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Baubeschreibung Errichtet wird ein siebengeschossiges Premier Inn Hotel mit 202 Zimmern in Modulbauweise ab dem 1.OG.
Das UG als Tiefgarage und das EG mit Gemeinschafts- und Serviceräumen werden monolithisch aus Ortbeton und Fertigteilen hergestellt.
Das Neubauvorhaben befindet sich auf dem Grundstück
De-Saint-Exupéry-Straße, in 60549 Frankfurt
Baubeschreibung
ZTV Bodenbeläge ZTV Parkett
1. Allgemeines
Die Reinigung der Baustelle und der Zufahrtsstraße von durch eigene Arbeiten herrührendem Schutt, Abfällen etc. hat der Unternehmer eigenverantwortlich und kostenlos und ohne Aufforderung täglich vorzunehmen, dabei sind die Abfälle bzw. Restmaterialien nur an Örtlichkeiten, die mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen wurden, getrennt zwischenzulagern und grundsätzlich bei Arbeitsunterbrechung sofort, bei kontinuierlichen Arbeiten jedoch mindestens wöchentlich, abzufahren. Nach den jeweils gültigen kommunalen Abfallsatzungen sind die Abfälle getrennt zu entsorgen, der AN verpflichtet sich, seine eigenen Arbeitskräfte und die seiner Subunternehmer, Zulieferer auf die jeweilige Abfallsatzung hinzuweisen. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Bauschuttentsorgung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für Schuttbeseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18356 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10.Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der aktuell gültigen Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten.
Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen.
Es dürfen nur Oberflächenbehandlungsmittel verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 617 zählen, sofern keine Ersatzverfahren im Leistungstext vorgegeben werden.
Klebstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen bei der Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS eingeordnete Beschichtungsstoffe und Lösemittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der DGUV Vorschrift 1, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material sowie die Misch- und Fördereinrichtungen auf der Baustelle gelagert bzw. aufgestellt werden können, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Werkseitig versiegeltes Parkett ist mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Eine Nachversiegelung auf der Baustelle wird nicht anerkannt.
Wenn im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Bei allen Arbeiten sind die Verlege-, Verarbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller einzuhalten.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Grundlage ist § 15 Abs. 3 VOB/B. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend Deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Auf Anforderung des AG sind die Beläge und Sockel kostenlos zu bemustern.
Die Ausführungsunterlagen werden durch den AG ausschließlich über einen Planserver zur Verfügung gestellt. Der AN erhält mit Auftragserteilung die Zugangsdaten. Der AN ist verpflichtet, eigenständig die aktuelle Planung einzusehen und sich diese herunterzuladen. Pläne und Unterlagen in Papierform werden vom AG nicht verteilt.
7. Lage- und Ortsangaben, Fabrikate
Lage-, Orts- und Materialangaben in den Positionen sind ohne Gewähr und nicht vollständig. Sie dienen lediglich der Orientierung. Die genaue Lage und Fabrikate der einzelnen Positionen sind der Werkplanung zu entnehmen.
Die angegebenen Fabrikate sind durch den AN vor der Bestellung nochmals abzustimmen.
8. Zertifizierung
Das Gebäude wird nach DGNB silber zertifiziert. Der AN hat für seinen Leistungsumfang den Anforderungskatalog zu beachten. Der Nachweis für Kriterium PRO1.4 Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe Schadstoffmatrix nach Gewerken sowie die zugehörige Kriterienmatrix EVN1.2_Anlage 1 liegen der Ausschreibung bei. Die notwendigen Unterlagen, z.B. PDB, Blauer Engel, FSC u.ä., sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG zur Prüfung zu übergeben. Mit den Arbeiten darf erst nach Freigabe der Produkte durch den Auditor begonnen werden.
Die Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen sind mit den angebotenen Einheitspreisen der einzelnen Positionen abgegolten.
DGNB-Anforderung an textile Bodenbeläge
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GUT, RAL-UZ 128
Vorgabe QS3: GUT-Gütesiegel oder DE-UZ 128
Nachweis: TM und/oder Umweltzeichen (Blauer Engel)
Gleichwertigkeitsnachweis: GUT-Prüfkriterien 2020, Abschnitte 1.1, 1.2, 5 und 6
DE-UZ 128 Ausgabe Februar 2016, Abschnitt 3.1 (ohne 3.1.1) und 3.2.
DGNB-Anforderung an elastische Bodenbeläge wie homogene oder heterogene Bodenbeläge aus PVC, Linoleum, Kork, Gummi/Kautschuk, etc.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: AgBB Schema, DE-UZ 120
Vorgabe QS3: Emissionsnachweis (AgBB oder hochwertiger) und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und SVHC = 0,1 %
Nachweis: TM und/oder Herstellererklärung und Emissionsnachweis gemäß EN ISO 16000-9 / EN 16516 und/oder Umweltzeichen (Blauer Engel)
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 120 Ausgabe Februar 2011, Abschnitte 3.1, 3.2 und 3.3 AgBB Version 2021 ohne sensorische Prüfung
DGNB-Anforderung an dekorative flüssige Beschichtungsstoffe: Lacke/ Lasuren mit Grundbeschichtungen. Ausgenommen sind Effektbeschichtungen (z. B. Metalliclacke).
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen oder Gehalt
Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG
Vorgabe QS3: < 100 g/l
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 12a Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.1 oder 3.2
08 - Alle Verlegewerkstoffe, Hilfsstoffe zur Belegung von Oberflächen
(Wand und Boden)
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113...
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
24 - Industrieböden, Parkflächen und Tiefgaragen (Oberflächenschutzsysteme wie OS 8, 10, 11 u.a.) mit Ausnahme von Markierungen (nicht geregelt)
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: EP-/PU-Grundierungen (auch unter Gussasphaltestrich) und Beschichtungen für Boden- und Wandflächen (z. B. Sockel) mit speziellen Anforderungen
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Polyurethan und Epoxidharze
Bezugsnorm: GISCODE
Vorgabe QS3: GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
47 - Beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe: Spanplatten, Tischlerplatten, Furnierplatten, Faserplatten
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: Raum-in-Raum-Systeme,konstruktive Holzwerkstoffplatten bei Doppel - und Hohlböden, WC-Trennwände
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen
Bezugsnorm: ChemVerbotsV, Emissionswerte nach DIN EN 16516
Vorgabe QS3: Emission nach 28. Tg = DE-UZ 76
Nachweis: Prüfnachweis gemäß DIN EN 16516
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 76 Ausgabe Februar 2016, Abschnitt 3.3.1 AgBB Version 2024 ohne sensorische Prüfung
Holzprodukte
Alle Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen (zu mindestens 50% der Masse) aus nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Generell hat der Lieferant von Holz und Holzwerkstoffen, die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes durch Vorlage eines "Chain of Custody"-Zertifikates nachzuweisen. Als Nachweis werden ausschließlich Zertifikate akzeptiert, welche die Konformität mit einem von der DGNB anerkannten Standard belegen und von einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft nachprüfbar ausgestellt sind:
minus; FSC
minus; PEFC
minus; Holz von Hier
minus; Ecolabel
Der Lieferant muss zusätzlich das Herkunftsland und die Holzart und Masse deklarieren. Alternativ kann eine vollständige Zertifizierung nach dem FSC- oder PEFC-Projektzertifizierungsstandard erfolgen.
Als Nachweis werden anerkannt:
- Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Nennung der CoC-Zertifizierungsnummer sowie des Namens des zu zertifizierenden Projektes). Auf dem Lieferdokument muss, sofern vom jeweiligen Standard gefordert, der Zertifizierungsstatus der nachzuweisenden Position vermerkt sein (z. B.FSC/PEFC zertifiziert).
- Streckengeschäft, Drop-Shipping: Wird ein Händler eingeschaltet, der die Originalgebinde lediglich weiterleitet, ist von diesem der Lieferschein/die Rechnung seines Lieferanten vorzulegen, in dem dessen CoC-Zertifizierungsnummer, der Zertifizierungsstatus der nachzuweisenden Position sowie der Name des Händlers und des zertifizierten Projektes vermerkt sind.
Der Auftragnehmer hat für jedes zum Einbau vorgesehene Produkt, die Nachweise, die materialspezifisch in den Ausschreibungstexten aufgeführt sind, zur Prüfung durch den DGNB-Auditor digital einzureichen inkl. Angabe der Einbaumenge und des Einbauortes.
Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht verbaut werden. Bei Nicht-Konformität von Bauprodukten und Baumaterialien ist von Seiten des Auftragnehmers ein alternatives Produkt vorzuschlagen.
ZTV Bodenbeläge
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.__.01 Fugen schließen-klammern Schließen von Rissen, Schein- und Arbeitsfugen im Estrich mit einem 2-Komponenten-Spezialharz.
Die Risse sind ca. 2/3 der Estrichdicke einzuschneiden und mit einem leistungsstarken Industriesauger auszusaugen.
Zusätzliche Quereinschnitte, Einbau und Verguss von Rissklammern / Wellenverbindern.
Unmittelbar nach dem Einbringen des Spezialharzes ist der verharzte Bereich unter Verwendung von Quarzsand - Körnung 0,3 bis 0,8 mm - im Überschuss abzustreuen.
Lage: überwiegend in den Etagenfluren
DGNB Anforderung an
24 - Industrieböden, Parkflächen und Tiefgaragen
(Oberflächenschutzsysteme wie OS 8, 10, 11 u.a.) mit Ausnahme von Markierungen (nicht geregelt)
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: EP-/PU-Grundierungen (auch unter Gussasphaltestrich) und Beschichtungen für Boden- und Wandflächen (z. B. Sockel) mit speziellen Anforderungen
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Polyurethan und Epoxidharze
Bezugsnorm: GISCODE
Vorgabe QS3: GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
01.__.01
Fugen schließen-klammern
66.78
m
01.__.02 Randstreifen abschneiden Abschneiden und Entsorgen von überstehenden Randdämmstreifen.
01.__.02
Randstreifen abschneiden
1,353.76
m
01.__.03 Türen anspachteln Großflächiges Anspachteln von ca. 5 mm Höhenunterschied im Anschlussbereich von einflügeligen Türen.
Lage: Badtüren Rollstuhlzimmer, Türen vom Etagenflur zu den Zimmern
01.__.03
Türen anspachteln
10.00
St
01.__.04 Türen Estrich abfräsen Großflächiges Abfräsen oder Abschleifen von ca. 5 mm Höhenunterschied im Anschlussbereich von einflügeligen Türen.
Lage: Türen vom Etagenflur zu den Zimmern
01.__.04
Türen Estrich abfräsen
O
1.00
St
02 Vinylbelag
02
Vinylbelag
02.__.01 Planken Amtico Rotterdam Oak +36 Estrichflächen vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren, i.M. 3 mm dick spachteln ist in diese Position einzurechnen.
Bodenbelag aus PVC, heterogen, mit Oberflächenvergütung, als Planken, Aufladungsspannung im Begehversuch max. 2 kV, Verschleißgruppe T, geeignet für Stuhlrollen und Fußbodenheizung, Trittschallverbesserungsmaß 4 dB, Brandverhalten Klasse B1 liefern und einschließlich aller Anschluss- und Anpassarbeiten stuhlrollengeeignet vollflächig verkleben.
Oberfläche: Holzdekor
Dicke: 2,5 mm
Nutzschicht: 1,0 mm
Format: 152,4 / 914,4 mm
Untergrund: Zementestrich
Fabrikat: Amtico Rotterdam Oak +36 Extendet R10 (AG0W8440)
Lage: Bar, Rezeption
Bezeichnung im Bodenspiegel Vinyl VF-01
DGNB-Anforderung an elastische Bodenbeläge wie homogene oder heterogene Bodenbeläge aus PVC, Linoleum, Kork, Gummi/Kautschuk, etc.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: AgBB Schema, DE-UZ 120
Vorgabe QS3: Emissionsnachweis (AgBB oder hochwertiger) und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und SVHC = 0,1 %
Nachweis: TM und/oder Herstellererklärung und Emissionsnachweis gemäß EN ISO 16000-9 / EN 16516 und/oder Umweltzeichen (Blauer Engel)
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 120 Ausgabe Februar 2011, Abschnitte 3.1, 3.2 und 3.3 AgBB Version 2021 ohne sensorische Prüfung
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
02.__.01
Planken Amtico Rotterdam Oak +36
29.47
m²
02.__.02 Planken Amtico Rotterdam Oak Finish Rustic Wood Estrichflächen vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren, i.M. 3 mm dick spachteln ist in diese Position einzurechnen.
Bodenbelag aus PVC, heterogen, mit Oberflächenvergütung, als Planken, Aufladungsspannung im Begehversuch max. 2 kV, Verschleißgruppe T, geeignet für Stuhlrollen und Fußbodenheizung, Trittschallverbesserungsmaß 4 dB, Brandverhalten Klasse B1 liefern und einschließlich aller Anschluss- und Anpassarbeiten stuhlrollengeeignet vollflächig verkleben.
Oberfläche: Holzdekor
Dicke: 2,5 mm
Nutzschicht: 1,0 mm
Format: 152,4 / 914,4 mm und 184 / 1219,2 mm
Untergrund: Zementestrich
Fabrikat: Amtico Rotterdam Oak Finish Rustic Wood (AG0W8440)
Lage: Flur FoH, Besprechung, Barbereich, Frühstück
Bezeichnung im Bodenspiegel Vinyl VF-02
DGNB-Anforderung an elastische Bodenbeläge wie homogene oder heterogene Bodenbeläge aus PVC, Linoleum, Kork, Gummi/Kautschuk, etc.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: AgBB Schema, DE-UZ 120
Vorgabe QS3: Emissionsnachweis (AgBB oder hochwertiger) und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und SVHC = 0,1 %
Nachweis: TM und/oder Herstellererklärung und Emissionsnachweis gemäß EN ISO 16000-9 / EN 16516 und/oder Umweltzeichen (Blauer Engel)
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 120 Ausgabe Februar 2011, Abschnitte 3.1, 3.2 und 3.3 AgBB Version 2021 ohne sensorische Prüfung
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
02.__.02
Planken Amtico Rotterdam Oak Finish Rustic Wood
274.53
m²
02.__.03 PVC-Belag Forbo Eternal material graphite stucco Estrichflächen vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren, i.M. 3 mm dick spachteln ist in diese Position einzurechnen.
Bodenbelag aus PVC nach DIN EN 649, heterogen, mit Oberflächenvergütung, in Bahnen, Aufladungsspannung im Begehversuch in Anlehnung an DIN 54345 Teil 2 max. 2 kV, Verschleißgruppe T, geeignet für Stuhlrollen und Fußbodenheizung, Trittschallverbesserungsmaß 16 dB, Brandverhalten Cfl-s1 liefern und einschließlich aller Anschluss- und Anpassarbeiten stuhlrollengeeignet vollflächig verkleben, Stöße mit einer passenden Schweißschnur verschweißen.
Europäische Klassifizierung: 33 - 42
Oberfläche: Holzdekor, Steindekor
Dicke: mind.2,0 mm
Nutzschicht: mind. 0,7mm
Untergrund: Zementestrich
Fabrikat: Forbo Eternal material graphite stucco 1004
Lage: Kofferlager
Bezeichnung im Bodenspiegel Vinyl FLHB-02
DGNB-Anforderung an elastische Bodenbeläge wie homogene oder heterogene Bodenbeläge aus PVC, Linoleum, Kork, Gummi/Kautschuk, etc.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: AgBB Schema, DE-UZ 120
Vorgabe QS3: Emissionsnachweis (AgBB oder hochwertiger) und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und SVHC = 0,1 %
Nachweis: TM und/oder Herstellererklärung und Emissionsnachweis gemäß EN ISO 16000-9 / EN 16516 und/oder Umweltzeichen (Blauer Engel)
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 120 Ausgabe Februar 2011, Abschnitte 3.1, 3.2 und 3.3 AgBB Version 2021 ohne sensorische Prüfung
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
02.__.03
PVC-Belag Forbo Eternal material graphite stucco
9.05
m²
02.__.04 PVC-Belag Forbo Eternal material shadow oak Estrichflächen vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren, i.M. 3 mm dick spachteln ist in diese Position einzurechnen.
Bodenbelag aus PVC nach DIN EN 649, heterogen, mit Oberflächenvergütung, in Bahnen, Aufladungsspannung im Begehversuch in Anlehnung an DIN 54345 Teil 2 max. 2 kV, Verschleißgruppe T, geeignet für Stuhlrollen und Fußbodenheizung, Trittschallverbesserungsmaß 16 dB, Brandverhalten Cfl-s1 liefern und einschließlich aller Anschluss- und Anpassarbeiten stuhlrollengeeignet vollflächig verkleben, Stöße mit einer passenden Schweißschnur verschweißen.
Europäische Klassifizierung: 33 - 42
Oberfläche: Holzdekor, Steindekor
Dicke: mind.2,0 mm
Nutzschicht: mind. 0,7mm
Untergrund: Zementestrich
Fabrikat: Forbo Eternal material shadow oak 13412
Lage: Personalraum
Bezeichnung im Bodenspiegel Vinyl FLHB-03
DGNB-Anforderung an elastische Bodenbeläge wie homogene oder heterogene Bodenbeläge aus PVC, Linoleum, Kork, Gummi/Kautschuk, etc.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: AgBB Schema, DE-UZ 120
Vorgabe QS3: Emissionsnachweis (AgBB oder hochwertiger) und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und SVHC = 0,1 %
Nachweis: TM und/oder Herstellererklärung und Emissionsnachweis gemäß EN ISO 16000-9 / EN 16516 und/oder Umweltzeichen (Blauer Engel)
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 120 Ausgabe Februar 2011, Abschnitte 3.1, 3.2 und 3.3 AgBB Version 2021 ohne sensorische Prüfung
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
02.__.04
PVC-Belag Forbo Eternal material shadow oak
17.20
m²
02.__.05 Hartholzsockelleiste 10/100 gestrichen Sockelleiste aus Hartholz, rechteckig, Oberfläche gestrichen, Oberseite abgerundet / eckig, liefern und an Wänden aus Beton, Mauerwerk und Gipskarton befestigen.
Leiste auf Bodenbelag aufgesetzt.
Ecken auf Gehrung schneiden, sichtbare Schnittkanten nachlackieren.
Querschnitt: ca. 10 x 100 mm
Farbton: dunkel gebeizt (Pfleiderer Wenge classic R50014 MO)
Lage: Windfang, Barbereich, Bar, Flur, komplettes FoH, Besprechungsraum, Vorraum WC (EG.00.07) und Schleise Küche
DGNB-Anforderung an dekorative flüssige Beschichtungsstoffe: Lacke/ Lasuren mit Grundbeschichtungen. Ausgenommen sind Effektbeschichtungen (z. B. Metalliclacke).
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen oder Gehalt
Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG
Vorgabe QS3: < 100 g/l
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 12a Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.1 oder 3.2
Holzprodukte
Alle Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen (zu mindestens 50% der Masse) aus nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Generell hat der Lieferant von Holz und Holzwerkstoffen, die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes durch Vorlage eines "Chain of Custody"-Zertifikates nachzuweisen. Als Nachweis werden ausschließlich Zertifikate akzeptiert,
welche die Konformität mit einem von der DGNB anerkannten Standard belegen und von einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft nachprüfbar ausgestellt sind:
minus; FSC
minus; PEFC
minus; Holz von Hier
minus; Ecolabel
Der Lieferant muss zusätzlich das Herkunftsland und die Holzart und Masse deklarieren. Alternativ kann eine vollständige Zertifizierung nach dem FSC- oder PEFC-Projektzertifizierungsstandard erfolgen.
Als Nachweis werden anerkannt:
- Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Nennung der CoC-Zertifizierungsnummer sowie des Namens des zu zertifizierenden Projektes). Auf dem Lieferdokument muss, sofern vom jeweiligen Standard gefordert, der Zertifizierungsstatus der nachzuweisenden Position vermerkt sein (z. B.FSC/PEFC zertifiziert).
- Streckengeschäft, Drop-Shipping: Wird ein Händler eingeschaltet, der die Originalgebinde lediglich weiterleitet, ist von diesem der Lieferschein/die Rechnung seines Lieferanten vorzulegen, in dem dessen CoC-Zertifizierungsnummer, der Zertifizierungsstatus der nachzuweisenden Position sowie der Name des Händlers und des zertifizierten Projektes vermerkt sind.
Der Auftragnehmer hat für jedes zum Einbau vorgesehene Produkt, die Nachweise, die materialspezifisch in den Ausschreibungstexten aufgeführt sind, zur Prüfung durch den DGNB-Auditor digital einzureichen inkl. Angabe der Einbaumenge und des Einbauortes.
Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht verbaut werden. Bei Nicht-Konformität von Bauprodukten und Baumaterialien ist von Seiten des Auftragnehmers ein alternatives Produkt vorzuschlagen.
02.__.05
Hartholzsockelleiste 10/100 gestrichen
50.55
m
02.__.06 Hartholzsockelleiste 19/120 gestrichen Sockelleiste aus Hartholz, rechteckig, Oberfläche gestrichen, Oberseite abgerundet / eckig, liefern und an Wänden aus Beton, Mauerwerk und Gipskarton befestigen.
Leiste auf Bodenbelag aufgesetzt.
Ecken auf Gehrung schneiden, sichtbare Schnittkanten nachlackieren.
Querschnitt: ca. 19 x 120 mm
Farbton: weiß
Lage: Gepäcklager, Büro, Personalraum
DGNB-Anforderung an dekorative flüssige Beschichtungsstoffe: Lacke/ Lasuren mit Grundbeschichtungen. Ausgenommen sind Effektbeschichtungen (z. B. Metalliclacke).
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen oder Gehalt
Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG
Vorgabe QS3: < 100 g/l
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 12a Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.1 oder 3.2
Holzprodukte
Alle Hölzer, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen (zu mindestens 50% der Masse) aus nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Generell hat der Lieferant von Holz und Holzwerkstoffen, die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes durch Vorlage eines "Chain of Custody"-Zertifikates nachzuweisen. Als Nachweis werden ausschließlich Zertifikate akzeptiert,
welche die Konformität mit einem von der DGNB anerkannten Standard belegen und von einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft nachprüfbar ausgestellt sind:
minus; FSC
minus; PEFC
minus; Holz von Hier
minus; Ecolabel
Der Lieferant muss zusätzlich das Herkunftsland und die Holzart und Masse deklarieren. Alternativ kann eine vollständige Zertifizierung nach dem FSC- oder PEFC-Projektzertifizierungsstandard erfolgen.
Als Nachweis werden anerkannt:
- Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Nennung der CoC-Zertifizierungsnummer sowie des Namens des zu zertifizierenden Projektes). Auf dem Lieferdokument muss, sofern vom jeweiligen Standard gefordert, der Zertifizierungsstatus der nachzuweisenden Position vermerkt sein (z. B.FSC/PEFC zertifiziert).
- Streckengeschäft, Drop-Shipping: Wird ein Händler eingeschaltet, der die Originalgebinde lediglich weiterleitet, ist von diesem der Lieferschein/die Rechnung seines Lieferanten vorzulegen, in dem dessen CoC-Zertifizierungsnummer, der Zertifizierungsstatus der nachzuweisenden Position sowie der Name des Händlers und des zertifizierten Projektes vermerkt sind.
Der Auftragnehmer hat für jedes zum Einbau vorgesehene Produkt, die Nachweise, die materialspezifisch in den Ausschreibungstexten aufgeführt sind, zur Prüfung durch den DGNB-Auditor digital einzureichen inkl. Angabe der Einbaumenge und des Einbauortes.
Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht verbaut werden. Bei Nicht-Konformität von Bauprodukten und Baumaterialien ist von Seiten des Auftragnehmers ein alternatives Produkt vorzuschlagen.
02.__.06
Hartholzsockelleiste 19/120 gestrichen
84.04
m
02.__.07 runde Stützen Anarbeiten des Belages an runde Stützen und dauerelastische Verfugung, Durchmesser 40 cm
02.__.07
runde Stützen
6.00
St
03 Teppich
03
Teppich
03.__.01 gelieferten Teppich verlegen, inkl. Vorbereitung Estrichflächen aus Zementestrich vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren, i.M. 3 mm dick spachteln ist in diese Position einzurechnen.
Bauseits gelieferten, textilen Bodenbelag, abladen, im Gebäude verteilen und mit allen Nebenarbeiten auf stuhlrollengeeignet ganzflächig verkleben.
Der Kleber ist durch den AN zu liefern.
Produkt Cavalier Carpet Premier Inn ID5 Prem Plus+ (Produktreferenz CCT-9367-22-DE)
Lage: Rollstuhlzimmer 5. und 6. OG, monolithische Zimmer 1. bis 4. OG
Teile des Belages sind gemäß gesonderter Position zu liefern.
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
03.__.01
gelieferten Teppich verlegen, inkl. Vorbereitung
162.42
m²
03.__.02 10,41x3,66 liefern Produkt Cavalier Carpet Premier Inn ID5 Prem Plus+ (Produktreferenz CCT-9367-22-DE)
Rolle 10,41x3,66 m frei Baustelle liefern
Einbauort: Rollstuhlzimmer
03.__.02
10,41x3,66 liefern
2.00
Roll
03.__.03 10,87x3,66 liefern Produkt Cavalier Carpet Premier Inn ID5 Prem Plus+ (Produktreferenz CCT-9367-22-DE)
Rolle 10,87x3,66 m frei Baustelle liefern
Einbauort monotlithische Zimmer
03.__.03
10,87x3,66 liefern
1.00
Roll
03.__.04 gelieferten Teppichsockelstreifen verlegen bauseits gelieferten Teppichsockelstreifen mit gekettelter Oberkante an Wänden aus Gipskarton, Mauerwerk oder Beton verkleben.
Sockel auf Bodenbelag aufgesetzt.
Höhe: 10 cm
Produkt Cavalier Carpet Premier Inn ID5 Prem Plus+ (Produktreferenz CCT-9434-23-DE)
Lage: Rollstuhlzimmer 5. und 6. OG, monolithische Zimmer 1. bis 4. OG
03.__.04
gelieferten Teppichsockelstreifen verlegen
192.28
m
03.__.05 Velourbelag Bahnen, inkl. Vorbereitung - Cavalier Estrichflächen aus Zementestrich vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren, i.M. 3 mm dick spachteln ist in diese Position einzurechnen.
Textiler Bodenbelag als Tuftingteppich, in Bahnen, Rückseitenausrüstung gemäß Hersteller, Nutzschicht Polyamid, liefern und mit allen Nebenarbeiten auf stuhlrollengeeignet ganzflächig verkleben.
Produkt Cavalier Carpet Premier Inn ID5 (Produktreferenz CCT-9803-24-DE)
Lage: Etagenflure
DGNB-Anforderung an textile Bodenbeläge
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GUT, RAL-UZ 128
Vorgabe QS3: GUT-Gütesiegel oder DE-UZ 128
Nachweis: TM und/oder Umweltzeichen (Blauer Engel)
Gleichwertigkeitsnachweis: GUT-Prüfkriterien 2020, Abschnitte 1.1, 1.2, 5 und 6
DE-UZ 128 Ausgabe Februar 2016, Abschnitt 3.1 (ohne 3.1.1) und 3.2.
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
03.__.05
Velourbelag Bahnen, inkl. Vorbereitung - Cavalier
726.24
m²
03.__.06 Teppichsockelstreifen gekettelt Teppichsockelstreifen mit gekettelter Oberkante liefern und an Wänden aus Gipskarton, Mauerwerk oder Beton verkleben.Sockel auf Bodenbelag aufgesetzt.
Höhe: 10 cm
Produkt Cavalier Carpet Premier Inn ID5 (Produktreferenz CCT-9435-23-DE)
Lage: Etagenflure
03.__.06
Teppichsockelstreifen gekettelt
937.32
m
03.__.07 Rückschnitt Teppich Der in den Modulen verlegte Teppich ragt unter der Tür ca. 10 - 15 cm in den Flur hinein. Im Zuge der Verlegung des Belages im Flur ist dieser Überstand passgenau abzuschneiden und zu entsorgen.
Türbreite: 1,01 m
03.__.07
Rückschnitt Teppich
204.00
St
03.__.08 Velourbelag Bahnen, inkl. Vorbereitung - Ege Estrichflächen aus Zementestrich vorbehandeln: reinigen, schleifen, grundieren, i.M. 3 mm dick spachteln ist in diese Position einzurechnen.
Textiler Bodenbelag als glatt geschnittener Florteppich, in Bahnen, Rückseitenausrüstung gemäß Hersteller, Nutzschicht Polyamid, liefern und mit allen Nebenarbeiten auf stuhlrollengeeignet ganzflächig verkleben.
Fabrikat: Ege Epoca Texture stahlgrau 0273755
Lage: Büro allgemein
Bezeichnung im Bodenspiegel Teppich FLHB-01
DGNB-Anforderung an textile Bodenbeläge
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GUT, RAL-UZ 128
Vorgabe QS3: GUT-Gütesiegel oder DE-UZ 128
Nachweis: TM und/oder Umweltzeichen (Blauer Engel)
Gleichwertigkeitsnachweis: GUT-Prüfkriterien 2020, Abschnitte 1.1, 1.2, 5 und 6
DE-UZ 128 Ausgabe Februar 2016, Abschnitt 3.1 (ohne 3.1.1) und 3.2.
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
03.__.08
Velourbelag Bahnen, inkl. Vorbereitung - Ege
18.68
m²
04 Profile, Schienen
04
Profile, Schienen
04.__.01 zweiteiliges Übergangsprofil zweiteiliges Übergangsprofil aus eloxiertem Aluminium für Vinyl- / Designbeläge einschließlich Befestigungsmittel liefern und montieren.
Bei Türen hat d ie Übergangsschiene hat genau unter dem geschlossenen Türblatt zu liegen.
Farbe F2 eloxiert Edelstahloptik für die Zimmertüren, Übergänge im EG sind noch zu bemustern
Profil PF 378 V, Küberit 588 o. glw.
Lage: Übergang Vinyl-Teppich, Vinyl-Fliese, Übergang Teppich-Teppich an den Zimmertüren
04.__.01
zweiteiliges Übergangsprofil
269.23
m
04.__.02 Abdeckprofil Edelstahl Abdeckprofil, als Flachprofil, aus Edelstahl, auf den Bodenbelag aufsetzen und verschrauben.
Lage: Flurtüren in den Etagenfluren
04.__.02
Abdeckprofil Edelstahl
21.60
m
04.__.03 Verfugen Türzargen Unteren Abschluss von Türzargen im Bereich von Kunststoff- und Holzbelägen dauerelastisch verfugen. (2 Stück pro Tür).
04.__.03
Verfugen Türzargen
10.00
St
04.__.04 Verfugung An- und Abschlüsse Anschluss an bodentiefe Fenster / Balkontüren und vorhandene Winkelschienen bzw. Bodenbelag, Übergang des Bodenbelages im Bereich der Wohnungseingangstür über einem 80 mm dicken Randstreifen dauerelastisch im Farbton passend zum Bodenbelag herstellen.
In dieser Position enthalten ist das Auskratzen der Randstreifen zum Herstellen der erforderlichen Tiefe für die Verfugung.
04.__.04
Verfugung An- und Abschlüsse
39.20
m
05 Doppelboden
05
Doppelboden
05.__.01 Imprägnierung Imprägnierung des Rohbetonbodens und der Wände bis OK Hohlraum- / Doppelboden zur Staubbindung mit einer lösemittel- und VOC-freien 1K-Kunstharzdispersion.Die Verträglichkeit mit dem Stützenkleber muss sichergestellt sein.
Abrechnungsfläche ist die Bodenfläche, Hochzüge sind miteinzukalkulieren.
Ausführungen in allen Groß- und Einzelflächen.
DGNB Anforderungen an Beschichtungen auf überwiegend mineralischen Untergründen im Innenraum wie Beton, Mauerwerk, Mörtel und Spachtel (z. B. Betonspachtel). Nicht betrachtet werden: odenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und
Verkehrswege wie Tiefgaragen, Zufahrten sowie Sicht- und Dekorestriche.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VOC
Bezugsnorm: VOC-Definition nach RL 2004/42/EG
Vorgabe QS3: < 10 g/l
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
05.__.01
Imprägnierung
46.63
m²
05.__.02 Doppelboden nicht brennbar LK3 /4KN 120mm Liefern und Montieren eines Doppelbodensystems.
Die Bodenplatten bestehen aus zellfaserverstärktem Calciumsulfat mit umlaufendem Kantenschutz.
Die Unterkonstruktion besteht aus höhenverstellbaren korrosionsgeschützten Stahlstützen. Die Stützen werden kraftschlüssig am Rohboden verklebt. Eine elektrisch leitende Schalldämmauflage fixiert die Bodenplatte auf dem Stützenkopf.
Belag bauseits bzw. nach gesonderter Position.
- Bauhöhe OK Platte 120 mm
- Plattendicke 36 mm
- Rastermaß 600 x 600 mm
- Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1, nicht brennbar
- Trittschallminderung Δ L w,P mit gehweicher Oberfl äche 23 dB
- Trittschallminderung Δ L w,P mit gehharter Oberfl äche 15 dB
- Lastklasse:3
- Nutzlast nach DIN EN 13213: 4000 N
- Bruchlast nach DIN EN 13213: 8000 N
Lage: ELT-Raum 2-6.OG
DGNB-Anforderungen an Konstruktive PU-Kleber für Trockenestrich, Hohlboden, Trockenbauplatten
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Lösemittel
Bezugsnorm: REACH
Vorgabe QS3: GISCODE RU0,5 oder RU1 (lösemittelfrei)
Nachweis: TM + SDB
05.__.02
Doppelboden nicht brennbar LK3 /4KN 120mm
27.55
m²
05.__.03 Doppelboden nicht brennbar LK3 /4KN 260mm Liefern und Montieren eines Doppelbodensystems.
Die Bodenplatten bestehen aus zellfaserverstärktem Calciumsulfat mit umlaufendem Kantenschutz.
Die Unterkonstruktion besteht aus höhenverstellbaren korrosionsgeschützten Stahlstützen. Die Stützen werden kraftschlüssig am Rohboden verklebt. Eine elektrisch leitende Schalldämmauflage fixiert die Bodenplatte auf dem Stützenkopf.
Belag bauseits bzw. nach gesonderter Position.
- Bauhöhe OK Platte 260 mm
- Plattendicke 36 mm
- Rastermaß 600 x 600 mm
- Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1, nicht brennbar
- Trittschallminderung Δ L w,P mit gehweicher Oberfl äche 23 dB
- Trittschallminderung Δ L w,P mit gehharter Oberfl äche 15 dB
- Lastklasse:3
- Nutzlast nach DIN EN 13213: 4000 N
- Bruchlast nach DIN EN 13213: 8000 N
Lage: Elt-Raum 1.OG
DGNB-Anforderungen an Konstruktive PU-Kleber für Trockenestrich, Hohlboden, Trockenbauplatten
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Lösemittel
Bezugsnorm: REACH
Vorgabe QS3: GISCODE RU0,5 oder RU1 (lösemittelfrei)
Nachweis: TM + SD
05.__.03
Doppelboden nicht brennbar LK3 /4KN 260mm
5.51
m²
05.__.04 Doppelboden nicht brennbar LK3 /4KN 1000mm Liefern und Montieren eines Doppelbodensystems.
Die Bodenplatten bestehen aus zellfaserverstärktem Calciumsulfat mit umlaufendem Kantenschutz.
Die Unterkonstruktion besteht aus höhenverstellbaren korrosionsgeschützten Stahlstützen. Die Stützen werden kraftschlüssig am Rohboden verklebt. Eine elektrisch leitende Schalldämmauflage fixiert die Bodenplatte auf dem Stützenkopf.
Belag bauseits bzw. nach gesonderter Position.
- Bauhöhe OK Platte 1000 mm
- Plattendicke 36 mm
- Rastermaß 600 x 600 mm
- Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1, nicht brennbar
- Trittschallminderung Δ L w,P mit gehweicher Oberfl äche 23 dB
- Trittschallminderung Δ L w,P mit gehharter Oberfl äche 15 dB
- Lastklasse:3
- Nutzlast nach DIN EN 13213: 4000 N
- Bruchlast nach DIN EN 13213: 8000 N
Lage: UG MSA / Trafo
DGNB-Anforderungen an Konstruktive PU-Kleber für Trockenestrich, Hohlboden, Trockenbauplatten
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Lösemittel
Bezugsnorm: REACH
Vorgabe QS3: GISCODE RU0,5 oder RU1 (lösemittelfrei)
Nachweis: TM + SD
05.__.04
Doppelboden nicht brennbar LK3 /4KN 1000mm
13.57
m²
05.__.05 Ausschnitte auf der Baustelle Zulage für die Herstellung von runden und eckigen Ausschnitten auf der Baustelle, zur Durchführung von Leitungen und Kanälen
05.__.05
Ausschnitte auf der Baustelle
50.00
St
05.__.06 Bodenbelag ableitfähig PVC-freier Linoleum- oder Gummibelag liefern und auf Doppelbodenträgerplatte ableitfähig mit einem lösemittelfreien und emissionsarmen Dispersionsklebstoff applizieren.Anschlüsse für den Potentialausgleich sind in ausreichender Anzahl vorzusehen.
DGNB-Anforderung an elastische Bodenbeläge wie homogene oder heterogene Bodenbeläge aus PVC, Linoleum, Kork, Gummi/Kautschuk, etc.
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: AgBB Schema, DE-UZ 120
Vorgabe QS3: Emissionsnachweis (AgBB oder hochwertiger) und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und SVHC = 0,1 %
Nachweis: TM und/oder Herstellererklärung und Emissionsnachweis gemäß EN ISO 16000-9 / EN 16516 und/oder Umweltzeichen (Blauer Engel)
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 120 Ausgabe Februar 2011, Abschnitte 3.1, 3.2 und 3.3 AgBB Version 2021 ohne sensorische Prüfung
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
05.__.06
Bodenbelag ableitfähig
46.63
m²
05.__.07 Sockelleiste Sockelleiste passend zum Belag liefern und einbauen
05.__.07
Sockelleiste
75.51
m
05.__.08 Schutzabdeckung Liefern und Verlegen einer Schutzabdeckung für Doppelböden mit Bodenbelägen.
Ausbau und Entsorgung bauseits.
05.__.08
Schutzabdeckung
O
1.00
m²
06 Einheitspreise
06
Einheitspreise
06.__.01 Reinigung, grobe Verschmutzung Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung nach besonderer Anordnung des AG.
Entsorgung des Schutts.
06.__.01
Reinigung, grobe Verschmutzung
O
1.00
m²
06.__.03 Sperrgrundierung Estrichfeuchte 2,5% Sperrgrundierung / Feuchtigkeitssperre als 1-k-PU-Grundierung für zu hohe Restfeuchte liefern und auftragen.
Untergrund: Zementestrich bis ca. 2,5% Restfeuchte
Fabrikat: UZIN PE 414 BiTurbo, Murexin Silan-Feuchtigkeitssperre MS-X 2, Thomsit R 740 o.glw.
DGNB Anforderung an
24 - Industrieböden, Parkflächen und Tiefgaragen
(Oberflächenschutzsysteme wie OS 8, 10, 11 u.a.) mit Ausnahme von Markierungen (nicht geregelt)
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: EP-/PU-Grundierungen (auch unter Gussasphaltestrich) und Beschichtungen für Boden- und Wandflächen (z. B. Sockel) mit speziellen Anforderungen
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Polyurethan und Epoxidharze
Bezugsnorm: GISCODE
Vorgabe QS3: GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
06.__.03
Sperrgrundierung Estrichfeuchte 2,5%
O
1.00
m²
06.__.04 Sperrgrundierung Estrichfeuchte 5% Sperrgrundierung / Feuchtigkeitssperre als 2-K-Epoxidharzgrundierung für zu hohe Restfeuchte liefern und auftragen.
Untergrund: Zementestrich bis ca. 5% Restfeuchte
Fabrikat: Thomsit R 755 o.glw.
DGNB Anforderung an
24 - Industrieböden, Parkflächen und Tiefgaragen
(Oberflächenschutzsysteme wie OS 8, 10, 11 u.a.) mit Ausnahme von Markierungen (nicht geregelt)
Relevante Bauteile, Materialien, Flächen: EP-/PU-Grundierungen (auch unter Gussasphaltestrich) und Beschichtungen für Boden- und Wandflächen (z. B. Sockel) mit speziellen Anforderungen
Betrachtete Stoffe / Aspekte: Polyurethan und Epoxidharze
Bezugsnorm: GISCODE
Vorgabe QS3: GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
06.__.04
Sperrgrundierung Estrichfeuchte 5%
O
1.00
m²
06.__.05 Ganzflächiges spachteln 2mm, Höhenausgleich Zusätzliche Spachtelung auf Anweisung der Bauleitung bei außerplanmäßigen Höhendifferenzen:
Zwischengrundierung aufbringen, selbstverlaufende Spachtelmasse, stuhlrollengeeignet, liefern und ganzflächig i.M. 2 mm dick auftragen.Es dürfen nur sehr emissionsarme Produkte eingesetzt werden. Diese müssen EC 1 aufweisen oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein.
Untergrund: Zementestrich
Zur Erläuterung:
1. In der Pos. Belag ist die Standardspachtelung von ca. 3 mm enthalten.
2. Mit dieser Pos. sind ca. 2 mm zusätzliche Spachtelung aufzubringen.
3. D.h. beim Abrechnen dieser Pos. sind Unebenheiten von ca. 5 mm vorhanden.
Die Unebenheiten sind vor der Spachtelung gemeinsam mit der Bauleitung zu beurteilen und aufzumessen.
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
06.__.05
Ganzflächiges spachteln 2mm, Höhenausgleich
O
1.00
m²
06.__.06 Ganzflächiges spachteln 4mm, Höhenausgleich Zusätzliche Spachtelung auf Anweisung der Bauleitung bei außerplanmäßigen Höhendifferenzen:
Zwischengrundierung aufbringen, selbstverlaufende Spachtelmasse, stuhlrollengeeignet, liefern und ganzflächig i.M. 4 mm dick auftragen.Es dürfen nur sehr emissionsarme Produkte eingesetzt werden. Diese müssen EC 1 aufweisen oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein.
Untergrund: Zementestrich
Zur Erläuterung:
1. In der Pos. Belag ist die Standardspachtelung von ca. 3 mm enthalten.
2. Mit dieser Pos. sind ca. 4 mm zusätzliche Spachtelung aufzubringen.
3. D.h. beim Abrechnen dieser Pos. sind Unebenheiten von ca. 7 mm vorhanden.
Die Unebenheiten sind vor der Spachtelung gemeinsam mit der Bauleitung zu beurteilen und aufzumessen.
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
06.__.06
Ganzflächiges spachteln 4mm, Höhenausgleich
O
1.00
m²
06.__.07 Ganzflächiges spachteln 10mm, Höhenausgleich Zusätzliche Spachtelung auf Anweisung der Bauleitung bei außerplanmäßigen Höhendifferenzen:
Zwischengrundierung aufbringen, selbstverlaufende Spachtelmasse, stuhlrollengeeignet, liefern und ganzflächig bis 10 mm dick auftragen.Es dürfen nur sehr emissionsarme Produkte eingesetzt werden. Diese müssen EC 1 aufweisen oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein.
Untergrund: Zementestrich
Zur Erläuterung:
1. In der Pos. Belag ist die Standardspachtelung von ca. 3 mm enthalten.
2. Mit dieser Pos. sind ca. 10 mm zusätzliche Spachtelung aufzubringen.
3. D.h. beim Abrechnen dieser Pos. sind Unebenheiten von ca. 13 mm vorhanden.
Die Unebenheiten sind vor der Spachtelung gemeinsam mit der Bauleitung zu beurteilen und aufzumessen.
DGNB-Anforderung an Grundierungen, Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe unter Wand- und Bodenbelägen (z.B. Fliesen, Teppiche, Parkett, elastische Bodenbeläge - ausgenommen Tapeten)
Betrachtete Stoffe / Aspekte: VVOC, VOC, SVOC Emissionen und Gehalt an gefährlichen Stoffen
Bezugsnorm: GEV-EMICODE, GISCODE und DE-UZ 113
Vorgabe QS3: GISCODE D1, ZP1, CP1, CP2, CP3, RU 0,5, RU 1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RE90 oder RS10 und EMICODE EC1PLUS oder DE-UZ 113
Nachweis: TM und/oder SDB und/oder GISBAU-Einstufung und/oder Herstellererklärung und/oder Prüfzertifikat
Gleichwertigkeitsnachweis: DE-UZ 113 Ausgabe Januar 2019, Abschnitt 3.2
Emicode: GEV-Einstufungskriterien (03/2022) Abschnitte 3.2
*Bitte beachten: Auch bei RE90 kann der Emissionsnachweis der betrachteten Labels ohne Beachtung der Stofflichen Anforderungen erfolgen
06.__.07
Ganzflächiges spachteln 10mm, Höhenausgleich
O
1.00
m²
06.__.08 Stundenlohnarbeiten Mittellohn Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte Kfz - Mannschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Mittellohn zur gegenseitigen Verrechnung
06.__.08
Stundenlohnarbeiten Mittellohn
O
1.00
h