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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Beschreibung des Bauvorhabens
Das angefragte Bauvorhaben umfasst eine 3-geschossigen
Schulanbau.
Adresse: Vogelsanger Str. 79b, 58300 Wetter/Ruhr
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus
Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen
sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Achim Spies
Tel.: 0271-695 132
E-Mail: achim.spies@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Allgemein
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung der bereits angefragten
Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit
einzukalkulieren, auch wenn diese im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte
entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten,
soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden.
Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung
einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht
ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im
Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN
18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung
und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders
beschrieben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen notwendig werdenden
Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das
Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von
Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche,
Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und
Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich,
Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge
und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern
und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden,
Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen
und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den
für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder
des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit
entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und
Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind
stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die
Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist
ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie
Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch
den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb
des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden
sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds /
in jeder Etage.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind
eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/
Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten
Gerätschaften zu beseitigen.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf
Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und
kann ggf. untersagt werden.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem
Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen
durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten,
bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen
Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu
Mehrforderungen.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang.
Die Aufstellung hat ausschließlich auf den
Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist
die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Anzufertigende Unterlagen
Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer
vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,
die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind.
Sofern erforderlich sind dem AG folgende Unterlagen
vorzulegen:
- Werkstattzeichnungen/Beschreibungen
- Konstruktionszeichnungen
- statische Nachweise
- Prüfzeugnisse
- usw.
Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen
Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der
Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und
Freigabe vorzulegen. Ebenfalls vor Ausführungsbeginn
sind unaufgefordert alle Nachweise zur
Baustellensicherheit zu erbringen (u.a.
Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der
SiGeKo-Unterweisung etc.).
Dokumentation
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die
vollständige Dokumentation
(Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen
der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung,
Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung
(PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw.
DXF-Format) beim AG einzureichen. Die notwendigen
Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der
Dokumentationsunterlagen. Auf erste Anforderung durch
die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise
unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Maler- und
Lackierarbeiten
Allgemeines und Geltungsbereich
Schutz angrenzender Bauteile
Böden, Sanitäreinrichtungen, Beschläge und
Einrichtungsgegenstände müssen abgedeckt bzw. abgeklebt
werden. Das Abdeckmaterial ist nach Ausführung der
Leistung rückstandslos zu entfernen. Insbesondere sind
Glas- und Aluminiumflächen bei der Verwendung Silikat-
bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu
schützen. Wenn möglich, sind die vorhandenen Dichtungen
an Zargen, Türen und Fenstern u.dgl. vor den Arbeiten
zu entfernen und anschließend wieder einzubauen,
andernfalls sind sie abzukleben. Dies gilt in gleicher
Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu
halten. Klebebänder dürfen die Untergründe, auf denen
sie angebracht sind, nicht angreifen. Angrenzende
Bauteile wie Fenster und Türen sind mit einer
behelfsmäßigen Schutzvorrichtung für die Dauer der
vertraglichen Ausführungsfristen vor Beschädigung und
Verschmutzung zu schützen.
Wetterschutz
Um auch bei schlechterem Wetter Arbeitsmaßnahmen
durchzuführen, sind entsprechende Wetterschutzmaßnahmen
vorzusehen. Frisch beschichtete Flächen sind den
Witterungsbedingungen entsprechend zu schützen und
nachzubehandeln.
Material- und Lagerflächen
Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Geräten und
Material Lagerflächen oder Räume benötigt, sind diese
mit dem Auftraggeber festzulegen. Die Zuweisung von
Räumen erfolgt stets widerruflich. Durch die Benutzung
von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager dürfen die
Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die
Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer
ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Nach
Aufforderung durch den AG sind die benutzten Räume und
Lagerflächen innerhalb von 3 Werktagen besenrein zu
räumen.
Stoffe und Bauteile
Anzubietende Fabrikate
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis
vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten
anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender
technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph
13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf
technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit
denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug
genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen
Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige
technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Allgemeine Hinweise
Die zu verarbeitenden Stoffe müssen der jeweiligen
Stoffnorm entsprechen und sind gem. den
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller zu verarbeiten.
Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu
gewähren. Für Beschichtungsaufbauten müssen Produkte
desselben Herstellers verwendet werden. Insbesondere
bei Beschichtungssystemen, die als solche vom
Hersteller ausgewiesen sind, sind ausschließlich die
entsprechenden Systemkomponenten zu verwenden.
Vermeidung von Gefährdungen
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel
müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der
Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von
Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass
sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch
Ausdünstung darstellen. Soweit es vergleichbare
Produkte gibt, sind die mit der Kennzeichnung "Blauer
Engel - emissionsarm" zu bevorzugen.
Verarbeitung von Gefahrstoffen
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS
eingeordnete Beschichtungsstoffe und Lösemittel dürfen
grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle
verarbeitet werden.
Anforderungen an Beschichtungsstoffe für den
Graffitischutz
Beschichtungsstoffe die für den Graffitischutz
vorgesehen sind, müssen auf den Untergrund abgestimmt
sein. Bei porösen Untergründen dürfen nur chemisch
neutral reagierende Stoffe zum Einsatz kommen.
Sie dürfen die Dampfdiffusion nicht wesentlich
behindern. Es muss Alkaliresistenz, UV-Beständigkeit
und eine ausreichende Schmutz- und
Witterungsbeständigkeit gewährleistet sein.
Hinweise zum Umgang mit Resten
Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber
ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen.
Gleiches gilt für Verpackung, Abdeckmaterial, Behälter
u.dgl. Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall
sind einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen
entsprechenden Nachweis verlangen. Farbreste dürfen,
auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich
sind, nicht in die Entwässerung des Gebäudes oder der
Außenanlagen gelangen. Mit lösemittelhaltigen
Abbeizmitteln entfernte Altbeschichtungen gelten als
Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind
entsprechend zu entsorgen.
Baustellen-Materialliste
Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Auftraggeber eine
Baustellen-Materialliste zu übergeben, in der das
verwendete Beschichtungsmaterial, gegliedert nach
Verwendungszweck, Fabrikat und Hersteller gelistet ist.
Für geringfügige Ausbesserungen sind dem Auftraggeber
auf Verlangen nach Abschluss der Arbeiten genügend
Restmaterialien zu übergeben.
Ausführungshinweise
Hinweise zu Farben und Tönungen
Falls aus den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig
ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach
Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über
vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache
zu führen. Für die verwendeten Begriffe bei Tönungen
gelten:
Leicht oder hell getönt: Weißpigmentiert, geringe
Buntpigmentzusätze
Mittelgetönt: Weißpigment und Buntpigment ohne
Sättigung
Vollgetönt: Weißpigment mit Buntpigment höchster
Sättigung
Beschichtung von Metallteilen
Mehrfache Beschichtung von Metallteilen kann von der
Bauleitung in unterschiedlichen Farbbtönen verlangt
werden.
Fassadenbeschichtungen
Fassadenbeschichtungen sind nicht bei direkter
Sonneneinstrahlung durchzuführen. Ggf. ist in Absprache
mit der Bauleitung eine Verschattung vorzunehmen.
Betonbeschichtungen
Schalmittel sind sicher zu entfernen. Ggf. ist eine
Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen.
Organische Lösungsmittel sind zur Vorbereitung des
Betonuntergrundes nicht zugelassen. Bei glattem
Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische
Spachtelmasse zu schließen.
Beschichtungen korrosionsgefährdeter Bauteile
Korrosionsgefährdete Bauteile, die nach dem Einbau
nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet
werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach
Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig
durchzuführen.
Beschichtungen von Dichtstoffen
Zu überstreichende Dichtstoffe sind vom Auftragnehmer
auf Anstrichverträglichkeit zu prüfen. Fugen
unbekannter stofflicher Grundlage sind nicht zu
überstreichen.
Nebenleistungen
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18363 genannten
Leistungen gelten als Nebenleistungen:
Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für
Schalter und Steckdosen
Entfernen von Farbspuren, Spritzern und dgl. aus den
Arbeiten des Auftragnehmers
Schutzmaßnahmen durch Hinweisschilder für den
Personenverkehr, sowie Absperrungen
Schutz von Dachrinnen und Fallrohren vor Farb- und
Putzbestandteilen.
Sichern von Außenwandbeschichtungen gegen Verschmutzung
durch Spritzwasser von den Gerüsten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Maler- und
1 Maler- u. Lackierarbeiten
1
Maler- u. Lackierarbeiten
1. 1 Wandflächen
1. 1
Wandflächen
1. 2 Deckenflächen
1. 2
Deckenflächen
1. 3 Lackierarbeiten
1. 3
Lackierarbeiten
1. 4 Bodenflächen
1. 4
Bodenflächen
2 Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
2
Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
2. 1 Sonstiges und Stundenlohnarbeiten
2. 1
Sonstiges und Stundenlohnarbeiten