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AT/ FP - Richtlinien "Diese Planung wurde gemäß den Planungsnormen für den Antiterrorschutz von Gebäuden laut
UFC 4-010-01, 12 Dezember 2018, Änderung 2, 30 Juli 2022;
UFC 4-020-01, 11. September 2008; und HQ USEUCOM Antiterrorism Operations Order 23-01 durchgeführt.
Die Planung wurde vom US Army Corps of Engineers geprüft und erfüllt diese Anforderungen."
AT/ FP - Richtlinien
LV Hinweise Hinweis zu technischen Spezifikationen:
Soweit im Leistungsverzeichnis auf technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer auf gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Hinweise für Auskünfte zu den Verdingungsunterlagen:
Rechtzeitig beantragte Auskünfte werden spätestens 6 Kalendertage, in Fällen besonderer Dringlichkeit 4 Kalendertage, vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
LV Hinweise
Allgemeine Baubeschreibung ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG :
Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes in Grafenwöhr, East Camp, auf dem neu zu erstellenden Bereich des „ORTC“ ein Unterkunftsgebäude zu errichten.
Der ORTC-Bereich wird in mehreren Bauphasen entwickelt, nachfolgend ist die Phase 1.1.B beschrieben.
Geplant ist die Komplettleistung von Unterkunftsgebäude und Außenanlagen mit Wege- und Straßenführung.
Grundlage für die Gebäudeauslegung ist die Standardplanung 4.8 und die darauf aufbauende 35 %- bzw. 65 % Planung nach US-Gebäudestandards u. a. von UFC und NFPA
Das Gebäude hat eine Gesamtlänge von ca. 87.50 m und eine Breite von ca. 16.70 m, im Mittelteil eine Breite von ca. 21,50 m.
Das Gebäude wird über das mittig angeordnete Haupttreppenhaus erschlossen. An den Giebelseiten sind zwei Fluchttreppenhäuser, die sich außerhalb der Dämmebene befinden, geplant.
Im Mittelteil des DG befinden sich die zentral angeordneten Lüftungsanlagen; in Dachebene mit 4 Lüftungsgauben. Die Technikfläche wird über einen erweiterten Treppenaufgang erschlossen.
In den genutzten Geschossen EG bis 3. OG befinden sich insgesamt jeweils 12 Wohnschlafräume mit unterschiedlichen Größen; zusätzlich pro Stockwerk zwei Offiziersräume mit Sanitärbereich.
Jedes Stockwerk enthält somit acht Schlaf-/Wohnbereiche, in denen jeweils acht Soldaten untergebracht werden können. Zusätzlich sind auf jeder Etage vier Schlaf-/Wohnbereiche für jeweils vier Soldaten ausgewiesen. Zwei weitere Wohn- und Schlafräume, in den jeweils zwei Offiziere unterbracht werden, mit eigenem Sanitärraum, werden im Mittelteil des Gebäudes ausgewiesen. Bei normaler Belegung bietet das Barracks-Gebäude somit insgesamt Platz für 336 Soldaten.
Auf jedem Stockwerk befinden sich vier Sanitärräume. mit insgesamt 24 Duschplätzen,
16 Toiletten und 16 Waschbecken. Ein Waschmaschinenraum mit 8 Waschmaschinen und 10 Wäschetrocknern ist eingeplant; zusätzlich zwei Becken für Handwäsche und zwei Falttische. Auf allen Stockwerken sind zwei weitere Lagerräume und ein Automatenbereich ausgewiesen.
Auf allen Geschossen befindet sich ein Konferenzraum.
Alle Ebenen (außer dem Dachgeschoss) sind über eine Aufzugsanlage mit Unterfahrt angebunden. Der Fahrschacht erhält eine Schachtentrauchung.
Jedes Geschoss verfügt über einen Technikraum für die Heizungsversorgung und Warmwassererzeugung, einen Elektroraum, einen Putzraum, sowie einen TV-Raum zur Medienverteilung und einen Datenraum für die Netzwerkverwaltung.
Im Erdgeschoss ist ein Raum für die BMA und Sprachalarmanlage angeordnet, der von außen erschlossen wird. Haustechnik- und ELT-Raum haben ebenfalls einen direkten Zugang von außen.
An dem Haupteingang werden Stiefelwaschanlagen mit Becken angeordnet. Zusätzlich wird giebelseitig jeweils ein Wasseranschluss zum Stiefelwaschen vorgesehen.
BAUKONSTRUKTION
Das Gebäude ist nicht unterkellert und wird mit einer Flachgründung über umlaufenden Streifenfundamenten gegründet.
Alle Außenwände werden in Stahlbeton erstellt, ebenso alle Decken in Massivbauweise.
Die Anforderungen an „Force Protection“ werden umgesetzt.
Das DG erhält einen Kniestock, Giebelwände und Brandwand sind ebenso in Stahlbeton geplant.
Alle Öffnungen Fenster/Türen werden mit entsprechender FP-Anforderung eingebaut.
DACHKONSTRUKTION
Zur Ausführung kommt ein Pfettendachstuhl, der in Querrichtung abgestützt wird.
Die Horizontalkräfte am Fußpunkt werden über den Stb-Drempel in die Deckenplatte eingeleitet.
Die Dachräume bleiben unbeheizt, im Mittelteil, in dem sich die Lüftungszentrale mit Dachgauben für Zu-/Abluft befinden, wird eine F30-Verkleidung in Trockenbauweise angebracht.
DACHDECKUNG
Vollflächige Dachschalung, darauf Konterlattung/Lattung und Eindeckung mit Tondachziegeln.
Der im Grundriss vorspringende Gebäudeteil erhält auf der Stb-Decke eine Dämmung, darauf ein Alu-Stehfalzdach.
Die Außenwände im EG werden mit der vorgehängten Natursteinbekleidung ausgestattet; die darüberliegenden Geschosse mit WDVS.
Böden und Wände der Sanitärbereiche werden befliest, ebenso die Böden im TH und in den Fluren.
Die Wohn-Schlafbereiche erhalten Linoleumbelag auf Fußbodenheizung.
Alle Räume und Flure mit Ausnahme der Technikräume erhalten abgehängte Decken.
Allgemeine Baubeschreibung
01 Linoleumbelag
01
Linoleumbelag
Vorbemerkungen VORBEMERKUNGEN BODENBELAGSARBEITEN
LINOLEUM
01) Leistungsumfang
Die Leistung der nachfolgenden Abschnitte umfasst die Lieferung und Verlegung von Linoleum-Bodenbelag auf Zementestrich mit Fußbodenheizung, inkl. Reinigung und Vorbereitung des jeweiligen Untergrundes,
gemäß folgender Regelwerke:
DIN EN 1991-1-1 "Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau" (Ersetzt DIN 1055-3)
DIN EN 13813 "Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen"
DIN 18560 "Estriche im Bauwesen"
DIN 18353 "ATV Estricharbeiten" + DIN 18354 "ATV Gussasphaltarbeiten"
DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau" - Bauwerke Tabelle 3 Ebenheitstoleranzen
DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen"
BEB-Hinweisblatt 9.1 "Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit für Fußböden"
BEB-Hinweisblatt 4.6 "Hinweise zur Planung uns Ausführung von Fußbodenkonstruktionen bei Rohren, Leitungen und Einbauteilen auf Rohdecken"
Für Bodenbelagsarbeiten gelten die Ausführungsbestimmungen der ATV DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten.
Die einschlägigen technischen Angaben wie z.B. allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Verlegeanleitungen und Sicherheitsdatenblätter sind zu berücksichtigen.
02) Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN-Güte- und Maßbestimmungen entsprechen. Der Einsatz der Stoffe und Bauteile hat nach den Herstellerrichtlinien und angegebenen Verarbeitungsvorschriften zu erfolgen.
03) Materialien müssen in den vom Hersteller gestellten Originalverpackungen angeliefert werden. Markenbezeichnung und Name der Herstellers müssen erkennbar sein.
04) Die Verlegerichtung ist in Absprache mit der Bauleitung festzulegen.
05) Lagerung
Die Fussbodenbeläge sind vor dem Verlegen in der ungeöffneten Verpackung mindestens 48 Stunden bei Zimmertemperatur (mind. 18 ºC) gemäß Herstellervorschriften in dem jeweiligen Raum zu lagern.
06) Dem Angebot ist die bauaufsichtliche Zulassung des Bodenbelags beizulegen. Des weiteren, dass der Belag für Fußbodenheizung geeignet ist.
07) Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird wie z. B. nationale Normen mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen, werden immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen
08) Bei den Bodenbelagsarbeiten ist darauf zu achten, dass keine Kopfstösse bei Bahnenlängen unter 5,00 m, sowie Ansatz- längen unter 1,00 m erlaubt sind.
09) In die Einheitspreise sind folgende Leistungen, die nicht gesondert vergütet werden, einzukalkulieren:
a. Das Anarbeiten an angrenzende Bauteile, Stahltürzargen, etc.,
b. Die Bodenbelagsarbeiten sind auszuführen unter Einhaltung der zulässigen Toleranzen gem. DIN 18202 mit erhöhten Ebenheitstoleranzen, Winkeltoleranzen und Grenzabmaßen. Hierzu werden die erhöhten Anforderungen an Ebenheitstoleranzen in Tabelle 3, Zeile 4, an Winkeltoleranzen in Tabelle 2, und an Grenzabmaße in Tabelle 1 der DIN 18202 für die Bodenbelagsarbeiten angesetzt.
c. Erstreinigung:
Vorreinigung der Bodenbeläge durch Kehren und Saugen, haftenden Schmutz nebelfeucht abwischen. Anschließend Reinigung mit Grundreiniger nach Herstellerangaben. Die gesamte Reinigung ist ebenfalls mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
d. Die Untergründe, müssen eben, fest, rissefrei und trocken sein und bleiben. Für die Restfeuchte des Estrichs gelten bei normaler Estrichdicke, d. h. nicht wesentlich über den Mindestforderungen der DIN 18 560, folgende Erfahrungswerte: Max. zulässige Restfeuchte in Prozent nach CM-Methode für Zementestrich:
1,8 CM%
e. Sockelleisten
Die Sockelleisten sind vorab zu bemustern und vom Bauherrn freizugeben. Freie sichtbaren Schnittkanten der Sockelleisten, wie z.B. im Anschluss an die Stahlzargen sind durch Ausbildung einer Außenecken abzudecken.
Die Sockelleiste, wie auch die Schnittkantenabdeckung, sind auf Gehrung zu schneiden und miteinander zu verkleben.
f) Vorhandenen Untergrund mit CM-Messgerät auf Feuchtegehalt untersuchen und protokollieren, gemäß BEB Merkblatt "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen".
Untergrund: Zementestrich als Heizestrich.
Es sind Messungen in ausreichender Anzahl durchzuführen Diese sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
g) Schutz der Bodenbeläge gegen Beschädigungen durch geeignetes Abdecken, bis zur Abnahme.
10) Muster des Bodenbelags sind vor Ausführungsbeginn den AG vorzulegen. Dies ist in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Vorbemerkungen
01.01 Vorarbeiten
01.01
Vorarbeiten
01.02 Bodenbelag
01.02
Bodenbelag
01.03 Dokumentation
01.03
Dokumentation