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Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung:
Geplant ist die energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes der GEMA.
Dabei werden im Bereich der Fassade hauptsächlich die Alu Fenster - und -Fassadenkonstruktionen sowie der Sonnenschutz erneuert.
Im 5. und 6.OG werden die Wärmedämmung, die Dachabdichtung und der Oberbelag der Terrassen erneuert.
Im Bereich der TGA erfolgen vor allem Erneuerungen der Warmwasserbereitung, der Heizungsanlage und der Lüftung und Klimatisierung einschließlich der MSR-Technik.
- Geschoßfläche gesamt (NGF): 10.712 m²
- Geschosse oberirdisch: 7
- Gerschosse unterirdisch: 3
Projektbeteiligte:
Bauherr: GEMA Immobilienverwaltung wirtschaftlicher Verein & CoKG
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Architekt: Weickenmeier, Kunz + Partner Architekten Ingenieure GmbH
Prinzregentenstraße 126
81667 München
SiGeKo: KSM Baumanagement GmbH
Bodenseestraße 217
81240 München
Generalunternehmer: Gustav Epple Baunternehmung GmbH
Tränkestraße 4
70597 Stuttgart
Allgemeine Angaben zur Baustelle:
- Beim Sanierungsobjekt handelt es sich im Wesentlichen um eine Grenzbebauung.
Für die Dauer der Baumaßnahmen wird es nachbarschaftliche Vereinbarungen mit
entsprechenden Nutzungs- und Zugangsrechten geben.
- Die regelmäßigen Arbeitszeiten auf der Baustelle sind daher festgelegt auf :
werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
lärmintensive Arbeiten nur von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
- Die Zufahrt erfolgt von der Rosenheimer Straße aus, wird gleichzeitig als Zufahrt zum
Anlieferhof des Hilton Hotels genutzt und ist daher ständig freizuhalten.
- Die Feuerwehrumfahrt ist auch Teil der Feuerwehranfahrt zum Hilton Hotel und ist
ständig freizuhalten!
- Auf dem Baufeld besteht keine Wendemöglichkeit für LKW!
- Transportwege und Lagerflächen gemäß BE Plan
Bauablauf der Gesamtmaßnahme:
Die Baumaßnahme wird zeitlich getrennt in zwei Bauabschnitten realisiert:
1. BA: Bauteil A: (auf Bild linkes Gebäudeteil), Bauteil B bleibt im Betrieb
Beginn: 8.12.2025
Fertigstellung: 30.10.2026
2. BA: Bauteil B: (auf Bild rechtes Gebäudeteil) Bauteil A ist wieder in Betrieb
Beginn: 19.3.2027
Fertigstellung: 23.12.2027
Baustelleneinrichtung
Fassadengerüste LK4 / W09 und Beistellung Hochbaukran mit Kranfahrer erfolgt bauseits durch AG. Gleiches triftt auf Schuttrutschen, Schuttmulden, Schuttcontainer und Entsorgungskosten zu.
Einmessarbeiten
Für die anfallenden Vermessungsleistungen im Rahmen der
Baumaßnahme, werden seitens des AG keine Vermessungsleistugnen
erbracht.
Alle notwendigen Maße und Höhen sind vom AN
selbstständig auf Grundlage der Ausführungsplanung zu erbringen.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechungen des AN erforderlich werden.
Darüber hinaus gelten,
- die anerkannten Regeln der Technik - als Mindeststandart für die Leistungen
- die VOB B / C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
- die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen
- die Sicherheitsvorschriften für den Arbeitsschutz auf Baustellen, insbesondere:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll.
Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und
ATV
ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ergänzung zum Umfang der Bauleistung
In die Einheitspreise einzurechnen sind folgende Nebenleistungen:
a. Einrichten, Vorhalten und Räumen der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtung mit Geräten, Maschinen, Mannschaftswagen, usw. einschl. diebstahlsicherer Lagerung des Materials und der Geräte auf der Baustelle für die gesamte Dauer der Arbeiten.
b. Heranbringen von Wasser und Strom von den vom AG auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlußstellen.
c. Beseitigung von anfallendem Unrat und Bauschutt sowie Rest- und Verpackungsmaterial während der Ausführung.
d. Erforderliche Maßnahmen zum Schutz fertig eingebauter Bauteile vor Verunreinigung, Verschmutzung und Beschädigung. Bodenflächen, Einbauteile, Sichtbeton-, Metall-, Holz- und Kunststoff-Flächen sind ausreichend abzudecken. Anklammern von Folien oder dgl. an Holz- bzw. Kunststoffteile ist grundsätzlich verboten. Entsprechende Säuberung aller selbst verursachten Verunreinigungen.
e) Bohren von Dübel- und Ankerlöchern und Einsetzen nötiger Dübel zur Befestigung aller Teile und alle zur Befestigung der Wände notwendigen Maßnahmen und Materialien.
f) Recht- und schiefwinkelige Eckausführung, Wandanschlüsse und T-Stöße der Montagewände.
g) Anschlüsse der Metallständerwände an Massiv- und Montagewände, Vorsatzschalen, sowie Anschlüsse in Verbindung mit Unterzügen und Stützen.
ZTV
01 Holztüren
01
Holztüren
01.01 Bauteil A, Holztüren
01.01
Bauteil A, Holztüren
01.02 Bauteil B, Holztüren
01.02
Bauteil B, Holztüren
02 Metall- Rohrrahmentüren
02
Metall- Rohrrahmentüren
02.01 Bauteil A, Lieferung und Montage Alu-Glas-Türen
02.01
Bauteil A, Lieferung und Montage Alu-Glas-Türen
02.02 Bauteil B, Lieferung und Montage Metall- Rohrrahmen- Türen
02.02
Bauteil B, Lieferung und Montage Metall- Rohrrahmen- Türen
03 Nachrüstung Brandschutztüren Bestand, Überprüfung Bestandstüren
03
Nachrüstung Brandschutztüren Bestand, Überprüfung Bestandstüren
03.01 Bauteil A
03.01
Bauteil A
03.02 Bauteil B
03.02
Bauteil B