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BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG
Grundschule Heeseberg
1. Allgemeine Beschreibung
Die Samtgemeinde Heeseberg plant die Sanierung und Erweiterung der Grundschule sowie den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle am Grundschulstandort Heeseberg in Jerxheim.
Der Schulneubau ist als Erweiterung der bestehenden Bestandsgrundschule geplant. Der bereits sanierte Bestandsbaukorper wird neu strukturiert und minimal umgebaut. Die Sporthalle wird sowohl schulisch, sowie fur den Vereinssport, genutzt.
Gebaudekennzahlen
- NRF 2.944 m2
- BGF 3.670 m2
- BRI 20.368 m3
Schulgebäude
Länge ca. 30,89m
Breite ca. 28,21m
Höhe ca. 8,25m
Sporthalle:
Länge ca. 46,30m
Breite ca. 22,90m
Höhe ca. 9,26m
2. Lage der Baustelle
Das Bauvorhaben "Neubau und Sanierung der Grundschule Heeseberg" befindet sich in der
Schulstrase 6
38381 Jerxheim
Bauherr ist die Samtgemeinde Heeseberg. Die Schulstrasse ist die Hauptzufahrt auf das Gelande und von hier aus erfolgt auch die Baustellenzufahrt. Die Schulstrasse und entsprechend die Zufahrt ist eine Feuerwehrzufahrt und muss immer freigehalten werden.
3. Angaben zur Ausführung
Der Neubau der Sporthalle und des Schultracktes soll in Holz-/Hybrid- Bauweise erstellt werden. Die Neubaumassnahme greift im geringen Teilen auch in das verbleibende Schulgebaude ein im Bereich des Anschlusses Neubau an Altbau.
Die Baumassnahme umfasst den Abbruch, den kompleten Neubau mit diversen Anschlussarbeiten zum Bestand sowie dem kompletten Innenausbau inkl. aller haustechnischen Anlagenteile als gebrauchsfertiges Gebaude.
Die Gründung erfolgt als frostfreie (min. 1,00 m unter GOK) Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten.
Das Tragwerk des Neubaus wird durch Stützen, Unterzügen und Decken in massiver Holzbauweise und Wänden aus Stahlbeton gebildet.
Die Fassade wird größtenteils als Pfosten-Riegel-Konstruktion hergestellt.
Die Dachflächen beinhalten einen Gründachaufbau mit PV-Anlagen.
Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt durch eine Stahlaußentreppe im Außenbereich, interne Treppen und durch einen Fahrstuhl im Schulanbau (Bereich A). Darüber hinaus sind direkte Ausgänge ins Freie im Erdgeschoss sowie ein umlaufender Laubengang (Bereich A) im 1.OG als Rettungswege vorgesehen.
BAUBESCHREIBUNG
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV )
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der GPHI. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt GPHI nicht an, auch dann nicht, wenn GPHI nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie finden daher keine Anwendung, es sei denn, GPHI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) sowie die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung, wobei vorrangig die nachfolgenden Regelungen Anwendung finden.
Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel.
1. Gesetze und Verordnungen
Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO- Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richt- linien der Gemeinde - Unfall - Versicherer.
Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen / BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung.
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Alle in den nachfolgenden Vorbemerkungen der Einzelwerke beschriebenen Leistungen werden ergänzend bzw. abweichend zur VOB vereinbart und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2. Baustelleneinrichtung (BE)
Durch den Auftraggeber wird ein Sanitär - und Toilettencontainer im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Dieser wird für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Lagerflächen für die eigene BE des AN und ggf. erforderliche Lagerfläche für Material stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung (Absprache mit BL des Auftraggebers erforderlich).
3.1 Parken auf der Baustelle
Wahrend der Baumaßnahme werden keine anderen Baufirmen oder private Fahrzeuge auf das Baufeld fahren. Der AN hat sich hier komplett selbst zu organisieren. Die Zufahrtstrassen zur Baustelle von der Schulstraße dient als Feuerwehrzufahrt und darf niemals komplett zugeparkt und zugestellt werden. Die Durchfahrt und die interne Wegeführung sind in Absprache mit dem AG vorab festzulegen.
3.2 Schulhof/Kinder
Die Baumassnahme läuft parallel zu dem Schulbetrieb im Bestandsgebäude. Der Schulhof bleibt bis zu den abgesperrten Bereichen der Baustelle als Schul-/Pausenhof in seiner Funktion erhalten. Von daher ist ganz besonders auf den Verschluss und die Abgrenzung der Baustelle zu diesem sensiblen Bereich zu achten besonders bei Baustellenverkehr, LKW- Anlieferungen etc.
4 Angaben zur Ausführung
4.1 Allgemein
Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten Qualität,Herstellung und Montage, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders beschrieben.
4.2 Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen
Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit.
4.3 Bauseits gestellte Hebegeräte und Gerüste
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
4.4 Personaleinsatz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt.
Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen.
Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die Baustellenordnung zu unterschreiben.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist seitens des Auftragnehmers vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
4.5 Arbeitssicherheit
Der AN hat im Rahmen seiner Leistungserbringung dafür Sorge zu tragen, dass Unfälle, Beinaheunfälle oder unsichere Situationen vermieden werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe sein betriebliches Sicherheitsmodell (sofern es GPHI noch nicht vorliegt) darzulegen, aus welchem ersichtlich ist, wie die unfallfreie Abwicklung des Leistungsumfangs geplant ist. Bei der Baustelle handelt es sich um eine Baustelle, bei der die Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung erforderlich ist.
Alle für den AN tätigen fremdsprachigen Personen müssen besonders sorgfältig eingewiesen und beaufsichtigt werden. Für eine einwandfreie Verständigung mit Ihnen hat der AN zu sorgen. Darüber hinaus wird mindestens ein deutschsprachiger Vertreter der Bauleitung (z.B. Polier) auf der Baustelle gefordert.
Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, wennn dieser dem nicht nachkommt.
Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen.
4.6 Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare Materialreste sind gemäß den aktuellen Bestimmungen zu entsorgen
4.7 Ausführung von Leistungen zum Nachweis
Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der preislichen Prüfung.
4.8 Behinderungsanzeige
Bei Behinderung der Ausführung (§ 6 Nr. 1 VOB/B) hat der AN mit der schriftlichen Behinderungsanzeige eine Schadensprognose, zumindest aufgeschlüsselt nach Kostenart, wenn möglich auch nach Kostengröße, abzugeben.
4.9 Verzug
Droht der AN mit der Einhaltung von Ausführungsfristen in Verzug zu geraten, werden alle Abhilfemaßnahmen wie z. B. Mehrschichtbetrieb o. ä., die zur Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlich werden, nicht vergütet.
4.10 Sonderbauweisen
Es ist dem AN freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst entsprechen. Änderungsvorschläge des ANs insbesondere, wenn diese zu einer wirtschaftlicheren Ausführung oder Beschleunigung der Bauzeit führen können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe beigefügt werden.
4.11 Anlieferung / Lagerung von Material
Falls Materialien bauseits angeliefert werden, hat sie der AN kostenfrei für den AG abzuladen und zwischenzulagern. Mit dem Beginn des Abladens gehen sie in die Obhut des AN über. Der AG kann die Beibringung eines Nachweises über den Verbleib der Materialien verlangen.
4.12 Unklarheiten im LV
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat er die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon in anderer Form gegeben hat.
4.13 Massenmehrungen
Sind wesentliche Massenmehrungen mit Auswirkungen auf den vereinbarten Termin erkennbar, so hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5. Aufschlüsselung Einheitspreise
Im Auftragsfalle müssen die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise falls nicht im Angebot ausgeführt auf Verlangen des AG nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt werden.
6. Kalkulationsunterlagen
Der AG behält sich vor, bei Auftragserteilung die Hinterlegung der Kalkulation des AN in geschlossenem Umschlag zu verlangen. Ebenso behält sich der AG vor, die Kalkulationsunterlagen für Nachtragsangebote zu verlangen.
7. Preisbildung
Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben. Die Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und Materialpreissteigerungen. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
8. Nachtragsangebote
Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Kalkulationsnachweise sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigen- mächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftrag- nehmer hat sie auf Verlangen unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine Kosten.
Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nichterfolgt, so gelten die vom Auftraggeber später bekannt- gegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 10 Werktagen widerspricht.
9. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach zeichnerischen Unterlagen und örtlichen Aufmaßen gemäß VOB / C so weit in den speziellen Vorbemerkungen der Gewerke nichts Abweichendes beschrieben ist.
10. Mengen Abschlagsrechnungen
Mengenangaben des AN in Abschlagsrechnungen werden den Zahlungen hierauf nur als Schätzungen zugrunde gelegt. Verbindlich sind allein die Mengen, die der AG aufgrund der Abrechnung anerkennt.
11. Mengenvordersätze
Die im LV angegebenen Mengenvordersätze beinhalten die Gesamtmengen der zu erbringenden Leistung nach Fertigstellung aller Arbeiten. In Abhängigkeit vom Baufortschritt müssen auch kleinere Einzelmengen eingebaut oder geliefert werden. Der AN hat auch bei der Erbringung von kleinen Teilmengen nicht den Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Mindermengen, gesonderte Transportzuschläge, -kosten o. ä.
12. Benutzung vor der Abnahme
Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als Leistungsfeststellung kontrolliert und protokolliert und stellen keine Abnahme im Sinne der VOB / B § 12 dar . Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt.
13. Gerüste und Hebezeuge
Sämtliche Gerüste und Hebezeuge, die für die vollständige Erbringung der Leistung erforderlich werden, sind, abweichend zur VOB, in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden übernimmt GPHI in keinem Fall die Haftung.
14. Schlechtwetter-Regelung
Alle Arbeiten sind bis zu den nachfolgend definierten Bedingungen auszuführen, die dafür notwendigen Aufwendungen, Materialien, Schutzmaßnahmen etc. sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Eine Unterbrechung der Arbeiten erfolgt nur bei:
geschlossener Schneedecke, Windstärke > 6 Beaufort, 24 - stündige Niederschlagshöhe > 30 mm, Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für Mauerwerksarbeiten gemessen um 9:00 Uhr,
Lufttemperatur < 0 Grad Celsius für Betonarbeiten gemessen um 9 :00 Uhr
Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen am gleichen Tag beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten des Deutschen Wetterdienstes die der Auftragnehmer vorzulegen hat.
23. Baustoffe und Einbauteile
Sämtliche Baustoffe und Einbauteile müssen hinsichtlich ihrer Art und ihrer Verarbeitung den bei Ausführung aktuellen DIN-Vorschriften oder anerkannten bautechnischen Richtlinien entsprechen. Ist zum Zeitpunkt der Ausführung bereits absehbar, dass sich Normen oder Richtlinien bis zur Abnahme ändern werden, muss die Leistung und müssen Baustoffe und Bauteile so ausgeführt werden, dass sie den bei Abnahme bestehenden Normen oder Richtlinien entsprechen. Ungeachtet dessen muss die Werkleistung des AN zum Zeitpunkt der Abnahme sämtlichen zu diesem Zeitpunkt gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. GPHI kann einen Gütenachweis für diese Materialien verlangen. GPHI ist berechtigt, die Verwendung nicht normgerechter und ungeeignet erscheinender Materialien abzulehnen.
29. Gewährleistung
(Wird in den Werkverträgen von GPHI geregelt)
30. Übergebene Unterlagen
Folgende Zeichnungen werden im pdf-Format zum Leistungsumfang des LV beigefügt.
Ausschreibungsunterlagen:
Die Anlagen zur Ausschreibung sind in der Mail zur Angebotsanfrage aufgelistet bzw. über die Ausschreibungsplatform Cosuno einsehbar und werden hier nicht gesondert aufgeführt.
Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details, etc.)
werden lediglich digital zur Verfügung gestellt.
31. Planmanagment
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Die Werk- und Montageplanung des AN / Muster des AN vor Fertigungsbeginn sind die Werk- und Montageplanungen durch den AN mit allen Leistungen auf der Grundlage der bauseitigen Ausführungspläne des Architekten des AG und der eigenen örtlichen Aufmaße des AN herzustellen. Anschließend sind durch den AN die Werk- und Montageplanungen beim Architekten des AG zur Prüfung auf den Poolarserver einzureichen. Die Korrekturen des Architekten sind final einzuarbeiten. Die Fertigung darf erst nach Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch den Architekten und AG erfolgen. Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich durch den AG.
Die Kosten für die statischen Nachweise, sowie die Erstellung der Werk- und Montageplanungen und der Bemusterung bis zur Ausführungsreife, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
Leistungsbeschreibung Haustechnik Elektrische Anlagen Leistungsbeschreibung Haustechnik Elektrische Anlagen
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV )
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Die zuständige aktuell gültige Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie ist zu berücksichtigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesamte Elektroinstallation nach den einschlägigen VDE-Richtlinien, Muster- Leitungsanlagen-Richtlinien sowie den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und Richtlinien der aktuells-ten Fassung auszuführen ist. Insbesondere sind die Anforderungen (in den Bestimmungen der MLAR) an Sicherheitstechnische Anlagen (wie z. B. Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, Hausalarmanlagen, Elektroakustische Anlagen, RWA- Zentralen) zu berücksichtigen und anzuwenden. Grundsätzlich sind alle Materialien halogenfrei im Gebäude auszuführen. PVC ist, soweit möglich, nicht einzusetzen.
Der AN liefert eine voll funktionierende und schlüsselfertige technische Anlage entsprechend der in dieser funktionalen Leistungsbeschreibung (technische Gebäudeausrüstung) erläuterten Darstellung sowie der nachfolgend formulierten Detaillierungen. Ergänzend zur funktionalen
Leistungsbeschreibung gelten die Grundrisse mit den eingezeichneten Elt-Installationen. Anpassungen örtlicher Installationen an die finalen Anforderungen ( nur zum Beispiel und nicht ausschließlich elektrische Anschlüsse in Technikräumen ) sind mit einzukalkulieren.
Anpassungen, deren finanzielle Klärung teurer sind als deren Ausführung, werden nicht separat vergütet.
Lieferung der Anlage entsprechend der vorgenannten Beschreibung wird wie folgt erläutert:
Die komplette Stromversorgung, Telekommunikation und Automatisierung ab der definierten Schnittstelle.Die Leistung umfasst die gesamte allgemeine Elektroinstallation einschließlich der Leitungsnetze für alle bauseitigen Geräte, Anlagen und Gewerke. Zur Verkabelung der gewerksfremden Leistungen sind die zuge-hörigen Kabelzugpläne der jeweiligen Gewerke rechtzeitig anzufordern.Die Kabeldurchführungen und das Verschließen.Den kompletten Potentialausgleich und Blitzschutz.Die komplette Außenbeleuchtung, Steuerung , Restverkabelung entsprechend definierter Schnittstelle.Die komplette Lieferung und Inbetriebnahme.
Vor Beginn der Installationsarbeiten sind folgende Planunterlagen zu erstellen und in 2-facher Ausfertigung zur Genehmigung dem Auftraggeber vorzulegen:
Installationspläne mit Eintragungen, wie Stromkreisnummern, usw.ÜbersichtspläneÜbersichtsschaltpläneVerteileraufbauzeichnungenStromlaufpläneBeleuchtungsplan mit Leuchtenlegende und SchaltgruppeneinteilungLeuchtenstücklisteBeleuchtungsberechnungenObjektkatalog
Die technischen Anlagen sind vor der Übergabe an den Auftraggeber von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen, soweit die Technische Prüfverordnung - TprüfVO- dies verlangt.
Das Protokoll ist dem Auftraggeber vor der Abnahme vorzulegen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat eine Einweisung des Bedienungs- personals ausführlich und erschöpfend zu erfolgen. Dabei ist eine Bedienungs- und Wartungseinweisung 3-fach dem Bauherrn zu übergeben.
Folgende Rahmenpunkte müssen eingehalten sein:
Technische Beschreibung der gesamten Anlage.Firmenverzeichnis mit Datenblättern der eingebauten Materialien.Wartungsverträge sind anzubieten.
Sämtliche wartungsbedürftigen Anlagenteile sind tabellarisch aufzulisten und mit entsprechendem Wartungsturnus (täglich, wöchentlich, monatlich etc.) zu kennzeichnen. Des Weiteren muss die ent-sprechende Arbeit mit Kurztext bezeichnet werden.Erstellen von Revisionsplänen bzw. Bestandsplänen nach DIN 40 900 als zusätzliche Leistung zur VOB in 3-facher Ausfertigung, angelegt in Ordner und zusätzlich auf Datenträger im DXF- oder DWG Format, Datenblätter und Beschreibungen im PDF-Format.Wartungsarbeiten sind innerhalb der Gewährleistung mit anzubieten.Sachverständigen-Abnahmeberichte: Vorgenannte Unterlagen sind mit dem Inhaltsverzeichnis dem Bauherrn beim Antrag zur Abnahme einfach einzureichen
Zusätzliche Leistungen
Der AN hat die endgültigen Ausführungs-, Werkstatt- und Montagepläne mit den zuständigen Behörden, TÜV, Branddirektion, Bauaufsicht, etc., auf Einhaltung der entsprechenden Auflagen durchzusprechen und abzeichnen zu lassen.
Technische Vorschriften:
Für die Ausführung der elektrischen Anlagen und Elektroinstallationen nach dem neuesten Stand der Technik gelten nachstehende Vorschriften und Richtlinien in ihrer jeweils letztgültigen Fassung:
VDE-Bestimmungen und -RichtlinienVDEW-Richtlinien, -Regeln und -EmpfehlungenDie Vorschriften und TAB des energieliefernden EVUIEC-EmpfehlungenVDI-Richtlinien und -RegelnDIN-NormenÖrtliche TÜV-RichtlinienRichtlinien der deutschen Telekom Allgemeine Blitzschutzbestimmungen (ABB)VBG-Richtlinien und -EmpfehlungenRichtlinien des Verbands der Sachversicherer (VdS)Leitungsanlagen-Richtlinie LARBaugenehmigungUnfallverhütungsvorschriften (UVV, insbesondere die VBG 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") o BrandschutzkonzeptDie Vorschriften der örtlichen ElektrobauleitungUnfallverhütungsvorschriftenDie sonstigen anerkannten Regeln der Technik
Blitzschutzanlagen KG446
Für das Gebäude ist eine Blitzschutz- und Erderanlage (innerer und äußerer Blitzschutz) entsprechend den Normen Blitzschutz DIN EN G 2305 (VDE 0185-305 ), Fundamenterder DIN 18014/2007, Erfüllung der EMV- Richtlinie 2004/108/EG, Überspannungsschutz DIN VDE 0100-444, Schutzpotenzialausgleich DIN VDE 0100-410 und Potenzialausgleich und Erdung für Gebäude mit Einrichtung der Informationstechnik DIN VDE 0800-2-310 vorzusehen.
Die Photovoltaikanlage ist in die Blitzschutzanlage einzubinden.
Für die Blitzschutzanlage ist eine Wartung während der Gewährleistung (min. 5 Jahre) mit anzubieten. Des Weiteren ist eine Sachverständigenabnahme für die Anlage mit einzukalkulieren.
Für das Gebäude ist eine Blitzschutzanlage gem. der Schutzklasse III auszuführen.
Die Blitzschutzklasse III resultiert aus den Empfehlungen der Richtlinie der VdS 2010:2021-02. Hierfür ist ein Fundamenterder aus Runddraht St/Zn mit einem Durchmesser von 10 mm in regelmäßigen Abständen an die Armierung des Fundamentes anzubringen und mittels druckwasserdichten Wanddurchführung herauszuführen. Der Fundamenterder ist mit einer Maschenweite von 20 x 20 m auszuführen. Es ist geplant die Ableitungen des außenliegenden Blitzschutzes mittels hochspannungsfester isolierter Leitungen hinter der Fassadenkonstruktion zu realisieren.
Etwaige leitende Dachkonstruktionen sind in das Blitzschutzsystem einzubinden. An der Attika sind entsprechende Fangspitzen vorzusehen. Fremdgewerke, deren Abmaße die Oberkante der Attika überragen sind zusätzlich mittels Fangstangen zu schützen.
Darüber hinaus ist die Umsetzung eines Ringerder mit einem Abstand von > 1 m umlaufend zum Gebäude geplant. Der Ringerder ist mit einem Runddraht NIRO (V4A), mit einem Durchmesser von ebenfalls 10 mm, in einer Maschenweite von 10 x 10 m und einer Mindesttiefe von - 0,8 m OK Gelände zu verlegen.
Der in den erstellten Bodenplatten installierte Fundamenterder ist mittels Übergabe- und Meßprotokoll zu dokumentieren und in die Bestandspläne einzuarbeiten.
Innerer Blitzschutz/ Überspannungsschutz:
Im Gebäude kommt unter Beachtung der DIN EN 62305-3 ein Blitzstromüberspannungsschutzkonzept zum Einsatz. Ein Teil dieses Konzepts ist der mehrstufige Aufbau des Überspannungsschutzes im Gebäude, welcher bereits bei Eintritt der Energieversorgungsleitungen und Telekommunikationsversorgungsleitungen ins Gebäude beginnt. Diese einführenden Kabel und Leitungen werden über Blitzstromableiter, Typ 1, an den Blitzschutzpotentialausgleich angeschlossen.
In allen Schaltanlagen und Unterverteilungen werden die einspeisenden Leiter (L1, L2, L3, N) mittels Über-spannungsableiter, Typ 2, geschaltet. Die Verschaltung erfolgt entsprechend dem vorliegenden Netzsystem, in diesem Gebäude ein TN-C-S-Netz.
Endstromkreise werden nicht in den Überspannungsschutz mit einbezogen.
Des Weiteren sind Schutzmaßnahmen gegen Überspannung an allen Anlagen für sicherheitstechnische Anforderungen durchzuführen.
Leistungsbeschreibung Haustechnik Elektrische Anlagen
Allgemeine Beschreibung des Blitzschutzsystems und der Erdungsanlage Allgemeine Beschreibung des Blitzschutzsystems und der Erdungsanlage
Technische Grundlagen und allgemeiner Aufbau Es ist ein funktionierendes Blitzschutzsystem und Erdungsanlage bestehend aus Fundamenterder; Ableitungen und Fangeinrichtung entsprechend den einschlägigen
Richtlinien zu errichten.
Die Errichtung des Blitzschutzsystems ist insbesondere unter Beachtung folgender Normen und Vorschriften auszuführen:
DIN EN VDE 0185 Teil 1-4 DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305)DIN 18014DIN VDE 0151DIN VDE 0100 Teil 540 und Teil 534DIN VDE 0100 Teil 443EMV-Richtlinie
Es sind jeweils zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage gültige Normen und Vorschriften anzuwenden. Sofern v.g. Normen zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage durch neu in Kraft getretene Normen und Vorschriften durch
überarbeitete bzw. anerkannte Regeln der Technik ersetzt werden, sind diese bindend zu beachten.
Der AN hat entsprechend den oben genannten Normen und Richtlinien die Qualifikation "Fachkraft für Blitzschutz" nachzuweisen. Für die Ausführung des Fundamenterders (Erdungsanlage) ist eine Fachfirma einzusetzen.
Die Anlage umfasst im Wesentlichen:
Ring- und Fundamenterder
Das Gebäude erhält eine Erdungsanlage entsprechend den gültigen Normen und Vorschriften. Zusätzlich zum Fundamenterder kommt auf Grund der Bauart des Gebäudes ein Ringerder zur Ausführung. Die Maschenweite
des Fundamenterders beträgt max. 20m x 20m. Die Maschenweite des Ringerders beträgt max. 10m x 10m.
Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage der Kategorie 3. Die Errichtung erfolgt aus Eigeninitiative des Bauherrn, insbesondere um die zu errichtenden Photovoltaikanlagen zu schützen. Eine Forderung nach einer Blitzschutzanlage aus dem Baurecht ergibt sich nicht. Bei der Errichtung der Blitzschutzanlage sind insbesondere die Näherungsabstände zu anderen Bauteilen wie z.B. Lüftungsanlagen, Lüftungskanälen, Kabeltrassen, Sicherungssystemen, Dachdeckerprofilen, Entwässerungsanlagen, etc. zu beachten zu berücksichtigen.
Auf Grund der vorgenannten Festlegung ergeben sich für
die Errichtung der Blitzschutzanlage folgende Mindestparameter:
Blitzschutzklasse: IIIRadius der Blitzkugel: 45 mMaschenweite der Fangeinrichtung: 15 x 15 mMaschenweite der Ringerder: max. 10 x 10 mMaschenweite Funktionspotentialausgleich: max. 20 x 20 mAbstände der äußeren Ableitungen: max. 15 mSchutzwinkel der Fangeinrichtung bei h=1,5 m: 77°Schutzwinkel der Fangeinrichtung bei h=14m: 55°
Festlegung:
Da die im Erdreich liegenden Außenwände als weiße Wanne und die Fundamentplatte mit einer Isolierung versehen sind ist der Fundamenterder in der Bodenplatte nicht wirksam (fehlende Bodenfühligkeit) und als Ringerder unter der Sauberkeitsschicht zu positionieren mit einer
Anbindung an die bewehrte Bodenplatte. Die Ausführung des Ringerders ist in Edelstahl Material NIRO V4A (Werkstoffnummer 1.4571) zu erstellen.
Ausführung der Anlage:
Muffenklemmen oder dergleichen, die für die Verbindung der laufenden Leitungen (Drahtlängen) nötig sind, werden nicht gesondert vergütet, da diese im Einheitspreis der entsprechenden Positionen enthalten sein müssen. Kleinmaterialien sind als Nebenleistung zu Abs. 4.1 der DIN 18384 aufzufassen. Die Erdübergangswiderstände dürfen nicht über 3 Ohm liegen.
Die Prüfstellen müssen leicht zugänglich und sichtbar angebracht werden.
Die Durchführung der Blitzschutzarbeiten ist nur in mehreren Abschnitten möglich, so dass mehrere Montageanfahrten notwendig werden. Zusätzlich Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und müssen in den Einheitspreisen enthalten sein. Das Bohren von Durchbrüchen bis 15 mm Durchmesser gehört zu den Nebenleistungen und wird nicht gesondert vergütet.
Die Arbeiten des Ring- und Fundamenterders sind mit dem Gewerk Rohbau abzustimmen.
Die Anlagen verstehen sich komplett betriebsfertig erstellt, einschl. aller dazugehöriger Leistungen, die zur Betriebsfähigkeit der Anlage erforderlich sind; hierzu zählen auch Klein- und Befestigungsmaterialien, sowie Bohrungen.
Die Fachbauleitung hat durch geeignete - qualifizierte und erfahrene - deutschsprachige Obermonteur, der vor Beginn der Arbeiten namentlich zu benennen ist, zu erfolgen.
Der AN hat sich unmittelbar nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber und dessen Beauftragten in Verbindung zu setzen, um alle Grundlagen der Montageplanung festzulegen.
Die mit dem Auftraggeber getroffenen Festlegungen sind vom Fachplaner in Bezug auf Durchführbarkeit und terminlichen Ablauf zu prüfen (Architektur, Statik, übrige Ausbaugewerke).
Den Fachplanern werden hierzu ein detaillierter Terminplan mit den Montagezeichnungen und den Schnittpunkten der übrigen Ausbaugewerke vom Auftragnehmer vorgelegt.
Allgemeine Beschreibung des Blitzschutzsystems und der Erdungsanlage
01 Fundamenterder
01
Fundamenterder
01.0010 Tiefenerder aus V4A-Stahl D= 20 mm Tiefenerder aus V4A-Stahl D= 20 mm Mindestlänge 9,0 m nach DIN EN 50164-2 einschließlich Einschlagspitze und Verbindungsstäbe.
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und fachgerecht montieren
01.0010
Tiefenerder aus V4A-Stahl D= 20 mm
O
1.00
St
01.0020 Zulage Verlängerung Tiefenerder Zulage Verlängerung Tiefenerder Tiefenerder aus V4A-Stahl D= 20 mm, als Verlängerung zur Vorposition in Teillängen von 1,50
liefern und montieren.
01.0020
Zulage Verlängerung Tiefenerder
O
1.00
St
01.0030 Ringerder Ringerder unter dem Fundament in einem Raster von 10 x 10 m verlegen, Runddraht Edelstahldraht 10mm NIRO (V4A)
Runddrähte nach DIN EN 62561-2 (VDE 0185 Teil 202), für
den Einsatz bei Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Ø Leiter: 10 mm
Werkstoff: NIRO (V4A)
Werkstoff-Nr.: 1.4571 / 1.4404
ASTM / AISI: 316Ti / 316L
Normenbezug: in Anlehnung an DIN EN 62561-2
liefern und auf dem Boden oder in vorhandenem Graben vor Erstellung der Fundamentplatte verlegen und montieren.
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
01.0030
Ringerder
880.00
m
01.0040 Verbindungsklemme V4A Verbindungsklemme V4A für Verbindung unterhalb vom Beton liefern und fachgerecht montieren.
Werkstoff: V4A
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
01.0040
Verbindungsklemme V4A
80.00
St
01.0050 Kreuzklemme V4A Kreuzklemme V4A V4A unterirdischer Verbindung, für kreuzende Anschlüsse. Die laufenden Verbindungen sind in der Pos. Bandeisen enthalten.
Zum Anschluss von Rund- oder Flachstahl Korrosionsschutz, Werkstoff: V4A, Werkstoff Nr. 1.4571
inkl. Korrosionsschutzbinden liefern und fachgerecht
montieren.
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
01.0050
Kreuzklemme V4A
65.00
St
01.0060 Fundamenterder / Funktionspotenzialausgleich Stahl/Zink Runddraht St/Zn mit einem Durchmesser von 10 mm
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und betriebsfertig in Teillängen montieren einschl. Klein- und Befestigungsmaterial.
01.0060
Fundamenterder / Funktionspotenzialausgleich Stahl/Zink
650.00
m
01.0070 Druckbügelklemme für Fundamenterder, Beton - Überarbeitung Druckbügelklemme zum Verbinden von Rund- und
Flachleitern im Betonfundament oder von Betonstahl-Matten und Bewehrungen mit Rund- und Flachleitern für T-, Kreuz- und Parallelverbindungen.
Werkstoff:St/blank
Normenbezug:DIN EN 62561-1
Klemmbereich
Rd / Rd:(+/II) 6-20 / 6-10mm
Klemmbereich
Fl/ Fl: (+/II) wie vor
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und betriebsfertig montieren.
01.0070
Druckbügelklemme für Fundamenterder, Beton - Überarbeitung
175.00
St
01.0080 Anschlussfahne für Potentialausgleich-Überarbeitung Runddraht als Anschlussfahne für den Potentialausgleich gemäß DIN 18014 einschließlich aller Klemmverbindungen aus V4A (z.B. MV-Klemme). Die Anschlussfahne ist an den Fundamenterder mittels Klemmverbindung anzuschließen und mindestens 1,0 m aus der Bodenplatte herauszuführen.
Durchmesser:10 mm
Querschnitt:78 mm²
Material:V4A (1.4571)
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und betriebsfertig verlegen.
01.0080
Anschlussfahne für Potentialausgleich-Überarbeitung
10.00
St
01.0090 Dehnungsband für Fundamenterder Dehnungsband für Fundamenterder zum Durchführen vom Fundamenterder durch die Dehnungs- oder Trennfugen bei ausgedehnten Fundamenten. Mit Styroporblock zum Einbetonieren kompl. mit Anschlussklemmen und allem Zubehör liefern und montieren.
Werkstoff:NIRO V4A
Abmessungen:ca.700x30x (4x1) mm Querschnitt 120mm²
Werkstoff: Styroporoder
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
01.0090
Dehnungsband für Fundamenterder
30.00
m
01.0100 Schweißverbindungen Schweißverbindungen inkl. Korrosionsschutz der Schweißstelle, liefern und fachgerecht herstellen.
01.0100
Schweißverbindungen
O
1.00
St
01.0110 Erder- und Wanddurchführung mit MV-Klemme Erder- und Wanddurchführung mit MV-Klemme Erder- und Wanddurchführung zur druckwasserdichten Durchführung von Mauern und Wänden der Erd-/Potentialausgleichleiter, mit
Gewindestange M10 aus NIRO.
Durchführungslänge: 300-500 mm
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und montieren.
01.0110
Erder- und Wanddurchführung mit MV-Klemme
10.00
St
01.0120 Erdungsfestpunkt Typ M verpresst Erdungsfestpunkt Typ M verpresst M10/M12 Erdungsfestpunkte als korrosionsfreien Anschluss z.B. der Ableitung an die Bewehrung von Gebäuden oder an die Erdungsanlage für den
Schutzpotentialausgleich und/oder den Funktionspotentialausgleich Typ M mit verpresster Anschlussachse (l = 180 mm, Ø10 mm)
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und montieren
01.0120
Erdungsfestpunkt Typ M verpresst
10.00
St
01.0130 Anschlussfahne Edelstahl (V4A) für Ableitung Edelstahl-Runddraht (V4A) als Anschlussfahne und
Verbindung zwischen Ringerder, Fundamenterder und
Ableitung gemäß DIN 18014, aus dem Erdreich zur
Trennstelle herausführen einschließlich aller Klemmverbindungen aus V4A (z.B. MV-Klemme) und
Korrosionsschutzbinde zur Verwendung im Erdreich nach
DIN 30672.
Die Anschlussfahne ist aus der Bodenplatte (WU-Beton)
mittels Dichtmanschette für Rundleiter herauszuführen.
Hierbei sind die Einbauanleitungen des Herstellers zu
berücksichtigen.
Durchmesser:10 mm
Querschnitt:78 mm²
Material:V4A (1.4571)
Länge gesamt:7m (Anschlussfahne / Verbindungsleitung)
Dichtmanschette:Thermoplast Elastomer
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und betriebsfertig verlegen.
01.0130
Anschlussfahne Edelstahl (V4A) für Ableitung
41.00
St
01.0140 Messen, Prüfen und Dokumentation Messen, Prüfen und Dokumentation der gesamten mangelfreien Erdungsanlage, bestehend aus:
gemessene Widerstandswerte aller Trennstellen sowie Potenzialausgleichsanschlusse auflisten einschl. PrüfberichtAnlagenbeschreibung und Revisionszeichnung nach
DIN EN 62305 (VDE 0185-305) erstellenFotodokumentation des Zustandes der Erdungsanlage bei Errichtung und Übergabe sowie wichtiger Details und später nicht mehr zuganglicher Bauteile in dreifacher Ausführung farbig, eingeheftet in 1 Ringordner sowie in einfacher Ausfuhrung im PDF- und DWG-Format auf Datenträger DVD
01.0140
Messen, Prüfen und Dokumentation
L
1.00
PSCH
02 Blitzschutz
02
Blitzschutz
02.0010 Schraubverbindung Anschluss als Schraubverbindung durch Gewindebohrung M
10 in Stahlkonstruktionen. Liefern und betriebsfertig
montieren.
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und montieren.
02.0010
Schraubverbindung
20.00
St
02.0020 Anschluss-, Abzweigklemme Anschluss-, Abzweigklemme mit Grundplatte aus feuerverzinktem Temperguss. Klemmschrauben und Muttern
aus feuerverzinktem Stahl, passend für die Verbindung
der ausgeschriebenen Runddrähte untereinander. Liefern
und betriebsfertig montieren.
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und montieren.
02.0020
Anschluss-, Abzweigklemme
70.00
St
02.0030 Uni-Falzklemme Uni-Falzklemme mit Zwischenplatte, Doppelüberleger und
Klemmschrauben und Muttern aus NIRO, passend für die
Einbindung von Montagesystemen, Zinkblechen zur
Dacheindeckung und Attiken in den Funktions- potentialausgleich. Liefern und betriebsfertig montieren.
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und montieren.
02.0030
Uni-Falzklemme
20.00
St
02.0040 Fangstange Fangstange 10 mm rund, kompl. mit KS-Verbinder und
allem Zubehör, liefern und an Metallbauelementen oder
Teilen der Blitzschutzanlage montieren.
Material:Alu
Stärke:10 mm
Länge:300 mm
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und montieren.
02.0040
Fangstange
50.00
St
02.0050 Fangstange mit Sockel Fangstange 16 mm rund, kompl. mit KS-Verbinder,
Betonsockel, Unterlegplatte, Stangenhalter und allem
Zubehör, liefern und montieren.
Material:Alu
Stärke:16 mm
Länge:2000 mm
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und montieren.
02.0050
Fangstange mit Sockel
16.00
St
02.0060 Fangleitung mit Dachleitungshalter für Flachdach Fangleitung 8 mm rund, kompl. mit MV-Verbinder,
Dachleitungshalter und allem Zubehör, liefern und montieren. Die Dachleitungshalter sind mit einem maximalen Abstand von 1m zu montieren.
Material:Alu
Stärke:8mm
Dachleitungs-
halter: wetterbeständiger Kunststoff mit
Pflasterstein aus frostbeständigem Beton
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und montieren.
02.0060
Fangleitung mit Dachleitungshalter für Flachdach
600.00
m
02.0070 Runddraht mit Kunststoffmantel, Al Runddraht mit Kunststoffmantel nach DIN EN 62561-2 (VDE
0185 Teil 202), für den Einsatz bei Blitzschutzsystemen
als Ableitung für die Verlegung hinter dem WDVS direkt
auf der Außenwand einschließlich Leitungshalter für
Unterputzmontage
Æ
Leiter:8 mm
Æ Außen:11 mm
Querschnitt:50mm²
Werkstoff:Al
Eigenschaften:weich
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und betriebsfertig in Teillängen verlegen einschl. Klemmen, Klein- und Befestigungsmaterial.
02.0070
Runddraht mit Kunststoffmantel, Al
180.00
m
02.0080 Erdungstrennstelle EG Trennklemme mit Zwischenplatte für zwei Rundleiter als
Trennstelle zwischen Fangeinrichtung und Erdungsanlage,
einschließlich Nummernschilder zur Kennzeichnung der
Trennstelle und Anschlusslasche zur Befestigung an
Metallverkleidung.
Material:
Nummernschild:Al, mit eingeprägter Nummer
Anschlusslasche:Al
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und montieren.
02.0080
Erdungstrennstelle EG
18.00
St
02.0090 Trennstellenkennzeichnung Kennzeichnung für Trennstelle an Erdungsfestpunkt
einschließlich Befestigungsmaterial und Kennzeichnungsschild liefern und montieren.
Material:Kunststoff / Edelstahl
Fabrikat:Dehn + Söhne oder gleichwertig:
angebotenes Fabrikat/Typ:
liefern und montieren.
02.0090
Trennstellenkennzeichnung
18.00
St
02.0100 Prüfung Blitzschutzanlage Während der Errichtung und nach Fertigstellung der
Blitzschutzanlage ist diese einer fachtechnischen
Protokollierung und Prüfung zu unterziehen. Diese darf
nur durch eine Fachkraft vorgenommen werden.
Erforderliche Prüfungen:
- Blitzschutzsysteme nach DIN EN 62305-3 u. DIN V VDE V
0185-600 (sofern anwendbar)
- Niederspannungsanlagen nach DIN VDE 0100-600
Die erforderliche Protokollierung und Prüfung ist per
Bilddokumentation und entsprechenden Messprotokollen zu
belegen. ( Incl. Blitzschutzprüfbuch).
02.0100
Prüfung Blitzschutzanlage
L
1.00
PSCH
02.0110 Sachverständigenabnahme Pauschale für die Sachverständigen-Abnahme der gesamten Blitzschutz- und Erdungsanlage einschließlich Prüfbericht.
02.0110
Sachverständigenabnahme
L
1.00
PSCH
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten sind nur auf besondere Anweisung
der Bauleitung und gegen Nachweis der Stunden sowie
von Material und Lohn auszuführen.
Vorbemerkungen
03.0010 Obermonteurstunden Obermonteurstunden zum Nachweis
03.0010
Obermonteurstunden
O
1.00
Std.
03.0020 Monteurstunden Monteurstunden zum Nachweis
03.0020
Monteurstunden
O
1.00
Std.
03.0030 Helferstunden Helferstunden zum Nachweis
03.0030
Helferstunden
O
1.00
Std.
03.0040 Revisionsunterlagen Revisionsunterlagen
Vor den Bauherrenabnahmen sind folgende Unterlagen zu
erstellen und vor den Abnahmen zur Einsicht
vorzulegen (es sind alle im Leistungsumfang enthaltenen
Gewerke zu erfassen)
- Installationspläne (Grundrissplan)
- Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln,
- Betriebsanweisungen und Wartungsvorschriften
- Messprotokolle,
- Bescheinigungen,
- Liste fuer die eingebaute Materialien,
- Fotodokumentation
Die Bestandspläe sind in folgenden Ausführungen
anzufertigen und bei Abnahme der Leistungen dem
Auftraggeber zu üergeben:
3 Satz in Papier in M 1:50 füer die Bestandspläe,
normgerecht gefaltet, mit Lochverstäker und
Planverzeichnis im DIN A4-Ordner, wie vor beschrieben.
Die vorgenannten Bestandspläne sind mittels EDV (CAD
auf AutoCAD min. Version 2008) zu fertigen und
zusäzlich in Form von Datenträern als DWG/DXF und in
PDF zu übergeben.
Die vorgenannten Unterlagen sind spätestens 2 Wochen
vorr Abnahme der Gesamtleistung durch den Auftragnehmer
zur Übergeben.
03.0040
Revisionsunterlagen
L
1.00
PSCH
03.0050 Wartung Blitzschutzanlage Aufwendungen pro Jahr, für den Gewährleitungszeitraum
ohne Ersatzteile
Wartung und Inspektion und Instandsetzungsarbeiten
für die in diesem LV ausgeschriebenen
Komponenten und deren technischen Einbauteilen sowie
den jeweiligen Herstellerangaben.
Beginn: ab Abnahme für die Dauer von 5 Jahren
03.0050
Wartung Blitzschutzanlage
O
1.00
St/J