Kunststoff-Fenster
Gustav-Adolf-Straße – 168 WE
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Allgemeine Angaben zum Objekt Allgemeine Angaben zum Objekt In der Gustav-Adolf-Straße 11, 13-14 / Tratzigerstraße 21 im Bezirk Hamburg-Wandsbek, Gemarkung Marienthal, ist der Neubau von drei mehrgeschossigen Wohngebäuden mit 168 freifinanzierten und geförderten Mietwohnungen geplant. Das Eckgrundstück wird von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße begrenzt.  Gegenüber an der Gustav-Adolf-Straße befindet sich der ehemalige Güterbahnhof Wandsbek, sowie die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck. Ab dem Jahr 2028 entsteht an der Ecke Gustav-Adolf-Str. / Bovestraße die neue S-Bahnstation „Bovestraße“, welche in ca. 3 min zu Fuß vom Neubau erreichbar sein wird. Auf dem Grundstück entstehen drei Gebäude auf einem gemeinsamen Untergeschoss mit Tiefgarage - der L-förmige Straßenriegel mit sechs Treppenhäusern und zwei Hofriegel mit jeweils zwei Treppenhäusern. In ihrer Geschossigkeit orientieren sich die Neubauten an der umliegenden Bebauung. Im Untergeschoss befinden sich die Nebenräume für Haustechnik, Fahrradstellplätze und Abstellraumflächen sowie die natürlich belüftete Tiefgarage mit insgesamt 86 PKW-Stellplätzen. Sie wird von der Gustav-Adolf-Straße über eine einspurige Rampe mit beidseitigem Schrammbord erschlossen. Das Garagentor befindet sich im Inneren des Gebäudes im Bereich der einspurigen Rampe. Ein- und Ausfahrt werden über Signalgeber an den entsprechenden Wartepositionen koordiniert. Die sechs Treppenhäuser im Straßenriegel (Bauteil C und D) werden von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße erschlossen. An der Gustav-Adolf-Straße befindet sich sowohl die Tiefgarageneinfahrt, als auch der Hofzugang in den Innenhof, der gleichermaßen auch als Feuerwehrdurchfahrt genutzt wird. Pkw-Verkehr ist im Hofbereich nicht zulässig. Durch den Hofzugang führt auch die Erschließung zu den weiteren vier Treppenhäusern in den beiden Hofriegeln (Bauteil A und B). Die Treppenhäuser fünf und sechs an der Tratzigerstraße haben zusätzlich einen direkten Hofzugang. An der Gustav-Adolf-Straße ist der Gemeinschaftsraum angeordnet. Der Wohnungsmix bietet eine angemessene Durchmischung verschiedener Wohnungstypen und –größen und sichert ein vielfältiges Angebot. Es sollen 24 Ein-Zimmerwohnungen, 58 Zwei-Zimmerwohnungen, 47 Drei-Zimmerwohnungen, 33 Vier-Zimmerwohnungen und sechs Fünf-Zimmerwohnungen entstehen. Insgesamt umfassen die Gebäude 168 Wohneinheiten, die sich wie folgt verteilen: Im Straßenriegel 115 Wohnungen verteilt auf fünf Geschossen und in den beiden Hofriegeln jeweils 29 und 24 Wohnungen verteilt auf vier Geschossen. Die Wohn- und Essbereiche der Wohnungen sind überwiegend nach Süden und Westen ausgerichtet, ebenso wie die Terrassen, Balkone und Dachterrassen. Die meisten Wohnungen haben eine West-Ost-Ausrichtung. Die Wohnungen im Nordriegel und an den Eckpunkten der Hofriegel erhalten eine Nord-Süd-Ausrichtung. Im Nordriegel liegen die Dachterrassen des 4.Obergeschoss in Richtung Norden. Jede Wohnung ist mit einem Abstellraum ausgestattet. Zusätzliche Abstellräume befinden sich im Untergeschoss. Insgesamt 43 Wohnungen werden barrierefrei nutzbar und erreichbar ausgeführt. Diese verteilen sich auf neun von zehn Treppenhäusern. Die barrierefreie Erschließung aller Geschosse und Treppenhäuser ist durch den Aufzug gewährleistet. Die barrierefreien Wohnungen entsprechen den Vorgaben der HBauO §52 sowie den in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) festgelegten Abschnitten der DIN 18040-2. So sind die Wohn- und  Schlafräume, ein Bad mit Toilette, die Küche sowie die Balkone barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2 erreichbar. Die Fassaden des Straßenriegels zur Gustav-Adolf-Straße und Tratzigerstraße werden als Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen ausgeführt. Es wird ein hellrotbunter Klinker im Farbspektrum rot/ rotbunt/ rotblau im Format NF oder DF verbaut. Als Verband wird ein wilder Verband hergestellt. Zur Gliederung der Fassade wird ein eingeschossiger bis zweigeschossiger Sockel durch Klinkerrelief ausgebildet. Zusätzlich werden die Fenster durch leicht zurückspringende Faschen eingefasst. Die Treppenhausfenster werden durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst. Das zurückspringende 4. Obergeschoss, sowie die Loggien erhalten einen beigefarbenen Putzanstrich. Die Innenhoffassaden erhalten ebenso einen Putzanstrich und einen eingeschossigen Sockel mit Kammzugstruktur. Aufgrund der hohen Lärmbelastung an der Gustav-Adolf-Straße werden an dieser Fassade verglaste Vorbauten als schallabsorbierende Maßnahmen ausgebildet. Diese werden zu drei Risaliten entlang der Fassade zusammengefasst. Die Fassaden der Hofriegel werden als Wärmedämmverbundsystem mit beigefarbenem Putz hergestellt. Hier wird ein eingeschossiger Sockel mit Kammzugstruktur zur Fassadengliederung ausgebildet. Zusätzlich werden Fenster durch Felder in Kammzugstruktur eingefasst. Im Innenhof werden die Treppenhausfenster ebenfalls durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst. Die einspringenden Hauseingänge werden durch eine farblich abgesetzte Wandoberflächengestaltung betont. Die Fassaden sind als Lochfassaden überwiegend mit bodentiefen Fenstern gestaltet – größtenteils mit einer unteren absturzsichernden Festverglasung und Kämpfern. Die Fenster derden als verglaste Konstruktionen mit farbig folierten Kunststofffensterprofilen ausgeführt. Die Absturzsicherungen an Balkonen werden in der bauordnungsrechtlich erforderlichen Höhe von 90cm bzw. 110cm als Flachstahlkonstruktionen mit vertikalen Längsstäben ausgeführt. Die Dachflächen bestehen aus einem gedämmten Flachdachaufbau mit extensiver Begrünung.  Auf den Dächern befinden sich neben den Aufzugsüberfahrten und den Dachausstiegen auch Technikflächen für die Wärmepumpen und aufgeständerte Photovoltaikmodule. Die Wärmepumpen erhalten aus Gründen des Schallschutzes eine Technikeinhausung. Die sich durch die Staffelung ergebenden Dachflächen im 3.OG (Hofriegel) und 4.OG (Straßenriegel) erhalten einen Belag aus Betonwerkstein und sind für die Bewohner als Terrasse nutzbar.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als einbaufertiges Fensterelement, Lieferung und fachgerechter Einbau 1. Allgemein - alle Fenster sind entsprechend   ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten,   ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und   den Herstellerrichtlinien auszuführen. - Die Ansichtsbreiten und Profilierungen der Rahmen sind bei allen Fenstern einer Gebäudeseite gleich auszubilden. - Widerstand gegen Windlast gem. EN 12210:  Klasse B2 - Schlagregensicherheit gem. EN 12208: Klasse 4A - Luftdurchlässigkeit gem. EN 12207: Klasse 3 - Ausführung und Verarbeitung entsprechend RAL-Gütebestimmungen - das Ü-Zeichen/ CFE Zeichen gem LBO ist nachzuweisen Das Einstellen aller Fenster, 1 Jahr nach der Abnahme ist in der Kalkualtion zu berücksichtigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. 2. Fensterelemente - als Dreh-, Dreh-Kippfenster, und als Festverglasung   gem. Planung - Material:              PVC - Farbton:              innen weiß                              außen RAL 7039 Quarzgrau - Fenster in Dämmenebene bzw. Hinterwand gem. Planung - Befestigung in Dämmebene mit geeigneten Vorwandmontagesystem   z.B. Iso-Chemie Iso Topframer Typ 1 oder glw. - Aufdopplungsprofile gem. Fensterliste sind in den Positionen   zu berücksichtigen - umlaufende Dichtungsprofile aus EPDM (APTK) - vorgerichtet für innere und äußere Fensterbank - bei bodentiefen Fenstern sind die unteren Anschlussprofile für den Ausgleich   des Estrichaufbaus   in die Fensterpositionen mit einzukalkulieren   Dies betrifft generell die Fenster mit einer Rohbauhgöhe >2,40m bzw.   gem. Planung,   Fußbodenaufbau: EG  h= ca. 17cm, ab 1. OG h=ca. 17cm   angebotenes Profil: ................... (Bieterangabe) 3. Verglasung: - 3-Scheiben-Isolierverglasung - Wärmeschutzverglasung nach Wärmeschutznacheis - bodentife Verglasungen sind in VSG mit PVA Folie auszuführen 4. Wärmeschutz - U-Wert Fenster Uw           </=  0,85 W/m2K - Gesamtenergiedurchlass:   g= 0,37-0,40, gem Pos. Beschreibung,   bzw. gem. Wärmeschutzgutachten Der Nachweis des U-Wertes ist für jeden Fenstertyp durchzuführen, der geforderte Wert von 0,85 W/m2K gilt für das Gesamtgebäude. zusammengefaßt. 5. Schallschutz Für das BV wurde kein Schallschutznachweis erstellt. Als Forderungen gilt  SSK 2, diese sind entsprechend umzusetzen. - erf. Rw,P >/= 34 dB-45dB Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Dabei ist auf eine vollständige Verfüllung von Hohlräumen und die umlaufend luftdichte Fuge zu achten. Stöße von mehrteiligen Fenstern, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu entkoppeln. Der Nachweis ist über Schalldämmprüfberichte zu liefern. 6. Beschläge: - Beschlagsanordnung verdeckt, Fabr. Sigenia, Roto o. glw. - Einhand-Dreh- oder Drehkippbeschlag - umlaufende Pilzkopfverriegelung - Griffolive, Edelstahlr Hoppe bzw. nach Bemusterung durch AG - Standardausführung - alle Fenstertüren erhalten Druckknopfoliven und Drehbegrenzer - bei hohen Brüstungshöhen ist die Fensterbetätigung im   unteren Drittel einzubauen - im EG erhöhter Einbruchschutz   in Anlehnung an   Einbruchwidersstandsklasse RC2N,   ohne P4A-Verglasung an allen Fenstern und Türen - Auflaufkeil - funktionsichere Fehlbedienungssperre - Balkontüren: Drehfeststellung über Olive   Fabrikat SIGENIA oder ROTO oder glw.   angeb. Fabrikat:      ............. 7. Einbau / Abdichtung - Vierseitig umlaufende Anschlussfolie, als luft- und dampfdichter Anschluss zum Bauwerk überputzbar mit Acrylabschluss - Unten äußere Anschlussfolie auf der Verblenderbrüstung aufgeklebt bzw. mit der baus. Bauwerksabdichtung verbunden - Äußere Andichtung zwischen Fenster und  Verblender dreiseitig mit vorkompriemiertem Dichtband - Fensteranlagen im EG auf Terrassen etc. sind zus. außenseitig mit einem 3-seitig umlaufenden EPDM-Folienkranz  bis ca. 30 cm über Gelände anzudichten - die Fugen zwischen Rahmen und angrenzenden Bauteilen sind vollständig mit Wärmedämmung auszufüllen - Luft- und dampfdichtes Abdichten der raumseitigen Ansschlussfuge zum Bauwerk mittels systemkonformer   dampfdichter Anschlussfolie - die äussere Fuge zum Bauwerk muss dampf-diffusionsoffen ausgeführt werden 8. Nachströmung Die Nachströmung der abgeführten Abluft erfolgt über Außenwanddurchlässe und Fensterfalzlüfter. Bei der Auslegung der Zuluftelemente ist das Schallgutachten zu beachten. Als Vorgabe für die Fensterfalzlüfter wurde durch die Planer das Fabrikat arimeo in den Ausführungen Singleacoustic, double acoustic und triple acoustic oder eine Kombination geplant. Die vorgegebenen Luftmengen sind bei Fabrikatswechsel einzuhalten.
Qualitätsbeschreibung Kunststoffensterelement als
Auszug FLB 3.5 Einbruchschutz Alle Fenster der erdgeschossigen Wohnungen sind in RC2-N Qualität vorzusehen. Die Rollläden sind mit Hochschubsperre, verstärkten Führungsschienen und Rollpanzer aus ausgeschäumten Aluminiumlamellen auszustatten. Wohnungseingangstüren: Widerstandsklasse RC2-N (mit Türspion) 4.4 Fassade Fenster Die Anordnung und Aufteilung der Fenster hat gem. Ausführungsplanung zu erfolgen. Es sind Kunststofffenster vorgesehen, Fensterprofile glatt, innen weiß und von außen farbig foliert. Fenster im Erdgeschoss und Fenster in den Obergeschossen, die als Austritt zu Balkonen und Dachterrassen dienen, sind als bodentiefe Fenster ohne vertikale Teilung auszuführen. Zweiflügelige Austritte werden durch Stulpprofile geteilt. Sonstige Fenster erhalten ein Kämpferprofil mit einer absturzsichernden Brüstungsverglasung. Fenster Treppenhäuser Die Fenster der Treppenhäuser sind als vertikales Fensterband gem. Ansichten und Detailplanung als Alu-Konstruktion auszuführen (s.a. Detailplan HH-G11_00_ARC_5_AR_--_DD_2395). Die geschlossenen Bereiche auf Podesthöhe sind als eingesetzte Dämmpaneele mit farbig beschichteter Alublech-Oberfläche vorgesehen.  Die Verglasung der Fenster in TRH 9 ist abweichend zum Brandschutzkonzept als F90-Verglasung zu kalkulieren. Die Fenster des Sicherheitstreppenhauses TRH 5 sowie von TRH 9 dürfen ausschließlich zu Reinigungszwecken geöffnet werden. Ein entsprechender Hinweis ist dauerhaft am Fensterrahmen anzubringen. Sie erhalten eine Rosette ohne Griff, mit Abdeckklappe über dem Griffloch. Die Fenster dürfen nur mittels Spezialwerkzeug ge- öffnet werden können. An folgenden bodentiefen Fenstern, bodentiefen Festverglasungen und Fenstertüren sind Sicherheitsgläser vorzusehen: - Rauminnenseitig an allen Terrassen, Freisitzen und Dachterrassen - Außenseitig an allen Terrassen im Erdgeschoss und Dachterrassen - Ganzglastüren und Glastürausschnitte von Innentüren >/= 20cm Breite Die Fenster sind entsprechend den Anforderungen des GEG-Nachweises und des Schallschutzgutachtens zu kalkulieren, Fensterkonstruktion RAL-Gütegeprüft, der Einbau hat nach den Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik ift- Rosenheim zu erfolgen. Die Fenster in den barrierefrei nutzbaren Wohnungen müssen die Mindest- vorgaben der DIN 18040-2 erfüllen. Beschläge Die Fenster sind überwiegend mit Dreh-Kipp Beschlägen auszuführen. Fenster erhalten Griffoliven aus Edelstahl. Fenster im Erdgeschoss erhalten verriegelbare Oliven (kein Schlüssel sondern Druckknopfbetätigung),  verriegelbar im geschlossenen Zustand und in Kippstellung und Pilzkopfverriegelungen. Rollläden Die Fenster der Wohnungen im Erdgeschoss erhalten Rollläden mit Hochschiebeschutz, verstärkten Führungsschienen und mit elektromotorischem Antrieb. Diese sind als Aufsatzrollläden mit von außen verdeckt liegenden und von innen eingeputzten Kästen, mit Aluminiumbehängen und Schienen auszuführen, Farbton passend zur äußeren Fensterrahmenfarbe und gem. Bemusterung. Die Revision erfolgt muss von innen möglich sein, Revisionsdeckel in der Sturzuntersicht. Steuerung und Antrieb erfolgen elektrisch, einzeln je Fenster. Elektrisch betriebene Rollläden an Fenstern, welche entsprechend Brandschutzkonzept als zweiter Rettungsweg definiert sind, sind zusätzlich mit einer Handkurbel zum manuellen Öffnen auszustatten. Die Maßgaben zum Schall- und Brandschutz sind zu berücksichtigen. Als Detailplanungsgrundlage dient das Fabrikat Vekavariant 2.0. Verglasung Die Verglasung der Fenster hat gem. Schallschutzkonzept und den Anforderungen der DIN 18008-1:2010-12, DIN 18008-2:2010-12, DIN 18008-3:2013-07, DIN 18008-4:2013-07 und DIN 18008-5:2013-07 zu erfolgen. Folgende Werte sind einzuhalten: Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert):         0,85 W/m²K Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert):         37 % Lichttransmissionsgrad:                                  ca.  60 % Strahlungstransmissionsgrad:                         ca.  30 %
Auszug FLB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemeines Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. Mit den Preisen ist die komplette Leistung mit Lieferung und Montage  einschließlich der Baustelleneinrichtung abgegolten. Das Entfernen der Schutzfolien aller Fensterelemente vor der Abnahme ist einzukalkulieren. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben, einzurechnen. In die Preise sind einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten   Wege und Straßen - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte   Unterbrechung der eigenen Arbeiten - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des   Arbeitsbereiches Die angegeben Maße sind vom AN vor Beginn der Fertigung am Bau eigenverantwortlich zu prüfen. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen. Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das Fassadengerüst wird vom Auftraggeber gestellt. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. Vorbemerkungen Kunststofffenster 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357   -   Beschlagarbeiten, und DIN 18055   -   Fenster. Für die Ausführung der Arbeiten sind ergänzend zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie die jeweiligen Herstellervorschriften anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften. Desweiteren sind zu beachten: DIN 1055 Teil 3 und 4   -für Wind- und Horizontalkräfte DIN 1286-1 und DIN 1286-2 DIN 4102-18   -   Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;          Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der Eigenschaft          selbstschließend. DIN 4108   -   Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109   -   Schallschutz im Hochbau DIN 7863   -   Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster- und          Fassadenbau DIN 18358   -   Rolladenarbeiten/Sonnenschutzanlagen DIN 18360   -   Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361   -   Verglasungsarbeiten DIN 18540   -   Abdichten von Außenwandfugen DIN 18545-2   -   Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Dichtstoffe,          Bezeichnung, Anforderung, Prüfung DIN 52460   -   Fugen- und Glasabdichtungen DIN EN 12051   -Tür- und Fensterriegel DIN EN 12207   -Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit DIN EN 12208   -Fenster und Türen; Schlagregendichtheit DIN EN 12210   -Fenster und Türen; Widerstandsfähigkeit bei Windlast RAL-GZ 716/   -Kunststoff-Fenster, Gütesicherung Weiter sind zu beachten: - Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen Nr. 9: Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren- Grundlagen für Planung und Ausführung 2.2 Stoffe, Bauteile (Entfällt) 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines - Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an    Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem    Suchgerät zu orten. - Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein;    ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen    erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in    Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im    Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen    Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. - Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die    Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat    nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu    machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht    wird. - Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine    Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung    sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Die Fabrikatsabfragen sind vollständig auszufüllen. Die Vorgaben aus dem "ENEV- und Sommerlichen Wärmeschutznachweis" und dem Schallschutzgutachten sind einzuhalten. Der Wärmedurchgangskoeffizient Uw des gesamten Fensters ist für jeden Fenstertyp nach DIN EN ISO 10077 in Form einer prüffähigen Berechnung zu ermitteln und ein Gesamtnachweis über die Einhaltung des Uw-Wertes gem. Wärmeschutznachweis zu erbringen. Die Einhaltung der geforderten Schalldämmwerte ist durch ein Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Das angebotene Fenstersystem muss einen gültigen Eignungsnachweis (Fensterinstitut Rosenheim) besitzen und RAL-gütegeprüft sein. Die angegebenen Maße sind vom AN vor Beginn der Fertigung am Bau eigenverantwortlich zu prüfen. Die Elemente sind grundsätzlich entsprechend den Richtlinien des Profilherstellers zu armieren. Maßgebend für die statische Auslegung ist die Bemessungstabelle des Institutes für Fenstertechnik, Rosenheim. Für alle Fenster sind die gemäß Profiltabelle des Herstellers erforderlichen Profilgruppen mit entsprechenden Verstärkungen zu kalkulieren, die sich entsprechend der Flügelgrößen ergeben. 2.3.2 Fenster und Fenstertüren -    Bei Verglasungen, die in den Auftragsbereich der Tischlerarbeiten     fallen, sind zusätzlich zu den entsprechenden DIN-Bestimmungen    auch die Vorschriften der Isolierglashersteller zu beachten. - Sofern in der Positionsbeschreibung nicht festgelegt, gilt    Schallschutzklasse 2 (nach VDI 2719). -    Soweit Detailskizzen und Ansichtspläne dem Leistungsverzeichnis    beiliegen, dienen diese der Darstellung der Fenster- und Türteilung    und der Öffnungsart als Anhaltspunkte für die Angebotsbearbeitung. -    Zeichnungen zu wesentlichen Details der Fensterkonstruktionen und    der Anschlüsse zum Baukörper sind vom Auftragnehmer vor    Arbeitsaufnahme nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber    vorzulegen. -    Die Fenster- und Türkonstruktionen, einschließlich der    Verbindungselemente, müssen alle planmäßig auf    sie einwirkenden Kräfte aufnehmen können. -    Falls Blechabdeckungen der äußeren Fensterbänke, auch bei    bauseitiger Ausführung, vorgesehen sind, ist das durch einen    entsprechenden Unterschnitt im unteren Blendrahmenteil zu    berücksichtigen. -    Die Anschlüsse an den Baukörper müssen den bauphysikalischen    Anforderungen an Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz    und Fugenbewegungen entsprechen. Die Fugen zwischen Wand und    Blendrahmen sind mit Dämmmaterial entsprechend auszufüllen.    Wärmebrücken im Bereich der Fensterbänke    sind zu vermeiden.    Herausgetretener Schaum ist nach der Erhärtung bündig    abzugleichen. - Das unmittelbare Überstreichen von PUR-Schaum ist nicht zulässig. - Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen,    Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit    nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit    einem elastischen Dichtstoff abzudichten. - Der Dichtstoff muss weitgehend alterungsbeständig, witterungsresistent und mit den berührten Baustoffen verträglich sein;    er muss insbesondere beschichtungsverträglich sein. Er muss im zu erwartenden Temperaturbereich standfest bleiben. - Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an    den Auftraggeber weiterzureichen. - Falze zur Aufnahme von Verglasungen müssen bei Verwendung von    Mehrscheiben-Isolierglas auch den Einbaurichtlinien der    Isolierglashersteller entsprechen. - Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Anforderung an den    Schall- und Wärmeschutz sowie an die Windbelastungen nach den    Vorschriften der Glashersteller gemäß der Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppe zur Verglasung von Fenstern, herausgegeben    vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim, einzuhalten. - Beim Maßnehmen auf der Baustelle ist zu beachten, dass die    Größe    der Leibung und der lichten Öffnung bei    Fenstern wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Das gilt    besonders bei Wärmedämmverbundsystemen. Im Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung notwendig. - Anschlussfugen zwischen Fenster und Wand sind so auszuführen,    dass keine Kapillarfugen entstehen. - Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie    müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich    beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein. 2.3.2.2 Kunststoff-Fenster Für Kunststoff-Fenster ist zu beachten: - Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die   Ausbildung der Profile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den   Fensterbänken vorzulegen. - Die Angaben des Systemherstellers sind bindend für die konstruktive   Ausbildung und die Materialauswahl.   Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der   Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien des Originals   müssen auf Verlangen eingesehen werden können; das gilt auch für Lizenznehmer. -Vorgelegte Zertifikate müssen auf den Fensterhersteller ausgestellt sein und nicht lediglich auf einzelne Bestandteile. - Blend- und Flügelrahmen sind verdeckt durch versetzte Schlitze zu entwässern. Röhrchenentwässerung ist grundsätzlich nicht zugelassen. -Drehkippbeschläge sollen justierbar sein. - Bei Drehflügeln mit Stulp muss mindestens ein Ecklager justierbar sein. - Schließbleche müssen mit dem Metallteil der Rahmen starr    verbunden sein. Eine Verschraubung nur im Kunststoffmantel ist nicht zugelassen. -Bei Dreh- oder Drehkippflügeln sind Auflaufkeile anzubringen. -Verglasungen müssen mit dichtstofffreiem Falzgrund ausgeführt werden und Öffnungen zum Dampfdruckausgleich nach außen aufweisen. -Beim Einbau darf die maximale Fugenbreite zwischen Rahmen und Leibung   i. M. 2 cm nicht überschreiten. Für Einbau mit Anschlag sind die Herstellerrichtlinien und die Rahmenbreite maßgebend. Die Fenster sind mechanisch, z. B. durch Tragklötze, zu befestigen. Temperaturschwankungen dürfen nicht zu Spannungen führen. Das Befestigungs- und Abdichtsystem   muss auf die Umgebung abgestimmt sein.  Beim Maßnehmen ist dieser Umstand unbedingt zu beachten. -Für die Haftung von Material für Fugen sind die vom Hersteller empfohlenen Primer zu verwenden. -Werden komprimierte Dichtbänder verwendet, sind diese auf den Kunststoff und das umgebende Material abzustimmen. -Ortschaum soll nicht für Fugendämmung verwendet werden, wenn die Dichtung mit spritzbaren Dichtstoffen erfolgen soll. 2.3.3 Beschläge Hinweise und Forderungen sind ggf. gleichwertig zu beachten. -Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. -Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. -Beschlagteile müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion der Fenster/Türen auf Dauer sicherstellen. Sie müssen einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Bei Kippbeschlägen größerer Fenster ist ein unbeabsichtigtes Kippen der Flügel von der Lüftungs- in die Reinigungsstellung mit absoluter Sicherheit auszuschließen. Die Möglichkeit der Wartung der Beschläge muss gegeben sein. -Alle Beschläge und Beschlagteile sollen nach den Richtlinien des jeweiligen Herstellers eingebaut werden. -Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben. -Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. -Werden Sicherheitsbeschläge für einbruchhemmende Fenster gefordert, sind Prüfzeugnisse auf Verlangen vorzulegen. 2.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als Nebenleistung: -Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen. -Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen, Schutzüberzügen,    Markierungen. -Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Fenster und Türen nach Abschluss der Malerarbeiten. -Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper. -Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen,    Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. 2.5 Abrechnungshinweise Grundsätzlich werden Fenster und Türen nach dem lichten Rohbaumaß angegeben. 2.6 Besondere Angaben zur Baustelle Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Typ 1 Brüstungsfenster
01
Typ 1 Brüstungsfenster
01.01 Typ 1 Brüstungsfenster
01.01
Typ 1 Brüstungsfenster
02 Typ 2 Kämpferfenster 1 flg
02
Typ 2 Kämpferfenster 1 flg
02.00 Typ 2.0
02.00
Typ 2.0
02.01 Typ 2.1 (Typ 2.0 gespiegelt)
02.01
Typ 2.1 (Typ 2.0 gespiegelt)
02.02 Typ 2.2
02.02
Typ 2.2
02.03 Typ 2.3 (Typ 2.2 gespiegelt)
02.03
Typ 2.3 (Typ 2.2 gespiegelt)
02.04 Ausstattung Fenster Typ 2
02.04
Ausstattung Fenster Typ 2
03 Typ 3 Bodentiefe Fenster 1 flg
03
Typ 3 Bodentiefe Fenster 1 flg
03.00 Typ 3.0 und 3.0a
03.00
Typ 3.0 und 3.0a
03.01 Typ 3.1 und 3.1a (Typ 3.0 und 3.0.a gespiegelt)
03.01
Typ 3.1 und 3.1a (Typ 3.0 und 3.0.a gespiegelt)
03.02 Typ 3.2
03.02
Typ 3.2
03.03 Typ 3.3 (Typ 3.2 gespiegelt)
03.03
Typ 3.3 (Typ 3.2 gespiegelt)
03.04 Typ 3.4
03.04
Typ 3.4
03.05 Typ 3.5 (Typ 3.4 gespiegelt)
03.05
Typ 3.5 (Typ 3.4 gespiegelt)
03.06 Typ 3.6
03.06
Typ 3.6
03.07 Typ 3.7 (Typ 3.6 gespiegelt)
03.07
Typ 3.7 (Typ 3.6 gespiegelt)
03.08 Typ 3.8
03.08
Typ 3.8
03.09 Typ 3.9
03.09
Typ 3.9
03.10 Typ 3.10
03.10
Typ 3.10
03.11 Typ 3.11 (Typ 3.10 gespiegelt)
03.11
Typ 3.11 (Typ 3.10 gespiegelt)
03.12 Typ 3.12
03.12
Typ 3.12
03.13 Typ 3.13 (Typ 3.12 gespiegelt)
03.13
Typ 3.13 (Typ 3.12 gespiegelt)
03.14 Typ 3.14
03.14
Typ 3.14
03.15 Typ 3.15 (Typ 3.14 gespiegelt)
03.15
Typ 3.15 (Typ 3.14 gespiegelt)
03.16 Typ 3.16
03.16
Typ 3.16
03.17 Typ 3.17 (Typ 3.16 gespiegelt)
03.17
Typ 3.17 (Typ 3.16 gespiegelt)
03.18 Ausstattung Fenster Typ 3
03.18
Ausstattung Fenster Typ 3
04 Typ 4 Kämpferfenster 2 flg
04
Typ 4 Kämpferfenster 2 flg
04.00 Typ 4.0
04.00
Typ 4.0
04.01 Ausstattung Fenster Typ 4
04.01
Ausstattung Fenster Typ 4
05 Typ 5 Bodentiefe Fenster 2-flg
05
Typ 5 Bodentiefe Fenster 2-flg
05.00 Typ 5.0 und Typ 5.0a
05.00
Typ 5.0 und Typ 5.0a
05.01 Typ 5.1 und Typ 5.0a (Typ 5.0 und 5.0.a gespiegelt)
05.01
Typ 5.1 und Typ 5.0a (Typ 5.0 und 5.0.a gespiegelt)
05.02 Typ 5.2
05.02
Typ 5.2
05.03 Typ 5.3 (Typ 5.2 gespiegelt)
05.03
Typ 5.3 (Typ 5.2 gespiegelt)
05.04 Typ 5.4
05.04
Typ 5.4
05.05 Typ 5.5
05.05
Typ 5.5
05.06 Typ 5.6 (Typ 5.4 gespiegelt)
05.06
Typ 5.6 (Typ 5.4 gespiegelt)
05.07 Typ 5.7 (Typ 5.5 gespiegelt)
05.07
Typ 5.7 (Typ 5.5 gespiegelt)
05.08 Typ 5.8
05.08
Typ 5.8
05.09 Typ 5.9 (Typ 5.8 gespiegelt)
05.09
Typ 5.9 (Typ 5.8 gespiegelt)
05.10 Typ 5.10
05.10
Typ 5.10
05.11 Typ 5.11 (Typ 5.10 gespiegelt)
05.11
Typ 5.11 (Typ 5.10 gespiegelt)
05.12 Typ 5.12
05.12
Typ 5.12
05.13 Typ 5.13
05.13
Typ 5.13
05.14 Typ 5.14 (Typ 5.13espiegelt)
05.14
Typ 5.14 (Typ 5.13espiegelt)
05.15 Typ 5.15
05.15
Typ 5.15
05.16 Ausstattung Fenster Typ 5
05.16
Ausstattung Fenster Typ 5
06 Typ 6 Bodentiefes Fenster über Eck
06
Typ 6 Bodentiefes Fenster über Eck
06.01 Typ 6 Bodentiefes Fenster über Eck
06.01
Typ 6 Bodentiefes Fenster über Eck
07 sonstiges
07
sonstiges
07.01 sonstiges
07.01
sonstiges