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Krieger + Schramm Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis im Gewerk Heizung, Sanitär, Lüftung 1. Baubeschreibung
Allgemeines
Errichtung einer Mehrfamilienwohnhausanlage in der Offenbacher Landstraße 445 und im Philippine-Schulz-Weg 15 und 17 in 60599 Frankfurt am Main Oberrad, mit 36 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage, die insgesamt Platz für 20 TG Stellplätze bietet sowie zwei Außenstellplätzen für Carsharing.
Das gesamte Projekt wird als "KFN"-Gebäude (Klima freundlicher Neubau realisiert, was eine nachhaltige, energieeffiziente und wirtschaftliche arbeitende Gebäudetechnik beinhaltet.
Das Gebäude wird gem. den Kriterien des LEAN-Construction errichtet. Dies bedeutet u. a. die Einteilung des Gebäudes in Taktbereiche.
In der Umgebung befindet sich vor allem Wohnbebauung, daher wird vor allem auf die Einhaltung der Ruhezeiten, den Lärmschutz, die Baustellensicherheit und Sauberkeit hingewiesen.
Bauträger und Bauherr der Wohnanlage ist die Bauunternehmung Krieger + Schramm GmbH & Co. KG.
2. Bauzeiten
geplanter Baubeginn für HLS-Rohinstallationen: ca. Ende November 2026
Der Bauablaufplan kann bei Bedarf zugesandt werden.
3. Angebot
3.1 Angebots-und Verdingungsgrundlagen
Es gelten die:
"Bedingungen für Bauleistungen"
"Bedingungen für wohngesundes Bauen"(wahlweise)
technischen Vorbemerkungen
Die Ausschreibung mit den Vorbemerkungen
Die Baupläne des Architekten bzw. die örtlichen Gegebenheiten.
HLS-Pläne des Fachingenieurs AG
VOB Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
VOB Teil C in ihrer neuesten Fassung
Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen in der jeweils letzten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem Eröffnungs- bzw. Einreichungstermin im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden sind.
Landesbauordnung mit Ergänzungen
Vorschriften von Behörden und Berufsgenossenschaften (auch Verwaltungsberufsgenossenschaften).
Einschlägige DIN-Normen und Richtlinien sowie Vorschriften von Versorgungsunternehmen.
Auflagen der Baugenehmigung.
Erlasse und Verordnungen des Bundes und des Landes.
DVGW-Regelwerk-Arbeitsblätter.
Die anerkannten Regeln der Technik.
Die einschlägige Fachliteratur, Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
Ausstattungsliste
Die "Bedingungen für Bauleistungen" und die "Bedingungen wohngesundes Bauen" finden Sie auf unserer Homepage unter www.krieger-schramm.de/downloads.html (www.krieger-schramm.de/downloads.html) auf dem Reiter "Nachunternehmer"
Der gesetzliche Mindestlohn ist einzuhalten. Den Mindestlohn für Ihr Gewerk entnehmen sie folgender Datenbank:
"https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/pr-mindestloehne-aentg-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile".
3.2 Angebotsabgabe
Das vom Bieter abzugebende Angebot versteht sich als gebrauchsfertige Leistung inklusive Nebenleistungen, Befestigungsmaterialien und Verbindungsmittel, etc., die zur vollständigen und schlüsselfertigen Erstellung gemäß den anerkannten Regeln der Technik gehören, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertragsunterlagen genannt werden.
Alle Positionen sind anzubieten. Wenn im LV Angaben über Fabrikat, Typ, Ausführung, Leistung etc. gefordert werden, sind diese in die Leerzeile der jeweiligen Position einzutragen. Falls diese Angaben fehlen, wird das Fehlen der Eintragung in der Weise ausgelegt, dass das in der Leistungsposition genannte Fabrikat angeboten wurde und auch zur Ausführung eingesetzt wird.
Erschwerniszulagen, Wartezeiten und zusätzliche An- und Abfuhren werden nicht gesondert vergütet.
Nebenangebote:
Sondervorschläge und kostengünstigere Alternativangebote sind erwünscht. Sie sind unter Hinweis auf die LV-Position in einem Nebenangebot einzureichen. Dabei ist die Gleichwertigkeit des Angebotes in geeigneter Weise durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Wird eine Leistung angeboten, deren Ausführung nicht in den ATV /VOB Teil C oder in den sonstigen Verdingungsunterlagen geregelt ist, sind im Angebot die nötigen Angaben über die Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Hierfür übernimmt der AN die selbstständige Garantie, Gewährleistung und volle Haftung.
3.3 Leistungen
Der Bieter hat im Rahmen seiner Werkleistung ein funktionsfähiges Werk zu errichten. Hierzu gehört auch die Auslegung der Anlage im Rahmen der Montageplanung.
Die in der Ausschreibung zu Grunde gelegten Auslegungsgrößen / Hersteller und Typen sind Planungsvorschläge und zur Definition der Qualitäten in der Ausschreibung genannt. Grundsätzlich sind gleichwertige Fabrikate zugelassen (Absprache notwendig).
Die benannten Abmessungen und Gewichte sind als maximal zulässigen Größen zu verstehen, die durch den Bieter unterschritten werden können.
Die Leistungsdaten sind als mindestens einzuhaltende Werte zu verstehen und dürfen, soweit nicht gemeinsam vereinbart, nicht unterschritten werden.
Leistungen die in der VOB, Teil C oder sonstigen Vorschriften und Richtlinien nicht erfasst sind und auch in der Leistungsbeschreibung nicht aufgeführt sind, jedoch zum ordnungsgemäßen und vollständigen Leistungsumfang gehören, sind in die Angebotspreise mit einzurechnen. Ebenso sind die Leistungen aller genannten Vorbemerkungen in diese Leistungsverzeichnis ohne zusätzliche Honorierung vom Auftragnehmer zu erbringen und daher in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle Positionen im Leistungsverzeichnis sind komplett mit Befestigungsmaterial, Lieferung und Montage anzubieten, soweit der Text nicht auf eine bauseitige Leistung hinweist.
Zum Leistungsumfang gehört die gesamte Verdrahtung der verschiedenen Anlagenteile einschl. Kleinmaterial. Rohrgräben, Wiederverfüllungen, Widerlager, Sockel usw. sowie Schächte, Durchbrüche, Aussparungen, Schlitze u.ä. sind nicht Bestandteil dieser Leistungen.
Kleinere Nachstemmarbeiten von Durchbrüchen, Löcher für Konsolen, Halter usw. sind in den abgegebenen Preisen zu erfassen, auch wenn dies in der Leistungsbeschreibung nicht gesondert ausgewiesen ist.
Vorschläge und Bemusterung
Dem AN obliegt auch ohne besondere Aufforderung die Bringschuld, unter Berücksichtigung der ihm bekannten Lieferfristen rechtzeitig dem AG und dessen Architekten die ausgeschriebenen bzw. angebotenen Materialien als Muster zur Genehmigung vorzulegen.
Erst nach Bemusterung und Freigabe durch den Auftraggeber darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Angebotene Fabrikate sind mit Datenblättern, Gütenachweisen und ggf. Zulassungen zu belegen.
Stehen für Materialverwendung, Ausführungsart o.ä. verschiedene Lösungsmöglichkeiten an, sind Bemusterungen, Probeausführungen, Musterausstellungen u.ä.m., im üblichen und gängigen Rahmen durchzuführen.
Evtl. Änderungsvorschläge oder Änderungsnotwendigkeiten sind mit der örtlichen Bauleitung und dem Planer rechtzeitig abzuklären.
Die nachfolgendenden Komponenten und Materialien sind vor Installation dem Bauleiter zur Bemusterung vorzulegen; ggf auch über Datenblätter:
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
Abwasser-, Trinkwasser- und Heizungsrohre
Probenahmeeinrichtungen
Strangregulierventile und Absperrarmaturen
Heizungsanlage inkl. Zubehör
Heizkörper, sowie Verteiler und Verteilerkasten für FBH
Lüftungsgeräte, Einzelraumlüfter bzw. Rohrventilatoren
Lüftungsrohre, sowie Bauteile (wie Klappen, Schalldämpfer, Luftauslässe)
Brandschottungen für alle Gewerke
Dämmmaterialien für alle Gewerke
Die Installation darf erst nach erfolgter Freigabe durch den Bauleiter erfolgen.
Material
Als Materialien sind grundsätzlich nur solche zu verwenden, die genormt und zugelassen sind oder Prüfbescheide haben, auch wenn dies in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt ist. Sowohl die Materialgüte als auch die Montageleistung muss einwandfrei sein und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Dokumente und Pläne
Montagepläne und die zugehörigen notwendigen Unterlagen (Digital und in Papierform) sind vom Auftragnehmer zu erstellen,diese sind (jedoch vor den Bestellungen) dem Bauleiter 1-fach (1 x farbig angelegt) zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Ohne Freigabe der Montagepläne darf mit der Montage nicht begonnen werden.
Arbeitsgeräte
Alle Arbeitsgeräte (Stapler, Hubbühnen etc.), die auf der Baustelle eingesetzt werden, müssen mit einem Firmenschild incl. Rufnummer versehen sein. Für die Ausführung sämtlicher Arbeiten dürfen auf der Baustelle nur Fahrzeuge, Geräte und Maschinen eingesetzt werden, die den Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungs- und VDE-Vorschriften entsprechen. Ein Nachweis über die regelmäßig durchgeführten Prüfungen ist von der beauftragten Firma ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Fahrzeugeinsatz innerhalb von Gebäuden: Fahrzeuge und Maschinen mit Verbrennungsmotoren sind gemäß Richtlinie TRGS 402 / 403 / 554 auszustatten. Der Aufragnehmer hat eigenverantwortlich die Verfügbarkeit aller benötigten Arbeitsgeräte in beschriebener Qualität und benötigter Anzahl sicher zu stellen. Die Kosten hierfür sind in das Angebot einzukalkulieren.
Funktionsprüfung
Funktionsprüfung nach DIN 18 380, Punkt 3.5.3 sind ohne zusätzl. Honorierung vorzunehmen.
Aufhängungen und Befestigungen
Aufhängungen, Dübel, Schrauben und ähnliche Materialien sind rostgeschützt (in der Regel verzinkt) auszuführen und nur als zugelassene Systemfabrikate wie z.B. "Würth", "Müpro", "Sikla" oder gleichwertig zu installieren.
Dämmung und Brandschutz
Wand- und Deckendurchführungen sind mit nichtbrennbarer und nichtverrottbarer Dämm-Ummantelung bzw. -Manschetten zu versehen.
Leitungen, die durch Brandabschnitte führen, sind nach Feuerwiderstandsklasse 90 min. zu dämmen, mittels asbestfreien Materials und mit entsprechendem Prüfzeugnis.
In Bauteilen (Wänden/Decken) mit Brandschutzanforderungen, sind entsprechende Brandschutzschottungen an den Leitungen herzustellen.
Schalldämmung
Alle Rohrauflager, Befestigungen, Halter, Schellen usw. sind schallhemmend, im Sinne der DIN 4109 Beiblatt 2, auszuführen. Anschlüsse an Geräten sind grundsätzlich elastisch auszuführen, auch wenn dies im LV nicht gesondert ausgewiesen ist. Gegen Schallübertragung sind entsprechende Schalldämpfer vorzusehen. Alle erforderlichen Schallschutznachweise nach DIN 4109 für die Bauteile, sind vor dem Einbau der
Bauleitung vorzulegen.
Revision und Bedienung
Verdeckt angeordnete Einbauteile, z.B. in Unterputzschächte und Zwischendecken (wie Regler, Regelfühler, Stellantriebe, Ventile u.ä., die der Revision, Kontrolle oder Bedienung bedürfen, sind mit geeigneten Revisionstüren oder Klappen zu versehen und mit Hinweisschildern zu markieren, auch wenn diese im LV nicht gesondert angewiesen sind.
Leistungnachweis
Die geforderten Werte sind entsprechend einzuregulieren und meßtechnisch nachzuweisen, soweit diese gefordert werden. Alle hierzu erforderlichen Geräte und Apparate sind vom Ausführenden bereitzustellen und die Messungen der Einzel- und Gesamtleistungen, Stromaufnahmewerte von Antriebsmotoren, Geräuschpegel u.ä.m. ordnungsgemäß durchzuführen. Die Meßwerte sind per Protokoll festzuhalten und schriftlich zu den Revisionsunterlagen beizugeben. Alle hierfür anfallenden Arbeiten werden nicht zusätzlich vergütet und sind daher in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Beschilderung
Sämtliche Bedieneinrichtungen sind durch geeignete Beschilderungen kenntlich zu machen. Falls von der Bauleitung gefordert.
4. Auftragsabwicklung
Vertragsgegenstand ist die funktionstüchtige, mängelfreie, kostenoptimierte Erstellung der ausgeschriebenen baulichen Anlagen unter Berücksichtigung der nachfolgend und in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen, einschließlich der sach- und fachgerechten Montageplanung mit den hierzu erforderlichen Abstimmungen und Prüfläufen.
Sämtliche Sicherheitsauflagen durch UVV, HBO, ASR und BG sind in vollem Umfang zu beachten und umzusetzen.
Im Falle der Beauftragung setzt der Bieter ausreichend qualifiziertes Personal im Projekt ein und stellt sicher, dass die notwendigen Kapazitäten zur Erreichung der vorgegebenen Termine sichergestellt sind.
Zur Koordination der Arbeiten am Bau ist rechtzeitig, vor Beginn der Arbeiten, ein verbindlicher Zeitplan mit der Bauleitung abzuklären.
Der Auftragnehmer ist zur Erfüllung seiner Leistung nicht an feste Arbeitszeiten gebunden. Samstag- und Sonntagsarbeit oder Überstunden werden nicht gesondert vergütet wenn sie zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistung erforderlich werden.
Die Koordination der Leistungen obliegt dem Bieter dieses hier angefragten Paketes.
Für die Einhaltung der Endtermine ist der Auftragnehmer voll verantwortlich:
Die Ausführungsvorbereitung beginnt unmittelbar nach Auftragserteilung. Die Fertigstellung gilt mit der Abnahme der Bauleistung (inkl. Freigabe der Dokumentation) als erbracht.
Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung 1 Satz Ausführungszeichnungen der Architektur , 1 Satz Ausführungszeichnungen HLS und eine Bauleistungsbeschreibung. Die Übergabe erfolgt standardmäßig in digitlaer Form als PDF- und DWG-Dateien.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Bauzeit notwendige Überarbeitungen der Planungsunterlagen ohne Honorierung vorzunehmen.
Eventuell erforderliche Überarbeitungen, Nachträge oder Zusätze von bzw. zu Anträgen sind vom Auftragnehmer durchzuführen.
Der Bauleitung muss ein technischer Sachbearbeiter und ein bauleitender Monteur schriftlich benannt werden, die während der gesamten Montagezeit nicht gewechselt werden dürfen, ausgenommen durch Krankheit oder Ausscheiden aus der Firma.
Bei Herstellung der Montageplanung sowie bei der Montage sind diese Zusammenhänge und Abhängigkeiten unbedingt zu berücksichtigen.
Koordinationsgespräche zwischen den Auftragnehmern sind daher nach Notwendigkeit zu führen und zu protokollieren.
Auf die von den übrigen Handwerkern ausgeführten Arbeiten ist Rücksicht zu nehmen. Die durch den Auftragnehmer an Fremdmontagen verursachten Schäden gehen zu seinen Lasten.
Übernahme der Gewährleistung und Überwachung der von Subunternehmen bzw. Folgefirmen für die Anlagen vorgenommenen Arbeiten obliegen dem AN. Evtl. Schäden an den Anlagen gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftragnehmers, falls nicht vorher rechtzeitig Anzeige bei der Bauleitung gemacht wurde.
Die für die Durchführung seiner Arbeiten sowie für erforderliche Prüfungen und Probebetriebe erforderlichen Energieanschlüsse wie Wasser, Gas, Elektro, etc. stellt der Auftraggeber zur Verfügung.
Vom Auftragnehmer verursachter Bauschutt sowie Rest- und Verpackungsmaterialien sind umgehend täglich ohne Aufforderung zu beseitigen.
Der Auftragnehmer hat alle Folgearbeiten an seinen Installationen (Isolieren und Einputzen der Leitungen, Fliesenarbeiten im Bereich seiner Wand- und Bodenanschlüsse, Einsetzen von Halterungen, Verfüllen von Rohrgräben usw.) verantwortlich zu überwachen und ggf. hierzu Pläne zu liefern.
Mustervorlage:
Sichtbare Verkleidungen für außen und innen von Wänden, Böden, Decken und Bauelementen sind grundsätzlich zu bemustern. Vom AN sind dem AG Muster für alle einzubauenden Materialien und Profile in Form von Musterstücken und Oberflächenproben vorzulegen.
Dem AN obliegt auch ohne besondere Aufforderung die Bringschuld, unter Berücksichtigung der ihm bekannten Lieferfristen rechtzeitig dem AG und dessen Architekten die ausgeschriebenen bzw. angebotenen Materialien als Muster bis 1,0 m² bzw. 1,0 m Länge zur Genehmigung vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, sämtliche Lieferfristen zu beachten, damit sowohl für die Bemusterung als auch für Liefertermin ausreichend Zeitraum verbleibt, um die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen einzuhalten.
Erst nach Bemusterung und Freigabe durch den Auftraggeber darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Angebotene Fabrikate sind mit Datenblättern, Gütenachweisen und ggf. Zulassungen zu belegen.
5.Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemein:
Die angegebenen Maße sind Richtwerte, für die keine Gewähr übernommen wird. Die genauen Maße sind am Bau zu ermitteln, wobei die Anschlüsse an andere Bauteile zu berücksichtigen sind.
Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen Prüfzeugnisse entsprechend den Anforderungen des Leistungstextes vorweisen und den Anforderungen genügen.
In den Rohraufhängungen und Rohrschellen sind Streifen aus wärmebeständigem und schalldämmendem Material einzulegen. Bei Wand- und Deckendurchführungen sind genügend große Rohrhülsen einzubauen. Im Bereich der Rohrhülsen sind die Rohrleitungen mit Isolierschalen zu umhüllen. Eine Verbindung zwischen Rohr und Beton bzw. Mauerwerk ist nicht statthaft.
Zubehör wie Form- und Paßstücke werden übermessen. Verbindungs- und Befestigungselemente einschl. Schweiß-, Löt- und Dichtungsmaterial, Verschnitt, Rohrverbindungen, Kleinmaterial wie Dübel, Rosetten,Schrauben, Laschen, Konsolen, Abhängungen, Rohr- und Stützschellen, evtl. notwendige Festpunkte sowie Gleitlager und dergleichen gehören auch zum Leistungsumfang und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Das stellenweise Nachbrechen von Aussparungen aller Art zum Zwecke der Montage ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Dazu gehört auch das Einschlitzen von Rohrbögen.
Für die Isolierung aller Leitungsarten ist ausreichend Platz bei der Montage vorzusehen. Das Zusammenisolieren von mehreren Rohrleitungen ist unstatthaft.
Bei Gemeinschafts-Nutzräume, Wirtschafts- und Maschinenräume sowie Verkehrsflächen etc. im Kellergeschoss und Tiefgarage muss eine lichte Durchgangshöhe von 2,0 m unbedingt eingehalten werden.Dämmstoffdicken sind einzubeziehen.
Alle in Fußbodenkanälen und abgehängten Decken verlegten wärmeführe Rohrleitungen sind mit alukaschierter Mineralfaserisolierung zu versehen, Steigleitungen erhalten eine Isolierung aus Mineralfasermatten oder -schalen.Die Stöße der Isolierung in den Steigleitungen sind zum Raum hin anzuordnen. Die Isolierung ist entsprechend den aktuellen rechtlichen Forderungen auszuführen. Des weiteren sind die Vorschriften der zuständigen Brandbehörde zu berücksichtigen.
Mit den Rohrinstallationsarbeiten ist während der Rohbauarbeiten, nach Aufforderung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin, zu beginnen. Die Leistungs- und Liefergrenze für den Anschluss an die Grundleitungen endet an Außenkante der Kellerwände.
Durch die Erfüllung der vorstehenden Bedingungen entstehende Kosten sind, soweit im LVZ nicht besonders vermerkt, in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweise zu KfW40plus:
Durch den Baustandard "KfW40plus" ist ein besonderes Augenmerk auf die korrekte und energieoptimierte Auslegung der technischen Anlagen zu richten
Unnötig lange Leitungswege bzw. Umlenkungen, aber auch unter/überdimensionierte Bauteile etc. sind zu vermeiden. Auffälligkeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Wärmebrücken die durch technische Bauteile oder z.B. Rohrdurchführungen entstehen könnten, sind durch den Einsatz entsprechender Zusatzbauteile (wie z.B. mit isolierenden Eigenschaften) auf das Mindestmaß zu reduzieren
Heizung:
Sämtliche Feuerungsanlagen, Maschinen, Pumpen, Motore usw. müssen grundsätzlich wartungs- und geräuscharm laufen.
Die Pumpendrücke sind entsprechend der endgültigen festgelegten Ausführung nachzurechnen.
Alle Geräte, Maschinen, Armaturen und Absperrorgane sind grundsätzlich mit Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungen zu liefern, auch wenn diese nicht immer im LVZ aufgeführt sind.
Alle eingebauten Heizflächen müssen mit einem Grundanstrich nach DIN 55 900 versehen sein.
Die Heizflächen sind so mit den Rohrleitungen zu verbinden, dass sie leicht lösbar und abnehmbar sind.
Auf eine strömungstechnisch einwandfreie Gestaltung der Leitungsführung ist zu achten. Abzweige in der Verteilleitung sind aufzuschuhen. Der innere Radius der verwendeten Schweißbogen bzw. handgearbeiteten Bogen hat mind. dem 1 ½-fachen Rohrdurchmesser zu entsprechen. Querschnittsverengungen sind durch exakte Ausführung der Schweißarbeiten auf alle Fälle zu vermeiden.
Bei Wand- bzw. Fußbodendurchführungen freiliegender Rohrleitungen sind auf beiden Seiten Rosetten anzubringen. Die Anschlüsse an die Heizkörper sind so anzuordnen, dass die Rohrbogen ganz innerhalb bzw. außerhalb der Wand oder des Fußbodens liegen und die Wand- bzw. Fußbodenrosetten sauber versetzt werden können. Unnötige Bögen und Schleifen an den Heizkörperanschlüssen sind durch richtigen Einsatz von Eck- oder Durchgangsventilen zu vermeiden.
Vor Montagebeginn ist die Rohrführung mit den Auftragnehmern der anderen technischen Gewerke, wie Sanitär und Elektro, zu besprechen, um Überschneidungen zu vermeiden. Abwasserleitungen und Lüftungskanäle sind vor allen anderen Leitungen vorrangig.
Die Rohrausdehnung ist durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. In die Verteil- und Steigleitungen sind nach Erfordernis Festpunkte einzubauen.
Nach der Verlegung und vor dem Isolieren der Leitungen und Schließen der Schlitze sind die Heizleitungen einer Druckprobe zu unterziehen. Der Prüfdruck hat dem Anlagen-Betriebsdruck + 1,5 bar, jedoch mind. 4 bar zu entsprechen. Die Druckprobe kann - wenn der Baufortschritt dies erforderlich macht - ohne besondere Vergütung in Teilabschnitten gefordert werden.
Die Rohrnetzdruckprüfungen hat der Auftragnehmer in Abstimmung mit der Auftraggeberin durchzuführen. Entsprechend den Erfordernissen sind Teilstrecken gesondert zu prüfen.
Durch die Erfüllung der vorstehenden Bedingungen entstehende Kosten sind, soweit im LVZ nicht besonders vermerkt, in die Einheitspreise einzurechnen.
Sanitär:
Der Auftraggeber behält sich die endgültige Modellwahl der sanitären Einrichtungsgegenstände vor und ist deshalb vor der Bestellung vom Auftragnehmer zu unterrichten.
Auf eine strömungstechnisch einwandfreie Gestaltung der Leitungsführung ist zu achten. In den Wasserverteilungsleitungen dürfen nur weite Bogen und T-Stücke mit gebogenen Abzweigen eingebaut werden. Kurze Bogen oder Winkel dürfen nicht verwendet werden.
Bei Mischbatterien und Ausläufen ist das Kaltwasser nach rechts zu legen. Jeder Strang ist absperr- und entleerbar zu verlegen und gem. DIN 1988 zu be- und entlüften. Jeder sanitäre Einrichtungsgegenstand ist mit einer Vorabsperrung an die Wasserleitung anzuschließen. Bei gefliesten Wänden sind die Armaturen und Anschlüsse auf Fugenschnitt zu setzen. Der Fliesenschnitt ist mit der Bauleitung festzulegen.
Abwasserleitungen sind in dem in den Plänen eingetragenen Gefälle zu verlegen. Bei Verlegung im Erdreich ist zu beachten: Die Sohle des Rohrgrabens ist im Kanalgefälle auszuheben, so dass die Rohre auf gewachsenen Boden zu liegen kommen. Abwasserleitungen sind in ein 10 cm hohes Sandbett zu legen. Das Zuschütten des Rohrgrabens hat lagenweise zu geschehen und zwar so, dass keine groben Teile unmittelbar auf den Rohren liegen.
Vor Montagebeginn ist die Rohrführung mit den Auftragnehmern der anderen technischen Gewerke, wie Heizung und Elektro, zu besprechen, um Überschneidungen zu vermeiden. Abwasserleitungen und Lüftungskanäle sind vor allen anderen Leitungen vorrangig.
Nach der Verlegung und vor dem Isolieren der Wasserleitungen und Schließen der Schlitze sind die Leitungen einer Druckprobe von 10 bar zu unterziehen. Die Druckprobe kann, wenn der Baufortschritt dies erforderlich macht, ohne besondere Vergütung in Teilabschnitten gefordert werden. Die Druckprobe ist vorher der Bauleitung bekannt zu geben.
Regenwasser-Fallleitungen innerhalb des Gebäudes sind mit diffusionsdichter Wärmedämmung zu isolieren. Schmutzwasser Fallleitungen sind dann zu isolieren, wenn die Gefahr von Geräuschbelästigung oder Kondensatbildung durch Kaltlufteinfall (oberer bereich von Entlüftungsleitungen) gegeben ist.
Waschtische, WCs und Wannen sind auf schalldämmende Unterlagen zu installieren. Zwischen Wand- und Wannenrand ist ein Schnittschutzband (Flexzarge) so am Wannenrand zu befestigen, dass dieses durch den Fliesenleger in die Flächenabdichtung eingebunden werden kann.
Durch die Erfüllung der vorstehenden Bedingungen entstehende Kosten sind, soweit im LVZ nicht besonders vermerkt, in die Einheitspreise einzurechnen.
Leistungsumfang:
In den Einheitspreisen enthalten und einzukalkulieren sind insbesondere alle für die Ausführung der angebotenen Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Absperrungen und dgl.
Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen abgegolten:
Lieferung aller zur vollständigen Leistung notwendigen Materialien zur Baustelle.
Transporte auf der Baustelle und fachgerechter Einbau
Fachgerechter Einbau mit allen zur Montage erforderlichen Arbeitsrüstungen und Montagehilfen
Ausführung der Arbeiten in zeitlichen und örtlichen Abschnitten, die nach Abstimmung mit dem AN vom AG festgesetzt werden, einschließlich dem Umsetzen der Materialien.
Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sowie dessen spätere Entfernung
Technische Bearbeitung
Maßnahmen zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der allgemeinen Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaften und der Baustellenverordnung.
Der Unternehmer hat rechtzeitig alle zur Erfüllung der Vertragsleistungen erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen vorzunehmen.
Sämtliche Rohrleitungen sind immer einzeln zu isolieren. Darauf ist bei der Leitungsverlegung besonders zu achten.
Die Leitungsführung ist vor Beginn der Montage mit allen beteiligten Firmen genauestens durchzusprechen.
Auf die Wärmedehnung der Leitungen ist besonders Rücksicht zu nehmen. Erforderlichenfalls sind Dehnungsschleifen oder Kompensatoren einzubauen.
Alle Leitungen an der Kellerdecke sind in Abständen von höchstens 2 m mit Pendelschellen an der Decke zu befestigen. Senkrechte Leitungen werden stockwerksweise befestigt, wenn nicht ein geringerer Abstand erforderlich ist.
Die Anschlüsse für Wasser, Strom, etc. sind selbst zu erstellen und mit Zwischenzählern zu versehen. Der Bedarf ist mit der zuständigen Baufirma abzurechnen.
Der Zeitablauf für die Montage, auch wenn am Tage noch ungenau bestimmt, wird vom Auftragnehmer voll anerkannt. Nachgewiesene Verzögerungen des Auftragnehmers und dadurch entstehende Behinderungen anderer Ausbaufirmen werden von der Auftragssumme in Abzug gebracht.
Achtung: Die Installationshöhen sind teilweise über 3,00m hoch. Diese sind den entsprechenden Plänen zu entnehmen und ewaige Mehrkosten für Gerüststellungen, etc. sind mit einzukalkulieren.
6. Technische Vorbemerkungen
für Heizungsanlagen DIN 18380
In allen Wand - und Deckendurchführungen sind die brandschutztechnischen Bestimmungen der Leitungsanlagenrichtlinie ( LAR ) einzuhalten
Der Platz für Außenfühler, Raumfühler und Temperaturwähler ist der Elektrofirma vor den Verputzarbeiten anzugeben. Der Außenfühler darf nicht über einem Fenster montiert werden.
Die Rohre sind an den Schnittflächen anzufräsen.
Das Rohrnetz ist, unter Umständen in mehreren Abschnitten, einer zuverlässigen Dichtigkeitsprobe zu unterziehen. Nach Fertigstellung ist die gesamte Anlage noch einmal abzudrücken und bei der Probeheizung genau einzuregulieren.
In allen Rohrbefestigungen sind ausreichend bemessene Schalldämmeinlagen nach DIN 4109 einzulegen, um Geräuschübertragungen auszuschließen.
Der Verdrahtungsplan für die Steuer - und Regelanlagen ist zusammen mit dem Lieferanten der Regelanlagen zu erstellen und rechtzeitig der Elektrofirma zu übergeben. Die Einweisung und Einregulierung hat durch einen Fachmann der Regelfirma zu erfolgen.
Rauchrohre müssen mit Steigung zum Kamin verlegt werden.
Vor Ausführungsbeginn sind alle für die Heizungsanlage zutreffenden Maße, insbesondere die Stellflächen der Heizkörper, mit der Bauleitung nach den örtlichen Erfordernissen zu überprüfen und festzulegen.
Mit den Preisen des Angebotes sind folgende Leistungen abgegolten:
a ) Durchspülen der gesamten Leitungen und alle Prüf- und Druckproben, auch abschnittsweise
b) Inbetriebnahme der Anlage sowie die Übergabe an den Bauherrn nach Fertigstellung mit Einweisung und allen erforderlichen Bedienungsanweisungen.
c) Einregulieren der gesamten Anlage.
d) Querschlitze für Anschlussleitungen, Mauerdurchbrüche bis 15 cm Dicke sowie Nachbrecharbeiten an Aussparungen aller Art.
für Sanitäranlagen ( DIN18381 )
In allen Wand - und Deckendurchführungen sind die brandschutztechnischen Bestimmungen der Leitungsanlagenrichtlinie ( LAR ) einzuhalten
Vor Ausführungsbeginn sind alle Maße sowie die Standort - und Höhenlage aller sanitären Einrichtungsgegenstände im Benehmen mit der Bauleitung nach den gegebenen örtlichen Erfordernissen zu überprüfen und festzulegen.
Für alle Wasserleitungen dürfen nur Bogenformstücke verwendet werden.
Es dürfen nur Armaturen und Geräte mit Prüfattest Gruppe I eingebaut werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ist nach Fertigstellung der Geräuschpegel höher als in DIN 4109 vorgeschrieben, wird kostenlose Auswechselung gefordert, bzw. kann der kostenlose Einbau von Schalldämpfern verlangt werden.
Das Rohrnetz ist, unter Umständen in mehreren Abschnitten, einer zuverlässigen Dichtigkeitsprobe zu unterziehen. Nach Fertigstellung ist die gesamte Anlage noch einmal abzudrücken.
In allen Rohrbefestigungen sind ausreichend bemessene Schalldämmeinlagen nach DIN 4109 einzulegen, um Geräuschübertragungen auszuschließen.
Mit den Preisen des Angebotes sind folgende Leistungen abgegolten:
a) Die verantwortliche Bauleitung nach § 75 und 77 der Bay.BO.
b) Alle Prüf- und Druckproben, auch abschnittsweise.
c) Inbetriebnahme der Anlage sowie die Übergabe an den Bauherrn nach Fertigstellung mit Einweisung und allen erforderlichen Bedienungsanweisungen.
d) Einregulieren der Warmwasser -Zirkulation.
e) Querschlitze für Anschlußleitungen, Mauerdurchbrüche bis 15 cm Dicke sowie Nachbrecharbeiten an Aussparungen aller Art.
7. Inbetriebnahme und Abnahme
Die Inbetriebnahme, das Einfahren, Einmessen usw. der Anlage ist so vorzunehmen, daß die Prüfung und Abnahme problemlos erfolgen kann. Die Abnahme ist rechtzeitig schriftlich anzumelden und so vorzubereiten, daß diese reibungslos und einwandfrei vonstatten gehen kann. Gegebenenfalls müssen Teile der Anlage, Bauabschnitte u.ä.m. vorweg oder in Etappen abgenommen werden. Sind Abnahmen von Einzelteilen oder im Gesamten von TÜV/TÜY, Gewerbeaufsichtsamt, Gesundheitsamt u.ä. erforderlich oder vom Auftragnehmer gewünscht, so sind diese rechtzeitig zu beantragen, durchführen zu lassen und die Abnahmebescheinigung zur Endabnahme vorzulegen.
Die Fertigstellung der Anlage oder Anlagenteile sind durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen sowie die Durchführung der Abnahme schriftlich zu fordern. Die geforderten Revisionsunterlagen sind dieser Forderung beizulegen. Sonst wird keine Abnahme durchgeführt!
Vom AG wird 1 Abnahme und 1 Nachabnahme durchgeführt. Sollten aufgrund von Mängeln weitere Abnahmen erforderlich werden, gehen die Kosten hier für zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Inbetriebnahme der Anlage hat in Zusammenarbeit mit den am Bau installierenden Firmen zu erfolgen.
Die Abnahme der Anlage bzw. Anlagenteile erfolgt nur nach vom Auftragnehmer durchgeführten und schriftlich nachgewiesenen Leistungsmessungen, Einregulierungen, Funktionsüberprüfungen und erforderlichen Einweisungen des Bedienungspersonals.
8. Abrechnung
Zwischenrechnungen müssen dem jeweiligen Gesamtleistungsstand entsprechen, d. h. Massenerhöhungen durch das letzte Aufmaß sind mit eingeschlossen. (Wachsende Rechnung).
Die Durchführung der Aufmaße und Aufmaßzusammenstellungen ist eine Leistung des Auftragnehmers. Art, Form und Gliederung dieser Leistung bestimmt die Bauleitung.
Es können nur die Materialien im Aufmaß erfasst und abgerechnet werden, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind (z. B. einbetoniert oder mit Rohrleitungen fest verbunden).
9. Gewährleistungsfrist
Nach BGB 5 Jahre. Beginn der Gewährleistungsfrist nach mängelfreier Schlussabnahme der Gesamtanlage.
10. Schutzrechte Dritter
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber dafür, dass durch seine Lieferungen und Leistungen Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Etwaige Entschädigungsansprüche und Lizenzgebühren sind nur vom Auftragnehmer zu tragen.
Vom Architekten bzw. von den Fachingenieuren gestellte Zeichnungen und Modelle und deren Vervielfältigungen dürfen nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung anderweitig verwendet oder veröffentlicht werden.
Krieger + Schramm Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis im Gewerk Heizung, Sanitär, Lüftung
Hinweis Alternativ Angebote Hinweis Alternativ Angebote
Fabrikatsänderungen gegenüber den ausgeschriebenen Produkten sind nur nach frühzeitiger, vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. In solchen Fällen ist zusätzlich zum Hauptangebot ein gesondertes, prüfbares Alternativangebot einzureichen, das die vorgeschlagenen Änderungen eindeutig kennzeichnet und begründet.
Hinweis Alternativ Angebote
001 Green Energy / Contracting
001
Green Energy / Contracting
001.01 Wärmeerzeugung und zentrale Verteilung
001.01
Wärmeerzeugung und zentrale Verteilung