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Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299) Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299)
Die Nummerierung bezieht sich auf die DIN 18299 (ATV).
0.1 Angaben zur BAUSTELLE
Ein Bauzaun wird gestellt und muss nicht durch den GaLaBauer vorgesehen werden.
0.1.1 Lage und Zufahrt
Das Grundstück befindet sich in Hamburg-Lohbrügge und ist über den Max-Eichholzring
sowie Binnenfeldredder erreichbar.
Materialien sind nur auf dem Grundstück und nicht auf der Straße oder dem Fußweg zu
lagern. Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan wird von Seiten des Bauherren
vorgelegt.
0.1.2 leer
0.1.3 Art der baulichen Anlagen
Der Anlage besteht aus mehreren Wohngebäuden und liegt im fünften Bauabschnitt des Quartiers. Die Planung sieht zwei Hauptbereiche vor, die sowohl Ruhe- als auch Erlebnisräume beinhalten.
Zudem sind Teile des Grundstücks mit einer Tiefgarage ausgestattet.
Der Lastansatz der TG-Decke war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Zum Zeitpunkt des Baus der Außenanlagen werden vermutlich noch andere Gewerke
vor Ort sein. Direkte Absprachen mit Fremdgewerken sind somit unumgänglich.
Materialien können auf der Baustelle gelagert werden, sind aber ggf. mit den anderen
Gewerken abzusprechen.
Der Baubereich ist jederzeit mittels eines vorhandenen Bauzauns zu sichern.
0.1.5 - 0.1.6 leer
0.1.7 Anschlüsse für Wasser, Energie, Abwasser
Wasser- und Energieanschlüsse sind bauseits vorhanden. Anschlüsse müssen vom
Auftragnehmer hergestellt werden.
Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan mit Verzeichnung der Strom- und Wasser-
anschlüsse wird von Seiten des entsprechenden Fachplaners vorgelegt.
0.1.8 Aufenthalts- und Lagerräume
Vom Auftraggeber (AG) werden keine Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen
vorgehalten. Diese hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beschaffen und
vorzuhalten.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und soll innerhalb des Baufeldes
angelegt werden und ist ggf. nach Erfordernissen umzusetzen. Diese Flächen sind sicher
einzuzäunen. Material bzw. Werkzeug ist in verschlossenen Containern zu lagern.
Im Bereich der Kronentraufen der zu erhaltenden Bäume und Gehölze, zuzüglich
einem 1,5 m breiten allseitigen Schutzraum, ist die Einrichtung von Materiallagern,
Aufenthalts- und Magazincontainern nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung (BL)
zulässig.
Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan wird von Seiten des entsprechenden Fachplaners
vorgelegt.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Ein Großteil der Flächen besteht zum Zeitpunkt des Starts der GaLaBau-Arbeiten aus
Rohbodenfächen bzw. mit Bauschutt belegten und durch Fahrzeuge des Hochbaus
verdichteten Boden.
Ein Bodengutachten liegt vor und wird zur Verfügung gestellt.
0.1.10 leer
0.1.11 leer
0.1.12 Entsorgung, Abfall
Der Auftragnehmer hat den Bauschutt und sonstige Abfälle seiner Leistungen, insbesondere leicht
brennbare Verpackungsmaterialien, täglich zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung
nicht nach, so kann die BL die Reinigung auf seine Kosten durch andere Kräfte durchführen
lassen.
Tragfähiger Aushub, von dem keine Umweltgefährdung ausgeht, ist bei Bedarf innerhalb der
Baustelle wiederzuverwenden.
0.1.13 leer
0.1.14 Baumschutz
Die auf der Baustelle und den angrenzenden Grundstücken vorhandenen Bäume unterliegen
ganzjährig dem Baumschutz und sind zu erhalten. Im gesamten Kronentraufenbereich - zu-
züglich allseitig 1,5 m - ist Baustellenverkehr und Baustofflagerung nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Bauleitung (BL) zulässig.
Des weiteren sind die geltenden Schutzvorschriften gem. DIN 18920 - Schutz von Bäumen,
Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen sowie die ZTV-Baumpflege
zu beachten.
0.1.15 Abwasser- und Versorgungsleitungen
Auf dem Baugrundstück und auf den angrenzenden Grundstücken sind Ver- und
Entsorgungsleitungen vorhanden.
Kenntnisse zur Lage der geplanten Entwässerungsleitungen liegen vor und werden zur
Verfügung gestellt.
0.1.16 bis 0.1.19 leer
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
Ein Bodengutachten liegt vor.
0.1.21 leer
0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmen auf der Baustelle
Zum Zeitpunkt der GaLaBau-Arbeiten werden noch andere Gewerke auf der
Baustelle tätig sein.
0.2 Angaben zur AUSFÜHRUNG
0.2.1 Ausführungsfristen, Ausführungsabschnitte
Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt.
Vom AN ist ein detailierter Bauablaufplan im Rahmen des vom AG vorgegebenen
Ausführungszeitraumes vorzulegen. Der Bauablaufplan wird nach Prüfung und Freigabe
durch den AG Vertragsbestandteil.
Begründete Abweichungen müssen durch den AN rechtzeitig der Bauleitung mitgeteilt
werden und werden in der nächsten Baubesprechungen festgelegt. Abweichungen / Ver-
zögerungen gegenüber dem Bauablaufplan, die durch den AN verschuldet sind, begründen
keine Bauzeitverlängerung.
Das Bauvorhaben ist durch den ausführenden Landschaftsbaubetrieb mit einer
ausreichenden Anzahl fachlich qualifizierter Mitarbeitern dauerhaft zu besetzen, um einen
reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
0.2.2 - 0.2.8 leer
0.2.9 und 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von
Recycling-Stoffen / Anforderung an wiederaufbereitete
oder nicht genormte Stoffe
Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Landschaftsbauarbeiten
in Hamburg, Ausgabe vom 1.6.2004 (ZTV - LA - HAMBURG 2004).
0.2.11 - 0.2.12 leer
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle
gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen
oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind
Auf der Baustelle gewonnener Boden und Baustoffe sind wiederzuverwenden, sofern von
diesen keine Gefahren für die Umwelt ausgehen und diese für den vorgesehenen Ver-
wendungszweck geeignet sind, insbesondere wenn sie verdichtbar und frostbeständig sind.
0.2.14 - 0.2.20 leer
Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299)
Hinweis Einbauten auf Tiefgaragendecke/Dachflächen Hinweis:
Auf Tiefgaragendecken dürfen ausschließlich kalkfreie Schüttgüter eingebaut werden zur Vermeidung von Kalkaussinterungen und Ausblühungen auf Pflaster- und Plattenbelägen.
Die Eignung der Schüttgüter ist über technische Datenblätter nachzuweisen.
Übergabehöhe: Die Übergabehöhe beträgt etwa
BF 1: 24,7m
BF2: 23,0m
BF3: Haus A: 21,15m
BF3: Haus B: 20,45m
BF4: 19,2m
BF5: 23,7m
Lasten:
Der Lastansatz der TG-Decke war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt.
Bautenschutz:
Als Bautenschutz sind die Schutz- und Gleitlagen sowie die Festkörperdrainagen und Schottertragschichten vor Kopf aufzubringen und so die Dachabdichtung vor Beschädigung zu schützen.
Die Dachabdichtung ist dauerhaft vor Beschädigungen zu schützen.
Hinweis Einbauten auf Tiefgaragendecke/Dachflächen
Merkblatt über den Schutz von Bäumen und Sträuchern Merkblatt über den Schutz von Bäumen und Sträuchern
Bei der Ausführung von Bauleistungen und der Einrichtung von Baustellen in der Nähe von Bäumen und Sträuchern, sind folgende Schutzvorschriften zu befolgen, damit Schäden an ihnen vermieden werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zur Bestrafung der Verantwortlichen führen, löst aber in jedem Fall die Verpflichtung zum Schadenersatz und Leistung der vereinbarten Vertragsstrafe aus.
1. Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern, das Abkappen von Ästen und Wurzeln von mehr als 2 cm Durchmesser und die Inanspruchnahme der Wurzelflächen von Bäumen für die Baustelleneinrichtung oder die
laufenden Arbeiten ist nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
Die Verankerung von Masten, Schildern oder sonstigen Geräten, das Annageln an Bäume, das Entfachen von Feuer im Bereich der Wurzelfläche ist nicht statthaft und stellt eine Sachbeschädigung dar, die
1.1 nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches als einfache Sachbeschädigung (303 StGB) mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden kann,
1.2 nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über unerlaubte Handlungen (823 BGB) zum Schadenersatz verpflichtet und
1.3 nach den vorstehenden Vorbemerkungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € je Baum auslöst, die neben dem Ersatz des Schadens zu zahlen ist.
Für die Höhe des entstandenen Schadens werden ab 25 cm Stammumfang gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden für je 5 cm Stammumfang 200,00 € zugrundegelegt. Bei geringfügigen Schäden kann die Vertragsstrafe vom Auftraggeber herabgesetzt werden.
2. Um Sachbeschädigungen im Bereich der Wurzelfläche (Bodenfläche zwischen Stamm und Kronentraufe, zuzüglich 1,50 m nach außen gemessen) zu vermeiden, ist in diesem Bereich
2.1 das Befahren mit Fahrzeugen und Baumaschinen jeglicher Art,
2.2 die Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen jeglicher Art (außer Dämmmaterial und leichte Handarbeitsgerätschaften) und
2.3 das Aufstellen von Maschinen, Baubuden, Aborten, Kantinen oder sonstiger Gerätschaften nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Genehmigung des Auftraggebers gestattet. Die Genehmigung kann unter bestimmten Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Ob diese Bedingungen erfüllt sind entscheidet letztendlich der Auftraggeber.
Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Versionen der - DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, - ZTV-Baumpflege, - ZTV-LA-HAMBURG sowie - BNatSchG
Zur Kenntnis genommen und rechtsverbindlich anerkannt:
Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Merkblatt über den Schutz von Bäumen und Sträuchern
01 KG 510 - Erdbau
01
KG 510 - Erdbau
01.01 KG 510 - Erdbau
01.01
KG 510 - Erdbau
02 KG 530 - Oberbau, Deckschichten
02
KG 530 - Oberbau, Deckschichten
02.02 KG 530 - Oberbau, Deckschichten
02.02
KG 530 - Oberbau, Deckschichten
03 KG 540 - Baukonstruktionen
03
KG 540 - Baukonstruktionen
03.01 KG 541 - Einfriedungen
03.01
KG 541 - Einfriedungen
04 KG 550 - Technische Anlagen
04
KG 550 - Technische Anlagen
04.01 KG 551 - Abwasseranlagen
04.01
KG 551 - Abwasseranlagen
05 KG 560 - Einbauten in Außenanlagen
05
KG 560 - Einbauten in Außenanlagen
05.01 KG 551 - Allgemeine Einbauten
05.01
KG 551 - Allgemeine Einbauten
07 KG 590 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
07
KG 590 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
07.01 KG 591 - Baustelleneinrichtung
07.01
KG 591 - Baustelleneinrichtung
07.02 KG 594 - Abbruchmaßnahmen
07.02
KG 594 - Abbruchmaßnahmen
07.03 KG 595 - Instandsetzungen
07.03
KG 595 - Instandsetzungen
07.04 KG 599 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
07.04
KG 599 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
08 KG 570 - Vegetationsflächen
08
KG 570 - Vegetationsflächen
08.01 KG 571 - Vegetationstechnische Bodenarbeiten
08.01
KG 571 - Vegetationstechnische Bodenarbeiten
08.02 KG 572 - Sicherungsbauweisen
08.02
KG 572 - Sicherungsbauweisen
08.03 KG 573 - Pflanzflächen
08.03
KG 573 - Pflanzflächen
08.04 KG 574 - Rasen - und Saatflächen
08.04
KG 574 - Rasen - und Saatflächen
09 Stundenlohnarbeiten
09
Stundenlohnarbeiten
09.08 Stundenlohnarbeiten
09.08
Stundenlohnarbeiten