Kunststoff-Alu-Fenster
GHS Gmunden Esplanade - Wiederaufbau
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Ständige Vertragsbestimmung LB
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen. 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 18, 2009-11, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen wird der Begriff Erzeugnis/Type verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder dergleichen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen.

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 18, 2009-11, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)

2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)

3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe

4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe

5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen wird der Begriff Erzeugnis/Type verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder dergleichen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

00.01 Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.01
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Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.02 Angebotsbestimmungen
00.02
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Angebotsbestimmungen
00.05 Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.05
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Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.06 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
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Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
53 Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff
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Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff
ALLGEMEINES: Fenster und Fenstertüren als Bauteil: Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt. Im Einheitspreis sind mit Beschlägen ausgestattete und verglaste Fenster einkalkuliert, einschließlich der Einbauarbeiten und Ausbilden der Bauanschlussfugen zwischen etwaigem Blindstock oder Fensterstock zum Baukörper oder zwischen Fensterstock und etwaigem Blindstock. Alle Flügel gehen nach innen auf. Standardqualität: Für Fensterelemente gelten nachstehende Anforderungen. Zahlenangaben beziehen sich auf Fenster in Prüfgröße und Prüfverfahren gemäß ÖNORM: Der Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) beträgt höchstens 1,5 W/m2K, das bewertete Schalldämmmaß (Rw-Wert) mindestens 34 dB, die konstruktive Ausbildung der Bauanschlussfugen werden nach den Qualitätszielen der ÖNORM B 5320 (Vornorm) ausgeführt.Bei Standardbeschlägen nach Wahl des Auftragnehmers entspricht deren Qualität mindestens RAL-RG 607/3 (RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.; Güte- und Prüfbestimmungen für Drehbeschläge und Drehkippbeschläge, zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH, Postfach 11 45, D-10772 Berlin) und wird auf Verlangen des Auftraggebers durch eine Prüfung (z.B. nach RAL-RG 607/3 oder durch eine gleichwertige Systemprüfung einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle) nachgewiesen.Es wird eine Zweischeibenisolierverglasung, nach Wahl des Auftragnehmers 4/16/4 oder 4/18/4, ausgeführt. Eignungsnachweis: Es werden nur Fenster mit einem Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß Abschnitt 7 der ÖNORM B 5300, Ausgabe 2002-02-01 ausgeführt. Die Fenster entsprechen mindestens den Allgemeinen Anforderungen für Fenster und Fenstertüren gemäß Tabelle 2 dieser ÖNORM und den Werten der Tabelle C.1 (Anhang C) für die frühere Beanspruchungsgruppe C. Gütezeichen: Der Eignungsnachweis gilt auch als erbracht, wenn die angebotenen Fenster das Gütezeichen der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (ÖQA), 1010 Wien, Gonzagagasse 1/27 haben oder wenn die darin enthaltenen Gütevorschriften durch eine Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle als erfüllt bestätigt werden. Dies gilt auch für die Qualität der Fensterstockprofile. Fensterkombination: Bei Fenster- oder Fenstertürkombinationen sind die Verbindungen (Kopplungsprofile) dieser Bauteile entsprechend der Statik im Einheitspreis einkalkuliert. Paneele: Paneele werden wie Fixverglasungen ohne Flügelprofil direkt in den Fensterstock eingebaut. Die festgelegte Mindestqualität bei Fenstern mit Paneelen bezieht sich auf das gesamte Element einschließlich der Paneele. Skizze: In der Folge wird die Bezeichnung Skizze als einfachste Darstellungsmöglichkeit, stellvertretend für Zeichnung, Plan und dergleichen verwendet. Werkzeichnungen: Werkzeichnungen zu den angebotenen Fensterkonstruktionen bezüglich 1. Fensterstock, Blindstöcke und Flügel2. Beschlag3. Verglasung4. Falzdichtung5. Anschlussfugen6. Außenfensterbank7. Innenfensterbank8. Zubehör werden nach Auftragserteilung, spätestens jedoch vor Produktionsbeginn, dem Auftraggeber übergeben, wobei etwaige Detailzeichnungen des Auftraggebers eingearbeitet werden. Nach Zustimmung des Auftraggebers werden die Detailzeichnungen Bestandteil des Vertrages. Angegebene Abmessungen: Die Maße in den Skizzen sind Fensterstockaußenmaße (Herstellungsmaße), ohne Blindstock und ohne eine etwaige Außenfensterbankanschlussleiste. Die angebotenen Preise gelten bis zu +/- 5 cm Abweichung von den bei der Ausschreibung angegebenen Abmessungen der Breite und/oder Höhe. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den Flächengrenzwerten der Position und den Angaben der Ausmaße (Breite x Höhe) gelten die Längenmaße oder die Planmaße. Stückzahl, Maße: Vor Beginn der Herstellung werden Maße, Öffnungsart, Aufgehrichtung und Stückanzahl sowie sonstige technische Einzelheiten der Fenster mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bedienungs- und Pflegeanleitungen: Bedienungs- und Pflegeanleitungen werden dem Auftraggeber in genügender Anzahl (z.B. 1 Stück je Wohneinheit) auf Verlangen übergeben. RAHMEN- UND FLÜGELAUSBILDUNG: Erzeugungskennzahl: Alle Hauptprofile sind mit einer Kennzahl mit Erzeugungsdatum versehen. Profilquerschnitte, Profilausbildungen: Die Querschnittsabmessungen der Flügel-, Rahmen- und Verbindungsprofile entsprechen der festgelegten Standardqualität. Etwa erforderliche Verstärkungen sind aus sendzimierverzinkten Stahlprofilen hergestellt und kraftschlüssig in der Hauptprofilkammer mit den Kunststoffprofilen verbunden. Werkstoff PVC-U: Zur Herstellung von Fensterprofilen werden PVC-U-Formmassen verwendet, die in ihren Eigenschaften mindestens den Anforderungen der Gütevorschriften für Fensterprofile aus PVC-U weiß oder der DIN 7748 entsprechen. Bezugsquelle: Die Bezugsquelle des Kunststoffgrundmaterials und der Produktionsvorgang beim Extrudieren der Profile werden auf Aufforderung des Auftraggebers bekanntgegeben. Rahmeneckverbindungen: Rahmenverbindungen sind geschweißt und entsprechen in der Eckfestigkeit den Gütevorschriften. Entwässerung: Eingedrungenes Wasser wird aus der Konstruktion nach außen abgeleitet. Außenfensterbankanschluss: Die unteren Rahmenprofile werden für den waagrechten Anschluss einer Außenfensterbank-Abdeckung aus Blech mit einem Anschlussprofil oder einer Anschlussleiste ausgeführt. Die Entwässerung der Fensterprofile erfolgt vor der Aufkantung der Außenfensterbank-Abdeckung. Kämpfer, Pfosten, Sprossen: Kämpfer, Pfosten und glasteilende Sprossen in PVC-weiß sind entweder verschweißt oder mechanisch verbunden und abgedichtet. Nicht weiße, außen angeordnete Profile werden nur mechanisch verbunden. Glasfälze, Glashalteleisten: Die Glasfalzbe- und -entlüftung ist gewährleistet. Glashalteleisten sind bei Kunststofffenstern an der Rauminnenseite angeordnet. Sie sind aus Kunststoff und werden durchgehend durch Einrasten befestigt. Sie sind auf Gehrung geschnitten. Stumpfe Verbindungen sind nur dann zulässig, wenn beide Glasleistenseiten (Höhe/Breite) kleiner als 400 mm sind oder im Bereich eines Rundbogens liegen. Falzdichtungen: Das Dichtungssystem besteht aus zwei Dichtungsebenen mit jeweils rundumlaufenden in einer Ebene angeordnet Dichtungsprofilen. Material von Falzdichtungen: Alle Dichtungen sind auswechselbar, schrumpf- und temperaturbeständig, sie entsprechen mindestens der Standard-Spezifikation nach DIN 7863. Bei Dichtungen aus APTK (EPDM) oder Silikon entfällt ein besonderer Eignungsnachweis für das verwendete Material. Für andere Materialien weist der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers die Eignung des verwendeten Dichtmaterials nach. Verträglichkeit der Stoffe: Die Verträglichkeit von Kunststoffprofilen, Dichtstoffen, Beschlagsteilen und Befestigungsmitteln sowie Dichtungen untereinander ist sichergestellt. PVC-Profile werden nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Berührung gebracht. OBERFLÄCHENBEHANDLUNG: Die Fensterprofile sind weiß ohne besondere Oberflächenbehandlung. BESCHLÄGE: Standardbeschläge: Für die Auswahl gelten die Anwendungsrichtlinien des Systemherstellers. Die Richtlinien des Beschlagherstellers betreffend Flügelabmessung und Flügelgewichte gelten als Vertragsbestandsteil. Alle Flügel sind mittels Justierschrauben über die Scher- und Ecklager nachjustierbar. Materialbeschaffenheit: Sichtbar bleibende Beschlagsteile werden weiß beschichtet oder mit weißen Kunststoffabdeckungen ausgeführt. Dreh- und Drehkippbeschläge: Für alle Flügel sind Drehkippbeschläge einkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit Drehbeschlägen ausgestattet sind. Fenstergriffe/Verriegelung: Die Verriegelung erfolgt über ein Verschlussgetriebe mit einem mindestens 125 mm langen Fenstergriff. Die Fenstergriffe sind nach Wahl des Auftragnehmers aus Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß beschichtet. Der Anpressdruck aller Verriegelungen ist justierbar. Zuschlagsicherung: Die Fenster sind mit einer Zuschlagsicherung in Kippstellung ausgestattet. Fenstertüren: Bei Fenstertüren werden außenliegende Griffe und Kugelschnapper ausgeführt. Der Rahmen ist im unteren waagrechten Bereich mit Trittschutz ausgestattet. VERGLASUNG: Standardglas: Die Mindestdicke des Glases beträgt 4 mm. Es werden Zweischeiben-Isolierglaselemente aus klarem, farblosem (naturfärbigem), beschichtetem Floatglas mit einem Scheibenabstand von 16 oder 18 mm verwendet, Lichttransmissionsgrad gemäß ÖNORM EN 1069 mindestens 75 Prozent. Die angegebene Glasdicke ist die Nenndicke gemäß ÖNORM ohne Folien- oder Gießharzschichten. Schallschutzglas: Die Verwendung von SF6 Gas in Schallschutzgläsern ist nicht zulässig. Richtlinien: Für Verglasung und Klotzung sowie für die visuelle Qualität von Isolierglas gelten die Richtlinien des Bundesinnungsverband des Glaserhandwerkes (www.glaserhandwerk.de). Trockenverglasung: Die Fenster werden trocken verglast. Anstelle der Klotzung kann eine gleichwertige Verklebung der Verglasung mit dem Flügel- oder Rahmenprofil ausgeführt werden. BAUMONTAGE: Allgemein: Der Einbau der Fensterstöcke oder der Blindstöcke erfolgt gemäß gültigen NORMEN (ÖNORM B 5320 (Vornorm) und Güterichtlinien), welche dem vorhandenen Waagriss und sonstigen Angaben des Auftraggebers, jedoch ohne Stemm-, Mauer- und Verputzarbeiten. Die Rohbauöffnung ist für eine ÖNORM-gerechte Fenstermontage geeignet, etwa erforderliche Vorbereitungsarbeiten sind in den Fensterpositionen nicht einkalkuliert. Die Verankerungen der Fensterelemente und der Blindstöcke an dem Baukörper werden so ausgeführt, dass Lasten (auch durch Bänder, Lager, Riegel und Pfosten verursacht) auf den Baukörper übertragen und die gewöhnlich zu erwartenden oder vom Auftraggeber bekanntgegeben Bewegungen des Baukörpers, z.B. Durchbiegungen bei großen Stützweiten und Maßänderungen der Bauelemente, konstruktiv aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Blindstöcke oder Fensterstöcke übertragen werden. Angaben zur Einbausituation: Die Ausbildung der Bauanschlussfugen berücksichtigt die durch Beschreibung oder Plan/Skizze bekanntgegebene Einbausituatuion (z.B. Wandmaterial, Lage der Fuge, etwaige Maueranschläge). Füllschäume: Es werden nur Füllschäume verwendet, die nicht nachreagieren. Reste und überstehender Füllschaum werden sauber entfernt und fachgerecht entsorgt. Reinigen von Aufklebern: Etwaige Aufkleber auf Fensterprofilen und Glasflächen sowie etwaige Schutzfolien an Beschlägen, Scheiben und Rahmen werden im Zuge der Montage fachgerecht entfernt. Montagehöhe, Gerüste: Die Montage erfolgt ohne Unterschied der Arbeitshöhe. Gerüste für eine Arbeitshöhe über 4,0 m werden gesondert verrechnet. Befestigungsmittel: Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind korrosionsgeschützt und in den Einheitspreisen einkalkuliert. Abkürzungen im Positionsstichwort: 1f-Fe. - EinfachfensterIg. - Zweischeibenisolierglas1T,2T - einteilig, zweiteilig usw.1Fl,2Fl - einflügelig, zweiflügelig usw.+OL,+2OL - mit Oberlichte, mit zwei Oberlichten+OL/UL - mit Ober- oder Unterlichte

ALLGEMEINES:

Fenster und Fenstertüren als Bauteil:

Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt. Im Einheitspreis sind mit Beschlägen ausgestattete und verglaste Fenster einkalkuliert, einschließlich der Einbauarbeiten und Ausbilden der Bauanschlussfugen zwischen etwaigem Blindstock oder Fensterstock zum Baukörper oder zwischen Fensterstock und etwaigem Blindstock. Alle Flügel gehen nach innen auf.

Standardqualität:

Für Fensterelemente gelten nachstehende Anforderungen. Zahlenangaben beziehen sich auf Fenster in Prüfgröße und Prüfverfahren gemäß ÖNORM:

Der Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) beträgt höchstens 1,5 W/m2K, das bewertete Schalldämmmaß (Rw-Wert) mindestens 34 dB, die konstruktive Ausbildung der Bauanschlussfugen werden nach den Qualitätszielen der ÖNORM B 5320 (Vornorm) ausgeführt.Bei Standardbeschlägen nach Wahl des Auftragnehmers entspricht deren Qualität mindestens RAL-RG 607/3 (RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.; Güte- und Prüfbestimmungen für Drehbeschläge und Drehkippbeschläge, zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH, Postfach 11 45, D-10772 Berlin) und wird auf Verlangen des Auftraggebers durch eine Prüfung (z.B. nach RAL-RG 607/3 oder durch eine gleichwertige Systemprüfung einer Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle) nachgewiesen.Es wird eine Zweischeibenisolierverglasung, nach Wahl des Auftragnehmers 4/16/4 oder 4/18/4, ausgeführt.

Eignungsnachweis:

Es werden nur Fenster mit einem Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß Abschnitt 7 der ÖNORM B 5300, Ausgabe 2002-02-01 ausgeführt. Die Fenster entsprechen mindestens den Allgemeinen Anforderungen für Fenster und Fenstertüren gemäß Tabelle 2 dieser ÖNORM und den Werten der Tabelle C.1 (Anhang C) für die frühere Beanspruchungsgruppe C.

Gütezeichen:

Der Eignungsnachweis gilt auch als erbracht, wenn die angebotenen Fenster das Gütezeichen der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (ÖQA), 1010 Wien, Gonzagagasse 1/27 haben oder wenn die darin enthaltenen Gütevorschriften durch eine Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle als erfüllt bestätigt werden. Dies gilt auch für die Qualität der Fensterstockprofile.

Fensterkombination:

Bei Fenster- oder Fenstertürkombinationen sind die Verbindungen (Kopplungsprofile) dieser Bauteile entsprechend der Statik im Einheitspreis einkalkuliert.

Paneele:

Paneele werden wie Fixverglasungen ohne Flügelprofil direkt in den Fensterstock eingebaut. Die festgelegte Mindestqualität bei Fenstern mit Paneelen bezieht sich auf das gesamte Element einschließlich der Paneele.

Skizze:

In der Folge wird die Bezeichnung Skizze als einfachste Darstellungsmöglichkeit, stellvertretend für Zeichnung, Plan und dergleichen verwendet.

Werkzeichnungen:

Werkzeichnungen zu den angebotenen Fensterkonstruktionen bezüglich 1. Fensterstock, Blindstöcke und Flügel2.

Beschlag3. Verglasung4. Falzdichtung5.

Anschlussfugen6. Außenfensterbank7.

Innenfensterbank8. Zubehör werden nach Auftragserteilung, spätestens jedoch vor Produktionsbeginn, dem Auftraggeber übergeben, wobei etwaige Detailzeichnungen des Auftraggebers eingearbeitet werden. Nach Zustimmung des Auftraggebers werden die Detailzeichnungen Bestandteil des Vertrages.

Angegebene Abmessungen:

Die Maße in den Skizzen sind Fensterstockaußenmaße (Herstellungsmaße), ohne Blindstock und ohne eine etwaige Außenfensterbankanschlussleiste.

Die angebotenen Preise gelten bis zu +/- 5 cm Abweichung von den bei der Ausschreibung angegebenen Abmessungen der Breite und/oder Höhe. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den Flächengrenzwerten der Position und den Angaben der Ausmaße (Breite x Höhe) gelten die Längenmaße oder die Planmaße.

Stückzahl, Maße:

Vor Beginn der Herstellung werden Maße, Öffnungsart, Aufgehrichtung und Stückanzahl sowie sonstige technische Einzelheiten der Fenster mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Bedienungs- und Pflegeanleitungen:

Bedienungs- und Pflegeanleitungen werden dem Auftraggeber in genügender Anzahl (z.B.

1 Stück je Wohneinheit) auf Verlangen übergeben.

RAHMEN- UND FLÜGELAUSBILDUNG:

Erzeugungskennzahl:

Alle Hauptprofile sind mit einer Kennzahl mit Erzeugungsdatum versehen.

Profilquerschnitte, Profilausbildungen:

Die Querschnittsabmessungen der Flügel-, Rahmen- und Verbindungsprofile entsprechen der festgelegten Standardqualität. Etwa erforderliche Verstärkungen sind aus sendzimierverzinkten Stahlprofilen hergestellt und kraftschlüssig in der Hauptprofilkammer mit den Kunststoffprofilen verbunden.

Werkstoff PVC-U:

Zur Herstellung von Fensterprofilen werden PVC-U-Formmassen verwendet, die in ihren Eigenschaften mindestens den Anforderungen der Gütevorschriften für Fensterprofile aus PVC-U weiß oder der DIN 7748 entsprechen.

Bezugsquelle:

Die Bezugsquelle des Kunststoffgrundmaterials und der Produktionsvorgang beim Extrudieren der Profile werden auf Aufforderung des Auftraggebers bekanntgegeben.

Rahmeneckverbindungen:

Rahmenverbindungen sind geschweißt und entsprechen in der Eckfestigkeit den Gütevorschriften.

Entwässerung:

Eingedrungenes Wasser wird aus der Konstruktion nach außen abgeleitet.

Außenfensterbankanschluss:

Die unteren Rahmenprofile werden für den waagrechten Anschluss einer Außenfensterbank-Abdeckung aus Blech mit einem Anschlussprofil oder einer Anschlussleiste ausgeführt. Die Entwässerung der Fensterprofile erfolgt vor der Aufkantung der Außenfensterbank-Abdeckung.

Kämpfer, Pfosten, Sprossen:

Kämpfer, Pfosten und glasteilende Sprossen in PVC-weiß sind entweder verschweißt oder mechanisch verbunden und abgedichtet. Nicht weiße, außen angeordnete Profile werden nur mechanisch verbunden.

Glasfälze, Glashalteleisten:

Die Glasfalzbe- und -entlüftung ist gewährleistet. Glashalteleisten sind bei Kunststofffenstern an der Rauminnenseite angeordnet. Sie sind aus Kunststoff und werden durchgehend durch Einrasten befestigt. Sie sind auf Gehrung geschnitten. Stumpfe Verbindungen sind nur dann zulässig, wenn beide Glasleistenseiten (Höhe/Breite) kleiner als 400 mm sind oder im Bereich eines Rundbogens liegen.

Falzdichtungen:

Das Dichtungssystem besteht aus zwei Dichtungsebenen mit jeweils rundumlaufenden in einer Ebene angeordnet Dichtungsprofilen.

Material von Falzdichtungen:

Alle Dichtungen sind auswechselbar, schrumpf- und temperaturbeständig, sie entsprechen mindestens der Standard-Spezifikation nach DIN 7863. Bei Dichtungen aus APTK (EPDM) oder Silikon entfällt ein besonderer Eignungsnachweis für das verwendete Material. Für andere Materialien weist der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers die Eignung des verwendeten Dichtmaterials nach.

Verträglichkeit der Stoffe:

Die Verträglichkeit von Kunststoffprofilen, Dichtstoffen, Beschlagsteilen und Befestigungsmitteln sowie Dichtungen untereinander ist sichergestellt.

PVC-Profile werden nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Berührung gebracht.

OBERFLÄCHENBEHANDLUNG:

Die Fensterprofile sind weiß ohne besondere Oberflächenbehandlung.

BESCHLÄGE:

Standardbeschläge:

Für die Auswahl gelten die Anwendungsrichtlinien des Systemherstellers. Die Richtlinien des Beschlagherstellers betreffend Flügelabmessung und Flügelgewichte gelten als Vertragsbestandsteil. Alle Flügel sind mittels Justierschrauben über die Scher- und Ecklager nachjustierbar.

Materialbeschaffenheit:

Sichtbar bleibende Beschlagsteile werden weiß beschichtet oder mit weißen Kunststoffabdeckungen ausgeführt.

Dreh- und Drehkippbeschläge:

Für alle Flügel sind Drehkippbeschläge einkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit Drehbeschlägen ausgestattet sind.

Fenstergriffe/Verriegelung:

Die Verriegelung erfolgt über ein Verschlussgetriebe mit einem mindestens 125 mm langen Fenstergriff. Die Fenstergriffe sind nach Wahl des Auftragnehmers aus Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß beschichtet. Der Anpressdruck aller Verriegelungen ist justierbar.

Zuschlagsicherung:

Die Fenster sind mit einer Zuschlagsicherung in Kippstellung ausgestattet.

Fenstertüren:

Bei Fenstertüren werden außenliegende Griffe und Kugelschnapper ausgeführt. Der Rahmen ist im unteren waagrechten Bereich mit Trittschutz ausgestattet.

VERGLASUNG:

Standardglas:

Die Mindestdicke des Glases beträgt 4 mm.

Es werden Zweischeiben-Isolierglaselemente aus klarem, farblosem (naturfärbigem), beschichtetem Floatglas mit einem Scheibenabstand von 16 oder 18 mm verwendet, Lichttransmissionsgrad gemäß ÖNORM EN 1069 mindestens 75 Prozent.

Die angegebene Glasdicke ist die Nenndicke gemäß ÖNORM ohne Folien- oder Gießharzschichten.

Schallschutzglas:

Die Verwendung von SF6 Gas in Schallschutzgläsern ist nicht zulässig.

Richtlinien:

Für Verglasung und Klotzung sowie für die visuelle Qualität von Isolierglas gelten die Richtlinien des Bundesinnungsverband des Glaserhandwerkes (www.glaserhandwerk.de).

Trockenverglasung:

Die Fenster werden trocken verglast.

Anstelle der Klotzung kann eine gleichwertige Verklebung der Verglasung mit dem Flügel- oder Rahmenprofil ausgeführt werden.

BAUMONTAGE:

Allgemein:

Der Einbau der Fensterstöcke oder der Blindstöcke erfolgt gemäß gültigen NORMEN (ÖNORM B 5320 (Vornorm) und Güterichtlinien), welche dem vorhandenen Waagriss und sonstigen Angaben des Auftraggebers, jedoch ohne Stemm-, Mauer- und Verputzarbeiten. Die Rohbauöffnung ist für eine ÖNORM-gerechte Fenstermontage geeignet, etwa erforderliche Vorbereitungsarbeiten sind in den Fensterpositionen nicht einkalkuliert.

Die Verankerungen der Fensterelemente und der Blindstöcke an dem Baukörper werden so ausgeführt, dass Lasten (auch durch Bänder, Lager, Riegel und Pfosten verursacht) auf den Baukörper übertragen und die gewöhnlich zu erwartenden oder vom Auftraggeber bekanntgegeben Bewegungen des Baukörpers, z.B. Durchbiegungen bei großen Stützweiten und Maßänderungen der Bauelemente, konstruktiv aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Blindstöcke oder Fensterstöcke übertragen werden.

Angaben zur Einbausituation:

Die Ausbildung der Bauanschlussfugen berücksichtigt die durch Beschreibung oder Plan/Skizze bekanntgegebene Einbausituatuion (z.B. Wandmaterial, Lage der Fuge, etwaige Maueranschläge).

Füllschäume:

Es werden nur Füllschäume verwendet, die nicht nachreagieren. Reste und überstehender Füllschaum werden sauber entfernt und fachgerecht entsorgt.

Reinigen von Aufklebern:

Etwaige Aufkleber auf Fensterprofilen und Glasflächen sowie etwaige Schutzfolien an Beschlägen, Scheiben und Rahmen werden im Zuge der Montage fachgerecht entfernt.

Montagehöhe, Gerüste:

Die Montage erfolgt ohne Unterschied der Arbeitshöhe. Gerüste für eine Arbeitshöhe über 4,0 m werden gesondert verrechnet.

Befestigungsmittel:

Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind korrosionsgeschützt und in den Einheitspreisen einkalkuliert.

Abkürzungen im Positionsstichwort:

1f-Fe. - EinfachfensterIg. - Zweischeibenisolierglas1T,2T - einteilig, zweiteilig usw.1Fl,2Fl - einflügelig, zweiflügelig usw.+OL,+2OL - mit Oberlichte, mit zwei Oberlichten+OL/UL - mit Ober- oder Unterlichte

53.02 Einfachfenster Kst-Alu, Dachgeschoss
53.02
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Einfachfenster Kst-Alu, Dachgeschoss
57 Sonnenschutz
57
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Sonnenschutz
57.02 Sonnenschutz
57.02
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Sonnenschutz