00 Allgemeine Bestimmungen
00.17 Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
00.18 Grundlagen
12 Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden
Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Hoch- und Tiefzüge bis 30 cm werden in ihrem Ausmaß
dem Ausmaß der waagrechten Abdichtung zugezählt und
zusätzlich mit einer Aufzahlung für die Erschwernisse
verrechnet. Hoch- und Tiefzüge über 30 cm werden in
ihrem Ausmaß dem Ausmaß der lotrechten Abdichtung
zugezählt.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
12.13 Lotrechte Abdichtungen
12.20 Sonstige Abdichtungsarbeiten
Sonstige Abdichtungsarbeiten
12.30 Schutz der Abdichtungen
21 Schwarzdeckerarbeiten
Bei der Abdichtung von Flachdächer wird seitens des
Auftraggebers größter Wert auf die Einhaltung der
gültigen Normen bzw.
Bestimmung gelegt.
Zu Einhaltung dieser wurde seitens des Bauherrn eine
Unabhängige Stelle bzw.
Überwachung für die Abnahme von Isolierungen,
Hochzügen etc. bestellt.
Nach Fertigstellung der Dampfsperre sowie des
Warmdachaufbau ist eine Norm gemäße Wasserprobe
durchzuführen und das Protokoll der Bauleitung zu
übergeben. Die Kosten für diese sind in den
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
1. Standardausführung:
Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in
Standardausführung auf mineralischen und metallischen
Untergründen beschrieben.
Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus
Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in
Aufzahlungspositionen beschrieben.
2. Nutzungsdauer:
Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und
K 3 beschrieben.
K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für
Wohn- und Bürogebäude)
K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für
öffentliche Gebäude)
3. Angabe des Auftraggebers (AG):
Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der
größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände),
vom AG beigestellt.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den
Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise
einkalkuliert:
4.1 Dachneigung:
Alle Positionen gelten ohne Unterschied der
Dachneigung bis 20 Grad.
4.2 Ausführung:
In die Einheitspreise einkalkuliert sind:
das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem
Blech (z.B. Trapezblech)
das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen,
einschließlich einseitiges Heften oder Verkleben
beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei
Dachbahnen aus Kunststoff das Verkleben oder
Verschweißen der Stoß- und Nahtüberdeckungen,
einschließlich etwaiger punktweiser Befestigungen auf
dem Untergrund und der luftdichte Anschluss an die
aufgehenden Bauteile
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter
Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht
gesondert vergütet.
Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie
zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder
Hohlkehlen hergestellt wird.
Bei der Abdichtung von Flachdächer wird seitens des
21.01 Klima-Aktiv Anforderungen
Klima-Aktiv Anforderungen
21.10 Dachabdichtung für ungenutzte Dächer
Dachabdichtung für ungenutzte Dächer
21.20 Dachabdichtung für genutzte Dächer
Dachabdichtung für genutzte Dächer
21.21 Sonstige Dachabdichtungsarb. b.
Bitumenabdichtungen
Sonstige Dachabdichtungsarb. b.
Bitumenabdichtungen
21.50 Wärmedämmschichten bei
Dachabdichtungsarbeiten
Wärmedämmschichten bei
Dachabdichtungsarbeiten
21.70 Sonstiges
21.90 Regieleistungen
23 Bauspenglerarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemein:
Im Folgenden sind Bauspenglerarbeiten für verzinktes
Stahlblech (verz.), für Zinkblech (Zink),
Aluminiumblech (Alu), Kupferblech (Kupfer), Edelstahl
(Edelst.) und für verzinkte beschichtete Stahlbleche
(vz-besch.) beschrieben.
2. Leistungen AN/AG:
2.1 Die vereinfachte Bemessung der Wind- und
Schneelasten gemäß ÖNORM erfolgt durch den
Auftragnehmer (AN).
2.2 Nachweise zur Berechnung/Bemessung sind nach der
Auftragsvergabe bzw. vor der Ausführung zu erbringen.
2.1 Eine vereinfachte maßstäbliche Darstellung der
Dachfläche (Dachdraufsicht mit Angaben zur
Dachneigung, Firsthöhen, Geländeform) wird vom
Auftraggeber (AG) beigestellt.
3. Oberflächen:
3.1 Oberflächenveredelung:
Verzinktes Stahl-, Zink-, und Kupferblech sowie
Edelstahl sind ohne Oberflächenveredelung ausgeführt.
3.2 Werkstoffnummer Edelstahl:
Nicht-rostende Stahlbleche entsprechen der
Werkstoffnummer 1.4509, mit lötbarer Oberfläche.
3.3 Farbbeschichtete Bleche:
Aluminiumbleche und verzinkte beschichtete Stahlbleche
sind in Standardfarben beschichtet ausgeführt.
Standardfarben sind Farben des Herstellers, für die
der Hersteller keinen Aufpreis verlangt.
3.4. Material/Oberflächen von Zubehör (z.B.
Rinnenhaken, Rohrschellen) sind gemäß
Material/Oberfläche der Rinnen und Rohre ausgeführt.
4. Dachneigung:
Sämtliche Positionen (ausgenommen Dach- und
Gaupendeckungen sowie Dachdeckungen mit Dachplatten)
gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 45 Grad.
5. Besondere Ausführungen:
5.1 Runde Ausführungen, sind Ausführungen in der
Draufsicht betrachtet.
5.2 Gekrümmt Ausführungen, sind Ausführungen im
Querschnitt betrachtet.
6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Löt- bzw. Nietverbindungen sind in die Einheitspreise
einkalkuliert.
7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Zuschläge sind gemäß ÖNORM bei den Ausmaßberechnungen
zu berücksichtigen, soweit dafür nicht eigene
Positionen ausgeschrieben werden.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
23.01 Bauspenglerarbeiten
23.60 Saum-, Ichsen- und Anschlussbleche
Saum-, Ichsen- und Anschlussbleche
23.62 Rinnen, verzinkt beschichtet
Rinnen, verzinkt beschichtet
23.63 Ablauf- und Dunstrohre, verzinkt
beschichtet
Ablauf- und Dunstrohre, verzinkt
beschichtet
23.68 Flachdacheinfassung, verzinkt
beschichtet
Flachdacheinfassung, verzinkt
beschichtet
23.70 Sonstiges
23.90 Regieleistungen
25 Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Im Folgenden ist das Liefern und Herstellen von
Einrichtungen zum Schutz und zur Sicherheit der mit
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Beschäftigten,
die im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung
geschult sind, beschrieben.
2. Leistungen des AG/Systemplanung:
Die Systemplanung der Sicherheitsausstattung gemäß
ÖNORM B 3417 und etwaige erforderliche statische
Nachweise über den Untergrund werden durch den
Auftraggeber erbracht.
3. Ausführung:
Nichtrostender Stahl (NIRO): Unter nichtrostendem
Stahl (NIRO) ist Stahl mit der Güte 1.4301 (V2A) oder
höherwertig, der nach Bearbeitung oberflächenbehandelt
(gebeizt) wird, zu verstehen.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den
Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise
einkalkuliert:
das Befestigen am Untergrund
das Beibringen von Nachweisen der Tragfähigkeit des
Systems beziehungsweise Prüfgutachten und Zulassungen
eine Systemmontage nach den Aufbau- und
Verwendungsanleitungen des Herstellers
eine Abnahmeprüfung der Anschlageinrichtung und
Ausfertigung eines Errichtungszertifikates
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
25.11 Anschlageinrichtungen