Außentüren, PRF, Alu-Fenster
Fuhlsbüttler Straße 43 WE
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01 Außentüren, PR-Fassade, Alu-Fenster - FBS
01
Außentüren, PR-Fassade, Alu-Fenster - FBS
Hinweis zu Losen Losweise Vergabe FBS+BOE Hinweis zur losweisen Ausschreibung der beiden Bauvorhaben "Fuhlsbüttler Str. 670-672 (FBS)" und "Böckelweg 21 (BOE)" in Hamburg-Ohlsdorf: Beide Bauvorhaben werden für den Bauherrn "Allgemeine Deutsche Schiffzimmerer Genossenschaft eG"  erstellt und befinden sich im Hamburger Stadtteil Ohlsdorf. Es wird beabsichtigt, für beide Bauvorhaben die selben Nachunternehmen zu beauftragen, da sich die Leistungen inhaltlich gleichen, die Bauvorhaben im selben Zeitraum erstellt werden und sich in räumlicher Nähe zueinander befinden (Luftlinie ca. 700m, siehe Kartenausschnitt). Da es sich formal um getrennte Bauvorhaben handelt, werden die Bauleistungen jedoch getrennt angefragt und beauftragt.
Hinweis zu Losen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1. Lage der Baustelle, Zufahrtsmöglichkeiten Das Grundstück befindet sich im Böckelweg 21, 22337 Hamburg, von dort erfolgt auch die Baustellenzufahrt. Eine Gehwegüberfahrt ist vorhanden. Eventuelle Fahrbahnverschmutzungen durch Baufahrzeuge sind sofort vom Verursacher zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Reinigung ggf. von der Bauleitung veranlasst. Die Kosten werden dem Verursacher angelastet. Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten sowie die von ihm beauftragten Nachunternehmer und Lieferanten handeln eigenverantwortlich. Stellplätze für Privatfahrzeuge sind auf dem Baugelände nicht vorhanden. Der Auftragnehmer hat für die Sicherheit seiner Fahrzeuge, Geräte und Materialien eigenverantwortlich zu sorgen, er gewährleistet die Einhaltung der polizeilichen und bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften im Baustellenbereich und haftet für Schäden, die durch eigenes Fehlverhalten verursacht werden. 2. Gebäude Die genauen Abmessungen und Höhenverhältnisse sind den Planunterlagen zu entnehmen. 3. Ausführung 3.1 Allgemeines Insbesondere über die  Transport-, Lager- und Arbeitsbedingungen sowie über den Zustand der zu befahrenden und zu bebauenden Untergründe etc. hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe vor Ort zu informieren. Unkenntnis hierüber berech- tigt zu keinerlei Mehrforderungen des Bieters. Alle für die Ausführung der Arbeiten bedeutsamen Normen, Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaften, alles neuester Stand, sind Grundlage der Leistungs-beschreibung und strikt einzuhalten. Anfallender Schutt ist gemäß den behördlichen Auflagen - gegebenenfalls als Sondermüll - ordnungsgemäß zu beseitigen. 3.2 Personal und Arbeitsmittel Die Arbeitsweise und die Auswahl der eingesetzten Geräte sind den besonderen Erfordernissen der Baustelle anzupassen. Es dürfen nur Handwerker eingesetzt werden, die für den hier beschriebenen Einsatzbereich geeignet sind. Um unnötigen Bauleitungsaufwand für mehrmaliges Wiederholen von Einweisungen und Anordnungen zu vermeiden und dadurch hervorgerufene Fehlerquellen sowie deren Folgen auszuschalten, ist ein personeller Austausch nicht gestattet oder nur nach Rücksprache mit der Bauleitung erlaubt. 3.3 Planungsleistungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit der Bauleitung vor Ausführungsbeginn die Baudurchführung, die Ausführungsart sowie sämtliche Ausführungsdetails abzustimmen. Der Auftragnehmer hat Planungsleistungen gem. Leistungsbeschreibung zu erbringen (u.a. Werkstattpläne, Werk- und Montagepläne, sowie statische Nachweise). Der AN hat auf Basis der Ausführungsplanung vermaßte Werkzeichnungen nach eigener örtlicher Bauaufnahme als Übersicht M. 1:10, Details bis M. 1:1 nach Maßgabe des AG anzufertigen und der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Die Ausführung erfolgt ausschließlich nach den von der Bauleitung freigegebenen Ausführungszeichnungen. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. 3.4 Vorschriften und Normen Die technischen Angaben der Leistungsbeschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die nicht unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese zu erfüllen. Angebote, die auch nur in Teilbereichen den gestellten Mindestanforderungen nicht gerecht werden, können wegen Unvollständigkeit von der Wertung ausgeschlossen werden. Für alle Gewerke gelten grundsätzlich die kleinsten zulässigen Maßtoleranzen der jeweiligen DIN 18201 bis DIN 18203, soweit im LV nichts anderes vermerkt ist. Gem. Tabelle 3, DIN 18 202 werden grundsätzlich "erhöhte Anforderungen" an die Ebenheit von Flächen gestellt. Werden die zulässigen Toleranzen überschritten, so sind notwendige Nacharbeiten des AN ohne Mehrkosten für den Bauherren auszuführen. 3.5 Materiallieferung und -lagerung Materialien sind ausschließlich in solchen Mengen anzuliefern, wie sie kurzfristig zu verarbeiten sind. Die Lagerzeiten der Materialien sollen so kurz wie möglich sein. Wegen der direkten Nähe zur benachbarten Bebauung sind Rücksichtnahmen und Abstimmungen zur Vermeidung von Belästigungen und Beeinträchtigungen unverzichtbar. Den Anweisungen der Bauleitung zur Materiallagerung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Verkehrssicherheit für Transporte auf und außerhalb der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Kosten für die Beseitigung von Schäden an fremdem Eigentum, die der AN verursacht hat, trägt der AN. 3.6 Vermessung Sämtliche erforderliche Vermessungsarbeiten zur Herstellung der ausgeschriebenen Leistung sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen. 3.7 Baustrom, Bauwasser Regelung erfolgt im Rahmen der Auftragsverhandlung. 3.8 Brandschutz Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Materialien sowie bei Löt-, Brenn- und Schweißarbeiten ist vom betreffenden AN unaufgefordert geeignetes Löschgerät bereitzuhalten. Falls erforderlich, ist eine Brandwache zu stellen. 3.9 Abrechnung Bei Vergabe wird ein Zahlungsplan vereinbart, der sich an dem vom AN zu liefernden Ablaufplan orientiert. 4. Angebot Der Bieter führt eine Prüfung der Angebotsunterlagen auf Vollständigkeit durch. Er hat seine Arbeiten auf der Baustelle zu koordinieren und zu überwachen, Bautagebuch zu führen, Kosten- und Terminrahmen einzuhalten. Der Auftragnehmer ist alleiniger Ansprechpartner für den Auftraggeber. Koordinationsaufwand einschl. zugehöriger Gemeinkosten ist einzukalkulieren. Der AN ist für die Erfüllung der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Vor Abgabe seines Angebotes hat er sich über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage oder missverstandener Auslegung der Ausschreibung und Pläne werden nicht anerkannt. Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Tageszeiten (z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit usw.) sind erst nach Zustimmung durch die Bauleitung des AG erlaubt. Das Einholen der behördlichen Erlaubnis ist Sache des AN. Das Angebot ist vollständig abzugeben. Unvollständige Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden. Alle angebotenen Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders vermerkt. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im LV genannte Fabrikat als vereinbart. Bedenken gegen ausgeschriebene Leistungen sind vom Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich und mit Gegenvorschlägen vorzubringen. Geschieht das nicht, übernimmt der Bieter die volle Gewähr für die angebotene Leistung im Sinne von § 13 VOB/B. Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er über den Umfang der geplanten Leistungen vollständig informiert ist und dass Unklarheiten im Angebotstext, die zu Mehrforderungen führen können, nicht gegeben sind. Es ist grundsätzlich die komplette Leistung einschl. aller Nebenleistungen gem. VOB/C anzubieten. Auf allgemein gültige Begriffe wie liefern, herstellen und einbauen wird in der Leistungsbeschreibung weitgehend verzichtet. Es ist dennoch grundsätzlich die fertige Leistung einschl. Lieferung aller Materialien, allen Nebenleistungen und der für die Durchführung eigener Leistungen erforderlichen Vermessungsleistungen anzubieten. Schuttbeseitigung bedeutet grundsätzlich die vorschriftsmäßige Abfuhr des Materials einschl. Containerkosten und Kippgebühr. Der AN hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten. Versäumt er dieses, so setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. Die Kalkulation von Nachtragsangeboten ist auf Verlangen des AG ebenso offen zulegen wie die Urkalkulation des Hauptangebotes. Sollte der Bieter Nachunternehmer beauftragen, so hat er eine Erklärung über den vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern vorzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit seiner Nachunternehmer Angaben zu machen gem. VOB/A § 8 Nr. 3 (1) Buchstaben a bis g. Der Bieter hat für seine Nachunternehmer eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, der für ihn zuständigen Versicherungsträger und den Nachweis der Eintragung in das Handelsregister sowie die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die benannten Nachunternehmer zu überprüfen und nach eigenem Ermessen abzulehnen, falls die geringsten Zweifel an der Erfüllung o.a. Bedingungen bestehen. Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er sich von den örtlichen Gegebenheiten bezüglich Lage, Anfahrt, Arbeits- und Lagerplätze etc. überzeugt hat und alle in den Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen beschriebenen Leistungen und Bedingungen bei der Preisbildung berücksichtigt hat. 5. Baustelleneinrichtung Kosten für die zur Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderliche Baustelleneinrichtung einschl. Lieferung, Auf- und Abbau sowie Vorhaltung sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren. 6. Ausführung Der AN hat ein Bautagebuch zu führen, in dem täglich die geleisteten Arbeiten, Zahl- und Art der Arbeitskräfte, Witterungsverhältnisse sowie besondere Vorkommnisse einzutragen sind. Das Bautagebuch ist dem Bauleiter wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen, eine Durchschrift ist auszuhändigen. Darüber hinaus ist der AN verpflichtet, an den regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Grundlage der Arbeiten sind die Planunterlagen und Zeichnungen des Architekten, die statischen Berechnungen sowie - die Angaben und Details der sonstigen Fachplaner und Sonderfachleute - alle sonstigen behördlichen Auflagen, - die Leistungsbeschreibung. Der AN hat alle evtl. erforderl. Genehmigungen für die Benutzung von öffentl. Grundstücksflächen bzw. Nachbargrundstücken rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen. Alle hierdurch entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Die Bauherrschaft ist von allen Forderungen freizustellen, die durch unmittelbare und mittelbare Beschädigungen entstehen können. Verursachte Schäden sind unaufgefordert zu beseitigen. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und sonstig anfallende Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt. Bei Durchführung von Schweiß- und Schneidbrennarbeiten, Arbeiten mit offener Flamme und sonstigen funkenreißenden Arbeiten sind die gültigen Auflagen der Bauberufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, etc. zu beachten und einzuhalten (Brand- und Explosionsschutz). Der Nachweis der Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7 ist auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen. Brennbare Gegenstände und lagernde feuergefährliche Stoffe, auch Staub und Abfälle, soweit brennbare Umkleidungen und Isolierungen, sind vor Beginn der Arbeiten aus der Umgebung der Arbeitsstelle zu entfernen. Ortsfeste brennbare Bauteile wie Balkenwerk, Holzwände, -böden und -türen, sind vor Beginn der Arbeiten durch nicht entflammbare Schutzbeläge, Wasser, feuchte Tücher, oder Sand zuverlässig gegen Flammen, Funken und glühende Metallteilchen zu schützen. Die neben bzw. über und unter der Arbeitsstelle liegenden Räume sind während der Ausführung der Arbeiten laufend auf etwa auftretende Feuer (z.B. durch Wärmefortleitung, Funkenflug oder dgl.) zu untersuchen. Mit der Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass die Regelungen dieser Allgemeinen Vorbemerkungen Vertragsbestandteil werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Der AN ist für die Einhaltung der Maße lt. Zeichnungen allein verantwortlich. Grundlage für die Werkplanung des ANs sind die Pläne und Leitdetails der Architekten. Darüber hinausgehende Planungen hat der AN zu erstellen (Werkplanung). Die Hersteller - Montageanleitungen sind zu beachten. Bei allen zu liefernden und einzubauenden Teilen und Stoffen sind die Vorschriften der Zulassungsbehörden genauestens zu beachten. Für Bauteile (z.B. Türen) mit Brandschutz- und Schallschutzanforderungen sind die entsprechenden Prüfzeugnisse für das Gesamtbauteil vorzulegen, jedes Bauteil muss mit einem amtlichem Zulassungsschild dauerhaft gekennzeichnet sein. Notausgangs- und Paniktüren werden nach DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 ausgeführt. Im Text des Leistungsverzeichnisses wird zur Vereinfachung auf alle selbstverständlichen Ausdrücke, wie: Herstellen einschließlich Materiallieferung und Verschnitt, Verlegen, Montieren einschließlich Befestigungsmaterial, Schutzvorkehrungen treffen usw.,verzichtet. Die angebotenen Einheitspreise beinhalten deshalb alle Kosten und Aufwendungen für die vorschriftsmäßige, vollständige, ordentliche und gebrauchstaugliche Ausführung der Konstruktion inkl. Materialien, Hilfsstoffe und Nebenleistungen. Im nachfolgenden handelt es sich um die Herstellung, Lieferung und Montage von: - Außentüranlagen in Aluminium-Bauweise DIN - Normen - Richtlinien Es gelten: die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, alle gültigen Europäischen Normen in der neuesten Fassung, alle gültigen Deutschen Industrienormen in der neuesten Fassung, alle gültigen Richtlinien von Berufsverbänden und Berufsgenossenschaften, die Verarbeitungsempfehlungen und Vorschriften der entsprechenden Produkthersteller. Alle für das Bauvorhaben zu verwendenden Bauprodukte/Bauarten müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen bzw. in der Bauregelliste enthalten sein. Die Zustimmung im Einzelfall für nicht zugelassene bzw. nicht geregelte Bauprodukte in betroffenen Bauteilen ist vom AN eigenständig zu betreiben und kostenmäßig einschl. aller anfallenden Gebühren zu tragen. Die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen zum Antrag für alle Zustimmungen im Einzelfall hat rechtzeitig zu erfolgen und ist dem AG unaufgefordert vorzulegen. Prinzipiell sind nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene Produkte  bzw. Produkte mit CE-Kennzeichnung zu verwenden. Werkplanung Vor Fertigungsbeginn hat der AN sämtliche für die Detailklärung, Prüfung und Herstellung erforderlichen Zeichnungen, Planungen, bauphysikalische, statische Nachweise, Details, etc. zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Für die Werk- und Montageplanprüfung durch den AG sind 5 Werktage einzuplanen. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Werkplanung vom AG oder dessen Bevollmächtigte mit einem Genehmigungsvermerk für die Ausführung freigegeben ist. Eine Übertragung der Haftung erfolgt hierdurch nicht. Der AN haftet dafür, dass nur nach den unterschriftlich anerkannten Werkstattplänen gearbeitet wird. Schutz von Bauteilen Es ist ein sachgemäßer Schutz, z.B. durch Abkleben, Abdecken der angrenzenden Bauteile einschließlich des späteren rückstandslosen Entfernens dieser Mittel, vorzusehen. Schutzmaßnahmen über diegesamte Bauzeit Die eigene Leistung ist ebenfalls zu schützen. Fassadenreinigung Alle Türelemente sind während der Bauzeit ausreichend zu schützen und vor der Abnahme zu reinigen. Die Oberflächen von Metall- und Glasflächen sind mit Wasser unter Zusatz von nicht aggressiven Mitteln sauber zu reinigen. Hierbei sind die Richtlinien für die Reinigung von Aluminium-Bauteilen zu beachten. Die Reinigung ist nach VOB, Teil C und DIN 18 360, Ziffer 4, als Nebenleistung zu erbringen. Stemmarbeiten, Schweiß-  und Schleifarbeiten Stemmarbeiten sind grundsätzlich zu vermeiden. Sind diese jedoch unumgänglich, dürfen sie nur nach Abstimmung mit der Bauleitung und nach erfolgter Freigabe ausgeführt werden. Bei Nichtbeachtung gehen die Kosten der erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN. In Bereichen von ungeschütztem Glas bis zu einer Entfernung von 10 m dürfen keine Schleif- oder Schweißarbeiten durchgeführt werden. Maßtoleranzen Für die Einhaltung der Maße und Toleranzen ist die DIN 18201, 18202, 18203 - Toleranzen im Bauwesen. Statische Anforderungen Berechnungsgrundlagen: Berechnungsgrundlagen für die Bemessung aller Fenster-,Fassadenelemente sowie Wandbekleidungen sind die Angaben in den Normen des Winddruck und aerodynamische Beiwerte sind nach DIN EN1991-1-4  zu berücksichtigen. Die Ermittlung der Windlasten erfolgt gemäß DIN1055-4. Die Horizontal- und Vertikallasten sind entsprechend DIN EN 1991-1, unter Berücksichtigung der eigenverantwortlich entwickelten Konstruktionsdaten an Verglasungen und Riegeln zu ermitteln und einzuhalten. Befestigung am Rohbau: Alle Befestigungen am Rohbau sind mit amtlich zugelassenen Dübelsystemen herzustellen. Die Dübel- und Lasteintragungspunkte sind mit dem Statiker abzustimmen. Bei den Befestigungen sind die Rohbau toleranzen zu berücksichtigen. Befestigungen mit Schussbolzen sind unzulässig. Absturzsichere Verglasungen sind nach TRAV bzw . DIN18008-4 zu prüfen. Die Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Kategorie. Bauphysikalische und -technische Anforderungen Wärmeschutz Für die Bemessung der Wärmeschutzeigenschaften der Fenster-  und Fassadenelemente sowie Außenwände (jeweils in allen Teilen und in letztgültiger Ausgabe) sind anzuwenden: - DIN 4108  (Wärmeschutz im Hochbau) - EN ISO 10077 und DIN EN ISO 6946 - Hamburgische Klimaschutzverordnung (HmbKliSchVO) - Gebäudenergiegesetz (GEG) Im Rahmen der Werkplanung hat der AN die Anforderungen an das Gesamtelement eigenverantwortlich nachzuweisen. Es ist bei Anschlussbereichen auf eine konsequente Vermeidung von Wärmebrücken zu achten. Wind und Wasserdichtigkeit Die Gebäudehülle ist luftdicht im Sinne der GEG und des GEG-Nachweises herzustellen. Schallschutz Schallschutzklasse 3 Für das geforderte bewertete Prüfschalldämmmaß für Rahmen und Verglasung ist Rw, ges. 35 dB als Mindestforderung  zu erreichen Rohbauanschlüsse Prinzipiell gilt: Innenseitig umlaufend und lückenlose diffusionsdichte Folienabklebung und außenseitig umlaufend und lückenlose diffusionsoffene Folienabklebung! Eine Zulassung des eingebauten Systems ist nachzuweisen. Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Die Verankerung der Türanlagen ist in Dübelmontage auszuführen. Es sind lastabtragende, Stahl-Anschlusszargen bzw. Stahlkonsolen mit Toleranzausgleichsmöglichkeiten und nicht sichtbarer Verschraubung vorzusehen. Auf die zwängungs- und geräuschfreie Ausdehnungsmöglichkeit ist zu achten. Mit zur Leistung des AN gehört der über die gesamte Breite des Elementes verlaufende Stahl-Winkel, verankert am Blendrahmenprofil, zur Anarbeitung des Estrichs/Bodenbelages. Der innere Anschluss hat über eine 1-fache dampfdichte Folie einschließlich umlaufend vollflächig geklebtem Anschluss an den Rohbeton/Mauerwerk zu erfolgen. Die Folie muss umlaufend in einer Ebene am Blendrahmenprofil befestigt sein. Folien müssen überputzbar sein. Der untere Anschluss der Türanlagen hat mit einer Flüssigabklebung zu erfolgen. Diese Leistung erfolgt durch das Gewerk Dachdecker/Rohbau. Die Türprofile und die jeweiligen seitlichen Dichtungsfolien müssen auf diese Detailausführung abgestimmt sein. Im Feuchtbereich sind außerdem extrudierte Polystyrolplatten zu verwenden. Allgemeine Anforderungen Es wird ausdrücklich auf die umfassende gestalterische und technische Baubeschreibung und die dort formulierten Anforderungen an die Elemente verwiesen. Die bauphysikalischen und statischen Anforderungen, sowie die Auflagen der Baugenehmigung an alle Bauteile stellen Mindestanforderungen dar. Die in der Leistungsbeschreibung und den Planungsunterlagen beschriebenen Bauteiledimensionen beruhen auf Vordimensionierungen, die endgültige Dimensionierung hat durch den AN zu erfolgen. Konstruktionsangaben Türanlage Thermisch getrennte Aluminiumprofile, Abmessungen mindestens wie auf den Detailplänen vorgegebenen und gemäß der dargestellten Profilierung. Alle Profilverbindungen (T- und Gehrungsstöße) gesteckt, geklebt und gesickt. Bautiefe gem.  Anforderung gewählte System(Blendrahmen). Zum Baukörper hin sind die Blendrahmenprofile im entsprechenden Profilsystem zu verbreitern. Die Flügel aus Aluminium-Strangpressprofilen sind so auszubilden, dass die Verglasung mit Glashalteleisten von innen gehalten wird. Wärmedämmung mit durchlaufenden Kunststoff-Leisten, glasfaserverstärkt. Äußere Glasdichtung als eckvulkanisierter Rahmen. Die äußere Schale des Blendrahmens  /  Flügels ist mit einer Hohlkammer zu versehen, so dass im Eckbereich durch Eckwinkel etc. eine wasserdichte Ausführung gewährleistet ist. Der freie Steg des Blendrahmens ist durch entsprechende Eckbleche oder Gussteile zu hinterlegen. Eine Sickung im äußeren sichtbaren Bereich ist nicht zulässig. Die Blendrahmen sind insbesondere im Bandbereich zusätzlich mit dem Pfostenprofil zu verankern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Flügel besonders hohen Beanspruchungen hinsichtlich des Personenverkehrs gerecht werden müssen.
Technische Vorbemerkungen
Hinweis zu Türliste und Planung Hinweis zu Türliste und Detailplan "Bauteilkatalog Türen" In den Leistungsbeschreibungen der Einzelpositionen sind Verweise auf die Türtypen gemäß Türliste enthalten. Die Türliste liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und ist zu beachten, die wesentliche Ausstattungs- und Leistungsmerkmale der Türelemente sind aber bereits in den Langtexten enthalten. Eine schematische Darstellung der Türtypen liegt als Detailplan "Bauteilkatalog Türen" (Plannummer DE 5740) den Unterlagen bei.
Hinweis zu Türliste und Planung
01.01 Aussentüren
01.01
Aussentüren
01.02 Pfosten-Riegel-Fassade Arztpraxis
01.02
Pfosten-Riegel-Fassade Arztpraxis
01.03 Aluminium-Fenster
01.03
Aluminium-Fenster