Elektroarbeiten
Green Living 1.BA, Margarethe-Krupp-Stiftung
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Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen und runtergeladen werden. https://www.freundlieb.de/avb/ Diese werden Vertragsbestandteil.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zur Baustelle Bauvorhaben : Green Living Margarethenhöhe                                       Borkumstraße / Helgolandring in Essen                                       Neubau eines Gebäudekomplexes                                       mit Wohnungen, einer KiTa, zweier Senioren-WGs,                                       einer Tagespflege & Ambulaten Pflegedienstes Ausschreibung: 4605 - ELT-Installationen BA 1 und   BA 2 (Animation Gesamtgebäudekomplex - 1. + 2.BA _Stand  2022) (Animation 1.BA - Stand 2022) In dem zu erstellenden Gesamtgebäudekomplex ` Green Living ` werden 49 Wohnungen, eine Kindertagesstätte, eine Tagespflege-Einrichtung, eine  Ambulante Pflegedienststelle sowie zwei Senioren-Wohngemeinschaften und ein Quartierstreff der AWO Platz finden. Der abgebildete Gebäudekomplex wird auf Wunsch des Bauherrn - die Magarethe-Krupp-Stiftung -  nacheinander in zwei Bauabschnitten errichtet. Die beiden Bauabschnitte verbinden sich im Erdgeschoss sowie in dem eingeschossigen Untergeschoss, welches in einem Bereich auch die Tiefgarage beinhaltet, miteinander. Die Zufahrt der Tiefgarage wird über eine offene zweispurige Rampe im Bereich Borkumnstrasse realisiert. Ab dem 1.Obergeschoss bilden sich zwei voneinander unabhängig aufgehende `Wohntürme` aus. Die Geschosse beider Türme sind barrierefrei zu erreichen und mit jeweils zwei Aufzügen ausgestattet. Des Weiteren ist für die Entfluchtung ein sogenanntes `Schachteltreppenhaus` vom UG bis zum DG durch den Architekten geplant. Der erste Bauabschnitt umfasst incl. dem UG und der Dachtechnikzentrale insgeamt 10 Geschosse und der zweite Bauabschnitt umfasst incl. dem UG und der Dachtechnikzentrale insgesamt 9 Geschosse. Beide Gebäudeteile fallen nicht unter die Hochhausrichtlinie. Im Erdgeschoss des ersten Bauabschnittes wird eine Kindertagesstätte realisiert, während im zweiten Bauabschnitt eine Tagespflege, eine Ambulante Pflegedienststelle sowie ein Gemeinschaftsraum für Veranstaltungen der AWO im Erdgschoss angedacht sind. Die Erdgeschosse beider Gebäudeteile sind barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht (in KiTa, Tagespflege und Gemeinschaftsraum AWO) geplant. Im 1.Obergeschoss beider Wohntürme befindet sich jeweils eine Senioren-Wohngemeinschaft, die über einen großzügigen Gemeinschaftsbereich und Dachgartenbereich verfügen. In den darüberliegenden Obergeschossen sind jeweils geschossweise 4 bzw. 5 Wohnungen unterschiedlicher Typen geplant. Im Untergeschoss beider Bauabschnitte befinden sich Mieterkeller, Lager und Technikbereiche sowie Stellplätze/Räume für Fahrräder. Die über dem Erdgeschoss entstehende Dachterrasse bzw der Dachgarten ist intensiv begrünt. Hier befinden sich die Gartenflächen für die Wohngruppen mit Terrassen, Sitzbereichen und gemeinschaftlichen Hochbeeten. Die Gartenflächen hier stehen darüber hinaus in einem abgetrennten Bereich auch der KiTa-Nutzung zur Verfügung. Die Dächer der beiden Wohntürme sind extensiv zu begrünen und sind zu Wartungszwecken der Dachbegrünung und der vorgesehenen Technikanlagen begehbar. Die hochgedämmte, vorgehängte und hinterlüftete Aluminium-Fassade (Alucobond/Grünkassetten) erthält in definierten Teilbereichen eine vertikale Fassadenbegrünung anstelle der Aluminium-Paneele. Für die Fassadenbegrünung ist ein Bewässerungssystem geplant. Die Zentralen dafür befinden sich je Wohnturm in dem Technikgeschoss im 8.OG bzw. 7.OG der Gebäude. Auf den Dachflächen der Wohntürme ist je ein Bereich für eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen. Die auskragenden Balkone der Wohnungen erhalten neben dem umlaufendem Glasgländer auch jeweils an einer Ecke eine Begrünung über einen `Pflanzkübel`. Die Außenanlagen um das Erdgeschoss der beiden Bauabschnitte umfassen die Spiel-und Bewegungsflächen der KiTa, die Gartenbereiche der Tagespflege und des Quartiertreffs sowie die barrierefreien Zugänge zu den Einheiten bzw. Hauseingängen. In den Außenanlagen intergriert sind Fahrradstellplätze, Zaunanlagen, Geländer, Sitzmöglichkeiten, Müllbehälterstandorte, Entlüftungsbauwerke der Tiefgarage, Stellplätze für PKWs und Aufstellflächen der Feuerwehr bzw. Feuerwehrzufahrten. Die Bepflanzung ist nach einem Außenanlagenkonzept des AGs und Vorgabe der Stadt Essen umzusetzen. Die SW-Entwässerung beider Bauabschnitte  wird nach TGA-Planung an zwei sich auf dem Baugrundstück befindliche / vorhandene Schachtbauwerke angeschlossen. Die Anschlussleitung zwischen Schachtbauwerk und öffentlichen Kanal im Helgolandring sind im Zuge der Realisierung der Maßnahmen zu sanieren. Ein Sanierungskonzpt liegt vor. Die Entwässerung der Tiefgaragen-/Rampenflächen und die Untergeschosse wird über Pumpenanlagen sichergestellt. Die Regenentwässerung der Dach- und Außenanlagenflächen ist über eine geplante `Rückhaltung´ auf den Dachflächen und über Verdunstungs-/Versickerungsflächen geplant. Die Fassaden-/Gehwegrinnen,Wegeabläufe sowie die Lichtschächte sind an Kies-Sickerpackungen angeschlossen. Für die Erstellung der Baugrube werden Verbauarbeiten - Trägerbohlwände mit Rückverankerungen - notwendigt. Dieses betrifft den Bereich der Baugrube zur Borkumstrasse und zum Bestandsgebäude KiTa. Zu den anderen beiden Seiten der Baugrube - Richtung Helgolandring und zur späteren TG-Zufahrtsrampe - soll die Baugrube geböscht werden. Der Gesamtgebäudekomplex (1.+2.BA) wird durch das Fernwärmenetz der Iqony Fernwärme GmbH im Bereich des ersten Bauabschnitt eingespeist. Die Fernwärmeleitungen verlaufen aktuell im Bereich der Borkumstrasse, in einem Teilabschnitt des Helgolandrings und auf der Grünfläche der Wohnanlage hinter der Bestands-KiTa. Auf dem Grundstück befinden sich noch ´alte stillgelegte´ Fernwärmeleitungen. Diese sind im Zuge der Erdarbeiten mit auszubauen und zu entsorgen. Für die Stromversorgung des Gebäudekomplexes ist die Errichtung einer  bauherreneigenen und  freistehenden Trafokompakt-Anlage geplant. Eine Fundamenterder- und Blitzschutanlage ist vorgesehen.Das Gebäude erhält gemäß Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage, welche die  Tiefgarage, Technikräume im UG und DG, die Räumlichkeiten im EG KITA sowie die Treppenhäuser und Aufzugsvorräume aller Geschosse überwacht. Nach Vorgabe der Feuerwehr Essen wurde eine Brandfallmatrix für das Gebäude / die BMA erarbeitet.  Zusätzlich werden für die Feuerwehr Löschwasser-Entnahmestellen über Trockenlöschleitungen gemäß Brandschutzkonzept je Gebäudeteil/Bauabschnitt umgesetzt. Die Wohnungen und die Senioren-WG in beiden Wohntürmen (BA1 + BA2) erhalten eine Wohnungslüftungsanlage für den Feuchteschutz nach Normung mit Abluftführung über Dach  (Dachventilatoren)  und Nachströmung über Zulfuftelementen im Sonnenschutzkasten oder Fensterelement. Die KIta im EG (BA1)  hat zwei  eigene Lüftungsanlagen sowohl für die Küche wie auch für die Gruppen- und Nebenräume. Die Tagesfpflege und der Ambulante Pflegedienst im EG (BA2) werden haben zusammen eine eigene Lüftungsanlage. Die drei vorgenannten Lüftungsanlagen haben jweils separate Zu-/Abluftkänale bis über Dach des obersten Geschosses der Wohntürme.  Der Quartiertreff im EG(BA2) hat eine im Hohlraum der Abhnagdecke ´verstecktes´ Lüftungsgerät. Hier wird die Zuluft und die Abluft über die Fassaden im EG  realisiert. Die Kellerräume beider Bauabschnitte werden über Axialventilatoren entlüftet. Die Nachströmung erfolgt über Lüftungsrohre / erdverlegte Leitungen im Bereich der Außenanlagen mit Lüftungstürmen/Lüftungshauben bzw. über zu öffnende Fesnterelemente.  Die Tiefgarage wird gemäß TÜV-Gutachten ´ natürlich` be-/entlüftet. Die Lüstungsanlagen werden auf der Grundlage der Brandfallmatrix durch die BMA angesteuert. Der Gebäudekomplex wird innerstädtisch in einem Wohngebiet errichtet. Zur Zeit stehen auf dem Baugrund des ersten und zweiten Bauabschnittes noch Bestandsgebäude - leerstehender Verbrauchermarkt und eine sich im Betrieb befindende  KiTa der AWO. Für die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird der `Verbrauchermarkt´ im Februar/März 2025 durch den Bauherrn abgerissen. Die KiTa bleibt bis zur Fertigstellung des ersten Bauabschnittes in Betrieb und zieht dann in diesen ein. Für die Baufreiheit des zweiten Bauabschnittes wird im Herbst 2027 die KiTa dann abgerissen, sodass im Anschluss mit der Realisierung dieses Gebäudeteils(2.BA) begonnen werden kann. Aufgrund der kompletten Bebaung des Grundstückes und der Lage des Grundstückes im Wohngebiet ist die Baustellenlogistik für die Umsetzung des Vorhabens essenziell und wichtig. Die Anlieferungen sind nur über die Strasse `Helgolandring` realisierbar. Die BE-Flächen sind begrenzt, sodass die Anlieferungszone sehr klein ausfällt. Je Bauabschnitt ist zur Umsetzung des Rohbaus und eines zeitlich begrenzten Teil der Außenhauterstellung und des Ausbaus ein Kran als Obendreher vorgeplant. Auf der Straße `Helgolandring` befindet sich eine Buslinie und gegenüber der Baustelle auch eine Haltestelle, Die Borkumstrasse ist aufgrund der Breite und der parkenden Autos für Anlieferungen bzw. Abfuhr nicht ohne weiteres geeignet und zu nutzen. Die terminliche Abfolge der Umsetzung beider Bauabschnitt ist wie folgt angedacht: 1. Bauabschnitt vom Juli 2025 bis zum Augustt2027 und der 2. Bauabschnitt vom Herbst 2027 bis Frühjahr 2029. Beide Baukörper werden schlüsselfertig durch die Freundlieb Bauunternehmung GmbH & Co.KG errichtet. Nachfolgend ist der Entwurf des Erdgeschosses mit den Außenanlagen und die Unterteilung des beiden Bauabschnitte dargestellt.
Vorbemerkungen zur Baustelle
Technische Vorbemerkungen 1.0 TECHNISCHE VORBEMERKUNG - ELEKTROANLAGEN 1.1 Allgemeiner Teil 1.1.1 Grundlagen, insbesondere VDE 0100 "Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 Volt." VDE 0100, Teile 444 und 510 "Schutz gegen elektromagnetische Störungen/elektromagnetische Verträglichkeit" VDE 0100, Teile 410/420/430 "Schutzmaßnahmen, Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleich" VDE 0100 T. 600 "Prüfungen-Erstinbetriebnahme" VDE 0105, Teil 100 "Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen" VDE 0108-100 mit Beiblättern "Sicherheitsbeleuchtungsanlagen" VDE 0250 "Bestimmungen über Kabel und Leitungen." VDE 0298 Teile 3/4 "Verwendung von Kabeln und Leitungen für Starkstromanlagen" DIN EN 60439 Teil 1 "Bestimmungen für Niederspannungsschaltgeräte (TSK-Anlagen) VDE 0800-10 "Fernmeldetechnik" VDE 0875, Teil 1 + 2 "Funkentstörung von elektrischen Betriebsmitteln" DIN 18328 "Elektr. Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden" VdS-Richtlinien "Brandschutz in elektr. Anlagen" Arbeitsstättenrichtlinien Die Richtlinien der Deutschen Telekom Die "Technischen Anschlussbedingungen für Starkstromanlagen bis 1000 Volt" des zuständigen EVU's einschl. aller Ergänzungen und Installateur-Rundschreiben. Die "Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterdern" der Vereinigten Deutschen Elektrizitätswerke e.V. (VDEW). Die DIN-Vorschriften über Elektromaterialien insbesondere DIN 47 702. Die Unfallverhütungsvorschriften UVV insbesondere die DGUV Vorschrift  3 (Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel) Die Vorschriften und Verordnungen des örtlich zuständigen Amtes für Brandschutz sowie die DIN 4102. Erlass des Bundesministers für Post- und Fernmeldewesen, hier insbesondere die Entstörvorschriften. Alle Vorschriften sind in der neuesten Fassung zu berücksichtigen. 1.1.2 Nachweise Bescheinigung, dass sämtliche elektrischen Anlagen nach den Bestimmungen der UVV, des EVU und der übrigen weisungsberechtigten Behörden sowie den VDE-Vorschriften errichtet worden sind (3-fach). Nachweis mit Messergebnissen über die Funktionsfähigkeiten der Schutzmaßnahmen gem. VDE 0413, Teil 1-9 bzw. VDE 0100, Teil 600 und die Einhaltung der VDE-mäßigen Isolationswerte (3fach). Die Abnahme- bzw. Prüfungsprotokolle von Geräten für die behördliche Abnahmen (TÜV o. ä.) gefordert sind (3-fach). Die Abnahme der elektrischen Anlagen durch eine anerkannte Prüfstelle (TÜV oder Sachverständiger) ist gefordert. Maßstabgerechte Revisionszeichnungen der Installation, aus denen die Lage der Verteilung, die genaue Leitungsführung und schalttechnischen Einzelheiten hervorgehen (4-fach, davon 1 x auf Datenträger). Alle erforderlichen Betriebs- und Anlagebeschreibungen sowie Bedienungs- und Wartungsanweisungen nach dem endgültigen fertiggestellten Stand (3-fach). Quittierte Bescheinigung vom Auftraggeber über die eingehende Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals in sämtliche technische Anlagenteile (3-fach). Für die Revisionszeichnungen können die zeichnerischen Unterlagen, soweit vorhanden, vom Planer gegen Erstattung der Vervielfältigungskosten geliefert werden. Die vorgen. Unterlagen sind spätestens zur Schlussabnahme vorzulegen. Sie sind Voraussetzung für die Auszahlung der Schlussrechnung, ebenso muss vorher die Einweisung in die techn. Anlagen erfolgt sein. 1.1.3 Leistungsumfang Außer den im Leistungsumfang ausgeführten Lieferungen und Leistungen gehören zum Leistungsumfang und sind daher in die Einzelpreise einzukalkulieren: Das rechtzeitige Anfertigen und Einreichen von Konstruktionszeichnungen, ferner Leitungspläne, Montagepläne und Antragsformalitäten bei Behörden. Diese müssen der Bauleitung bzw. Behörde rechtzeitig vor Arbeitsbeginn, mit soviel Vorlauf, zur Genehmigung vorgelegt werden, dass Änderungen keinen Einfluss auf den Bauzeitenplan haben. Aufstellung von Kabellisten entsprechend den Verteilungen mit Zielpunkten, Kabeltyp, Nennspannung, Kabelquerschnitt und -längen unter Vorlage der Kurzschlussberechnungen. Die ständige Überwachung der Arbeiten an der Baustelle, hierzu gehört auch die Teilnahme einer weisungsbefugten Person an Baubesprechungen, die Weiterleitung der Besprechungsergebnisse an die Monteure, die Abstimmung der Arbeiten mit den anderen Unternehmern und die diesbezüglichen Verhandlungen, außerdem die Gestellung von Hilfskräften  bei der Ausführung und Prüfung der Aufmasse. Die betriebsfertige Montage an der Verwendungsstelle, bestehend aus dem Zusammenbau der evtl. einzeln angelieferten Teile, dem Einbau oder der Aufstellung der gelieferten bzw. beigestellten Teile einschl. vorschriftsmäßiger Befestigung und dem Einsetzen der Zubehörteile, sowie Verpackungs- und Transportkosten frei Verwendungsstelle. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, gemäß Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz -KrW-/AbfG) in jeweils neuester Fassung, bei Lagerung und Verwendung von Materialien die im AbfG als Sondermüll deklariert sind, diese gesetzmäßig zu lagern und zu entsorgen. Ebenso ist die Baustelle ständig sauber zu halten. Sämtliche hierzu entstehenden Kosten sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten. Bei Ausführung von Verteilern jeglicher Art wird besonderer Wert auf ein einheitliches Farbbild gelegt. Dazu gehört auch eine frühzeitige Abstimmung mit den übrigen Gewerken. Die Einholung sämtlicher erforderlichen Anträge und Betriebserlaubnisbescheinigungen bei Behörden oder dergleichen durch AN. 1.1.4 Zusätzliche Bestimmungen Der Auftragnehmer hat die vom AG übergebenen Ausführungsunterlagen vor Ausführung zu prüfen und bei etwaigen Beanstandungen eine Klärung mit dem Auftraggeber herbeizuführen. Mit der beanstandungsfreien Prüfung übernimmt er die Ausführungsunterlagen auch in Bezug auf ihre Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorschriften und erstellt die geforderten Werkpläne. Sämtliche angebotenen Materialien müssen den geforderten technischen Werten entsprechen. Eine Fabrikats- oder Typenbezeichnung entbindet den AN nicht aus dieser Verpflichtung. Sollte es sich herausstellen, dass die geforderten, technischen Werte nicht eingehalten wurden, so ist der Auftraggeber bzw. die Bauleitung berechtigt, Fabrikat und Typ des einzubauenden Materials selbst zu bestimmen. Nachforderungen irgendwelcher Art können hieraus nicht abgeleitet werden. Für wesentliche Einbauten (Leuchten, Rettungszeichenleuchten, Tableaus, Schalter und Steckdosen etc.) hat der Auftragnehmer Originalmuster zur Bemusterung vorzulegen. Die Beistellung der Muster sowie die Durchführung der Bemusterung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die angegebenen Massen wurden überschlägig ermittelt und dienen der Preisfindung, nicht aber als Bestellgrundlage. Abweichungen von den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen, auch über die in der VOB festgelegten Abweichungen von 10 % oder Fortfall einzelner Leistungen, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht mit Vorbehalt versehen sind, begründen keinerlei Ersatzansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Personal mit gültiger Arbeitserlaubnis einzusetzen. Dies gilt ebenso für die vom AN eingesetzten Nachunternehmer. Der AN stellt den AG von allen Ansprüchen frei, die aus der Nichtbeachtung dieser Vereinbarungen ggf. resultieren. Der Personaleinsatz muss dem Baufortschritt und Terminplan immer angepasst sein. Bei Nichteinhaltung der Termine wird der Auftragnehmer mit der vertraglich vereinbarten Konventionalstrafe sowie den daraus resultierenden zusätzlichen Kosten belastet. Personalmangel durch Urlaubszeit wird nicht anerkannt. Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Dauer der Gewährleistung von 5 Jahren Sicherheit einzubehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Einbehalt nach restloser Beseitigung aller bei der Abnahme festgestellten Mängel, Restleistungen und fehlenden Unterlagen durch Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft eines in der EG zugelassenen Kreditinstitutes abzulösen. Die Gewährleistung für Leuchtmittel beträgt 6 Monate. Die Gewährleistung für motorische und sonstige bewegliche Teile beträgt 2 Jahre, alle übrigen Bauteile 5 Jahre. Abnahme durch Benutzung ist ausgeschlossen. Die gesamte angebotene Leistung gilt über die Bauzeit ohne Material- und Lohnkostenerhöhung. Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Aufwendungen für Leitern, Gerüste, Bühnen o. ä. abgegolten. 1.2 Technischer Teil 1.2.1 Stromversorgung Die Energieversorgung erfolgt aus dem Mittelspannungsnetz des zuständigen EVUs. Die Leistungsbereitstellung liegt bei ca. 400kW. 1.2.2 Stromverteilung Niederspannungsseitig von dem NS-Schaltgerüst der Kompaktstation zu den nachgeschalteten Hauptverteilungen in den Gebäuden. Die Lastaufteilung hat symmetrisch zu erfolgen, die Selektivität der Schutzgeräte und Schutzorgane ist sorgfältig einzuhalten. 1.2.3 Hauptzuleitung Die ausgeschriebene Leistung beginnt ab den Abgangsklemmen der Kompaktstation. Die Verlegung der Versorgungshauptleitungen zu den Gebäuden erfolgt in bauseitigen Kabelgräben bzw. Leerrohren bei Straßenquerung der Borkumstrasse. 1.2.4 Feste und bewegliche Anschlüsse Feste und bewegliche Anschlüsse sollen entsprechend den Abstimmungen mit dem Bauherrn festgelegt und nach den einschlägigen Vorschriften installiert werden. Vor Beginn der Montage ist die gesamte Anlage mit der Bauleitung durchzusprechen. Bei der Montage ist zu beachten, dass keine Anlagenteile an unübersichtlichen und später unzugänglichen Stellen angeordnet werden. Wenn vom Auftraggeber keine besonderen Angaben über Einbauhöhen angegeben werden, gilt im Allgemeinen ab Fertigfußboden für: Höhenangaben der Installationsgeräte von OKFF: Schalter 1,05 m Steckdosen allgemein0,30 m Arbeitssteckdosen in der Küche1,20 m Herdanschluss0,50 m Steckdose für Thermfix oder UT-Gerät1,40 / 0,30 m Anschlüsse in Sonderbereichen nach Detailangabe. Bemerkung: Vergleiche genaue Angabe in der Stromkreisaufstellung bzw. in den Elektro- und Detailplänen. 1.2.5 Schutzmaßnahme Hier gilt die Überstromschutzeinrichtung sowie FI-Schutz im TN-Netz als Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung nach VDE 0100 Teil 410 und 540 und ist zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen anzuwenden: Im gesamten Leitungsnetz sind grundsätzlich Schutzleiter und Neutralleiter getrennt zu führen. Die VDE-mäßigen Farbkennzeichen sämtlicher Leiter sind unbedingt einzuhalten. Der Schutzleiter (PE) muss im gesamten Verlauf grüngelb gekennzeichnet sein. Die Ader ist von der Verteilung ab durchgehend zu verlegen und darf in keinem Fall als stromführender Leiter benutzt werden. Der Mittelleiter bzw. Neutralleiter ist in der gesamten Anlage in hellblauer Farbe zu führen. Die vereinigte Betriebs- und Schutzerde muss grüngelb gekennzeichnet sein. 1.2.6 Kabel und Leitungen allgemein Kabel und Leitungen müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Die Kabel und Leitungen sind grundsätzlich in einer Länge, also ohne Verbindungsmuffe zu verlegen. Alle Kabel sind nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Belüftung gewährleistet ist. Wird Kunststoff/Mantelleitung unter Putz verlegt, so muss die Befestigung mit Kunststoff-Nagelschellen erfolgen. Bei Installation in Gipstrennwänden oder dergl. dürfen Schlitze, Löcher und Durchbrüche nur gefräst oder gebohrt werden. Verlegung in Ständerwerk nur mit Kantenschutz. An den Auslässen in Wänden und Decken zum Anschluss von Leuchten oder dergl. sind entspr. Unterputzdosen einzusetzen. In feuchten oder korrosionsgefährdeten sowie in rein technischen Räumen soll Feuchtraumleitung NYM auf Putz verlegt werden, in offener Rohrinstallation. Bei mehr als ca. 8 parallel verlaufenden Leitungen sind Kabelkanäle aus grauem Kunststoff zu installieren (max. Füllfaktor 60 %). Bei Durchführung von Feuchtraumleitungen bzw. Kabel durch Mauern oder Decken, sind diese durch Schutzrohr (Kunststoffpanzerrohre,  Ausführung A und C nach VDE 0605, kältefest bis -40° C) zu führen. In der gesamten elektrischen Anlage sind zwischen den einzelnen Brandabschnitten alle Decken- und Wanddurchbrüche zu schließen. Die Wand- und Deckendurchbrüche sind so groß zu dimensionieren, dass bei späterem Bedarf noch weitere Kabel durchgezogen werden können. Hierfür sind entsprechend abgedichtete Leerrohre in genügender Anzahl vorzusehen. Die Kosten hierfür sind mit in die Einzelpreise einzukalkulieren. Alle Leitungen sind grundsätzlich parallel oder senkrecht zur Deckenebene entspr. DIN 18 015, Bl. 1 zu verlegen. Innerhalb eines Wandbereiches dürfen unter 50 cm ab Unterkante Decke und über 50 cm ab Oberkante Fußboden keine Leitungen zu Leuchten bzw. Geräten waagerecht auf den Wänden geführt werden. Schräg geführte Leitungen werden nicht abgenommen. 1.2.7 Potentialausgleich Zur Vermeidung von Verschleppungen elektrischer Spannungen ist ein Fundamenterder eingebaut. Dieser ist unmittelbar mit den Potentialausgleichsschienen zu verbinden. Der Erder wird mittels Anschlussfahnen unmittelbar an die mitzuliefernden Potentialausgleichsschienen angeschlossen. Die Wasseruhr ist zu überbrücken, Wasserleitungen, Heizungs- und Gasleitungen sind alle miteinander zu verbinden. Nach Herstellung der Anschlüsse muss der Oberflächenschutz der Rohrleitungen sorgfältig wiederhergestellt werden. 1.2.8 Beleuchtungskörper Innen/Außen Das Gebäude ist mit einer Beleuchtungsanlage entsprechend DIN 5035 und DIN 12464 sowie der Arbeitsstättenrichtlinien auszurüsten. Auf Wunsch des Auftraggebers bzw. der Bauleitung sind sämtliche Leuchten zur Bemusterung vorzulegen. Alle Leuchten und Leuchtenzubehörteile sind, wenn nicht anders beschrieben, anschlussfertig verdrahtet. Nachstehende Maßnahmen sind im Leistungsumfang enthalten: -Betriebsfertige Montage einschl. Einführen und Absetzen der Leitungen und Anschließen der Leuchte. -Ausrichten und Justieren der Leuchten in Decken -Einsetzen der Lampen -Reinigung der Leuchten vor der Abnahme -Lieferung des systembedingten Montage- und Befestigungsmaterials -Lastverteilplatten bei Montage in abgehangenen Decken -Entsorgen des Verpackungsmaterials von Leuchten und Lampen ohne Aufforderung Sonderleuchten oder Konstruktionen bedürfen vor Bestellung einer vollständigen technischen Klärung. Zur Genehmigung sind aussagefähige Werkpläne dem Auftraggeber vorzulegen. Für die ordnungsgemäße und sichere Befestigung von Einzelleuchten in Decken trägt der Auftragnehmer die volle Verantwortung. Sämtliche Beleuchtungskörper müssen für die Montage auf brennbarer Unterlage geeignet sein. Wenn sie nicht das F-Zeichen tragen, so ist ein Prüfbericht vorzulegen, welcher aussagt, dass das F-Zeichen in Kürze erteilt wird. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, sind die feuerhemmenden Unterlagen einzukalkulieren und mitzuliefern. Sämtliche Einbauteile in Leuchten, wie Drosseln, Spulen, Kondensatoren, Fassungen, Schalter, Steckvorrichtungen, Leitungen, Anschlussklemmen, müssen den einschlägigen VDE-Bestimmungen entsprechen und fest eingebaut und verdrahtet sein. Sämtliche Vorschaltgeräte und Kondensatoren müssen das VDE-Zeichen tragen. Die Leuchten müssen hinsichtlich ihrer lichttechn. Eigenschaften, z. B. Lichtstärkeverteilung, Leuchtenwirkungsgrad der DIN entsprechen. Sichtbare Oberflächen der Leuchten und Zubehörteile müssen mit einem einbrennlackiertem, stoßfestem, licht- und alterungsbeständigem Lack versehen sein. Andere Oberflächen müssen gegen Korrosion geschützt sein. Bei besonderer Beanspruchung, z. B. Außenleuchten, muss die Lackierung auch witterungsbeständig sein. In entsprechenden Bereichen muss die Montage der Leuchten in enger Zusammenarbeit mit dem Trockenbau unter strenger Beachtung der Planvorgaben erfolgen. Vor Leuchtenbestellung hat der AN Freigabe beim AG einzuholen. Die Auswahl der Leuchtmittel (Lichtfarbe, Wattage etc.) ist vor Bestellung mit dem AG/der Bauleitung festzulegen. Sofern Leuchten bauseits beigestellt werden, sind diese durch den AN betriebsfertig zu montieren incl. Vertragung, Auspacken und Entsorgung des Verpackungsmaterials. 1.2.9 Außenbeleuchtung Sämtliche Gebäudezu-/ausgänge erhalten Wand-/Deckenleuchten in gehobener Schutzart. Außen- und Verkehrsflächen werden mit Mast- und Pollerleuchten entsprechend DIN beleuchtet. Farbgebung gemäß Farbkonzept/nach Wahl AG. Die Schaltung erfolgt über Zeitschaltuhr mit Dämmerungsschalter. 1.2.10 Sicherheitsbeleuchtung Beide Gebäudeteile werden über eine Zentralbatterieanlage im BA 1 versorgt. 1.2.11 Brandmeldeanlage Die Tiefgarage wird mit einer automatischen / nicht automatischen Brandmeldeanlage überwacht, gleiches gilt für die Kita im EG. 1.2.12 IT-/TK-Verkabelung Vorgesehen wird eine passive, tertiäre Kupferverkabelung mit LWL Leitungen im Backbone. 1.2.13 Sprechanlage Gegensprechanlage in mithörgesperrter Ausführung vom jeweiligen Hauptzugang zu den einzelnen Nutzungseinheiten. 1.2.14 Brandschutz Sämtliche Decken- und Wanddurchbrüche sind nach Installation gemäß der Brandwiderstandsdauer der Decke/Wand zu verschließen. Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen sind in der Qualität I 90 abzuschotten. Es dürfen nur zugelassene Materialien verwendet werden, über Material und Einbau sind die Prüfungs- und Zulassungsbescheide zur Abnahme vorzulegen. 1.2.15 Sonstiges Es ist unbedingt erforderlich, dass die einzelnen AN in enger Koordination alle Gewerke betrachten, um hier die terminliche Sicherheit zu wahren und gemeinsam genutzte Trassen zu koordinieren. Eventl. erforderlichen Änderungen durch Nichtbeachtung gehen zu Lasten des AN. Schnittstellen sind rechtzeitig abzustimmen. Des weiteren ist der Brandschutz in seiner Gesamtheit zu betrachten und zu erfüllen. 1.2.16 Kupferanteile Die Kalkulation ist mit der Kupferbasis dem heutigen Stand entsprechend in die Einheitspreise einzukalkulieren; Veränderung der Notierung während der Bauzeit werden nicht besonders vergütet. 1.2.17 Vorschriften Für die Einhaltung aller Vorschriften ist der Auftragnehmer allein verantwortlich. ........................................................................... Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Technische Vorbemerkungen
Anlagen zum LV A nlagen zum LV -> Unterlagen zum Download 1.                 Planung Architektur Bauabschnitt 1 + 2 - Borkumstrasse 34+Helgolandring 98                    Grundrisse UG bis DG                    Schnitte                    Ansichten 2.                 Lageplan des Vermessers ( vom  Bauantrag) 3.                 Brandschutzkonzept mit Plänen
Anlagen zum LV
01 BA 1
01
BA 1
01.01 Haupt- und Unterverteilungen
01.01
Haupt- und Unterverteilungen
01.02 Hauptleitungen und Kabeltrassen
01.02
Hauptleitungen und Kabeltrassen
01.03 Schutzmaßnahmen/Potentialausgleich
01.03
Schutzmaßnahmen/Potentialausgleich
01.04 Allgemeine Installationen
01.04
Allgemeine Installationen
01.05 Beleuchtung Innen
01.05
Beleuchtung Innen
01.06 Beleuchtung Außen
01.06
Beleuchtung Außen
01.07 Sicherheitsbeleuchtung
01.07
Sicherheitsbeleuchtung
01.08 Brandmeldeanlage
01.08
Brandmeldeanlage
01.09 Heimrauchmelder
01.09
Heimrauchmelder
01.10 Einbruchmeldeanlage
01.10
Einbruchmeldeanlage
01.11 Verkabelung Sonnenschutz
01.11
Verkabelung Sonnenschutz
01.12 Türsprechanlage
01.12
Türsprechanlage
01.13 IT-/TK-Verkabelung
01.13
IT-/TK-Verkabelung
01.14 Lichtrufanlage
01.14
Lichtrufanlage
01.15 BOS
01.15
BOS
01.16 Vorrüstung E-Mobilität - Ladestation als Säule
01.16
Vorrüstung E-Mobilität - Ladestation als Säule
01.17 PV-Anlage Dach
01.17
PV-Anlage Dach
01.18 Brandschutz
01.18
Brandschutz
01.19 Sonstige Arbeiten
01.19
Sonstige Arbeiten
01.20 Insgemeinkosten
01.20
Insgemeinkosten
01.21 Inbetriebnahme
01.21
Inbetriebnahme
01.22 Wartungskosten
01.22
Wartungskosten
02 BA 2
02
BA 2
02.01 Haupt- und Unterverteilungen
02.01
Haupt- und Unterverteilungen
02.02 Hauptleitungen und Kabeltrassen
02.02
Hauptleitungen und Kabeltrassen
02.03 Schutzmaßnahmen/Potentialausgleich
02.03
Schutzmaßnahmen/Potentialausgleich
02.04 Allgemeine Installationen
02.04
Allgemeine Installationen
02.05 Beleuchtung Innen
02.05
Beleuchtung Innen
02.06 Beleuchtung Außen
02.06
Beleuchtung Außen
02.07 Sicherheitsbeleuchtung
02.07
Sicherheitsbeleuchtung
02.08 Brandmeldeanlage
02.08
Brandmeldeanlage
02.09 Heimrauchmelder
02.09
Heimrauchmelder
02.10 Einbruchmeldeanlage
02.10
Einbruchmeldeanlage
02.11 Verkabelung Sonnenschutz
02.11
Verkabelung Sonnenschutz
02.12 Türsprechanlage
02.12
Türsprechanlage
02.13 IT-/TK-Verkabelung
02.13
IT-/TK-Verkabelung
02.14 Lichtrufanlage
02.14
Lichtrufanlage
02.15 BOS
02.15
BOS
02.16 Vorrüstung E-Mobilität - Ladestation als Säule
02.16
Vorrüstung E-Mobilität - Ladestation als Säule
02.17 PV-Anlage Dach
02.17
PV-Anlage Dach
02.18 Brandschutz
02.18
Brandschutz
02.19 Sonstige Arbeiten
02.19
Sonstige Arbeiten
02.20 Insgemeinkosten
02.20
Insgemeinkosten
02.21 Inbetriebnahme
02.21
Inbetriebnahme
02.22 Wartungskosten
02.22
Wartungskosten