Garten-u. Landschaftsbauarbeiten Quartiersflächen SAGA
Max Eichholz Ring Lohbrügge BF1
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Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299) Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299) Die Nummerierung bezieht sich auf die DIN 18299 (ATV). 0.1 Angaben zur BAUSTELLE Ein Bauzaun wird gestellt und muss nicht durch den GaLaBauer vorgesehen werden. 0.1.1 Lage und Zufahrt Das Grundstück befindet sich in Hamburg-Lohbrügge und ist über den Max-Eichholzring sowie Binnenfeldredder erreichbar. Materialien sind nur auf dem Grundstück und nicht auf der Straße oder dem Fußweg zu lagern. Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan wird von Seiten des Bauherren vorgelegt. 0.1.2 leer 0.1.3 Art der baulichen Anlagen Der Anlage besteht aus mehreren Wohngebäuden und liegt im fünften Bauabschnitt des Quartiers. Die Planung sieht zwei Hauptbereiche vor, die sowohl Ruhe- als auch Erlebnisräume beinhalten. Zudem sind Teile des Grundstücks mit einer Tiefgarage ausgestattet. Der Lastansatz der TG-Decke war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Zum Zeitpunkt des Baus der Außenanlagen werden vermutlich noch andere Gewerke vor Ort sein. Direkte Absprachen mit Fremdgewerken sind somit unumgänglich. Materialien können auf der Baustelle gelagert werden, sind aber ggf. mit den anderen Gewerken abzusprechen. Der Baubereich ist jederzeit mittels eines vorhandenen Bauzauns zu sichern. 0.1.5 - 0.1.6 leer 0.1.7 Anschlüsse für Wasser, Energie, Abwasser Wasser- und Energieanschlüsse sind bauseits vorhanden. Anschlüsse müssen vom Auftragnehmer hergestellt werden. Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan mit Verzeichnung der Strom- und Wasser- anschlüsse wird von Seiten des entsprechenden Fachplaners vorgelegt. 0.1.8 Aufenthalts- und Lagerräume Vom Auftraggeber (AG) werden keine Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen vorgehalten. Diese hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beschaffen und vorzuhalten. Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und soll innerhalb des Baufeldes angelegt werden und ist ggf. nach Erfordernissen umzusetzen. Diese Flächen sind sicher einzuzäunen. Material bzw. Werkzeug ist in verschlossenen Containern zu lagern. Im Bereich der Kronentraufen der zu erhaltenden Bäume und Gehölze, zuzüglich einem 1,5 m breiten allseitigen Schutzraum, ist die Einrichtung von Materiallagern, Aufenthalts- und Magazincontainern nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung (BL) zulässig. Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan wird von Seiten des entsprechenden Fachplaners vorgelegt. 0.1.9 Bodenverhältnisse Ein Großteil der Flächen besteht zum Zeitpunkt des Starts der GaLaBau-Arbeiten aus Rohbodenfächen bzw. mit Bauschutt belegten und durch Fahrzeuge des Hochbaus verdichteten Boden. Ein Bodengutachten liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. 0.1.10 leer 0.1.11 leer 0.1.12 Entsorgung, Abfall Der Auftragnehmer hat den Bauschutt und sonstige Abfälle seiner Leistungen, insbesondere leicht brennbare Verpackungsmaterialien, täglich zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die BL die Reinigung auf seine Kosten durch andere Kräfte durchführen lassen. Tragfähiger Aushub, von dem keine Umweltgefährdung ausgeht, ist bei Bedarf innerhalb der Baustelle wiederzuverwenden. 0.1.13 leer 0.1.14 Baumschutz Die auf der Baustelle und den angrenzenden Grundstücken vorhandenen Bäume unterliegen ganzjährig dem Baumschutz und sind zu erhalten. Im gesamten Kronentraufenbereich - zu- züglich allseitig 1,5 m - ist Baustellenverkehr und Baustofflagerung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung (BL) zulässig. Des weiteren sind die geltenden Schutzvorschriften gem. DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen sowie die ZTV-Baumpflege zu beachten. 0.1.15 Abwasser- und Versorgungsleitungen Auf dem Baugrundstück und auf den angrenzenden Grundstücken sind Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden. Kenntnisse zur Lage der geplanten Entwässerungsleitungen liegen vor und werden zur Verfügung gestellt. 0.1.16 bis 0.1.19 leer 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen Ein Bodengutachten liegt vor. 0.1.21 leer 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmen auf der Baustelle Zum Zeitpunkt der GaLaBau-Arbeiten werden noch andere Gewerke auf der Baustelle tätig sein. 0.2 Angaben zur AUSFÜHRUNG 0.2.1 Ausführungsfristen, Ausführungsabschnitte Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt. Vom AN ist ein detailierter Bauablaufplan im Rahmen des vom AG vorgegebenen Ausführungszeitraumes vorzulegen. Der Bauablaufplan wird nach Prüfung und Freigabe durch den AG Vertragsbestandteil. Begründete Abweichungen müssen durch den AN rechtzeitig der Bauleitung mitgeteilt werden und werden in der nächsten Baubesprechungen festgelegt. Abweichungen / Ver- zögerungen gegenüber dem Bauablaufplan, die durch den AN verschuldet sind, begründen keine Bauzeitverlängerung. Das Bauvorhaben ist durch den ausführenden Landschaftsbaubetrieb mit einer ausreichenden Anzahl fachlich qualifizierter Mitarbeitern dauerhaft zu besetzen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. 0.2.2 - 0.2.8 leer 0.2.9 und 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von Recycling-Stoffen / Anforderung an wiederaufbereitete oder nicht genormte Stoffe Es gelten die  Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Landschaftsbauarbeiten in Hamburg, Ausgabe vom 1.6.2004 (ZTV - LA - HAMBURG 2004). 0.2.11 - 0.2.12 leer 0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind Auf der Baustelle gewonnener Boden und Baustoffe sind wiederzuverwenden, sofern von diesen keine Gefahren für die Umwelt ausgehen und diese für den vorgesehenen Ver- wendungszweck geeignet sind, insbesondere wenn sie verdichtbar und frostbeständig sind. 0.2.14 - 0.2.20 leer
Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299)
Hinweis Einbauten auf Tiefgaragendecke/Dachflächen Hinweis: Auf Tiefgaragendecken dürfen ausschließlich kalkfreie Schüttgüter eingebaut werden zur Vermeidung von Kalkaussinterungen und Ausblühungen auf Pflaster- und Plattenbelägen. Die Eignung der Schüttgüter ist über technische Datenblätter nachzuweisen. Übergabehöhe: Die Übergabehöhe beträgt etwa BF 1: 24,7m BF2: 23,0m BF3: Haus A: 21,15m BF3: Haus B: 20,45m BF4: 19,2m BF5: 23,7m Lasten: Der Lastansatz der TG-Decke war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt. Bautenschutz: Als Bautenschutz sind die Schutz- und Gleitlagen sowie die Festkörperdrainagen und Schottertragschichten vor Kopf aufzubringen und so die Dachabdichtung vor Beschädigung zu schützen. Die Dachabdichtung ist dauerhaft vor Beschädigungen zu schützen.
Hinweis Einbauten auf Tiefgaragendecke/Dachflächen
Merkblatt über den Schutz von Bäumen und Sträuchern Merkblatt über den Schutz von Bäumen und Sträuchern Bei der Ausführung von Bauleistungen und der Einrichtung von Baustellen in der Nähe von Bäumen und Sträuchern, sind folgende Schutzvorschriften zu befolgen, damit Schäden an ihnen vermieden werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zur Bestrafung der Verantwortlichen führen, löst aber in jedem Fall die Verpflichtung zum Schadenersatz und Leistung der vereinbarten Vertragsstrafe aus. 1. Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern, das Abkappen von Ästen und Wurzeln von mehr als 2 cm Durchmesser und die Inanspruchnahme der Wurzelflächen von Bäumen für die Baustelleneinrichtung oder die laufenden Arbeiten ist nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Die Verankerung von Masten, Schildern oder sonstigen Geräten, das Annageln an Bäume, das Entfachen von Feuer im Bereich der Wurzelfläche ist nicht statthaft und stellt eine Sachbeschädigung dar, die 1.1 nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches als einfache Sachbeschädigung (303 StGB) mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden kann, 1.2 nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über unerlaubte Handlungen (823 BGB) zum Schadenersatz verpflichtet und 1.3 nach den vorstehenden Vorbemerkungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € je Baum auslöst, die neben dem Ersatz des Schadens zu zahlen ist. Für die Höhe des entstandenen Schadens werden ab 25 cm Stammumfang gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden für je 5 cm Stammumfang 200,00 € zugrundegelegt. Bei geringfügigen Schäden kann die Vertragsstrafe vom Auftraggeber herabgesetzt werden. 2. Um Sachbeschädigungen im Bereich der Wurzelfläche (Bodenfläche zwischen Stamm und Kronentraufe, zuzüglich 1,50 m nach außen gemessen) zu vermeiden, ist in diesem Bereich 2.1 das Befahren mit Fahrzeugen und Baumaschinen jeglicher Art, 2.2 die Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen jeglicher Art (außer Dämmmaterial und leichte Handarbeitsgerätschaften) und 2.3 das Aufstellen von Maschinen, Baubuden, Aborten, Kantinen oder sonstiger Gerätschaften nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Genehmigung des Auftraggebers gestattet. Die Genehmigung kann unter bestimmten Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Ob diese Bedingungen erfüllt sind entscheidet letztendlich der Auftraggeber. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Versionen der  - DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, - ZTV-Baumpflege, - ZTV-LA-HAMBURG sowie - BNatSchG Zur Kenntnis genommen und rechtsverbindlich anerkannt: Datum   Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Merkblatt über den Schutz von Bäumen und Sträuchern
01 KG 510 - Erdbau
01
KG 510 - Erdbau
01.01 KG 510 - Erdbau
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KG 510 - Erdbau
02 KG 530 - Oberbau, Deckschichten
02
KG 530 - Oberbau, Deckschichten
02.02 KG 530 - Oberbau, Deckschichten
02.02
KG 530 - Oberbau, Deckschichten
03 KG 540 - Baukonstruktionen
03
KG 540 - Baukonstruktionen
03.01 KG 541 - Einfriedungen
03.01
KG 541 - Einfriedungen
04 KG 550 - Technische Anlagen
04
KG 550 - Technische Anlagen
04.01 KG 551 - Abwasseranlagen
04.01
KG 551 - Abwasseranlagen
05 KG 560 - Einbauten in Außenanlagen
05
KG 560 - Einbauten in Außenanlagen
05.01 KG 551 - Allgemeine Einbauten
05.01
KG 551 - Allgemeine Einbauten
07 KG 590 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
07
KG 590 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
07.01 KG 591 - Baustelleneinrichtung
07.01
KG 591 - Baustelleneinrichtung
07.02 KG 594 - Abbruchmaßnahmen
07.02
KG 594 - Abbruchmaßnahmen
07.03 KG 595 - Instandsetzungen
07.03
KG 595 - Instandsetzungen
07.04 KG 599 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
07.04
KG 599 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
08 KG 570 - Vegetationsflächen
08
KG 570 - Vegetationsflächen
08.01 KG 571 - Vegetationstechnische Bodenarbeiten
08.01
KG 571 - Vegetationstechnische Bodenarbeiten
08.02 KG 572 - Sicherungsbauweisen
08.02
KG 572 - Sicherungsbauweisen
08.03 KG 573 - Pflanzflächen
08.03
KG 573 - Pflanzflächen
08.04 KG 574 - Rasen - und Saatflächen
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KG 574 - Rasen - und Saatflächen
09 Stundenlohnarbeiten
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09.08 Stundenlohnarbeiten
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