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2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.01 Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - und gültig in Verbindung mit den ATV - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 299, sowie den ATV zur DIN 18 352 Fliesenarbeiten und 18 353 Estricharbeiten.
2.02 Sind in diesem LV für Erstellen, Vorhalten und Beseitigen der Baustelleneinrichtung keine besonderen Positionen aufgeführt, so sind diese Kosten in die Einheitspreisen einzurechnen.
2.03 Die Erstellung des Baustromanschlusses, Verteiler usw., ist für alle Gewerke im LV Rohbauarbeiten erfasst. Alle anderen Gewerke haben auf eigene Kosten von dort aus Strom zu entnehmen. evtl. eigene Unterverteilungen etc. zu erstellen und wieder zu beseitigen.
2.04 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bauwasser.
2.05 Wie Pos. 2.03, jedoch für Toilettenwagen
2.1 Rüttelbodenarbeiten
2.1.01 Die Originalausschreibung ist vollständig auszufüllen. Das angebotene System muss die nachfolgende technische Beschreibung erfüllen. Abweichungen sind schriftlich separat mitzuteilen bzw. die Gleichwertigkeit zu begründen und nachzuweisen.
2.1.02 Alle erforderlichen Arbeitsgerüste, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind in die Einheitspreisen einzurechnen, wenn hierfür keine separate Position im Leistungsverzeichnis vorgegeben ist.
2.1.03 Fremdmaterialien sowie Einrichtungsgegenstände und Transportwege sind in geeigneter Form vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen sind sofort restlos zu beseitigen. Falls dies dem Auftragnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, werden die Arbeiten von Drittfirmen auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die Bauleitung ist berechtigt, diese Kosten von den Teil- und Schlussrechnungen abzuziehen.
2.1.04 Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer sind verpflichtet einander nicht zu gefährden und zu behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Sollte es durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon unberührt.
2.1.05 Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen Maße an der Baustelle zu nehmen.
2.1.06 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Ablaufplan zur Genehmigung vom AN der Bauleitung vorzulegen, der in Abstimmung mit den anderen Gewerken zu erstellen ist.
2.1.07 Alle Materialien sind, sofern im LV nichts gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Transport auf der Baustelle bis zum Verwendungsort anzubieten.
2.1.08 Alle Arbeiten sind komplett einschl. aller, eventuell erforderlicher, Anpassungs- und Befestigungsarbeiten und einschließlich allen Zubehörs anzubieten und auszuführen.
2.1.09 Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Behörden, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den Hinweisen und Richtlinien der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
2.1.10 Ergeben sich auf der Baustelle Unstimmigkeiten, Auftragsmehrungen oder -minderungen, bzw. Bedenken des AN bezüglich der geplanten Ausführung, so hat dies der AN unverzüglich, vor Ausführungsbeginn der betreffenden Leistungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen und das weitere Vorgehen erst abzustimmen. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Örtlichkeit sowie Anlieferungs-, Transport-, Lager-, Montage- und Einbaumöglichkeiten zu informieren sowie sich über den Umfang der Leistungen Klarheit zu verschaffen. Sollten dabei Bedenken gegen die Art der Ausführung, der Untergrundbeschaffenheit o. Ä. auftreten, sind diese vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber auszuräumen.
2.1.11 Alle aus vorstehenden Forderungen entstehende Kosten sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges beschrieben ist in den Einheitspreise zu erfassen.
Die zu verlegenden Platten müssen der DIN 18 158 Vollklinkerplatten bzw. der DIN EN 14 411 Feinsteinzeugplatten entsprechen und mind. 14 mm stark sein.
2.2.02 Anzahl und Anordnung der Fugen sind vor Baubeginn mit dem Planer festzulegen.
2.2.03 Die Richtlinien für die Herstellung keramischer Bodenbeläge im Rüttelverfahren, herausgegeben vom AKQR (Arbeitskreis Qualitätssicherung Rüttelbeläge) sind einzuhalten.
2.2.04 Die Verlegung der Platten erfolgt im Halbverband.
2.2.05 Erforderliche statische Berechnungen zur Bettungsschicht obliegen dem AN und sind in die EPs einzurechnen.
2.2.06 Gebäudetrennfugen sind an gleicher Stelle und in ausreichender Breite zu übernehmen.
2.2.07 Um gleichbleibende Qualitäten des Mörtels sicherzustellen, ist der Einsatz von Mischungen vor Ort nicht zulässig.
Als Bindemittel sind Zemente einzusetzen, deren Festigkeit mind. Der Klasse CEM 32,5 nach DIN EN 196 entspricht.
2.2.09 Zuschläge sind gem. DIN EN 12620, 13139 sowie DIN 1045 zu verwenden.
Mitgeltende Normen und Vorschriften:
- DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau, Tabelle 3, Zeile 2
- DIN 18 299 ATV "Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art"
- DIN 18 352 ATV "Fliesenarbeiten"
- DIN 18 353 ATV "Estricharbeiten"
- DIN 18 560 Estriche im Bauwesen, Verbundestriche
- DIN 18 158 Bodenklinkerplatten
- DIN EN 14 411 Keramische Fliesen und Platten
- ZDB Merkblatt "Mechanisch hoch belastbare Bodenbeläge aus keramischen Fliesen und Platten
- Richtlinien für Keramische Bodenbeläge im Rüttelverfahren des AKQ
- DIN 1 164 Portlans, Eisenportland, Hochofen- und Traßzement
- DIN 4 226 Zuschlag für Beton
- DIN 18 156 Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren - DIN EN 176 Trockengepreßte keramische Fliesen und Platten mit niedrigerWasser- aufnahme, Gruppe B 1
- DIN EN 196 Prüfverfahren für Zement
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Rüttelbodenarbeiten
01
Rüttelbodenarbeiten
01.__.0001 Risse verpressen Vorhandene Risse in der Bodenplatte einschl. Querschnitte aufschneiden, verklammern und kraftschlüssig mit Epoxidharz, PCI Apogel F oder gleichwertig, vergießen.
01.__.0001
Risse verpressen
25.00
m
01.__.0002 Winkelschiene 150/100/8 Winkelschiene 100/100/8 verzinkt, liefern und im Bereich von Bodenabschlüssen fach- und höhengerecht montieren.
01.__.0002
Winkelschiene 150/100/8
21.00
m
01.__.0003 Haftschlämme Aufbringen einer zementären Haftschlämme auf die Rohbetonplatte
01.__.0003
Haftschlämme
355.00
m²
01.__.0004 PE - Folie PE - Folie als Trenn-/Abdeckschicht zweilagig liefern und in der Fläche und an aufgehenden Bauteilen einbauen.
01.__.0004
PE - Folie
O
355.00
m²
01.__.0005 Feinsteinzeug Rüttelverfahren Rüttelboden
Keramischer Bodenbelag im Rüttelverfahren. Hochverdichteter, maschinell eingerüttelter, keramischer Bodenbelag nach DIN EN 14411 oder DIN 18158 im Mörtelbett. Verlegung auf zweilagiger PE-Folie nach den "Richtlinien für die
Herstellung keramischer Bodenbeläge im Rüttelverfahren" des Arbeitskreises Qualitätssicherung Rüttelbeläge (AK-QR) in seiner aktuellen Fassung.
Bettungsmörtel, vorverdichtet mit vorgegebenem Gefälle zu den Einlaufrinnen,
Mörtel-Oberfläche mit zementangereicherter Kontaktschicht aus Zement oder in Form einer Zementmörtelschlemme, Feinsteinzeug 18 mm, engfugig im Verband
verlegen, gleichmäßige, mechanische Verdichtung durch Flächenrüttler,
Verfugung des Belages mit geeignetem Fertigfugmörtel, reinem Zement oder Fugenmaterial aus Quarzsand und Zement.
Bei der Verlegung auf Trennschicht ist, falls erforderlich, eine Bewehrung aus Baustahlgitter oder Betonstahlmatten einzubauen.
Die Festigkeit erhärtender Bettungsmörtel muss bei Ausführung
- auf Trennschicht mind. Druck-/Biegefestigkeit C16/F3
nach DIN EN 13813 entsprechen.
Mindestdicke der Bettungsschicht bei Belägen auf Trennschicht 65mm. Wo erforderlich sind Bewegungsfugen auszuführen um Verformungen der Belagskonstruktion z.B. infolge von Schwinden, Temperatureinwirkung und Belastung zu ermöglichen.
Feinsteinzeug nach DIN EN ISO 14411
· Format 198 x 98 x 18 mm
· Farbe nach Herstellerfarbtonkarte
· Unglasiert
· Rutschfestigkeitsklasse R12
· Rüttelverlegbar
· Verlegung im Halbverband
· Gefälle 1,0%
· Gesamtaufbaustärke ca. 100-150 mm
Zur Markierung des Stellplatzes und zur genauen Positionierung des Feuerwehrfahrzeuges ist der Bodenbelag des Rüttelbodens im Bereich der Fahrbahn mit farblich abgesetzten Markierungsfliesen zu ergänzen, Anordnung
der Markierung nach Angabe des AG.
Alle Bereiche, die unmittelbar an den Sozialtrakt, die Werkstätten und das Lager grenzen, sind auf einer Breite von ca. 1,00m eben und ohne Gefälle auszuführen.
Einbauort: gesamtes EG der Nutzungseinheit 1:
Angebotenes Fabrikat: ________________________________________
01.__.0005
Feinsteinzeug Rüttelverfahren
355.00
m²
01.__.0006 Zulage für Gefälleverlegung Zulage zur Position Rüttelboden für die Verlegung im Gefälle mit 1 - 2%
01.__.0006
Zulage für Gefälleverlegung
355.00
m²
01.__.0007 Hohlkehlsockel mit liegendem Fliesensockel h=98mm passend Hohlkehlsockel mit liegendem Fliesensockel h=98mm passend zum Material des
Rüttelbodens im Dünnbettverfahren verlegen inkl. Verfugung. Inkl. Innen- und
Außengehrung.
01.__.0007
Hohlkehlsockel mit liegendem Fliesensockel h=98mm passend
186.00
m
01.__.0008 Stellplatzmarkierung Stellplatzmarkierungen fachgerecht anlegen, in jede zweite Fliesenreihe einlegen einer Fliese farblich abweichend vom Bodenbelag, Markierungen parallel zu Wänden und Toren.
01.__.0008
Stellplatzmarkierung
50.00
m
01.__.0009 Dehnfugenprofile Lieferung und Einbau von Dehnfugenkantenschutzprofilen aus Hartkunststoff mit wartungsfreier elastischer Vorverfüllung, Farbe grau, einschl. Schlussversiegelung mit geeigneten elastischen Fugendichtstoffen
01.__.0009
Dehnfugenprofile
25.00
m
01.__.0010 Anarbeiten Bodeneinläufe Zulage für das Anarbeiten des Rüttelbodens an bauseitige Bodeneinläufe
01.__.0010
Anarbeiten Bodeneinläufe
4.00
Stk
01.__.0011 Anarbeiten Entwässerungsrinnen Zulage für das Anarbeiten des Rüttelbodens an Entwässerungsrinnen.
01.__.0011
Anarbeiten Entwässerungsrinnen
64.00
m
01.__.0012 Dauerelastische Versiegelung Dauerelastische Versiegelung der Anschlussbereiche mit für den Plattenbelag geeignetem Silikon.
01.__.0012
Dauerelastische Versiegelung
275.00
m
01.__.0013 Entfernung Zementschleier Entfernung von Zementschleier auf dem Plattenbelag mit saurem Reinigungsmittel.
01.__.0013
Entfernung Zementschleier
355.00
m²
01.__.0014 Imprägnierung Aufbringen einer Öl- und Fettresistenten Imprägnierung auf den vorbeschriebenen Bodenbelag
01.__.0014
Imprägnierung
355.00
m²
01.__.0015 Reserveplatten Liefern und Lagern von Reserveplatten des vorbeschriebenen Plattenbelages
01.__.0015
Reserveplatten
10.00
m²
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.0001 Stundensatz Polier Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Polier
02.__.0001
Stundensatz Polier
O
1.00
h
02.__.0002 Stundensatz Facharbeiter Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter
02.__.0002
Stundensatz Facharbeiter
O
5.00
h
02.__.0003 Stundensatz Helfer Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Bauhelfer
02.__.0003
Stundensatz Helfer
O
10.00
h