Bauwerksabdichtung verbunden
- Äußere Andichtung zwischen Fenster und Verblender
dreiseitig mit vorkompriemiertem Dichtband
- Fensteranlagen im EG auf Terrassen etc. sind zus.
außenseitig mit einem 3-seitig umlaufenden
EPDM-Folienkranz bis ca. 30 cm über Gelände
anzudichten
- die Fugen zwischen Rahmen und angrenzenden Bauteilen
sind vollständig mit Wärmedämmung auszufüllen
- Luft- und dampfdichtes Abdichten der raumseitigen
Ansschlussfuge zum Bauwerk mittels systemkonformer
dampfdichter Anschlussfolie
- die äussere Fuge zum Bauwerk muss
dampf-diffusionsoffen ausgeführt werden
8. Nachströmung
Die Nachströmung der abgeführten Abluft erfolgt über
Außenwanddurchlässe
und Fensterfalzlüfter. Bei der Auslegung der
Zuluftelemente ist das Schallgutachten zu beachten. Als
Vorgabe für die Fensterfalzlüfter wurde durch die
Planer das Fabrikat arimeo in den Ausführungen
Singleacoustic, double acoustic und triple acoustic
oder eine Kombination geplant. Die vorgegebenen
Luftmengen sind bei Fabrikatswechsel einzuhalten.
Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als
Auszug FLB 3.5 Einbruchschutz
Alle Fenster der erdgeschossigen Wohnungen sind in RC2-N Qualität vorzusehen.
Die Rollläden sind mit Hochschubsperre, verstärkten Führungsschienen und Rollpanzer aus ausgeschäumten Aluminiumlamellen auszustatten.
Wohnungseingangstüren: Widerstandsklasse RC2-N (mit Türspion)
4.4 Fassade
Fenster
Die Anordnung und Aufteilung der Fenster hat gem. Ausführungsplanung zu erfolgen. Es sind Kunststofffenster vorgesehen, Fensterprofile glatt, innen weiß und von außen farbig foliert. Fenster im Erdgeschoss und Fenster in den Obergeschossen, die als Austritt zu Balkonen und Dachterrassen dienen, sind als bodentiefe Fenster
ohne vertikale Teilung auszuführen. Zweiflügelige Austritte werden durch Stulpprofile geteilt. Sonstige Fenster
erhalten ein Kämpferprofil mit einer absturzsichernden Brüstungsverglasung.
Fenster Treppenhäuser
Die Fenster der Treppenhäuser sind als vertikales Fensterband gem. Ansichten und Detailplanung als Alu-Konstruktion auszuführen (s.a. Detailplan HH-G11_00_ARC_5_AR_--_DD_2395). Die geschlossenen Bereiche auf
Podesthöhe sind als eingesetzte Dämmpaneele mit farbig beschichteter Alublech-Oberfläche vorgesehen. Die Verglasung der Fenster in TRH 9 ist abweichend zum Brandschutzkonzept als F90-Verglasung zu kalkulieren. Die Fenster des Sicherheitstreppenhauses TRH 5 sowie von TRH 9 dürfen ausschließlich zu Reinigungszwecken geöffnet werden. Ein entsprechender Hinweis ist dauerhaft am Fensterrahmen anzubringen. Sie erhalten eine Rosette ohne Griff, mit Abdeckklappe über dem Griffloch. Die Fenster dürfen nur mittels Spezialwerkzeug ge-
öffnet werden können.
An folgenden bodentiefen Fenstern, bodentiefen Festverglasungen und Fenstertüren sind Sicherheitsgläser
vorzusehen:
- Rauminnenseitig an allen Terrassen, Freisitzen und Dachterrassen
- Außenseitig an allen Terrassen im Erdgeschoss und Dachterrassen
- Ganzglastüren und Glastürausschnitte von Innentüren >/= 20cm Breite
Die Fenster sind entsprechend den Anforderungen des GEG-Nachweises und des Schallschutzgutachtens zu kalkulieren, Fensterkonstruktion RAL-Gütegeprüft, der Einbau hat nach den Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik ift- Rosenheim zu erfolgen. Die Fenster in den barrierefrei nutzbaren Wohnungen müssen die Mindest-
vorgaben der DIN 18040-2 erfüllen.
Beschläge
Die Fenster sind überwiegend mit Dreh-Kipp Beschlägen auszuführen. Fenster erhalten Griffoliven aus Edelstahl. Fenster im Erdgeschoss erhalten verriegelbare Oliven (kein Schlüssel sondern Druckknopfbetätigung), verriegelbar im geschlossenen Zustand und in Kippstellung und Pilzkopfverriegelungen.
Rollläden
Die Fenster der Wohnungen im Erdgeschoss erhalten Rollläden mit Hochschiebeschutz, verstärkten Führungsschienen und mit elektromotorischem Antrieb. Diese sind als Aufsatzrollläden mit von außen verdeckt liegenden und von innen eingeputzten Kästen, mit Aluminiumbehängen und Schienen auszuführen, Farbton passend zur äußeren Fensterrahmenfarbe und gem. Bemusterung.
Die Revision erfolgt muss von innen möglich sein, Revisionsdeckel in der Sturzuntersicht. Steuerung und Antrieb erfolgen elektrisch, einzeln je Fenster.
Elektrisch betriebene Rollläden an Fenstern, welche entsprechend Brandschutzkonzept als zweiter Rettungsweg definiert sind, sind zusätzlich mit einer Handkurbel zum manuellen Öffnen auszustatten. Die Maßgaben
zum Schall- und Brandschutz sind zu berücksichtigen.
Als Detailplanungsgrundlage dient das Fabrikat Vekavariant 2.0.
Verglasung
Die Verglasung der Fenster hat gem. Schallschutzkonzept und den Anforderungen der DIN 18008-1:2010-12, DIN 18008-2:2010-12, DIN 18008-3:2013-07, DIN 18008-4:2013-07 und DIN 18008-5:2013-07 zu erfolgen.
Folgende Werte sind einzuhalten:
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert): 0,85 W/m²K
Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert): 37 %
Lichttransmissionsgrad: ca. 60 %
Strahlungstransmissionsgrad: ca. 30 %
Auszug FLB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemeines
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der
Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung mit
Lieferung und Montage einschließlich der
Baustelleneinrichtung abgegolten.
Das Entfernen der Schutzfolien aller Fensterelemente
vor der Abnahme ist einzukalkulieren.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und
gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen
Leistung.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und
Kosten, die sich aus der Einhaltung der UVV sowie
einschlägiger DIN-Normen
ergeben, einzurechnen.
In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten
verschmutzten
Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte
Unterbrechung der eigenen Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des
Arbeitsbereiches
Die angegeben Maße sind vom AN vor Beginn der Fertigung
am Bau
eigenverantwortlich zu prüfen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen
Überblick über die Lage von Leitungen für Strom,
Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören zum
Leistungsumfang. Die Kosten sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Das Fassadengerüst wird vom Auftraggeber gestellt.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen
Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und
Ausbaugewerke zu beachten.
Vorbemerkungen Kunststofffenster
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung aus DIN 18355 -
Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für
Bauteile, Elemente und Material, insbesondere
DIN 18357 - Beschlagarbeiten, und
DIN 18055 - Fenster.
Für die Ausführung der Arbeiten sind ergänzend zu den
DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für
Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie die jeweiligen
Herstellervorschriften anzuwenden.
Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor
den DIN-Vorschriften.
Desweiteren sind zu beachten:
DIN 1055 Teil 3 und 4 -für Wind- und Horizontalkräfte
DIN 1286-1 und DIN 1286-2
DIN 4102-18 - Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der
Eigenschaft selbstschließend.
DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 7863 - Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im
Fenster- und Fassadenbau
DIN 18358 - Rolladenarbeiten/Sonnenschutzanlagen
DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen
DIN 18545-2 - Abdichten von Verglasungen mit
Dichtstoffen; Dichtstoffe, Bezeichnung,
Anforderung, Prüfung
DIN 52460 - Fugen- und Glasabdichtungen
DIN EN 12051 -Tür- und Fensterriegel
DIN EN 12207 -Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit
DIN EN 12208 -Fenster und Türen; Schlagregendichtheit
DIN EN 12210 -Fenster und Türen; Widerstandsfähigkeit
bei Windlast
RAL-GZ 716/ -Kunststoff-Fenster, Gütesicherung
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V.,
insbesondere Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit
Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von
ausreagierenden Klebstoffen Nr. 9: Dichtstoffe in der
Anschlussfuge für Fenster und Außentüren- Grundlagen
für Planung und Ausführung
2.2 Stoffe, Bauteile (Entfällt)
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
- Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
- Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind
Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von
Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig.
Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand
entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des
fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
- Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im
Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die
Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der
Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden
Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der
effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche
Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion
nicht erreicht wird.
- Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen,
um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als
Hinterfüllung
sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien
zu verwenden.
Die Fabrikatsabfragen sind vollständig auszufüllen. Die
Vorgaben aus dem "ENEV- und Sommerlichen
Wärmeschutznachweis" und dem Schallschutzgutachten sind
einzuhalten.
Der Wärmedurchgangskoeffizient Uw des gesamten Fensters
ist für jeden Fenstertyp nach DIN EN ISO 10077 in Form
einer prüffähigen Berechnung zu ermitteln und ein
Gesamtnachweis über die Einhaltung des Uw-Wertes gem.
Wärmeschutznachweis zu erbringen.
Die Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte ist
durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle
nachzuweisen.
Das angebotene Fenstersystem muss einen gültigen
Eignungsnachweis (Fensterinstitut Rosenheim) besitzen
und RAL-gütegeprüft sein.
Die angegebenen Maße sind vom AN vor Beginn der
Fertigung am Bau eigenverantwortlich zu prüfen.
Die Elemente sind grundsätzlich entsprechend den
Richtlinien des Profilherstellers zu armieren.
Maßgebend für die statische Auslegung ist die
Bemessungstabelle des Institutes für Fenstertechnik,
Rosenheim. Für alle Fenster sind die gemäß
Profiltabelle des Herstellers erforderlichen
Profilgruppen mit entsprechenden Verstärkungen zu
kalkulieren, die sich entsprechend der Flügelgrößen
ergeben.
2.3.2 Fenster und Fenstertüren
- Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der
Tischlerarbeiten fallen, sind zusätzlich zu den
entsprechenden DIN-Bestimmungen auch die
Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten.
- Sofern in der Positionsbeschreibung nicht festgelegt,
gilt Schallschutzklasse 2 (nach VDI 2719).
- Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem
Leistungsverzeichnis beiliegen, dienen diese der
Darstellung der Fenster- und Türteilung und der
Öffnungsart als Anhaltspunkte für die
Angebotsbearbeitung.
- Zeichnungen zu wesentlichen Details der
Fensterkonstruktionen und der Anschlüsse zum
Baukörper sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsaufnahme
nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber vorzulegen.
- Die Fenster- und Türkonstruktionen, einschließlich
der Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf
sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können.
- Falls Blechabdeckungen der äußeren Fensterbänke,
auch bei bauseitiger Ausführung, vorgesehen sind,
ist das durch einen entsprechenden Unterschnitt im
unteren Blendrahmenteil zu berücksichtigen.
- Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den
bauphysikalischen Anforderungen an Wärmeschutz,
Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und
Fugenbewegungen entsprechen. Die Fugen zwischen Wand
und Blendrahmen sind mit Dämmmaterial entsprechend
auszufüllen. Wärmebrücken im Bereich der
Fensterbänke sind zu vermeiden. Herausgetretener
Schaum ist nach der Erhärtung bündig abzugleichen.
- Das unmittelbare Überstreichen von PUR-Schaum ist
nicht zulässig.
- Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke,
Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der
Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion
erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem
elastischen Dichtstoff abzudichten.
- Der Dichtstoff muss weitgehend alterungsbeständig,
witterungsresistent und mit den berührten Baustoffen
verträglich sein; er muss insbesondere
beschichtungsverträglich sein. Er muss im zu
erwartenden Temperaturbereich standfest bleiben.
- Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu
beachten und ggf. an den Auftraggeber
weiterzureichen.
- Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen bei
Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas auch den
Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller
entsprechen.
- Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der
Anforderung an den Schall- und Wärmeschutz sowie an
die Windbelastungen nach den Vorschriften der
Glashersteller gemäß der Tabelle zur Ermittlung der
Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern,
herausgegeben vom Institut für Fenstertechnik e.V.,
Rosenheim, einzuhalten.
- Beim Maßnehmen auf der Baustelle ist zu beachten,
dass die Größe der Leibung und der lichten
Öffnung bei
Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen
kann. Das gilt besonders bei
Wärmedämmverbundsystemen. Im Zweifel ist eine
Abstimmung mit der Bauleitung notwendig.
- Anschlussfugen zwischen Fenster und Wand sind so
auszuführen, dass keine Kapillarfugen entstehen.
- Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher
enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im
vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im
Außenbereich witterungsbeständig sein.
2.3.2.2 Kunststoff-Fenster
Für Kunststoff-Fenster ist zu beachten:
- Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen
Detailzeichnungen über die
Ausbildung der Profile sowie der Anschlüsse zum
Bauwerk und zu den
Fensterbänken vorzulegen.
- Die Angaben des Systemherstellers sind bindend für
die konstruktive
Ausbildung und die Materialauswahl.
Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei
Veränderung der
Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien
des Originals
müssen auf Verlangen eingesehen werden können; das
gilt auch für
Lizenznehmer.
-Vorgelegte Zertifikate müssen auf den
Fensterhersteller ausgestellt sein und nicht lediglich
auf einzelne Bestandteile.
- Blend- und Flügelrahmen sind verdeckt durch versetzte
Schlitze zu entwässern. Röhrchenentwässerung ist
grundsätzlich nicht zugelassen.
-Drehkippbeschläge sollen justierbar sein.
- Bei Drehflügeln mit Stulp muss mindestens ein
Ecklager justierbar sein.
- Schließbleche müssen mit dem Metallteil der Rahmen
starr verbunden sein. Eine Verschraubung nur im
Kunststoffmantel ist nicht zugelassen.
-Bei Dreh- oder Drehkippflügeln sind Auflaufkeile
anzubringen.
-Verglasungen müssen mit dichtstofffreiem Falzgrund
ausgeführt werden und Öffnungen zum Dampfdruckausgleich
nach außen aufweisen.
-Beim Einbau darf die maximale Fugenbreite zwischen
Rahmen und Leibung i. M. 2 cm nicht überschreiten.
Für Einbau mit Anschlag sind die Herstellerrichtlinien
und die Rahmenbreite maßgebend.
Die Fenster sind mechanisch, z. B. durch Tragklötze, zu
befestigen. Temperaturschwankungen dürfen nicht zu
Spannungen führen. Das Befestigungs- und Abdichtsystem
muss auf die Umgebung abgestimmt sein. Beim
Maßnehmen ist dieser Umstand unbedingt zu beachten.
-Für die Haftung von Material für Fugen sind die vom
Hersteller empfohlenen Primer zu verwenden.
-Werden komprimierte Dichtbänder verwendet, sind diese
auf den Kunststoff und das umgebende Material
abzustimmen.
-Ortschaum soll nicht für Fugendämmung verwendet
werden, wenn die Dichtung mit spritzbaren Dichtstoffen
erfolgen soll.
2.3.3 Beschläge
Hinweise und Forderungen sind ggf. gleichwertig zu
beachten.
-Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind
während der Bauzeit gegen Beschädigung und
Verunreinigung
mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu
schützen. Diese sind später wieder restlos zu
entfernen.
-Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar
zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel,
Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und
- soweit zulässig - zu ölen.
-Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die
Funktion der Fenster/Türen auf Dauer sicherstellen.
Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen
Fehlbedienung aufweisen. Bei Kippbeschlägen größerer
Fenster
ist ein unbeabsichtigtes Kippen der Flügel von der
Lüftungs- in die Reinigungsstellung mit absoluter
Sicherheit
auszuschließen. Die Möglichkeit der Wartung der
Beschläge muss gegeben sein.
-Alle Beschläge und Beschlagteile sollen nach den
Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut
werden.
-Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das
angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen
Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich
sind Detailzeichnungen zu übergeben.
-Stulpflügel sind mit verdeckt liegender
Handhebelbedienung auszustatten.
Kantenriegelverschlüsse sind nicht
zugelassen.
-Werden Sicherheitsbeschläge für einbruchhemmende
Fenster gefordert, sind Prüfzeugnisse auf Verlangen
vorzulegen.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als
Nebenleistung:
-Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl.
Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen.
-Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen,
Schutzüberzügen, Markierungen.
-Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der
Fenster und Türen nach Abschluss der Malerarbeiten.
-Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen
Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper.
-Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das
Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder
ggf. durch Abkleben.
2.5 Abrechnungshinweise
Grundsätzlich werden Fenster und Türen nach dem lichten
Rohbaumaß angegeben.
2.6 Besondere Angaben zur Baustelle
Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Typ 1 Brüstungsfenster
01
Typ 1 Brüstungsfenster
01.01 Typ 1 Brüstungsfenster
01.01
Typ 1 Brüstungsfenster
02 Typ 2 Kämpferfenster 1 flg
02
Typ 2 Kämpferfenster 1 flg
02.00 Typ 2.0
02.00
Typ 2.0
02.01 Typ 2.1 (Typ 2.0 gespiegelt)
02.01
Typ 2.1 (Typ 2.0 gespiegelt)
02.02 Typ 2.2
02.02
Typ 2.2
02.03 Typ 2.3 (Typ 2.2 gespiegelt)
02.03
Typ 2.3 (Typ 2.2 gespiegelt)
02.04 Ausstattung Fenster Typ 2
02.04
Ausstattung Fenster Typ 2
03 Typ 3 Bodentiefe Fenster 1 flg
03
Typ 3 Bodentiefe Fenster 1 flg
03.00 Typ 3.0 und 3.0a
03.00
Typ 3.0 und 3.0a
03.01 Typ 3.1 und 3.1a (Typ 3.0 und 3.0.a gespiegelt)
03.01
Typ 3.1 und 3.1a (Typ 3.0 und 3.0.a gespiegelt)
03.02 Typ 3.2
03.02
Typ 3.2
03.03 Typ 3.3 (Typ 3.2 gespiegelt)
03.03
Typ 3.3 (Typ 3.2 gespiegelt)
03.04 Typ 3.4
03.04
Typ 3.4
03.05 Typ 3.5 (Typ 3.4 gespiegelt)
03.05
Typ 3.5 (Typ 3.4 gespiegelt)
03.06 Typ 3.6
03.06
Typ 3.6
03.07 Typ 3.7 (Typ 3.6 gespiegelt)
03.07
Typ 3.7 (Typ 3.6 gespiegelt)
03.08 Typ 3.8
03.08
Typ 3.8
03.09 Typ 3.9
03.09
Typ 3.9
03.10 Typ 3.10
03.10
Typ 3.10
03.11 Typ 3.11 (Typ 3.10 gespiegelt)
03.11
Typ 3.11 (Typ 3.10 gespiegelt)
03.12 Typ 3.12
03.12
Typ 3.12
03.13 Typ 3.13 (Typ 3.12 gespiegelt)
03.13
Typ 3.13 (Typ 3.12 gespiegelt)
03.14 Typ 3.14
03.14
Typ 3.14
03.15 Typ 3.15 (Typ 3.14 gespiegelt)
03.15
Typ 3.15 (Typ 3.14 gespiegelt)
03.16 Typ 3.16
03.16
Typ 3.16
03.17 Typ 3.17 (Typ 3.16 gespiegelt)
03.17
Typ 3.17 (Typ 3.16 gespiegelt)
03.18 Ausstattung Fenster Typ 3
03.18
Ausstattung Fenster Typ 3
04 Typ 4 Kämpferfenster 2 flg
04
Typ 4 Kämpferfenster 2 flg
04.00 Typ 4.0
04.00
Typ 4.0
04.01 Ausstattung Fenster Typ 4
04.01
Ausstattung Fenster Typ 4
05 Typ 5 Bodentiefe Fenster 2-flg
05
Typ 5 Bodentiefe Fenster 2-flg
05.00 Typ 5.0 und Typ 5.0a
05.00
Typ 5.0 und Typ 5.0a
05.01 Typ 5.1 und Typ 5.0a (Typ 5.0 und 5.0.a gespiegelt)
05.01
Typ 5.1 und Typ 5.0a (Typ 5.0 und 5.0.a gespiegelt)
05.02 Typ 5.2
05.02
Typ 5.2
05.03 Typ 5.3 (Typ 5.2 gespiegelt)
05.03
Typ 5.3 (Typ 5.2 gespiegelt)
05.04 Typ 5.4
05.04
Typ 5.4
05.05 Typ 5.5
05.05
Typ 5.5
05.06 Typ 5.6 (Typ 5.4 gespiegelt)
05.06
Typ 5.6 (Typ 5.4 gespiegelt)
05.07 Typ 5.7 (Typ 5.5 gespiegelt)
05.07
Typ 5.7 (Typ 5.5 gespiegelt)
05.08 Typ 5.8
05.08
Typ 5.8
05.09 Typ 5.9 (Typ 5.8 gespiegelt)
05.09
Typ 5.9 (Typ 5.8 gespiegelt)
05.10 Typ 5.10
05.10
Typ 5.10
05.11 Typ 5.11 (Typ 5.10 gespiegelt)
05.11
Typ 5.11 (Typ 5.10 gespiegelt)
05.12 Typ 5.12
05.12
Typ 5.12
05.13 Typ 5.13
05.13
Typ 5.13
05.14 Typ 5.14 (Typ 5.13espiegelt)
05.14
Typ 5.14 (Typ 5.13espiegelt)
05.15 Typ 5.15
05.15
Typ 5.15
05.16 Ausstattung Fenster Typ 5
05.16
Ausstattung Fenster Typ 5
06 Typ 6 Bodentiefes Fenster über Eck
06
Typ 6 Bodentiefes Fenster über Eck
06.01 Typ 6 Bodentiefes Fenster über Eck
06.01
Typ 6 Bodentiefes Fenster über Eck
07 sonstiges
07
sonstiges
07.01 sonstiges
07.01
sonstiges