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01. Projektbeschreibung Neubau einer Betriebshalle mit Überdachung in Münsterhausen
01. Projektbeschreibung
02. Allgemeine Vorbemerkungen 02.01 Abkürzungen
Diese Abkürzungen werden im Leistungsverzeichnis verwendet:
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer / Bieter
NU Nachunternehmer
LV Leistungsverzeichnis
SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
02.02 Leistungsumfang Ausschreibung
Die Arbeiten umfassen die Ausfführung des Fensterbau
Die Leistungen sind in folgenden Geschossen
auszuführen: EG / BRH ca. 1,20
02.03 Termine und Fristen
Es gilt der Bauzeitenplan unter Berücksichtigung des Baufortschritts.
Termine werden mit allen Vertragsparteien abgestimmt.
Baubeginn: KW 21
Bauende: KW 22
02.04 Allgemein
Ausführungszeichnungen, Werk- und Statikpläne werden bauseitig erstellt
und dem AN in 2-facher Ausfertigung (Papierform) und digital zur Verfügung
gestellt. Die Baustellenordnung und das Logistikkonzept müssen beachtet werden.
Der SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben, welche bei der Ausführung
der Leistungen umzusetzen sind. Den Anweisungen des SiGeKo ist Folge zu leisten.
Der AN übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle,
Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitgebrachter Geräte,
Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen verantwortlich.
Für die Sicherung der Baustelle während der Bauarbeiten entsprechend
der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie für die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist der AN allein verantwortlich.
Der AN muss eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abschließen und nachweisen. Die
Haftpflichtversicherung hat alle Schäden und Gefahren uneingeschränkt abzudecken.
02.05 Angaben zur Baustelle
Baustelleneinrichtung, Baustrom, Bauwasser und ein Baustellen-WC werden
bauseits gestellt. Die Baustelleneinrichtung ist im Einvernehmen mit dem AG-Bauleiter vorzusehen.
Lage und Transportwege / Verkehrssicherung / Lagerflächen
Die maximale Fahrzeuglänge beträgt 10 m (inklusive Anhänger und Ladung)
für den Lieferverkehr.
Parkplätze sind auf dem Baugrundstück nicht vorhanden.
Die in der Umgebung vorhandenen öffentlichen Parkflächen sind zu nutzen.
Die Transportwege zur Baustelle dürfen nicht durch Baumaterialien, Hilfsmittel
und Geräte zur Zwischenlagerung benutzt werden. Vor Verlassen der Baustelle
sind diese Wege von Verschmutzungen, Abfällen und Bauschutt täglich zu reinigen.
Bei Nichteinhaltung kann die AG-Bauleitung Dritte mit der Reinigung des Arbeitsplatzes
beauftragen.
Die Materialien sollten ausschließlich in den unmittelbar von der Baumaßnahme
betroffenen Räumen gelagert werden. Dies ist jedoch nur in dem Maße möglich,
in dem keine anderen Gewerke in ihren Tätigkeiten beeinträchtigt werden.
Anderweitige Lagerstätten im Gebäude können nur nach Absprache mit der
AG-Bauleitung genutzt werden. Der AG ist nicht verpflichtet, Räume des AN zur
Verfügung zustellen. Ausgenommen sind die Lagergegenstände, die in den
betreffenden Positionen im LV genannt werden.
Die maximale Deckenbelastung bei der Baustofflagerung ist zu berücksichtigen.
Für das Einholen der Nutzungsgenehmigungen für die Inanspruchnahme von
BE-Flächen (für das Erstellen von Gerüsten, Grabarbeiten im Straßenraum,
Errichten von Kränen, Absperrungen, oder ähnlichem) außerhalb des
Baugrundstückes, ist der AN selbst verantwortlich.
Gerüste
Das Fassadengerüst ist bauseits vorhanden und kann genutzt werden.
Das Gerüst darf nicht eigenmächtig umgebaut werden. Verschmutzungen
des Gerüstes durch Bauschutt und Abfälle sind, sofern diese auftreten, vor
Verlassen der Baustelle zu entfernen.
02.06 Sonstige Angaben zur Baustelle
Nachbarschaft und Umgebung
Im unmittelbaren Einflussbereich der Bauarbeiten befinden sich
benachbarte Bauwerke.
Schutz vorhandenen Bewuchses
Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile
Die Straßenbordsteine und die öffentlichen Verkehrsflächen müssen vor
Beschädigungen und Verunreinigungen geschützt werden.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Grundstücken, Gebäuden
und Gewässern.
Gebäude, Grundstücke und Anlagen jeder Art, die durch die Bauarbeiten berührt
oder gefährdet werden können, müssen vom AN vor Baubeginn genau auf ihre
Sicherheit und Beschaffenheit untersucht werden.
Erforderlichenfalls sind bei vorhandenen Schäden an bestehende Bauwerken
Gipsmarken anzubringen und Risse fotografisch festzuhalten.
Jede Möglichkeit einer Gefährdung hat der AN dem AG sofort schriftlich mitzuteilen
und besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Unterlässt der AN das
sofortige Anzeigen der erkennbaren Schäden, so ist er für alle Nachteile,
die dem AG entstehen, haftbar. Zum Schutze der Gebäude und Grundstücke
sowie Anlagen hat der AN Vorsichtsmaßnahmen ohne besondere Vergütung zu
treffen.
02.07 Gesetzliche und behördliche Vorschriften
Für die Einhaltung aller mit den Leistungen zusammenhängenden gesetzlichen
Vorschriften haftet der AN.
Vom AN sind die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten.
Es wird besonders hingewiesen auf:
Unfallverhütungsvorschriften
Vorschriften der Gewerbeaufsicht
Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsstättenbauverodnung
Arbeitsstättenrichtlinien
Bundesbaugesetz
Landesbauordnung am Ausführungsort
Baustellenverordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VV-Baulärm G) zum
Schutz gegen Baulärm und Geräusch-Immission
Wassergesetze
die Verordnung zum Schutze des Trinkwassers
Alle Leistungen müssen den anerkannten Regeln der Technik
und den gültigen Ausführungsbestimmungen sowie den
DIN-Normen entsprechen.
02.08 Angaben zur Ausführun g
Sämtliche Arbeiten sind nach den Vorgaben der Ausführungspläne
(Werk-, Statik- und Detailpläne) auszuführen.
Für die nachfolgend beschriebenen Leistungen gelten die
Verarbeitungsvorgaben und Einbauanweisungen der Hersteller für die einzelnen
Baustoffe, -elemente und Produkte, die Publikationen der im jeweiligen
Fachbereich allgemein anerkannten Verbände und der sonstigen Herausgerber
von Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen usw.
Im Falle von Widersprüchen gilt die weiterreichende bzw. höherwertige
Anforderung als vereinbart.
Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen
Voraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu überprüfen und auf
Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu überprüfen.
Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander abgestimmte
Oberflächen, Farbtöne, Geometrien, Kantenausbildungen, Beschläge etc.
aufweisen, um eine gestalterische Durchgängigkeit zu gewährleisten.
Sämtliche Stoffe müssen ordentlich, übersichtlich und materialgerecht
gelagert werden. Sie sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern.
Für auf der Baustelle lagerndes Material liegt bis zur Übergabe der Anlage bzw.
Schlussabnahme der Arbeiten die alleinige Verantwortung beim AN.
Die Lärm- und Staubbelastungen müssen bei der Ausführung von Arbeiten auf ein
Minimum reduziert werden.
Während der Verarbeitung und Trocknung darf die Temperatur der Luft, der zu
verwendenden Materialien, sowie des Untergrundes nicht unter + 5° Celsius
absinken.
Alle Arbeiten müssen mit größter Sorgfalt und unter größtmöglicher Schonung
der vorhandenen Bausubstanz ausgeführt werden.
Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und
Personalschäden, welche durch den AN bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN
beauftragten Personen verursacht werden, haftet der AN, auch Dritten
gegenüber.
Nach Ausführung der Arbeiten sind die Räume besenrein
zu übergeben.
02.09 Lieferung von Baustoffen und Baustoffprüfung
Der AN verwendet ausschließlich systemgebundene Materialien.
Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten
oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen hervorrufen.
Materialnachweise, Pflege- und Gebrauchsanweisungen, Wartungsunterlagen, u.
ähnliches sind mit Dokumentation zu übergeben.
02.10 Fremdüberwachung und Eigenüberwachung
Sofern im LV Prüfnachweise ausgeschrieben sind, sind diese für Kontrollprüfungen
vorgesehen. Diese sind durch einen unabhängigen Gutachter auszuführen.
Unabhängig hiervon hat der AN die Eigenüberwachungsprüfungen gemäß den
anerkannten Regeln der Technik als Nebenleistung auszuführen. Mit der
Dokumentation sind die Ergebnisse dem AG zu übergeben.
02.11 Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
Es gilt das Logistikhandbuch sowie Baustellenordnung und
Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Die Baustelle ist unaufgefordert von Schutt, Abfall, Restmaterial, Verschnitt,
Verpackungsmaterial etc. täglich vom AN zu befreien. Die Vorschriften zur
Entsorgung von Müll und Sondermüll sind strikt einzuhalten. Unterlässt der
AN dies, steht es dem AG zu, die Baustelle auf Kosten des AN durch eine
Drittfirma reinigen zu lassen.
02.12 Abrechnung
Abgerechnet und vergütet werden nur die Baumassen, die´zur Errichtung und
Funktion unabdingbar sind. Hilfsmittel und Hilfskonstruktionen, auch wenn sie ins
Bauwerk oder ins Grundstück eingehen, werden nicht vergütet.
Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die
Ausführungs- bzw. Werkpläne des AGs.
Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, örtlich gemeinsam mit der
AG-Bauleitung gemessenen Leistungen.
Die Rechnungen sind mit einem prüffähigen Aufmaß, nachvollziehbar und räumlich
gegliedert, bei der AG-Bauleitung in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Notwendige Aufmaßpläne sind vom AN zu erstellen.
02.13 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten bedürfen, vor der Ausführung, in jedem Fall der Genehmigung
durch die AG-Bauleitung bzw. den Bauherren. Rapporte sind täglich zur schriftlichen
Anerkennung der AG-Bauleitung vorzulegen.
02.14 Alternativen, Änderungen, Sondervorschläge
Alternativen und Änderungen zu den Leistungen im LV sind zur Angebotsabgabe auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des LV haben.
02.15 Abnahme, Gewährleistung
Es wird eine förmliche Abnahme vereinbart.
Bis zur Schlussabnahme der Leistung haftet der AN für die Gefahr bei Diebstahl,
Feuer, Verlust und Schäden an seiner Leistung.
Bei einer Teilabnahme, nur nach Aufforderung durch die AG-Bauleitung, ist die
Leistung abzusichern.
Die Gewährleistung richtet sich nach dem Gesetz. Gemäß BGB beträgt die
Gewährleistungsdauer 5 Jahre.
02.16 Sonstiges
Die auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen umfassen neben
den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk
des AGs oder Architekten haben. Durch die Übergabe neuer Unterlagen ungültig
gewordene Dokumente sind vom AG entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren.
Nicht freigegebene Dokumente dürfen nicht verwendet werden.
Die Freigabe von Änderungen und zusätzlichen Leistungen erfolgt ausschließlich
durch den AG oder der AG-Bauleitung.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen
Immer mindestens ein fließend deutschsprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der
Baustelle anwesend ist.
Sollen Teile der Leistung an NU vergeben werden, hat der AN mit seinem Angebot Art
und Umfang der durch die NU auszuführenden Leistungen anzugeben.
Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich
anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.).
Die Änderungen von Konstruktions- bzw. Massenänderungen sind dem AG schriftlich
anzuzeigen.
Leistungen, die in Art und Umfang über die im Auftragsschreiben festgelegten Summen
hinausgehen, bedürfen einer zusätzlichen Auftragsbestätigung durch den AG.
Die Leistungen, die nicht im Auftrag erhalten sind, können erst nach einer schriftlichen
Anweisung durch den AG ausgeführt werden.
Es besteht keine Bauwesenversicherung für das Objekt.
Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung auszuführen. Der Abzug von der Baustelle bedarf
ausdrücklich der Genehmigung des AG.
Unterbrechen der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen
berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Die Tätigkeiten anderer Firmen an der Baustelle und damit verbundene Behinderungen sind zu berücksichtigen.
02. Allgemeine Vorbemerkungen
03. Hinweise zu den LV Positionen 03.01. Allgemein
03.01.01. Allgemeine Hinweise
Die beschriebenen Leistungen sind entsprechend den jeweils gültigen und aktuellen Regeln der Technik anzubieten und auszuführen als fix und fertige Leistung inkl. aller Nebenarbeiten.
Alle ausgeschriebenen Positionen verstehen sich als komplette Leistung inkl. aller Gerätschaften, Materialien, Hilfsstoffe, Lager, Unterkünfte und Rüstung.
Übergeordnet zu den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen gelten hierfür grundsätzlich
sämtliche relevante Normen, Vorschriften, Hinweise von Fachverbänden und Richtlinien des jeweiligen Baustandortes in den aktuellsten Ausgaben. Ausnahmen sind angegeben und als solche gekennzeichnet.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren. Eine Besichtigung vor Ort wird empfohlen. Spätere Ansprüche, die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt.
Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines
Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinie anzubieten.
Oberflächenausführungen usw. müssen den gestalterischen Vorgaben des Architekten entsprechen, die den Architektenplänen bzw. Leitdetails zu entnehmen sind.
Etwaige Anforderungen an den Brandschutz sind dem Brandschutzkonzept, Anforderungen an den Schallschutz dem Schallschutzgutachten zu entnehmen.
Sofern das LV nichts anderes vorsieht, werden keine Stoffe und Bauteile vom AG geliefert.
Sofern das LV nichts anderes vorsieht, werden keine Arbeitsleistungen vom AG erbracht.
Die Gesetze zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen sind einzukalkulieren.
Die Angebotspreise sind für die gesamte Ausführungszeit Festpreise.
Lohn- und Materialpreiserhöhungen haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise und Preisgestaltung.
Der AG behält sich vor, Leistungen aus dem LV nicht zur Ausführung kommen zu lassen, ohne Änderung sämtlicher Einheitspreise.
Bei widersprüchlichen Angaben in der Ausschreibung zur Ausführung gilt LV vor Plan.
Der AN hat Ausführungsbedenken die er im Rahmen der Angebotserstellung erkennt mit Abgabe seines Angebotes anzuzeigen.
03.01.02. Allgemeine Leistungen die in den Positionen enthalten sind
nachfolgende aufgeführte Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen) in die Einheitspreise der Positionen einzurechnen, sofern für diese Leistungen nicht gesondert Positionen im LV ausgeschrieben sind.
Alle Nebenleistungen welche zur fachgerechten Erbringung der beauftragten Leistung erforderlich sind.
Alle Nebenleistungen die sich aus Vorschriften / Gesetze ergeben.
Statische Berechnungen, Nachweise, Zulassungen, etc. für Bauteile und Baustoffe.
Erstellen von prüffähigen Werk- und Montagepläne bzw. Verlegepläne für die Freigabe durch den Prüfstatiker / AG.
Den Arbeitsablauf vor Einrichten der Baustelle mit der AG-Bauleitung koordinieren und einen vollständigen Baustelleneinrichtungsplan vorlegen.
Der Aufwand für die Genehmigungen inkl. Gebühren für BE-Flächen außerhalb des Grundstückes, wenn der AN diese Flächen benötigt.
Sämtliche erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste (auch Raum- und Rollgerüste), übereinstimmend mit allen Gesetzen und Verordnungen, welche zur Ausführung der
Leistung notwendig sind. ( außer das Fassadengerüst, das wird bauseits gestellt oder ist sepparat ausgeschrieben)
Spätestens vor Beginn der Arbeiten ist eine Musterfläche in Abstimmung mit dem AG herzustellen. Ein eventuelles Entfernen von Mustern ist ebenfalls enthalten. Ort, Umfang nach Wahl des AG.
Entgegen der ständigen Vorbemerkungen sind in die Einheitspreise sämtliche Aufwendungen für die Ausführung der Arbeiten bis zu der Höhe, welche in den
Planungen einsehbar sind, einzukalkulieren.
Der AN sichert vor Baubeginn jegliche Absteckungen, Markierungen, Festpunkte, Grenzsteine, Höhenmarkierungen, etc.
Die Vermessungsleistungen, soweit sie der AN für die Durchführung seiner Leistungen benötigt.
Erforderliche Vermessungsarbeiten sind auf der Basis bauseitiger Achsen / Messpunkte / Höhenbezugspunkte (Meterrisse) vom AN auszuführen.
Die Hauptachsen werden übergeben. Höhenbezugspunkte liegen i.R. pro Geschoss im Treppenhaus in der Nähe des Aufzuges und sind vom AN eigenständig zum jeweiligen
Einbauort zu übertragen.
Das Herstellen und Vorhalten von dauerhaft markierten Meterrissen im Maximalabstand von 20 m in jedem Geschoss.
Alle Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle im Arbeitsbereich des AN inkl. der erforderlichen Absperrungen, Beschilderungen und Beleuchtungen. Laufende Überprüfung der Verkehrssicherung / Absperrungen / Abdeckungen / Umwehrungen und sonstiges
Sicherungseinrichtungen der Baustelle und ggf. wieder Instand zu setzen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Verhältnissen.
Das gilt bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den AG, nach Abschluss der eigenen Arbeiten.
Reinigen den Verkehrs- und Transportwege.
Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigungen, auf den Transportwegen, aber auch an angrenzenden Gebäude oder Bauteilen. Diese sind
rechtzeitig durch den AN eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten auszuführen.
Schutz- und Ableitungsmaßnahmen gegen Niederschlagswasser.
Besondere Sorgfalt bei vorhandenen Glasflächen, lackierten Bauteile, angrenzenden Objekten oder ähnlichem.
Die Oberflächen entsprechend den notwendigen Anforderungen abdecken. Diese sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die AG-Bauleitung rückstandslos zu entfernen, einschließlich Entsorgungskosten.
Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, ein oder mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen.
Der AN wird sein Personalbedarf den Gegebenheiten der Baustelle anpassen.
Notwendige Wochenendeinsätze, sowie Mehrschichtbetrieb sind in den Preisen zu berücksichtigen.
Alle durch den AN zu entsorgenden Materialen und Bauteile gehen in das Eigentum des Unternehmers über.
In die Einheitspreise sind alle Transport- und Entsorgungskosten enthalten.
Durchführung aller erforderlichen Kontroll- und Baustoffprüfungen in Abstimmung mit dem AG.
Die Dokumentationsunterlagen (Produktdatenblätter, Nachweise zu verwendeten Materialen, Pflege- und Gebrauchs- sowie Wartungsanweisungen, etc.) sowie alle
Messprotokolle, Prüfunterlagen der Fremd- und Eigenüberwachung und notwendige Unterlagen die zur Abnahme der Leistungen benötigt werden, sind nach der
Gliederung des AG zu übergeben.
Der AN hat diese spätestens 4 Wochen vor der Abnahme zu
übergeben.
(2-fach in Papierform und digital als dwg-Datei).
Alle Unterlagen, Nachweise, Aufmaße, Rechnungen, etc. sind digital zur Verfügung zu stellen.
03. Hinweise zu den LV Positionen
04. Anlagen zum Leistungsverzeichnis 01_Arch Pläne
04. Anlagen zum Leistungsverzeichnis
01 Kunststofffenster
01
Kunststofffenster
01.01 Kunststofffenster
01.01
Kunststofffenster