Tür- und Fensterelemente aus Kunststoff
Grüner Winkel
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Liste der Projektbeteiligten Bauherr/Auftraggeber: Norddeutsche Wohnbau GmbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: info@norddeutsche-wohnbau.de Planung Hochbau: S&P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH Georgsplatz 8 30159 Hannover Tel.: 0511 53569 -0 E-Mail: Eblenkamp@sp-planung.de Tragwerksplanung / Baupysik: Christoph Baum Ingenieurbüro Thuner Str. 86a 21680 Stade Tel.: 04141 807 1845 E-Mail: cb@baum-statik.de Planung Haustechnik (HLSE): Heise und Baumgart Ramsenweg 2b 38700 Braunlage Tel.: 05520 999 29 -0 E-Mail: info@hb-ingenieure.de Planung Außenanlagen: Grünplan Hamburg Saseler Bogen 3A 22393 Hamburg Tel.: 040 2715 77 95 E-Mail: info@gruenplan-hamburg.de Baugrundbeurteilung, Gründungsempfehlung: Geotechnisches Planungs- und Beratungsbüro - ARKE Pappelmühle 6 31840 Hessisch Oldendorf Tel.: 05158 98164
Liste der Projektbeteiligten
Baubeschreibung Allgemein Das 12.622 m² große Grundstück befindet sich am Ende einer privaten Erschließungsstraße in Berlin Reinickendorf mit der Adresse Holländerstraße 36 T-V. Bei dem Neubauvorhaben handelt es sich um ein Quartier mit vier Mehrfamilienhäusern mit jeweiligen Kellern, Stellplätzen in einer gemeinsamen Tiefgarage und insgesamt 110 Wohnungen. Haus 5 ist eines von den vier Mehrfamilienhäusern und liegt im süd-westlichen Bereich des o.g. Grundstücks. Gemeinsam mit dem Keller im Untergeschoss bildet Haus 5 eine eigene Untergemeinschaft gemäß Teilungserklärung. Das Gebäude erhält zwei Treppenhäuser und zwei Aufzüge. Das Haus 5 verfügt insgesamt über 36 Wohnungen. Die Erschließung erfolgt über eine private Zufahrtsstraße für die umfassende Wege- und leitungsrechte als Dienstbarkeiten eingetragen sind. Maßgebend für alle Ausführungen sind, diese Bau- und Leistungsbeschreibung, die von der Bauaufsichtsbehörde genehmigten Baupläne und die Baugenehmigung mit den Nebenbestimmungen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in konventioneller Massivbauweise. Materialwahl und Dimensionierung von Bauteilen für die Ausführung des Rohbaus werden entsprechend den statischen Berechnungen des Fachingenieurs vorgenommen. Wände Die tragenden Innen- und sämtliche Außenwände der aufgehenden Geschosse werden als Mauerwerk oder teilweise als Stahlbetonwände nach Angaben des Statikers ausgeführt. Die Wandstärke entspricht den statischen Erfordernissen. Geschossdecken Die Geschossdecken werden den statischen Erfordernissen entsprechend aus Elementdecken mit Aufbeton oder in Ortbetonbauweise erstellt. Fenster Die Fenster und Türen werden aus Kunststoff oder einbrennlackierten Aluminiumprofilen mit Isolierverglasung hergestellt. Die Fenster erhalten Dreh–Kipp-Beschläge und Edelstahl-Griffe, Fabrikat. Hoppe Amsterdam oder gleichwertig; Balkontüren mit einer Griffmuschel außen. Die Fenster der Wohnungen im Erdgeschoss erhalten abschließbare Griffoliven. Für den sommerlichen Wärmeschutz erhalten die Fenster in allen Geschossen Rollladenkästen als Aufsatzkonstruktion mit elektrischen Rollläden aus Kunststoff-Einschiebeprofilen mit Lüftungsschlitzen. Sollte aufgrund der Fassadenkonstruktion keine Bedienung der Revisionsöffnung von unten möglich sein, wird die Revisionsöffnung auf der Innenseite im Sturz sichtbar ausgeführt, Farbe gemäß Architektenplanung. Falls erforderlich erhalten die Fenster, sofern dies im GEG-Nachweis gefordert wird, ebenfalls zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes eine Sonnenschutzverglasung. Türen Eingangsanlagen Haustüren im EG zum Treppenhaus: Die ttüranlagen werden als Kunststofftür mit einer Isolierverglasung nach dem Energieeinsaprnachweis nach GEG ausgeführt. Die Beschichtung und Farbgebung erfolgt nach Wahl des Verkäufers. Die Beschläge und Drückergarnituren nach Wahl des Verkäufers.
Baubeschreibung
Angaben zur Baustelle Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ansprüche des AN, die auf Unkenntnis der Örtlichkeiten zurückzuführen sind, werden durch den AG nicht gesondert honoriert. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten über öffentliche Straßen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung. Art / Lage der Lagerplätze Die vom AN benötigten Lagerflächen sind mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung (§ 1 VOB/B) Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um das Gewerk funktionsfähig herzustellen. Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahingehend aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften des Vertrages entsprechender funktionsfähiger Leistung geschuldet wird. Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 5 und 6 VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu prüfen. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN hat auf Verlangen des AG einen Bauterminplan für seine Leistungen zu erstellen und dem AG zu übergeben. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden. Bauleitung des AG Die Bauleistungen betreffende Korrespondenz zwischen AG und AN findet ausschließlich über die Bauleitung des AG statt. Ausgenommen hiervon sind direkte Anweisungen durch lizensierte behördliche Vertreter oder der vom AG beauftragten Sonderfachleute, wie der Fachbauleitung der Fachingenieure für Statik, Haustechnik, SiGeKo u. dgl. sowie bei Gefahr in Verzug. Entsprechende Ansprechpartner und weisungsbefugte Vertreter sowie evtl. Ersatzpersonen werden im Rahmen der Auftragserteilung vom AG benannt. Termine für Baubesprechungen werden gemeinsam abgestimmt und im Anschluss regelmäßig oder nach Erfordernis durchgeführt. Die Teilnahme der jeweils erforderlichen AN-Vertreter ist verbindlich. Ergebnisse werden durch Vertreter des AG protokolliert. Bauaufsicht / Polier des AN Der AN hat nach der geltenden Landesbauordnung für die Durchführung und die Dauer der Arbeiten eine geeignete Fachkraft als verantwortlichen Firmen-/ Fachbauleiter/ Polier und befugten Vertreter zu bestellen und zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Arbeitszeiten ständig erreichbar sein, über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen, mit den Vorgaben eines SIGE-Plans und der Baustellenverordnung vertraut sein und über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Verhinderungsfalle ist umgehend ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der AN führt eigenverantwortlich ebenso die Koordination seiner Mitarbeiter zur Erfüllung der beauftragten Leistungen und Lieferungen, wie auch die Überwachung der Leistungen auf sein Gewerk relevante Übereinstimmung durch. Außerordentliche Vorkommnisse sind umgehend der Bauleitung des AG zu melden! Sicherungspflicht Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherungspflicht der Baustelle für die gesamte Bauzeit. Dies betrifft sowohl privates wie öffentliches Recht sowie die Sicherung von zwischengelagertem Baumaterial und eigenem Gerät. Nicht für den Umbau bestimmte Bausubstanz ist ausreichend vor Beschädigungen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Der Firmenbauleiter/Polier trägt Sorge dafür, dass sich alle Mitarbeiter den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend verhalten und gekleidet sind. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Die Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist auf diese Maßnahme anzuwenden. Der entsprechende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird ggf. entsprechend den AN-Angaben fortgeschrieben. Dazu ist jedoch in einigen Unterpunkten die Mitwirkung des AN erforderlich. Durch das ausführende Unternehmen sind eine Woche nach Auftragserteilung folgende Angaben zu machen: Aufstellung der aufsichtführenden Person Ihres Unternehmens auf o. g. Baustelle (Bauleiter, Schachtmeister/ Polier/ Vorarbeiter mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) Aufstellung Ihrer Subunternehmer mit aufsichtführenden Personen und Ansprechpartnern (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Gefährdungsbeurteilung für alle Gewerke (gemäß 5 5, 6 Arbeitsschutzgesetz), auch Nachunternehmer entsprechend den gewählten Arbeitsverfahren (z.B. nach Mustern der BauBG) Namen und Telefonnummer (mobil) des Ersthelfers des AN auf der Baustelle Die Erstellung dieser Unterlagen wird nicht zusätzlich vergütet. Der AG stellt den Koordinator im Sinne 53 BaustellV und erteilt Weisungen in Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Koordinator hat weiterhin die Pflicht auf Mängel bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes hinzuweisen sowie ein Notanordnungsrecht bei Gefahr in Verzug. Der Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Diese obliegen nach wie vor dem AN. Bauschild Ein Bauschild wird bauseits erstellt und aufgestellt. Das Aufstellen weiterer Bauschilder des AN bedarf der Zustimmung des AG. Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) Der AN hat zum Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer, die durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Der AN hat behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Benutzung von Arbeitsplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Arbeitsplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Lagerplätzen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Der AG kann dem AN keine Lagerplätze auf der Baustelle gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B zur Verfügung stellen. Der dadurch verursachte Aufwand ist in den Angebotspreis der betreffenden Leistungen einzurechnen. Benutzung von Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) Die Anschlussanlagen für Wasser und Energie werden bauseits gestellt. Von den Kosten hierfür sowie für die Verbrauchskosten trägt der Auftragnehmer einen Betrag von 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme. Baustoffe Es dürfen nur gütegesicherte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwendet werden, deren Normgerechtigkeit durch Gütezeichen nachgewiesen werden kann. Alle Materialien und handwerklich, fachlichen Ausführungen müssen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in Art, Funktion und Witterungsbeständigkeit entsprechen. Bei Unklarheiten sind rechtzeitig vorher die Hersteller zu konsultieren oder entsprechendes durch die Herstellerrichtlinien nachzuweisen. Bemusterung Alle Bauteile wie Profile, Beschläge und sonstige Bauteile, insbesondere diejenigen, die von den Planungsangaben bzw. den Produktangaben in dieser Ausschreibung abweichend angeboten werden, sind durch den AN mit Vorlage der Werkplanung vor Ausführung und Produktbestellung zu bemustern und durch den AG freigeben zu lassen. Baureinigung und Abfallbeseitigung Dem AN obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen auf sein Gewerk spezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Kommt der AN dem innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist samt Kündigungsandrohung nicht nach, ist der AG zur Teilkündigung und anschließenden Selbstbeseitigung auf Kosten des AN berechtigt. Der AN wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden. Der AN trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Ggf. sind die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. dem AG vorzulegen. Lösungsmittel, Materialreste u. dgl. dürfen nicht in Abflüssen entsorgt werden. Öffentliche Bereiche sind bei größeren, durch die Baumaßnahmen des AN verursachten Verschmutzungen, umgehend zu reinigen. Baustoffreste, Verpackungsmaterialien und sonstiger Restmüll sind sofort zu beseitigen. Soweit nicht gesondert in den Leistungspositionen aufgeführt, ist das Aufstellen und anschließende Abtransportieren von Schuttcontainern, einschl. notwendiger Deponiegebühren, in ausreichender Menge, für die Leistungserfüllung in die Einheitspreise einzurechnen, insofern nicht andere Vereinbarungen vertraglich geregelt werden. Die ordnungsgemäße, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende und nach Materialien getrennte Entsorgung ist durch den AN auf Verlangen nachzuweisen. Wird durch den AG ein Nachunternehmen mit der Stellung von Schuttcontainern beauftragt, werden die anteiligen Kosten auf den AN mit derzeit 0,50 % seiner Schlussrechnungssumme - wenn keine andere Einigung erfolgt - umgelegt. Weitervergabe an Nachunternehmer (§ 4 Abs. 8 VOB/B) Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Bei Verstößen des AN oder der von ihm beauftragten Nachunternehmer gegen die sich aus dem Vertrag ergebenden Bedingungen für die Beauftragung von Nachunternehmern, hat der AN eine Vertragsstrafe gemäß besonders anzufertigender Urkunde zu zahlen. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B) Für die Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, wird die gemeinsame Feststellung auf der Baustelle über deren Zustand, ihre Vertragsmäßigkeit sowie deren Art und Umfang verlangt. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Für die Ausführungsfristen wird der den Vergabeunterlagen beigefügte Bauzeitenplan verbindlich vereinbart. Die im Bauzeitenplan enthaltenen Zwischenfristen sind Vertragsfristen. Der AN ist verpflichtet, mit der Herstellung nach Erteilung des Zuschlags alsbald zu beginnen und in einer angemessenen Zeit zügig zu Ende zu führen. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Der AG ist berechtigt, für jeden Fall der vom Auftragnehmer verschuldeten Überschreitung des Endtermins als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitungszeit geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 5 % der Netto-Auftragssumme. Die Vertragsstrafe für die nicht fristgerechte Erfüllung kann neben dem Anspruch auf Erfüllung geltend gemacht werden. Dem AN bleibt der Mitverursachungs-/ Mitverschuldenseinwand erhalten. Der AG ist berechtigt, für jeden vom AN auf der Baustelle eingesetzten Schwarzarbeiter als Vertragsstrafe 0,2 % der Netto-Auftragssumme je Werktag und Mann geltend zu machen, insgesamt jedoch höchstens 10 % der Netto-Auftragssumme, maximal aber 250.000, - EUR. Die Vertragsstrafe ist spätestens bei der Abnahme vorzubehalten und kann von der sich aus der Schlussrechnung ergebenden noch offenen Werklohnforderung des AN in Abzug gebracht werden. Wenn es sich bei dem AN um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen. Ansprüche auf einen höheren Schadensersatz bleiben unberührt. Wenn es sich bei dem AN um einen Nichtkaufmann handelt und er aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 3 % der Auftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer, niedrigerer Höhe nachgewiesen wird. Verteilung der Gefahr (§ 7 VOB/B), Bauwesenversicherung Vom AG beigestellte Baustoffe hat der AN gegen Diebstahl und andere Schäden zu schützen. Der AG wird eine Bauwesenversicherung abschließen, welche die Leistungen des AN mit abdeckt. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Versicherungsfall 1.000,- Euro. Sofern der AN durch einen Versicherungsfall betroffen ist, trägt er diesen Selbstbehalt im Verhältnis zum AG. Der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,50 % der Schlussrechnungssumme. Der Betrag wird bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Haftung (§ 10 Abs. 2 VOB/B) Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen im eigenen Leistungsbereich zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Baubereichs abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus schuldhafter Verkehrssicherungspflichtverletzung im eigenen Leistungsbereich frei, insbesondere bei etwaigen von ihm schuldhaft verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken (vgl. § 10 Abs. 2, Satz 1, Halbsatz 2 VOB/B). Der AN hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschäden entstanden sind, dem AG unverzüglich mitzuteilen. Abnahme (§ 12 VOB/B) Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Abs. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahmetermin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird die Abnahme in dieser Weise verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungserbringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind gemäß dem Produkthaftungsgesetz vom AN in digitaler Form (pdf-, dxf-, oder dwg-Format spätestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den vom AG zur Verfügung gestellten Planserver hochzuladen, so dass der AG nach Prüfung die Revisionsunterlagen an den Nutzer der Wohneinheit übergeben kann. Erfolgt die Übergabe der vollständigen Revisionsunterlagen nicht rechtzeitig, so ist der AG zu einem an der Auftragssumme angemessenen Einbehalt berechtigt. Mängelansprüche und deren Verjährung (§ 13 Abs. 1, 4 und 7 VOB/B) Die Sachmängelhaftung bestimmt sich nach § 13 VOB/B. Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird generell die Dauer von 5 Jahren und 6 Monaten, beginnend ab der Abnahme, vereinbart. Abweichende Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind zwischen dem AG und dem AN vertraglich zu regeln. Die Dauer der Gewährleistung wird ausdrücklich auch für wartungsrelevante Teile vereinbart, selbst wenn der AG dem AN die Wartung derselben nicht übertragen hat. Der AG bzw. der spätere Eigentümer kann nur Ansprüche während des Gewährleistungszeitraums beim AN geltend machen, wenn ein notwendiger Wartungsintervall durch ein Fachunternehmen nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurde und dem AN ein entsprechendes Wartungsbuch vorgelegt werden kann. Abrechnung (§ 14 VOB/B) Ein Aufmaß wird entsprechend ATV DIN 18299 Abschnitt 5 generell nur dann durchgeführt, wenn keine Zeichnungen vorliegen, denen die ausgeführte Leistung entspricht. Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Unterlagen (z.B. örtliches Aufmaß) müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der AG, die Durchschriften der AN. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte mit drei Stellen nach dem Komma zu berechnen. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. Vor der ersten Rechnungsstellung hat der AN mit der örtlichen Bauleitung einen Zahlungsplan abzustimmen. Abrechnungsfähig sind nur in sich abgeschlossene Leistungen und fertig erstellte Bauteile. Die Fertigstellung ist der örtlichen Bauleitung anzuzeigen, bevor die Leistung des AN ggf. durch nachfolgende Gewerke überbaut wird. Alle Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Alle Rechnungen sind vom AN inkl. prüffähigen Nachweisen (z.B. Mengenberechnung, Aufmasszeichnungen, Handskizzen o.ä.) in digitaler Form, im pdf-Format, unter der E-Mail-Adresse rechnungen@norddeutsche-wohnbau.de an den AG zu richten. Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem beim Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. Jede Rechnung ist kumuliert aufzustellen, das heißt, das Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben sind. Die abzurechnenden Leistungen sind dabei in der Reihenfolge und mit Angabe der Positionsnummern des Auftrags-Leistungsverzeichnisses aufzustellen. Bei Abrechnung von Teilmengen zu einer Position hat der AN eine prüffähige und separate Aufstellung der Mengen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Die Schlussrechnung ist vom AN in prüfbarer Form innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung dem AG vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (48b EStG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wird seitens des AN ein Skonto gewährt, gilt für die zu vereinbarende Skontofrist das Datum des Eingangs der E-Mail, der die Rechnung im Original anhängig ist. Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B) Für im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen (Nachträge) gilt § 2 Abs. 6 VOB/B. Für diese sind grundsätzlich mengenbezogene Einheitspreise anzubieten. Eine Abrechnung als Stundenlohnarbeiten ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des AG bzw. seiner Vertretung zulässig. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B enthalten: das Datum, die Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, die Art der Leistung, die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und die Gerätekenngrößen. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den AG oder dessen Vertretung und die damit verbundene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistung. Es bleibt die Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den bescheinigten Arbeiten überhaupt um vergütungspflichtige Leistungen handelt und ob diese dann auf Stundenlohn- oder Einheitspreisbasis abzurechnen sind. Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B) Der Anspruch auf Schlusszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig. Bautagebuch und Revisionsunterlagen sind mindestens 4 Wochen vor Stellung der Schlussrechnung auf den Planserver des AG hochzuladen. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet und als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto, der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat. Die Zahlungsfrist ist gewahrt, wenn der AG innerhalb der Zahlungsfristen einen Verrechnungsscheck per Post an den AN abgesandt hat. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Der AN erhält Abschlagszahlungen entsprechend dem Bruttowert der jeweils durch prüfbare, an den AG adressierte Rechnung nachgewiesenen vertraglichen Leistungen abzüglich eines 10%igen Einbehalts. Die Aufrechnung mit vom AG bestrittenen Gegenansprüchen des AN ist ausgeschlossen. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen bis zur Abnahme 10 % der Bruttoauftragssumme (einschl. erteilter Nachtragsaufträge) einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Der AG darf als Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der Sachmängelansprüche auf die Dauer der Gewährleistungszeit zuzüglich der sich durch Hemmung oder Neubeginn ergebenden Verlängerung, beginnend mit der Abnahme der Bauleistung, 5 % der Bruttoabrechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt darf vom AN gegen Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen selbstschuldnerischen und hinterlegungsklauselfreien Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden. Änderung der Vertragspreise Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden nicht vereinbart. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen - Festpreise. Änderung der Vertragsleistungen Maßnahmen, die sich erst bei der Ausführung der Arbeiten als unumgänglich und notwendig herausstellen, sind unverzüglich über die Bauleitung des AG vorzutragen und in einem prüfbaren Nachtragsangebot zu unterbreiten. Nachtragspositionen verstehen sich analog übriger Positionen einschließlich aller zur Herstellung notwendigen Materialien und Arbeiten, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vermerkt oder gewünscht. Die Ausführung der Leistungen, die ein Nachtrag beinhaltet, erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B) Für die Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache verfasste Wortlaut der Vergabeunterlagen verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Herstellung, Lieferung und Montage von Tür- und Fensterelementen aus Kunststoff, inkl. Verglasungsarbeiten, Sonnenschutz (motorisch betriebenen Rollläden), der frachtfreien Lieferung, Abladung und Zwischenlagerung auf der Baustelle sowie aller erforderlichen Zwischen- und Höhentransporte bis zum Bestimmungs- bzw. Einbauort als auch aller zur Herstellung benötigten Materialien, Baustoffen, Hilfs- und Befestigungsmittel. Das Angebot umfasst alle erforderlichen Bearbeitungen sowie alle Lieferungen und Leistungen, die für die Erstellung der Gesamtleistung erforderlich sind. Auf vom Anbieter beabsichtigte Abweichungen von der geplanten Ausführung ist hinzuweisen. Abweichungen müssen vor Auftragsvergabe mit dem AG vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Planers. Der Umfang der vertraglichen Leistungen wird durch diese Leistungsbeschreibung bestimmt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf alle Punkte der jeweils geforderten Werke wird vom Auftraggeber keine Gewähr übernommen und muss vom Bieter eigenverantwortlich geprüft werden. Die Leistung ist erbracht, wenn geforderten Funktionen und Qualitäten erfüllt sind. Der Bieter bestätigt durch Abgabe des Angebotes, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und den zu erbringenden Leistungen ausreichend Klarheit verschafft hat. Wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, dann sind sämtliche Teilleistungen komplett mit allen zur bestimmungsgemäßen Funktion erforderlichen Kleinteilen zu liefern und einzubauen. Alle erforderlichen Bauteile für vollfunktionsfähige Anlagen sind mit den entsprechenden Einheitspreise abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes evtl. vorhandene Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem Leistungsverzeichnis abzuleiten sind, auf einer besonderen Anlage dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen auch nicht zu Nachforderungen. Die anzubietenden Einheitspreise sind als Netto-Preise in Euro einzutragen. Der Bieter hat die Angebotssumme entsprechend den Ausschreibungsunterlagen aufzugliedern. Die gültige Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen, daneben ist die Bruttoendsumme zu nennen. Dem AG ist auf Verlangen Einblick in die Kalkulationsgrundlage für alle Leistungen zu gewähren. Nach Angebotsabgabe eintretende Lohn- und Materialpreissteigerungen, gleich aus welchem Grund, werden nicht zusätzlich vergütet. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe, spätestens jedoch bei Auftragserteilung, eine gültige Freistellungsbescheinigung des für ihn zuständigen Finanzamtes beizufügen. Der AN hat für die gesamte Bauzeit einen Fachbauleiter nach LBO zu stellen. Dieser hat die Pflicht, an den regelmäßig stattfindenden Regelbaubesprechungen mit dem AG bzw. dessen örtlicher Bauüberwachung teilzunehmen. Der AN hat sich über die Transport- und Einbringungsmöglichkeiten vor Ort zu informieren und die Montage bzw. Aufstellungsorte für die im Lieferumfang enthaltenen Geräte und Anlagen unter Vorgabe aller technischen Vorschriften und Normen zu prüfen. Der AN verpflichtet sich, seine Ausführungen den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Eventuelle Abweichungen sind unverzüglich, schriftlich dem AG mitzuteilen Hinweis zu aufgeführte Normen Ergänzend zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (AVB) -VOB/B- und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) -VOB/C- gelten die nachstehenden Ausführungen, einschließlich der aufgeführten Normen in den jeweils neuesten Fassungen. Für die ausgeschriebenen Leistungen gelten insbesondere: DIN 18355 - Tischlerarbeiten DIN 18360 - Metallbauarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18008 - Glas im Bauwesen DIN 18540 - Abdichtung von Außenwandfugen DIN 18545 - Abdichtung von Verglasung mit Dichtstoffen DIN 18073 - Rollläden, Markisen und sonstige Abschlüsse im Bauwesen DIN EN 1991-1-1/NA - Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke, Nutzlasten im Hochbau DIN EN 1991-1-4/NA - Windlasten DIN EN 1993-1-1/NA - Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau DIN EN 1993-1-4/NA - Ergänzende Regeln zur Anwendung von nichtrostenden Stählen sowie sind nachfolgende Vorschriften und Richtlinien zu beachten und einzuhalten:Ÿ Die jeweils gültige Landesbauordnung Die Arbeitsstättenverordnung Die UVV (Unfallverhütungsvorschriften) Die GUV Vorschriften (Gemeinde Unfall Versicherungsverband) Allgemeines Für alle Arbeiten hat der Auftragnehmer nur geschulte Fachkräfte einzusetzen, wovon mindestens ein Mitarbeiter in deutscher Sprache kommunizieren kann. Seitens des AN ist nach Auftragserteilung ein verantwortlicher Fachbauleiter dem AG zu benennen, der während der gesamten Bauzeit der Ausführung der beauftragten Leistungen zur Verfügung zu stehen hat und an allen Baubesprechungen teilzunehmen hat. Ein Bautagebuch ist zu führen und auf Anordnung der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Von dem Auftragsleistungsverzeichnisses ist vor Beginn der beauftragen Bauarbeiten dem bauleitenden Monteur ein Exemplar auszuhändigen. Baufluchten und Höhenangaben werden dem AG einmal übergeben, er hat die angegebenen Festpunkte eigenverantwortlich zu sichern. Für die Abstützung hat er ohne Kosten Hilfskräfte und erforderliches Kleinmaterial bereitzustellen. Baustelleinrichtung Grundsätzlich hat der AN alle erforderlichen Geräte, technische Einrichtungen und sonstige Gerätschaften, die für die Ausführung der beauftragten Leistung notwendig sind, zu liefern, für die Dauer der Bauzeit vorzuhalten und nach Beendigung der beauftragten Leistungen wieder abzufahren. Angebotszeichnungen: Dem Leistungsverzeichnis beigefügte Planungsunterlagen dienen lediglich der Darstellung von Aufteilungen, Konstruktions- und Öffnungsarten. Die tatsächlichen Größen der einzelnen Elemente sind in jedem Fall vor der Fertigung an der jeweiligen Rohbausituation durch ein Aufmass seitens des AN zu prüfen. Soweit in den Positionsbeschreibungen keine Angaben zu Profilausbildung gemacht sind, können die zur Ermittlung der Profilausbildungen notwendigen Angaben (z.B. erforderliches Trägheitsmoment, horizontale Lasten etc.) den Planungsunterlagen bzw. aus den Angaben zum Bauobjekt entnommen werden. Qualitätssicherung Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben. Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden Werkzeichnungen Werkzeichnungen zu den einzelnen Fenster-Konstruktionen und derer Anschlüsse zum Baukörper sind im Auftragsfalle durch den AN zu erstellen und dem AG zur Prüfung vorzulegen. Hinsichtlich Fertigungs- und Werkzeichnungen und das Aufnehmen von Maßen (Vermessungsarbeiten) handelt es sich um Nebenleistungen gemäß ATV DIN 18299 Nr. 4.1. Daher, sofern nicht ausdrücklich anderweitig bestimmt, wird die Erstellung der Werkzeichnungen nicht gesondert vergütet und ist durch den Bieter in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Zif. 3.1.7). Grundsätzlich sind seitens des AN die Darstellungen in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50, Detailzeichnungen in Maßstab mind. 1:10 dem AG in digitaler Form zur Prüfung zu übermitteln. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom AG oder dessen Bevollmächtigten freigegeben sind. Ansonsten gelten die gewünschten Bauanschlussdetails. Maße Erforderliche Vermessungsarbeiten auf Basis bauseitiger Höhenbezugspunkte (Meterrisse) sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Fertigung auszuführen. Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, hat der AN Bedenken anzumelden und den AG unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gem. § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen. Bei denen in den Einzelpositionen genannten Maße handelt es sich, wenn nicht anders beschrieben, um Rohbaumaße. Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Toleranzen Aus dem RAL Leitfaden zur Montage: 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37 sind projektspezifische Toleranzen zur Montage festzulegen. Gerüste Alle für den Einbau der Fenster sowie für deren äußeren Abdichtungsarbeiten erforderlichen Gerüste werden bauseitig für die gesamte Bauzeit gestellt. Die Höhen der Arbeitslagen sowie die erforderlichen Abstände der Gerüste zum Baukörper sind mit der Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Umbauarbeiten am Fassadengerüst - soweit erforderlich - werden ausschließlich bauseits vorgenommen. Bei Benutzung der Gerüste sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaft grundsätzlich zu berücksichtigen und - soweit erforderlich - die Bestimmungen der Bauaufsicht. Schutz Alle Elemente (auch Verglasung) sind mit einer Schutzfolie, innen und außen, seitens des AN auf die Baustelle zu liefern. Diese sind vom AN nach Freigabe durch die Bauleitung abzuziehen und zu entsorgen. Die Schutzfolie ist so anzubringen, dass ein Öffnen des Fensterflügels weiterhin möglich ist. Der Schutz der Fensterelemente, inkl. Material, Demontage und fachgerechter Entsorgung, wird nicht gesondert vergütet und ist in den jeweiligen Einheitspreis mit einzukalkulieren. Revisionsunterlagen Alle Revisionsunterlagen, wie z.B. Datenblätter, Pflege- und Wartungsempfehlungen/ -hinweisen usw., sind vom AN spätestens mit Abgabe der Schlussrechnung an den AG in digitaler Form im pdf-Format auf einem Datenträger gemäß dem Produkthaftungsgesetz unaufgefordert an den Auftraggeber zur Weiterleitung an den Nutzer zu übergeben. Bemusterung Alle Bauteile wie Profile, Beschläge und sonstige Bauteile, insbesondere diejenigen, die von den Planungsangaben bzw. den Produktangaben in dieser Ausschreibung abweichend angeboten werden, sind durch den AN mit Vorlage der Werkplanung vor Ausführung und Produktbestellung zu bemustern und durch den AG schriftlich freigeben zu lassen. Angebote zur Wartung Für alle angebotenen Bauteile ist mit Abgabe des Angebots, spätestens jedoch vor Vertragsschluss, ein Angebot für eine jährliche Wartung der relevanten Bauteile dem AG vorzulegen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Anforderungen an die Tür- und Fenster-Elemente aus Kunststoff Statische Anforderungen Die Konstruktion der Tür- und Fenster-Elemente, einschließlich deren Verbindungselementen, müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte ausgelegt sein und diese aufnehmen können. Die Elemente sind statisch ausreichend so am Baukörper mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln zu befestigen, dass alle auf sie planmäßig einwirkenden Kräfte in den Baukörper eingeleitet werden können. Ansatzpunkte für die Ermittlung der objektbezogenen Leistungsanforderungen auf Basis der örtlichen Windbelastung bezüglich Windwiderstandsfähigkeit, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit sind der DIN 18055 "Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1" und der ift - Richtlinie FE-05/2 " Einsatzempfehlungen für Fenster und Außentüren" zu entnehmen. Eine Krafteinwirkung aus dem Baukörper auf die Elemente darf nicht stattfinden. Unter den angenommenen Beanspruchungen darf sich die Rahmenkonstruktion zwischen zwei Auflagern nicht mehr als 1/200 der Länge bzw. max. 15 mm für die gesamte Konstruktion durchbiegen (Mindestanforderung). Verglasungen sind, unter Berücksichtigung der wärme- und schallschutztechnischen Anforderungen, so zu wählen, dass eine Durchbiegung zwischen den Scheibenkanten von nicht mehr als L/300 der Länge, maximal jedoch 8 mm nicht überschritten wird. Vorgaben seitens Glashersteller sind zudem zu beachten. Durch den Einbau von Rollladenkästen darf die Standfestigkeit von den Elementen nicht beeinträchtigt werden. Falls aufgrund des Rollladenkastens keine ausreichende Befestigung des oberen Blendrahmens erfolgen kann, muss der Blendrahmen durch geeignete Maßnahmen (z.B. zusätzliche waagrechte Stahlrohraussteifungen) entsprechend standsicher ausgebildet werden. Die Revisionsöffnung der Rollladenkästen muss sich trotz dieser Zusatzmaßnahmen ungehindert öffnen lassen. Die planmäßigen Beanspruchungen sind gemäß nachfolgenden Regelwerken, in den jeweils neuesten Fassungen, anzunehmen: Zusätzliche Belastungen sind den Positionsbeschreibung bzw. den Angaben zum Bauobjekt zu entnehmen. Ein statischer Nachweis kann nach DIN EN 1991-1-4 / NA gefordert werden. Für Fenster-Elemente mit absturzsichernder Funktion gelten die entsprechenden DIN-Normen. Befestigung der Fenster Elementbefestigungen haben unter Berücksichtigung der materialspezifischen Kennwerte, der verwendeten Rahmen- und Wandwerkstoffe, der Lastabtragung, der Befestigungsmittel sowie der zu erwartenden Belastungen zu erfolgen. Das Eigengewicht der Fenster- bzw. Türelemente sind über druckfeste Unterkonstruktionen (wie z.B. Tragklötze) in das Bauwerk einzuleiten. Die jeweiligen Unterkonstruktionen müssen so angeordnet werden, dass sowohl die inneren als auch die äußeren Elementabdichtungen ohne jegliche Unterbrechung ausgeführt werden können. Beim Einbau der Fenster ist darauf zu achten, dass die Verankerungen / Unterkonstruktionen:Ÿ die Kräfte aus Fenstern und Fensterwänden einwandfrei auf den Baukörper übertragen werden die Bewegungen, sowohl aus thermischen Belastungen der Fenster und Fensterelemente als auch aus den zu erwartenden Formänderungen des Baukörpers aufnehmen können gegen verschieben gesichert werden die Funktion der Abdichtungen nicht beeinträchtigt werden Bei der Montage der Tür- und Fenster-Elemente durch den AN sind entsprechende Befestigungsmittel nach dem durch den AN zu erbringenden statischen Nachweis zu berücksichtigen. Alle zusätzlichen Montageplatten/ -winkel, die aufgrund der Lage der Fenster- und Türelemente benötigt werden, sind in die jeweiligen Einheitspreise mit einzukalkulieren. Grundsätzlich sind die Montagerichtlinien / Anwendungshinweise des Herstellers zu beachten. Die Rahmenprofile werden gemäß Ausführungsplanung an den Rohbaukörper mit Montageplatten befestigt. Produkt der Planung: SFS Montageplatte JB-D/L-P o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) Bauanschlusstypen Mauerwerkswände, Kalksandstein, in kleinen Teilen Stahlbeton, über alle Geschosse. Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit bei Windlast Die Prüfung der Windwiderstandsfähigkeit erfolgt nach EN 12211, die Klassifizierung nach EN 12210. Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der DIN 18055. Die Gebäudehöhe und die lokalen Wetterbelastungen des Gebäudes sind zu berücksichtigen. Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen. Anforderungen an die Schlagregendichtheit Die Prüfung der Schlagregendichtheit erfolgt nach EN 1027, die Klassifizierung nach EN 12208. Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der DIN 18055. Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen. Anforderungen an die Luftdurchlässigkeit Die Prüfung der Luftdurchlässigkeit erfolgt nach EN 1026, die Klassifizierung nach EN 12207. Die geforderte Klassifizierung erfolgt auf Grundlage der DIN 18055. Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen. Als Nachweise gelten Eignungsprüfungen nach RAL-RG 716 oder die Vorlage der entsprechenden Systemprüfungen des Profilsystemgebers. Ansonsten ist ein Prüfbericht eines anerkannten Prüfinstitutes für die Maximalgrößen von den angebotenen Fenster- und Türöffnungsarten vorzulegen. Bauphysikalische Anforderungen Für die Anforderungen an den Wärme- und Feuchtigkeitsschutz gelten:Ÿ Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der jeweils neuesten Fassung DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" in der jeweils neuesten Fassung Richtlinien der Bauregelliste ADIN EN ISO 10077 "Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen / Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten" in der jeweils neuesten Fassung. Der Bieter hat den jeweils geforderten Uw-Werte der Elemente, nach DIN EN ISO 10077-1 in der jeweils neuesten Fassung, bezogen auf ein Standardprüfmaß 1,23 m x 1,48 m, nachzuweisen und dem AG mit Abgabe des Angebots vorzulegen. Vorgabe des Wärmedurchgangskoeffizienten, wenn nicht nachfolgend anders beschrieben, bei den Kunststofffenstern ist Uw,F = 0,80 W/(m²K) inkl. Rahmen und Rahmenverbund und Vorgabe des Wärmedurchgangskoeffizienten bei den Haustüren ist Uw = 1,20 W/(m²K) gemäß Nachweis nach GEG vom 20.01.2026. Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, dass Schäden (z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes) vermieden werden. Anforderungen an den Schallschutz Für die Anforderungen an den Schallschutz gelten:Ÿ DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" in der jeweils neuesten Fassung VDI-Richtlinie 2719 "Schalldämmung von Fenstern" in der jeweils neuesten Fassung Gefordert werden die bewerteten Schalldämmmaße im eingebauten Zustand. Die Werte aus dem Schallschutznachweis vom 15.11.2021 seitens HEG Beratende Ingenieure Berlin GmbH sind einzuhalten. Die Anschlüsse zwischen Fenster bzw. Tür und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Horizontal oder schräg angeordneten Blechflächen, die der Bewitterung ausgesetzt sind (z.B. vorgehängte Bleche, Fensterbänke, usw.) sind zu entdröhnen. Es wird eine rückseitige Antidröhn-Beschichtung von ca. 2/3 der gesamten Ausladungsfläche gefordert, was in die Einheitspreise der betreffenden Positionen mit einzukalkulieren ist. Bei senkrechten Blechflächen ist eine Antidröhn-Beschichtung nur dann einzurechnen, wenn diesbezüglich in der Leistungsbeschreibung eine entsprechende Forderung enthalten ist. Anforderungen an die Werkstoffe Die Profile der Elemente sind aus Hart- PVC und müssen in Ihren Güteanforderungen der RAL- GZ 695 entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sein. Das RAL-Gütezeichen Kunststofffenster gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen. Alle Dichtungen, die der Außenwitterung ausgesetzt sind, müssen den Güte- und Prüfbestimmungen für Kunststoff-Fenster RAL- GZ 716 entsprechen. Dies gilt auch für APTK (EPDM) Dichtungen. Für andere Elastomer- Dichtungen und anderer Werkstoffe ist die Eignung nachzuweisen und den Auftraggeber vorzulegen. Alle Dichtprofile müssen mit den angrenzenden Stoffen (z.B. Rahmenprofile, Anstrichen, Putze , Putzprofile etc. ) verträglich sein. Anforderung an die Verglasung Glasdicken: Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der im Punkt "Anforderungen an die Fensterkonstruktion / Statische Anforderungen" angegebenen Belastungen zu ermitteln. Falls zusätzliche Belastungen (z.B. Schneelast bei Überkopfverglasung, usw.) zu berücksichtigen sind, oder der Einbau von Sondergläsern erforderlich ist, wird in den einzelnen Positionen / Positionsansichten darauf hingewiesen. Glaseinbau und Verklotzung: Der Einbau der Verglasungen ist entsprechend der freigegebene Systembeschreibung auszuführen. Bei den Verglasungsarbeiten ist die DIN 18361 - Verglasungsarbeiten, sowie die Vorschriften der Isolierglashersteller sowie die "Verglasungsrichtlinie" des Instituts des Glaserhandwerks zu beachten. Die Trag- und Distanzklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart nach den "Verklotzungsrichtlinien" des Instituts des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau (IHG) Hadamar auszuführen. Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze, gleich welcher Art, verwendet werden. In Frage kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen wie z.B. Nylon, Hart- PVC, Polystyrol u.a. Die tragenden Klötze müssen 80 mm bis 100 mm lang sein und sollen den Scheibenrand auf jeder Seite 2 mm überragen. Glashalteleisten: Über die Glashalteleisten ist bei vorgefertigten Dichtprofilen über die gesamte Länge ein gleichmäßiger Anpressdruck sicherzustellen. Die Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen jederzeit austauschbar sein. Die Vorgaben des Systemgebers sind einzuhalten. Anforderungen an die Fensterprofil-Konstruktion / System Kunststofffenster Das angebotene Profilsystem muss der RAL-GZ 716 und / oder EN 14351-1 entsprechen. Es sind nur Mehrkammer-Systeme zugelassen und es muss die Möglichkeit zur Profilkopplung und zur Aufnahme von Dichtungen bestehen. An der Wetterseite muss eine wärmeisolierende Vorkammer liegen. Das System muss zur Befestigung tragender Beschlagsteile innen doppelwandig ausgebildet sein, falls keine Verschraubung im Aussteifungsstahl erfolgt. Die Ausbildung der Profile muss den freigegebenen Systembeschreibungen entsprechen und für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Die systembezogenen Profilaussteifungen sind nach den jeweiligen statischen Anforderungen auszuwählen. Die Profile sind unabhängig von der Größe des jeweiligen Fensters oder den Vorgaben des Systemgebers grundsätzlich auszusteifen. Die Ausbildungen der Glasfalze müssen bei Verwendung von Mehrscheiben-Isolierverglasung den Einbaurichtlinien der Isolierglashersteller entsprechen. Eventuell anfallendes Tauwasser im Falzbereich muss unmittelbar und kontrolliert nach außen abgeführt werden können. Hierzu sind bei allen Fensteröffnungsarten in den unteren Blendrahmen- / Riegelquerstücke Entwässerungsöffnungen vorzusehen. Die Entwässerung erfolgt grundsätzlich über die Vorkammer wahlweise nach außen (sichtbar) oder nach unten (verdeckt liegend) und wird durch Auslauföffnungen sichergestellt. Die Entwässerungsanordnung ist gemäß der jeweiligen Systembeschreibung durchzuführen. Entwässerungsöffnungen durch Verstärkungskammern sind nicht zulässig. Es muss eine rücklaufsichere Falzentwässerung gegeben sein. Eckverbindungen sind im Stumpfschweißverfahren herzustellen. Die Bruchgrenze bei Belastung der Eckverbindung darf, die in der Systembeschreibung für jedes Profil genannten Werte, nicht unterschreiten. Für andere Rahmenverbindungen ist die Eignung nachzuweisen. Die Rahmenverbindungen müssen eine ausreichende Festigkeit, Steifigkeit und Dichtheit aufweisen. Die Festigkeit der Rahmenverbindungen muss den Anforderungen der RAL-GZ 695 sowie der RAL-GZ 716 entsprechen. Für geschweißte Rahmen aus PVC-Profilen gilt die Richtlinie DVS 2207 Teil 25. Für mechanische Verbindungen ist die Eignung nachzuweisen. Dieser Nachweis hat nach der ift- Richtlinie FE-06/1 "Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten TVerbindungen bei Kunststofffenstern" zu erfolgen. Zusätzlich müssen die Normen und Regelwerke der RAL GZ 716 erfüllt sein. Die Falzdichtungen in den Dichtungsebenen zwischen Flügel- und Blendrahmen sind einheitlich umlaufend in einer Ebene einzubauen. Alternativ sind auch eckverschweißte Lösungen zugelassen, sofern diese dauerhaft dicht gegen Wind und Wasser verbunden sind. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Dichtprofile leicht auswechseln zu können. Die Entwässerungsrinne muss so groß bemessen sein, dass eine bequeme und ungehinderte Reinigungsmöglichkeit gewährleistet ist. Es muss die Möglichkeit bestehen, bei den Dichtungsprofilen zwischen schwarz und grau wählen zu können. Es sind nur Mitteldichtungssysteme zugelassen. Bei den Fenstern mit Raffstores ist eine seitliche Rahmenverbreitung von jeweils ca. 40 mm notwendig. Die unteren Rahmenverbreiterungen (Bodeneinstände) bei bodentiefen Fenstern sind in Abhängigkeit der Fußbodenaufbauten und ggf. vorhandenen barrierefreien Schwellen durch den AN zu ermitteln und durch Vorlage der Werkplanung darzustellen. Anforderung Profil und Farbgebung: Blendrahmen Profiltiefe: ca. 82,5 mm Blendrahmenansichtsbreite: ca. 80 mm (ohne Verbreiterung) Flügelrahmenansichtsbreite: ca. 40 mm Pfostenansichtbreite: ca. 80 mm Sprossenansichtsbreite: ca. 80 mm Farbton Profil, Innen: RAL 9010, weiß Farbton Profil, Außen: RAL 7016, anthrazitgrau, foliert Angebotenes System: (vom Bieter einzutragen!) Hinweis: Um die geforderte Farbgebung zu erreichen, kann der Blendrahmen außen alternativ auch im geforderten Farbton durchgefärbt sein (wie z.B. GEALAN-acrylcolor). Anforderung an Unterteilungen Alle Unterteilungen mit Pfosten oder Sprossen sind als Profil auszuführen, so dass auch immer das Glas im Teilungsbereich unterbrochen wird. Die Ausführung von auf das Glas aufgeklebten Sprossen oder Pfosten ist nicht zulässig und wird als Mangel bewertet. Anforderungen an die Fensterbeschläge Beschläge müssen den Anforderungen der EN 13126 entsprechen und den zu erwartenden Belastungen standhalten. Die Beschlagsteile müssen nachjustierbar sein, die verwendeten Werkstoffe gegen Korrosion geschützt sein. Für den Einbau sind die Vorgaben der jeweiligen Hersteller im verwendeten System zu beachten. Die Möglichkeit zur Wartung und ggf. einen Austausch der Beschläge muss gegeben sein. Ecklager bei Drehkippbeschlägen müssen den Flügel bei jeder Flügelstellung sicher führen, auch wenn der Fensterflügel durch eine Windböe plötzlich aufgestoßen wird. Es muss sichergestellt werden, dass der Flügel bei einer Fehlbedienung nicht absacken kann. Fensterflügel im eingebauten Zustand müssen sich, sofern die Einbausituation dies zulässt, um mindesten 90° öffnen lassen. Folgende Zusatzeinrichtung(en) wie z.B. Fehlbedienungssperren, abschließbare Griffe (nur im EG), usw. werden grundsätzlich gefordert und sind zusammen mit den Beschlägen anzubieten. Abweichende Ausführungen sind den Positionsbeschreibungen zu entnehmen. Die Bedienhöhen der Fenstergriffe sind in Absprache mit dem Auftraggeber im Rahmen der Werkplanung festzulegen. Innerhalb eines Raumes sind diese - soweit möglich - einheitlich auszuführen. Beschlagstypen: Die Beschreibung der einzelnen Beschläge sind der Fensterliste und den Detailzeichnungen zu entnehmen. Grundsätzlich erhalten die Fenster, wenn nicht anders beschrieben, Dreh- / Kipp- Beschläge, mit Fenstergriffen und Unterteilen aus Edelstahl. Bei Fenstern mit Stulp ist der Standflügel mit einem verdeckt liegendem Falztreibriegel zur Arretierung des Flügels auszustatten. In Anlehnung an die Einbruchsklasse RC 2-N sind die Fenstergriffe der Fenster und Terrassentüren im Erdgeschoss mit abschließbaren Oliven auszustatten. Produkt der Planung für Fenster: Hoppe Amsterdam, Edelstahl o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) Produkt der Planung für Haustür: Hoppe Rotterdam, Edelstahl o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) Anforderung Einbruchschutz Alle Fenster- und Türelemente im Erdgeschoss haben in Anlehnung an die Widerstandsklasse RC 2-N nach DIN EN 1627:2021 folgende Anforderungen zu erfüllen: allseitiger Beschlag mit Achtkant-Verschlussbolzen aus Metall (Pilzkopfverriegelung) Sicherheitsschließbleche Fenstergriff 100 Nm, abschließbar, mit Anbohrschutz. Normgerechte Montage der Blendrahmen im Mauerwerk keine Anforderung an Verglasung (kein P4A notwendig), keine Verklebung der Sicherheitsverglasung, keine Glasleistensicherung. Anforderung Abdichtung zum Baukörper Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden, d.h. die Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schalldämmung und Fugenbewegung sind zu beachten. Raumseitige Abdichtungen sind luftdicht auszuführen. Diese müssen somit verhindern, dass Feuchtigkeit zwischen Rahmen und Wand eindringen kann. Die außenseitige Abdichtung muss schlagregendicht ausgeführt sein und einen Dampfdruckausgleich zur Außenseite ermöglichen. Bei Abdichtungen von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Vorgaben der DIN 18540 sinngemäß anzuwenden. Dies hat Gültigkeit sowohl für die konstruktive Fugenausbildung als auch für die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffes. Bauabdichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN 18195 entsprechen. Sie dürfen nach DIN 52452 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit den angrenzenden Baustoffen (z.B. PVC Blendrahmen, Aluminium und den Anstrichen) verträglich sein. Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Zur Wahrung der Funktionsfähigkeit sind sie mechanisch zu sichern. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen, es dürfen nur kaltverschweißbare Folien verwendet werden. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Produkt der Planung für dampfoffene Folie, außen: SIGA Fentrim IS 2 o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) Produkt der Planung für luftdichte Folie, innen: SIGA Fentrim IS 20 o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) Elastische Dichtstoffe Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit spritzbaren Dichtstoffen gilt die DIN 18540 und DIN 18545-2 sowie die jeweiligen Herstellervorschriften. Bei der Festlegung der Fugenbreite ist die zulässige Gesamtverformung zu berücksichtigen. Bei der Ausführung ist eine Zweiflankenhaftung sicherzustellen. Hierzu ist ein nichtsaugendes, geschlossenzelliges Hinterfüllmaterial zu verwenden. Weitere Hinweise zum Stand der Technik sind dem IVD-Merkblatt Nr. 9 "Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlage für Planung und Ausführung" zu entnehmen. Sonnenschutz allgemein Bauseitig werden die Leistungen Elektro-Leitungsinstallation, -Verdrahtung und -Anschluss erbracht. Der AN ist für die frei Haus zu liefernden Steuergeräte sowie für die Erstellung und Lieferung vollständiger Leitungs- und Stromlaufpläne nach den Anforderungen des Elektroplaners verantwortlich. Das Probefahren sowie die Abnahme haben im Beisein des zuständigen Elektromonteurs zu erfolgen. Anforderung Rollladen Zur Ausführung kommen Aufsatzrollläden des nachfolgend genannten Produkts mit mindestens gleichwertigen technischen Ausstattungsmerkmalen. Material Panzer: Kunststoff Farbe Panzer und alle ergänzenden Bauteile: RAL 7016, Anthrazitgrau Tiefe Rollladenkasten: ca. 300 mm Höhe Rollladenkasten: ca. 250 mm Produkt der Planung: Roka, TOP 2 o. glw. Angebotenes Produkt: '..................................................' (vom Bieter einzutragen!) Führungsschienen, Endstab und Abschlusswinkel aus Aluminium in hochwertiger, stranggepresster Qualität. Farbauswahl entsprechend der Standard-Farbkollektion des Herstellers in RAL 7016, Antharazitgrau, pulverbeschichtet in der Ausführung Feinstruktur hochwetterfest. Abdeckkappen für alle sichtbaren Schrauben sind in passender Farbe entsprechend der Farbkollektion des Herstellers zu liefern. Der Rollladenkasten ist in PUR-Hartschaumbauweise (λ=0,029 W/(m*K)) mit zusätzlicher Rollraumdämmung und optimiertem Anschlussbereich zwischen Fenster und Rollladenkasten mittels Anbindungsprofil für hohe Schall- und Wärmedämmeigenschaften. Eine spezielle Oberflächenstruktur auf der Innen- und Außenseite ermöglicht eine gute Putzanhaftung. Im Innen- und Aßenbereich verfügt der Rollladenkasten über einen fest eingeschäumten Kastenabschlusswinkel mit einer Ausladung von ca. 11mm. Die Revisionsblende ist aus extrudiertem Hart-PVC mit PUR-Hartschaumplatte (λ=0,024 W/(m*K)) und Revisionsmöglichkeit raumseitig nach unten. Seitenteile aus ABS Kunststoff-Spritzguss. Führungsschienen sind aus stranggepresstem Aluminium mit einer Bürstendichtung für einen geräuscharmen Panzerlauf. Kugelgelagerte Achtkantstahlwelle mit federnder Achskappe für schnelle Montage/Demontage der Welle. Einziehbarer Endstab aus stranggepresstem Aluminium mit Anschlagstopfen. Antrieb mit drahtgebundenen Motor, Bedienung über bauseitigen Schalter (Schnittstelle UP-Verteilerdose), teilweise mit Nothandkurbelfunktion (Notausgang im Brandfall). Absturzsicherungen: Absturzsicherungen aus Aluminium, pulverbeschichtet, für bodentiefe Fenster in den oberen Geschossen mit niedriger Brüstungshöhe. Lieferung und Ausführung bauseits. Lüftung Die in den Positionen angegebene Zuluftmenge, ist über den Einbau von Fensterfalzlüftern zu gewährleisten. Die Fensterfalzlüfter sind Bestandteil der Fensterposition und sind nach den Richtlinien und Montageanleitung des Herstellers einzubauen. Die Lüfter sind mit einen für das Fenstersystem zugelassenen Produkt anzubieten. Produkt der Planung: Arimeo, callic S o. glw. single acoustic (4,8l), double acoustic (7,6), triple acoustic (9,2) Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen!) Außen-Fensterbänke Schlagregendichte (auf 1950 Pa geprüft) Fensterbank aus Aluminium, korrosionsbeständig und pulverbeschichtet, mit Gefälle, inkl. systemzugehörige, zweiteilige, wasserdichte Bordprofile (paarweise je Fenster) mit Butylgleitzone, selbstklebendes Antidröhnband vollflächig auf Unterseite der Fensterbank, und allem notwendigem Zubehör liefern und wie folgt ausführen: Bordprofile mit Butygleitzone so anbringen, dass thermische Längenänderung der Fensterbank ermöglicht wird. Fensterbank strangweise mit geeignetem Kleber auf vorbereiteter zweiter Dichtebene befestigen. Anschluss Bordprofil an Leibung mit systemzugehörigem und untergrundgeeignetem Dichtband, inkl. Versiegelung der Sichtfugen mit einem dauerelastischem Dichtstoff in Farbe der Fensterbank Befestigung der Fensterbank an Blendrahmen mit Schrauben, beschichtet in Farbe der Fensterbank Lieferung von Abdeckkappen, Farbton wie Fensterbank, und auf sichtbare Befestigungsschrauben anbringen Lieferung und Montage wird bauseits durch das Gewerk WDVS ausgeführt!
Anforderungen an die Tür- und Fenster-Elemente aus Kunststoff
Planungsunterlagen Grundlage der nachfolgenden Positionsbeschreibungen dieses Leistungsverzeichnisses waren folgende Planungsunterlagen, die sich der Bieter im Rahmen der Angebotsstellung unter dem im Anschreiben bzw. E-Mail genannten Download-Link im pdf-Format herunterladen kann: Ausführungsplanung Architekt seitens S+P Planungsgesellschaft für Hochbau mbH: Grundriss EG: REI_AC2_5_H5_GR_00_0366_F_FRG Grundriss 1.OG: REI_AC2_5_H5_GR_01_0367_E_FRG Grundriss 2. OG: REI_AC2_5_H5_GR_02_0368_E_FRG Grundriss 3. OG: REI_AC2_5_H5_GR_03_0369_E_FRG Grundriss STG: REI_AC2_5_H5_GR_04_0370_F_FRG Grundriss UG: REI_AC2_5_H5_GR_U1_0365_B_VOR Schnitt A-A und B-B: REI_AC2_5_UG_AS_AA_0430_B_VOR Schnitt E-E : REI_AC2_5_AS_AA_0432_A_VOR Ansicht Nord: REI_AC2_5_H5_AN_NN_0402_E_FRG Ansicht Ost: REI_AC2_5_H5_AN_OO_0401_H_FRG Ansicht Süd: REI_AC2_5_H5_AN_SS_0404_E_FRG Ansicht West: REI_AC2_5_H5_AN_WW_0401_D_FRG Sockeldetails Sockel Wand / Fenster zu UG kalt: REI_AC2_5_UG_DL_G1_4201_C_FRG Sockel Wand / Fenster zu UG warm: REI_AC2_5_UG_DL_G1_4202_C_FRG Sockelanschluss Wand / Fenster an Hochb.: REI_AC2_5_H5_DL_G1_4204_B_FRG Sockel Wand / Fenster Terrasse ü. TG: REI_AC2_5_H5_DL_G1_4208_B_FRG Fußpunkt Haustür (Eingang): REI_AC2_5_H5_DL_G1_4209_C_FRG Fensterdetails: D2.01 Decke über EG mit Erker: REI_AC2_5_H5_DL_FN_4301_A_VOR D3.03 Fensteranschluss TRH: REI_AC2_5_H5_DL_FN_4305_A_VOR D3.05 SG Brüstungsfenster mit Rolladen: REI_AC2_5_H5_DL_FN_4307_A_VOR D2.01 Decke über EG mit Erker: REI_AC2_5_UG_DL_FN_4301_A_VOR D2.03 Fenster  WDVS: REI_AC2_5_UG_DL_FN_4303_A_VOR D3.01 Fenster OG m. Rolladen: REI_AC2_5_UG_DL_FN_4304_A_VOR D4.03 SG Fensteranschluss Gründach: REI_AC2_5_UG_DL_FN_4308_A_VOR Details Balkone: D3.06 07 Balkonanschluss: REI_AC2_5_UG_DE_BK_4401_C_FRG Details Dach: D3.03a Geländer Austritt: REI_AC2_5_H5_DE_DT_4604_A_VOR D3.03b Geländer Austritt: REI_AC2_5_H5_DE_DT_4606_A_VOR D3.09 Eingangsüberdachung: REI_AC2_5_UG_DE_DT_4404_A_VOR D4.04 Austritt Dt SG: REI_AC2_5_UG_DE_DT_4603_A_VOR Fensterliste: REI-Fensterliste-Haus 5, Stand 12.02.2026 Energieeinsparnachweis vom 28.10.2021 seitens Dipl.-Ing Christoph Baum/B. Eng. Taha Dweidari Schallschutznachweis vom 15.11.2021 seitens HEG Beratnede Ingenieure Berlin GmbH Brandschutznachweis vom 23.02.2021 seitens büro 13 Architekten, Berlin Nach Auftragserteilung durch den AG erhält der AN Zugriff auf den Planungsserver des AG und verpflichtet sich, sich vor Ausführung seiner Leistung zu vergewissern, dass die Planungsunterlagen nach denen er ausführt, dem aktuellsten Planungsstand entsprechen!
Planungsunterlagen
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0010 Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis für alle nachfolgend beschriebenen Tür- und Fenster-Konstruktionen sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich Verglasungen, Verankerungen, Absturzsicherungen etc. Der prüfbare statische Nachweis / Standsicherheitsnachweis, über die Einhaltung sämtlicher statischer Anforderungen, ist rechtzeitig in schriftlicher Form (3-fach) dem AG / Prüfstatiker vorzulegen.
01.__.0010
Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis
L
1.00
psch
02 Fensterelemente inkl. elektr. Rollläden, EG
02
Fensterelemente inkl. elektr. Rollläden, EG
02.__.0010 F5.02-F.05: Fenster-Element 1,01/1,955 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 32 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: EG Fenstertyp: F5.02, F5.03, F5.04, F5.05 Detailverweis: D1.01 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 1,955 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: 0,70 m von OKFF Aufteilung: einteilig, ohne Pfosten Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: Drehkipp Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: nein Bodenaufbau: - Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC2 N (in Annäherung)
02.__.0010
F5.02-F.05: Fenster-Element 1,01/1,955 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 32 dB
10.00
Stk
02.__.0020 F5.02+F5.04: Fenster-Element 1,01/1,955 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 35 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, wie zuvor beschrieben liefern und einbauen., jedoch: Fenstertyp: F5.02, F5.04 Schalldämmmaß: 35 dB
02.__.0020
F5.02+F5.04: Fenster-Element 1,01/1,955 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 35 dB
4.00
Stk
02.__.0030 F5.07: Fenster-Element 2,01/1,955 m, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 32 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: EG Fenstertyp: F5.07 Detailverweis: D1.01 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 2,01 x 1,955 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: 0,70 m von OKFF Aufteilung: einteilig, ohne Pfosten Fensterflügel: 2 Stück, gleiche Breite Beschlag: Drehkipp / Dreh, Stulp Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: nein Bodenaufbau: - Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC2 N (in Annäherung)
02.__.0030
F5.07: Fenster-Element 2,01/1,955 m, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 32 dB
1.00
Stk
02.__.0040 F5.06+F5.07: Fenster-Element 2,01/1,955 m, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 35 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, wie zuvor beschrieben liefern und einbauen, jedoch: Fenstertyp: F5.06, F5.07 Schalldämmmaß: 35 dB
02.__.0040
F5.06+F5.07: Fenster-Element 2,01/1,955 m, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 35 dB
3.00
Stk
02.__.0050 F5.08: 2,01/2,85 m Fenstertür-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 35 dB Fenstertür-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: EG Fenstertyp: F5.08 Detailverweis: D1.01, D2.01 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 2,01 x 2,85 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: - Aufteilung: einteilig, ohne Pfosten Fensterflügel: 2 Stück, gleiche Breite, Bedienkraft max. 30 N Beschlag: Drehkipp / Dreh, Stulp Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 20 cm Barrierefrei: ja Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 35 dB Einbruchschutz: RC2 N (in Annäherung)
02.__.0050
F5.08: 2,01/2,85 m Fenstertür-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 35 dB
2.00
Stk
02.__.0060 F5.09+F5.11 : 2,01/2,85 m Fenstertür-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 32 dB Fenstertür-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, wie zuvor beschrieben liefern und einbauen, jedoch: Fenstertyp: F5.09, F5.11 Detailverweis: D1.08, D2.01 Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB
02.__.0060
F5.09+F5.11 : 2,01/2,85 m Fenstertür-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 32 dB
8.00
Stk
02.__.0070 Zulage zu F5.09+F5.11, Fenstertür-Element für Nothandkurbel Zulage zu F5.09+F5.11, Fenstertür-Element wie zuvor beschrieben, jedoch: Nothandkurbel: ja
02.__.0070
Zulage zu F5.09+F5.11, Fenstertür-Element für Nothandkurbel
4.00
Stk
02.__.0080 F5.12+F5.13: 3,01/2,85 m Fenstertür-Element, 3-tlg., 1-flg.-DK/2 x fest, 32 dB Fenstertür-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: EG Fenstertyp: F5.12, F5.13 Detailverweis: D1.08, D2.01 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 3,01 x 2,85 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: - Aufteilung: dreiteilig, mit 2 Stück Pfosten, gleiche Aufteilung Fensterflügel: 1 Stück, lichte Breite mind. 90 cm, Bedienkraft max. 30 N Beschlag: Drehkipp / 2 x fest Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 20 cm Barrierefrei: ja Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC2 N (in Annäherung)
02.__.0080
F5.12+F5.13: 3,01/2,85 m Fenstertür-Element, 3-tlg., 1-flg.-DK/2 x fest, 32 dB
2.00
Stk
03 Fensterelemente inkl. elektr. Rollläden, 1. - 3.OG
03
Fensterelemente inkl. elektr. Rollläden, 1. - 3.OG
03.__.0010 F5.16-F5.20: Fenster-Element 1,01/2,83 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 35 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: 1. OG - 3. OG Fenstertyp: F5.16, F5.17, F5.18, F5.19, F5.20 Detailverweis: D3.01, D3.06 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,83 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: - Aufteilung: einteilig, ohne Pfosten Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: Drehkipp Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 18 cm Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 35 dB Einbruchschutz: RC1 N (in Annäherung)
03.__.0010
F5.16-F5.20: Fenster-Element 1,01/2,83 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 35 dB
16.00
Stk
03.__.0020 F5.16-F.23: Fenster-Element 1,01/2,83 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 32 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, wie zuvor beschrieben liefern und einbauen, jedoch: Fenstertyp: F5.16, F5.17, F5.19, F5.20, F5.21, F5.22, F5.23 Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB
03.__.0020
F5.16-F.23: Fenster-Element 1,01/2,83 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 32 dB
44.00
Stk
03.__.0030 Zulage zu F5.19, Fenstertür-Element für barrierefrei und Bedienkraft max. 30 N Zulage zu F5.19, Fenster-Element wie zuvor beschrieben, jedoch: Fenstertyp: F5.19 Fensterflügel: 1 Stück, lichte Breite mind. 90 cm, Bedienkraft max. 30 N Barrierefrei: ja
03.__.0030
Zulage zu F5.19, Fenstertür-Element für barrierefrei und Bedienkraft max. 30 N
6.00
Stk
03.__.0040 F5.24-F5.27: 2,01/2,83 m Fenstertür-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 35 dB Fenstertür-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: 1. OG - 3. OG Fenstertyp: F5.24, F5.25, F5.26, F.27 Detailverweis: D2.01, D3.01, D2.03 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 2,01 x 2,83 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: - Aufteilung: einteilig, ohne Pfosten Fensterflügel: 2 Stück, gleiche Breite Beschlag: Drehkipp / Dreh, Stulp Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 18 cm Barrierefrei: nein Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 35 dB Einbruchschutz: RC1 N (in Annäherung)
03.__.0040
F5.24-F5.27: 2,01/2,83 m Fenstertür-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 35 dB
14.00
Stk
03.__.0050 F5.24+F5.25: 2,01/2,83 m Fenstertür-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 32 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, wie zuvor beschrieben liefern und einbauen, jedoch: Fenstertyp: F5.24, F5.25 Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB
03.__.0050
F5.24+F5.25: 2,01/2,83 m Fenstertür-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 32 dB
28.00
Stk
03.__.0060 F5.28: 3,01/2,83 m Fenstertür-Element, 3-tlg., 1-flg.-DK/2 x fest, 32 dB Fenstertür-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: 1. OG - 3. OG Fenstertyp: F5.28 Detailverweis: D3.01 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 3,01 x 2,83 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: - Aufteilung: dreiteilig, mit zwei Pfosten, gleiche Aufteilung Fensterflügel: 1 Stück, lichte Breite mind. 90 cm, Bedienkraft max. 30 N Beschlag: Drehkipp / 2 x fest Anschlag: DIN-L Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 18 cm Barrierefrei: ja Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC1 N (in Annäherung)
03.__.0060
F5.28: 3,01/2,83 m Fenstertür-Element, 3-tlg., 1-flg.-DK/2 x fest, 32 dB
3.00
Stk
03.__.0070 F5.29: 3,01/2,83 m Fenster-Element, 6-tlg., 1-flg.-DK/2-flg.-D/3 x fest, 32 dB Fenstertür-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: 1. OG - 3. OG Fenstertyp: F5.29 Detailverweis: D3.01 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 3,01 x 2,83 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: - Aufteilung: sechsteilig, mit zwei Pfosten, gleiche Aufteilung; horizontale Teilung, Aufteilung ca. 2/3 zu 1/3 Fensterflügel: 3 Stück, gleiche Aufteilung Beschlag: Drehkipp / 2 x Dreh / 3 x fest (Verglasung nach DIN 18008-4 - TRAV) Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 18 cm Barrierefrei: nein Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC1 N (in Annäherung)
03.__.0070
F5.29: 3,01/2,83 m Fenster-Element, 6-tlg., 1-flg.-DK/2-flg.-D/3 x fest, 32 dB
3.00
Stk
04 Fensterelemente inkl. elektr. Rollläden, Staffelgeschoss
04
Fensterelemente inkl. elektr. Rollläden, Staffelgeschoss
04.__.0010 F5.31+F5.32: Fenster-Element 1,01/1,935 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 32 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: 4. OG Fenstertyp: F5.31 Detailverweis: D3.05 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 1,955 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: 0,70 m von OKFF Aufteilung: einteilig, ohne Pfosten Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: Drehkipp Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: nein Bodenaufbau: - Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC2 N (in Annäherung)
04.__.0010
F5.31+F5.32: Fenster-Element 1,01/1,935 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 32 dB
2.00
Stk
04.__.0020 F5.33: Fenster-Element 1,01/2,96 m, 2-tlg., 1-flg.-DK/1 x fest, 32 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, liefern und einbauen. Einbaulage: 4. OG Fenstertyp: F5.33 Detailverweis: D3.03 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,96 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: zweiteilig, horizontale Teilung, Aufteilung ca. 1/3 zu 2/3 Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: Drehkipp / 1 x fest mit Delicolor Anschlag: DIN-L Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 33 cm Rollladen: nein Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC1 N (in Annäherung)
04.__.0020
F5.33: Fenster-Element 1,01/2,96 m, 2-tlg., 1-flg.-DK/1 x fest, 32 dB
1.00
Stk
04.__.0030 F5.34: Fenster-Element 1,01/2,96 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 32 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: 4. OG Fenstertyp: F5.34 Detailverweis: D3.03 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,96 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: einteilig Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: Drehkipp Anschlag: DIN-R Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 33 cm Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC1 N (in Annäherung)
04.__.0030
F5.34: Fenster-Element 1,01/2,96 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 32 dB
1.00
Stk
04.__.0040 F5.35-F5.38: Fenster-Element 1,01/2,96 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 32 dB Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: 4. OG Fenstertyp: F5.35-F5.38 Detailverweis: D3.03a Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,96 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: einteilig Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: Drehkipp Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 33 cm Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC1 N (in Annäherung)
04.__.0040
F5.35-F5.38: Fenster-Element 1,01/2,96 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 32 dB
10.00
Stk
04.__.0050 Zulage zu F5.37+F5.38, Fenster-Element für barrierefrei und Bedienkraft max. 30 N Zulage zu Fenster-Element wie zuvor beschrieben, jedoch: Fenstertyp: F5.37+F5.38 Fensterflügel: 1 Stück, lichte Breite mind. 90 cm, Bedienkraft max. 30 N Barrierefrei: ja
04.__.0050
Zulage zu F5.37+F5.38, Fenster-Element für barrierefrei und Bedienkraft max. 30 N
2.00
Stk
04.__.0060 F5.39+F5.40 : 2,01/2,96 m Fenster-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 32 dB, B.-Einstand ca. 46 cm Fenstertür-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: 4. OG Fenstertyp: F5.39, F5.40 Detailverweis: D4.03 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 2,01 x 2,96 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: einteilig, ohne Pfosten Fensterflügel: 2 Stück, gleiche Breite Beschlag: Drehkipp / Dreh, Stulp Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: ja, ca. 46 cm Bodenaufbau: ca. 33 cm Barrierefrei: nein Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC1 N (in Annäherung)
04.__.0060
F5.39+F5.40 : 2,01/2,96 m Fenster-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 32 dB, B.-Einstand ca. 46 cm
4.00
Stk
04.__.0070 F5.41+F5.42 : 2,01/2,96 m Fenster-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 32 dB, B.-Einstand ca. 33 cm Fenstertür-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: 4. OG Fenstertyp: F5.41, F5.42 Detailverweis: D3.03b Rohbauöffnung [bxh]: ca. 2,01 x 2,96 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: einteilig, ohne Pfosten Fensterflügel: 2 Stück, gleiche Breite Beschlag: Drehkipp / Dreh, Stulp Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 33 cm Barrierefrei: nein Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC1 N (in Annäherung)
04.__.0070
F5.41+F5.42 : 2,01/2,96 m Fenster-Element, 1-tlg., 2-flg.-DK-D-Stulp, 32 dB, B.-Einstand ca. 33 cm
6.00
Stk
04.__.0080 F5.43-F5.46: 3,01/2,96 m Fenstertür-Element, 3-tlg., 1-flg.-DK/2 x fest, 32 dB Fenstertür-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, inkl. Aufsatzrollladenkasten, elektrisch betrieben, liefern und einbauen. Einbaulage: 4. OG Fenstertyp: F5.43, F5.44, F5.45, F5.46 Detailverweis: D4.04 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 3,01 x 2,85 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: dreiteilig, mit 2 Stück Pfosten, gleiche Aufteilung Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: Drehkipp / 2 x fest Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 33 cm Barrierefrei: nein Rollladen: ja, 1-teilig Schallschutz: Rw,F = mind. 32 dB Einbruchschutz: RC2 N (in Annäherung)
04.__.0080
F5.43-F5.46: 3,01/2,96 m Fenstertür-Element, 3-tlg., 1-flg.-DK/2 x fest, 32 dB
4.00
Stk
04.__.0090 Zulage zu F5.43+F5.44, Fenstertür-Element für barrierefrei und Bedienkraft max. 30 N Zulage zu F5.19, Fenster-Element wie zuvor beschrieben, jedoch: Fenstertyp: F5.43, F5.44 Fensterflügel: 1 Stück, lichte Breite mind. 90 cm, Bedienkraft max. 30 N Barrierefrei: ja
04.__.0090
Zulage zu F5.43+F5.44, Fenstertür-Element für barrierefrei und Bedienkraft max. 30 N
2.00
Stk
05 Fensterelemente Entree/Treppenhaus
05
Fensterelemente Entree/Treppenhaus
05.__.0010 F5.01a: Fenster-Element 1,01/2,405 m, 2-tlg., 1 x fest/1 x fest, 30 dB, EG Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, liefern und einbauen. Einbaulage: EG, Entree Fenstertyp: F5.01a Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,405 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: zweiteilig, horizontale Teilung, Aufteilung ca. 1/3 zu 2/3 Fensterflügel: keiner Beschlag: 1 x fest / 1 x fest Anschlag: keiner Bodeneinstandsprofil: nein Bodenaufbau: keiner Rollladen: nein Schallschutz: Rw,F = mind. 30 dB Einbruchschutz: RC2 N (in Annäherung)
05.__.0010
F5.01a: Fenster-Element 1,01/2,405 m, 2-tlg., 1 x fest/1 x fest, 30 dB, EG
2.00
Stk
05.__.0020 F5.01b+F5.01c: Fenster-Element 1,01/2,405 m, 2-tlg., 1 x Dreh/1 x fest, 30 dB, EG Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, liefern und einbauen. Einbaulage: EG, Entree Fenstertyp: F5.01b, F5.01c Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,405 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: zweiteilig, horizontale Teilung, Aufteilung ca. 1/3 zu 2/3 Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: 1 x Dreh / 1 x fest Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: nein Bodenaufbau: keiner Rollladen: nein Schallschutz: Rw,F = mind. 30 dB Einbruchschutz: RC2 N (in Annäherung)
05.__.0020
F5.01b+F5.01c: Fenster-Element 1,01/2,405 m, 2-tlg., 1 x Dreh/1 x fest, 30 dB, EG
2.00
Stk
05.__.0030 F5.10a: Fenster-Element 1,01/2,405 m, 2-tlg., 1 x fest/1 x fest (TRAV), 30 dB, OG Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, liefern und einbauen. Einbaulage: Treppenhäuser, alle Obergeschosse Fenstertyp: F5.10a Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,405 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: zweiteilig, horizontale Teilung, Aufteilung ca. 1/3 zu 2/3 Fensterflügel: keiner Beschlag: 1 x fest / 1 x fest, untere Verglasung nach DIN 18008-4 - TRAV Anschlag: keiner Bodeneinstandsprofil: nein Bodenaufbau: keiner Rollladen: nein Schallschutz: Rw,F = mind. 30 dB Einbruchschutz: keine Anforderung
05.__.0030
F5.10a: Fenster-Element 1,01/2,405 m, 2-tlg., 1 x fest/1 x fest (TRAV), 30 dB, OG
6.00
Stk
05.__.0040 F5.10b+F5.10c: Fenster-Element 1,01/2,405 m, 2-tlg., 1 x Dreh/1 x fest (TRAV), 30 dB, OG Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, liefern und einbauen. Einbaulage: Treppenhäuser, alle Obergeschosse Fenstertyp: F5.10b, F5.10c Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,405 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: zweiteilig, horizontale Teilung, Aufteilung ca. 1/3 zu 2/3 Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: 1 x Dreh / 1 x fest, untere Verglasung nach DIN 18008-4 - TRAV Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: nein Bodenaufbau: keiner Rollladen: nein Schallschutz: Rw,F = mind. 30 dB Einbruchschutz: keine Anforderung
05.__.0040
F5.10b+F5.10c: Fenster-Element 1,01/2,405 m, 2-tlg., 1 x Dreh/1 x fest (TRAV), 30 dB, OG
6.00
Stk
05.__.0050 F5.14+F5.15: Fenster-Element 1,01/2,58 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 30 dB, OG Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, liefern und einbauen. Einbaulage: Treppenhäuser, alle Obergeschosse Fenstertyp: F5.14, F5.15 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,58 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: einteilig Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: 1 x Drehkipp Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: nein Bodenaufbau: keiner Rollladen: nein Schallschutz: Rw,F = mind. 30 dB Einbruchschutz: keine Anforderung
05.__.0050
F5.14+F5.15: Fenster-Element 1,01/2,58 m, 1-tlg., 1-flg.-DK, 30 dB, OG
6.00
Stk
05.__.0060 F5.30: Fenster-Element 1,01/2,385 m, 2-tlg., 1 x fest/1 x fest (TRAV), 30 dB, SG Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, liefern und einbauen. Einbaulage: Treppenhäuser, Staffelgeschoss Fenstertyp: F5.30 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,385 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: zweiteilig, horizontale Teilung, Aufteilung ca. 1/3 zu 2/3 Fensterflügel: keiner Beschlag: 1 x fest / 1 x fest, unterer nach TRAV Anschlag: keiner Bodeneinstandsprofil: nein Bodenaufbau: keiner Rollladen: nein Schallschutz: Rw,F = mind. 30 dB Einbruchschutz: keine Anforderung
05.__.0060
F5.30: Fenster-Element 1,01/2,385 m, 2-tlg., 1 x fest/1 x fest (TRAV), 30 dB, SG
2.00
Stk
05.__.0070 F5.30b+F5.30c: Fenster-Element 1,01/2,385 m, 2-tlg., 1 x Dreh/1 x fest (TRAV), 30 dB, SG Fenster-Element, gemäß ZTV und Ausführungsplanung, liefern und einbauen. Einbaulage: Treppenhäuser, Staffelgeschoss Fenstertyp: F5.30b, F5.30c Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,01 x 2,385 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben: Stb.-Sturz - WDVS BRH: keine Aufteilung: zweiteilig, horizontale Teilung, Aufteilung ca. 1/3 zu 2/3 Fensterflügel: 1 Stück Beschlag: 1 x Dreh / 1 x fest, untere Verglasung nach DIN 18008-4 - TRAV Anschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste) Bodeneinstandsprofil: nein Bodenaufbau: keiner Rollladen: nein Schallschutz: Rw,F = mind. 30 dB Einbruchschutz: keine Anforderung
05.__.0070
F5.30b+F5.30c: Fenster-Element 1,01/2,385 m, 2-tlg., 1 x Dreh/1 x fest (TRAV), 30 dB, SG
2.00
Stk
06 Zulagen zu Fensterelemente, EG - 4. OG
06
Zulagen zu Fensterelemente, EG - 4. OG
06.__.0010 Zulage Fenster-Elemente mit Bedienkraft 30 N für Kippsperre Zulage zu zuvor beschriebene Fensterelemente für die Liferung und Ausführung einer Kippsperre bei den Fensternelementen, wo die geforderte Bedienkraft mit 30 N nicht erreicht werden können. Die Funktionseinschränkung ist so auszuführen, dass ein späterer Rückbau möglich ist.
06.__.0010
Zulage Fenster-Elemente mit Bedienkraft 30 N für Kippsperre
O
1.00
Stk
06.__.0020 Zulage zu Fenster-Elemente für Fensterfalzlüfter, arimeo single acoustic o. glw. Zulage zu zuvor beschriebene Fensterelemente für die Lieferung und Einbau von Fensterfalzlüftern (FFL) gemäß Vorgaben des Herstellers. Produkt der Planung: arimeo single acoustic (4,8m³/h) o. glw.
06.__.0020
Zulage zu Fenster-Elemente für Fensterfalzlüfter, arimeo single acoustic o. glw.
14.00
Stk
06.__.0030 Zulage zu Fenster-Elemente für Fensterfalzlüfter, arimeo double acoustic o. glw. Zulage zu zuvor beschriebene Fensterelemente für die Lieferung und Einbau von Fensterfalzlüftern (FFL) gemäß Vorgaben des Herstellers. Produkt der Planung: arimeo double acoustic (7,6m³/h) o. glw.
06.__.0030
Zulage zu Fenster-Elemente für Fensterfalzlüfter, arimeo double acoustic o. glw.
54.00
Stk
06.__.0040 Zulage zu Fenster-Elemente für Fensterfalzlüfter, arimeo triple acoustic o. glw. Zulage zu zuvor beschriebene Fensterelemente für die Lieferung und Einbau von Fensterfalzlüftern (FFL) gemäß Vorgaben des Herstellers. Produkt der Planung: arimeo triple acoustic (9,2m³/h o. glw.
06.__.0040
Zulage zu Fenster-Elemente für Fensterfalzlüfter, arimeo triple acoustic o. glw.
72.00
Stk
06.__.0050 Zulage zu Rollladen Fenster-Elemente für zusätzlichen Motor Zulage zu Rollladen für zuvor beschriebene Fenster-Elemente für die Lieferung und Einbau eines zusätzlichen Motors, insofern dieser benötigt wird.
06.__.0050
Zulage zu Rollladen Fenster-Elemente für zusätzlichen Motor
O
1.00
Stk
06.__.0060 Fensterschutz Schutz aller Fensterflügel mit Fenstertüten. Feste Elemente und Fenster-Blendrahmen sind durch Folie zu schützen. Auf Anordnung der örtlichen Bauleitung sind alle Schutzeinrichtungen rückstandslos zu entfernen und abzutransportieren. Eine separate An- und Abfahrt ist einzukalkulieren.
06.__.0060
Fensterschutz
L
1.00
Psch
06.__.0070 Zulage Rollladen für zusätzliche Handkurbel Zulage für die Ausführung der elektrisch betriebenen Rollläden für zusätzliche Handkurbel. Einbaulage: 1 x Terrassen- bzw. Dachterrassentür je Wohnung WE 5.0.01, F5.12, WE 5.0.02, F5.11, WE 5.0.03, F5.11, WE 5.0.04, F5.10, WE 5.0.05, F5.08, WE 5.0.06, F5.09, WE 5.0.07, F5.09, WE 5.0.08, F5.13, WE 5.1.09, F5.20, WE 5.1.10, F5.23, WE 5.1.11, F5.23, WE 5.1.12, F5.18, WE 5.1.13, F5.19, WE 5.1.14, F5.22, WE 5.1.15, F5.22, WE 5.1.16, F5.19, WE 5.2.17, F5.20, WE 5.2.18, F5.23, WE 5.2.19, F5.23, WE 5.2.20, F5.18, WE 5.2.21, F5.19, WE 5.2.22, F5.22, WE 5.2.23, F5.23, WE 5.2.24, F5.19, WE 5.3.25, F5.20, WE 5.3.26, F5.23, WE 5.3.27, F5.21, WE 5.3.28, F5.18, WE 5.3.29, F5.19, WE 5.3.30, F5.20, WE 5.3.31, F5.23, WE 5.3.32, F5.19, WE 5.4.33, F5.46, WE 5.4.34, F5.44, WE 5.4.35, F5.43, WE 5.4.36, F5.45
06.__.0070
Zulage Rollladen für zusätzliche Handkurbel
36.00
Stk
07 Haustüren
07
Haustüren
07.__.0010 Haustür-Element, 1,135/2.73 m, 1-tlg., 1-flg. mit Glaseinsatz Haustür-Element aus Kunststoff gemäß zusätzlicher technischer Vertragsbedingungen und Ausführungsplanung inkl. nachfolgend benannten Komponenten liefern und fachgerecht inkl. Abdichtung zum Baukörper einbauen. Einbaulage: Eingang, EG Tür-Nr.: F5 Detailverweis: D1.09 Rohbauöffnung [bxh]: ca. 1,135 x 2,73 m Anschluss Seiten: KS-Mauerwerk/Stb.-Wand - WDVS Anschluss oben/unten: Stb.-Sturz / Stb.-Decke Brüstungshöhe: keine Aufteilung: einteilig Türflügel: 1 Stück mit Glaseinsatz, lichte Durchgangsbreite mind. 1,00 m Beschläge Tür: 3 Alubändern dreiteilig, dreidimensional verstellbar, Schloss mit Anti-Panik-Beschlag, E-Funktion, Fallen Mehfachverriegelung nach EN 179, 3 Verriegelungspunkte, automatisch selbstschließende Fallenriegel mit integriertem Auslösehebel, Innen Türdrücker in Edelstahl, Außen Griffstange, Edelstahl, außen, Länge = ca. 1.750 mm Türanschlag: DIN-L / DIN-R (gemäß Fensterliste, nach außen aufschlagend) Bodeneinstandsprofil: ja Bodenaufbau: ca. 20 cm Wärmeschutz: Uw,T = 1,20 W/(m²K) Schallschutz: Rw,F = mind. 30 dB Einbruchschutz: RC 2-N (in Annäherung) Schwelle, barrierefrei: ja, max. 2 cm
07.__.0010
Haustür-Element, 1,135/2.73 m, 1-tlg., 1-flg. mit Glaseinsatz
2.00
Stk
07.__.0020 Zulage zu Haustür-Element für Obentürschließer mit Gleitschiene Zulage zu zuvor beschriebene Aluminium-Tür-Fenster-Elemente für Ausführung mit Obentürschließer, nach EN 1154 A, Größe 3 - 5, für barrierefreie Türen nach DIN 18040 bis Flügelbreite 1.250 mm bei max. 47 Nm Öffnungsmoment, hoher Wirkungsgrad über 80%, stark abfallendes Öffnungsmoment entsprechend Einbausituation an-/abschaltbar, mit Gleitschiene, von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit, Öffnungsdämpfung und Endschlag, mit optischer Größenanzeige und Normalmontage auf Türblatt Bandseite mit Montageplatte. Farbton: silberfarbig Produkt der Planung: GEZE, TS 5000 ECline mit ECline-Gleitschiene o. glw. Angebotenes Produkt: (vom Bieter einzutragen)
07.__.0020
Zulage zu Haustür-Element für Obentürschließer mit Gleitschiene
2.00
Stk
07.__.0030 Zulage zu Haustür-Element für niveaugleichen Übergang, max. 4 mm Zulage zu Haustür-Element mit Seitenteil gemäß zusätzlicher technischer Vertragsbedingungen und Ausführungsplanung wie zuvor beschrieben liefern und fachgerecht inkl. Abdichtung zum Baukörper einbauen, jedoch: Schwelle, niveaugleich:        max. 4 mm
07.__.0030
Zulage zu Haustür-Element für niveaugleichen Übergang, max. 4 mm
O
2.00
Stk
07.__.0040 Zulage zu Haustür für Trittschutz-Streifen, Edelstahl Zulage zu Haustür-Element mit Seitenteil gemäß zusätzlicher technischer Vertragsbedingungen und Ausführungsplanung wie zuvor beschrieben liefern und fachgerecht inkl. Abdichtung zum Baukörper einbauen, jedoch mit Trittschutz-Streifen in Edelstahl im unteren Bereich der Haustür, außenseitig. Höhe Wetterschutz:        ca. 10 cm
07.__.0040
Zulage zu Haustür für Trittschutz-Streifen, Edelstahl
2.00
Stk
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten zum Nachweis dürfen ausschließlich nur nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG ausgeführt werden. Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungszulagen, Sozialzuschläge, allgemeine Geschäftskosten, Wegegelder, Auslösungen, Zuschläge für Wagnis und Gewinn sowie Werkzeug und Gerät abgegolten. Die nachstehend angebotenen Verrechnungssätze sind unter Beachtung der preislichen Vorschrift zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Hinweis zu Stundenlohnarbeiten
08.__.0010 Lohnstunden eines Facharbeiters z.N. Lohnstunden eines Facharbeiters z.N.
08.__.0010
Lohnstunden eines Facharbeiters z.N.
O
1.00
h
08.__.0020 Lohnstunden eines Bauhelfers z.N. Lohnstunden eines Bauhelfers z.N.
08.__.0020
Lohnstunden eines Bauhelfers z.N.
O
1.00
h