Tiefbau- und Montagearbeiten
Glasfaserausbau Schaufling
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Net total EUR
01 Tiefbau- und Montagearbeiten
01
Tiefbau- und Montagearbeiten
01.__.0010 (10081334) Definition: Einsetzen eines Saugwagen z.B. zur Reinigung von stark verschmutzten Kabelschächten... Definition: Einsetzen eines Saugwagen z.B. zur Reinigung von stark verschmutzten Kabelschächten oder zum Abpumpen von stehendem Wasser in Kabelschächten aller Art Eingeschlossene Leistungen: - Alle An/Abfahrten - Vorhalten eines Saugwagen - Vorhalten des notwendigen Personals - Reinigen der Kabelkanal- oder Kabelrohrzüge - umweltgerechte Entsorgung (kommunale Auflagen sind zu beachten) - Verkehrssicherung nach erstelltem und genehmigtem Regelplan oder Verkehrszeichenplan gemäß VAO und RSA -ZTVSA Abrechnung / Erfassung: Zu erfassen sind die auf dem vorgelegten Nachweis (Rechnung) ausgewiesenen Kosten in EUR Einheit:LE Entsorgungsnachweise sind vorzulegen. Gebührenbescheid der VAO wird gesondert abgerechnet Nur auf gesonderte Anordnung und Freigabe des BvT, bei Auflagen der Stadt/Kommune...
01.__.0010
(10081334) Definition: Einsetzen eines Saugwagen z.B. zur Reinigung von stark verschmutzten Kabelschächten...
1.00
LE
01.__.0020 (10099555) Abrechnung Kampfmittelsondierung Definition: Abrechnen von Leistungen für die technische Erkundung der Kampfmittelbelastung/ Kampfmittelsondierung für geplante Ausbaustrecken Eingeschlossene Leistungen: - Abrechnung der vertraglich vereinbarten Leistungen einschl. aller Nebenarbeiten Erfassung: Erfasst werden die Leistungen in Leistungseinheiten zu 1,00 Euro Einheit:LE Auf gesonderte Anordnung und Freigabe des BvT
01.__.0020
(10099555) Abrechnung Kampfmittelsondierung
1.00
LE
01.__.0030 (10010713) Bohrgerät f. Gest. H-Bohr. vorh. Definition: Aufbauen, Vorhalten und Abbau von Bohrgeräten zum Herstellen von gesteuerten Horizontalbohrungen jeder Art Eingeschlossene Leistungen: - Baustelleneinrichtung - Herstellen und Abbauen von Zuwegungen - Auf- und Abbauen des Bohrgerätes - Einrichten und Justieren des Bohrgerätes - ggf. Instandsetzen der Oberflächen für die Anfahrwege Erfassung: Jedes beauftragte Bohrgerät wird einmalig je beauftragte Länge der Bohrstrecke mit 1 Stück vergütet. Einheit:St Wird die beauftragte Bohrung in Teilabschnitten hergestellt, erfolgt für das Umsetzen des Bohrgerätes und die damit verbundenen zusätzlichen Tiefbauarbeiten keine Vergütung.
01.__.0030
(10010713) Bohrgerät f. Gest. H-Bohr. vorh.
2.80
Stk
01.__.0040 (10010776) Herstellen einer verlaufsgesteuerten Horizontal-Spülbohrung HDD GW 321... Definition: Herstellen einer verlaufsgesteuerten Horizontal-Spülbohrung im HDD-Verfahren nach GW 321 - 125 mm Rohraußendurchmesser/Verbände inklusiver Überbohrtoleranzen. Verlegung von bis zu drei Leerrohren (PE-HD) in den Böden der Bodenklassen 1-5 unabhängig der beauftragten Länge der Bohrstrecke nach ZTV-TKNetz 10 in Absprache mit dem AN und des BvT Eingeschlossene Leistungen: Festlegung des Bohrkanals unter Berücksichtigung von eigenen und Anlagen Dritter. Begutachtung der Bodenbeschaffenheit (geologische Schichten) und Feststellung der Bohreignung. - Herstellen und Verfüllen der Start- und Zielgrube in den genannten Bodenklassen einschließlich Verbau, Aufnehmen und Wiederherstellung vorhandener Tragschichten und Oberbau aller Art - Herstellen und Verfüllen von notwendigen Zwischengruben einschl. Aufnehmen und Wiederherstellung vorhandener Tragschichten und Oberbau aller Art - Durchführen der gesteuerten Horizontalbohrung inkl. Aufnehmen, Transportieren und Einbringen von bis zu drei PE-HD Rohren (u.a. 50x4,6) - Verbinden der Rohre - Technisch notwendige Umsetzung des Bohrgerätes innerhalb der zusammenhängenden beauftragten Bohrstrecke - Hochführen der Medien auf Regelverlegetiefe bzw. Höhe des Bestands (Start-/Zielgrube) - Notwendiges Füllen und Verdämmern der Hohlräume nach dem Einbringen - Feststellen und Nachweisen der Tiefenlage der gest. Bohrung (Bohr.- und Verlaufsprotokolle nach GW 321) - Abdichten der Rohrenden gegen Verschmutzung - Liefern und Entsorgen der Bohr- bzw. Stützflüssigkeit - Verkehrssicherung / Absperrung nach RSA Erfassung: Zu erfassen ist die beauftragte und nachgewiesene Bohrstrecke Einheit:m Notwendige Suchschlitze werden bei Anfallen über die Position 10010723 „Suchschlitz“ nur in Abstimmung mit dem BvT zum Ansatz gebracht. Erforderliche Baugrunduntersuchungen nur in Abstimmung mit dem BvT sind unter Vorlage der Untersuchungsergebnisse mit der OZ 10099923 zu erfassen.
01.__.0040
(10010776) Herstellen einer verlaufsgesteuerten Horizontal-Spülbohrung HDD GW 321...
291.90
m
01.__.0050 (10010786) Bauw. gest. Spülb. < 65 mm Definition: Herstellen einer verlaufsgesteuerten Horizontal-Spülbohrung im HDD-Verfahren nach GW 321 < 65 mm Rohraußendurchmesser/Verbände inklusiver Überbohrtoleranzen. Verlegung von einem Leerrohr (PE-HD) in den Böden der Bodenklassen 1-5 unabhängig der beauftragten Länge der Bohrstrecke, nach ZTV-TKNetz 10 in Absprache mit dem AN und des BvT. Eingeschlossene Leistungen: - Festlegung des Bohrkanals unter Berücksichtigung von Eigenen und Anlagen Dritter. Begutachtung der Bodenbeschaffenheit (geologische Schichten) und Feststellung der Bohreignung. - Herstellen und Verfüllen der Start- und Zielgrube in den genannten Bodenklassen einschließlich Verbau, Aufnehmen und Wiederherstellung vorhandener Tragschichten und Oberbau aller Art - Herstellen und Verfüllen von notwendigen Zwischengruben einschl. Aufnehmen und Wiederherstellung vorhandener Tragschichten und Oberbau aller Art - Durchführen der gesteuerten Horizontalbohrung inkl. Aufnehmen, Transportieren und Einbringen von einem PE-HD Rohren (u.a. 50x4,6) - Verbinden der Rohre - Technisch notwendige Umsetzung des Bohrgerätes innerhalb der zusammenhängenden beauftragten Bohrstrecke - Hochführen der Medien auf Regelverlegetiefe bzw. Höhe des Bestands (Start-/Zielgrube) - Notwendiges Füllen und Verdämmern der Hohlräume nach dem Einbringen - Feststellen und Nachweisen der Tiefenlage der gest. Bohrung (Bohr.- und Verlaufsprotokolle nach GW 321) - Abdichten der Rohrenden gegen Verschmutzung - Liefern und Entsorgen der Bohr- bzw. Stützflüssigkeit - Verkehrssicherung / Absperrung nach RSA Erfassung: Zu erfassen ist die beauftragte und nachgewiesene Bohrstrecke Einheit:m Notwendige Suchschlitze werden bei Anfallen über die Position 10010723 „Suchschlitz“ nur in Abstimmung mit dem BvT zum Ansatz gebracht. Erforderliche Baugrunduntersuchungen nur in Abstimmung mit dem BvT sind unter Vorlage der Untersuchungsergebnisse mit der OZ 10099923 zu erfassen.
01.__.0050
(10010786) Bauw. gest. Spülb. < 65 mm
406.60
m
01.__.0060 (10010806) Zulage Bohrung Kurzstrecke (<30m) Definition: Zulage zu OZ 10010776 und 10010786 für beauftragte kurze Bohrstrecken (einzelne Bohrstrecke, nicht in Zusammenhang mit einer Beauftragung einer zusammenhängenden Bohrtrasse) mit einer maximalen Bohrlänge von <30m, z.B. zur Unterquerung von Strassen, Strassenkreuzungen, Hindernissen usw. in Abstimmung mit dem BvT Eingeschlossene Leistungen: - Siehe OZ 10010776 und OZ 10010786 Erfassung: Zu erfassen ist die Länge der beauftragten und nachgewiesenen Bohrstrecke. Einheit:m Diese OZ wird nur in Zusammenhang mit der OZ 10010776 (Bauw. gest. Spülb. < 125mm) und OZ 10010786 (Bauw. gest. Spülb. < 65 mm) vergütet.
01.__.0060
(10010806) Zulage Bohrung Kurzstrecke (<30m)
9.10
m
01.__.0070 (10014083) Lichtsignalanlage betreiben Definition: Betreiben von Lichtsignalanlagen jeder Art in innerörtlichen Straßen und an Landstraßen Eingeschlossene Leistungen: Betreiben der Lichtsignalanlage ab dem 2. Betriebstag Aufbauen, Vorhalten, Umsetzen der Lichtsignalanlage Erfassung: Erfasst wird jede Ampel der Lichtsignalanlage ab dem 2. Betriebstag je Betriebstag mit 1 Stück Einheit:St
01.__.0070
(10014083) Lichtsignalanlage betreiben
1.00
Stk
01.__.0080 (10014094) Aufbauen und Vorhalten von Lichtsignalanlagen der Typen A bis C... Definition: Aufbauen und Vorhalten von Lichtsignalanlagen der Typen A bis C in innerörtlichen Straßen und an Landstraßen aufgrund einer VAO Eingeschlossene Leistungen: - Aufbauen, Vorhalten, Umsetzen der Lichtsignalanlage - Betreiben der Lichtsignalanlage am 1. Betriebstag - Abbauen der Lichtsignalanlage Erfassung: Erfasst wird jeder in Betrieb genommene Ampelmast der Lichtzeichenanlage, unabhängig der Anzahl der Signalgeber am Ampelmast, je angeordnete Baumaßnahme nach VAO Einheit:St Das Erstellen des Signalzeitenplans, Signallageplans und/oder Phasenfolgeplans, wenn diese in der VAO als Anlage beigefügt und angeordnet wird, wird mit der OZ 10014103 vergütet. Die VAO wird über die OZ 10099980 vergütet
01.__.0080
(10014094) Aufbauen und Vorhalten von Lichtsignalanlagen der Typen A bis C...
1.00
Stk
01.__.0090 (10014096) Aufbauen/ Vorhalten und Betreiben von Lichtsignalanlagen des Typ D... Definition: Aufbauen/ Vorhalten und Betreiben von Lichtsignalanlagen des Typ D aufgrund einer VAO Eingeschlossene Leistungen: - Aufbauen, Vorhalten, Umsetzen der Lichtsignalanlage - Betreiben der Lichtsignalanlage ab 1. Betriebstag - Erstellen des Signalzeitenplans, Signallageplans und/oder Phasenfolgeplans - Abbauen der Lichtsignalanlage Erfassung: Erfasst wird jeder in Betrieb genommene Ampelmast der Lichtzeichenanlage, unabhängig der Anzahl der Signalgeber am Ampelmast, je angeordnete Baumaßnahme nach VAO ab dem 1 Betriebstag gegen Vorlage der Rechnung Einheit:LE Die VAO wird über die OZ 10099980 vergütet
01.__.0090
(10014096) Aufbauen/ Vorhalten und Betreiben von Lichtsignalanlagen des Typ D...
1.00
LE
01.__.0100 (10014103) Zulage zur OZ 10014094 für Erstellen Signalzeitenplan... Definition: Zulage zur OZ 10014094 für das Erstellen des Signalzeitenplans, Signallageplans und Phasenfolgeplans, wenn diese in der VAO als Anlage beigefügt und angeordnet wird. Eingeschlossene Leistungen: - Erstellen der geforderten Planunterlagen gemäß VAO Erfassung: Erfasst wird die OZ gegen Vorlage der Rechnungen der geforderten Planunterlagen. Einheit:LE Die VAO und die damit verbunden Auflagen sind dem BvT unmittelbar nach Erhalt vorzulegen. Die OZ wird nur auf gesonderte Beauftragung abgerechnet. Die VAO wird über die OZ 10099980 vergütet.
01.__.0100
(10014103) Zulage zur OZ 10014094 für Erstellen Signalzeitenplan...
1.00
LE
01.__.0110 (10028256) Fotodokumentation gemäß ZTV-TKNetz10 für MBfD Definition: Fotodokumentation gemäß ZTV-TKNetz10 für MBfD, die im Rahmen der Verlegung und der Installation aller aktiven und passiven Komponenten sowie der Trassen im Kontext MBfD zu erstellen sind. Eingeschlossene zusätzliche Leistungen: - Erstellung der Fotodokumentation (inkl. Angabe korrekter GPS-Koordinaten und des Datums) - Taggleiche Erstellung und Übermittlung der Fotos der ausgeführten Trasse in die vom AG bereitgestellte Anwendung/APP - Verteiler und Verzweigereinrichtungen (MFG, NVt, KVz, etc..) sind während bzw. nach der Installation per Foto festzuhalten - Kreuzungsbereiche, Querungen und Nutzung von anderen Infrastrukturen (Schienensysteme, Brücken, Fernstraßen, Wasserwege) sowie Wechsel der Verlegeverfahren (z.B. Wechsel Trenching zu Spülbohrung) oder der Tiefenlage sind bildlich zu dokumentieren - Start und Endpunkt der Tiefbautrasse sind zu dokumentieren - Im Intervall von ca. 500m bei offener Verlegung ist der Trassenverlauf per Foto festzuhalten, die Verlegetiefe mittels Gliedermessstab (inkl. Bezug zum Oberflächenniveau) ist abzubilden und die verlegte Infrastruktur muss erkennbar sein. - Bei Verwendung von bestehenden Infrastrukturen (z.B. vorhandene Leerrohre) und bei Nutzung von grabenlosen Verlegeverfahren sind jeweils Anfangs- und Endpunkte der Trassen per Foto festzuhalten und die neu eingebrachten Infrastrukturen müssen erkennbar sein Erfassung: Die Fotodokumentation wird pro Bauabschnitt im Vorfeld der Ausführung beauftragt, in Abstimmung mit dem BvT ausgeführt und pro Bild als 1 Stück erfasst Einheit:St. Wurden trotz Beauftragung die Bilder nicht in geforderter Form während der Baumaßnahme erstellt, erfolgt keine Vergütung nachträglicher Schachtungen / Freilegungen, die eigeninitiativ durch den AN durchgeführt werden müssen.
01.__.0110
(10028256) Fotodokumentation gemäß ZTV-TKNetz10 für MBfD
106.50
Stk
01.__.0120 (10030300) Ausführen aller anfallenden Tiefbauarbeiten, Profil 0,15m * 0,45m Definition: Ausführen aller anfallenden Tiefbauarbeiten, gemäß ZTV-TKNetz10 und ZTV A-StB für ein Grabenprofil 0,15m * 0,45m. Eingeschlossene Leistungen: - in den Bodenklassen 1,3-6 - unabhängig der Oberflächen - Aufbruch/Wiederherstellen und Liefern von unbefestigten oder ungebundenen Oberbau nach ZTV A-StB - Verlegung aller geplanten Medien inkl. Durchgangsprüfung verlegter SNRV - Herstellen aller notwendigen Gruben im Rahmen des Tiefbaus (ausschließlich für HK Muffen erforderlich) - Ersatzfüllstoffe liefern und einbauen - Verkehrssicherung nach erstelltem und genehmigtem Regelplan oder Verkehrszeichenplan gemäß VAO und RSA -ZTVSA - inkl. Entsorgung überschüssigen Erdaushubes BM-F2/BG-F2 - Einmessen und Dokumentation der verlegten Telekommunikationsanlagen nach den Vorgaben des BvT Erfassung: Die Abrechnung erfolgt pro Trassenmeter. Einheit:m Aufbruch und Wiederherstellung des gebundenen Oberbaus werden mit den entsprechenden OZ der Gruppe 30 vergütet. Mehrtiefen, Mehrbreiten sowie Reststreifen werden auf Nachweis separat mit den OZ 10030330, 10030325, 10030326, 10030327 abgerechnet. Pneumatischer Rohrvortrieb wird mit dieser OZ und zusätzlich mit der OZ 10030302, 10030303, 10030304 vergütet.
01.__.0120
(10030300) Ausführen aller anfallenden Tiefbauarbeiten, Profil 0,15m * 0,45m
11,477.30
m
01.__.0130 (10030302) Oberflächenwiederherstellung in Pflaster/Platten Definition: Oberflächenwiederherstellung in Pflaster/Platten aller Art und Größen gemäß ZTV-TKNetz10 und ZTV A-StB für ein Grabenprofil 0,15m * 0,45m. Eingeschlossene Leistungen: - Aufbruch und Wiederherstellen des Oberbaus unabhängig von Größe, Format und Verlegeart des Pflasters/der Platten inkl. Bettung - inkl. Rücknahmestreifen - Liefern und Einbauen der benötigten Materialien, nach ZTV A-StB - Dokumentation des wiederhergestellten Oberbaus Erfassung: Die Abrechnung erfolgt pro Trassenmeter. Einheit:m Nur in Verbindung mit der OZ 10030300. Gebundene Tragschichten unter Pflaster/Platten werden mit der OZ 10030337 vergütet. Nicht Bestandteil dieser OZ sind Kopfstein-/Mosaikpflaster.
01.__.0130
(10030302) Oberflächenwiederherstellung in Pflaster/Platten
881.60
m
01.__.0140 (10030303) Oberflächenwiederherstellung in Asphalt/Beton Definition: Oberflächenwiederherstellung in Asphalt bis 10 cm bzw. Beton bis 12 cm Stärke gemäß ZTV-TKNetz10 und ZTV A-StB für ein Grabenprofil 0,15m * 0,45m. Eingeschlossene Leistungen: - Aufbruch und Entsorgen von Asphalt/Beton - Liefern und Einbau des Asphalt- /Betonoberbaus bis 10 bzw. 12 cm Stärke ggf. mehrlagig - inkl. Rücknahmestreifen - inkl. Fugenbehandlung nach ZTV A-StB - Dokumentation des wiederhergestellten Oberbaus Erfassung: Die Abrechnung erfolgt pro Trassenmeter. Einheit:m Nur in Verbindung mit der OZ 10030300.
01.__.0140
(10030303) Oberflächenwiederherstellung in Asphalt/Beton
1,886.60
m
01.__.0150 (10030304) Oberflächenwiederherstellung in Kopfstein-/Mosaikpflaster Definition: Oberflächenwiederherstellung in Kopfstein-/Mosaikpflaster aller Art und Größen gemäß ZTV-TKNetz10 und ZTV A-StB für ein Grabenprofil 0,15m * 0,45m. Eingeschlossene Leistungen: - Aufbruch und Wiederherstellen des Oberbaus unabhängig von Größe, Format und Verlegeart des Kopfstein-/Mosaikpflasters inkl. Bettung - inkl. Rücknahmestreifen - Liefern und Einbauen der benötigten Materialien, nach ZTV A-StB - Dokumentation des wiederhergestellten Oberbaus Erfassung: Die Abrechnung erfolgt pro Trassenmeter. Einheit:m Nur in Verbindung mit der OZ 10030300. Gebundene Tragschichten unter Kopfstein-/Mosaikpflaster werden mit der OZ 10030337 vergütet.
01.__.0150
(10030304) Oberflächenwiederherstellung in Kopfstein-/Mosaikpflaster
215.10
m
01.__.0160 (10030320) Aufbau von Gehäusen Definition: Aufbau von Gehäusen gemäß ZTV-TKNetz20. Eingeschlossene Leistungen: - Aufbau eines kompletten funktionsfähigen NVt inkl. Speednetromanagement mit Beschriftung - alle notwendigen Tiefbauarbeiten in den Bodenklassen 1, 3-6 - Sicherung von Arbeitsstellen nach erstelltem und genehmigtem Regelplan oder Verkehrszeichenplan gemäß VAO nach RSA -ZTVSA - Oberflächenaufbruch und -wiederherstellung gemäß ZTV A-StB - Einmessen und Dokumentieren nach den Vorgaben des BvT Erfassung: Erfasst wird jedes komplett gestellte Gehäuse mit 1 Stück nach Einführung und Beschriftung aller SNR aus der initialen Planung. Einheit:St
01.__.0160
(10030320) Aufbau von Gehäusen
14.00
Stk
01.__.0170 (10030325) Wiederherstellen der Oberfläche aus Pflaster/Platten (Grabenmehrbreite) Definition: Wiederherstellen der Oberfläche aus Pflaster/Platten für Grabenmehrbreiten, > Grabenprofil 0,15m * 0,45m oder Reststreifen gemäß ZTV-TKNetz10 und ZTV A-StB. Eingeschlossene Leistungen: - Aufnehmen und Lagerung der Oberbauschicht Pflaster/Platten inkl. Bettung - Ersatzfüll-/Baustoffe liefern und einbauen - Wiederherstellen der Oberflächen aus Pflaster/Platten unabhängig von Größe, Format und Verlegeart inkl. Bettung Erfassung: Die Abrechnung erfolgt in Länge mal Breite. Einheit:m² Nur in Verbindung mit der OZ Gruppe 30. Gebundene Tragschichten unter Pflaster/Platten werden mit der OZ 10030337 vergütet. Nachweisdokumentation ist dem BvT vorzulegen.
01.__.0170
(10030325) Wiederherstellen der Oberfläche aus Pflaster/Platten (Grabenmehrbreite)
102.30
01.__.0180 (10030326) Wiederherstellen der Oberfläche aus Asphalt (Grabenmehrbreite) Definition: Wiederherstellen der Oberfläche aus Asphalt bis 10 cm bzw. in Beton bis 12 cm Stärke für Grabenmehrbreiten, > Grabenprofil 0,15m * 0,45m oder Reststreifen gemäß ZTV-TKNetz10 und ZTV A-StB. Eingeschlossene Leistungen: - Aufbruch und Entsorgen von Asphalt/Beton - Ersatzfüll-/Baustoffe liefern und einbauen - Liefern und Einbau des Asphalt-10cm /Betonoberbaus bis 12 cm Stärke ggf. mehrlagig Erfassung: Die Abrechnung erfolgt in Länge mal Breite. Einheit:m² Mehrdicke > 10 bzw. 12 cm werden mit der OZ 10030335 vergütet. Nur in Verbindung mit der OZ Gruppe 30. Nachweisdokumentation ist dem BvT vorzulegen.
01.__.0180
(10030326) Wiederherstellen der Oberfläche aus Asphalt (Grabenmehrbreite)
247.50
01.__.0190 (10030327) Wiederherstellen der Oberfläche aus Kopfstein-/Mosaikpflaster (Mehrbreite) Definition: Wiederherstellen der Oberfläche aus Kopfstein-/Mosaikpflaster für Grabenmehrbreiten, > Grabenprofil 0,15m * 0,45m oder Reststreifen gemäß ZTV-TKNetz10 und ZTV A-StB. Eingeschlossene Leistungen: - Aufnehmen und Lagerung der Oberbauschicht Kopfstein-/Mosaikpflaster inkl. Bettung - Ersatzfüll-/Baustoffe liefern und einbauen - Wiederherstellen der Oberflächen aus Kopfstein-/Mosaikpflaster unabhängig von Größe, Format und Verlegeart inkl. Bettung Erfassung: Die Abrechnung erfolgt in Länge mal Breite. Einheit:m² Nur in Verbindung mit der OZ Gruppe 30. Gebundene Tragschichten unter Kopfstein-/Mosaikpflaster werden mit der OZ 10030337 vergütet. Nachweisdokumentation ist dem BvT vorzulegen.
01.__.0190
(10030327) Wiederherstellen der Oberfläche aus Kopfstein-/Mosaikpflaster (Mehrbreite)
27.00
01.__.0200 (10030330) Zulage zur OZ 10030300 Grabentiefe > 0,45 m Definition: Zulage zur OZ 10030300 Tiefbauarbeiten für Gräben mit einer Grabentiefe > 0,45 m bis max. 1,25 m. Eingeschlossene Leistungen: - Ausheben und Verfüllen des Grabens/Grabenanteils Erfassung: Erfasst wird jede angefangene Grabenmehrtiefe von 0,15m. Einheit:m Nachweisdokumentation ist dem BvT vorzulegen. Nur in Verbindung mit der OZ Gruppe 30.
01.__.0200
(10030330) Zulage zur OZ 10030300 Grabentiefe > 0,45 m
6,312.50
m
01.__.0210 (10030332) Zulage zur OZ 10030300 Grabenmehrbreite > 0,15 m Definition: Zulage zur OZ 10030300 Tiefbauarbeiten für Gräben mit einer Grabenmehrbreite > 0,15 m. Eingeschlossene Leistungen: - Ausheben und Verfüllen des Grabens/Grabenanteils Erfassung: Erfasst wird jede angefangene Grabenmehrbreite von 0,15m. Einheit:m Nachweisdokumentation erforderlich. Mehrbreiten in der Oberfläche werden gesondert über die jeweiligen Reststreifen/Mehrbreiten oz der Gruppe 30 abgebildet. Nur in Verbindung mit der OZ Gruppe 30.
01.__.0210
(10030332) Zulage zur OZ 10030300 Grabenmehrbreite > 0,15 m
6,312.50
m
01.__.0220 (10030335) Liefern und Einbau einer Mehrdicke aus Asphalt/Beton Definition: Liefern und Einbau einer Mehrdicke von je 4cm aus Asphalt/Beton auch mehrlagig. Eingeschlossene Leistungen: - Entsorgen der Mehrdicke von Asphalt/Beton - Liefern und Einbau von Asphalt- /Betonoberbau je 4 cm Mehrdicke ggf. mehrlagig Erfassung: Die Abrechnung erfolgt in Länge mal Breite. Einheit:m² Nachweisdokumentation ist dem BvT vorzulegen. Nur in Verbindung mit der OZ Gruppe 30.
01.__.0220
(10030335) Liefern und Einbau einer Mehrdicke aus Asphalt/Beton
1,234.30
01.__.0230 (10030337) Zulage zur OZ 10030300 gebundene Tragschicht Definition: Zulage zur OZ 10030300 für das Aufnehmen, Liefern und Wiederherstellen einer Tragschicht aus Asphalt oder Beton für das Verlegen von Platten und Pflaster unabhängig von der Art und Größe nach ZTV A-StB. Eingeschlossene Leistungen: - Aufbrechen, Entsorgen der gebundenen Tragschicht bis 15 cm unabhängig des Verfahrens nach ZTV A-StB inkl. aller Abtreppungen. - Liefern und Wiederherstellen der gebundenen Tragschicht inkl. aller Abtreppungen und Nachverdichtungen nach ZTV A-StB Erfassung: Grundlage der Erfassung ist die Länge des Grabens bei einem Grabenprofil von 0,15*0,45m. Einheit:m Angeordnete Grabenmehrbreiten werden je angefangener 0,15m Mehrbreite mit dem Faktor 0,7 erfasst. Mehrdicken von je 5cm werden mit dem Faktor 0,3 erfasst. Wird eine Wiederherstellung der gebundenen Tragschicht vom Wegebazulastträger nicht gewünscht/gefordert, wird das Aufnehmen der gebundenen Tragschicht mit dem Faktor 0,5 erfasst. Nachweisdokumentation ist dem BvT vorzulegen. Nur in Verbindung mit der OZ Gruppe 30.
01.__.0230
(10030337) Zulage zur OZ 10030300 gebundene Tragschicht
148.50
m
01.__.0240 (10030339) Tiefbaukosten pro Meter Trasse in Bodenklasse 7 Definition: Tiefbaukosten pro Meter Trasse in Bodenklasse 7 gemäß ZTV-TKNetz 10. Eingeschlossene Leistungen: - Ausheben, Entsorgen inkl. aller anfallenden Tiefbauarbeiten - Lieferung und Einbauen von Verfüllmaterial Erfassung: Die Abrechnung erfolgt pro Trassenmeter. Einheit:m Auf gesonderte Anordnung und Freigabe des BvT. Nachweisdokumentation ist dem BvT vorzulegen. Nur in Verbindung mit der OZ Gruppe 30.
01.__.0240
(10030339) Tiefbaukosten pro Meter Trasse in Bodenklasse 7
181.40
m
01.__.0250 (10030340) Einzieh- und Einblasarbeiten von SNR, SNRV und Mehrfachrohren Definition: Einzieh- und Einblasarbeiten von SNR, SNRV und Mehrfachrohren gemäß ZTV-TKNetz40. Eingeschlossene Leistungen: - inkl. aller erforderlichen Vorarbeiten, um den Einzieh-/Einblasvorgang durchzuführen - unabhängig von unbelegten oder belegten Kabelrohren aller Art - Verkehrssicherung nach erstelltem und genehmigtem Regelplan oder Verkehrszeichenplan gemäß VAO und RSA -ZTVSA - inkl. aller erforderlichen Arbeiten für die Durchführung des Einzieh-/Einblasvorgangs - Protokollierung des Einblas-/Ausblasvorgangs gemäß ZTV-TKNetz40. - Dokumentieren der Telekommunikationsanlagen nach den Vorgaben des BvT Erfassung: Abrechnung pro Meter. Einheit:m
01.__.0250
(10030340) Einzieh- und Einblasarbeiten von SNR, SNRV und Mehrfachrohren
535.90
m
01.__.0260 (10030341) Einblasarbeiten von Gf-Kabeln im Hauptkabelnetz Definition: Einblasarbeiten von Gf-Kabeln im Hauptkabelnetz gemäß ZTV-TKNetz40. Eingeschlossene Leistungen: - inkl. aller erforderlichen Vorarbeiten, um den Einblasvorgang durchzuführen - unabhängig von unbelegten oder belegten Kabelrohren aller Art - Verkehrssicherung nach erstelltem und genehmigtem Regelplan oder Verkehrszeichenplan gemäß VAO und RSA -ZTVSA - inkl. aller erforderlichen Arbeiten für die Durchführung des Einblasvorgangs - Protokollierung des Einblas-/Ausblasvorgangs gemäß ZTV-TKNetz40. - Dokumentieren der Telekommunikationsanlagen nach den Vorgaben des BvT Erfassung: Abrechnung pro Meter. Einheit:m Einblasarbeiten von Gf-Kabeln vom NVt zum Gf-AP sind nicht Bestandteil dieser OZ.
01.__.0260
(10030341) Einblasarbeiten von Gf-Kabeln im Hauptkabelnetz
1,287.10
m
01.__.0270 (10030344) Orten und Instandsetzen von punktuellen Schäden an Rohrzügen Definition: Orten und Instandsetzen von punktuellen Schäden an bestehenden Rohrzügen jeder Art gemäß ZTV-TKNetz12. Eingeschlossene Leistungen: - alle notwendigen Tiefbauarbeiten in den Bodenklassen 1, 3-6 - Oberflächenaufbruch und -wiederherstellung gemäß ZTV A-StB - Sicherung von Arbeitsstellen nach erstelltem und genehmigtem Regelplan oder Verkehrszeichenplan gemäß VAO nach RSA -ZTVSA - Beseitigung der Beschädigungen mit Reparaturmuffen, Halbrohren o.ä. - Prüfen der Rohrzüge auf Durchgang - Dokumentation der Fehlerstelle nach Vorgaben BvT Erfassung: Erfasst wird jede beseitigte und mit Fotos dokumentierte Fehlerstelle mit 1 Stück. Einheit:St Nachweisdokumentation ist dem BvT vorzulegen. Nur in Verbindung mit der OZ Gruppe 30.
01.__.0270
(10030344) Orten und Instandsetzen von punktuellen Schäden an Rohrzügen
2.50
Stk
01.__.0280 (10030348) Ausführen von allen Gf-Montagearbeiten in und an Muffen Definition: Ausführen von allen Gf-Montagearbeiten in und an Muffen, Baugruppen etc. von der Betriebsstelle bis zum Kopplereingang im NVt gemäß ZTV-TKNetz48 und 48a. Eingeschlossene Leistungen: - Montagearbeiten in Betriebsstelle durchführen (Einbau von Baugruppen im E-MMS Verteiler oder KÜG) - Montagearbeiten an Gf-Muffen (bestehende oder neu zu montierende Gf-Muffen) - Montagearbeiten am Gf-NVt, nur Gf-HK - Verbinden der Glasfasern - Durchführung der Kontrollprüfungen gemäß ZTV-TKNetz43 Erfassung: Erfasst wird jede durchverbundene Faser (Schweiß) vom E-MMS Verteiler bis zum Kopplereingang im NVt mit 1 Stück. Einheit:St Schweißverbindungen Kopplerausgang - Gf-VZk (zum Gebäude) im NVt werden im Rahmen der Herstellung des Hausanschlusses (OZ 10030360) vergütet und ist nicht Leistungsinhalt dieser OZ.
01.__.0280
(10030348) Ausführen von allen Gf-Montagearbeiten in und an Muffen
2,016.00
Stk
01.__.0290 (10030360) Herstellen eines Gf-Hausanschlusses (Länge bis 1 m) Definition: Herstellen eines Gf- Hausanschlusses in z.B. FTTH-Ausbaugebieten/NBG auf Grundstücken unabhängig der Oberfläche und einer Länge von 1 m ab der Grundstücksgrenze Privatgrund in den Bodenklassen 1,3-6, gemäß ZTV-TKNetz10, 11, 26, 40, 48 und 48a. Eingeschlossene Leistungen: - Auskundung der Bauausführung für den FTTH-Hausanschluss und des Befestigungsstandortes des Gf-AP mit Eigentümer, Bauherrn, Verwalter etc., sowie das eigenständige Koordinieren des Bauablaufs mit allen Beteiligten - alle erforderlichen Tiefbauarbeiten auf Privatgrund unabhängig der Oberflächen und unabhängig des Verlegeverfahrens - Verbinden/Abdichten von Speednetrohren - Herstellen von Bohrungen in Wänden jeder Art, Montage Mauerdurchführung und Einbringen der Speednetrohre /SNRVe (inkl. Fundamente durchbohren) - Verlegung der geplanten Medien außerhalb des Gebäudes - Verlegung der Medien im Gebäude <= 2m, Montage Gf-AP - Öffnen und Wiederverschließen von vorhandenen Mauerdurchführungen - Gf-Mikro-/Minikabel einblasen (NVt - Gf-AP), unabhängig der Länge - Gf-Montage aller Fasern nach Vorgaben der ZTV-TKNetz48/48a am Gf-AP und NVt - Ablegen der Fasern in Faserablage - Kontrollprüfung gemäß ZTV-TKNetz43 - Einmessen und Dokumentieren der verlegten Telekommunikationsanlagen nach den Vorgaben des BvT Erfassung: Erfasst wird jeder hergestellte Hausanschluss mit 1 Stück. Einheit:St Hauszuführungen > 1 m ab Grundstücksgrenze Privatgrund werden mit der OZ 10030364 vergütet.
01.__.0290
(10030360) Herstellen eines Gf-Hausanschlusses (Länge bis 1 m)
1.00
Stk
01.__.0300 (10030362) Herstellen eines Gf-Hausanschlusses (ohne Montage, bis 1 m) Definition: Herstellen eines Gf- Hausanschlusses in z.B. FTTH-Ausbaugebieten/NBG auf Grundstücken unabhängig der Oberfläche und einer Länge von 1 m ab der Grundstücksgrenze Privatgrund in den Bodenklassen 1,3-6 gemäß ZTV-TKNetz 10 und 11. Eingeschlossene Leistungen: - Auskundung der Bauausführung für den FTTH-Hausanschluss und des Befestigungsstandortes des Gf-AP mit Eigentümer, Bauherrn, Verwalter etc., sowie das eigenständige Koordinieren des Bauablaufs mit allen Beteiligten - alle erforderlichen Tiefbauarbeiten auf Privatgrund unabhängig der Oberflächen und unabhängig des Verlegeverfahrens - Verbinden/Abdichten von Speednetrohren - Herstellen von Bohrungen in Wänden jeder Art, Montage Mauerdurchführung und Einbringen der Speednetrohre /SNRVe (inkl. Fundamente durchbohren) - Verlegung der geplanten Medien außerhalb des Gebäudes - Verlegung der Medien im Gebäude <= 2m - Öffnen und Wiederverschließen von vorhandenen Mauerdurchführungen - Einmessen und Dokumentieren der verlegten Telekommunikationsanlagen nach den Vorgaben des BvT Erfassung: Erfasst wird jede hergestellte Hauszuführung bis 1 m Länge auf dem zu versorgenden Grundstück mit 1 Stück. Einheit:St Hauszuführungen > 1 m ab Grundstücksgrenze Privatgrund werden mit der OZ 10030364 vergütet.
01.__.0300
(10030362) Herstellen eines Gf-Hausanschlusses (ohne Montage, bis 1 m)
292.50
Stk
01.__.0310 (10030364) Zulage zu den OZ 10030360, 10030362 Hausanschluss je weiteren Meter Definition: Zulage zu den OZ 10030360, 10030362 Hausanschluss herstellen je weiteren Meter Trassenlänge auf Privatgrund. Eingeschlossene Leistungen: - alle erforderlichen Tiefbauarbeiten unabhängig der Oberflächen und unabhängig des Verlegeverfahrens - Verlegung der geplanten Medien Erfassung: Erfasst wird jeder weitere Meter Trassenlänge. Einheit:m Nachweisdokumentation ist dem BvT vorzulegen.
01.__.0310
(10030364) Zulage zu den OZ 10030360, 10030362 Hausanschluss je weiteren Meter
5,203.00
m
01.__.0320 (10030366) Herstellen eines Gf-Hausanschlusses bei Grenzbebauung Definition: Herstellen eines Gf- Hausanschlusses in z.B. FTTH-Ausbaugebieten/NBG auf Grundstücken mit Grenzbebauung, gemäß ZTV-TKNetz10, 11, 26, 40, 48 und 48a. Eingeschlossene Leistungen: - Auskundung der Bauausführung für den FTTH-Hausanschluss und des Befestigungsstandortes des Gf-AP mit Eigentümer, Bauherrn, Verwalter etc., sowie das eigenständige Koordinieren des Bauablaufs mit allen Beteiligten - Notwendige Tiefbauarbeiten in öffentlichem Verkehrsweg - Sicherung von Arbeitsstellen nach erstelltem und genehmigtem Regelplan oder Verkehrszeichenplan gemäß VAO nach RSA -ZTVSA - Verbinden/Abdichten von Speednetrohren - Herstellen von Bohrungen in Wänden jeder Art, Montage Mauerdurchführung und Einbringen der Speednetrohre /SNRVe (inkl. Fundamente durchbohren) - Verlegung der geplanten Medien außerhalb des Gebäudes - Verlegung der Medien im Gebäude <= 2m, Montage Gf-AP - Öffnen und Wiederverschließen von vorhandenen Mauerdurchführungen - Gf-Mikro-/Minikabel einblasen (NVt - Gf-AP), auch alternative Bauweise KIS - Gf-Montage nach Vorgaben der ZTV-TKNetz48/48a am Gf-AP und NVt - Ablegen der Fasern in Faserablage - Kontrollprüfung gemäß ZTV-TKNetz43 - Einmessen und Dokumentieren der verlegten Telekommunikationsanlagen nach den Vorgaben des BvT Erfassung: Erfasst wird jeder hergestellte Hausanschluss mit 1 Stück. Einheit:St
01.__.0320
(10030366) Herstellen eines Gf-Hausanschlusses bei Grenzbebauung
32.50
Stk
01.__.0330 (10030368) FTTH - Hausanschluss komplett montieren, ohne Tiefbau Definition: FTTH - Hausanschluss komplett montieren inkl. Glasfaser einblasen, ohne Tiefbau. Eingeschlossene Leistungen: - inkl. Gf-Mikro-/Minikabel einblasen (NVt - Gf-AP) - inkl. Dokumentation nach den Vorgaben des BvT - inkl. Gf-Montage / Verbinden der Fasern (NVt, Gf-AP) gemäß ZTV-TKNetz 48/48a - Kontrollprüfung gemäß ZTV-TKNetz43 Erfassung: Erfasst wird jeder hergestellte Hausanschluss mit 1 Stück. Einheit:St Nicht in Verbindung mit der OZ 10030360 und 10030366.
01.__.0330
(10030368) FTTH - Hausanschluss komplett montieren, ohne Tiefbau
1.00
Stk
01.__.0340 (10030370) Herstellen einer Grundstückserschließung/Hausstich Homes Passed Plus Definition: Herstellen einer Grundstückserschließung/Hausstich im initialen Rollout in der Bauweise Home Passed Plus gemäß ZTV-TKNetz 10 und 11. Eingeschlossene Leistungen: - Herstellen des Hausstichs (gemäß ZTV-TKNetz 10) - Anschneiden des Rohrs/SNRV von der Längstrasse und Verbinden von Speednetrohren (SNR) - Setzen des Kugelmarkers an der Abzweig- Verbindungsstelle. - Abdichten des SNR/SNRV mit EZA-t oder Endstopfen - Ablage des SNR Endes nach Bauweise Homes Passed Plus auf Privatgrund - Einmessen und Dokumentieren der verlegten Telekommunikationsanlagen nach den Vorgaben des BvT Erfassung: Erfasst wird jeder hergestellter HP Plus (SNR Abzweig von Längstrasse zur Grundstücksgrenze). Einheit:St Tiefbauarbeiten werden mit OZ der Gruppe 30 vergütet.
01.__.0340
(10030370) Herstellen einer Grundstückserschließung/Hausstich Homes Passed Plus
328.00
Stk
01.__.0350 (10030372) Herstellen einer Montagegrube Definition: Herstellen einer Montagegrube unabhängig der Oberfläche zum Herstellen eines Gf-Hausanschlusses bis zum Privatgrund sowie die Montage an SNR/SNRV auf der Längstrasse. Eingeschlossene Leistungen: - Herstellen und wiederherstellen einer Montagegrube unabhängig der Oberflächen in den Bodenklassen 1,3-6 gemäß den Vorgaben der ZTV A-StB - Verkehrssicherung nach erstelltem und genehmigtem Regelplan oder Verkehrszeichenplan gemäß VAO und RSA -ZTVSA - Anschneiden des Rohrs/SNRV von der Längstrasse und Verbinden von Speednetrohren (SNR) - Setzen des Kugelmarkers an der Abzweig- Verbindungsstelle. - Ersatzfüllstoffe liefern und einbauen - Entsorgung überschüssigen Erdaushubes BM-F2/BG-F2 - Einmessen und Dokumentieren der verlegten Telekommunikationsanlagen nach den Vorgaben des BvT Erfassung: Erfasst wird die OZ mit 1 Stück bei nachträglichen Hausanschlüssen (nach initialem Rollout) oder nachträglichem Anschnitt bestehender Rohranlagen (Einziehtrassen VzK). Einheit:St Weitere notwendige Tiefbauarbeiten werden mit OZ der Gruppe 30 vergütet. Aufbruch und Wiederherstellung des gebundenen Oberbaus dieser Montagegrube wird mit den entsprechenden OZ für den Graben der Gruppe 30 mit Faktor 2 für die Montagegrube vergütet. Nicht in Verbindung mit der OZ 10030370.
01.__.0350
(10030372) Herstellen einer Montagegrube
8.80
Stk
01.__.0360 (10034243) Montage der Gf-Teilnehmer-Anschlussdose (Gf-TA) Definition: Montage der Gf-Teilnehmer-Anschlussdose (Gf-TA) unabhängig der Bauart. Verlegen/Einziehen des Gf-Installationskabels zwischen Gf-AP und der Gf-TA gemäß Vorgaben der ZTV-TKNetz48/48a in Einfamilienhäuser mit einer WE. Eingeschlossene Leistungen: - Koordinieren der Arbeiten - Montage der Gf-TA unabhängig von der Art der Befestigungsmittel und des Befestigungsortes. - Befestigen/Verlegen oder Einziehen des Gf-Installationskabels unabhängig von der Art der Befestigung bis 2m. - Vorbereiten/Montage des Gf-Kabels/Fasern gemäß ZTV-TKNetz 48/48a - Herstellen der Steck/Spleißverbindungen nach ZTV-TKNetz 48/48a - Kontrollprüfung und Inbetriebnahme gemäß ZTV-TKNetz43/26 Erfassung: Die Montage der Gf-TA wird mit einem 1 Stück erfasst. Einheit:Stück Das Verlegen/Einziehen von Gf-Installationskabel ab 2m bis max. 20m wird, wenn der Leitungsweg entsprechend ZTV-TKNetz48a vom Kunden bereitgestellt wurde, mit der OZ 10044100 erfasst. Anstelle von Gf-Installationskabel kann alternativ die Kabelverlängerungsbox NE4, 1F, 20m verwendet werden. Der Montageaufwand der Gf-Kabelverlängerungsbox entspricht den entfallenden Gf-Spleißarbeiten an der Gf-TA und ist Leistungsinhalt der OZ 10034243. Wenn der Leitungsweg vom Kunden am Tag der Montage des Gf-AP nicht entsprechend den Vorgaben der ZTV-TKNetz48a zur Verfügung steht, wird die Gf-TA nicht montiert und vergütet.
01.__.0360
(10034243) Montage der Gf-Teilnehmer-Anschlussdose (Gf-TA)
52.00
Stk
01.__.0370 (10044100) Gf-Innenkabel befestigen/einziehen Definition: Befestigen/Einziehen von Gf- Innenkabeln in oder an Gebäuden oder in Einrichtungen, unabhängig von den Befestigungsmitteln, dem Befestigungsort und dem jeweiligen Gf-Kabeltyp. Eingeschlossene Leistungen: - Einziehen/Befestigen der Gf -Kabel - Öffnen und Verschließen von Abschluss-, Verbindungs- und Verteileinrichtungen - Befestigen der Kabel und Leiter entsprechend den örtlichen Gegebenheiten, unabhängig vom angewendeten Verfahren. Erfassung: Erfasst wird jeder befestigte/eingezogene Meter Kabel (auch bei parallel verlegten Kabeln) oder Erdungsleiter. Angefangene Meter werden aufgerundet. Einheit:m Das Öffnen und prov. Verschließen von Brandabschottungen wird mit der OZ 10044160 erfasst. Das endgültige Verschließen der Brandabschottung wird separat erfasst.
01.__.0370
(10044100) Gf-Innenkabel befestigen/einziehen
1.00
m
01.__.0380 (10099923) Abrechnung Baugrunduntersuchung Definition: Abrechnung von Baugrunduntersuchungen u.a. für gesteuerte Horizontalbohrungen, Anspruch bzw. Austausch von ui BW der Kat III, Verprobung des Aushubs, Aufbruches aller Art, etc. nur nach Abstimmung und Anordnung des BvT Erfassung: - Zu erfassen sind die auf dem vorgelegten Nachweis ausgewiesenen Kosten in EUR Einheit:LE
01.__.0380
(10099923) Abrechnung Baugrunduntersuchung
1.00
LE
01.__.0390 (10099925) Abrechnen von Deponiekosten/Entsorgungskosten für Abfall Definition: Abrechnen von Deponiekosten/Entsorgungskosten für Abfall, Oberbaustoffe, Betonteile der Telekom (KVz-Sockel, Kabelkanalformsteine, etc.) sowie für Rohre jeder Art, die nach der Materialklassen BM/BG F2 bzw. BM/BG F3 der gemäß Abfallverzeichnis Verordnung (AVV) mit * gekennzeichnet sind. Nicht gefährliche/kontaminierte flüssige Stoffe (auch <= BM-F2/BG-F2), die aufgrund besonderer Auflagen, z.B. Vorgaben Kreislaufwirtschaftsgesetz, entsorgt werden müssen, werden mit dieser OZ vergütet. Eingeschlossene Leistungen: - Vorlage der Entsorgungsnachweise - Vorlage der entsprechenden Rechnungen Erfassung: Erfasst werden die Kosten in Einheiten zu 1,00 Euro. Einheit:LE Auf gesonderte Anordnung und Freigabe des BvT.
01.__.0390
(10099925) Abrechnen von Deponiekosten/Entsorgungskosten für Abfall
1.00
LE
01.__.0400 (10099927) Abrechnung des Gutachtens einer angeordneten Beprobung Definition: Abrechnung des Gutachtens einer angeordneten Beprobung die aufgrund von Vorgaben der aktuell gültigen Vorgaben z.B. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, EBV, DepV etc. oder Auflagen Dritter durchgeführt werden müssen. Eingeschlossene Leistungen: - Vorlage der Auflagen bzw. Vorgaben - Vorlage des Gutachtens mit den Analysewerten - Vorlage der entsprechenden Rechnungen Erfassung: Erfasst werden die Kosten des Gutachtens in Einheiten zu 1,00 Euro. Einheit:LE Auf gesonderte Anordnung und Freigabe des BvT.
01.__.0400
(10099927) Abrechnung des Gutachtens einer angeordneten Beprobung
1.00
LE
01.__.0410 (10099980) Abrechnung Gebührenbescheide Definition: Abrechnung von Gebührenbescheiden für die Erteilung u.a. von verkehrsrechtlichen Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen, Kampfmittelbelastung, Katasterpläne etc.. Abrechnung / Erfassung: - Zu erfassen sind die auf dem vorgelegten Gebührenbescheid, Anordnungen, etc. nachgewiesenen Gebühren in EUR Einheit:LE
01.__.0410
(10099980) Abrechnung Gebührenbescheide
1.00
LE