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Net total EUR
8 Heizung/Sanitär
8
Heizung/Sanitär
1.1. Projektbeschreibung
1.2. Lage des Grundstücks
Der Standort des zu errichtenden Bauvorhabens befindet
sich in Gladbeck-Brauck.
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Horster Straße 216
46592 Gladbeck
1.1.3. Bestand
Das Grundstück ist unbebaut, bzw. zum Zeitpunkt der
Erd- & Entwässerungsarbeiten sind Abbrucharbeiten
fertiggestellt und das Grundstück geräumt. Mit dem
Rohbau wurde begonnen.
1.1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 5 - geschossige Gebäude (KG, EG, 1.OG,
2.OG, 3. OG) ist mit einem Flachdach geplant.
1.1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über
Horster Straße.
1.2. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften der derzeit gültigen
Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen DIN-Vorschriften, Normen und
1.1. Projektbeschreibung
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Beschränktes Ausschreibungsverfahren nach VOB
Nebenangebote / Änderungsvorschläge, die in technischer
Hinsicht von der Leistungsbeschreibung des
Auftraggebers abweichen, sind zulässig.
Anstelle des vom Auftraggebers übersandten
Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte
Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden, wenn
der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der
Urschrift als allein verbindlich anerkennt.
Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber
übersandten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der
Ordnungszahlen vollständig übereinstimmen. Sie müssen
für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl,
die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und
Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext,
die Angebotsendsummen und alle geforderten
Textergänzungen enthalten.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des
Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständiges
Leistungsverzeichnis nachzureichen.
Auf Verlangen hat der Auftragnehmer der örtlichen
Bauleitung Listen zur Verfügung zu stellen, aus denen
die auf der Baustelle Beschäftigten mit Name,
Geburtsdatum und Wohnort zu entnehmen sind. Als
Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche wird fünf
Jahre und vier Monate für alle Arbeiten vereinbart.
1. Die Vorbemerkungen sind ausdrücklich anzuerkennen
und Bestandteil der Leistungsbeschreibung und der
Angebote. Alle sich aus diesen Vorbemerkungen ergebenen
Leistungen und / oder Mehr-kosten sind in die
betreffenden Positionen einzurechnen.
Die Arbeiten sind, ohne Verzögerungen zügig
durchzuführen. Alle hierzu nötigen Termine sind mit der
Bauleitung abzustimmen.
2. Alle zu erbringenden Leistungen umfassen auch die
Lieferung (zum Einbauort) und Einbau der dazu gehörigen
Bauteile, Stoffe, Klein- und Befestigungsmaterial sowie
die Ausführung nach Zeichnung und Angabe einschl. aller
Nebenkosten. Den Transport sowie die Vorhaltekosten
aller zur Ausführung der Leistungen benötigten
Materialien, Geräte, Maschinen u. dgl. sind in die
Einheits-preise einzukalkulieren.
3. Der Arbeitsplatz (Einbauort) ist grundsätzlich in
einem sauberen Zustand zu halten. Der bei den Arbeiten
anfallende Schutt ist unaufgefordert und
schnellstmöglich aus dem Gebäude zu schaffen und
ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Beendigung der
Arbeiten ist die Baustelle gründlich zu reinigen. Der
Auftraggeber geht davon aus, daß der Auftragnehmer
seiner Verpflichtung in regelmäßigen Abständen
nachkommt. Sollte das nicht der Fall sein, setzt die
Bauleitung nur einmal mündlich oder schriftlich eine
Frist zur Leistungserfüllung. Kommt der Auftragnehmer
einer solchen Aufforderung nicht unverzüglich nach ist
der Auftraggeber berechtigt, ohne Nachfrist diese
Neben-leistung auf Kosten des Auftragnehmers von
dritter Seite ausführen zu lassen.
4. Vor Angebotsabgabe hat sich der Auftragnehmer über
die Möglichkeiten seines geplanten Material
bzw.Maschineneinsatzes vor Ort zu überzeugen. Die
Kosten für die Verkehrsführung, die Beschilderung und
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs
während der Bauzeit, sind in die Pos.
Baustelleneinrichtung einzurechnen. Der Auftragnehmer
erklärt mit seiner Unterschrift, sich vor Abgabe des
Angebotes über die örtlichen Verhältnisse informiert zu
haben.
Einwendungen gegen das Leistungsverzeichnis sind vor
Angebotsabgabe schriftlich dem Auftrag-geber zur
Kenntnis zu bringen.
5. Wird vom Bieter vor Angebotsabgabe eine
Ortsbesichtigung gewünscht, so sind alle Termine hierzu
abzustimmen.
6. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm oder
seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden an
Einrichtungsgegenständen o.ä., auch wenn diese als
Folge von notwendigen Arbeiten auftreten.
7. Stundenlohnarbeiten sind nur auf besonderer
Anordnung der Bauleitung auszuführen. Kosten für die
zum Zeitpunkt der Ausführung auf der Baustelle
notwendigen Gerüste, Geräte, Maschinen o.ä. sind in die
betreffenden Positionen einzukalkulieren. Sie werden
nicht gesondert vergütet. Alle Nachweise sind der
Bauleitung täglich zur Bestätigung vorzulegen.
8. Grundsätzlich sind alle Leistungen nachzuweisen.
Nicht nachgewiesene Leistungen (Mengen, Massen o. ä.)
werden nicht vergütet.
9. Werden durch Änderung des Entwurfs oder anderer
Änderungen des Auftraggebers, die Grundlagen des
Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung
geändert, oder eine nicht im Vertrag vereinbarte
Leistung gefordert, so ist unverzüglich ein neuer Preis
unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten zu
vereinbaren. Die Vereinbarung hat vor der Ausführung
und auf der Grundlage des Hauptauftrages getroffen zu
werden. Dabei ist vom Auftragnehmer ein schriftliches
Nachtragsangebot, auch für vergleichbare Positionen des
Hauptangebotes, unaufgefordert und so früh wie möglich
einzureichen.
10. Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung eine
geeignete Fachkraft als verantwortlichen Vertreter zu
benennen, die während der Ausführung der Leistungen auf
der Baustelle anwesend ist. Vor einem Wechsel dieses
Vertreters ist dies der Bauleitung rechtzeitig
schriftlich mitzuteilen. Bietergemeinschaften benennen
einen gemeinsamen Vertreter.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, Positionen ganz
oder teilweise nicht ausführen zu lassen. Die
Mitteilung hierzu erfolgt, wenn möglich, vor der
Auftragsvergabe.
12. Der Auftragnehmer hat bei Bedarf zusätzliche
Aufenthalts- und Lagerräume vorzuhalten.
13. Alle zum Einbau kommenden Materialien und
Baustoffe, sowie Oberflächenqualitäten, soweit sie
gestaltungswirksam sind, müssen vorab bemustert werden.
Das Bestellen der Materialien und Aus-führen der
entsprechenden Leistungen darf erst nach Freigabe durch
die Bauleitung erfolgen.
14. Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber schriftlich in
jedem Fall die Fertigkeit der Leistung oder einer
Teilleistung (12 Nr.2 VOB/B) unverzüglich mitzuteilen
und die Abnahme rechtzeitig zu bean-tragen.
Unterlässt der Auftragnehmer diese Mitteilung, so gilt
die Leistung oder Teilleistung nicht dadurch als
abgenommen, dass der Auftraggeber sie in Benutzung
genommen hat.
15. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes
mit der Bauleitung zu klären.
16. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und
Maße sind Richtwerte. Nach Auftrags-vergabe sind diese
am Bau durch ein selbstständiges Aufmaß zu prüfen.
17. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht unbedingt
das preisgünstigste, sondern das für ihn
wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen. Hierzu
werden die Einheits- bzw. Gesamtpreise sowie die
Bedarfs- und Alternativpositionen mit berücksichtigt.
18. In den abzugebenden Preisen sind alle für die
Herstellung und Montage erforderlichen Leistungen sowie
Nebenleistungen enthalten.
19. Grundlage der Ausschreibung und des Angebotes ist
die VOB, neueste Fassung. Alle im Leistungs-
verzeichniss genannten Normen, Arbeits- sowie
Merkblätter und Vorschriften gelten in der jeweils
neuesten Ausgabe.
20. Alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen
DIN-Normen und Vorschriften sind einzu-halten.
21. Der Auftragnehmer hat für alle von ihm gefertigten
Bauteile Montagezeichnungen zu erstellen und der
Bauleitung zur Prüfung und Freigabe einzureichen.
Fertigungs- und Montagefehler, die ohne Freigabevermerk
der Bauleitung entstehen, gehen zulasten des
Auftragnehmers. Nach Abschluss der Arbeiten sind dem
Auftraggeber ein Satz dieser Unterlagen als
Bestandszeichnungen zu übergeben.
Diese Leistungen sind, soweit in den
Leistungsbeschreibungen nicht gesondert aufgeführt,
Bestand-teil des Angebotes und werden nicht gesondert
vergütet.
22. Der Zustand von Teilen der Leistungen ist gemeinsam
vom Auftragnehmer und der Bauleitung festzustellen,
wenn diese Teile der Leistung duch die weitere
Ausführung der Prüfung und Feststell-ung entzogen
werden. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen (VOB
4 Nr. 10). Alle hierzu nötigen Termine sind der
Bauleitung frühestmöglich mitzuteilen. Alle benötigten
Arbeitskräfte sowie Messgeräte sind vom Auftragnehmer
zu stellen. Ein evtl. Mehraufwand bzw. -kosten, die
durch Missachtung dieses Punktes entstehen, gehen im
vollen Umfang zulasten des Auftragnehmers. Sie werden
ggf. bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
23. Besonderer Hinweis :
Für alle evtl. Nachtragsaufträge bzw.
Nachtragsvereinbarungen und somit auch für alle
Nachtrags-angebote gelten die gleichen Bedingungen und
Preisnachlässe wie die, des Hauptauftrages. Sie
brauchen nicht gesondert vereinbart werden.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die Heizungs-
und Sanitärinstallation für den Neubau eines Alten- und
Pflegeheimes in 44357 Dortmund Bodelschwingh ,
Bodelschwinger Straße 149.
Die VOB ist die Kalkulationsgrundlage für alle
Positionen dieses Angebotes.
In Ergänzung und Abänderung sind nachstehende Punkte zu
beachten und wenn im LV nicht als Position aufgeführt,
ohne zusätzliche Berechnung auszuführen..
2. Technische Ausführungshinweise
2.1 Allgemein
Die erstellten Anlagen müssen allen derzeit gültigen
Vorschriften entsprechen,
insbesondere sind dies
- die DIN-Normen und VOB in der jeweils neuesten
Fassung
- die VDE-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
- das Gebäudeenergiegesetz in der neuesten Fassung
- die TAB der zuständigen Energieversorger
- die Vorschriften der Berufsgenossenschaft
- die Unfallverhütungsvorschriften
- die Vorschriften der Baubehörden
- die Vorschriften der Feuer- und Sachversicherer
Es sind nur solche Materialien zugelassen, deren
Nachbeschaffung (Ersatz) jederzeit ohne Schwierigkeiten
möglich ist.
Die Verwendung von Schussapparaten ist grundsätzlich
untersagt! Bei der Ausführung ist die DIN 4109
(Schallschutz im Hochbau) zu beachten. Durch die
Montage dürfen keine Schallbrücken zwischen
Installation und Baukörper entstehen. Die
Objektanschlüsse sowie Wand- und Deckendurchführungen
sind schallgedämpft auszuführen. Es sind
schallgedämpfte Befestig-ungssysteme mit Zulassung nach
DIN 4109 (z. B. Fabr. Sikla,Mefa, Hilti etc.) zu
verwenden.
Die Verwendung von Lochband in jeglicher Ausführung ist
untersagt. Die vorgesehenen Befestigungen sind der
Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Erst nach
Freigabe durch dieselbe darf mit der Montage begonnen
werden.
Sämtliche Rohr-, Kabel- und Kanaldurchführungen durch
Brandschutzwände sind mit zugelassenen
Wanddurchführungen der Widerstandsklasse F 90 zu
versehen oder im anderen Brandabschnitt mit einer
Feuerschutzisolierung auszuführen. Alternativ können
auch feuerbeständige Materialien verwendet werden. Die
erforderlichen Maßnahmen sind mit dem zuständigen
vorbeugenden Brandschützer, der Bauleitung und dem IB
abzustimmen.
Die Einregulierung und Leistungsmessungen der Anlagen
sind bei Grenzwerten im Sommer und Winter
durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat die Baustelle, soweit seine
Leistungen betroffen sind, täglich und nach Beendigung
der Arbeiten in einwandfreiem Zustand zu verlassen.
Verpackungen, demontierte und nicht mehr benötigte
Materialien sowie Reste und Bauschutt gehen in den
Besitz des Auftragnehmers über und sind von ihm täglich
zu entsorgen.
2.2 Heizung, Sanitär
Eingebaute Anlagenteile sind mittels Folienabdeckung
oder ähnlichem zu schützen.
Bei Frostgefahr ist die gesamte Anlage zu entleeren und
mittels Pressluft auszublasen.
Vor Inbetriebnahme der Anlagen sind diese gemäß der
gültigen Vorschriften zu spülen.
Entleerungen und Entlüftungen sind auf Sammelleitungen
zu führen und mittels Handarmaturen in ausreichender
Anzahl so anzuordnen, dass das gesamte Rohrnetz
einwandfrei entleert bzw. entlüftet werden kann.
Während der Montage und der Zwischenlagerung sind die
Rohre gegen das Eindringen von Schmutz-teilen zu
verschließen.
Einrichtungsgegenstände und Armaturen sind, falls
gewünscht, auf das entsprechende Fliesenraster-maß
vorzurichten.Rohre, die in Wandschlitzen oder auf
Rohfußboden verlegt werden, sind mit einer
geschlossenporigen Isolierung zu versehen, an
unzugänglichen Stellen ist eine Stopfisolierung der
Wandschlitze mit Glas- und Mineralwolle zulässig.
Sämtliche Kanaldurchführungen durch Wände oder Decken
sind mit mindestens 20 mm starker auf Alufolie
kaschierter nicht brennbarer Mineralwolle zu ummanteln.
Die Ummantelung muss jeweils mind. 50 mm über das
Fertigmaß der Wand oder der Decke herausragen und bei
der Fertiginstallation bündig abgeschnitten werden.
Wand- und Deckenaustritte von Rohrleitungen sind mit
Rosetten zu versehen.
Die Anlagen sind so anzubieten und auszuführen, dass
die zulässigen Schall- und Schwingungs-emissionswerte
eingehalten werden. Ist dieses nur durch eine bauliche
Maßnahme zu erreichen, muss der Auftragnehmer bei
Angebotsabgabe darauf hinweisen und die Emissionswerte
seiner Geräte nennen.
Außerdem sind die Verordnungen über energiesparende
Anforderungen an Heizungs- und Brauch-wasseranlagen
sowie die DVGW-Merkblätter zu beachten. Befestigungen
sind grundsätzlich in grundierter bzw. verzinkter
Ausführung zu verwenden.
Über Elektro-Schaltschränke und Verteilungen dürfen
keine wasserführenden Leitungen verlegt werden.
Sämtliche nicht anderweitig (z. B. durch Verzinkung)
korrosionsgeschützte Anlagenteile werden mit einem
Schutzanstrich nach DIN 18 363 versehen. Rohrleitungen
sind v o r der Verarbeitung zu streichen. Während der
Verarbeitung auftretende Beschädigungen sind
ordnungsgemäß auszubessern.
3. Ausführungs- und Montageunterlagen
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenlos
Arbeitsunterlagen wie Grundrisse und Schnitte zur
Verfügung. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf
evtl. entdeckte Fehler oder vermutete Mängel
rechtzeitig hinzuweisen. Fehlerhafte Unterlagen
befreien ihn nicht von der Verantwortung für die
richtige Ausführung der Leistungen.
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer
unverzüglich Ausführungs- und Montagezeichnungen
und die hierzu erforderlichen Berechnungen anzufertigen
und zur Genehmigung vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind zu liefern:
01. 3 x Funktionsschemata, farbig angelegt. Sämtliche
Anlagen als Übersichtsplan mit Angaben
der technischen Daten wie Luftmengen, Motor- und
Wärmeleistungen, Temperaturen, Durchflussmengen,
Rohrleitungsdimensionen usw..
02. 3 x Grundrisse, Details, Schnitte, farbig angelegt.
03. 3 x Wirkschaltbild, Stromlauf- und Klemmpläne, mit
Angaben über Sicherheitsgröße, Motor-
leistungen, Nennstrom, cos. Phi, Kabelquerschnitte,
usw.. Darstellung Norm- und VDE-
gerecht.
04. Einbauanleitungen u. techn. Datenblätter, die z.B.
bei Lüftungsgeräten vom Hersteller nach
Auftragserteilung herausgegebenen techn. Datenblätter
mit Angabe von Ventilatorpressungen, wirkungsgrad,
-stromaufnahme, Motorleistung, Schalleistungspegel
etc., sind der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen.
Es darf nur nach genehmigten Montage-Unterlagen
gearbeitet werden. Arbeitet der Auftragnehmer nach
nicht freigegebenen Unterlagen, trägt er auch dadurch
eventuell anfallende Folgekosten.
4. Bestandsunterlagen
Folgende Unterlagen sind zu liefern bzw. am gewünschten
Ort zu installieren:
01. Sämtliche Anlagenteile müssen ordnungsgemäß
beschildert und bezeichnet sein.
02. Prüf- und Abnahmebescheinigungen.
03. 3 x Funktionsschemata, lichtecht und
alterungsbeständig, farbig angelegt und 1 pausfähiges,
alterungsbeständiges Original (z. B. PE-Folie).
Sämtliche Anlagen als Übersichtsplan mit Angaben der
technischen Daten wie Luftmengen, Motor-und
Wärmeleistung, Temperaturen, Durchflussmengen,
Rohrleitungsdimensionen usw..
04. 1 x Funktionsschema, lichtecht und
alterungsbeständig, farbig angelegt, unter Glas oder
Folie und im Anlagenbereich aufgehängt.
05. 4 x Wirkschaltbild, Stromlauf- und Klemmpläne und 1
pausfähiges Original, mit Angaben über
Sicherheitsgröße, Motorleistungen, Nennstrom, cos Phi,
usw. Darstellung Norm- und VDI-gerecht.
1 Satz hiervon in stabiler Tasche am Innern des
Schaltschrankes angebracht.
06. Protokolle über Leistungsmessung und Druckproben
gemäß DIN, die Meßmethode, nummerierte Messstelle,
festgestellte Messdaten, Uhrzeit, Außentemperatur und
Feuchte enthalten, sowie die Abnahmebescheinigung des
TÜV für die ausgeführten Gewerke, falls eine
entsprechende Prüfung durchgeführt wurde.
07. Protokolle über die an allen Geräten und
Anlagenteilen vorgenommenen Grundeinstellungen (Regler,
Thermostate, Regulierventile etc.)
08.3 x Bestandszeichnungen (Grundrisse, Details,
Schnitte) lichtecht und alterungsbeständig, farbig
angelegt und 1 alterungsbeständiges, pausfähiges
Original. CD- mit allen Plänen als pdf, dwg oder dxf.
Übereinstimmung sämtlicher Bezeichnungen zwischen LV,
Beschilderung, Zeichnungen und Plänen, Schemata,
Protokollen, Listen, Schaltschrank usw., Einzeichnung
der räumlichen Lage aller Anlagenteile, Mess- und
Regelgeräte , nummerierte Messöffnungen, Dimensionen,
technischer Daten wie Leistung, Luftmengen und
Temperaturen, Sinnbilder sind normgerecht zu zeichnen.
Bei verborgenen Anlagenteilen ist ein besonderer
Hinweis über genaue Lage und Zugänglichkeit zu machen.
09. Einbauleitungen u. techn. Datenblätter Sämtliche
Einbauanleitungen, die den verbauten
Anlagenteilen und Geräten beiliegen, sind zu sammeln
und den Bestandsunterlagen beizufügen. Die z.B. bei
Lüftungsgeräten vom Hersteller nach Auftragserteilung
herausgegebenen techn. Datenblätter mit Angabe von
Ventilatorpressungen, -wirkungsgrad, - stromaufnahme,
Motorleistung, Schallleistungspegel etc., sind den
Bestandsunterlagen beizufügen.
10. Herstellerliste
Eine Liste, in die sämtliche verbaute Anlagenteile mit
Angabe des Herstellers sowie Anschrift und Telefon des
nächsten Kundendienstes enthält, ist beizubringen.
11.Bedienungs- und Wartungsvorschriften
Diese müssen tabellarisch genaue Zeitangaben enthalten,
wann welche Teile zu warten oder zu überprüfen sind und
wie das zu erfolgen hat und welche Betriebsmittel
hierzu erforderlich sind. Es müssen in den
Bedienungsanleitungen Anweisungen enthalten sein über
die genaue Reihenfolge, wenn automatische Vorgänge von
Hand geschaltet werden, sowie für die Stilllegung der
Anlagen und deren Wiederinbetriebnahme.
12. Ersatzteillisten
Diese sind zu liefern für alle dem Verschleiß
unterliegenden Anlagenteile.
13. Ordner für Bestandsunterlagen
Sämtliche Bestandsunterlagen sind 3-fach in stabilen,
kunststoffkaschierten DIN-A 4 Ordnern mit Unterteilung
durch Einlageblätter und einem Inhaltsverzeichnis
abzuliefern.
14. Einweisungsprotokoll
Die Einweisung des Betreibers in die Funktion der
Anlagen mit Übergabe der Wartungs- und
Bedienungsvorschriften und Ersatzteillisten muss in
einem Protokoll festgehalten werden. Der Betreiber muss
mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die
Bedienungsvorschrift im Einzelnen durchgesprochen und
nachvollzogen wurde.
Die vorgenannten Planungsunterlagen, Beschilderung usw.
sind 12 Tage v o r Beantragung der Abnahme vollständig
zu liefern bzw. zu befestigen. Sollten Unterlagen
fehlen, kann die Abnahme verweigert werden. Die Kosten
für die vorgenannten Punkte sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
ANERKENNTNIS
ANERKENNTNIS
Der Anbieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dem
Angebot, dass er sich über Art und Umfang von
Lieferungen und Leistungen Klarheit verschafft hat und
die Anforderungen der Vorbemerkungen anerkannt und
kalkuliert hat. Er bestätigt weiterhin, dass er über
die erforderlichen Fachkräfte, Erfahrungen und
Kenntnisse verfügt.
'......................................................
Ort, Datum,Unterschrift
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
DGNB-Zertifizierung
übergreifende Anforderungen für die Ausschreibung
_______________________________________________________
_____________________
Das Gebäude wird nach dem Bewertungssystem der
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.
zertifiziert. Die Zertifizierung stellt besondere
Anforderungen an die verwendeten Materialien bzw.
Produkte und den Bauprozess.
Materialeinsatz
Es dürfen nur Materialien oder Produkte verwendet
werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport,
Verarbeitung, baulicher Nutzung sowie Wiederverwendung
und Entsorgung eine hohe Umweltverträglichkeit
aufweisen.
Synthetisch hergestellte Bauprodukte wie
Beschichtungen, Klebstoffe, Dämmstoffe, Folien und
Planen, Dichtungen, Imprägnierungen usw. sind
vollständig unter Angabe des Technischen Merkblattes zu
deklarieren.
· Bei bauchemischen Produkten ist ein
Sicherheitsdatenblatt der Deklaration beizufügen.
·Vorgefertigte Bauelemente (z.B. Sanitärständersysteme,
Fenster und Türen, anlagentechnische Systeme, usw.)
sind mit den Technischen Merkblättern
des Herstellers zu deklarieren.
·Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe sind
über ein FSC-Zertifikat
(bei mitteleuropäischen Hölzern auch PEFC-Zertifikat)
und das zugehörige
CoC-Handelszertifikat des Lieferanten zu deklarieren.
Der Auftragnehmer hat alle Materialien oder Produkte
spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten
bezüglich ihrer Inhaltstoffe und Eigenschaften durch
die Vorlage der technischen Datenblätter, Zertifikate
und (falls erforderlich) der Sicherheitsdatenblätter zu
deklarieren.
Die deklarierten Produkte sind verbindlich. Änderungen
auch bei Nebenprodukten während der Ausführung sind
rechtzeitig anzukündigen und bedürfen der Zustimmung
der Bauleitung.
Weichen während der Ausführung vorgefundene Materialien
oder Produkte erkennbar von der Produktdeklaration oder
von den geforderten Produkteigenschaften oder
Zertifizierungen in der zugrundeliegenden Ausschreibung
ab, ist der Auftragnehmer auch dann zu einem sofortigen
Austausch verpflichtet, wenn die abweichenden Produkte
aus allein technischer Sicht geeignet sind.
Gibt der Auftragnehmer einzelne Leistungen an
Subunternehmer weiter, ist er zur Weitergabe der
Material- und Produktanforderungen verpflichtet. Die
Forderung nach einer Deklaration der verwendeten
Materialien und Produkte ist an den Subunternehmer
weiterzugeben, die Deklarationen sind unverzüglich an
den Auftraggeber weiterzuleiten.
Werden von Subunternehmern abweichende Materialien und
Produkte verwendet, trägt hierfür der Auftragnehmer die
Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
Ist aus technischen und funktionalen Gründen eine der
genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden
Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die
abweichende Produkt-verwendung muss schriftlich
begründet und unter Angabe des Produktes, der
technischen Verwendung und der eingesetzten Menge
dokumentiert werden.
Dabei ist das Fehlen einer Produktalternative oder
einer konstruktiven Alternative deutlich zu machen.
Lärmarmut
Für sämtliche Arbeiten auf der Baustelle sind die
"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen
Baulärm" und andere bundes- und landesrechtliche
Immissionsschutz-regelungen und Verordnungen zu
beachten.
Es dürfen nur Baumaschinen eingesetzt werden, die den
Lärmschutzanforderungen des RAL-UZ 53 entsprechen.
Abweichungen durch spezielle Sondermaschinen sind dem
Auftraggeber anzukündigen und zu begründen.
Der Auftragnehmer ist zu einer Schulung bzw. Einweisung
seiner Mitarbeiter bzgl. der genannten Anforderungen
verpflichtet. Die durchgeführte Schulung bzw.
Einweisung ist zu protokollieren und das Protokoll dem
Auftraggeber vorzulegen.
Staubarmut
Zur Reduzierung der Staubbelastung sind Maschinen und
Geräte mit einer wirksamen Absaugung zu versehen.
Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst
vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen.
Die Ausbreitung von Staub auf unbelastete
Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu
verhindern. Ablagerungen sind, soweit möglich, zu
vermeiden; zur Beseitigung werden Feucht- bzw
Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt.
Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben
entsprechen dem Stand der Technik und werden regelmäßig
gewartet und geprüft.
Der Auftragnehmer ist zu einer Schulung bzw. Einweisung
seiner Mitarbeiter bzgl. der genannten Anforderungen
verpflichtet. Die durchgeführte Schulung bzw.
Einweisung ist zu protokollieren und das Protokoll dem
Auftraggeber vorzulegen.
Bodenschutz
Zum Schutz von Boden und Grundwasser ist der Einsatz
von Stoffen zu vermeiden, die gemäß
chemikalienrechtlicher Kennzeichnung als
"Umweltgefährlich" eingestuft sind.
Lässt sich ein Einsatz entsprechender Stoffe nicht
vermeiden, ist sicher zu stellen, dass diese Stoffe
nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Ferner sind unnötige schädliche mechanische
Einwirkungen auf den Boden (Bodenverdichtung) zu
vermeiden.
Der Auftragnehmer ist zu einer Schulung bzw. Einweisung
seiner Mitarbeiter bzgl. der genannten Anforderungen
verpflichtet. Die durchgeführte Schulung bzw.
Einweisung ist zu protokollieren und das Protokoll dem
Auftraggeber vorzulegen.
Abfallarmut
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind Abfälle
nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. ist die
Wiederverwertung sicher zu stellen. Nicht vermeidbare
und nicht verwertbare Abfälle müssen umweltverträglich
beseitigt werden.
Der Auftragnehmer ist zu einer Schulung bzw. Einweisung
seiner Mitarbeiter bzgl. der genannten Anforderungen
(Abfallvermeidung und sortenreine Trennung)
verpflichtet. Die durchgeführte Schulung bzw.
Einweisung ist zu protokollieren und das Protokoll dem
Auftraggeber vorzulegen.
Mit seiner Unterschrift unter das ausgefüllte
Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer/Bieter
an, dass diese ZTV zur Nachhaltigkeit Bestandteil
seines Angebotes und in den Einheitspreisen enthalten
sind.
_______________________________________
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
DGNB-Zertifizierung
Dem Angebot liegen die Zeichnungen M 1:50 sowie die
Angaben des Bauherrn zugrunde.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebene Sanitäranlage
ist nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften und
DIN-Normen zu installieren. Es gelten die
bauaufsichtlichen und sonstigen behördlichen
Vorschriften.
Zum Einbau gelangen folgende Materialien:
Schmutzwasserleitungen best.aus:
-Wavin AS Rohr oder gleichwertig
Versorgungsleitungen best. aus:
- Metall-Verbundrohr
Die Rohrleitungen sowie Form- und Verbindungsstücke
müssen den geltenden DIN-Normen entsprechen. Sie sind
den technischen Bestimmungen und örtlichen Vorschriften
entsprechend zu verlegen. Darüberhinaus gelten die
Verlegevorschriften der Hersteller.
Die Rohrleitungen deren Verlegung in den einzelnen
Zeichnungen festgelegt ist, sind in Strömungstechnisch
einwandfreier Form so zu verlegen, zu führen und zu
befestigen, daß die Ausdehnung jederzeit gewährleistet
ist und keine Schäden auftreten können.
Die Trinkwasserinstallation ist nach der DIN 1988,
DIN EN 806 und DIN EN 1717 aktuellste Fassung
auszuführen.
Die Entwässerung ist nach der DIN 1986 und der
DIN EN 12056 aktuellste Fassung auszuführen.
Die Dämmung der Trinkwasserleitungen erfolgt nach DIN
1988.
Die Kaltwasser Steigestränge sind möglichst getrennt
von den Warmen Leitungen zu verlegen . .
Selten benutzte Entnahmeeinrichtungen müssen
durchflossen verlegt werden
(Ausgußbecken,Heizungsfüllanschluss, usw.)
Dem Angebot liegen die Zeichnungen M 1:50 sowie die
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem
Leistungsverzeichnis beigefügt und bei der Kalkulation
zu beachten:
Schemen
GLA_HLS_30_Schema Heizung-Lüftung, 2025-11-21, Index D
GLA_HLS_31_Strangschema Heizung, 2025-11-21, Index B
GLA_HLS_33_Strangschema Trinkwasser, 2025-11-21, Index
B
GLA_HLS_34_Strangschema_Schmutzwasser, 2025-11-21,
Index B
GLA_HLS_35_Strangschema_Kälte, 2025-11-21, Index A
Grundrisse
GLA_HLS_02_KG_1-50, 2025-11-21, Index E
GLA_HLS_04_EG_BT-A_1-50, 2025-11-21, Index E
GLA_HLS_04_EG_BT-B_1-50, 2025-11-21, Index E
GLA_HLS_05_1. OG_BT-A_1-50, 2025-11-21, Index E
GLA_HLS_05_1. OG_BT-B_1-50, 2025-11-21, Index E
GLA_HLS_06_2. OG_BT-A_1-50, 2025-11-21, Index E
GLA_HLS_06_2. OG_BT-B_1-50, 2025-11-21, Index E
GLA_HLS_07_3. OG_BT-A_1-50, 2025-11-21, Index E
GLA_HLS_07_3. OG_BT-B_1-50, 2025-11-21, Index E
GLA_HLS_08_DA_BT-A_1-50, 2025-11-21, Index D
GLA_HLS_08_DA_BT-B_1-50, 2025-11-21, Index E
Brandschutzkonzept
2025_03_18_Brandschutzkonzept_Geprüft & Genehmigt
BSP_GLA_KG_2024-11-13
BSP_GLA_Lageplan_2024-11-13
BSP_GLA_EG_2024-11-13
BSP_GLA_OG1_2024-11-13
BSP_GLA_OG2_2024-11-13
BSP_GLA_OG3_2024-11-13
BSP_GLA_DA_2024-11-13
Weitere Unterlagen können bei Bedarf angefordert
werden.
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem
8.1 Heizungstechnik
8.1
Heizungstechnik
8.2 Sanitärtechnik
8.2
Sanitärtechnik
8.3 Einrichtungsgegenstände
8.3
Einrichtungsgegenstände
8.4 Stundenlohnarbeiten
8.4
Stundenlohnarbeiten
8.5 Inbetriebnahme,Bestandsunterlagen
8.5
Inbetriebnahme,Bestandsunterlagen