Blitzschutz-/Erdungsanlagen
MFH-Neuendorfer Strasse,Brandenburg an der Havel
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10 KGr 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlage
10
KGr 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlage
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlagen Als rechtsverbindliche Grundlage für das Angebot gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik in ihrer jeweils gültigen Fassung. Das vorliegende Kapitel umfasst, entsprechend den Vorgabendes Projekts und des Leistungsverzeichnisses, die Lieferung und die vollständige, betriebsfertige Ausführung von:Anlagen des äußeren Blitzschutzes, und/oder Maßnahmen des inneren Blitz- undÜberspannungsschutzes, einschließlich aller für eine normgerechte Ausführung erforderlichen Nebenleistungen. 1. Anzuwendende Normen DIN EN 62305 (VDE 0185-305), Teile 1 bis 4, soweit anwendbar, DIN VDE 0100-443, DIN VDE 0100-534, DIN 18014, soweit zutreffend, sowie alle zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen einschlägigen Normen, Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften. 2. Materialien Alle verwendeten Materialien müssen den jeweils gültigen DIN-, EN- und VDE-Normen entsprechen und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein. 3. Nebenleistungen Alle Nebenarbeiten und Aufwendungen, wie z. B. Fahrtkosten, Auslösungen, Transport- und Frachtkosten,Stemmarbeiten, Hilfsmittel sowie sonstige geringfügigeNebenleistungen, gelten als im Angebot enthalten.Dies gilt auch für Materialien und Leistungen, die im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich aufgeführt sind, jedoch für eine ordnungsgemäße und normgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen erforderlich sind. 4. Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten Leistungen nach den angebotenen Einheitspreisen. 5. Stundenlohnarbeiten Erforderliche Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung bei der Bauleitung zu beantragen, freigeben zu lassen und am selben Tag durch Stundenlohnzettel zu dokumentieren. 6. Abnahme und Prüfung Die Abnahme der Leistungen erfolgt gemäß den vertraglichen und normativen Vorgaben. Bei Anlagen des äußeren Blitzschutzes kann eine Abnahme bzw. Prüfung durch einen qualifizierten Sachverständigen erforderlich sein. Bei Maßnahmen des inneren Blitz- und Überspannungsschutzes erfolgt die Prüfung gemäß den Bestimmungen der Normen für Niederspannungsanlagen. 7. Koordination Der Auftragnehmer ist für die rechtzeitige und eigenverantwortliche Koordination seiner Leistungen mit den übrigen am Bau beteiligten Gewerken verantwortlich. 8. Arbeitsunterbrechungen und Nebenkosten Arbeitsunterbrechungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sowie Kosten für zusätzliche An- und Abfahrten, Wartezeiten, Auslösungen oder sonstige Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet und gelten als in den Einheitspreisen enthalten. 9. Dokumentation Mit der Schlussrechnung sind  abhängig vom Umfang der ausgeführten Leistungen  die erforderlichen Prüf- und Messprotokolle, Revisionspläne, Schemata, Fotodokumentationen sowie weitere nach Norm geforderte Unterlagen einzureichen. 10. Impliziter Leistungsumfang Im Text des Leistungsverzeichnisses gelten aus Vereinfachungsgründen alle Formulierungen wie "liefern, montieren, installieren, betriebsfertig anschließen, Werkzeuge, Geräte und Gerüste bereitstellen sowie Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen treffen" als selbstverständlich mitumfasst und anerkannt. 11. Vollständige Leistung Jede Position des Leistungsverzeichnisses gilt als vollständige, fachgerechte, vorschriftsmäßige sowie gebrauchs- und betriebsfertige Leistung, einschließlich aller hierfür notwendigen Nebenleistungen, auch wenn diese nicht ausdrücklich genannt sind. 12. Äußerer Blitzschutz (sofern vorgesehen) Sofern das Projekt einen äußeren Blitzschutz vorsieht, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Montage- und Detailpläne in eigener Verantwortung zu erstellen, mit den übrigen Gewerken abzustimmen und vor Beginn der Arbeiten zur Prüfung vorzulegen. 13. Risikoanalyse (sofern vorgesehen) Bei Anlagen des äußeren Blitzschutzes ist vor Ausführungsbeginn eine Risikoanalyse gemäß DIN EN 62305-2 zur Festlegung der Blitzschutzklasse und der erforderlichen Auslegungsparameter durchzuführen. 14. Innerer Blitz- und Überspannungsschutz Maßnahmen des inneren Blitz- und Überspannungsschutzes, wie Blitzschutz-Potentialausgleich, Überspannungsschutzeinrichtungen (SPD) und weitere erforderliche Schutzmaßnahmen, sind gemäß DIN VDE 0100- 443 und DIN VDE 0100-534 auszuführen, soweit anwendbar.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
10.01 Ringerderanlage
10.01
Ringerderanlage
10.02 Fundamenterderanlage
10.02
Fundamenterderanlage