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10 KGr 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlage
10
KGr 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlage
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlagen
Als rechtsverbindliche Grundlage für das Angebot gelten
die allgemein anerkannten Regeln der Technik in ihrer
jeweils gültigen Fassung. Das vorliegende Kapitel
umfasst, entsprechend den Vorgabendes Projekts und des
Leistungsverzeichnisses, die Lieferung und die
vollständige, betriebsfertige Ausführung von:Anlagen
des äußeren Blitzschutzes, und/oder
Maßnahmen des inneren Blitz- undÜberspannungsschutzes,
einschließlich aller für eine normgerechte Ausführung
erforderlichen Nebenleistungen.
1. Anzuwendende Normen
DIN EN 62305 (VDE 0185-305), Teile 1 bis 4, soweit
anwendbar, DIN VDE 0100-443, DIN VDE 0100-534, DIN
18014, soweit zutreffend, sowie alle zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen
einschlägigen Normen, Richtlinien und gesetzlichen
Vorschriften.
2. Materialien
Alle verwendeten Materialien müssen den jeweils
gültigen DIN-,
EN- und VDE-Normen entsprechen und für den vorgesehenen
Verwendungszweck geeignet sein.
3. Nebenleistungen
Alle Nebenarbeiten und Aufwendungen, wie z. B.
Fahrtkosten,
Auslösungen, Transport- und Frachtkosten,Stemmarbeiten,
Hilfsmittel sowie sonstige geringfügigeNebenleistungen,
gelten
als im Angebot enthalten.Dies gilt auch für Materialien
und Leistungen, die im Leistungsverzeichnis nicht
ausdrücklich aufgeführt sind, jedoch für eine
ordnungsgemäße und normgerechte Ausführung der
beauftragten Leistungen erforderlich sind.
4. Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich
ausgeführten Leistungen nach den angebotenen
Einheitspreisen.
5. Stundenlohnarbeiten
Erforderliche Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung
bei der
Bauleitung zu beantragen, freigeben zu lassen und am
selben
Tag durch Stundenlohnzettel zu dokumentieren.
6. Abnahme und Prüfung
Die Abnahme der Leistungen erfolgt gemäß den
vertraglichen
und normativen Vorgaben. Bei Anlagen des äußeren
Blitzschutzes kann eine Abnahme bzw. Prüfung durch
einen qualifizierten
Sachverständigen erforderlich sein. Bei Maßnahmen des
inneren Blitz- und Überspannungsschutzes erfolgt die
Prüfung gemäß den Bestimmungen der Normen für
Niederspannungsanlagen.
7. Koordination
Der Auftragnehmer ist für die rechtzeitige und
eigenverantwortliche Koordination seiner Leistungen mit
den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verantwortlich.
8. Arbeitsunterbrechungen und Nebenkosten
Arbeitsunterbrechungen, die sich aus dem Bauablauf
ergeben,
sowie Kosten für zusätzliche An- und Abfahrten,
Wartezeiten,
Auslösungen oder sonstige Nebenkosten werden nicht
gesondert vergütet und gelten als in den
Einheitspreisen enthalten.
9. Dokumentation
Mit der Schlussrechnung sind abhängig vom Umfang der
ausgeführten Leistungen die erforderlichen Prüf- und
Messprotokolle, Revisionspläne, Schemata,
Fotodokumentationen sowie weitere nach Norm geforderte
Unterlagen einzureichen.
10. Impliziter Leistungsumfang
Im Text des Leistungsverzeichnisses gelten aus
Vereinfachungsgründen alle Formulierungen wie "liefern,
montieren, installieren, betriebsfertig anschließen,
Werkzeuge, Geräte und Gerüste bereitstellen sowie
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen treffen" als
selbstverständlich mitumfasst und anerkannt.
11. Vollständige Leistung
Jede Position des Leistungsverzeichnisses gilt als
vollständige,
fachgerechte, vorschriftsmäßige sowie gebrauchs- und
betriebsfertige Leistung, einschließlich aller hierfür
notwendigen
Nebenleistungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich
genannt
sind.
12. Äußerer Blitzschutz (sofern vorgesehen)
Sofern das Projekt einen äußeren Blitzschutz vorsieht,
hat der
Auftragnehmer die erforderlichen Montage- und
Detailpläne in
eigener Verantwortung zu erstellen, mit den übrigen
Gewerken
abzustimmen und vor Beginn der Arbeiten zur Prüfung
vorzulegen.
13. Risikoanalyse (sofern vorgesehen)
Bei Anlagen des äußeren Blitzschutzes ist vor
Ausführungsbeginn eine Risikoanalyse gemäß DIN EN
62305-2 zur Festlegung der Blitzschutzklasse und der
erforderlichen Auslegungsparameter durchzuführen.
14. Innerer Blitz- und Überspannungsschutz
Maßnahmen des inneren Blitz- und Überspannungsschutzes,
wie Blitzschutz-Potentialausgleich,
Überspannungsschutzeinrichtungen (SPD) und weitere
erforderliche Schutzmaßnahmen, sind gemäß DIN VDE 0100-
443 und DIN VDE 0100-534 auszuführen, soweit anwendbar.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
10.01 Ringerderanlage
10.01
Ringerderanlage
10.02 Fundamenterderanlage
10.02
Fundamenterderanlage