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Unit price EUR
Net total EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber:
Norddeutsche Wohnbau GmbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de
Planung Hochbau:
S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH
Georgsplatz 8
30159 Hannover
Tel.: 0511 53569 -0
E-Mail: Eblenkamp@sp-planung.de
Tragwerksplanung / Baupysik:
Christoph Baum Ingenieurbüro
Thuner Str. 86a
21680 Stade
Tel.: 04141 807 1845
E-Mail: cb@baum-statik.de
Planung Haustechnik (HLSE):
Heise und Baumgart
Ramsenweg 2b
38700 Braunlage
Tel.: 05520 999 29 -0
E-Mail: info@hb-ingenieure.de
Planung Außenanlagen:
Grünplan Hamburg
Saseler Bogen 3A
22393 Hamburg
Tel.: 040 2715 77 95
E-Mail: info@gruenplan-hamburg.de
Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung:
Geotechnisches Planungs- und Beratungsbüro - ARKE
Pappelmühle 6
31840 Hessisch Oldendorf
Tel.: 05158 98164
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein
Das 12.622 m² große Grundstück befindet sich am Ende einer privaten Erschließungsstraße in Berlin Reinickendorf mit der Adresse Holländerstraße 36 V.
Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein Quartier mit vier Mehrfamilienhäusern mit
jeweiligen Kellern, Stellplätzen in einer gemeinsamen Tiefgarage und insgesamt 110 Wohnungen.
Haus 5 ist eines von den vier Mehrfamilienhäusern und liegt im südlichen Bereich des o.g.
Grundstücks. Gemeinsam mit dem Keller im Untergeschoss bildet Haus 5 eine eigene
Untergemeinschaft gemäß Teilungserklärung.
Das Gebäude erhält zwei Treppenhäuser und zwei Aufzüge. Das Haus 5 verfügt insgesamt über 36
Wohnungen. Die Erschließung erfolgt über eine private Zufahrtsstraße für die umfassende
Wege- und leitungsrechte als Dienstbarkeiten eingetragen sind.
Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der
Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise.
Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen.
Wände
Die tragenden Innen- und sämtliche Außenwände der aufgehenden Geschosse werden als Mauerwerk oder teilweise als Stahlbetonwände nach Angaben des Statikers ausgeführt. Die Wandstärke entspricht den statischen Erfordernissen.
Geschossdecken
Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbetonbauweise erstellt.
Dach als Retentionsdach
Das Flachdach wird als Stahlbetondecke in Flachdachausführung gemäß Flachdachrichtlinie ausgeführt.
Die Abdichtung erfolgt mit Folienabdichtung oder einer zweilagigen Bitumendachabdichtung. Den oberen Abschluss bildet eine extensive Dachbegrünung. Die Dachentwässerung erfolgt über äußere Regenfallrohre.
Fassade
Die Fassaden bestehen aus Wärmedämm-Verbund-Systemen (WDVS) aus Mineralwolle mit
systemgebundenen Putzsystemen (Körnung 2 mm), gemäß Farbkonzept des Verkäufers getönt.
Die Stärke der Dämmsysteme entspricht dem GEG-Nachweis und kann variieren.
Stahltüren
Alle Türen im Bereich der Nebenflächen im UG ohne die Kellerersatzräume werden als Stahltürblätter mit Stahleck- oder Umfassungszargen in Mauerwerk eingebaut. Teilweise erfolgt der Einbau von T30/RS -
Türen nach Vorschrift gemäß Brandschutzgutachten. Die Schleusentüren erhalten einen Panikbeschlag mit Blindzylinder. Die Beschriftung der Abstellräume wird mit Nummernschildern als Aluminium- Schild inkl. schwarzer Nummerierung selbstklebend ausgestattet. Für die Technikzentralen werden Piktogramm Schilder verwendet. Die Beschilderung der Fahrradkeller und Zugänge in den Treppenhäusern werden nach den
Farbkonzept des Verkäufers in Farbe hergestellt
Wohnungseingangstüren
Die Wohnungseingangstüren werden je nach Bodenaufbau mit einer Türblatthöhe von ca. 2,11 m (Rohbaurichtmaß 2,135 m) als Holztür (Vollspann) mit lackierter Stahlzarge, dreiseitiger Dichtung, Aushebesicherung und Dreifachverriegelung als T30 RS selbstschließend mit einer Feststellanlage und Freilauffunktion (GEZE TS 5000RFS o. glw.) ausgeführt. Das Türblatt wird mit Spion ausgeführt und erhält
einen Sicherheitsbeschlag mit Profilzylinderschloss als Teil der Schließanlage. Die Oberfläche ist CPL nach
Wahl des Verkäufers. Die Anordnung des Spions auf ca. 1,60 m Höhe. Die Wohnungseingangstüren erhalten weiterhin eine PZ-Lochung, ein stabiles Langschild, bündig liegendes Profil – Doppelzylinder mit Ausziehschutz.
Die Käuferin erhält für die Wohneinheit und für die allgemein zugänglichen Bereiche, jeweils 3 Schlüssel (gleichschließend) der Schließanlage. Für den Briefkasten werden jeweils 2, nicht in die Schließanlage integrierte Schlüssel übergeben. Gemäß Brandschutzgutachten erhalten notwendige Fluchttüren einen Panikbeschlag.
Wohnungsinnentüren
Die Wohnungsinnentüren werden als Türblatt mit Holzzarge und Buntbartschloss sowie einer Türblatthöhe von ca. 2,11 m (Rohbaurichtmaß 2,135 m) ausgeführt. Die Oberfläche ist CPL nach Wahl des Verkäufers in weiß sowie mit einem Türdrücker mit Rosette, Fabrikat HOPPE Amsterdam oder gleichwertig. Die Innentüren in den Bädern und WCs erhalten eine WC-Schließung. Alle Innentüren ohne die Wohnungseingangstür erhalten einen Unterschnitt.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert.
Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung.
Art / Lage der Lagerplätze
Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B)
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk
funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend
aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird.
Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu
erstellen und dem AG zu übergeben.
Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG
zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans
erstellt werden.
Bauleitung des AG
Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die
Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für
Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug.
Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im
Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt.
Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach
Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich.
Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert.
Bauaufsicht / Polier des AN
Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine
geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen
und zu benennen.
Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen
Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein
und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend
ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.
Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten
Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante
Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden!
Sicherungspflicht
Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft
sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und
eigenem Gerät.
Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden
Maßnahmen zu schützen.
Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen
Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
ist auf diese Maßnahme anzuwenden.
Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben
fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich.
Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen:
Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG)
Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle
Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53
BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die
Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug.
Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN.
Bauschild
Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der
Zustimmung des AG.
Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten
Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.
Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen.
Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen.
Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B)
Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für
die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme.
Baustoffe
Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden,
deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich,
fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und
Witterungsbeständigkeit entsprechen.
Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch
die Herstellerrichtlinien nachzuweisen.
Baureinigung und Abfallbeseitigung
Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen
auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht
nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt.
Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden.
Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften
getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen.
Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden.
Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu
beseitigen.
Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende
Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge,
für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen
vertraglich geregelt werden.
Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte
Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen.
Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die
anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere
Einigung erfolgt - umgelegt.
Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und
Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem
AG schriftlich bekannt zu geben.
Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche
Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen.
Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt,
es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag
ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe
gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden,
wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren
Art und Umfang verlangt.
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart.
Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende
zu führen.
Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins
als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen,
insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend
gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten.
Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe
0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens
10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR.
Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der
Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden.
Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus
Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt.
Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme
an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird.
Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung
Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen.
Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die
Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro.
Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis
zum AG.
Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird
bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B)
Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen
Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des
Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter
Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von
ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B).
Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Abnahme (§ 12 VOB/B)
Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden
Protokolls.
Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den
AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt.
Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter
Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN
hierzu geladen.
Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin
vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist
dem AN dann alsbald mitzuteilen.
Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert
werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung
oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen.
Revisionsunterlagen
Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw.,
sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens
4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen,
so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann.
Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der
Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt.
Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B)
Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird
generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart.
Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich
zu regeln.
Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst
wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat.
Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim
AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben
des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden
kann.
Abrechnung (§ 14 VOB/B)
Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine
Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht.
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße,
die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die
Durchschriften der AN.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte
und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach
dem Komma zu runden.
Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen.
Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile.
Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende
Gewerke überbaut wird.
Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen.
Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten.
Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am
Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen,
die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim
Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und
die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind.
Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern
des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat
der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG
vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug
auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs
der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist.
Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)
Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich
mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach
ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig.
Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten Stunden.
Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung
einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten:
das Datum,
die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
die Art der Leistung,
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit
verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung.
Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um
vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind.
Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)
Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig.
Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf
den Planserver des AG hochzuladen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von
einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die
Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per
Post an den AN abgesandt hat.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen
schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG
adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts.
Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der
Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer
der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung,
beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten.
Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen
selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union
zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.
Änderung der Vertragspreise
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart.
Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch
sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise.
Änderung der Vertragsleistungen
Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen,
sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu
unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht.
Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch
den AG.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der
Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern
gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art um Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Innentüren, Türblätter aus Röhrenspanplatten und Zargen aus Holz und Stahltüren und -zargen mit und ohne Brandschutzanforderung, inkl. der frachtfreien Lieferung, Abladung und das Lagern auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort.
Die Angebotspreise für die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die voll funktionsfähigen, komplett erstellten und montierten Türen und Zargen einschließlich aller für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Materialien, Zusatz- und Befestigungsmittel, auch wenn diese nicht gesondert beschrieben werden. Weiterhin sind örtliche Aufmaße, Hilfsmittel, Geräte und Werkzeuge, die für die Ausführung der Arbeiten notwendig sind, mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Nachfolgende Leistungen des AN sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet:
Bänder, Drücker und Schlösser
Das Ausklinken von Bandtaschen in Trockenbauelementen, z.B. Stahlblechprofilen (UA-Profile)
alle für die Montage erforderlichen Stemmarbeiten
Bohrungen und die Lieferung und das Einsetzen von Dübeln und Ankern und anderer Befestigungsmitteln
Bemusterung der Drückergarnituren, Bänder, Schichtstoff-Dekore und Verglasungen vor Beginn der Fertigung inkl. Beschriftung mit Fabrikat, Typ und Artikelbezeichnung. Insbesondere sind CPL/HPL-Beschichtungen im Format DIN A 4 beim AG vorzulegen. Alle Muster gehen in den Besitz des AG über.
Örtliches Aufmaß, sowie Anfertigung von Werkzeichnungen, wenn vom AG gefordert
Die zeitversetzte Montage von Zargen und Türblättern, insbesondere beim Einsatz von Stahlzargen
Schutzmaßnahmen der eigenen Leistung, inkl. Anbringung, Entfernung und Entsorgung
Dichtungen an den Stahlzargen sind erst nach den bauseitigen Lackierarbeiten zu montieren
Das Anpassen und Justieren der Türelemente
Prüfzeugnisse bzw. Zulassungen der angebotenen Produkte sind dem AG nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Nachweise zu Schall-, Brand- und Wärmeschutz
Das Kürzen von Türblättern bei Sanitär- und Abstellräumen nach Vorgabe der Planung
Das Anpassen der Zargen an ggf. unterschiedlich vorhandenen Fertigfußbodenhöhen
Hinweis zu aufgeführte Normen
Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten für die Ausführung die nachstehenden aufgeführten Normen in den jeweils neuesten gültigen Fassungen:
Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere:
DIN 18335: Stahlbauarbeiten
DIN 18355: Tischlerarbeiten
DIN 18357: Beschlagarbeiten
DIN 18360: Metallbauarbeiten
DIN 18100: Türen -- Wandöffnungen für Türen
DIN 18101: Türen für den Wohnungsbau
DIN 18111-1: Türzargen -- Stahlzargen -- Teil 1: Standardzargen für gefälzte Türen in Mauerwerkswänden
DIN 18268: Baubeschläge -- Türbänder -- Bandbezugslinie
DIN 18251-1: Schlösser -- Einsteckschlösser -- Teil 1: Einsteckschlösser für gefälzte Türen
DIN 18255: Baubeschläge -- Türdrücker, Türschilder und Türrosetten
DIN 18095: Türen -- Rauchschutztüren -- Begriffe und Anforderungen
DIN 68706-1: Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen -- Teil 1: Türblätter
DIN 68706-2: Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen -- Teil 2: Umfassungszargen
DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
FTA: Fachverband Türautomation e. V.
ift Rosenheim GmbH
RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.
ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.
Allgemeines
Für alle Arbeiten hat der AN nur geschulte Fachkräfte einzusetzen. Seitens des ANs ist spätestens 5 Tage nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter zu benennen, der während der gesamten Zeit der Ausführung der Arbeiten des AN zur Verfügung zu stehen und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat.
Ein Bautagebuch ist durch den AN zu führen und auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen.
Eine Beschreibung der Bauausführung ist vor Beginn der Bauarbeiten der örtlichen Bauleitung zu übergeben.
Türliste
Soweit eine Türliste des AG Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung ist, gilt diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
Der AN erstellt innerhalb einer Woche nach Auftragserhalt eine Türliste auf Grundlage eines örtlichen Aufmaßes, der Planunterlagen und der Türliste des AG, der Leistungsbeschreibung und dieser ZTV.
Stellt der AN in diesem Zusammenhang Widersprüche zwischen den verschiedenen Ausführungsgrundlagen fest, weist er den AG auf diese Widersprüche ausnahmslos hin und fordert den AG vor der Materialdisposition des AN auf, die Widersprüche aufzuklären und die finale Ausführung festzulegen.
Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können.
Ausführung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen
bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Falzdichtungen und Türdrücker sind erst nach Ausführung der Malerarbeiten einzubauen. Die Falzdichtungen sind in den Türecken auf Gehrung zu schneiden.
TÜRZARGEN:
Türzargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. ä.) bilden.
Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbauwandöffnungen einzumessen. Die Zargen und
Türschlagrichtung aller Türen sind so auszuwählen, dass die Zargenspiegel-Ansichtsbreiten von Türen unterschiedlicher Funktion gleichartig erscheinen.
Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen, speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung, der Vorleistung anderer Gewerke auszugleichen.
Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig, es sind Türen mit entsprechender Einbauanweisung vorzusehen.
Zargen ungefälzter Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen.
Stahlzargen müssen Abweichungen von geplanten Soll-Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Stahlzargen sind mit einer Mindestblechdicke von 1,5 mm für Türen ohne Funktionsanforderung im Wohnungsbau und 2 mm für alle übrigen Türen auszuführen.
UNTERER ABSCHLUSS:
Der AN stellt durch seine Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als in der Einbauanleitung des Herstellers vorgegeben ist.
Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber.
Brandschutztüren dürfen unterseitig nur bis zu einer maximalen Höhe, in der Regel nicht mehr als 2 cm, unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung gemäß Prüfzeugnis oder bauaufsichtlicher Zulassung unter Brandschutztüren sind unzulässig.
Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsbahn mit beidseitig mindestens 15 cm seitlichem Überstand vorzurüsten. Die Abdichtungsbahn ist vom AN am Untergrund vollflächig zu verkleben.
Der untere Anschluss von Außentüren mit Aufständerung ist durch feuerverzinkte Stahlteile und
Wärmedämmelemente auszuführen.
FEUERSCHUTZABSCHLÜSSE UND RAUCHSCHUTZABSCHLÜSSE:
Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die
Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches und bauaufsichtlich zugelassenes System auszuführen.
Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht
anders lautend beschrieben oder anders in den Planungsunterlagen ersichtlich.
Die Kennzeichnung des Feuerschutzabschlusses muss durch ein werkseitiges Schild aus Stahlblech erfolgen,
das dauerhaft befestigt und nachfolgende Angaben dauerhaft lesbar enthalten muss:
Brandschutzklasse
Typ
Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) mit Name des Herstellers, Zulassungsnummer und Bildzeichen oder Bezeichnung der Zertifizierungsstelle
Herstellerwerk
Herstellungsjahr
Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem
Zulassungsbescheid sowie allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren.
SCHLIEßUNG:
Alle Rahmentüren sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann.
Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz
liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen.
PANIKVERSCHLUSS - TÜREN IN FLUCHT- UND RETTUNGSWEGEN:
Anti-Panikbeschläge sind an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Betätigung in Fluchtrichtung erforderlich, um ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen.
Soweit bei 2-flg. Türen die erforderliche lichte Türdurchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht gewährleistet
wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen. Erforderlichenfalls sind beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen.
Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach DIN EN 179 geprüften Türdrückern oder nach DIN EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt.
TÜRSCHLIEßER:
Die Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen.
Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN.
Sämtliche Befestigungsmittel für Türen am Baukörper müssen aus nicht rostendem Material bestehen oder verzinkt sein.
Gegebenenfalls sind Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern, wenn
die Türkonstruktion dies erfordert.
BESCHLÄGE, ALLGEMEIN:
Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit wartungsfreien Edelstahl-Türdrückergarnituren, Oberfläche matt gebürstet, Unterkonstruktion aus Stahl verzinkt, mit integriertem Kugellager und reibungsamer, selbstschmierender Ausgleichslagerung, anzubieten.
Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen.
Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind vom AN während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen.
Malerarbeiten sollen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN wird - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine endgültigen im LV aufgeführten Beschläge einbauen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.
Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen, Überstände < 5 mm sind zulässig, Rückstände sind unzulässig.
Werden Bodendichtungen für Schalldämmzwecke an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen.
Beschläge benachbart angeordneter Elemente (z. B. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKFFB eingebaut werden.
Der AN rüstet die eingebauten Wohnungseingangstüren bis zur Abnahme mit Baudrückergarnituren aus und baut diese dann bei der Montage der beauftragten Edelstahl Garnituren wieder aus.
Produkt der Planung für Türdrücker: Hoppe Amsterdam in Edelstahl o. glw.
Angebotenes Produkt für Türdrücker:
(vom Bieter einzutragen)
Der Anbieter hat die Möglichkeit ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den AG verlangt werden kann.
Produkte und Gleichwertigkeit
Die ausgeschriebenen Leistungen sind grundsätzlich einschließlich Herstellung, Lieferung und fachgerechter
Ausführung anzubieten. Zur Kontrolle der zur Anwendung kommenden Produkte sind diese nur in
Originalverpackung anzuliefern. Es sind in zusammenhängenden Bereichen nur systemkonforme, zugelassene
und aus dem Produktportfolio eines Herstellers stammende Produkte zu verwenden.
Wird in den Ausschreibungsunterlagen für Produkte ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig"
benannt, so wird damit die mindestens zu erreichende Qualitätsanforderung festgelegt. Es ist dem Bieter
freigestellt gleichwertige Produkte anzubieten, wenn mit Angebotsabgabe unaufgefordert Qualitätsnachweise
der alternativen Produkte mit vorgelegt werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber.
Werden Bieterergänzungen in diesem Zusammenhang nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Produkt als
vertraglich vereinbart.
Wartung
Der Bieter wird mit Abgabe seines Angebots für wartungspflichtige Anlagen, die durch den AN verbaut werden, dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende
bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Der Bieter unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren.
Die Wartungen sind von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen.
Bemusterung
Alle Produkte, insbesondere die, die von den ausgeschriebenen Produkten abweichen, sind vor Bestellung vom AN zu bemustern und vom AG schriftlich freigeben zu lassen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die der Bieter sich unter einem im Anschreiben genannten Download-Link herunterladen kann:
01 - Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH:
Grundriss EG: REI_AC2_5_H5_GR_00_0366_I_FRG
Grundriss 1. OG: REI_AC2_5_H5_GR_01_0367_H_FRG
Grundriss 2. OG: REI_AC2_5_H5_GR_02_0368_H_FRG
Grundriss 3. OG: REI_AC2_5_H5_GR_03_0369_H_FRG
Grundriss Staffelgeschoss: REI_AC2_5_H5_GR_04_0370_K_FRG
Grundriss Untergeschoss: REI_AC2_5_H5_GR_U1_0365_B_VOR
Schnitt A-A: REI_AC2_5_UG_AS_AA_0430_B_VOR
Schnitt E-E: REI_AC2_5_AS_AA_0432_A_VOR
Türliste: REI_AC2_5_H5_TL_XX_0001_A_FRG
Brandschutznachweis vom 12.02.2021 seitens büro 13 Architekten, Berlin
Planungsunterlagen
01 Wohnungseingangs- und Schleusentüren
01
Wohnungseingangs- und Schleusentüren
01.__.0010 Wohnungseingang-Türelement, 1-flg., 1.010/2.135/240, T30RS, SSK 3, RC2,
Klimaklasse III, mit Spion auf 1,60 m Wohnungseingang-Türelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Stahlzarge
in nachfolgend beschriebener Qualität liefern und montieren:
Türöffnung Rohbau: 1.010 mm x 2.135 mm
Wandstärke Rohbau: ca. 240 mm
Wandstärke inkl. Putz: ca. 270 mm
Wandmaterial: KS-Mauerwerk inkl. Putz
Türanschlag: DIN Links / Rechts
(gemäß Türliste und Ausführungsplanung)
Lage des Obentürs.: Bandseite
Schallschutzklasse: 3
Schalldämmwert: Rw,R = 37 dB; Rw,P = 42 dB
Einbruchhemmung: RC 2
Klimaklasse: III
Brandschutz: T30RS nach Landesbauordnung
Zarge
Material/Oberfläche: Stahl, verzinkt grundiert
Spiegelbreite: 30/45 mm, vorne und hinten
Variante: 2-schalige Umfassungszarge als Blockprofil,
zum nachträglichen Einbau für nahezu alle
Wandarten, wandumfassend, ohne Wandstärkenausgleich
Konstruktion: Stanzung für 3-Punkt-Schloss W3,
mit verstärktem Schließblechbereich,
Aushebesicherung
Dichtung: 3-seitig, Farbton weiß
Bänder: 2 x Bandaufnahme für V-System (dreiteilige VX-Bänder)
Bodeneinstand: ohne
Blechstärke: ca. 1,5 mm
Putzwinkel: 15 mm Sickenkante auf beiden Seiten
Türschließer: vorgerichtet für Obentürschließer
Türblatt
Türblattstärke: ca. 50 mm
Rahmen: Einleimer, 3-seitig aus Holz/ Holzwerkstoff
Mittellage: Spezialschalldämmeinlage
Absperrung: Alu-Verbund-Absperrung, Stärke ca. 4,5 mm
Verstärkung: Beanspruchungsgruppe "S"
Oberfläche: CPL, Farbton Artic Weiß, Uni-Dekor A 222 Pma,
nach Standardfarbpalette Hersteller
Kante: Rundprofil
Falz: Normfalz für Schallschutztüren, 13 x 29,5 mm
Falzdichtung: Türfalzdichtung, 3-seitig, Farbton weiß
Schloss: 3-Punkt-Schloss W3, Stulp, Edelstahl, Dorn 65 mm,
Drücker: Hoppe, Rotterdam, raumseitig mit Drücker, Gegenseite Knauf,
Modell: FS-E86G/3332ZA/3310/1401F o. glw.
Bänder: 2 x V 8026/30 WF, vernickelt
Bodendichtung: absenkbar, Schall-Ex
Spion: Bohrung, 12 mm Durchmesser, Höhe 1.600 mm von der Türunterkante
(Sitz nach DIN 68706), Spion, Edelstahl matt gebürstet, liefern und montieren
Türschließer: Gleitschiene in Türblatt integriert (OTS in separater Position)
Fabrikat der Planung: Westag Portalit o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
01.__.0010
Wohnungseingang-Türelement, 1-flg., 1.010/2.135/240, T30RS, SSK 3, RC2,
Klimaklasse III, mit Spion auf 1,60 m
36.00
Stk
01.__.0020 Zulage zu Wohnungseingang-Türelement für zusätzlichen Türspion, H=1,20 m Wohnungseingang-Türelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Stahlzarge
wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch mit zusätzlichem Spion:
Spion: Bohrung, 12 mm Durchmesser, Höhe 1.200 mm von der Türunterkante
(Sitz nach DIN 68706), Spion, Edelstahl matt gebürstet
als Zulage zu Vorposition liefern und montieren.
01.__.0020
Zulage zu Wohnungseingang-Türelement für zusätzlichen Türspion, H=1,20 m
O
1.00
Stk
01.__.0030 Zulage zu Wohnungseingang-Türelement für Obentürschließer, GEZE TS 5000 RFS o. glw. Zulage zu Wohnungseingang-Türelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Stahlzarge
wie zuvor beschrieben, für Ausführung mit Obentürschließer, geeignet für die Montage an
Rauchschutztüren, mit Gleitschiene in 30 mm Bauhöhe, mit Freilauffunktion, aktivierbar über
elektrohydraulische Feststellung nach EN1155 durch einmaliges Öffnen der Tür auf ca. 90°,
mit Komfort-Rastfunktion zur leichten Arretierung im maximalen Öffnungswinkel des Freilaufbereichs,
um ungewolltes Zulaufen der Tür zu verhindern, integrierte Rauchschalterzentrale mit Alarmschwellennachführung, Verschmutzungsanzeige und Prüftaste, von vorn einstellbare
Schließkraft Größe 3-6 nach EN 1154, für Türblätter mit bis zu 1400 mm Breite,
Schließgeschwindigkeit und Endschlag, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf
Türblatt/Bandseite, mit Montageplatte nach EN 1154 A, Größe 3 - 5,
für barrierefreie Türen nach DIN 18040,
bis Flügelbreite 1.250 mm bei max. 47 Nm Öffnungsmoment,
hoher Wirkungsgrad über 80%, stark abfallendes Öffnungsmoment entsprechend
Einbausituation an-/abschaltbar, mit Gleitschiene, von vorn einstellbare Schließkraft,
Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag,
mit optischer Größenanzeige und Normalmontage auf Türblatt Bandseite mit Montageplatte,
inkl. Unterbrechertaster
Einbaulage: Wohnungseingangstüren
Farbton: weiß
Produkt der Planung: GEZE, TS 5000 RFS o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
01.__.0030
Zulage zu Wohnungseingang-Türelement für Obentürschließer, GEZE TS 5000 RFS o. glw.
36.00
Stk
01.__.0040 Schleusen-Türelement, 1-flg., 1.010/2.135/240, T30RS, Klimaklasse III Schleusen-Türelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Stahlzarge
in nachfolgend beschriebener Qualität liefern und montieren:
Einbaulage: Treppenraum
Türöffnung Rohbau: 1.010 mm x 2.135 mm (ab OKFF)
Wandstärke Rohbau: ca. 240 mm
Wandstärke inkl. Putz: ca. 270 mm
Wandmaterial: KS-Mauerwerk inkl. Putz
Türanschlag: DIN Links / Rechts
(gemäß Türliste und Ausführungsplanung)
Lage des Obentürs.: Bandseite
Schallschutzklasse: keine Anforderung
Schalldämmwert: keine Anforderung
Einbruchhemmung: keine Anforderung
Klimaklasse: III
Brandschutz: T30RS nach Landesbauordnung
Zarge
Material/Oberfläche: Stahl, verzinkt grundiert
Spiegelbreite: 30/45 mm, vorne und hinten
Variante: 2-schalige Umfassungszarge als Blockprofil,
zum nachträglichen Einbau für nahezu alle
Wandarten, wandumfassend, ohne Wandstärkenausgleich
Dichtung: 3-seitig, Farbton weiß
Bänder: 2 x Bandaufnahme für V-System (dreiteilige VX-Bänder)
Bodeneinstand: ohne
Blechstärke: ca. 1,5 mm
Putzwinkel: 15 mm Sickenkante auf beiden Seiten
Türschließer: vorgerichtet für Obentürschließer
Türblatt
Türblattstärke: ca. 50 mm
Rahmen: Einleimer, 3-seitig aus Holz/ Holzwerkstoff
Mittellage: Vollspahn
Absperrung: Alu-Verbund-Absperrung, Stärke ca. 4,5 mm
Verstärkung: Beanspruchungsgruppe "S"
Oberfläche: CPL, Farbton Artic Weiß, Uni-Dekor A 222 Pma,
nach Standardfarbpalette Hersteller
Kante: Rundprofil
Falz: ja
Falzdichtung: Türfalzdichtung, 3-seitig, Farbton weiß
Schloss: keins, ausgestattet mit Blindzylinder
Drücker: beidseitig mit Drücker aus Edelstahl,
Produkt: Hoppe Rotterdam o. glw.
Bänder: 2 x V 8026/30 WF, vernickelt
Bodendichtung: absenkbar, Schall-Ex
Spion: keiner
Türschließer: Gleitschiene in Türblatt integriert (OTS in separater Position)
Fabrikat der Planung: Westag Portalit o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
01.__.0040
Schleusen-Türelement, 1-flg., 1.010/2.135/240, T30RS, Klimaklasse III
10.00
Stk
01.__.0050 Zulage zu Schleusen-Türelement für Obentürschließer, GEZE TS 5000 R o. glw. Zulage zu Schleusen-Türelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Stahlzarge
wie zuvor beschrieben, für Ausführung mit Obentürschließer, geeignet für die Montage an
Rauchschutztüren, mit Gleitschiene in 30 mm Bauhöhe, mit in der Gleitschiene integrierter
elektromechanischer Feststellung stufenlos von 80° bis 130° auf exakten Punkt einstellbar
nach EN 1155, Feststellposition überfahrbar, mögliche Abfrage der Offenhaltung des Türflügels,
Schließwirkung ab 180° Öffnungswinkel, integrierte Rauchschalterzentrale mit
Alarmschwellennachführung, Verschmutzungsanzeige und Prüftaste, von vorn einstellbare
Schließkraft nach EN 1154, Schließgeschwindigkeit und Endschlag, mit regulierbarer
Öffnungsdämpfung, mit optischer Größenanzeige, Normalmontage auf Türblatt/Bandseite,
mit Montageplatte, inkl. Schließerkörper Größe EN 2-6, bis Flügelbreite 1400 mm, für
barrierefreie Türen nach DIN 18040, bis Flügelbreite 1100 mm,
Einbaulage: Schleusentüren
Farbton: weiß
Produkt der Planung: GEZE, TS 5000 R o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
01.__.0050
Zulage zu Schleusen-Türelement für Obentürschließer, GEZE TS 5000 R o. glw.
10.00
Stk
02 Innentüren
02
Innentüren
02.__.0010 Innentürelement, 1-flg., D/D, 885/2.135/100, CPL/weiß, mit US 15 mm Innentürelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Holzzarge
in nachfolgend beschriebener Ausführung und Qualität liefern und montieren:
Einbaulage: EG - Staffelgeschoss
Türöffnung Trockenbau: 885 mm x 2.135 mm (ab OKFF)
Wandstärke Trockenbau: ca. 100 mm
Maulweite inkl. Spachtel: ca. 105 mm
Wandmaterial: Gipskarton inkl. Spachtelung
Türanschlag: DIN Links / Rechts
(gemäß Türliste und Ausführungsplanung)
Klimaklasse: I
Beanspruchungsgruppe: S
Zarge
Material/Oberfläche: Holz, Dekor Weiß,
nach Standardfarbpalette Hersteller
Bekleidungsbreite: 60/16 mm
Variante: Umfassungszarge für gefälzte Türen mit Maßen nach DIN 18101
Konstruktion: Spanplattenaufbau
Schließblech: Stahl, silberfarbig lackiert
Falz: Normfalz, passend zu Türblatt mit ca. 40 mm Stärke
Dichtung: Dichtungsprofil, 3-seitig, Farbton weiß
Bänder: 2 x V 3400 WF, vernickelt
Bodeneinstand: ohne
Anmerkung: Bekleidungswinkel und Futterbett sind gerundet
Türblatt
Türblattstärke: ca. 40 mm
Unterschnitt: 15 mm
Rahmen: Dekoformkante 3-seitig im Dekor Türblatt
Mittellage: Röhrenspanplatteneinlage
Oberfläche: CPL, Farbton Weiß, Uni-Dekor A 222 Pma
Kante: Rundprofil
Falz: Normfalz, 3-seitig, 13 x 25,5 mm
Schloss: BB Klasse 1, Dorn 55 mm
Beschlag: Drücker, beidseitig, Hoppe, Amsterdam E1400Z/42KV/42KVS o. glw.
Bänder: 2 x V 0020, vernickelt
Produkt der Planung: Westag, Portalit o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
02.__.0010
Innentürelement, 1-flg., D/D, 885/2.135/100, CPL/weiß, mit US 15 mm
140.00
Stk
02.__.0020 Innentürelement, 1-flg., D/D, 885/2.135/175, CPL/Artic weiß, mit US 10 mm Innentürelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Holzzarge,
wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch:
Einbaulage: Staffelgeschoss
Türöffnung Rohbau: 885 mm x 2.135 mm
Wandstärke Rohbau: ca. 175 mm
Maulweite inkl. Putz: ca. 205 mm
Wandmaterial: KS-Mauerwerk inkl. Putz
02.__.0020
Innentürelement, 1-flg., D/D, 885/2.135/175, CPL/Artic weiß, mit US 10 mm
6.00
Stk
02.__.0030 Zulage zu Innentürelement, 1-flg., für WC-Garnitur Zulage zu Innentürelement, einflügelig, wie zuvor beschrieben,
statt mit beidseitigem Drücker, mit:
Beschlag: WC-Garnitur, Hoppe, Amsterdam E1400Z/42KV/42KVS o. glw.
liefern und montieren.
02.__.0030
Zulage zu Innentürelement, 1-flg., für WC-Garnitur
38.00
Stk
03 Stahltüren
03
Stahltüren
03.__.0010 Stahltür mit Blockzarge, 1-flg., DIN L, grundiert, 1.135/2.270, T30-RS Innentürelement aus Stahlblech, 1-flügelig,
feuerhemmend mit Rauchschutz, komplett mit einbaufertiger,
passender Blockzarge aus Stahl liefern und montieren,
Einbaulage: UG
Türnummer: 5-K.18
Wandmaterial: Stahlbeton
Wandstärke: ca. 240 mm
Rohbauöffnung (B x H): ca. 1.135 x 2.270 mm
Türblatt: doppelwandig ca. 64 mm dick, 3-seitig gefälzt, mit Dickfalz,
Isolierung mit Mineralfaserplatte, Blechdicke 1 mm
Schwelle: fußbodeneben
Zarge: Stahl-Blockzarge, Blechdicke 2,0 mm, mit 3-seitiger EPDM-Dichtung,
verdeckte Befestigung, Hinterfüllung in Mineralwolle
Beschläge: dreiteiliges Konstruktionsband mit Kugellagerring in Stahl,
Schloss, PZ vorgerichtet mit Blindzylinder,
Bandseite und Bandgegenseite mit Drücker, gekröpft,
und Langschild aus Edelstahl
Ausstattung Schloss: Panikfunktion E
Position Obentürschließer: Bandseite
Oberfläche: Türblatt und Zarge verzinkt und grundiert
Aufschlagrichtung: DIN L
Feuerschutz: feuerhemmend (T30)
Rauchschutz: rauchdicht nach DIN 18095,
mit absenkbarer Bodendichtung RS1
Wärmeschutz: Keine Anforderung
03.__.0010
Stahltür mit Blockzarge, 1-flg., DIN L, grundiert, 1.135/2.270, T30-RS
1.00
Stk
03.__.0020 Stahltür mit Eckzarge, 1-flg., DIN L, grundiert, 1.010/2.135, T30-RS Innentürelement aus Stahlblech, 1-flügelig,
feuerhemmend mit Rauchschutz, komplett mit einbaufertiger,
passender Eckzarge aus Stahl liefern und montieren,
Einbaulage: UG
Türnummer: 5-K.19
Wandmaterial: KS-Mauerwerk
Wandstärke: ca. 240 mm
Rohbauöffnung (B x H): ca. 1.010 x 2.135 mm
Türblatt: doppelwandig ca. 64 mm dick, 3-seitig gefälzt, mit Dickfalz,
Isolierung mit Mineralfaserplatte, Blechdicke 1 mm
Schwelle: fußbodeneben
Zarge: Stahl-Eckzarge, Blechdicke 2,0 mm, mit 3-seitiger EPDM-Dichtung,
verdeckte Befestigung, Hinterfüllung in Mineralwolle
Beschläge: dreiteiliges Konstruktionsband mit Kugellagerring in Stahl,
Schloss, PZ vorgerichtet mit Blindzylinder,
Bandseite und Bandgegenseite mit Drücker, gekröpft,
und Langschild aus Edelstahl
Ausstattung Schloss: Panikfunktion E
Position Obentürschließer: Bandseite
Oberfläche: Türblatt und Zarge verzinkt und grundiert
Aufschlagrichtung: DIN L
Feuerschutz: feuerhemmend (T30)
Rauchschutz: rauchdicht nach DIN 18095,
mit absenkbarer Bodendichtung RS1
Wärmeschutz: Keine Anforderung
03.__.0020
Stahltür mit Eckzarge, 1-flg., DIN L, grundiert, 1.010/2.135, T30-RS
1.00
Stk
03.__.0030 Stahltür mit Eckzarge, 1-flg., DIN L, grundiert, 1.010/2.135, T30-RS Innentürelement aus Stahlblech, 1-flügelig,
feuerhemmend mit Rauchschutz, komplett mit einbaufertiger,
passender Eckzarge aus Stahl liefern und montieren,
Einbaulage: UG
Türnummer: 5-K.22
Wandmaterial: KS-Mauerwerk
Wandstärke: ca. 240 mm
Rohbauöffnung (B x H): ca. 1.010 x 2.135 mm
Türblatt: doppelwandig ca. 64 mm dick, 3-seitig gefälzt, mit Dickfalz,
Isolierung mit Mineralfaserplatte, Blechdicke 1 mm
Schwelle: fußbodeneben
Zarge: Stahl-Eckzarge, Blechdicke 2,0 mm, mit 3-seitiger EPDM-Dichtung,
verdeckte Befestigung, Hinterfüllung in Mineralwolle
Beschläge: dreiteiliges Konstruktionsband mit Kugellagerring in Stahl,
Schloss, PZ vorgerichtet ohne Zylinder,
Bandseite und Bandgegenseite mit Drücker, gekröpft,
und Langschild aus Edelstahl
Ausstattung Schloss: -
Position Obentürschließer: Bandseite
Oberfläche: Türblatt und Zarge verzinkt und grundiert
Aufschlagrichtung: DIN R
Feuerschutz: feuerhemmend (T30)
Rauchschutz: rauchdicht nach DIN 18095,
mit absenkbarer Bodendichtung RS1
Wärmeschutz: Keine Anforderung
03.__.0030
Stahltür mit Eckzarge, 1-flg., DIN L, grundiert, 1.010/2.135, T30-RS
1.00
Stk
03.__.0040 Zulage zu Stahltüren für Obentürschließer Zulage für zuvor beschriebene und bestehende Innentürelemente aus Stahlblech
für die Lieferung eines Obentürschließers, nach EN 1154 A, Größe 3 - 5,
für barrierefreie Türen nach DIN 18040 bis Flügelbreite 1.760 mm,
bei max. 47 Nm Öffnungsmoment, hoher Wirkungsgrad über 80%,
stark abfallendes Öffnungsmoment entsprechend Einbausituation an-/abschaltbar,
mit Gleitschiene, von vorn einstellbare Schließkraft,
Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag, mit optischer
Größenanzeige und Normalmontage auf Türblatt Bandseite mit Montageplatte.
Einbaulage: UG
Tür-Nr. neue Türen: 5-K.18, 5-K.19. 5-K.22
Tür-Nr. Bestandstüren: 5-K.01, 5-K.02, 5-K.03, 5-K.04, 5-K.10, 5-K.17, 5-K.20, 5-K.21
Farbton: silberfarbig
Produkt der Planung: GEZE, TS 5000 ECline mit ECline-Gleitschiene o. glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen!)
03.__.0040
Zulage zu Stahltüren für Obentürschließer
11.00
Stk
03.__.0050 3-seitige EPDM-Dichtung zu Bestandstür, 885/2.010, liefern und montieren 3-seitige EPDM-Dichtung zu Bestandstür liefern und montieren,
Einbaulage: UG
Tür-Nr. Bestandstüren: 5-K.05, 5-K.06, 5-K.07, 5-K.08, 5-K.09, 5-K.11, 5-K.12, 5-K.13,
5-K.14, 5-K.15
Rohbauöffnung (B x H): ca. 885 x 2.010 mm
Brandschutzanforderung: keine
03.__.0050
3-seitige EPDM-Dichtung zu Bestandstür, 885/2.010, liefern und montieren
10.00
Stk
03.__.0060 3-seitige EPDM-Dichtung zu Bestandstür, 1.010/2.135, liefern und montieren 3-seitige EPDM-Dichtung zu Bestandstür liefern und montieren,
Einbaulage: UG
Tür-Nr. Bestandstüren: 5-K.02, 5-K.03, 5-K.04, 5-K.10, 5-K.17, 5-K.20, 5-K.21
Rohbauöffnung (B x H): ca. 1.010 x 2.135 mm
Brandschutzanforderung: T30RS
03.__.0060
3-seitige EPDM-Dichtung zu Bestandstür, 1.010/2.135, liefern und montieren
7.00
Stk
03.__.0070 3-seitige EPDM-Dichtung zu Bestandstür, 1.135/2.270, liefern und montieren 3-seitige EPDM-Dichtung zu Bestandstür liefern und montieren,
Einbaulage: UG
Tür-Nr. Bestandstüren: 5-K.01
Rohbauöffnung (B x H): ca. 1.135 x 2.270 mm
Brandschutzanforderung: T30RS
03.__.0070
3-seitige EPDM-Dichtung zu Bestandstür, 1.135/2.270, liefern und montieren
1.00
Stk
03.__.0080 Drückergarnitur zu Bestandstür liefern und montieren Drückergarnitur zu Bestandtüren liefern und montieren,
Einbaulage: UG
Tür-Nr. Bestandstüren: 5-K.01, 5-K.02, 5-K.03, 5-K.04, 5-K.05, 5-K.06, 5-K.07,
5-K.08, 5-K.09, 5-K.10, 5-K.11, 5-K.12, 5-K.13, 5-K.14,
5-K.15, 5-K.17, 5-K.20, 5-K.21
Beschlag: Bandseite und Bandgegenseite mit Drücker, gekröpft,
und Langschild aus Edelstahl
03.__.0080
Drückergarnitur zu Bestandstür liefern und montieren
18.00
Stk
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich
nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG
ausgeführt werden.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen,
Sozialzuschläge, allgemeine Geschäftskosten,
Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und
Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten.
Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind
unter Beachtung der preislichen Vorschrift zu ermitteln
und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden
Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
04.__.0010 Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
04.__.0010
Lohnstunden eines Facharbeiters zum Nachweis
O
1.00
h
04.__.0020 Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
04.__.0020
Lohnstunden eines Bauhelfers zum Nachweis
O
1.00
h
05 Sonderwunsch Erwerber
05
Sonderwunsch Erwerber
Hinweis zu Sonderwunschliste Die nachfolgenden Positionen werden gemäß Sonderwunschliste der Norddeutschen Wohnbau GmbH den Erwerbern als zusätzliche Leistung angeboten.
Die Ausführung erfolgt nur auf ausdrückliche Anordnung der örtlichen Bauleitung oder des Auftraggebers!
Es sind keine direkten Preis- und Produktverhandlungen des AN mit den Erwerbern gestattet!
Hinweis zu Sonderwunschliste
05.__.0010 Zulage zu Wohnungseingang-Türelement für Beschlag HAFI Design 203 Wohnungseingang-Türelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger,
passender Stahlzarge wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch:
Ausführung mit Beschlag: HAFI Schutzbeschlag - Design 540 PZ,
Drücker 203 (wohnungsseitig)
HAFI Schutzbeschlag - Design 540 PZ,
Knopf 263 (treppenhausseitig)
als Zulage zu zuvor beschriebenes Wohnungseingang-Türelement
auf Sonderwunsch Erwerber.
Die Ausführung erfolgt nur auf ausdrückliche Anordnung der örtlichen
Bauleitung oder des Auftraggebers!
05.__.0010
Zulage zu Wohnungseingang-Türelement für Beschlag HAFI Design 203
O
1.00
Stk
05.__.0020 Zulage zu Wohnungseingang-Türelement für Beschlag HAFI Design 207 Wohnungseingang-Türelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger,
passender Stahlzarge wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch:
Ausführung mit Beschlag: HAFI Schutzbeschlag - Design 540 PZ,
Drücker 207 (wohnungsseitig)
HAFI Schutzbeschlag - Design 540 PZ,
Knopf 263 (treppenhausseitig)
als Zulage zu zuvor beschriebenes Wohnungseingang-Türelement
auf Sonderwunsch Erwerber.
Die Ausführung erfolgt nur auf ausdrückliche Anordnung der örtlichen
Bauleitung oder des Auftraggebers!
05.__.0020
Zulage zu Wohnungseingang-Türelement für Beschlag HAFI Design 207
O
1.00
Stk
05.__.0030 Zulage zu Wohnungseingang-Türelement für Beschlag HAFI Design 219 Wohnungseingang-Türelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger,
passender Stahlzarge wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch:
Ausführung mit Beschlag: HAFI Schutzbeschlag - Design 540 PZ,
Drücker 219 (wohnungsseitig)
HAFI Schutzbeschlag - Design 540 PZ,
Knopf 263 (treppenhausseitig)
als Zulage zu zuvor beschriebenes Wohnungseingang-Türelement
auf Sonderwunsch Erwerber.
Die Ausführung erfolgt nur auf ausdrückliche Anordnung der örtlichen
Bauleitung oder des Auftraggebers!
05.__.0030
Zulage zu Wohnungseingang-Türelement für Beschlag HAFI Design 219
O
1.00
Stk
05.__.0040 Innentürelement, 1-flg., 1.010/2.135/100, Jeld-Wen Altera, weiß lackiert Innentürelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Holzzarge
wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch:
Produkt auf Sonderw.: Jeld-Wen, Altera 8903
05.__.0040
Innentürelement, 1-flg., 1.010/2.135/100, Jeld-Wen Altera, weiß lackiert
O
1.00
Stk
05.__.0050 Innentürelement, 1-flg., 1.010/2.135/100, Jeld-Wen Lombardo 2810-3, weiss lackiert Innentürelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Holzzarge
in nachfolgend beschriebener Qualität liefern und montieren:
Türöffnung Trockenbau: 1.010 mm x 2.135 mm
Wandstärke Trockenbau: ca. 105 mm
Wandmaterial: Gipskarton inkl. Spachtelung
Türanschlag: DIN Links / Rechts (gemäß Türliste und Ausführungsplanung)
Zarge
Material/Oberfläche: Holz, Farbton Weiß, ähnlich RAL 9016, lackiert
Bekleidungsbreite: 60/16 mm
Variante: Umfassungszarge für gefälzte Türen mit Maßen nach DIN 18101,
Zierbekleidung mit Steckverbindung zum Ausgleich unterschiedlicher
Wandstärken
Konstruktion: Spanplattenaufbau
Schließblech: Stahl, silberfarbig lackiert
Falz: Normfalz, passend zu Türblatt mit ca. 40 mm Stärke
Dichtung: Dichtungsprofil, 3-seitig, Farbton weiß
Bänder: 2 x V 3400 WF, vernickelt
Bodeneinstand: ohne
Anmerkung: Bekleidungswinkel und Futterbett sind gerundet
Türblatt
Türblattstärke: ca. 40mm
Rahmen: Einleimer, 3-seitig aus Holz/ Holzwerkstoff
Mittellage: Röhrenspanplatteneinlage
Absperrung: Absperrung, Stärke ca. 3 mm,
Klimaklasse: I
Verstärkung: Beanspruchungsgruppe "M"
Oberfläche: Farbton Weiß, ähnlich RAL 9016, lackiert
Kante: Rundprofil
Falz: Normfalz, 3-seitig, 13 x 29,5 mm
Schloss: BB Klasse 1, Dorn 55 mm
Beschlag: Drücker, beidseitig, Hoppe, Amsterdam E1400Z/42KV/42KVS o. glw.
Bänder: 2 x V 0020, vernickelt
Produkt auf Sonderw.: Jeld-Wen, Lombardo 2810-3
05.__.0050
Innentürelement, 1-flg., 1.010/2.135/100, Jeld-Wen Lombardo 2810-3, weiss lackiert
O
1.00
Stk
05.__.0060 Zulage Innentürelement, 1-flg., Jeld-Wen Lombardo 2810-3, für Lichtausschnitt LÖ 20 Zulage zu zuvor beschriebenes Innentürelement, einflügelig, für:
Lichtausschnitt: ESG, Klarglas
Produkt auf Sonderw.: Jeld-Wen, Lombardo 2810-3 mit LÖ20
05.__.0060
Zulage Innentürelement, 1-flg., Jeld-Wen Lombardo 2810-3, für Lichtausschnitt LÖ 20
O
1.00
Stk
05.__.0070 Innentürelement, 1-flg., 1.010/2.135/100, Jeld-Wen Optima, weiß lackiert Innentürelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Holzzarge
wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch:
Produkt auf Sonderw.: Jeld-Wen, Optima 30
05.__.0070
Innentürelement, 1-flg., 1.010/2.135/100, Jeld-Wen Optima, weiß lackiert
O
1.00
Stk
05.__.0080 Zulage Innentürelement, 1-flg., Jeld-Wen Optima, für Lichtausschnitt LÖ23 Zulage zu zuvor beschriebenes Innentürelement, einflügelig, für:
Lichtausschnitt: ESG, Klarglas
Produkt auf Sonderw.: Jeld-Wen, Optima 30 mit LÖ23
05.__.0080
Zulage Innentürelement, 1-flg., Jeld-Wen Optima, für Lichtausschnitt LÖ23
O
1.00
Stk
05.__.0090 Innentürelement, 1-flg., 1.010/2.135/100, Jeld-Wen, Ganzglas-Türblatt Basic, Klarglas Innentürelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Holzzarge
wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch:
Türblatt: ESG, Klarglas
Produkt auf Sonderw.: Jeld-Wen, Ganzglastür Basic
05.__.0090
Innentürelement, 1-flg., 1.010/2.135/100, Jeld-Wen, Ganzglas-Türblatt Basic, Klarglas
O
1.00
Stk
05.__.0100 Innentürelement, 1-flg., 1.010/2.135/100, Jeld-Wen, Ganzglas-Türblatt Basic, Satinato Innentürelement, einflügelig, inkl. einbaufertiger, passender Holzzarge
wie zuvor beschrieben liefern und montieren, jedoch:
Türblatt: ESG, Klarglas
Produkt auf Sonderw.: Jeld-Wen, Ganzglastür Basic Satinato
05.__.0100
Innentürelement, 1-flg., 1.010/2.135/100, Jeld-Wen, Ganzglas-Türblatt Basic, Satinato
O
1.00
Stk