Project description
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine sogenannte „Funktionalausschreibung“. Das
Leistungsverzeichnis dieser Ausschreibung ist somit nicht nach Einzelpositionen, mit
Leistungsbeschreibung und Vordersatz, aufgestellt. Auch ist den Ausschreibungsunterlagen keine
detailliert ausgearbeitete Bauwerks-Entwurfszeichnung als Grundlage beigefügt.
Die diversen einzelnen Leistungen, die zur Erstellung der Baumaßnahme ausgeführt werden müssen,
sind bei dieser Ausschreibung zu wenigen Hauptpositionen zusammengefasst worden, z. B.
„Bauwerks-Abbruch“, „Bauwerks-Unterbauten“ oder „Straßenausbau“.
Vom Bieter sind in diesen Hauptpositionen jegliche erforderlichen Einzelleistungen zu berücksichtigen
und einzukalkulieren, die zur fachgerechten Ausführung notwendig sind, so dass letztlich die gesamte
Baumaßnahme vollständig ausgeführt werden kann.
Die in den Hauptpositionen zusammengefassten Leistungen sind als Pauschalsumme anzubieten. Mit der im Angebot vom Bieter abgegebenen Angebotssumme sind alle Leistungen, die zur
fachgerechten Ausführung und Fertigstellung der Baumaßnahme notwendig sind, abgegolten. Dies
gilt für den gesamten Bauprozess, von der Planung bis zur Verkehrsfreigabe.
Es bleibt dem Bieter überlassen, Vordersätze und Leistungsbeschreibung zur internen
Angebotsbearbeitung detailliert aufzustellen.
Zur Angebotsabgabe selbst wird kein gesondert ausgearbeitetes Leistungsverzeichnis mit
Einzelpositionen, Vordersatz und Einheitspreisen gefordert.
Ein Bauwerksentwurf und/oder -vorentwurf wird zur Angebotsabgabe ebenso nicht gefordert.
Grundsätzliche Planunterlagen, wie Bauwerksbuch mit Bestandsplänen und Lageplan sind den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt und dienen als Grundlage zur Angebotsbearbeitung. Siehe dazu
auch die Leistungsbeschreibung, insbesondere die „Sonstigen Anlagen“.
Die Angebotsbearbeitung erfolgt zudem unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse.
Im Angebot sind die gesamten notwendigen Leistungen mit den entsprechenden Kosten zu
berücksichtigen, die zu einer vollständigen Erstellung der Baumaßnahme erforderlich sind. Dies
umfasst u.a. die Aufstellung der Entwurfs- und Ausführungsunterlagen, den Abbruch des bestehenden
Bauwerkes, die Herstellung des Straßenausbaus, die Sicherung von Versorgungsleitungen, die
Verkehrssicherung etc.
Die einschlägigen technischen Vertragsbedingungen, DIN-Normen usw. sind dabei
zu berücksichtigen.
Allgemeine Beschreibung des Leistungsumfanges
Der Umfang der beauftragten Leitungen umfasst den Abbruch und Neubau des unter Art der
Maßnahme genannten Bestandsbauwerkes.
Die im Bauvertrag vereinbarten technischen Regelwerke sind einzuhalten. Die Notwendigkeit
für eine „Zustimmung im Einzelfall“ ist auszuschließen.
Der Auftragnehmer hat das Bestandsbauwerk abzubrechen, das Ersatzbauwerk zu planen und
fachgerecht herzustellen.
Da es sich bei dem Brückenneubau um ein Ersatzbauwerk handelt, sind neben Funktion auch Breite
und Kreuzungswinkel wie im Bestand beizubehalten bzw. bei Erfordernis an technische Neuerungen
anzupassen. Im Speziellen bedeutet dies, dass die lichte Weite zwischen den Geländern der
Ersatzneubauten auf mindestens 3,00 m erhöht werden soll.
Das Fällen von Bäumen soll, wenn möglich, verhindert werden.
Work description
Entwurfsplanung
Auf der Grundlage der Bauwerksskizze erfolgt die Herstellung und Ausarbeitung des
Bauwerksentwurfes unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, die sich aus
geometrischen, planerischen, statischen und technischen Vorgaben ergeben. Abstimmungen mit
Fachbehörden (Untere Wasserbehörde, Naturschutzbehörde etc.) und Betreibern von
Versorgungsleitungen im Planungsraum sind – soweit erforderlich - durchzuführen.
Der Planlauf läuft digital über das System EPLASS und wird nach Auftragsvergabe abgestimmt
(siehe auch Abschnitt 4.2). Nach Freigabe sind dem AG gleichgestellte Pläne in zweifacher Ausfertigung in Papierform zuzusenden.
Ausführungsplanung
Die Prüfung der Ausführungsunterlagen in statischer und konstruktiver Hinsicht wird durch einen
vom AG beauftragten Prüfingenieur durchgeführt.
Der Planlauf läuft digital über das System EPLASS und wird nach Auftragsvergabe abgestimmt
(siehe auch Abschnitt 4.2).
Nach Freigabe sind dem AG gleichgestellte Pläne in zweifacher Ausfertigung in Papierform
zuzusenden.
Der Planlauf mit Angabe der Anzahl der zu fertigenden Pläne, der Planverteilung und den Fristen
für den Prüflauf wird gem. Anlage REBI-Planlauf vereinbart.
Art und Umfang (Statisches System, Hauptabmessungen, Zwangspunkte)
Zur Ermittlung der Hauptabmessungen sind die folgenden Planungsparameter zu berücksichtigen:
• Für die lichte Weite zwischen den Widerlagern ist die lichte Weite des
Bestandsbauwerks nicht zu unterschreiten
• Für die lichte Weite zwischen den Geländern der Überführungsbauwerke ist die
Mindestbreite des Geh-/Radwegs entsprechend der gültigen Regelwerke zu beachten
und auf beiden Seiten je 25 cm Sicherheitsabstand zum Geländer hinzuzufügen. Dies
ergibt mindestens 3,00 m zwischen den Geländern.
• Die Vorgaben aus der Befreiung der Unteren Wasserbehörde bezüglich
Hochwasserquerschnitt und Freibord sind einzuhalten. Die sich aus HQ100 Abfluss +
50 cm Freibord ergebende tiefste Unterkante des Bauwerks von 127,99 m NHN ist
als Zwangspunkt zu betrachten.
Die sich daraus ergebenden Änderungen des Geh-/Radweges sind in der Preisbildung der
entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Bei der Anpassung der Geh-/Radweggradiente ist
darauf zu achten, dass die maximale Neigung der Anrampungen von 6% nicht überschritten wird.
Die anzusetzenden Lastmodelle werden wie folgt festgelegt
☒ Gleichmäßig verteilte Last qfk nach DIN EN 1991-2
☒ Dienstfahrzeug Qserv nach DIN EN 1991-2
Das Kapitel Belastungsannahmen ist zu beachten.
Die Festigkeitsklassen des verwendeten Betons sollen in Abhängigkeit der Expositionsklassen gemäß
der sich in der Anlage befindlichen Tabelle „Zusammenstellung wesentlicher Anforderungen an den
Beton“ gewählt werden. Die sich hierdurch ergebenden Festigkeitsklassen können von den
Festigkeitsklassen nach Eurocode abweichen. (siehe Dokument Angebotsaufforderung)