Submit your estimate
Bill of Quantities
Version 022 (2021-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Rahmen und Flügel:
Die beschriebenen Leistungen gelten ohne Unterschied des Rahmens (z.B. Holz, Kunststoff, Metall) und ohne Unterschied, ob die Leistung feststehende Elemente oder bewegliche Flügel betrifft.
2. Formen/Scheibengrößen:
Angaben zu Scheibengrößen bzw. Scheibenformen erfolgen in den "Ausschreiberlücken".
Breiten und Höhen geben die Abmessungen des kleinsten umschriebenen Rechteckes an (Breite x Höhe).
Die für die Herstellung erforderlichen Zeichnungen bzw. Schablonen werden vom Auftraggeber beigestellt.
3. Glasdicke:
Die angegebenen Glasdicken beziehen sich auf die Nenndicken gemäß den ÖNORMEN.
4. Leistungen Auftraggeber (AG):
4.1 Die Glashalteleisten einschließlich Befestigungsmittel werden vom Auftraggeber beigestellt und sind vormontiert. Holzleisten für verschraubte Ausführung sind vorgebohrt.
4.2 Für geklemmte Glashalteleisten werden vom Auftraggeber schriftliche Montagehinweise beigestellt.
5. Planungsunterlagen des Auftraggebers (Ausführungsplanung):
Der Auftraggeber stellt als Unterlagen zum Leistungsverzeichnis eine Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Behörden und der Personenfrequenz (Nutzungskategorie) zur Verfügung.
Die Ausführungsplanung enthält:
eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Ansichten
eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Grundrisse und (Haupt) Schnitte
eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Baukörperanschlüsse
6. Einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert:
das Einpassen, die Klotzung, die Befestigung und die Abdichtung der Verglasungen mit Glashalteleisten oder eine Ausführung mit freier Dichtstofffase
das Umrüsten
sichtbare und geklebte Kanten sind matt geschliffen
6.1 Eine Leistungserklärung ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen.
7. Farben:
7.1 Standardfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers), für die der Hersteller keinen Mehrpreis verlangt.
7.2 Sonderfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers), für die der Hersteller einen Mehrpreis vorsieht.
8. Abkürzungsverzeichnis:
ESG: Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas gemäß ÖNORM
ESG-HST: Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas (Heat-Soak-Test) gemäß ÖNORM
MIG: Mehrscheiben-Isolierglas gemäß ÖNORM
VSG: Verbund-Sicherheitsglas gemäß ÖNORM
TVG: Teilvorgespanntes Kalknatronglas gemäß ÖNORM
SZR: Scheibenzwischenraum
PVB: Polyvinylbutyral
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Es werden nur Fenster mit einem Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß ÖNORM B 5300 ausgeführt.
Der Einbau erfolgt gemäß ÖNORM B 5320 mit Standard-Fensteranschluss.
2. Fenster und Fenstertüren:
Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt.
Alle Flügel gehen nach innen auf.
3. Standardqualität:
3.1 Für Fenster gelten nachstehende Anforderungen.
Zahlenangaben beziehen sich auf Fenster in Prüfgröße und Prüfverfahren gemäß ÖNORM.
die Beanspruchungsklasse entspricht der Klasse 1 gemäß ÖNORM B 5300
die Ausführung des Standard-Fensteranschlusses erfolgt gemäß ÖNORM B 5320
3.2 Paneele (z.B. Verglasungen in feststehenden Rahmen) werden direkt in den Fensterstock eingebaut.
3.3 Das Dichtungssystem besteht aus mindestens zwei Dichtungsebenen. Dichtungen sind auswechselbar. Bei Ausführungen mit Bodenschwellen ist eine Dichtungsebene zulässig.
3.4 Standardbeschlag ist ein sichtbarer Beschlag (mit Eck- und Scherenlager), der einstellbar ist.
3.5 Für alle Flügel sind Drehkippbeschläge einkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit Stulpflügelgetriebe, Ober- und Unterlichten mit Drehbeschlägen ausgestattet sind.
3.6 Standardfenstergriffe sind aus Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß beschichtet (nach Wahl des AN).
3.7 Fenstertüren werden mit Schnapper (Arretierung für geschlossenen/nicht verriegelten Zustand) ausgeführt.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Verbindungen (Kopplungsprofile) für Fenster entsprechen den Anforderungen der Windlast (gemäß Statik)
Eine Zeichnung des angebotenen Fenstersystems (Systemschnitt unten/seitlich) wird nach Auftragserteilung dem AG übergeben. Nach schriftlicher Freigabe des AG wird der Systemschnitt Bestandteil des Vertrages.
4.1 Die Systembeschreibung, bestehend aus Leistungserklärung, Schnittzeichnung(en) und Beschlagsliste(n), ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung komplett beizubringen.
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Die Maße sind als Baurichtmaß (Rohbaulichte) angegeben (Stockaußenmaß = Baurichtmaß - 2 x Einbaufuge).
6. Abkürzungsverzeichnis:
MIG: Mehrscheiben-Isolierglas
SZR: Scheibenzwischenraum (Abstand zwischen den Scheiben)
7. Beschreibung/Eigenschaften:
Die Abdichtung der Verglasungen erfolgt mit nicht tragenden, elastischen Fugendichtstoffen.
7.1 Die Holzqualität des fertigen Fensters entspricht der ÖNORM B 2217.
Keilzinkungen sind zulässig. Abweichend davon ist dies bei lasierender Beschichtung für die sichtbare Decklage vom AG festzulegen. Wenn nichts vereinbart wurde, sind Keilzinken (Abstand zwischen 2 Keilzinkungen mindestens 50 cm) zulässig.
Fehlstellen im Holz werden ausgebessert (z.B. Kitt, Holzpots).
7.2 Befestigung: Holz-Alu Fenster ohne Zusatzdämmung sind mit Dreh- oder Klipphalter, die eine Demontage der Aluschale zulassen, ausgestattet
Eine spannungsfreie Dehnung der Aluschale zum Holzteil und eine ausreichende Hinterlüftung des Spaltes zwischen Holz und Aluminium ist sichergestellt.
7.3 Stranggepresste Aluminiumprofile sind aus der Legierung EN AW-6060 T66 in Eloxalqualität hergestellt.
7.4 Für anodisierte Aluminiumbleche wird die Legierung EN AW-5005, H14/H24 und für farbbeschichtete Aluminiumbleche EN AW-1050A, H14/H24 verwendet.
7.5 Werkstoff für Dichtungsprofile in der Funktionsfuge und zum Glas ist EPDM oder eine vergleichbare Qualität. Härte, Abmessung und Profilierung entsprechen den jeweiligen Verwendungszwecken (gemäß DIN 7863).
7.6 Die Beschichtung des Holzes entspricht den Mindestanforderungen der ÖNORM B 3803. Pulverbeschichtungen erfolgen gemäß ÖNORM EN 12206-1.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Es werden nur Fenster mit einem Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß ÖNORM B 5300 ausgeführt.
Der Einbau erfolgt gemäß ÖNORM B 5320 mit Standard-Fensteranschluss.
2. Fenster und Fenstertüren:
Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt.
Alle Flügel gehen nach innen auf.
3. Standardqualität:
3.1 Für Fenster gelten nachstehende Anforderungen.
Zahlenangaben beziehen sich auf Fenster in Prüfgröße und Prüfverfahren gemäß ÖNORM.
die Beanspruchungsklasse entspricht der Klasse 1 gemäß ÖNORM B 5300
die Ausführung des Standard-Fensteranschlusses erfolgt gemäß ÖNORM B 5320
3.2 Paneele (z.B. Verglasungen in feststehenden Rahmen) werden direkt in den Fensterstock eingebaut.
3.3 Das Dichtungssystem besteht aus mindestens zwei Dichtungsebenen. Dichtungen sind auswechselbar. Bei Ausführungen mit Bodenschwellen ist eine Dichtungsebene zulässig.
3.4 Standardbeschlag ist ein sichtbarer Beschlag (mit Eck- und Scherenlager), der einstellbar ist.
3.5 Für alle Flügel sind Drehkippbeschläge einkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit Stulpflügelgetriebe, Ober- und Unterlichten mit Drehbeschlägen ausgestattet sind.
3.6 Standardfenstergriffe sind aus Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß beschichtet (nach Wahl des AN).
3.7 Fenstertüren werden mit Schnapper (Arretierung für geschlossenen/nicht verriegelten Zustand) ausgeführt.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Verbindungen (Kopplungsprofile) für Fenster entsprechen den Anforderungen der Windlast (gemäß Statik)
Eine Zeichnung des angebotenen Fenstersystems (Systemschnitt unten/seitlich) wird nach Auftragserteilung dem AG übergeben. Nach schriftlicher Freigabe des AG wird der Systemschnitt Bestandteil des Vertrages.
4.1 Die Systembeschreibung, bestehend aus Leistungserklärung, Schnittzeichnung(en) und Beschlagsliste(n), ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung komplett beizubringen.
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Die Maße sind als Baurichtmaß (Rohbaulichte) angegeben (Stockaußenmaß = Baurichtmaß - 2 x Einbaufuge).
6. Abkürzungsverzeichnis:
MIG: Mehrscheiben-Isolierglas
SZR: Scheibenzwischenraum (Abstand zwischen den Scheiben)
7. Beschreibung/Eigenschaften:
7.1 Erzeugungskennzahl: Alle Hauptprofile sind mit einer Kennzahl mit Erzeugungsdatum versehen.
7.2.1 Werkstoff PVC-U: Profile entsprechen der ÖNORM EN 12608-1.
7.2.2 Faserverstärkte Profile werden gemäß RAL-GZ-716 ausgeführt (Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (Siegburger Straße 39, D-53757 Sankt Augustin).
7.3 Stranggepresste Aluminiumprofile sind aus der Legierung EN AW-6060 T66 in Eloxalqualität hergestellt.
7.4 Für anodisierte Aluminiumbleche wird die Legierung EN AW-5005, H14/H24 und für farbbeschichtete Aluminiumbleche EN AW-1050A, H14/H24 verwendet.
7.5 Werkstoff für Dichtungsprofile in der Funktionsfuge und zum Glas ist EPDM oder eine vergleichbare Qualität. Härte, Abmessung und Profilierung entsprechen den jeweiligen Verwendungszwecken (gemäß DIN 7863).
7.6 Die Kunststoff-Fensterprofile sind weiß ohne besondere Oberflächenbehandlung, Pulverbeschichtungen erfolgen gemäß ÖNORM EN 12206-1.