Außen- und Innentüren
RSP, Residenz SeePerlen Bad Saarow
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Kurzbeschreibung und Projektinformation Bauvorhaben Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser - Altersgerechtes Wohnen Am Graben 3a und 3b in 15526 Bad Saarow Beschreibung der Bauwerke Es handelt sich bei den geplanten Neubauten um zwei Mehrfamilienwohnhäuser, in fast identischer Bauweise. Die Häuser haben je 3 oberirdische Geschosse und folgende Abmessungen:             Länge x Breite:                 21,51m x 21,51m             Gebäudehöhe ab OKG:     +11,40 m (Firsthöhe) Haus A wird teilunterkellert und Haus B erhält ein Untergeschoss mit Souterrain. Beide Häuser sind durch einen untetrirdischen Gang miteinander verbunden. Tragende und aussteifende Bauteile sowie die Geschossdecken der  Gebäude werden in Massivbauweise (Stahlbeton/ Ortbeton/ Mauerwerk) ausgeführt Die Dächer der beiden Häuser werden als Mansarddächer ausgebildet. Das Dachtragwerk wird als Nagelplattenbinderkonstruktion mit Stahlfachwerkverbinder ausgeführt. Die beiden Häuser werden als klimafreundliche Wohngebäude (KFWG) mit dem Standard QNG Plus geplant.
Kurzbeschreibung und Projektinformation
Vorbemerkungen und Hinweise zum klimafreundlichen Wohngebäude Zielsetzung und Anforderungen des QNG-Plus Standards: - Das Projekt wird gemäß den Vorgaben des QNG-Plus  Standards geplant und ausgeführt, um höchste Anforderungen an Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Ressourcenschonung zu erfüllen. Materialwahl: - Es wird darauf geachtet, dass nur zertifizierte und nachhaltige Materialien verwendet werden, die den Anforderungen des QNG-Plus Standards entsprechen. - Insbesondere für die Dachdeckung und -abdichtung werden umweltfreundliche Materialien, wie recycelte oder recyclebare Produkte, bevorzugt. Nachhaltige Dämmung: - Bei der Dämmung des Daches ist auf den Einsatz umweltfreundlicher Dämmstoffe zu achten, die eine hohe Wärmedämmung bieten und keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt haben. - Die Dämmstoffe sollten hohe Brandschutzanforderungen erfüllen und zugleich eine lange Lebensdauer bieten. Langlebigkeit der Materialien: - Die verwendeten Deckmaterialien und Abdichtungen müssen eine hohe Lebensdauer und Witterungsbeständigkeit aufweisen, um eine lange Haltbarkeit ohne intensiven Wartungsaufwand zu gewährleisten. Recycling und Entsorgung: - Es ist sicherzustellen, dass bei der Entsorgung von Materialabfällen die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft beachtet werden. Das bedeutet, dass Abfälle, die beim Abriss oder Umbau entstehen, möglichst recycelt oder wiederverwendet werden. Wartungsfreundlichkeit: - Bei der Auswahl der Materialien und der Bauweise wird darauf geachtet, dass spätere Wartungsarbeiten möglichst einfach und kostengünstig durchzuführen sind. Auch Reparaturen und Nachbesserungen sollen mit minimalem Ressourcenaufwand möglich sein.
Vorbemerkungen und Hinweise zum klimafreundlichen Wohngebäude
QNG-SERIENLEITFADEN FÜR NACHUNTERNEHMER (QNG-PLUS) - Außen- und Innentüren Hinweis zur Herkunft des Leitfadens Dieser Leitfaden ist eine vereinfachte und praxisnahe Kurzfassung des offiziellen Anhangdokuments 3.1.3 der QNG-Geschäftsstelle (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) und  ist kein offizielles QNG-Dokument. Nur zur internen Verwendung. Diese Kurzfassung dient ausschließlich der besseren Übersicht und praxisgerechten Umsetzung  auf der Baustelle, um die Anforderungen schneller und effektiver einhalten zu können. Das  Originaldokument muss bei Beauftragung verbindlich bestätigt werden (z.B. in einem  Zusatzformular des Auftraggebers). Gewerke-Leitfaden: Außen- und Innentüren (Innenraum, oberflächennah) Ziel : Nachweis der verwendeten Materialien im Sinne des QNG-PLUS Siegels - konkret für das  Kriterium "Risiken für die lokale Umwelt" gemäß QNG-Anforderungskatalog Anhang 3.1.3 "Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" https://www.qng.info/qng/qng-anforderungen/qng- siegeldokumente/ Besondere Anforderungen bei Innentüren:                - Es darf kein Holz aus unkontrolliert abgeholzten borealen oder tropischen                  Wäldern verwendet werden.                - Der Nachunternehmer muss durch geeignete Nachweise (z.B. FSC- oder PEFC-                  Zertifikat, Lieferantenerklärung) bestätigen, dass das eingesetzte Holz aus legaler                  und kontrollierter Herkunft stammt.                - Die Herkunftsnachweise sind Bestandteil der Nachweisdokumentation und                  müssen auf  Verlangen vorgelegt werden.                - Es sind Holzbeläge zu favorisieren, die bereits werkseitig mit emissionsarmen                  Ölen, Wachsen oder ähnlichen Mitteln behandelt wurden. Erfolgt die                  Endbehandlung auf der  Baustelle, so ist dies vorab mit dem Auftraggeber                  schriftlich zu vereinbaren. Dabei ist eine Bauzeitverlängerung von mindestens 4                  Wochen einzuplanen, um die anfänglichen VOC-Emissionen durch mehrmaliges                  tägliches Lüften sicher abklingen zu lassen. Was muss der Nachunternehmer wissen? Verwendete Produkte :                - Türblätter und -zargen aus Holz, Holzwerkstoffen, Stahl oder Aluminium                - Oberflächenmaterialien (z. B. Lacke, Dekore, Furniere)                - Montageschäume, Klebstoffe, Dichtstoffe                - Acryle & Silikone Tipp :                Bei Unsicherheit können auch der Baustoffhändler oder der Hersteller direkt                angesprochen werden. Am besten ist es, bei der Anfrage auf das Anhangdokument 3.1.3 des  QNG hinzuweisen und um Unterstützung bei der Auswahl geeigneter, QNG-konformer Produkte zu bitten. Wichtig bei der Bestellung :                Bei jeder Bestellung im Baustoffhandel oder direkt beim Hersteller ist vom Nachunternehmer ausdrücklich anzugeben, dass nur Produkte eingesetzt werden                dürfen, die den Anforderungen aus dem Anhangdokument 3.1.3 des QNG entsprechen. Dies ist  verbindlich einzuhalten. Weitere Hilfe :                Produktdatenbank : Die Sentinel Haus Holding stellt eine Produktdatenbank zur  Verfügung, in der nachgelesen werden kann, ob ein Produkt die Anforderungen des Anhangdokuments 3.1.3 erfüllt - und sogar zusätzliche Kriterien des DGNB-                Nachhaltigkeitsbewertungssystem Version 2018, 2023, der EU-Taxonomie, dem BNB und  Bream. Dort ist zu erkennen, welche Qualitätsstufe ein Produkt erreicht. https://www.sentinel- holding.eu/de/Themenwelten/SHI-Datenbank Welche Nachweise müssen abgegeben werden?                1. Technisches Datenblatt (TD)                2. Sicherheitsdatenblatt (SDB)                3. Umweltkennzeichnung, z.B.:                                   - Blauer Engel (DE-UZ 102)                                   - EMICODE EC1+                                   - AgBB-konformer Emissionsbericht                                   - Sentinel Produktpass (wenn vorhanden)                4. EPD (Environmental Product Declaration):                                   - Typ I (nach ISO 14024) oder Typ III (nach ISO 14025 / EN 15804)                5.Lieferscheine der eingebauten Materialien                                   - Wenn eine baustellenbezogene Lieferung vorliegt: Original-                                     Lieferschein beilegen                                   - Wenn aus dem Lager geliefert wurde: Bestätigung des                                     Nachunternehmers (z.B. kurzer Vermerk mit Stempel/Unterschrift),                                     + Lieferschein der Lagerlieferung beilegen --> Diese Dokumente werden im QNG-System abgelegt und von der Zertifizierungsstelle geprüft Was darf NICHT verwendet werden?                - Verbotene Stoffe und Produkte:                                   - Produkte ohne entsprechende Nachweisdokumente                - Bei Unsicherheit: Produkt weglassen oder nach Prüfbericht fragen. Dokumente & Freigaben:                - Die genaue Form der Übergabe der Nachweise wird vom jeweiligen                  Auftraggeber vorgegeben.                - Der Nachunternehmer erhält vom Auftraggeber rechtzeitig eine Information, ob                  die Nachweise digital oder schriftlich, sowie in welchem Format (z. B.                  Nachweisformular)  zu liefern sind.                - Wichtig : Die Unterlagen müssen vollständig und nachvollziehbar sein, insbesondere bei Lagerentnahmen → Lieferschein & Bestätigung beilegen.                - Die Dokumente werden vom Auftraggeber geprüft und beÜbereinstimmung                  freigegeben. Bei Ablehnung darf das Produkt nicht verarbeitet werden.                - Die Auswahl des Materials erfolgt vor Beginn der Fertigung / Bestellung Dieser Leitfaden ist eine Arbeitshilfe zur Umsetzung der QNG-Vorgaben und ersetzt nicht die Originaltexte. Er dient der schnellen Information und Dokumentationssicherheit.
QNG-SERIENLEITFADEN FÜR NACHUNTERNEHMER (QNG-PLUS) - Außen- und Innentüren
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV 1.   ALLGEMEINE HINWEISE Grundlegende Vertragsbedingungen sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (Anlage 1) beschrieben, die als Anlage zum Leistungsverzeichnis bzw. bei Beauftragung als Anlage zum Vertrag gelten. 2.    BESONDERE HINWEISE 2.1 Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Gewerk Stahl-/ Metall- /Holz-/ Innen-Türen. 2.2 Für die Auftragsabwicklung gelten:             - VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für               Bauleistungen), aktuelle Fassung.             - VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen               für Bauleistungen), aktuelle Fassung.             - Die für dieses Gewerk maßgeblichen Europa- und               DIN-Normen.             - UVV-/BG-Vorschriften             - die in diesen ZTV enthaltenen Allgemeinen und               Besonderen Hinweisen sowie die dort genannten               Bestimmungen und Grundlagen             - Auflagen aus der Baugenehmigung             - Vorgaben aus der EnEV / Luftdichtigkeit             - Grundsätzlich dürfen nur zugelassene / überwachte /               CE-gekennzeichnete Materialien eingebaut werden. 2.3 Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen, die Leistungsbeschreibung und die ZTV. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit dem Auftraggeber zu klären. 2.4 Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis und den Plänen beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sowie Einwände oder Bedenken sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. 2.5 Dem Bieter wird vor Angebotsabgabe ausreichend Gelegenheit gegeben, die Angebots- und Leistungsverzeichnissumme zu ermitteln und anhand der Pläne und Örtlichkeiten zu überprüfen. Vereinbarte Preise sind Festpreise für die gesamte projektierte Bauzeit zuzüglich 1 Jahr. 2.6 Der Einheitspreis ist in EUR anzugeben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Der Meterriss, ist abeichend von § 3 VOB/B "in unmittelbarer Nähe" nur einmal pro Geschoss angebracht und muss eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen übertragen werden. 2.7 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 2.8 Nebenleistungen Nebenleistungen sowie besondere Leistungen, welche zur Erreichung der ausgeschriebenen Qualität erforderlich sind, werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 2.9 Umlage Es werden Umlagen für Strom und Wasser erhoben. Die Umlage beträgt 1,0 % und ist entsprechend in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.10 Baustelleneinrichtung Die Kosten für Liefern, Aufstellen, Vorhalten und Abbau sowie Einrichtung der Tagesunterkünfte sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Im Falle einer gestatteten Mitbenutzung sanitärer Anlagen haftet der Auftragnehmer für Beschädigungen und unsachgemäße Verschmutzungen. Diese gehen zu Lasten des Verursachers bzw. werden bei Nichtfeststellung des Verursachers anteilig auf die jeweiligen Nutzer umgelegt. Die benötigen Stellflächen sind mit der Bauleitung vorab abzustimmen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. 2.11 Arbeitsgerüste / Hebebühnen etc. Notwendige Arbeitsgerüste und / oder Hebebühnen etc. sind in den jeweiligen Leistungen mit einzukalkulieren. Seitens des AG wird hierfür bauseitig, außer wenn es explizit in den jeweiligen Positionen erwähnt ist, nichts vorgesehen. 2.12 Mitbenutzung von Arbeitsgerüsten Werden Arbeitsgerüste bauseitig bereitgestellt, gilt ein eventuell erforderlicher Umbau oder eine Erweiterung nur zu Zwecken des Arbeitsschutzes als Nebenleistung, sofern die Gerüste im übrigen der DIN 4420 entsprechen. Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Gerüste sind sauberzuhalten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grund- sätzlich in dem Zustand zurückzugeben, wie sie übernommen worden sind. Die Kosten sind Bestandteil der jeweilgen Einheitspreise. 2.13 Müllentsorgung Sämtliche, eigene Abfälle, Restmaterialien, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist unaufgefordert vom Auftragnehmer täglich bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu dessen Lasten aufzunehmen und fachgemäß zu entsorgen. Metallschrott ist gesondert zu erfassen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind zu beachten. 2.14 Arbeitssicherheit Die notwendigen Maßnahmen der UVV / BG sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Grundeinweisung erfolgt durch die Bauleitung / Sigeko. Arbeitseinweisungen der eingesetzten Mitarbeiter sowie evtl. notwendige Belastungs- und Gefährdungsanalysen erfolgen durch den AN eigenverantwortlich. Diese Unterlagen sind dem AG vor Arbeitsbeginn in Kopie auszuhändigen. Durch den AN erfolgen sämtliche Arbeiten gemäß UVV- und BG-Vorschriften und evtl. betriebsinternen Arbeitsschutzvorschriften des AG. Dies gilt u.a. auch für die G41-Eignung (Schwindelfreiheit). Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, wie z. B. Sicherheitsschuhe, ist Pflicht.  Vor Beginn der Baumaßnahme ist eine ausgebildete Sicherheitsfachkraft und die entsprechende Anzahl von Ersthelfern dem AG namentlich zu benennen. Den Anweisungen der AG-Bauleitung / SiGe-Koordinators ist Folge zu leisten. 2.15  Lohnstundensätze Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. 2.16 Stundenlohnarbeiten Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart wurden. Mit den Lohnstundensätzen sind u. a. Erschwernisumlagen, Zuschläge, Überstunden-, Nacht, Sonntag- und Feiertagsarbeit, Wegegelder und Anfahrtskosten etc. abgegolten. Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschließlich technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal. Materialverrechnungssätze gelten als frei Baustelle abgeladen. Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und Fahrzeuge erhalten sämtliche Aufwendungen, wie - Kosten für Bedienungspersonal - Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie - Vorhaltung - Reparaturkosten. 2.17 Alternativvorschläge Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu den ausgeschriebenen Leistungen Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen sind dem Angebot beizufügen. 2.18 AG-Leistungsverzeichnis Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. 2.19 Einheitspreis des Bieters Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler) ist. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Berechnungen des Bieters nachzuprüfen. 2 2.20 Eventual- bzw. Bedarfspositionen Eventual- bzw. Bedarfspositionen werden nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers ausgeführt. Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen lnstituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. 2.21 Pauschalierung Im Falle der Pauschalierung werden durch den AN die vollständig zu erbringenden, vertraglich vereinbarten Qualitäten und funktionsfähigen Leistungen einschließlich sämtlicher Nebenleistungen und Besonderen Leistungen gemäß VOB /C geschuldet. Ebenfalls abgegolten werden hierdurch das Erstellen von Revisionsunterlagen, die Übernahme von Prüf- und Genehmigungsgebühren durch den Bieter sowie die Kosten für die Einweisung des Bauherrn in die Bedienung und Wartung aller gelieferten Anlagen / Leistungen. Allgemeine Angaben zum Gewerk bzw. zur technischen Ausführun g 2.22 Aufmaß als Fertigungsgrundlage Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter  Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungs- maße mit dem AG zu vereinbaren. 2.23 Toleranzen Es gilt die DIN gilt die DIN 18201, 18202, Tab. 3, Zeile 4, und 18203. Bei  Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber umgehend zu verständigen. 2.24 Ausführungs- / Montageplanung Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung entsprechende Übersichts- und Planunterlagen übergeben. Die weitere technische Bearbeitung, wie z. B. das             - Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für alle               in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen             - Abstimmung der Details mit dem AG bzw. mit dem               Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginn             - örtliche Aufmaße             - Vorlage von Originalmustern ist komplett anzubieten bzw. in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Rechtzeitig vor Fertigungs- und Ausführungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (siehe auch DIN 18360, Zif. 3.1.1.3). Hierzu sind die Konstruktions- und Detailpläne  in einem Maßstad von mind. 1:50 in Papier sowie im pdf-/dwg-Datei- format rechtzeitig vor Fertigungs- und Ausführungsbeginn in 3-facher Ausfertigung herzustellen und dem AG zu liefern bzw. auszuhändigen. 2.25 Bemusterung Die Bemusterung aller sichtbaren Bauteile / Elemente etc. muss nach Absprache mit dem AG erfolgen. Der Bemusterungstermin ist vom AN so herbeizuführen, daß die geforderten Termine eingehalten werden können. 2.26 Bautagebuch Vom AN ist ein Bautagebuch zu führen, in dem sowohl die Witterungsbedingungen, als auch die jeweils ausgeführten Arbeiten einschl.  Lieferscheinnummern etc. dokumentiert sein müssen. Das Bautagebuch ist dem AG einmal wöchentlich in Kopie auszuhändigen. 2.27 Schnittstellen zu anderen Gewerken Schnittstellen zu anderen Gewerken sind mit der Bauleitung des AG im Vorfeld in Bezug auf Technik, Vorleistungen und zeitlichem Ablauf abzustimmen. 2.28 Vermessungsleistungen / Meterriss Vor Beginn der Arbeiten wird durch den AG ein Bezugs- oder Festmaß je Etage und Bauteil in Form einer bleibenden Kunststoff- oder Metallmarke angebracht. Diese sind während der gesamten Bauzeit durch den AN, auch für andere Firmen übernehmbar, zu sichern. Alle weitergehende, für die Leistungserbringung erforderlichen Vermessungsleistungen, sind durch den AN zu erbringen bzw. in die jeweiligen Einheitspositionen einzurechnen. Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken und dergleichen sind vom Bieter vor Arbeitsbeginn zu sichern. 2.29 Erkundigungen vor Arbeitsbeginn Der Bieter hat sich vor Aufnahme der Arbeiten über Hindernisse, wie Leitungen, Kabel, Drainagen, Kanäle, Vermarkungen und dergleichen zu informieren. Eine Einweisung durch den AG erfolgt nicht. Die für den Schutz und die Sicherung vorgenannter Hindernisse bestehenden Vorschriften und Anordnungen der zuständigen Stellen sind zu beachten. 2.30 Transportmöglichkeiten Der AN hat sich vor Ort und Stelle über die Transportmöglichkeiten zu informieren. Nachforderungen aus Unkenntniss können nicht vergütet werden. 2.31 Lieferscheine Für sämtliche ein/-ausgebaute Materialien und Geräte sind dem AG die Lieferscheine bzw.  Entsorgungsnachweise (Durchschrift oder Kopie) zu übergeben. 2.32 Vorhaltung Baustoffe / Geräte Baustoffe und Geräte sind nur in dejenigen Mengen auf der Baustelle vorzuhalten, die innnerhalb einer Woche durch den AN verbraucht bzw. eingebaut werden. 2.33 Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel der BE sind innerhalb sind im üblichem Maße mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.   GEWERKESPEZIFISCHE BESONDERHEITEN Allgemein 3.1 Weiterhin werden folgende Unterlagen in Ihrer neuesten Fassung Vertragsbestandteil:             - DIN 18 299  ATV, allgemeine Regelungen für               Bauarbeiten jeder Art             - DIN 18 360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten              - DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der                                                                                                                                                                              Festigkeitsanforderungen             - DIN EN 12 400     Fenster und Außentüren -               Mechanische Beanspruchungen             - DIN EN 13 115     Fenster - Klassifizierung               mechanischer Eigenschaften             - DIN EN 16 034    Fenster, Türen, Tore - mit Feuer-               und/oder Rauchschutzeigenschaften             - DIN EN 14 351    Fenster und Türen - Produktnorm               und Leistungseigenschaften             - DIN EN 16 361    Kraftbetätigte Türen - Produktnorm               und Leistungseigenschaften             - Die Richtlinien des Metallverbandes Frankfurt, die               Hinweise der Aluminiumzentrale               e.V. Düsseldorf sowie die Verarbeitungsrichtlinien der               Liefer- und Herstellerwerke gelten als               Vertragsbestandteil             - RAL GZ 426  Innentüren aus Holz und               Holzwerkstoffen             - derzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV)             - Schallschutzanforderungen /-gutachten             - Brandschutzkonzept /-gutachten einschl. Flucht- und               Rettungswegplanung 3.2 Schutz der Bauteile Die Bauteile, Verglasungen, Beschläge sowie die Fentsterbänke sind gegen Verschmutzungen mittels selbstklebender Folie zu schützen. Die Schutzfolien sind unmittelbar vor Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens rückstandslos zu entfernen. Lastannahmen / Statik / Konstruktion 3.3 Lastannahmen Anforderungen an die Konstruktion bzgl. Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windlast: Die Einstufung nach Luftdurchlässigkeit erfolgt entsprechend DIN EN 12207. Die Einstufung nach Schlagregendichtheit erfolgt nach DIN EN 12208. Dazu sind Gebäudehöhe und die Wetterbelastung des Gebäudes zu berücksichtigen. Die Widerstandsfähigkeit bei Windlast wird nach DIN EN 12210 eingestuft. Die Lastannahmen sind für die maximale Einbauhöhe der Fensterelemente und unter Annahme einer ungeschützen Einbaulage anzusetzen. Bei der Dimensionierung sind die Technischen Richtlinien für linienförmig gelagerte (TRLV) und für absturzsichernde Verglasungen (TRAV) sowie die Durchbiegungs- begrenzungen der Isolierglashersteller zu berücksichtigen. Diese sind anzunehmen nach DIN 1055-4 für Windlasten, sowie DIN 1055-3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis Brüstungshöhe. 3.4 Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis Der AN hat alle von Ihm angebotenen Konstruktionen statisch zu bemessen und auf Anforderung des AG einen statischen Nachweis über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen für die gesamte Fassade einschl. aller Einbauteile in prüfbarer Ausführung vorzulegen. Der AN hat die statischen Berechnungen / Vordimensionierung der zum Einbau kommenden Teile alleinverantwortlich durchzuführen. Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen / Konstruktionen die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, die zu berücksichtigenden Windlasten (Druck und Sog) sowie alle weiterhin wirkenden Belastungen in seinen Berechnungen berücksichtigt hat. Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen. Gem. § 3 Nr. 5 VOB/B handelt es sich bei dem rechnerischen Nachweis um eine Vertragsleistung die, soweit nicht in einer gesonderten Position ausgewiesen, nicht besonders vergütet wird. 3.5 Konstruktionssystem Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen. Es dürfen nur Systeme angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten einheitlich vom Systemhersteller zur Verfügung gestellt werden. 3.6 Profilverbindungen Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern. Bei wärmege- dämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.3.7 Entwässerung der Konstruktion. 3.7 Verbindungs- und Befestigungsmittel Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.  Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen. Alle Einheitspreise sind einschl. aller erforderlichen Fuß-, Kopf- und Verbindungsplatten, aller Anker, Verbindungsmittel und Befestigungsmaterialien, wie Schrauben Bolzen, Muttern, Unterlegscheiben, Dübel und aller Schweißverbindungen u.ä. zu kalkulieren. 3.8 Entwässerung der Konstruktion Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken. Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen, Entwässerung: Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden 3.9 Flügeldichtungen Alle Dichtungsprofile müssen so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Fensterkonstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Für alle Konstruktionen sind die in den entsprechenden Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Dichtungen zu verwenden. Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben. 3.10 Anschlüsse und Abdichtungen Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Die Einbaurichtlinien der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V., veröffentlicht im "Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren" sind zu beachten. 3.11 Abdichtung zum Baukörper Die Abdichtung zum Baukörper ist gemäß DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" entsprechend dem örtlichen Lastfall herzustellen. Dichtfolien können aus EPDM vorgesehen werden und sind in Abstimmung mit den anschliessenden Abdichtungssystemen abzustimmen. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Die Abdichtung muss in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. 3.12 Feuchtigkeitsschutz Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen. Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen. Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt. Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6°C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20°C Rauminnentemperatur und -5°C Außentemperatur nicht unterschritten werden. Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten. Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Beschichtung/ Korrosion 3.13 Beschichtungsarbeiten Alle Beschichtungs- und Anstricharbeiten sind werkstattmäßig durchzuführen. Sollten Beschädigungen im Zuge der Montage erfolgen, so sind diese nach der Montage auszubessern. Hierbei sind ausdrücklich sichtbare Farbabweichungen nicht zugelassen. Ggfs. sind sodann großflächige Beschichtungs- und Anstricharbeiten zu Lasten des AN erforderlich. Aus Gründen des Umweltschutzes sollen nur blei- und chromfreie Farben eingesetzt werden. 3.14 Korrisionsschutz Die Korrosionsschutzarbeiten sind gemäß DIN 18364 auszuführen. Im Falle eines Grundanstriches ist die Trockenschichtdicke mit 80 µm auszuführen. Bei zu verzinkenden Konstruktionen sind alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten vor dem Verzinken auszuführen. 3.15 Farb-Beschichtung Pulver/ Nasslack Die Beschichtung der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss mit GSB International und/oder QUALICOAT gütegesicherten Pulver auf Polyesterbasis in einer Schichtdicke von mindestens 50 µm / bzw. nach Vorgaben des Nasslackherstellers, erfolgen. Der ausführende Beschichtungsbetrieb muss Inhaber des Gütezeichens der GSB International ("Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium", Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd) oder des Gütezeichens der QUALICOAT (Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg) sein. 3.16 Kontaktkorrision Bei der Planung und Montage bzw. beim Zusammenbau unterschiedlicher Metalle muß sichergestellt sein, daß keine Kontaktkorrosion auftritt. Zur Vermeidung von Kontaktkorrosion sind bei der Verbindung unterschiedlicher Werkstoffe entsprechende Kunststoffe oder Fiberscheiben unterzulegen. Aluminiumteile sind in korrosionsfester Knetlegierung zu liefern. Türen in Trockenbau/ Innentüren 3.17 Türen in Trockenbau /-öffnungen /-zargen Bei einer Raumhöhe bis max. 2,60 m, einer Türbreite bis max. 90 cm sowie einem Türblattgewicht bis max. 25 kg einschließlich der Beschläge, können die Türzargen an normalen CW-Ständerprofilen befestigt werden. Hierbei sind die CW-Ständer mit den UW-Bodenanschlußprofilen durch Blindnieten zu verbinden. Die UW-Bodenanschlußprofile müssen bis etwa 10 cm vor der Türöffnung im Boden verdübelt werden. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, CW-Profile ineinander zu verschachteln, so daß durch die kastenförmige Ausbildung eine größere Steifigkeit gegen Erschütterungen erzielt wird. Bei Raumhöhen über 2,60 m, Türbreiten über  0,9 m und Türblattgewicht über 25 kg, einschließlich Beschläge, muß die Zargenbefestigung an verstärkten, 2 mm dicken U-Aussteifungsprofilen erfolgen. Die Aussteifungsprofile sind über Anschlußwinkel mit der oberen und unteren Rohdecke zu verbinden, wobei sie zum Erreichen einer kraftschlüssigen Verbindung am Fußboden nicht in die UW-Anschlußprofile eingestellt werden dürfen. Die Langlöcher in den U-Aussteifungsprofilen und Anschlußwinkeln ermöglichen den Ausgleich geringer Raumhöhentoleranzen sowie die Aufnahme von begrenzten Deckendurchbiegungen. Bei zu erwartenden größeren Deckendurchbiegungen müssen die Zargenaussteifungsprofile die Bauwerksbewegungen durch teleskop-Anschlüsse oder Anschlußwinkel mit ausreichender Federwirkung aufnehmen können. Bei Schallschutzanforderungen an Türen bis R´ W = 32 dB genügt es, die Anschlüsse der Stahlzarge beidseitig gut abzudichten. Für Türen bis R´ W = 37 dB müssen Zargen mit einer Blechstärke über 2 mm verwendet werden und sind mit Mineralfaser satt auszustopfen. Bei Blechstärken über 2 mm müssen Gipskarton-Plattenstreifen zur Erzielung eines Antidröhneffektes in die Zarge eingeklebt  werden. Für Türen bis R´  W = 42 dB müssen grundsätzlich Zargen mit einer Blechstärke über  2 mm verwendet werden; die Zargen sind mit Mörtel zu hinterfüllen. Bei nicht oberflächenfertigen Stahlzargen sind Gummidichtungen erst nach der  Endbeschichtung einzubauen. Die Dichtungensind nur an den Ecken zu stoßen. Bei Einbau von Holztürzargen sind in die CW-Ständer oder U-Aussteifungsprofile im Bereich der Befestigungspunkte Dübelhölzer, bei Wänden mit Schallschutzanforderungen Füllhölzer auf die ganze Länge der Profile einzubauen und mit diesen zu verschrauben. Verglasung / Beschläge / Brandschutz 3.18 Verglasung / Ausfachung Der Glasaufbau richtet sich nach den jeweiligen Wärme-, Schall-, Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen. Die Bauteile müssen entsprechend den aktuellen nationalen und europäischen Normen sowie CE-Zulassungen entsprechen und für die Einbausituation geeignet sein. 3.19 Beschläge Für alle Konstruktionen sind die in den Fertigungsunterlagen des Systemherstellers ausgewiesenen Beschläge zu verwenden. Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der aktuellen nationalen und europäischen Normen sowie CE-Zulassungen entsprechen und für die Einbausituation geeignet sein. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Türbänder, verdecktliegend angeordnet werden. Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden. Die Beschlagsteile müssen gegen Korrosion geschützt und nachjustierbar sein. Die Mindestöffnung des Fensterflügels muss in jedem Fall 90° betragen. Bei Fensterflügelbreiten über 120 cm ist eine Zweitschere einzusetzen. Die  Bedienungshöhe darf in keinem Fall 1,60 m über OKFF betragen. 3.20 Fluchttüren / Panikfunktionen / Brandschutz Sämtliche Bauteile, insbesondere Notausgangs- und Paniktüren müssen entsprechend den aktuellen nationalen und europäischen Normen sowie CE-Zulassungen entsprechen und für die Einbausituation geeignet sein. 4.   REVISIONSUNTERLAGEN Die Dokumentation ist Bestandteil gemäß den übergebenen „Vertragsbedingungen“ und  darüber hinaus wird für diese Baumaßnahme vereinbart: Die Revisionsunterlagen sind 1-fach in Papierform sowie einfach auf Datenträger zu übergeben. Die Zusammenstellung der Revisionsunterlagen wird 4 Wochen vor Fertigstellungstermin benötigt. Diese sind entsprechend des NU Lieferumfanges wie folgt zusammenzustellen:             - Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung             - Sachkundigen- u. Sachverständigenbescheinigungen             - Technische Berechnungen und Dokumentationen             - Prüfzeugnisse, Bauaufsichtliche Zulassungen             - Produktdatenblätter, Zertifikate, Herkunftszeugnisse             - Bedienungsanleitungen, Systembeschreibungen             - Wartungsangebote             - Pflegeanweisungen             - Planunterlagen Zur Vereinheitlichung und Erleichterung der weiteren Bearbeitung Ihrer Revisionsunterlagen bitten wir um Zustellung der Unterlagen wie folgt:             - Breite schwarze Leitz oder Elba Ordner A4             - Ordnerrücken ohne Einsteck- oder langen               Rückenschilder             - Inhaltsverzeichnis mit Zahlenunterteilung             - Trennblätter mit horizontaler Beschriftung             - Trennlaschen mit seitlicher, vertikaler Beschriftung             - Pläne sind mit Lochverstärkungen zu versehen               alle Dokumente kopier- und einzugsfähig, d.h.             - Keine Bindungen, keine Heft- oder Büroklammern,               keine Klarsichtfolie             - Pläne und alle Unterlagen sind in Ordnerreihenfolge               auf Datenträger (CD oder Stick) als dwg und pdf Datei               zu sichern Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen und das Leistungsverzeichnis Vertragsbestandteil werden. Gelesen und einverstanden: .............................................................................................. Ort, Datum                                 Stempel und Unterschrift                                                  des Bieters
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