To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your estimate
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
AT/ FP - Richtlinien "Diese Planung wurde gemäß den Planungsnormen für den Antiterrorschutz von Gebäuden laut
UFC 4-010-01, 12 Dezember 2018, Änderung 2, 30 Juli 2022;
UFC 4-020-01, 11. September 2008; und HQ USEUCOM Antiterrorism Operations Order 23-01 durchgeführt.
Die Planung wurde vom US Army Corps of Engineers geprüft und erfüllt diese Anforderungen."
AT/ FP - Richtlinien
LV Hinweise Hinweis zu technischen Spezifikationen:
Soweit im Leistungsverzeichnis auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer auf gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Hinweise für Auskünfte zu den Verdingungsunterlagen:
Rechtzeitig beantragte Auskünfte werden spätestens 6 Kalendertage, in Fällen besonderer Dringlichkeit 4 Kalendertage, vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
LV Hinweise
Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG :
Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes in Grafenwöhr, East Camp, auf dem neu zu erstellenden Bereich des „ORTC“ ein Unterkunftsgebäude zu errichten.
Der ORTC-Bereich wird in mehreren Bauphasen entwickelt, nachfolgend ist die Phase 1.1.B beschrieben.
Geplant ist die Komplettleistung von Unterkunftsgebäude und Außenanlagen mit Wege- und Straßenführung.
Grundlage für die Gebäudeauslegung ist die Standardplanung 4.8 und die darauf aufbauende 35 %- bzw. 65 % Planung nach US-Gebäudestandards u. a. von UFC und NFPA
Das Gebäude hat eine Gesamtlänge von ca. 87.50 m und eine Breite von ca. 16.70 m, im Mittelteil eine Breite von ca. 21,50 m.
Das Gebäude wird über das mittig angeordnete Haupttreppenhaus erschlossen. An den Giebelseiten sind zwei Fluchttreppenhäuser, die sich außerhalb der Dämmebene befinden, geplant.
Im Mittelteil des DG befinden sich die zentral angeordneten Lüftungsanlagen; in Dachebene mit 4 Lüftungsgauben. Die Technikfläche wird über einen erweiterten Treppenaufgang erschlossen.
In den genutzten Geschossen EG bis 3. OG befinden sich insgesamt jeweils 12 Wohnschlafräume mit unterschiedlichen Größen; zusätzlich pro Stockwerk zwei Offiziersräume mit Sanitärbereich.
Jedes Stockwerk enthält somit acht Schlaf-/Wohnbereiche, in denen jeweils acht Soldaten untergebracht werden können. Zusätzlich sind auf jeder Etage vier Schlaf-/Wohnbereiche für jeweils vier Soldaten ausgewiesen. Zwei weitere Wohn- und Schlafräume, in den jeweils zwei Offiziere unterbracht werden, mit eigenem Sanitärraum, werden im Mittelteil des Gebäudes ausgewiesen. Bei normaler Belegung bietet das Barracks-Gebäude somit insgesamt Platz für 336 Soldaten.
Auf jedem Stockwerk befinden sich vier Sanitärräume. mit insgesamt 24 Duschplätzen,
16 Toiletten und 16 Waschbecken. Ein Waschmaschinenraum mit 8 Waschmaschinen und 10 Wäschetrocknern ist eingeplant; zusätzlich zwei Becken für Handwäsche und zwei Falttische. Auf allen Stockwerken sind zwei weitere Lagerräume und ein Automatenbereich ausgewiesen.
Auf allen Geschossen befindet sich ein Konferenzraum.
Alle Ebenen (außer dem Dachgeschoss) sind über eine Aufzugsanlage mit Unterfahrt angebunden. Der Fahrschacht erhält eine Schachtentrauchung.
Jedes Geschoss verfügt über einen Technikraum für die Heizungsversorgung und Warmwassererzeugung, einen Elektroraum, einen Putzraum, sowie einen TV-Raum zur Medienverteilung und einen Datenraum für die Netzwerkverwaltung.
Im Erdgeschoss ist ein Raum für die BMA und Sprachalarmanlage angeordnet, der von außen erschlossen wird. Haustechnik- und ELT-Raum haben ebenfalls einen direkten Zugang von außen.
An dem Haupteingang werden Stiefelwaschanlagen mit Becken angeordnet. Zusätzlich wird giebelseitig jeweils ein Wasseranschluss zum Stiefelwaschen vorgesehen.
BAUKONSTRUKTION
Das Gebäude ist nicht unterkellert und wird mit einer Flachgründung über umlaufenden Streifenfundamenten gegründet.
Alle Außenwände werden in Stahlbeton erstellt, ebenso alle Decken in Massivbauweise.
Die Anforderungen an „Force Protection“ werden umgesetzt.
Das DG erhält einen Kniestock, Giebelwände und Brandwand sind ebenso in Stahlbeton geplant.
Alle Öffnungen Fenster/Türen werden mit entsprechender FP-Anforderung eingebaut.
DACHKONSTRUKTION
Zur Ausführung kommt ein Pfettendachstuhl, der in Querrichtung abgestützt wird.
Die Horizontalkräfte am Fußpunkt werden über den Stb-Drempel in die Deckenplatte eingeleitet.
Die Dachräume bleiben unbeheizt, im Mittelteil, in dem sich die Lüftungszentrale mit Dachgauben für Zu-/Abluft befinden, wird eine F30-Verkleidung in Trockenbauweise angebracht.
DACHDECKUNG
Vollflächige Dachschalung, darauf Konterlattung/Lattung und Eindeckung mit Tondachziegeln.
Der im Grundriss vorspringende Gebäudeteil erhält auf der Stb-Decke eine Dämmung, darauf ein Alu-Stehfalzdach.
Die Außenwände im EG werden mit der vorgehängten Natursteinbekleidung ausgestattet; die darüberliegenden Geschosse mit WDVS.
Böden und Wände der Sanitärbereiche werden befliest, ebenso die Böden im TH und in den Fluren.
Die Wohn-Schlafbereiche erhalten Linoleumbelag auf Fußbodenheizung.
Alle Räume und Flure mit Ausnahme der Technikräume erhalten abgehängte Decken.
Allgemeine Baubeschreibung
01 Vorhangfassade Natursteinplatten
01
Vorhangfassade Natursteinplatten
Mitgeltende rechtliche Bestimmungen 1 Mitgeltende rechtliche Bestimmungen
1.1 Vorbemerkungen vorgehängte, hinterlüftete Fassade
Vorbemerkungen vorgehängte, hinterlüftete Fassade:
Die maximale Wandhöhe (= Sockelbereich des Gebäudes) im vorgehängten, hinterlüfteten Fassadenbereich beträgt ca. 4m.
Der Außenwandaufbau stellt sich gemäß Planunterlagen
wie folgt dar:
Innenputz,
Stahlbetonwand ca. 25 bis 30 cm dick,
Bitumenabdichtung und Perimeterdämmung
im erdberührten Bereich.
Die Verankerung der Dübel erfolgt gemäß der durchgeführten gutachterlichen Untersuchung in dem entsprechenden Untergrund.
Der Abstand zwischen Außenkante Naturstein
und Untergrund (Stahlbetonwand) beträgt ca. 205 mm.
Der Ausgleich von Lotabweichungen des Untergrunds ist einzukalkulieren, ebenso alle Forderungen, die sich aus der bauaufsichtlichen Zulassung der Verankerungsmittel ergeben.
Ausführung siehe Pläne A 070 und folgende.
Bei der Erstellung des Traufpflasters bzw. bei der Verdichtung des Untergrundes sind entsprechend geeignete Massnahmen zu treffen, um die Natursteinfassade die ca. 20cm höher liegt nicht zu beschädigen,
dies ist mit den Arbeiten der Außenanlagengewerke abzustimmen und hier einzukalkulieren.
Systembeschreibung
Die Unterkonstruktion besteht aus Aluminiumtragprofilen, die mittels mehrteiligen Wandwinkeln am Untergrund befestigt werden. Die Verankerung der Unterkonstruktion erfolgt mit bauaufsichtlich zugelassenen Verankerungsmitteln.
Die Unterkonstruktion muss sämtliche Toleranzen ausgleichen können.
Die Dämmstoffdicke beträgt im Bereich der vorgehängten, hinterlüfteten Fassade 120 mm.
Laibungen von Fenstern und Türen werden mit einer Dämmstoffdicke von 30 mm versehen.
Die Bekleidung besteht aus Natursteinleichtfassadenplatten
im Aussehen als heller Granit.
Petrographische Beschaffenheit:
Mittel- bis grobkörnig mit leicht wirrer Textur.
Hellgrauer Alkalifeldspat in 5-15 cm langen,
schlanken Kristallen ca. 30% Anteil,
heller Plagigoklas in kleinen Körnern ca. 20% Anteil
und trüb transparenter Quarz ca. 35% Anteil.
Schwarzer Biotit und silbriger Muskovit sind
mit je ca. 5% gleichmäßig eingemischt.
Akzessorisch können Chlorit, Rutil, Apatit, Zirkon
und Turmalin festgestellt werden.
Alle Bestandteile vor allem der Quarz,
sind durch die Hydroxitation des Biotits
kräftig gelb gefärbt,
so dass sich eine graugelbe Tönung einstellt.
im Aussehen wie Flossenbürger Granit.
Technische Daten:
- Rohdichte: 2,61 kg/dm3
- Druckfestigkeit: 181 MPa
- Abriebfestigkeit: 5,0 cm3/50 cm2
- Porosität: 0,8* Vol.-%
- Wasseraufnahme: 0,29 Gew.-%
- gegen Frost beständig
- gegen Aggressorien beständig
Es sind mind. 4 Muster in der Größe 30/60 cm dem AG vorzulegen, dies ist mit einzukalkulieren.
Farbe und Oberfläche nach Bemusterung und Angabe des AG.
Die Hinterlüftung ist durchgängig gemäß den Systemvorschriften auszuführen. Sämtliche Materialien sind von ein und dem selben Systemhersteller zu beziehen und nach dessen Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien zu verarbeiten.
Planung, Konstruktion und Ausführung
Der Achsabstand der Unterkonstruktion richtet sich sowohl nach dem Fugenbild der Bekleidung, als auch nach den statischen Erfordernissen und ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der Fugenverlauf der Bekleidung ist dem Fugenplan zu entnehmen. Der objektspezifische Nachweis der Standsicherheit des Fassadensystems ist vom Auftragnehmer zu erbringen.
Die Stöße sämtlicher Bauprofile sind generell auf das Fassadenraster und die Gebäudeachsen abzustimmen.
Die Ausbildung aller Bekleidungsan- und -abschlüsse, Fugen
und Gebäudeecken ist mit besonderer Sorgfalt auszuführen und mit der Bauleitung abzustimmen. Der dafür notwendige Planungs-, Vorbereitungs- und Ausführungsaufwand für den AN ist mit einzukalkulieren.
Sämtliche Montage- und Verlegepläne für die Unterkonstruktion und Naturstein-Bekleidung sind vom Auftragnehmer anzufertigen und dem Auftraggeber vor Beginn der Herstellung und Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
Die Fertigung von Bauteilen erfolgt nach örtlichem Aufmaß. Bezugsachsen, Fluchten und Höhenmarken sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Öffnungen und Aussparungen in der Bekleidung wurden mit ihren lichten Maßen bis zu einer Einzelgröße von 2,5 m2 übermessen.
Anschlussprofile sind in gesonderter Position beschrieben. Öffnungen und Aussparungen in der Bekleidung über 2,5 m2 wurden abgezogen.
Bei der Ermittlung von Längenmaßen (m) wird die größte Länge zugrunde gelegt, auch bei schräg geschnittenen bzw. ausgeklinkten Profilen.
Mitgeltende Normen und Richtlinien
Bauverordnungen der Länder sowie örtl. Bestimmungen
DIN EN 1991-1-1 - Lastannahmen für Bauten
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 - Wärmedämmung im Hochbau
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN EN 1999-1-1 - Aluminium in Hochbau
DIN 4420 - Arbeits- und Schutzgerüste
DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN EN 13162 - Faserdämmstoffe für das Bauwesen
DIN 18516 - Außenwandbekleidung, hinterlüftet
1.2 Vorbemerkung Natursteinfassade
Übersicht der Vertragsbestandteile, DIN-Normen,
Bestimmungen und Richtlinien in jeweils gültiger Ausgabe:
- Örtliche Baubestimmungen / Landesbauordnung
- VOB Teil A, Teil B, Teil C unter besonderer
Berücksichtigung der ATV DIN 18351
- Planungsunterlagen mit Angabe der Zeichnungsnummer
- Die Baubeschreibung
- Bauaufsichtliche Zulassung Naturstein System
- Technische Informationen zum Naturstein System
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
- Planungsgrundlagen und Standarddetails des
Systemherstellers
- Verlegeanleitungen der Hersteller von Zubehörmaterialien
Technische Vorbemerkungen
Es sind nur langsam laufende, staubarm arbeitende Bearbeitungsgeräte zu verwenden. Sichtbare Teile aus Aluminium müssen für den Einsatz an Fassaden beschichtet sein. Blankes Aluminium kann sich ungleichmäßig verfärben bzw. störende Verunreinigungen am Bekleidungsmaterial verursachen.
Das Material ist bis zur Verwendung gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
Vor dem Abbau der Rüstung sind arbeitsbedingte Verschmutzungen von den bekleideten Flächen zu entfernen, ggf. abzuwaschen. Alle Angaben zur Bemessung der Unterkonstruktion einschließlich der Verankerung am Untergrund sind Richtwerte; die Standsicherheit der Außenwandbekleidung muß nachgewiesen werden oder nachweisbar sein.
Mitgeltende rechtliche Bestimmungen
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Vorhangfassade
01.02
Vorhangfassade
01.03 Öffnungen, Anschlüsse, Fugen
01.03
Öffnungen, Anschlüsse, Fugen
02 Vorhangfassade Holzwerkstoffplatten
02
Vorhangfassade Holzwerkstoffplatten
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Hinterlüftete Fassade mit Hochdrucklaminatplatten
im Eingangsbereich
entsprechend den beiliegenden Ansichten
Übersicht der Vertragsbestandteile, DIN-Normen,
Bestimmungen und Richtlinien in jeweils gültiger
Ausgabe:
- VOB Teil A, Teil B, Teil C unter besonderer Berück-
sichtigung der ATV
DIN 18351 Fassadenarbeiten und
DIN 18516 - 1 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet
- DIN EN 1995 Holzbauwerke
- DIN EN 1991-1-1 Lastannahmen
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und
Bauarten zu ihrem Brandverhalten
- DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
- DIN EN 1999-1-1 Aluminiumkonstruktionen unter vorwiegend
ruhender Belastung
- DIN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau
- Gebäudeenergiegesetz GEG
- Planungsunterlagen mit Angabe der Zeichnungsnummer
- Baustellenverordnung -BaustellV-
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
- Planungsgrundlagender Eternit AG, insbes. ET F 1001 -
Planung, Anwendung - Eternit Fassaden mit Faserzement
- Standsicherheitsnachweis
- Verlegeanleitungen der Hersteller von Zubehör-
materialien
Folgende Technische Hinweise sind Bestandteil der
Leistung und werden nicht gesondert vergütet:
Es sind nur langsam laufende, staubarm arbeitende
Bearbeitungsgeräte zu verwenden.
Die Schnittkanten der Fassadentafeln sind mit einer Kantenbeschichtung nach Herstellerrichtlinien zu versiegeln.
Sichtbare Teile aus Aluminium müssen für den Einsatz an
Fassaden beschichtet sein. Blankes Aluminium kann sich
ungleichmäßig verfärben bzw. störende Verunreinigungen
am Bekleidungsmaterial verursachen.
Das Material ist bis zur Verwendung gegen Witterungs-
einflüsse zu schützen.
Vor dem Abbau der Rüstung sind arbeitsbedingte Ver-
schmutzungen von den bekleideten Flächen zu entfernen,
ggf. abzuwaschen.
Alle Angaben zur Bemessung der Unterkonstruktion ein-
schließlich der Verankerung am Untergrund sind Richt-
werte; die Standsicherheit der Außenwandbekleidung muss
nachgewiesen werden oder nachweisbar sein. Es muss
ein Nachweis vorgelegt werden, da die Gebäudehöhen über
8 m beträgt.
Erhöhte Windsoglasten im Randbereich erfordern
zusätzliche Befestigungs- bzw. Verankerungsmittel sowie
geringere Abstände der Unterkonstruktion.
Bei winddurchlässigen Fassadenkonstruktionen, aufgrund
offener Fugen, kann auf den Ansatz der erhöhten
Windsoglasten verzichtet werden, wenn entlang der
vertikalen Gebäudekanten eine dauerhafte und
formstabile vertikale Windsperre über die gesamte
Gebäudehöhe angeordnet wird.
Vom AN ist dem AG ein Fugenplan vorzulegen und vom
Auftraggeber genehmigen zu lassen.
Die ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Das Ausfräsen der Fassadenfuge für die Gerüstanker
und die Abstimmung mit dem Gerüstbauer
beim Umankern des Gerüsts im Bereich der hinterlüfteten Plattenverkleidung ist mit einzukalkulieren.
Muster der Fassadentafeln sind vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen. Dies ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Vorbemerkungen
02.01 Fassadenverkleidung
02.01
Fassadenverkleidung
02.02 Deckenverkleidung
02.02
Deckenverkleidung
02.03 Sonstiges
02.03
Sonstiges