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Grundschule Heeseberg
1. Allgemeine Beschreibung
Die Samtgemeinde Heeseberg plant die Sanierung und Erweiterung der
Grundschule sowie den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle am
Grundschulstandort Heeseberg in Jerxheim.
Der Schulneubau ist als Erweiterung der bestehenden Bestandsgrundschule
geplant. Der bereits sanierte Bestandsbaukorper wird neu strukturiert
und minimal umgebaut. Die Sporthalle wird sowohl schulisch, sowie fur
den Vereinssport, genutzt.
Gebäudekennzahlen
- NRF 2.944 m2
- BGF 3.670 m2
- BRI 20.368 m3
Schulgebäude
Länge ca. 30,89m
Breite ca. 28,21m
Höhe ca. 8,25m
Sporthalle:
Länge ca. 46,30m
Breite ca. 22,90m
Höhe ca. 9,26m
2. Lage der Baustelle
Das Bauvorhaben "Neubau und Sanierung der Grundschule Heeseberg"
befindet sich in der
Schulstrase 6
38381 Jerxheim
Bauherr ist die Samtgemeinde Heeseberg. Die Schulstrasse ist die
Hauptzufahrt auf das Gelande und von hier aus erfolgt auch die
Baustellenzufahrt. Die Schulstrasse und entsprechend die Zufahrt ist
eine Feuerwehrzufahrt und muss immer freigehalten werden.
3. Angaben zur Ausführung
Der Neubau der Sporthalle und des Schultracktes soll in Holz-/Hybrid-
Bauweise erstellt werden. Die Neubaumassnahme greift im geringen Teilen
auch in das verbleibende Schulgebaude ein im Bereich des Anschlusses
Neubau an Altbau.
Die Baumassnahme umfasst den Abbruch, den kompleten Neubau mit diversen
Anschlussarbeiten zum Bestand sowie dem kompletten Innenausbau inkl.
aller haustechnischen Anlagenteile als gebrauchsfertiges Gebaude.
Die Gründung erfolgt als frostfreie (min. 1,00 m unter GOK)
Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten.
Das Tragwerk des Neubaus wird durch Stützen, Unterzügen und Decken in
massiver Holzbauweise und Wänden aus Stahlbeton gebildet.
Die Fassade wird größtenteils als Pfosten-Riegel-Konstruktion
hergestellt.
Die Dachflächen beinhalten einen Gründachaufbau mit PV-Anlagen.
Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt durch eine
Stahlaußentreppe im Außenbereich, interne Treppen und durch einen
Fahrstuhl im Schulanbau (Bereich A). Darüber hinaus sind direkte
Ausgänge ins Freie im Erdgeschoss sowie ein umlaufender Laubengang
(Bereich A) im 1.OG als Rettungswege vorgesehen.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV )
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der GPHI.
Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt GPHI nicht an, auch
dann nicht, wenn GPHI nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie finden
daher keine Anwendung, es sei denn, GPHI stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich zu.
Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird,
gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen (VOB Teil B) sowie die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils
neuesten Fassung, wobei vorrangig die nachfolgenden Regelungen Anwendung
finden.
Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen
sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der
Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die
Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und
Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel.
1. Gesetze und Verordnungen
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-
Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise,
insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die
Richt- linien der Gemeinde - Unfall - Versicherer.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der
Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots,
ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen / BaustellV BGBl.I S 1283) in der
aktuell gültigen Fassung.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B.
nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne
den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Alle in den nachfolgenden Vorbemerkungen der Einzelwerke beschriebenen
Leistungen werden ergänzend bzw. abweichend zur VOB vereinbart und sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2. Baustelleneinrichtung (BE)
Durch den Auftraggeber wird ein Sanitär - und Toilettencontainer im
Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Dieser
wird für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Lagerflächen für die
eigene BE des AN und ggf. erforderliche Lagerfläche für Material stehen
in begrenztem Umfang zur Verfügung (Absprache mit BL des Auftraggebers
erforderlich).
3.1 Parken auf der Baustelle
Wahrend der Baumassnahme werden keine anderen Baufirmen oder private
Fahrzeuge auf das Baufeld fahren. Der AN hat sich hier komplett selbst
zu organisieren. Die Zufahrtstrassen zur Baustelle von der Schulstrase
dient als Feuerwehrzufahrt und darf niemals komplett zugeparkt und
zugestellt werden. Die Durchfahrt und die interne Wegefuhrung sind in
Absprache mit dem AG vorab festzulegen.
3.2 Schulhof/Kinder
Die Baumassnahme läuft parallel zu dem Schulbetrieb im Bestandsgebäude.
Der Schulhof bleibt bis zu den abgesperrten Bereichen der Baustelle als
Schul-/Pausenhof in seiner Funktion erhalten. Von daher ist ganz
besonders auf den Verschluss und die Abgrenzung der Baustelle zu diesem
sensiblen Bereich zu achten besonders bei Baustellenverkehr, LKW-
Anlieferungen etc.
4 Angaben zur Ausführung
4.1 Allgemein
Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der
ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, Herstellung und Montage,
wenn in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders beschrieben.
4.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen
Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im
Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen
der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer
gemeinschaftlichen Zusammenarbeit.
4.4 Personaleinsatz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig,
auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten
an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor
Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle
erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht
angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt.
Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des
gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen.
Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten
gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich
bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die
Baustellenordnung zu unterschreiben.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist seitens des Auftragnehmers vor
Arbeitsbeginn vorzulegen.
4.5 Arbeitssicherheit
Der AN hat im Rahmen seiner Leistungserbringung dafür Sorge zu tragen,
dass Unfälle, Beinaheunfälle oder unsichere Situationen vermieden
werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe sein betriebliches
Sicherheitsmodell (sofern es GPHI noch nicht vorliegt) darzulegen, aus
welchem ersichtlich ist, wie die unfallfreie Abwicklung des
Leistungsumfangs geplant ist. Bei der Baustelle handelt es sich um eine
Baustelle, bei der die Durchführung der Sicherheits- und
Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung erforderlich ist.
Alle für den AN tätigen fremdsprachigen Personen müssen besonders
sorgfältig eingewiesen und beaufsichtigt werden. Für eine einwandfreie
Verständigung mit Ihnen hat der AN zu sorgen. Darüber hinaus wird
mindestens ein deutschsprachiger Vertreter der Bauleitung (z.B. Polier)
auf der Baustelle gefordert.
Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen,
Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen
Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend
wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die
Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen
zu lassen, wennn dieser dem nicht nachkommt.
Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen
weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen.
4.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und
Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare
Materialreste sind gemäß den aktuellen Bestimmungen zu entsorgen
4.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis
Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese
ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang
der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die
Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich
der preislichen Prüfung.
4.8 Behinderungsanzeige
Bei Behinderung der Ausführung (§ 6 Nr. 1 VOB/B) hat der AN mit der
schriftlichen Behinderungsanzeige eine Schadensprognose, zumindest
aufgeschlüsselt nach Kostenart, wenn möglich auch nach Kostengröße,
abzugeben.
4.9 Verzug
Droht der AN mit der Einhaltung von Ausführungsfristen in Verzug zu
geraten, werden alle Abhilfemaßnahmen wie z. B. Mehrschichtbetrieb o.
ä., die zur Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlich werden,
nicht vergütet.
4.10 Sonderbauweisen
Es ist dem AN freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt
anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind
jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Technik und der
Baukunst entsprechen. Änderungsvorschläge des ANs insbesondere, wenn
diese zu einer wirtschaftlicheren Ausführung oder Beschleunigung der
Bauzeit führen können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe
beigefügt werden.
4.11 Anlieferung / Lagerung von Material
Falls Materialien bauseits angeliefert werden, hat sie der AN kostenfrei
für den AG abzuladen und zwischenzulagern. Mit dem Beginn des Abladens
gehen sie in die Obhut des AN über. Der AG kann die Beibringung eines
Nachweises über den Verbleib der Materialien verlangen.
4.12 Unklarheiten im LV
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat er die
ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
auch wenn er den Hinweis vorher schon in anderer Form gegeben hat.
4.13 Massenmehrungen
Sind wesentliche Massenmehrungen mit Auswirkungen auf den vereinbarten
Termin erkennbar, so hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich
anzuzeigen.
5. Aufschlüsselung Einheitspreise
Im Auftragsfalle müssen die im Leistungsverzeichnis angebotenen
Einheitspreise falls nicht im Angebot ausgeführt auf Verlangen des AG
nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt werden.
6. Kalkulationsunterlagen
Der AG behält sich vor, bei Auftragserteilung die Hinterlegung der
Kalkulation des AN in geschlossenem Umschlag zu verlangen. Ebenso behält
sich der AG vor, die Kalkulationsunterlagen für Nachtragsangebote zu
verlangen.
7. Preisbildung
Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben. Die
Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen
unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und
Materialpreissteigerungen. Preissteigerungen, die durch
Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen
Lasten.
8. Nachtragsangebote
Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf
Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung
der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber.
Kalkulationsnachweise sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die
der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigen- mächtiger Abweichung
vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftrag- nehmer hat sie
auf Verlangen unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine
Kosten.
Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart.
Ist eine solche Vereinbarung nichterfolgt, so gelten die vom
Auftraggeber später bekannt- gegebenen Fristen als Vertragsfristen,
soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 10 Werktagen widerspricht.
9. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach zeichnerischen Unterlagen und örtlichen
Aufmaßen gemäß VOB / C so weit in den speziellen Vorbemerkungen der
Gewerke nichts Abweichendes beschrieben ist.
10. Mengen Abschlagsrechnungen
Mengenangaben des AN in Abschlagsrechnungen werden den Zahlungen hierauf
nur als Schätzungen zugrunde gelegt. Verbindlich sind allein die Mengen,
die der AG aufgrund der Abrechnung anerkennt.
11. Mengenvordersätze
Die im LV angegebenen Mengenvordersätze beinhalten die Gesamtmengen der
zu erbringenden Leistung nach Fertigstellung aller Arbeiten. In
Abhängigkeit vom Baufortschritt müssen auch kleinere Einzelmengen
eingebaut oder geliefert werden. Der AN hat auch bei der Erbringung von
kleinen Teilmengen nicht den Anspruch auf zusätzliche Vergütung für
Mindermengen, gesonderte Transportzuschläge, -kosten o. ä.
12. Benutzung vor der Abnahme
Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem
Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als
Leistungsfeststellung kontrolliert und protokolliert und stellen keine
Abnahme im Sinne der VOB / B § 12 dar . Diese Leistungskontrollen sind
Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen
des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt.
13. Gerüste und Hebezeuge
Sämtliche Gerüste und Hebezeuge, die für die vollständige Erbringung der
Leistung erforderlich werden, sind, abweichend zur VOB, in die
Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall
auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden
übernimmt GPHI in keinem Fall die Haftung.
14. Schlechtwetter-Regelung
Alle Arbeiten sind bis zu den nachfolgend definierten Bedingungen
auszuführen, die dafür notwendigen Aufwendungen, Materialien,
Schutzmaßnahmen etc. sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Eine Unterbrechung der Arbeiten erfolgt nur bei:
geschlossener Schneedecke,
Windstärke > 6 Beaufort,
24 - stündige Niederschlagshöhe > 30 mm,
Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für Mauerwerksarbeiten gemessen um 9:00
Uhr,
Lufttemperatur < 0 Grad Celsius für Betonarbeiten gemessen um 9 :00 Uhr
Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen am gleichen Tag beim AG
schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten
des Deutschen Wetterdienstes die der Auftragnehmer vorzulegen hat.
23. Baustoffe und Einbauteile
Sämtliche Baustoffe und Einbauteile müssen hinsichtlich ihrer Art und
ihrer Verarbeitung den bei Ausführung aktuellen DIN-Vorschriften oder
anerkannten bautechnischen Richtlinien entsprechen. Ist zum Zeitpunkt
der Ausführung bereits absehbar, dass sich Normen oder Richtlinien bis
zur Abnahme ändern werden, muss die Leistung und müssen Baustoffe und
Bauteile so ausgeführt werden, dass sie den bei Abnahme bestehenden
Normen oder Richtlinien entsprechen. Ungeachtet dessen muss die
Werkleistung des AN zum Zeitpunkt der Abnahme sämtlichen zu diesem
Zeitpunkt gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. GPHI
kann einen Gütenachweis für diese Materialien verlangen. GPHI ist
berechtigt, die Verwendung nicht normgerechter und ungeeignet
erscheinender Materialien abzulehnen.
29. Gewährleistung
(Wird in den Werkverträgen von GPHI geregelt)
30. Übergebene Unterlagen
Folgende Zeichnungen werden im pdf-Format zum Leistungsumfang des LV
beigefügt.
Ausschreibungsunterlagen:
Die Anlagen zur Ausschreibung sind in der Mail zur Angebotsanfrage
aufgelistet bzw. über die Ausschreibungsplatform Cosuno einsehbar und
werden hier nicht gesondert aufgeführt.
Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details, etc.)
werden lediglich digital zur Verfügung gestellt.
31. Planmanagment
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu
erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die Werk- und Montageplanung des AN / Muster des AN vor Fertigungsbeginn
sind die Werk- und Montageplanungen durch den AN mit allen Leistungen
auf der Grundlage der bauseitigen Ausführungspläne des Architekten des
AG und der eigenen örtlichen Aufmaße des AN herzustellen. Anschließend
sind durch den AN die Werk- und Montageplanungen beim Architekten des AG
zur Prüfung auf den Poolarserver einzureichen. Die Korrekturen des
Architekten sind final einzuarbeiten. Die Fertigung darf erst nach
Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch den Architekten und AG
erfolgen. Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich durch den AG.
Die Kosten für die statischen Nachweise, sowie die Erstellung der Werk-
und Montageplanungen und der Bemusterung bis zur Ausführungsreife, sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert
vergütet.
Der AN hat auf Verlangen des AG oder der Bauüberwachung kostenfreie
Bemusterungen durchzuführen. Dies gilt für jede LV-Position, sofern
nichts Gegenteiliges vereinbart wird.
Neben den angebotenen Produkten sind bis zu drei gleichwertige
Alternativprodukte zu bemustern.
Im Rahmen der Bemusterung sind die Kostenveränderungen, bezogen auf das
gesamte Bauvorhaben, die sich durch Wahl von Alternativprodukten
gegebenenfalls ergeben, durch den AN aufzuzeigen.
Bemustert werden Bauteile mit optischem gestalterischem Anspruch und
technische Sonderbauteile.
Die zu bemusternden Bauteile werden zwischen AG und AN in einer Liste
festgelegt.
Grundlage für das Angebot und die Ausführung der beschriebenen
Anlagenteile sowie der Gesamtanlage sind, neben den anerkannten Regeln
der Technik, unter anderem
nachfolgende Vorschriften und Bestimmungen:
- VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C)
- die DIN-Vorschriften
- die VDI-Richtlinien
- die VDE-Bestimmungen, die VDEW-Empfehlungen und
Richtlinien
- die VdS-Richtlinien
- die AMEV-Richtlinien (für öffentliche Bauten)
- die Landesbauordnung
- die Bedingungen und Richtlinien der
Versorgungsunternehmen (TAB Nord, enercity)
- die Auflagen der Baugenehmigungsbehörden/
Baugenehmigung
- die Vorschriften der örtlichen Behörden
- die Bedingungen der Feuerwehr
- das Bundesemissionsschutzgesetz (BEmSchg)
- die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und
Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV)
- TA-Luft, TA-Lärm
- Brandschutzgutachten
- Schallschutzgutachten
- Bauschein inklusive Auflagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- Baustellenverordnung in der derzeit gültigen Fassung.
Bei Inbetriebnahme der Anlagen oder einzelner
Anlagenteile hat der Auftragnehmer eine schriftliche Erklärung
abzugeben, in der ausdrücklich bescheinigt wird, dass die Anlage in
ihrem gesamten Umfang den gültigen Vorschriften, Normen und Richtlinien
entspricht.
Dabei ist jeweils die zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültige Fassung
verbindlich.
Weiterhin ist schriftlich zu erklären, dass bereits vor der Abnahme die
erforderlichen und notwendigen Messungen und Überprüfungen durch den
Auftragnehmer durchgeführt worden sind.
Als Kabel-/Leitungsmaterial ist prinzipiell halogenfrei auszuführen, NYY
nur Erdkabel.
Leistungsantriebe wie z.B. Stellmotoren sind mit mind. 1,5qmm
anzuschliessen
Die Kabel-/Leitungsverlegungen erfolgen:
a) UP/AP mit Nagelschellenbefestigung
b) bei Häufungen oder als zusätzlicher mechanischer Schutz mit offenen,
auf Anreihdruckschellen verlegten Kupa-Rohren, Kabelbahnen, Kanälen,
Kabelschlaufen usw. gemäß Einzelabstimmung.
c )alle für evtl. Wanddurchgänge erforderlichen Bohrungen im GK, Mauer,
Beton sind in die EP´s mit einzurechnen
Auf die Verwendung von passenden Schutzeinrichtungen (Rohre, Schläuche
usw.), zur Vermeidung mechanischer Beschädigungen der Kabel/Leitungen
bei Wand- und Deckendurchführungen, Maschinenanschlüssen usw. wird
besonders hingewiesen.
Bei Verwendung von Kabelbahnen und Leitungsführungskanälen sind die
Belegungen
vorschriftsmäßig zu begrenzen.
Die Trassen müssen in jedem Falle mit Kabelhalteklammern bzw.
Kabelbindern versehen sein.
Es werden grundsätzlich nur systemgerecht ausgeführte Kanal und
Trassenabzweige, -übergänge und sonstige Verbindungen akzeptiert.
Die Trennung von Stark- und Schwachstromleitungen (z.B. durch
Trennstege) ist zwingend einzuhalten (EMV gerechte Installation).
Feuerhemmende Brandschutzverkleidung von Kabeltrassen werden
entsprechender behördlicher Forderungen vorgesehen.
Bei den diversen Installationen kann grundsätzlich nicht von gleichmäßig
durchzuführenden Arbeitsabläufen ausgegangen werden.
Notwendige Gerüste für Elt. Installationsarbeiten, Leitungsverlegungen,
Leuchtenmontage etc. sind bis zu einer Arbeitshöhe bis 5 m,
d.h. Gerüsthöhe ca. 4 m entprechend der Arbeiten vorzuhalten und in den
EP¦s zu berücksichtigen.
Die in Verbindung mit der Errichtung und Funktion der
heizungstechnischen Anlagen erforderlichen
Elektroinstallationen dürfen nur durch ein Unternehmen mit der
Konzession des zuständigen EVU ausgeführt werden (Nachweis erforderlich,
Fachunternehmerbescheinigung). Verteilungen müssen
mindestens der Schutzart IP 44 entsprechen.
Die Höhen und der äussere Aufbau der einzelnen Verteilungen sind
einheitlich festzulegen.
Für die elektrische Ausrüstung (Schütze, Regelgeräte, Schalter,
Sicherungsautomaten usw.) ist jeweils ein
einheitliches Fabrikat einzusetzen.
Haben Geräte gleiche Größe, gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so
ist das gleiche Fabrikat und der
gleiche Typ vorzusehen.
Es dürfen nur Geräte und Material eingesetzt werden, die VDE-geprüft
oder vom VDE anerkannt sind.
VDE-geprüfte Geräte müssen das VDE-Zeichen tragen.
Für ausreichende Wärmeabfuhr ist zu sorgen. Die Selektivität der
Schutzeinrichtung (Relais, Leistungsschalter, Sicherung) ist zu
gewährleisten und gegebenenfalls nachzuweisen.
Messgeräte sind so anzuordnen, dass sie gut abgelesen werden können:
Höhe max. 2000 mm
Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und
Anzeigengeräte werden dauerhaft beschriftet oder beschildert.
Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Geräte, Leistung und Funktion, Kabel
und Leitungen werden bei Einführung in die Verteilungen eindeutig
entsprechend Stromkreiszugehörigkeit gekennzeichnet.
Die Kabel- und Leitungsquerschnitte sind so zu bemessen, dass am
Drehstromverbraucher ein Spannungsfall gemäß EVU-Vorschrift, jedoch
maximal von 5 % nicht überschritten wird.
Jeder Schaltschrank ist mit Schaltschrankdokumentation
(Ansichtszeichnung, Stromlaufplan, Klemmleiste, Geräteliste etc.) in
einer Schaltplantasche auf der Türinnenseite des Schaltschrankes
auszurüsten.
Vorgenannte Unterlagen sind zusätzlich Bestandteil der
Revisionsunterlagen.
Bei der Installation ist ab 10 parallel geführten Kabeln oder Leitungen
eine Kabelwanne o. ä. zu installieren.
Sicherungen über 63 A sind grundsätzlich als NH-Sicherungen auf
Sicherungstrennern vorzusehen Für Steuerstromkreise sind
Sicherungsautomaten mit Hilfskontakt zur Absicherung vorzusehen.
Die Hilfskontakte geben bei Ansprechen des Automaten Signal auf die
Sammelstörmeldung.
Für Drehstrommotoren sind folgende Einschaltbedingungen zu beachten:
Direkteinschaltung bis 4,0 kW
Sterndreieckanlauf über 4,0 kW
Die Installation in Zentralen ist grundsätzlich in offener Verlegung
auszuführen.
Die E- Elektroinstallationsrohre sind grundsätzlich mit Endtüllen zu
versehen.
Die Fertigstellung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.
Die förmliche Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder seinen
Beauftragten.
Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung
verweigert werden.
Alle vom AN gelieferten und montierten Geräte und Materialien werden
durch den AG und/oder dessen Vertreter förmlich abgenommen.
Die förmliche Abnahme und damit die Übernahme der Anlagen erfolgt erst
nach Beseitigung aller vorher bekannten Mängel.
Eine Inbetriebnahme oder frühere Nutzung ersetzt keinesfalls die
Abnahme.
Werden Abnahmen nach TPrüfVO für abnahmepflichtige Anlagen durch den AG
direkt an die Sachverständigen beauftragt, stellt der AN sicher, dass
diese Abnahmen durch fachkundiges Personal unentgeldlich begleitet
werden. Dies gilt insbesondere für die RLT-Anlage.
Die Lieferungen und Leistungen des AN gelten als abgenommen, wenn die
Abnahme gemäß Verfahren der Abnahme durchgeführt wurde und dabei
folgende Bedingungen erfüllt waren:
a) die Gesamtheit der vertraglichen Lieferungen und Leistungen des AN
betriebsfertig ist, die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit
Mängeln behaftet ist;
b) die Erfüllung der Garantiewerte durch Messungen nachgewiesen ist und
die Anlagen, soweit erforderlich, einreguliert sind;
c) die einwandfreie Funktion der Lieferungen und Leistungen durch den AN
vorgeführt wurde und die
Betriebssicherheit durch den AN gewährleistet wird.
Voraussetzung zur Abnahme
Der AN wird die Abnahmebereitschaft seiner Lieferungen
und Leistungen - unter Nachweis der Voraussetzungen
a) bis h) -
schriftlich anzeigen und zeitlich mit dem AG und der Bauüberwachung
abstimmen.
Als Nachweis der Abnahmefähigkeit müssen folgende Unterlagen eingereicht
werden:
a) Erklärung, dass seine Lieferungen und Leistungen gemäß des Vertrages
abnahmebereit sind;
b) Erklärung, dass die vertraglichen Lieferungen und Leistungen des AN
insgesamt betriebsfertig erstellt sind;
c) Erklärung, dass für alle Anlagen der erfolgreiche Probebetrieb
stattgefunden und alle Funktionsprüfungen durchgeführt wurden (Übergabe
der Protokolle);
d) Erklärung, dass für alle Anlagen die bestimmungsmäßige Inbetriebnahme
nach Einregulierung durchgeführt wurde, mit Beleg durch Protokolle;
e) Erklärung, dass alle notwendigen Messungen zum Nachweis der
vertraglichen Leistungswerte durchgeführt und protokolliert sind, mit
Vorlage der Protokolle;
f) Vorlage der vollständigen Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und
Wartungsanweisungen, Revisionszeichnungen und Schaltschemata etc.
g) Erklärung, dass das Bedienpersonal des AG in die bestimmungsgemäße
Betriebsführung aller Anlagen eingewiesen wurde;
h) Vorlage aller notwendigen behördlichen und Sachverständigen (TÜV, VdS
etc.) Abnahmen. Diese müssen erfolgreich abgeschlossen sein.
Der AN hat für alle bei der Abnahme erforderlichen Prüfungen und
Messungen die erforderlichen Prüfgeräte, Materialien, Werkzeuge und
entsprechendes Personal zu stellen.
Die Kosten für v. g. Unterlagen sind in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen.
Ohne Vorlage dieser Unterlagen besteht kein Anspruch
auf Abnahme und Zahlung der Schlussrechnung.
Alle Schadensfolgen durch verspätete oder unzureichende Vorlage dieser
Unterlagen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Verweigerung der Abnahme
Weisen die Lieferungen und Leistungen des AN zum Zeitpunkt der
Abnahmebegehung in Bezug auf Vollständigkeit, Funktion oder
Betriebssicherheit einen wesentlichen Mangel auf, kann der AG die
Abnahme verweigern.
Auch eine Vielzahl von Mängeln kann insoweit als "wesentlicher Mangel"
gewertet werden.
Muss eine Abnahme oder Messung wiederholt werden, aus Gründen, die der
AN zu vertreten hat, so trägt der AN die dem AG durch die
Objektüberwachung dadurch entstehenden Kosten.
Wiederholte Begehungen der Objektüberwachung nach Abnahme im Rahmen der
Mängelbeseitigung sind für den AN kostenpflichtig.
Einweisung von Betriebs- und Wartungspersonal. Der Auftragnehmer hat
durch seine Fachbauleiter dem Betriebs- und Wartungspersonal des AG die
Funktion der gelieferten und installierten Anlagen zu erläutern und
anhand eines besonderen Programmes die Einweisung vorzunehmen.
Das Einweisungsprogramm ist vom Auftragnehmer anzufertigen und dem
Bauherrn rechtzeitig (i. d. R. 21 Kalendertage) vor Beginn der
Einweisungszeit in geschriebener Form vorzulegen.
Die Einweisung muss gründlich durchgeführt werden, damit das Personal in
der Lage ist, selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zur
Aufrechterhaltung des Betriebes ohne fremde Hilfe durchführen zu können.
Das Einweisungsprogramm muss folgende Punkte umfassen:
- Erklärung und Unterweisung von Funktion und Bedienung
von Anlagen und Anlagenteilen
- Einweisung in zu treffende Maßnahmen bei
Störungsfällen einzelner Anlagenteile und über deren
Behebung
- Einweisung in die betriebsmäßig durchzuführenden
Wartungs- und
Kontrollmaßnahmen in allen zum Leistungsumfang
gehörenden Anlagen
- Unterweisung in die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften im
Allgemeinen und im Hinblick auf die zu betreuenden
Anlagen.
Über die durchgeführte Unterweisung, die während der
Inbetriebsetzungszeit bis zum Tage der Übergabe der Anlage zu erfolgen
hat, ist dem Auftraggeber eine Niederschrift zu liefern, die vom Nutzer
der Anlagen zu unterzeichnen ist.
In der Niederschrift sind alle Punkte der vorgenommenen Einarbeitung zu
vermerken.
Die Zeitdauer richtet sich nach den Erfordernissen.
Grundschule Heeseberg
1 Gebäudeautomationn KG 480
1
Gebäudeautomationn KG 480
Die Anlagen sind in ihrem Aufbau sowie in allen
Einzelheiten nach den anerkannten Regeln der Technik,
den zum Zeitpunkt der Baudurchführung gültigen Normen,
Richtlinien und örtlichen Vorschriften, der
Baugenehmigung sowie nach der vorliegenden funktionalen
Leistungsbeschreibung sorgfältig, fachgerecht und
funktionsfähig auszuführen.
Eventuelle Vorbehalte gegenüber der Planung sind vom AN
bis spätestens zur Vertragsunterzeichnung vorzutragen.
Nachträgliche Vorbehalte berechtigen nicht dazu,
Preiserhöhungen und Terminvorbehalte zu verlangen. Die
alleinige Haftung für die einwandfreie Ausführung und
Funktion der Anlage liegt beim AN. Außer der
Bauausführung übernimmt der AN ohne besondere Vergütung
die in allen Vertragsbedingungen beschriebenen
Ausführungsbedingungen.
Die Anlagen verstehen sich komplett betriebsfertig
erstellt, einschl. aller dazugehöriger Leistungen, die
zur Betriebsfähigkeit der Anlage erforderlich sind;
hierzu zählen auch Klein- und Befestigungsmaterialien,
sowie Bohrungen.
Die Anlagen sind in ihrem Aufbau sowie in allen
Die Fachbauleitung hat durch geeignete - qualifizierte
und erfahrene - deutschsprachige Obermonteur, der vor
Beginn der Arbeiten namentlich zu benennen ist, zu
erfolgen.
Abweichungen von der Planung und dem Auftrag sind dem
Auftraggeber und dessen Beauftragten unaufgefordert mit
Angaben evtl. Mehr- oder Minderkosten schriftlich
mitzuteilen. Dies gilt sowohl für die Planung wie für
die Ausführung. Abweichungen dürfen erst nach
Genehmigung durch den Auftraggeber ausgeführt werden.
Der AN hat sich unmittelbar nach Auftragserteilung mit
dem Auftraggeber und dessen Beauftragten in Verbindung
zu setzen, um alle Grundlagen der Montageplanung
festzulegen.
Die mit dem Auftraggeber getroffenen Festlegungen sind
vom Fachplaner in Bezug auf Durchführbarkeit und
terminlichen Ablauf zu prüfen (Architektur, Statik,
übrige Ausbaugewerke).
Den Fachplanern werden hierzu ein detaillierter
Terminplan mit den Montagezeichnungen und den
Schnittpunkten der übrigen Ausbaugewerke vom
Auftragnehmer vorgelegt.
Die Fachbauleitung hat durch geeignete - qualifizierte
Haustechnik Gebäudeautomatinsanlagen
1. Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV)
MSR Technik
Vorschriften und Richtlinien
Für die Errichtung von nachfolgend beschriebenen
MSR-Anlagen gelten folgende Vorschriften und
Richtlinien in der neuesten Fassung:
Allgemein
Es sind keine bevorzugten Produkte einzusetzen, bzw. es
bestehen keine bindenden Produktvorgaben des AG. Alle
Kabel sind wie folgt ausreichend in den
reversionisierbaren Bereichen zu kennzeichnen:
-Stromkreis/Datenpunkt
-Kabelnummer
-bzw. nach einem Kennzeichnungssystem
Alle Geräte sind durch selbstklebende Schilder mit den
Gerätebezeichnungen zu beschriften.
Sämtliche Installationspläne sind dem AG vor Baubeginn
zur Sichtung vorzulegen. Für alle Anlagen muss die
Revisionierbarkeit gegeben sein.
Sämtliche Daten der zentralen, technischen Anlagen
werden über einen ASPs erfasst, welcher im
Technikbe-reiche aufgestellt wird..
Die Gebäudeautomation (GA) beinhaltet sämtliche
Komponenten und Einrichtungen für die Mess-, Steuer-
und Regelungstechnik für die Funktion und Betrieb der
beschriebenen Anlagen.
Der ASP ist mit einem Touch Rechner in der
Schaltschranktür zwecks Bedienung ausgestattet. Ein
Leitrech-ner wird nicht installiert. Der ASP wird an
das LAN der Schule angebunden. Störmeldungen werden per
E-Mail an den Hausmeister übermittelt. Die Auswahl der
Störmeldungen und die Bearbeitung diverser E-Mail
Adressen, ist vom Hausmeister selbstständig editierbar.
Eine zukünftige Einbindung dieser Technik in ein
übergeordnetes Leitsystem zur Überwachung und
Betriebs-führung wird nicht vorgesehen.
Das Automations-System muss den Anforderungen nach
herstellerneutraler und offener Datenkommunikati-on dem
BACnet-Protokoll nach DIN ISO EN 16484-5 entsprechen.
Als Automationsstationen (AS) werden ausschließlich
frei programmierbare BACnet-Geräte eingesetzt.
Funk-tionalität und Anforderungen zur Interoperabilität
der Automationsstation müssen dem BACnet Device-Profil
B-BC (BACnet Building Controller) entsprechen. Die
Normenkonformität des angebotenen
Kommunikati-onsprotokolls BACnet nach ISO 16484-5 für
die Automationsstation mit dem Geräteprofil B-BC
(BACnet Building Controller) muss durch das Zertifikat
einer autorisierten Prüfstelle (akkreditiertes
Prüfinstitut nach DIN EN ISO/IEC 17025) nachgewiesen
werden.
Störmeldungen wie z.B. Auslösung Überspannungsschutz
aus dem Gewerk Elektro werden auf digitale
Ein-gabebaugruppen im ASP aufgeschaltet.
Die Automationsschwerpunkte enthalten die
Schaltschränke, die Elektroinstallation, das
Automationssystem, die dazugehörigen Feldgeräte, die
Dienstleistungen (Erstellung Anwendersoftware,
Erstellung Strom-laufpläne, Inbetriebnahme, 100%
Datenpunkt- und Funktionstest).
Die für die Aufschaltung und Visualisierung des
Automationsschwerpunks notwendigen Unterlagen (z.B.
MSR-Funktionsschemen, GA-Funktionslisten, EDE-File,
Grundrisspläne mit eingetragenen GA-Komponenten usw.)
werden von der Gebäudeautomation an das
Managementsystem, welches sich auf dem eingebauten
Rouch Panel Rechner befindet, übergeben. Nach
Fertigstellung der Aufschaltung und Visualisierung des
Automationsschwerpunktes wird ein gemeinsamer
Datenpunkttest von der Feld- über die Automationsebene
bis zur Managementebene durchgeführt und protokolliert.
Hierzu ist entsprechendes Personal einzuplanen. Die
erforderlichen Abstimmungen mit den verantwortlichen
Personen des AG für das Managementsystem, werden
vollumfänglich, rechtzeitig und aktenkundig
berücksichtigt. Bei der Planung und Ausführung werden
alle gültigen technischen Normen und gesetzlichen
Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung
berücksich-tigt. Der Auftragnehmer für die
Gebäudeautomation erstellt die Ausführungs- und
Montageplanung. Als Mindest-Standard werden die in der
ATV VOB C DIN 18386 Gebäudeautomation aufgeführten
Unterlagen vorausgesetzt. Während der Ausführung werden
seitens des Auftragnehmers für Gebäudeautomation
sämtliche für eine termingerechte Abwicklung von
Arbeiten notwendige Zeichnungen und Unterlagen dem AG
zur Genehmigung vorgelegt.
Technische Normen und gesetzliche Vorschriften
Bei der Planung und Ausführung werden alle gültigen
technischen Normen und gesetzlichen Vorschriften in der
aktuell gültigen Fassung berücksichtigt, insbesondere:
"DIN EN ISO 16484 Systeme der Gebäudeautomation
"VDI3814 Vorschriften und Richtlinien
"AMEV-Gebäudeautomation
HINWEIS:
Alle Vorschriften jeweils in der neuesten Fassung. Die
Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständig-keit
einer FLB.
Automationsebene (Automationseinrichtung)
Das Gebäude erhält zur Realisierung der nachfolgend
beschriebenen Steuer- und Regelungsfunktionen ein frei
programmierbares Automationssystem mit sämtlichen zur
Erfüllung dieser Funktionen erforderlichen Komponenten.
In der Automationsebene werden sämtliche Funktionen zur
Regelung und Steuerung der Anlage einschließlich
Betriebsführungs- und Optimierungsfunktionen
ausgeführt.
Das Automations-System ist als digitales System mit dem
herstellerneutralen Datenkommunikationsprotokoll BACnet
nach DIN EN 16484-5 geplant und wird entsprechend den
Forderungen der betriebstechnischen Anlagen ausgeführt.
Das System wird als Automationssystem, gemäß DIN EN
16484, mit den darin aufgeführten Grund- und
Verarbeitungsfunktionen ausgeführt und bietet eine
integrierte Gesamtlösung für die technische
Betriebsführung.
Die Automationsstation arbeitet autonom und dezentral.
Der Funktionsumfang an Steuer- und Regelfunktio-nen
umfasst die in der Informationsliste zur VDI 3814
aufgeführten grundlegenden Funktionen. Passwörter,
Software.-, Parameterfiles, Quellcodes,
Applikationsdateien, usw. müssen dem AG übergeben
werden, um spätere Änderungen selbst vornehmen zu
können.
Die Automationsstation beinhaltet alle Baugruppen und
Schnittstellen, welche für den Betrieb, den Anschluss
der Betriebsmittel und die Kommunikation mit der
Management- und Feldebene nötig sind. Die
Automationsstation ist aus standardisierten Komponenten
modular aufgebaut und erweiterbar, verfügt über eine
herstellerneutrale Kommunikation und ist für den
maximalen Ausbau vorbereitet. Die Automationsstation
(AS) verfügt über Schnittstellen zur Kommunikation mit
einer übergeordneten Systemebene sowie mit weiteren
Automationsstationen derselben (Bussystem/Netzwerk der
Automationsebene) und Geräten untergeordneter Ebenen
(Feldbus). Als physikalisches Medium ist Ethernet
TCP/IP mit einer Übertragungsrate von mindestens
10/100Mbit/s vorgesehen. Folgende
Kommunikationsschnittstellen der Automationsstation
(AS) werden ausgeführt:
"BACnet IP
"Bedieneinheit
"Programmiergerät
Zur Anbindung technischer Gewerke, Anlagen,
Medienzähler, usw. werden zusätzlich
folgende Schnittstellen bereitgestellt:
-BACnet MS/TP
-M-Bus
-Modbus RTU
-Modbus TCP
-USB
-LAN
Als Automationsstationen (AS) werden ausschließlich
frei programmierbare BACnet-Geräte eingesetzt.
Software-Automationsstation
Die gesamte für den vollständigen Betrieb der
gebäudetechnischen Anlagen erforderliche Software muss
integraler Bestandteil der Automationsstation sein. Die
Software ist so aufzubauen, dass das System optimal an
die Erfordernisse der Betriebstechnischen Anlage (BTA)
angepasst werden kann. Die Reaktionszeiten und
Regelalgorithmen werden mit der Hard- und Software
(z.B. mit Fühler-Zeitkonstanten, Laufzeiten von
Stellantrieben) so aufeinander und auf die Regelstrecke
abgestimmt, dass ein stabiles Regelverhalten innerhalb
der erforderlichen statischen Toleranzen über alle
Bereiche der Störgrößen erreicht wird. Alle
Steuerungs-, Regelungs-, Überwachungs- und
Optimierungsstrategien müssen frei definierbar sein.
Konfiguration, Applikation, Programmierung und
Parametrierung können ohne Störung des Normalbetriebs
durchgeführt werden. Das Anlagenbetriebsprogramm wird
anlagenbezogen mit einem modernen, grafischen
Programmierwerkzeug erstellt. Funktionsstörungen der
Automationsstation (z.B. Ausfall von Baugruppen,
Kommunikationsausfall, Ausfall der Peripherie,
Sicherungsüberwachungen, Programm- und Systemfehler,
Anlaufstörungen, etc.) werden als Alarm per E-Mail an
den Hausmeister und vor Ort als Sammelstörung
angezeigt. Die Speicherkapazität der Automationsstation
bezüglich System-, Grund-, Programm-, und
Anla-gensoftware für Regelung, Steuerung, Überwachung
sowie Optimierung wird so bemessen, dass für
anla-genspezifische Programmerweiterungen eine Reserve
von 20% für Regler-, Steuer- und Optimierungsbausteine
erhalten bleibt.
Die Dokumentation der Konfigurations- und
Applikationsdaten bzw. Steuer- und Regelstrategien aus
den Anwenderprogrammen liegt für spätere Verwendung als
kommentierter Ausdruck vor. Alle Wechselbezie-hungen
werden durch Diagramme und als Klartext verständlich
beschrieben.
Zugriff über definierte Rechner im LAN per IP Adresse
sind möglich. Anzeigen und Bedienung ist analog, wie
auf dem Touchpanel des ASP. Explizit können gemessene
Energiedaten gesichtet, ausgewertet und exportiert
werden.
Grundlegende Funktionen
Jede physikalische und kommunikative
Ein-/Ausgabefunktion ist grundsätzlich mit einem
Klartext, dem AKS und einer technischen Einheit (Grad
C, m3/h, %, etc.) und/oder einem Zustandstexte
(Aus/Ein, Normal, Stö-rung, etc.) in der
Automationsstation zu versehen. Der Befehl
Anlagensteuerung (Anlagenpunkt) ist ein Sys-tembefehl
der sowohl in der Management- und Bedieneinrichtung
(MBE) als auch in der Automationsstation (AS) zur
Verfügung steht. Die Automationsstation übernimmt
zusätzliche Funktionen wie Anfahr- oder Ab-fahrbetrieb.
Über die Anlagensteuerung kann die Anlage aus- bzw. in
eine der Schaltstufen geschaltet wer-den.
Definition der Alarm Priorisierung (Notification
Classes) erfolgt in Abstimmung der weiteren Planung mit
dem AG und muss vor Ausführung vom AG freigegeben
werden. Eine Anlagenstörabschaltung bewirkt das
Zwangsabschalten des Anlagenschaltbefehls. Die
Anlagenstörabschaltung wirkt verriegelnd, das heißt die
Anlage kann erst nach Beseitigung der Störung und
Entriegelung wieder eingeschaltet werden. Je Anlage im
Automationsschwerpunkt gibt es eine Sammelstöranzeige
mittels LED-Anzeige. Die quittierte Meldung er-scheint
als Dauerlicht, eine neue Störmeldung wird blinkend
angezeigt. Wird eine Meldung quittiert und eine neue
Störmeldung tritt auf, wird von der Dauerlichtschaltung
die Blinkschaltung umgeschaltet. Die Entriegelung der
Anlage nach Beseitigung von Störungen erfolgt über
einen Quittier-Taster am Schaltschrank.
Bei verschiedenen Störzuständen können sogenannte
"Meldeschauer" auftreten. Meldeschauer sind in diesem
Fall eine Häufung von Meldungen aufgrund der
eingetreten Erststörung. In der Automationsstation sind
Meldeschauer zu unterdrücken. Nach Erfassung der
Erstmeldung sind alle daraus resultierenden
Folgemeldungen zu sperren. Zur Vermeidung von
Meldeschauern ist pro Anlage eine
Folgemeldungsunterdrückung zu projektieren, die
sicherstellt, dass bei Störung, Steuerspannungsausfall
und Wartungseingriffen nur die ur-sächliche Meldung
ausgegeben und angezeigt wird.
Mit Netzausfall oder Abschaltung über Leistungsschalter
oder Steuersicherungen sind die Anlagen im All-gemeinen
nicht definiert heruntergefahren. Es können
entsprechende Meldungen anstehen. Mit Netzwiederkehr
erfolgt eine automatische Quittierung. Diese sorgt für
ein störungsfreies Anfahren der Anlagen. Über
Anlaufroutinen wird sichergestellt, dass alle Programme
quittiert werden und die Anlagen gestaffelt
(zeitversetzt) wieder anfahren. Die Parameter der
Anlagen werden in dem letzten Zustand vor
Spannungsausfall vorgehalten. In der Automationsstation
erfolgt die automatische Meldungsunterdrückung bei
Spannungsausfall oder nach Netzwiederkehr.
Grundsätzlich können sämtliche durch die DDC
angesteuerten Aktoren, Motoren und Stellglieder vom ASP
aus bedient werden. Jedem Messwert werden obere und
untere Grenzwerte zugeordnet. Bei Grenzwertverletzung
wird eine Alarmmeldung mit Klartext per E-Mail
versendet, sowie mit Farbumschlag im Anlagenbild
ausgegeben. Jeder Messwert wird auf Leitungsbruch und
Kurzschluss überwacht. Die Störung eines
Mess-wertgebers wird am Schaltschrank angezeigt (mit
Farbumschlag im Anlagenbild). Es ist möglich jedem
Messwert bei Störung einen Ersatzwert vorzugeben. Jede
Meldung kann für Wartungsarbeiten oder Störungen
deaktiviert werden und ein Ersatzwert vorgegeben
werden. Sämtliche auftretenden Störungen (außer
hardwaremäßig verriegelnde Störungen wie z.B.
Motorschutzschalter, Sicherheitsabschaltungen, etc.)
sind vor Ort quittier bar und bleiben so lange anstehen
bis eine Quittierung erfolgt. Sämtliche
Sollwertvorgaben werden auf Plausibilität überwacht,
d.h. die Sollwertvorgaben dürfen sich nur innerhalb von
vordefinierten Werten bewegen.
Bei Störung der Regelgröße (Fühlerbruch, Kurzschluss)
wird die Regelung "eingefroren" und nach dem letz-ten
gültigen Wert vor der Störung weiter geregelt. Die
Störung der Regelgröße wird am Schaltschrank
ange-zeigt. Für sämtliche Regelgrößen ist
berücksichtigt, dass bei Ausfall der Regelgröße ein
Ersatzwert vorge-geben werden kann. Die Regelgröße wird
in diesem Fall deaktiviert. Danach kann von Hand ein
Ersatzwert vorgegeben werden.
Sämtliche Regelkreise sind auf Regelabweichung zu
überwachen, d.h. die Abweichung zwischen Ist- und
Sollwert darf sich nur innerhalb eines vorgegebenen
Toleranzbandes bewegen. Die Störung der
Regelabwei-chung ist am Schaltschrank anzuzeigen. Für
sämtliche analoge und binäre Eingabefunktionen ist mit
zu berücksichtigen, dass bei einer Störung ein
Ersatzwert vorgegeben werden kann. Die Vorgabe eines
Ersatzwertes ist farblich anzuzeigen. Sämtliche
Parametrierung-Werte (Impulse, Offset- Werte usw.) von
Zählwerten müssen als variable Größe ausgeführt werden.
Wöchentliche Umschaltungen bei Mehrfach-Aggregaten
(Pumpen, Ventilatoren, Energieerzeuger, etc.) müssen
als Textvariable im Regler Bild dargestellt werden. Die
Kommunikation zwischen der Automationsebene, bzw. MBE
im Schaltschrank mit dem LAN Netz ist zu überwachen.
Dazu ist ein Watchdog vorzusehen, der die
Netzwerkverbindung überwacht. Das gleiche gilt für
sonstige Verbindungen über andere Busprotokolle. Für
sämtliche Regelgrößen sind Trends zum Nachweis der
Regelgüte in der Automationsstation anzulegen und
auszuwerten. Die Tages-, Monats- und Jahreszähler
können zurückgesetzt werden, der kumulierte Zähler ist
nicht rücksetzbar.
Feldgeräte (Sensoren, Aktoren)
Sämtliche in der beigefügten Informationslisten
aufgeführten Sensoren und Aktoren werden geliefert,
para-metriert und betriebsfertig ausgeführt. Es werden
Feldgeräte ausgeführt, die Signale ausgeben bzw.
benötigen, welche standardmäßig vom angebotenen
Automationssystem ohne zusätzliche Baugruppen,
Umsetzer, Koppelrelais, Stromversorgungseinheiten, etc.
verarbeitet bzw. angesteuert werden können. Die zu
liefernden Feldgeräte werden als betriebsfertige
Leistung, d.h. einschließlich Lieferung, Montage,
Montage- und Befestigungszubehör, beidseitigem
elektrischen Anschluss mit Kabelkennzeichnung, der
Beschriftung mit einem Resopal-Schild nach dem
Anlagenkennzeichnungssystem, der Inbetriebnahme und
Dokumentation der Einstellwerte als fertige Einheiten
incl. hydraulischer und elektrotechnischer Auslegung
und Berechnung betriebsfertig installiert.
Für Feldgeräte mit konfektionierten Anschlussleitungen
werden die benötigten Verteilerdosen einschließlich der
dazugehörigen Montage mitberücksichtigt. Alle Sensoren,
Antriebs- und Stellglieder sowie die dazugehörigen
Klemmkästen und Steckvorrichtungen werden so montiert,
dass auch im eingebauten Zustand die Prüfung und
Wartung ohne Spezialwerkzeug leicht möglich ist. Die
Zugänglichkeit zu anderen Anlagenteilen, die gewartet
werden müssen, darf dadurch nicht beeinträchtigt
werden. Die Kennzeichnung der Aktoren und Sensoren
erfolgt durch Resopal-Schilder. Die Bezeichnung erfolgt
nach Abstimmung mit dem AG. Für die Feldgeräte, die in
Zwischendecken montiert sind, wird eine zusätzliche
Beschriftung außerhalb der Zwischendecke, etc.
angebracht. Bei "intelligenten" Feldgeräten, d.h.
Feldgeräte die vor Ort über eine Bediensoftware oder
ein Bediendisplay vor Ort parametriert werden müssen,
ist die Parametrierung, die dazugehörige Dokumentation
und Datensicherung der Einstellwerte mit zu
berücksichtigen. Die Dokumentation und Datensicherung
der Einstellwerte werden dem Auftraggeber in Papierform
und auf Datenträger überge-ben.
Dienstleistungen Automationssystem
In der Realisierungs-/Ausführungsphase ist der
Auftragnehmer für die Gebäudeautomation für eine
vollstän-dige, betriebsfertige Gesamtleistung seines
Lieferumfangs verantwortlich. In den Dienstleistungen
sind alle Leistungen enthalten, die erforderlich sind,
um eine optimale Durchführung des Bauvorhabens und
Betriebsweise, der im Lieferumfang enthalten Hard- und
Software zu gewährleisten. Es ist eine intensive und
mehrfache Koordination hinsichtlich der Schnittstellen
erforderlich. Die Entwurfs- Ausführungs- und
Montageplanung werden durch den Auftragnehmer für die
Gebäudeautomation erstellt. Als Mindest-Standard werden
die in der ATV VOB C DIN 18386 aufgeführten Unterlagen
und Dienstleistungen vorausgesetzt.
Dazu gehören mindestens:
-Koordination mit allen am Projekt beteiligten
Auftragnehmern und der Bauleitung
-Übersichtspläne mit Eintragung der
Automationsschwerpunkte, Feldgeräte
-Erstellung der MSR-Schemen und GA-Funktionslisten
-Erstellung der Stromlaufpläne
-Auslegung der Sensoren und Stellgeräte (Stellglieder,
Antrieb) entsprechend der Leis-
tungsdaten
-Erstellung der Verbraucherlisten & Messstellen
-Erstellung einer allgemein verständlichen und
detaillierten verbalen Funktions- und
-Ablaufbeschreibung mit Vorschlägen für sämtliche
Sollwerte und Parameter
-Projektierung und Konfigurierung der
Automationseinrichtungen
-Erstellung und Eingabe der kompletten
Nutzeradressierung (AKS) für alle
-physikalischen, gemeinsamen und virtuellen Datenpunkte
-Programmerstellung und Laden des Programms,
einschließlich Eingabe von Adres-
sen, Kennlinien, Messbereichen, Einheiten,
Programmteilen, Programmen und Para-
metern, Merker und Verknüpfungen
-Überprüfung der Feldgeräte auf ordnungsgemäßen Einbau
-Inbetriebnahme und Einstellung von Messgeräten (Druck,
Temperatur, Durchfluss,
Volumenstrom usw.) durch Fachpersonal, gegebenenfalls
durch den Messgeräte-
Hersteller
-Funktionstest bis zum Aktor/Sensor mit Ausdruck des
Testprotokolls und
-Unterschrift des Prüfenden
-Funktionstest der Gesamtanlage bis zum störungsfreien
Betrieb, Übergabe von binä-
ren Zuständen (phys. und errechnete), Messwerten,
Zählwerten an Bediengeräte.
-Funktionsprüfung und Einstellung aller Messwertgeber,
Zähler, Überwachungsgeräte,
Stellantriebe und sonstiger analoger und binärer Geber
-100% Datenpunkttest von der Feld- über die
Automationsebene mit Protokollausdruck
-Einstellen der Messkurven, Vergleich der örtlich
erfassten Messwerte mit den ange-
zeigten Werten
-Prüfung der Netzwerkverbindung zwischen der
Automationsstation
und dem angebundenen LAN.
-Prüfen der anlagenspezifischen Steuer-Logik und
Ablaufketten wie z.B. Anfahr- und
Abfahrschaltungen, die Überprüfung und Korrektur
gebäudespezifischer Parameter, Regel- und
Optimierungsprogramme, etc.
-Optimale Einstellung der Regelparameter zur Erreichung
eines stabilen Regelbetrie-
bes unter verschiedenen Lastbedingungen
-Inbetriebnahme des Automationssystems, beinhaltend
alle erforderlichen Leistungen
wie z. B. Überprüfung aller eingestellten Parameter,
stabile Einregulierung und Optimierung aller
Regelkreise mit Anpassung an das Gebäude- und
Anlagenverhalten zur funktionalen und energetischen
Optimierung des Anlagenbetriebs
-Abarbeitung der Inbetriebnahme-Checkliste
-100 % Funktionstest aller Steuer- und Regelfunktionen
inklusive der MBE-Funktionen
mit Erstellung eines Datenpunkt-Prüfprotokolls mit
Datum/Unterschrift des AN
Schaltschränke
Aufbau des Automationsschwerpunkts mit örtliche
Bedienstation in Form eines Touch-Panel-PCs in der
Schaltschrankfront. Sammelstöranzeige und
Entriegelungstaster am Schaltschrank. Die Schaltanlagen
sind kurzschlussfest auszuführen.
Alle beschriebenen Betriebsmittel verstehen sich
einschl. dem für funktionsfähigen und fehlerfreien
Dauerbetrieb erforderlichen Zubehör. Sie sind nach
energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen.
Für gleiche Betriebsmittel ist aus Gründen der
Übersichtlichkeit und der Ersatzteilhaltung nur ein
Fabrikat und einheitliche Typen einzusetzen. Alle zu
liefernden elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen
sind funkentstört laut aktuell gültiger Norm. Alle
verwendeten Geräte, Kabel und Leitungen entsprechen den
gültigen VDE-Vorschriften und besitzen das
VDE-Prüfzeichen. Der Anlagenlieferant ist
verantwortlich für die CE-Kennzeichnung und
EMV-Konformität der gesamten Anlage.
Die Schaltschränke sind aus Stahl auszuführen, die
Kabeleinführung erfolgt von unten. Die Türinnenseite im
Einspeisefeld ist mit einer Blechtasche zur Aufnahme
sämtlicher elektrotechnischer Unterlagen auszuführen,
das Automationsfeld ist mit einem Ablagepult (für den
Schaltplan und einen Laptop) zu versehen. Jedes
Schaltschrankfeld ist bezüglich seiner Aufstellung und
der eingebauten Anlagen mit einem Beschriftungs-schild
zu versehen. Für jedes Feld ist ein separates Schild
anzufertigen. Die Befestigung der Schilder erfolgt oben
an jedem Feld mit Schrauben. Alle Schrankteile und
Schrankfelder sind in Form, Farbe und Abmes-sungen
aufeinander abgestimmt. Jeder Schrank bzw.
Schrankkombination erhält eine Schuko-Steckdose und
eine über Endlagen gesteuerte Schaltschrankleuchte.
Leistungs- und DDC-Felder werden durch eine Trennwand
getrennt. In den Feldern der Automationsstation wird
eine doppelte Netzwerkanschlussdose vorgesehen.
Der Schaltschrank wird so ausgeführt, dass sämtliche
Geräte sowie die Steuerung bei den zu erwartenden
Umgebungstemperaturen in Dauerbetrieb voll
funktionsfähig bleiben. Für jeden Schaltschrank wird
eine Wärmelastberechnung erstellt. Falls notwendig, ist
eine Schaltschranklüftung, geschaltet über ein
einstellba-res Thermostat mit vorgesehen. Der
Schaltschrank ist mit EMV-Systemzubehör
(Kontaktierungsclips, Bo-denbleche, Flachband-Erder für
Türen, etc.) auszurüsten. Klimatisierungsöffnungen
(Schaltschranklüfter, Ausström-Gitter, etc.) sind mit
HF-Filtern zu versehen. Es wird ein Leistungsschalter
im Einspeisefeld ausge-führt, der von außen bedienbar
ist. Für die Anzeige der einzelnen Phasen L1, L2 und L3
werden Phasenkon-trollleuchten (LED-Leuchten) in der
Schaltschranktür angezeigt. Die
Schaltschrankeinspeisung wird mit einem
Phasenüberwachungsrelais überwacht. Die Auslösung ist
auf eine digitale Eingabebaugruppe der
Automationseinrichtung aufzuschalten.
Die Stromverteilung erfolgt über fabrikfertige
Sammelschienensysteme mit systemgebundenem Zubehör, wie
z.B. Systemadaptern für Reitersicherungen und
NH-Sicherungs-Lasttrennschalter. Sammelschienensys-teme
werden mit systemgebundenen Anschlussadaptern,
Abdeckungen und Schienenabdeckprofilen
berüh-rungssicher ausgeführt. Das Sammelschienensystem
wird mit min. 30%- Reserve, bezogen auf die zulässige
Strombelastbarkeit ausgelegt. Die Verbindungen zwischen
Hauptschalter (Leistungsschalter) und
Sammel-schienensystem wird über lamellierte
Kupferschienen, mit systemgebundenen Anschlussadaptern
hergestellt. Der Überlast- und Kurzschlussschutz wird
schmelzsicherungslos ausgeführt. Hierbei wird
selektives Ausschaltverhalten gewährleistet. Die vom
Gerätehersteller vorgeschriebene
Kurzschlussstrombegrenzung wird beachtet,
vorgeschaltete Schutzorgane werden funktions- und
leistungsbezogen gruppenweise zusam-mengefasst. Die
Selektivität der Schutzeinrichtungen (Sicherungen,
Leitungsschutzschalter, Leistungsschalter) zueinander
wird in zu erstellenden Dokumenten nachgewiesen.
Motorschutzschalter besitzen je Außenleiter einen
thermischen und magnetischen Auslöser.
Leistungsschalter, Motorschutzschalter und
Sicherungsautomaten werden mit potentialfreien
Meldekontakten für Stellungs- und/oder
Auslösungsmeldung versehen, ausgenommen für
Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise. Über die
Hilfskontakte wird eine Sammelstörmeldung gebildet und
auf eine digitale Eingabebaugruppe aufgeschaltet.
Steuertransformatoren und elektronische
Schaltnetzgeräte sind gegen Überlast und Kurzschluss
geschützt. Der Motorschutz wird über
Kaltleiterauslösegerät, Thermokontakt oder
Leistungsschalter ausgeführt, der Kurzschlussschutz
bedarfsweise über Leitungsschutzschalter oder
thermisch/magnetische Leistungsschalter jeweils mit
Hilfsschalter und Aufschaltung auf digitale
Eingabebaugruppen der Steuerung.
Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen werden
grundsätzlich über Steuertransformatoren und
Leistungsauslegung gemäß dem Umfang für Steuerung und
Regelung zuzüglich 30 % Reserve, versorgt. Die primär-
und sekundärseitige Absicherung pro Steuertransformator
erfolgt über Sicherung und 3-polige Schutzschalter,
eigenfest mit thermischen und magnetischen Auslösern
entsprechend Nennstrom. Die primärseitige Absicherung
muss nach einem Spannungsausfall dem
Wiedereinschaltstrom standhalten. Die Hilfsschalter der
Primär- und Sekundärseite werden zur Meldung
<AUSGELÖST> geschleift. Sicherungsautomaten werden
grundsätzlich mit Meldekontakt zur Meldung
<AUSGELÖST>ausgerüstet. Die <Ausgelöst-Meldung> der
Steuerspannungen wird auf eine digitale
Eingabebaugruppe der Automationseinrichtung
aufgeschaltet.
Für die Erzeugung von Gleichspannung 24V DC innerhalb
einer Steuerung werden elektronisch geregelte
Schaltnetzgeräte (3-phasig für Drehstromanschluss,
Nennstrom mind. 10A) eingesetzt. Das Schaltnetzteil
wird mit einer Leistungsreserve von 20% ausgeführt. Die
primär- und sekundärseitige Absicherung je
Schaltnetzgerät erfolgt über Sicherung und 3-polige
Schutzschalter, eigenfest mit thermischen und
magnetischen Auslösern entsprechend Nennstrom. Für die
Absicherung der Baugruppen der Automationseinrichtung
sind Sicherungsautomaten mit Hilfskontakt einzubauen.
Die Hilfsschalter der Primär- und Sekundärseite werden
zur Meldung <AUSGELÖST> geschleift.
Sind mehrere Anlagen in einem gemeinsamen Schaltschrank
zusammengefasst, so ist jeder Anlage mindestens ein
eigener Sicherungsautomat für jede Spannungsart
zuzuordnen. Genormte Serienbetriebsmittel dürfen nicht
verändert werden. Die verwendeten elektrischen
Betriebsmittel dürfen nur Markenfabrikate sein und
müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Für
gleichartige Bauteile wie Schütze, Schalter,
Sicherheits-Relais, Messumformer, Regler, Anzeige- und
Meldegeräte ist das gleiche Fabrikat und bei gleichen
Nennda-ten der gleiche Typ vorzusehen. Alle Befehls-,
Steuer- und Meldegeräte müssen im eingebauten Zustand
mindestens der Schutzart IP 43 entsprechen. Alle
elektrischen Geräte werden gemäß den im Schaltplan
festgelegten Kurzzeichen gekennzeichnet. Die
Beschriftungen werden maschinell in deutscher Sprache
ausgeführt (keine Handschrift). Die Kennzeichnung wird
dauerhaft, wasser- und wischfest, gut lesbar so
ange-bracht, dass sie bei fertig aufgestellter
Einrichtung sichtbar ist. Die Kennzeichnungsschilder
werden direkt an den Betriebsmitteln selbst und auf der
Montageplatte angebracht und dürfen beim Wechsel dieser
Geräte weder verdeckt werden noch verloren gehen. Alle
Geräte außerhalb von Einbauräumen werden mit
Kennzeichnungsschildern in gravierter Ausführung
gekennzeichnet. Diese Schilder dürfen nicht durch
Kleben befestigt werden. Für die Kennzeichnung werden
weiße bzw. helle Resopal-Schilder mit schwarzer Schrift
zu verwendet. Die Mindestschrifthöhe beträgt 5 mm. Bei
größerem Leseabstand ist die Schrifthöhe entspre-chend
größer. Der Abstand von der Kabeldurchführung im
Schaltschrank zur darüberliegenden Klemmleiste beträgt
mindestens 150 mm.
Unterhalb der Klemmleiste ist ein Kabelkanal
installiert. Die Einführung von Kabeln in den
Schaltschrank entspricht der Schutzart des Schrankes
und bewirkt auch eine Zugentlastung. Sämtliche
Reserveadern müssen auf Klemmen aufgelegt werden. An
jede Reihenklemme wird maximal 1 Leiter pro Klemmstelle
angeschlossen. Lose Klemmen werden nicht verwendet.
Alle Verbindungen werden geklemmt ausgeführt.
Querverbindungen zwischen nebeneinanderliegenden
Klemmen sind nur über Verbindungsstege hergestellt
(keine Drahtbrücken). Unterschiedliche Potentiale und
Steuersignale sind auf getrennten Klemmleisten
aufzulegen. Zwischen den Klemmleistenblöcken ist eine
Platzreserve von mind. 10% eingehalten. Beidseitig der
Klemmenreihen werden Verdrahtungskanäle montiert.
Zwischen den Verdrahtungskanälen ist ausreichend Platz
vorgehalten, um ein defektes Gerät oder Klemmen
auszutauschen. In Schaltschränken wird 20% der
Monta-gefläche als Reserve freigehalten, wobei dieser
Platz nicht als Ganzes, sondern für den nachträglichen
Ein-bau von Klemmen, Schaltgeräten und Komponenten
aufgeteilt ist. Die Geräte werden übersichtlich
eingebaut. Die Anordnung der Bauteile (z. B. Taster,
Schalter, Signalleuchten, Messgeräte) auf der
Bedienungsseite des Schaltschrankes lässt die
Zusammengehörigkeit leicht erkennen.
Nach Spannungseinbrüchen, Spannungswischern, nach
Ausfall der Gesamtspannung bzw. auch nach Ausfall einer
Einzelphase wird ein automatischer, stufenweiser
Wiederanlauf aller Anlagen gewährleistet und das
unterbrochene Programm ordnungsgemäß wiederaufgenommen.
Der automatische Wiederanlauf von mehreren Anlagen wird
zeitversetzt realisiert. Sicherheitsrelevante
Steuerungen (z. B. Frostschutzwächter, Rauch-melder,
Abschaltung über Brandmeldeanlage, Auslösung
Sicherheitstemperaturwächter) werden grundsätzlich in
Sicherheitsrelais-Technik realisiert und so in die
Sicherheitskette eingebunden, dass die Funktionen in
jedem Betriebszustand gewährleistet werden. Die
Beschriftung der Bedienungselemente, Instrumente,
Mess-stellenumschalter wird mit dem AG abgestimmt. Die
Bedienungs- und Anzeigegeräte sind in
bedienungsgünstiger Höhe montiert. Alle Bedien-Elemente
sind in Form und Größe so beschaffen, dass sie ohne
besondere Hilfsmittel bedienbar sind.
Es werden Mehrschichtkunststoff- oder Metallschilder
verwendet. Es sind bei beweglichen
Konstruktionselementen flexible Verbindungen zum festen
Konstruktionsteil vorgesehen. Die Verdrahtung zwischen
Schrank und Tür ist flexibel. Der Einbau der
Automationsstation mit den zugehörigen E/A-Baugruppen
er-folgt im Steuer (DDC)-Feld auf der Montageplatte des
Schaltschrankes. Sämtliche E-/A-Signale für die
Automationsstationen in den Leistungs-/Steuer- und
DDC-Feldern werden über Trennklemmen mit Prüfbuchsen
auf die E/A-Baugruppen geführt. Die Bedieneinheit der
Automationsstation wird in die Schaltschranktür
eingebaut.
Der Auftragnehmer für Gebäudeautomation ist für die
Lieferung des fehlerfreien Projektes auf Datenträger
(CAD Schalt- und Schemapläne und alle Pläne im
PDF-Format) verantwortlich. Die Schaltungsunterlagen
sind mit einer einheitlichen
Betriebsmittelkennzeichnung zu versehen. Alle
Bezeichnungen im Schaltplan stimmen mit denen im
Schaltschrank überein. Es erfolgt eine Prüfung aller
Schutzmaßnahmen. Die Prüfung muss durch die
erforderlichen Prüfprotokolle und einen Übergabebericht
nachgewiesen werden. Vor der Inbetriebnahme einer
elektrischen Anlage ist diese vom Errichter eine
Wirkprinzipprüfung durchzuführen.
Im Einzelnen sind nach den aktuellen Regeln der Technik
folgende Prüfungen durchzuführen:
"Prüfung der Schutzmaßnahmen im TNS-Netz
"Prüfung der Wirksamkeit des Potentialausgleichs
"Messung des Isolationswiderstandes
"Messung des Fehlerstroms, der Fehlerspannung und der
Berührungsspannung
"Messung der Schleifenimpedanz
"Messung des Erdungswiderstandes
"Prüfung und Einstellung von Überstromauslösern
"Erprobung zur Feststellung der Funktion von Schutz-
und Sicherheitseinrichtung
Folgende Funktionsprüfungen, entsprechend den
technischen Vorschriften und den betrieblichen
Erfordernissen, müssen zur Inbetriebnahme durchgeführt
werden:
"Prüfung aller im Schaltschrank enthaltenen und
angeschlossenen elektrischen
Betriebsmittel auf korrekte Ausführung des elektrischen
Anschlusses
"Prüfen aller Klemmstellen auf festen Sitz
"korrekte Einstellung aller Motorschutzrelais nach
Angaben der Hersteller
"Überprüfung aller Schalt- und Sicherheitsfunktionen
"Überprüfung und ggf. Korrektur des Drehfeldes für alle
anzuschließenden Drehstromverbraucher
"Isolationsprüfung
"Spannungsprüfung
"Prüfung der FI-Schutzeinrichtung
"Messung und Dokumentation der Ist-Ströme und der
Drehrichtungen von Pumpen, Ventilatoren und
Stellantrieben
"Überprüfung der Feldgeräte auf ordnungsgemäßen Einbau
"Funktionsprüfung aller Regel-, Schalt- und
Meldefunktionen, insbesondere der hardwaremäßig
aus-geführten Sicherheits- und Verriegelungsfunktionen
"Erstellen eines Inbetriebnahme-Berichtes, in dem die
Ausführung der Schaltanlage entsprechend den geltenden
Vorschriften,
Es sind ein Übergabeprotokoll und Prüfbericht zu
erstellen.
Der Betreiber wird vom Auftragnehmer in die Bedienung
der GA-Anlage sowie in das Störungsmanagement
eingewiesen
Gewerkespezifische Anlagenbeschreibung
KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Es werden keine Informationen an den ASP übergeben.
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
Die Wärmeerzeugung erfolgt mit Hilfe von Wärmepumpen,
welche in Kaskade geschaltet sind. Die Regelung erfolgt
weitestgehend über das Gewerk Wärmeversorgungsanlagen.
Dies geschieht über eine entsprechende,
zentrale Steuerung.
Via geeigneten Bus werden Betriebs-, Steuer- und
Statusmeldungen von den Wärmepumpen an die GA
übertragen und als Bild dargestellt. Störmeldungen der
notwendigen Rohrbegleitheizungen werden aufgenommen.
Fünf Wärmemengenzähler werden mit einem geeigneten Bus
(z.B. M-Bus) aufgeschaltet und für auswertungszwecke
geloggt. Eine Sammelstörmeldung von der Nachspeisung
der Heizung wird per potentialfreien Kontakt
angebunden.
Die Pufferspeicher werden mit Tauchhülsen zuzüglich der
passenden Temperatursensoren ausgestattet.Das Gebäude
wird mit zwei Frischwasserstationen ausgestattet. Die
entsprechenden Störmeldungen werden angezeigt.
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
Die Regelungen der Lüftungsanlagen (RLT Schule, RLT
Sporthalle, RLT Küche) werden durch das Gewerk
Raumlufttechnische Anlagen realisiert und per BUS an
die GA angebunden. Stör- und Betriebsmeldungen werden
an die GA übergeben.
Die RLT Anlage der Küche besitzt zusätzlich einen
Stufenschalter für einen Ventilator.
KG 440 Elektrische Anlagen
Von der Sicherheitsbeleuchtung werden Störmeldung,
Probebetriebsmeldung und Betriebsmeldung
mittels der GA via potentialfreie Kontakte erfasst.
Für die Energiezählung werden Zähler per Bus an die GA
angebunden.
Weiter werden Stör- und Betriebsmeldungen der
Elektrotechnik, wie Verteiler und Überspannungen an die
Gebäudeautomation übergeben. Dies geschieht per
potentialfreie Kontakte.
Zur Stromerzeugung kommt eine Photovoltaik (PV) Anlagen
zum Einsatz. Übergabe von Betriebsparameter via
geeignetem Bussystem an die GA werden umgesetzt.
KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und
informationstechnische Anlagen
Von der Brandmeldeanlage werden Meldungen, wie Betrieb,
Störung, und Brandalarm an die GA übergeben.
Es wird eine WC Notrufanlage verbaut, von der eine
Störmeldung aufgeschaltet wird.
Vom DV Schrank wird eine Störmeldung übergeben.
Von der ELA wird eine Stör- und Betriebsmeldung
angezeigt.
Alle Meldungen werden per potentialfreie Kontakte
realisiert.
KG 460 Förderanlagen
Die Steuerung der Aufzüge wird durch das Gewerk
Förderanlagen realisiert. Störmeldungen, Betrieb und
Notrufe werden via potentialfreie Kontakte an die GA
übergeben.
Vom Rollstuhllift wird eine Störmeldungen der GA
aufgeschaltet. Dies geschieht ebenfalls per
potentialfreie Kontakt.
KG 470 Nutzungsspezifische- und verfahrenstechnische
Anlagen
Es gibt keine Anbindung an die GA.
KG 480 Gebäudeautomation
Allgemein
Als Bedienerschnittstelle ist für den ASP ein
Touchpanel PC in der Schaltschranktür mit
Anlagenbildern und einstellbaren Sollwerten zu
realisieren.
Die Bedienung ist mit Passwörtern zu schützen.
Als Schaltschrank ist ein Stahlblechschrank vorzusehen.
U. a. ist der Schaltschrank mit einem Hauptschalter,
Phasenkontrollleuchten, Beleuchtung, einer Steckdose
sowie einem Schutz zur Vermeidung von
Überspannungsschäden auszurüsten.
Anlagenvisualisierung
Die Anlagenvisualisierung wird auf dem Touch PC, der
ebenfalls als Leitrechner fungiert, dargestellt.
Die Anlagensteuerung / Regelung soll mit einer freien
und offenen programmierbaren Steuerung realisiert
werden.
Für eine zukünftige Aufschaltung auf eine übergeordnete
Leittechnik sollen alle Daten via BACnet zur Verfügung
gestellt werden.
Sämtliche Datenpunkte sollen im Bedarfsfall einzeln
aufgezeichnet und der grafische Verlauf dargestellt
werden können. Das Aufzeichnungsintervall (die
Abtastrate) soll dabei frei einstellbar sein.
Die darzustellenden Visualisierungen / Anlagenbilder
sollen die in der Funktionsliste beschriebenen
Funktio-nen und Datenpunkte aufweisen.
Für sämtliche Anlagensteuerungen / Regelungen und
(Antriebssteuerungen, Frequenzumrichter etc.), sind die
aktuellen Programmdateien und Parameterlisten zu
übergeben. Dies gilt auch für sämtliche Software von
Visualisierungs- und Bedieneinrichtungen inklusive der
dafür erforderlichen Betriebssystemsoftware. Die
Dateien sind dem AG in elektronischer Form (CD für
Archivierung) und auf einem (USB-Stick zum Verbleib an
der entsprechenden Anlage) zu übergeben. Erforderliche
Zertifikate und Lizenzdokumente sind dem AG in
Papierform und in elektronischer Form (CD) zu
übergeben.
Benutzerrechte, Abstufungen Automatisierungsebene
Das System verfügt über eine Rechteverwaltung, welches
dem Administrator folgendes ermöglicht:
Anlegen von Nutzergruppen (Admin, Bediener, Gast,)
Einrichten von spezifischen Rechten je Nutzergruppe:
"Rechte für einzelne Softwaremodule
"Rechte auf Sichtbarkeit von Datenpunkten und Elementen
"Rechte auf Editierbarkeit von Datenpunkten und
Elementen
"Rechte auf Editierbarkeit von Meldungen nach extern
per E-Mail
"Rechte auf Editierbarkeit von E-Mailadressen für
Meldungen nach extern
Energiedatenerfassung
Für Auswertungszwecke werden die Daten aller
Energiedaten gespeichert. Die Auswertung geschieht mit
Hilfe der Software auf dem Touch Panel PC.
Haustechnik Gebäudeautomatinsanlagen
1.1 Automationssysteme
1.1
Automationssysteme
1.2 Schaltschränke - ASP
1.2
Schaltschränke - ASP
1.3 Feldgeräte
1.3
Feldgeräte
1.4 Kabel und Leitungsinstallation,
Installationssysteme
1.4
Kabel und Leitungsinstallation,
Installationssysteme
1.5 Gebäudeautomation, sonstiges
1.5
Gebäudeautomation, sonstiges