Erdungs- und Blitzschutzanlage
Gieseke Grundbesitz, Wetter, Neubau Fa. Haas
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.  Angebotsbedingungen     Dem Angebot liegen zugrunde und werden Bestandteile des Auftrages:     a.  "zusätzliche Vertragsbedingungen"     b.  diese "Technischen Vertragsbedingungen"     c.  die nachfolgend beschriebenen "Technischen Baubeschreibungen"     d.  die VDE-Vorschriften und  -Richtlinien  sowie  die einschlägigen EN DIN- Normen; insbesondere VDE 0100, 0105, 0108 usw., neueste  Fas-       sung.     e.  die Vorschriften und Technischen  Anschlussbedingungen (TAB) des        zuständigen NVB und die Vorschriften der gewerblichen Berufsge-      nossenschaften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften nach DGUV.     f.  die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der Deutschen Telekom.     g.  alle Bauteile für die Datentechnik müssen konform IEEE802.3 sein.     h.  das Leistungsverzeichnis     i.  die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)     k.  zusätzlich vom Gesetzgeber erlassene Grundlagen, die im Baurecht        bzw. im Gewerberecht verankert sind und damit behördliche Auflagen  wurden, wie Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Elt- Bauverordnungen und sonstige Bauauflagen, entsprechend der  jeweiligen Verordnung der zuständigen Länder. 2.  Auftragsabwicklung Der Auftragnehmer erhält vom AG bzw. dessen Vertreter ein Leistungsverzeichnis in digitaler Form als PDF- und GAEB-Datei und im Zuge der Beauftragung die zugehörigen Planunterlagen in digitaler Form als PDF- und DXF-/DWG-File. Der Bieter hat auf Verlangen und insbesondere bei Änderungen Werk-  und Montagezeichnungen von der Anlage, von der Versorgungsanlage,  wie Verteilungen, Stationen, Datennetz, Ela-, Uhren-, Fernseh-, Tele- kommunikations-Anlagen sowie Gefahrenmelde-Anlage, Brandmelde-, Einbruchmelde-Anlagen usw., einschl. Stromlauf- und Aufbaupläne zu erstellen und vor Beauftragung dem AG bzw. dem Fachbauleiter zur Genehmigung vorzulegen. Erst nach Freigabe dieser Planunterlagen  kann eine Montagefreigabe erfolgen.      Sollten weitere Zeichnungsunterlagen in Papiertform und Blankette vom  AG zusätzlich verlangt werden, so werden diese zum Selbstkostepreis an  den Auftragnehmer weitergeleitet und berechnet.      Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung der Werk- und Montagezeichnungen bzw. die Kosten der oben erwähnten Aufbau- und Stromlaufpläne mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.      Zwecks genauer Preisgestaltung hat der Bieter vor Abgabe des Ange-    bots Gelegenheit, die örtlichen Verhältnisse in Augenschein zu nehmen.      Nachforderungen scheiden als Folge von Unkenntnis über den tatsächli-     chen Arbeitsumfang der jeweiligen Anlagenteile aus. Ebenfalls hat der  Bieter kein Recht, Nachforderungen zu verlangen.      Grundsätzlich hat sich der Bieter vor Einbau von Geräten, wie Schalter,     Steckdosen, Leuchten, Verteilungen usw. durch Vorlage eines Musters      eine schriftliche Genehmigung vom AG bzw. von der Fachbaulei-     tung einzuholen. 3.  Aufmaß, Abnahme, Revisionzeichnungen      Eine Abnahme ist spätestens zwei Wochen vor der Übergabe bzw. Abnahme schriftlich zu beantragen unter gleichzeitiger Vorlage der Revisionsunterlagen und -zeichnungen. Benötigt werden ein Satz Revisionszeichnungen und Revisionsunterlagen zur Prüfung und Freigabe durch den AG für die endgültige Vervielfältigung.      Es sind Revisionszeichnungen mit Kabelverlauf und Kabellängen zu er-     stellen sowie Messprotokolle über das statische Durchmessen der Datenanlagensegmente.      Im Falle der Notwendigkeit eines Aufmaßes, hat der Auftraggeber dies      frühzeitig anzumelden. Nicht mehr aufzumessende Materalien werden  vom Auftraggeber bzw. von der Fachbauleitung ermittelt und festgelegt.      Im Falle, dass Abnahmen durch Sachverständige gesetzlich oder aber    vom Auftraggeber gefordert werden, hat der Auftragnehmer diese zu beantragen und mit der Schlussrechnung einzureichen. Die Kosten sämtlicher durch diese Forderung verursachten Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dies trifft insbesondere bei notwendigen Wiederholungsprüfungen für die Erstabnahme der  Neuanlage zu. 4. Leitungsverlegung nach Bauproduktenverordnung (BauPVO)      Alle Kabel und Leitungen, welche fest mit dem Gebäude verbunden werden (siehe hierzu EU-Verordnung 305/2011, Anhang IV, Tabelle 1, Bereichscode 31), je nach Einbauort, Wohnbau oder Sonderbau, müssen einer klassifizierten Euroklassen-Mindestanforderung entsprechen, um das entsprechende Schutzziel der EU 305-2011 zu erfüllen. Bei einer Deckendurchführung ist ein Stahl-Schutz-Rohr bis zu einer Höhe von 0.10 m über Fertigfußboden zu verlegen, soweit die Leitungsführung nicht in einem separaten Kabelschacht erfolgt. Auch ein    Kunststoffpanzerrohr ist nunmehr zulässig.      Die Leitungen sind generell nach VDE nur senkrecht und waagerecht in     der oberen Zone von 15 - 45 cm unter der fertigen Deckenfläche, in     der unteren Zone von 15 - 45 cm über der fertigen Fußbodenfläche und      in einer mittleren Zone von 90 - 120 cm über der Fußbodenfläche zu     verlegen. Genauer ist dies in der DIN 18015 Teil 3 festgelegt. Es hat  lediglich eine senkrechte und waagerechte Installation der Leitungen zu     erfolgen. 5.  Erdausbreitungswiderstand und Schutzmaßnahmen      Generell erhält jedes Bauvorhaben eine Erdungsanlage nach den technischen Erfordernissen sowie den aktuellen DIN-Vorschriften. Eine Erdungs-Anschlußfahne ist im Elektroanschlussraum einzuführen  und später auf die Potentialausgleichsschiene aufzulegen. Der gesamte Potentialausgleich ist nach den gültigen DIN EN / VDE-Vorschriften durchzuführen.      Bei voneinander getrennten Bauteilen muss auf ein gleiches Erdpotential  geachtet werden.      Der Erdausbreitungswiderstand sowie die Schutzisolation und die Schutzmaßnahme sind nach Fertigstellung der Arbeiten zu messen und in einem Messprotokoll festzuhalten. Diese Messprotokolle und eine Errichterbescheinigung sind den Revisionsunterlagen beizufügen. 6.  Kabel und Leitungen für Fremdgewerke      Vorbemerkung:      Die Leitungen für Fremdgewerke sind in ausreichender Länge so zu verlegen, dass diese durch den Lieferanten der Geräte     abgesetzt, eingeführt, aufgelegt und die Anlage in Betrieb genommen     werden kann.      Aus Gewährleistungsgründen können die Arbeiten wie Auflegen, Inbetrieb- nahme usw. nur dann vom Auftragnehmer des Gewerkes Elektro durchgeführt werden, wenn ihm diese Arbeiten direkt in Auftrag gegeben     werden.      Das gilt auch für Rechnungsstellung und Abrechnung. 7. Kennzeichnung und Beschriftung von Schaltern, Steckdosen und Geräten Sämtliche Schalter, Steckdosen und Geräte-Anschlußdosen sind, nach Vorgabe vom AG und der Bauleitung, nach aktuellen DIN EN Normen    (z.B. DIN EN 61346-2) dauerhaft und unverwechselbar mit  Stromkreisnummern zu kennzeichnen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden nicht  gesondert vergütet. 8. Einverständniserklärung      Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er technisch     und betrieblich in der Lage ist, die im Leistungsverzeichnis genannte  Elektroinstallation selbstverantwortlich zu erstellen.      Er erklärt sich  weiterhin mit den  vorstehenden Vertragsbedingungen     vollinhaltlich einverstanden.             ___________________, den ________________________ (Stempel und Unterschrift des Bieters)
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Hinweis Blitzschutzklasse III nach VDE 0185-305-3 Erdfühliges System V4A - Maschenweite 10.00 x 10.00 mtr. Potentialausgleich verz. - Maschenweite 20.00 x 20.00 mtr. Ableitungen alle 12.00 mtr.
Hinweis
1 Erdungsanlage
1
Erdungsanlage
1.1 Fundamenterder
1.1
Fundamenterder
1.2 Äußere Blitzschutzanlage
1.2
Äußere Blitzschutzanlage
1.3 Sonstiges
1.3
Sonstiges