Project description
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine sogenannte „Funktionalausschreibung“. Das
Leistungsverzeichnis dieser Ausschreibung ist somit nicht nach Einzelpositionen, mit
Leistungsbeschreibung und Vordersatz, aufgestellt. Auch ist den Ausschreibungsunterlagen keine
detailliert ausgearbeitete Bauwerks-Entwurfszeichnung als Grundlage beigefügt.
Die diversen einzelnen Leistungen, die zur Erstellung der Baumaßnahme ausgeführt werden müssen,
sind bei dieser Ausschreibung zu wenigen Hauptpositionen zusammengefasst worden, z. B.
„Bauwerks-Abbruch“, „Bauwerks-Unterbauten“ oder „Straßenausbau“.
Vom Bieter sind in diesen Hauptpositionen jegliche erforderlichen Einzelleistungen zu berücksichtigen
und einzukalkulieren, die zur fachgerechten Ausführung notwendig sind, so dass letztlich die gesamte
Baumaßnahme vollständig ausgeführt werden kann.
Die in den Hauptpositionen zusammengefassten Leistungen sind als Pauschalsumme anzubieten. Mit der im Angebot vom Bieter abgegebenen Angebotssumme sind alle Leistungen, die zur
fachgerechten Ausführung und Fertigstellung der Baumaßnahme notwendig sind, abgegolten. Dies
gilt für den gesamten Bauprozess, von der Planung bis zur Verkehrsfreigabe.
Es bleibt dem Bieter überlassen, Vordersätze und Leistungsbeschreibung zur internen
Angebotsbearbeitung detailliert aufzustellen.
Zur Angebotsabgabe selbst wird kein gesondert ausgearbeitetes Leistungsverzeichnis mit
Einzelpositionen, Vordersatz und Einheitspreisen gefordert.
Ein Bauwerksentwurf und/oder -vorentwurf wird zur Angebotsabgabe ebenso nicht gefordert.
Grundsätzliche Planunterlagen, wie Bauwerksbuch mit Bestandsplänen und Lageplan sind den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt und dienen als Grundlage zur Angebotsbearbeitung. Siehe dazu
auch die Leistungsbeschreibung, insbesondere die „Sonstigen Anlagen“.
Die Angebotsbearbeitung erfolgt zudem unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse.
Im Angebot sind die gesamten notwendigen Leistungen mit den entsprechenden Kosten zu
berücksichtigen, die zu einer vollständigen Erstellung der Baumaßnahme erforderlich sind. Dies
umfasst u.a. die Aufstellung der Entwurfs- und Ausführungsunterlagen, den Abbruch des bestehenden
Bauwerkes, die Herstellung des Straßenausbaus, die Sicherung von Versorgungsleitungen, die
Verkehrssicherung etc.
Die einschlägigen technischen Vertragsbedingungen, DIN-Normen usw. sind dabei
zu berücksichtigen.
Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfanges
Der Umfang der beauftragten Leitungen umfasst den Abbruch und Neubau des unter Art der
Maßnahme genannten Bestandsbauwerkes.
Die im Bauvertrag vereinbarten technischen Regelwerke sind einzuhalten. Die Notwendigkeit
für eine „Zustimmung im Einzelfall“ ist auszuschließen.
Der Auftragnehmer hat das Bestandsbauwerk abzubrechen, das Ersatzbauwerk zu planen und
fachgerecht herzustellen.
Da es sich bei dem Brückenneubau um ein Ersatzbauwerk handelt, sind neben Funktion auch Breite
und Kreuzungswinkel wie im Bestand beizubehalten bzw. bei Erfordernis an technische Neuerungen
anzupassen. Im Speziellen bedeutet dies, dass die lichte Weite zwischen den Geländern der
Ersatzneubauten auf mindestens 3,00 m erhöht werden soll.
Das Fällen von Bäumen soll, wenn möglich, verhindert werden.