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Description
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Objektbeschreibung
Bauherr:
WBG Fürth mbH und Bauträger GmbH - Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth
Baubeschreibung:
Modernisierung von 1 Wohnblock, bestehend aus 3 Häusern und Aufstockung um je ein Geschoß
Projektstandort:
Leibnizstrasse 27-31 in 90766 Fürth
Der Wohnblock besteht derzeit aus 22 Bestandswohneinheiten und nach der Sanierung aus 28 Wohneinheiten. Der Gebäudekomplex verfügt über drei separate Eingänge zu Treppenhäusern über den die Wohnungen erreicht werden.
Alle Wohnungen werden beräumt, so dass die Arbeiten im unbewohnten Zustand durchgeführt werden können.
Alle 22 Bestandswohnungen werden neu in die elektrische Energieversorgung eingebunden. Es werden alle 22 Bestandswohnungen grundlegend elektrisch saniert. Ausstattung nach den Ausführungsplänen.
Für die Medienversorgung wird je WE eine Datendose und eine Koaxdose im Wohnzimmer im Wohnzimmer installiert. Diese werden vom Mediaverteiler im Flur angefahren.
Die Elektroinstallation der Treppenhäuser, der Keller und der Allgemeinbereiche wird komplett neu erstellt.
Die Energieversorgung aller 22 Wohneinheiten wird im Zuge der Errichtung einer PV-Anlage auf die Verwendung des Mieterstrommodells vorbereitet.
Die Hauptleitungen werden im Kabelgraben verlegt.
Die Kellerdeckendämmung wird im Bereich der Trassenquerung ausgespart und angearbeitet.
Nachfolgende Punkte sind zu beachten.
Alle zukünftig verwendeten Leitungen müssen Mantelleitungen vom Typ NYM-J sein.
Stegleitungen sind zu erneuern
Die Farbzuordnung aller Kabel und Leitungen muss zwingend den aktuell gültigen Normen entsprechen (Schutzleiter im gesamten verlauf Grün-Gelb)
Die Wohnhäuser werden mit einer Luft-/Wasserwärmepumpen Zentralheizungsanlage und Zentralwarmwasser ausgestattet.
Die Außeneinheiten werden am Haus 31 installiert.
Elektroinstallationsarbeiten KG bis 3. OG
Es wird ein neuer Außensummenzähler als Wandleranlage sowie Außenwandlermessungen für PV und Wärmepumpe am Haus 27 installiert. Ermittlung des Leistungsbedarfes und Anmeldung beim Energieversorger ist erfolgt. Weitere Kommunikation mit dem Versorger (INFRA Fürth) durch AN.
Die alten Stromhauseinführungen im Treppenhaus werden vom AG stillgelegt.
Vom AN sollen die alten Installationsgeräte wie Allgemeinverteiler, Schaltgeräte etc. im Kellergeschoss/Treppenhaus demontiert werden. Die Niederspannungshauptverteilungen werden je Haus ebenfalls erneuert.
Vom AN sollen in allen Wohnungen neue Unterputz Unterverteilungen montiert werden. Die Unterverteilungen werden so Aufgebaut, dass grundsätzlich zwei Fehlerstromschutzschalter vorhanden sind. Die Gehäusegröße ist so zu wählen, dass die Unterverteilungen mindestens 48 PLE bereitstellen.
An den Unterverteilungen wird, sofern dies nach Prüfung auf Verwendbarkeit möglich ist, das alte Wohnungsleitungsnetz angeschlossen.
Zu Unterverteilungen der Wohnungen sollen vom AN neue Elektrohauptzuleitungen verlegt werden, welche an die dafür vorgesehenen Abgänge der neuen Zählerverteilungen im Keller angeschlossen werden.
Die Ausführung der Zählerplätze ist nach Angaben des Energieversorgers in (eHZ) auszuführen. Die Zählerverteilungen und die Hauptzuleitungen sind in der Netzform TN-S auszuführen.
Die Energieversorgungsleitungen sind neu und ungeschnitten zu verlegen. Die ehemaligen Etagenzählernischen im Treppenhaus werden zugemauert. Die Leitungsverlegung hat gem. Leitungsanlagen Richtlinie der BayBO zu erfolgen. Die Leitungen sind möglichst breit gefächert in den vorhandenen Zählernischen zu verlegen. Elektrische Leitungen müssen einzeln oder nebeneinander angeordnet voll eingeputzt, in Schlitzen von massiven Bauteilen, die mit mindestens 15 mm dickem mineralischem Putz auf nichtbrennbarem Putzträger / verschlossen werden, verlegt werden.
Vor der Bestellung und Lieferung der Installationsgeräte sind diese unentgeltlich körperlich auf der Baustelle zu bemustern. Bereits im Vorfeld der Vergabe sind bei Hersteller/Großhändler Muster anzufragen, damit die Bemusterung gegebenenfalls ohne Verzögerung der Vergabe vor Ort durchgeführt werden kann.
Alle Installationsgeräte sind einheitlich von einem Hersteller anzubieten. Es ist ein Standard-System, reinweiß, aus schlag- und bruchfestem, halogenfreien, UV-beständigen Kunststoff, geeignet zur senkrechten und waagerechten Montage zu wählen.
Die Befestigung der Installationsgeräte erfolgt mit Schrauben. Die Befestigung mittels Spreizkrallen ist nicht gestattet.
In gefliesten Wänden sind die Standorte in einer bemaßten Wandabwicklung festzulegen. Die Montage der Kästen und Dosen entsprechend der Fliesenteilung ist nur in Zusammenarbeit mit dem Fliesenleger durchzuführen.
Bei gefliesten Wänden ist der Geräteeinbau ins Fliesenkreuz oder in die Fliesenmitte zu setzen
Für das Schaltermaterial ist als Fabrikat GIRA, Busch-Jäger, Jung oder ein gleichwertiger deutscher Hersteller zulässig.
Die gesamte Elektro-Anlage ist nach den z. Z. gültigen und angewandten VDE-Vorschriften DIN VDE 0105, DIN VDE 0100 Teil 600 auf Funktion der Schutzmaßnahmen und des Isolierwiderstandes sowie nach DIN VDE 0100 Teil 430 und technischen EVU Anschlussbedingungen zu prüfen
Für alle Wohnungen sind Prüf- und Messprotokolle zu übergeben.
Die Überprüfung der Leitungsinstallation in den einzelnen Bestandswohnungen ist zu dokumentieren,
Sämtliche Stromauslässe sind zu sichern.
Alle Wohnungsverteilungen erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Prüfplakette.
Die gesamte Elektroinstallation muss nach den beiliegenden
Elektroinstallationsplänen ausgeführt werden.
Objektbeschreibung
Niederspannungsanlagen
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Führung grundsätzlich aus DIN 18382
- Niederspannungs- und Mittelspannungsanlagen bis 36
kV.
Weitere Ausführungsgrundlagen sind u.a.
- die Anschlussvorschriften des EVU
- die VDE-Vorschriften
- die Vorschriften des Stromversorgungsbetriebes und
der Deutschen Bundespost
- die DIN-Vorschriften bzw. Sonderzulassungen der
eingebauten Kabel, Schalter, Verteilungen,
Sicherungen, Geräte, Hilfsvorrichtungen und
Leuchten
- die DIN-Vorschriften über Beschilderungen und
Schaltungsunterlagen
- DIN 18014 (Fundamenterder)
- DIN 18015 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden)
- DIN 18386 (Gebäudeautomation)
- DIN EN 60669 (Schalter für Haushalt und ähnliche
ortsfeste elektrische Installationen
- DIN EN 61082 - Dokumente der Elektrotechnik
- Entscheidungen und Festlegungen der DKE (Deutsche
Elektronische Kommission im DIN)
Für einzubauende Aggregate, Steuer-, Mess- und
Regeleinrichtungen u. dgl. gelten die jeweils
zutreffenden DIN-Vorschriften.
Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen
diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende
Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle -
enthalten sein.
Von den VdS-Richtlinien sind insbesonder zu beachten:
2005 - Elektrische Leuchten
2015 - Elektrische Geräte und Einrichtungen
2025 - Kabel- und Leitungsanlagen
2046 - Elektrische Anlagen bis 1000 V
Stoffe, Bauteile
- Die angebotenen Geräte, Verteiler u. dgl. müssen den
vorgegebenen Bauwerksmaßen entsprechen. Fehlen diese in
den Unterlagen, sind sie rechtzeitig beim
Auftraggeber anzufordern.
- Baumstromverteiler müssen mindestens der Schutzart
IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54
entsprechen.
- Für Einbaugeräte, Verteiler, Schaltanlagen u. dgl.
ist nach Möglichkeit eine einheitliche Bauform und ein
Fabrikat zu verwenden.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen
Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
- Die Lieferung von Zubehör und Ersatzteilen muss für
die Dauer von zehn Jahren gesichert sein.
Ausführung
Allgemeines
- Schlitze und Durchbrüche werden, sofern nichts
anderes ausgeschrieben ist, bauseitig entsprechend den
Angaben des Auftragnehmers und in Absprache mit der
Bauleitung hergestellt und geschlossen.
- Der Auftragnehmer kann bei Bedarf die Übergabe der
Planungsunterlagen für Blitzschutzarbeiten verlangen.
- Wenn nicht anders ausgeschrieben, werden Kabelgräben
mit planierter Sohle, jedoch ohne zusätzlichen Aushub
für Kopflöcher bereitgestellt.
- Maße für Fundamente, Nischen u. dgl. sind vom
Auftragnehmer rechtzeitig dem Auftraggeber mitzuteilen,
soweit sie das angebotene Fabrikat betreffen.
- Durch die Nutzung von Räumen als Unterkunft und
Lager dürfen die Leistungen anderer Gewerke nicht
behindert werden.
- Bauseitig gestellte Bauteile sind zu prüfen und
einschließlich aller Nebenleistungen einzubauen bzw.
anzuschließen und mit dem Einheitspreis anzubieten.
- Stellt der Auftragnehmer Abweichungen zwischen
Ausführungsplänen und Leistungsverzeichnis fest, hat er
sich sofort mit dem Planungsbüro in Verbindung zu
setzen. Eigenmächtige Änderungen dürfen nicht
vorgenommen werden.
- Sämtliche zur Verfügung stehende Pläne müssen als
Ausführungspläne gekennzeichnet sein. Vorabzugspläne
dürfen nicht als Ausführungspläne benützt werden.
Sofern nicht aus den Planungsunterlagen ersichtlich,
ist mit dem Bauherren eine Absprache über die
nutzungsgerechte räumliche Verteilung von Auslässen,
Steckdosen und Anschlüssen zu treffen. Die in den
aufgeführten technischen Regeln geforderte
Mindestanzahl ist dessen ungeachtet einzuhalten,
wenn dem der ausdrückliche Wunsch des zuvor beratenen
Bauherren nicht entgegensteht.
- Die gesamte Installation sowie die Anordnung von
Geräten, Leuchtenanschlusspunkte, Leitungsführung usw.
sind vor Beginn der Arbeiten anhand der Montagepläne
und mit der Bauleitung endgültig festzulegen.
- Im Wohnungsbau ist jeder Wohnungstür eine
Schaltmöglichkeit für die Treppenhausbeleuchtung
zuzuordnen.
- Bei der Installation von Verteilungsleitungen für
Heizung, Lüftung usw. soll der Auftragnehmer vor
Arbeitsbeginn mit den ausführenden Heizungs- bzw.
Lüh
dbchftungsfirmen Verbindung aufnehmen.
- Bei der Montage des Rohrs für die Telefonleitung ist
auf einen ausreichenden gegenseitigen Abstand zwischen
Fernmelde- und Starkstromleitung zu achten.
- Das Erstellen von Schlitzen an Leichtbauwänden und
Mauerwerk darf nur mit Mauerfräsen vorgenommen werden.
Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter
möglichster Schonung der Bauwerke auszuführen,
Aussparungen für die wichtigsten Durchbrüche werden
nach Möglichkeit vorgesehen. Bei der Montage ist darauf
zu achten, dass Schornsteine und Luftschächte nicht
beschädigt werden, ggf. ist ein anderer Leitungsweg zu
wählen.
- Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
- Die Erdung der Badewannen, Brausetassen, Einläufe
usw. ist nach DIN VDE 0100, Teil 701 vorzunehmen.
- In den Bädern, Duschen und ähnlichen Räumen sind die
Vorschriften für das Verlegen von elektrischen
Installationen gemäß DIN VDE 0100 Teil 701, 702 zu
beachten.
- Sämtliche metallische leitende Teile müssen in den
Potentialausgleich einbezogen werden.
- Verteilungsanlagen, Sicherheitsschalter und sonstige
zur Sicherheit dienende Betriebsmittel sind zu
beschriften.
- Beschriftungen müssen dauerhaft angebracht sein;
eine handschriftliche Ausführung ist nicht zulässig.
Alle Verteilungen müssen einen Schaltplan in einer
Schaltbildtasche enthalten; codierte Bezeichnungen sind
zu erläutern.
- Bei Einlegearbeiten in Ortbeton muss der Bieter in
der Lage sein, auf Abruf die Arbeiten am folgenden
Werktag zu beginnen.
- Bauseitig gelieferte Einbauteile, Leuchten, Motoren
usw. sind entgegenzunehmen, einzulagern und vor dem
Einbau abzunehmen, soweit es ohne Funktionsprobe
möglich ist.
- Das Anbringen von Elektrobauteilen unter
wasserführenden Rohrleitungen bzw. sanitär- und
heizungstechnischen Objekten, bei denen
Undichtigkeiten nicht absolut auszuschließen sind, ist
grundsätzlich zu vermeiden. Im Ausnahmefall sind
Bauteile mit dem entsprechenden Schutzgrad gegen Wasser
einzubauen oder Abdeckungen anzubringen.
- Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch
im Austausch - sind für die Nennspannungen 230 bzw.
400 V auszulegen.
- Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern
anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren.
- Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der
Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu
beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung
mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig.
- Die vorzunehmenden Einweisungen und zu übergebenden
Unterlagen schließen auch ein:
- Bestandspläne der neuen Anlage
- Technische Beschreibung von Geräten
- Ersatzteillisten
- die Einweisung über die Überwachung und Wartung
der Anlage.
Die Gestaltung eines Wartungsvertrages wird
hiervon nicht berührt.
- Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
- Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu
verwenden.
- Stoppdübel u. dgl. dürfen nicht in Mauerwerk
verwendet werden. In Betonwänden und -decken können,
wenn geeignete Werkzeuge dafür vorhanden sind,
Stoppdübel angewandt werden. Eine Befestigung von
Zählertafeln, ob EDV- oder Privatzähler, sowie
Schaltgeräte und Verteilungen, ist mit Stoppdübeln
nicht zulässig. Das Einsetzen von Holzdübeln und
Eisenbügeln in Beton darf nur mit Zement vorgenommen
werden.
- Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindung ist dem Auftragnehmer freigestellt,
sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen,
Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
- Falls nicht anders festgelegt, werden die
allgemeinen Steckdosen 0,3 m, Arbeitsplatzsteckdosen
1,2 m und oberster Schalter 1,05 m (Türklinkenhöhe)
über dem Fertigfußboden angebracht.
- Einbauten in bauseits zu erbringende Werke sind in
koordinierter Zusammenarbeit wie folgt zu erbringen:
- Werkstattzeichnung/Detail und auf Anforderung
Muster.
- Übergabe an Bauleitung oder nach Maßgabe an den
Lieferanten des Werkes.
- gemeinsame Bemusterung mit dem
Architekten/Bauherrenvertreter
- endgültige Werkstattzeichnung.
- Übernahme in die Installation bei Anschluss und
Prüfung.
- Einbauten sind z.B. Alarmkontakte in Fenstern,
Leuchten in Verkleidungen, Tableaus/Schalter/Melder in
Einrichtungen
- Für Fremdgewerke wie z.B. Heizung, Klima, Lüftung,
Sanitär, Türen, Rauchabzugsanlagen, Fördertechnik,
Verfahrenstechnik usw. sind alle erforderlichen
Kabel, Leitungen und Dosen zu installieren. Hierzu
gehören auch alle Hilfskonstruktionen zur
ordnungsgemäßen Verlegung bis an das Ger0ät heran.
- Die Geräte werden vom Ersteller der Fremdgewerke
angeschlossen und in Betrieb genommen.
- Alle tragenden Teile sind mit Spezialdübeln zu
befestigen, Belastungsnachweise sind auf Verlangen
vorzulegen.
Kabel
- Sofern bei Aderleitungen kein Neutralleiter
erforderlich ist, darf die blaue Ader in mehradrigen
Kabeln und Leitungen für eine andere Funktion, nicht
jedoch als Schutzleiter, PEN-Leiter oder als
Anschlussleiter für den Potentialausgleich verwendet
werden.
- Der Auftragnehmer darf sich nicht auf die
Farbkennzeichnung einer ihm unbekannten Anlage
verlassen.
- Bei Renovierungsarbeiten ist zu beachten, dass die
VDE-Bestimmungen auch für Erweiterungen sowie den
Wiederaufbau elektrischer Anlagen anzuwenden sind.
Bei Installationen, die als Bestand belassen werden,
ist sorgfältig zu prüfen, welche Ader als
Schutzleiter verwendet wurde. Nach Fertigstellung der
Installationen sind auch sämtliche Anschlüsse der
alten Anlage zu prüfen, um Verwechslungen von Außen-
und Schutzleiter sowie unbefugte Eingriffe Dritter
auszuschließen. Alte und neue Systeme dürfen
keinesfalls in einem Rohr gemeinsam verlegt sein.
- Sofern mineralisolierte Leitungen (NUM)
ausgeschrieben sind, ist auf die speziellen
Endabschlüsse zu achten.
- Bei der Verlegung von Stahlpanzerrohren oder
flexiblen Kunststoffpanzerrohren in Sichtbeton-Decken
und Wänden ist eine ständige Anwesenheit eines
verantwortlichen Monteurs auf der Baustelle
erforderlich. Die Panzerrohre sind in Verbindung mit
der Baufirma in die Schalung einzulegen. Stoßstellen
der Mantelrohre oder Kabelkanäle müssen gegen
flüssigen Beton dicht sein. Schalungsstützen für Kabel
oder Rohrenden müssen korrosionsgeschützt sein.
- Werden Leitungen auf Putz in öffentlichen Gebäuden
in Kunststoff-Rohren verlegt, so ist halogenfreies
Material zu verwenden. Das gilt auch bei Verlegung in
Kabelkanälen.
- Alle Kunststoffrohre und - mantelleitungen sind bei
der Lagerung vor direkter Sonneneinstrahlung zu
schützen.
- Bei Deckendurchführungen sind unter Putz verlegte
Leitungen im Bereich von Scheuerleisten oder sonstigen
gefährdeten Bereichen mit 2 mm dickem verzinktem
Stahlblech oder Stahlpanzerrohren zu schützen.
- Alle Kabel, Adern und Klemmen sind deutlich,
unverlierbar, übersichtlich und systematisch in
Klemmkästen, Verbrauchern, Verteilungen und Plänen
zu beschriften. Reservekabel und -adern sind darüber
hinaus auf eigene Klemmen zu führen.
- Auch für den Fall, dass Installationsrohre vor dem
Betonieren mit Leitungen versehen werden, müssen die
Rohre die Festigkeitsanforderungen nach
DIN VDE 0100-520 erfüllen (Typ AS). Risiko und
Beweislast für beim Betoniervorgang zerdrückte oder
eingedrückte Schutz- oder Installationsrohre liegen
beim Auftragnehmer.
- Analog ist bei einer Verlegung von
Installationsrohren der Klassifizierung nach
DIN EN 50 086-1 - Elektroinstallationsrohrsysteme
für elektrische Installationen; Teil 1: Allgemeine
Anforderungen - zu verfahren.
- Im Kabelgraben sind die Kabel auf der gesamten Länge
mit mindestens 10 cm Sandfüllung zu verlegen und durch
Kabel-Abdeckplatten oder Abdeckhauben abzudecken,
dabei sind luftgefüllte Hohlräume zu vermeiden.
- Die Verlegung der Verteilungsleitungen hat genau
nach den Installationsplänen zu erfolgen. Abweichungen
dürfen nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber
erfolgen.
- In Bereichen mit mechanischer Beanspruchung für
Kabel und Leitungen sind diese in Panzerrohr zu
verlegen.
- Alle Leitungen für Starkstrom, die in Rohren verlegt
werden, müssen in NYA-Ausführung garantiert
gleichstromfest sein. Der Rohrdurchmesser für die
einzelnen Querschnitte und Aderzahlen richtet sich nach
der Verlegungsart und Angabe der Herstellerfirma der
Kunststoffrohre.
- Sämtliche Leitungen müssen das VDE-Zeichen
(Verbandszeichen) für Leitungen mit Isolierhüllen aus
thermoplastischen Kunststoffen als Aufdruck - in
regelmäßigen Abständen wiederkehrend - sowie einen
Hinweis auf das Herstellerwerk, ebenfalls als
Aufdruck, tragen.
- triebsfertiges Verlegen ist nicht nur das Verlegen
der Leitungen selbst, sondern auch das ordnungsgemäße
Absetzen und Anklemmen der Leitungen an allen
Verbindungs- bzw. Abzweigstellen, soweit das nicht
Angelegenheit des Installateurs der Geräte ist.
Besondere Sorgfalt ist bei der Verlegung von
Kunststoffrohren bei der Aufputzmontage zu beachten.
- le Leitungen sind parallel oder senkrecht zur
Deckenebene zu verlegen. Sinngemäß sind auch die
Leitungen zu den Leuchten rechtwinkelig zu den Wänden
zu führen. Auf die Installationszonen nach DIN 18 015-3
wird besonders hingewiesen.
- Für das Elektrogewerk installierte Kabelzugrohre,
Wanddurchführungen usw. mit Verbindung zum Außenbereich
sind während der Bauphase gegen eindringendes Wasser,
Schmutz und Kleintiere sicher abzudichten.
- Schwachstromkabel sind getrennt von Starkstromkabeln
auf eigener Trasse zu verlegen, die genormten Abstände
sind einzuhalten.
- Bei der Montage von Installationsrohren für
geschlossene Verlegung ist leichtes Auswechseln bzw.
Einziehen zu gewährleisten. Knicke oder enge Bögen
sind nicht erlaubt. Bei größeren Längen bzw. mehr als
3 Böich0gen sind Zugkästen vorzusehen.
- Alle Leerrohre sind mit Zugdraht auszurüsten.
- Stegleitungen dürfen nur dann verwendet werden, wenn
eine andere Leitungsart wegen der vorhandenen Unter-
und Deckkonstruktion zu aufwendig ist. Gegebenenfalls
ist eine Vereinbarung mit der Bauleitung zu treffen. In
jedem Fall aber ist eine Reserveader zusätzlich zu
verlegen. Für die Deckenauslässe sind spezielle
Auslässe für Stegleitungen zu verwenden. Die
Befestigung erfolgt mit Spezialkleber, d.h. ohne Gips.
- Werden Feuchtraumleitungen mit
Abstands-Isolier-Schellen verlegt, sind
Wanddurchführungen durch putzbündige
Kunststoff-Panzerrohre herzustellen.
- Für jede Leitung ist ein separates Rohr zu verlegen.
- Feuchtraumleitungen auf Putz sollen mit
Greif-Isolierschellen (gleicher Abstand, max. 30 cm)
befestigt werden. Bei mehr als drei parallel
verlaufenden Leitungen sollen Registerschienen
verwendet werden. Kabeldurchführungen in Decken und
Wänden sind grundsätzlich durch Schutzrohre
(putzbündig, abgedichtet) herzustellen. Für jede
Leitung ist in der Regel ein eigenes Rohr zu
verlegen. Bei senkrechter Verlegung in Schichten sind
Schellen mit Druck- und Gegenwanne zu verwenden.
- In Werkstätten, Lagerräumen u.ä. sind die Leitungen
bis 2,50 m über OKF durch eine offene Kunststoff- oder
Stahlpanzerrohr-Umhüllung zu schützen.
- Kabelträgersysteme (Kabelpritschen) sind in
verzinkter Ausführung anzubieten. Entsprechende
Formstücke für horizontale oder vertikale
Richtungsänderungen sind einzubauen. Gitterträger sind
nur nach Absprache mit dem Auftraggeber zugelassen.
Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind
Kabelträgersysteme mit Wandkonsolen zu befestigen.
Jede Art von Abhängung an Decken bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung durch die Bauleitung.
- Sämtliche Leitungen in Zwischendecken oder
Trockenbauwänden, die nicht auf Kabelpritschen liegen,
sind mit Schellen zu befestigen oder in
Kunststoffrohren zu verlegen.
- Querverlaufende Verkabelung im Hohlraumboden ist
nicht zulässig.
Verteilungen, Dosen, Geräte
- Werden Kabelkanäle und -verteilungen im Estrich
verlegt und sind Anforderungen an den Schallschutz zu
beachten, so darf keine starre Verbindung mit der
Rohdecke entstehen, d.h. dass nur Nivellierschrauben
mit Dämmelement verwendet werden. Trennungen und
Anschlüsse sind gegen das Eindringen von Beton zu
schützen.
- Die Teile dürfen sich beim Einbringen des Estrichs
nicht verformen.
- Zu öffnende, mit dem Fußboden abschließende Bauteile
sind während der Montagezeit gegen Verschmutzungen
und Beschädigungen durch Dritte zu schützen und ggf.
provisorisch zu schließen.
- Sind nachträglich Bohrungen im Estrich erforderlich,
ist der Bohrstaub während des Bohrens abzusaugen. Dosen
sind mit Schutzdeckeln zu schließen.
- Alle Bauteile des Unterflur-Kanalsystems sind auf
die Nutzung der Bodenfläche abzustimmen, insbesondere
auf zu erwartende Punktlasten.
- Für Schalter- und Steckdosen müssen
Isolierstoff-Unterputzdosen für Schraubbefestigung
verwendet werden. Schalter und Steckdosen, sowie
Einsätze für Kombinationen müssen mit Tragringen
ausgerüstet sein und sind mittels Schrauben in den
Isolierstoff-Unterputzdosen zu befestigen.
Spreizklemmenbefestigung als alleinige Halterung ist
nicht zugelassen.
- Für Schalter und Steckdosen, sowie Einsätze für
Kombinationen und Lichtdrücker darf im gesamten
Bauvorhaben nur ein einheitliches Fabrikat verwendet
werden.
- Werden nicht näher bezeichnete Mehrfachsteckdosen
ausgeschrieben, können diese als mehrere Dosen unter
einem Abdeckrahmen oder als Mehrfachsteckdose in nur
einer Gerätedose eingebaut werden.
- Schalter und Steckdosen mit Steckklemmen müssen
einen Durchsteckschutz besitzen.
- Durchbrüche und Schlitze, die für andere
Installationen vorgesehen sein können, dürfen nur nach
Absprache mit der Bauleitung belegt werden.
- Beim Anbringen von Schaltern und Steckdosen ist auf
die Schlagrichtung der Türen zu achten.
- Isolierstoffdosen und -kästen müssen mit
eingepressten Metall-Gewindebuchsen für die
Deckelbefestigung ausgestattet sein. Dosen und
Kästen mit Gewinde, hierfür in Pressstoff
eingeschnitten, sind nicht zugelassen.
- Im Zuge der Rohrverlegung dürfen Kästen und Dosen
nicht festgegipst werden, sondern diese sind - soweit
notwendig - nur behelfsmäßig zu befestigen. Erst
nach Beendigung der Verputzarbeiten sind Dosen und
Kästen genau putzeben zu richten und so im Mauerwerk
zu befestigen, dass ein einwandfreier Sitz
gewährleistet wird.
- Ferner ist darauf zu achten, dass
- alle Kästen senkrecht sitzen
- Abzweigdosen bzw. -kästen jeweils in gleicher
Höhe liegen
- die Dosen für Schalter bzw. Steckdosen jeweils in
gleicher Höhe liegenr - die ggf. bei tropf- oder spritzwassergeschützten
Betriebsmitteln vorgesehenen
Entwässerungsöffnungen an der Unterseite
des Gehäuses vor dem An- oder Einbau geöffnet und
nicht durch Gips o. ä. verschlossen werden.
- Und wenn nichts anderes angegeben wird, dass
- untereinander- bzw. nebeneinanderliegende
Schalterdosen genau in lotrechter bzw. waagrechter
Linie liegen
- Schalterdosen in gefliesten Wänden genau im
Fugenschnitt gesetzt werden (Zusammenarbeit mit
dem Fliesenleger)
- bei nebeneinanderliegenden Dosen oder Kästen,
sofern die Abweichungen nicht zu groß sind, entweder
nur Dosen oder nur Kästen verwendet werden
- Schalter in der Kippstellung "oben aus" montiert
werden.
- Steckdosen im Außenbereich sind grundsätzlich gegen
unbefugte Benutzung zu sichern.
- Stahlblechkästen für Auf- oder Unterputzmontage sind
mit innenliegenden Winkeleisenrahmen mit Deckel im Falz
und Messingschrauben zu befestigen, sie sind mit
einem glatten, einwandfrei haftenden Grundanstrich zu
liefern. Bei Verlegung von Stark- und
Schwachstromleitungen in einem Kasten sind Trennwände
und bei Postleitungen getrennte Deckel vorzusehen.
- Sämtliche Verteilungen sind, wenn nicht besonders
vermerkt, nach den Standardmaßen für öffentliche Bauten
zu fertigen.
- Für sämtliche Verteilungen sind einheitliche
Schlösser vorzusehen, eine Ausnahme bilden
Hauptverteilungen. Hier sind Schlösser nach
Vorschrift des zuständigen EVU einzubauen.
- Sämtliche Motorschutzgeräte, auch bauseits
gelieferte, müssen auf die Nennstromstärke des jeweils
zu schützenden Motors eingestellt werden. Die
Überprüfung der Relais hat nach Vorschrift der
Herstellerfirma zu erfolgen.
Beleuchtungskörper
- Der Bieter verpflichtet sich, nur Leuchten
anzubieten und zu liefern, die dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechen.
- Auf Anforderung sind die angebotenen Leuchten zu
bemustern bzw. durch Prospekte vorzustellen.
- Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den
Bauherren sollte eingeholt werden.
- Der Bieter muss im Angebot Typenbezeichnung und
Fabrikat der Leuchten angeben.
- Die Leuchten müssen so konstruiert und hergestellt
sein, dass eine sichere Montage und einfache Wartung
gewährleistet ist.
- Befestigungsschrauben von Abdeckungen, die bei der
Wartung gelöst werden, sollen unverlierbar sein.
- Ein einwandfreier Korrosionsschutz aller Metallteile
muss entsprechend dem Verwendungszweck der Leuchten
gewährleistet sein.
- Die Lackierung muss außerdem genügend licht- und
alterungsbeständig, bei besonderen Beanspruchungen,
z.B. Außenleuchten, genügend witterungsbeständig
sein.
- Lichttechnisch wirksame Teile und Flächen von
Leuchten-Abdeckungen, Reflektoren, müssen ausreichend
alterungsbeständig sein.
- Alle freien Enden der Deckenauslässe sind mit
Lüsterklemmen zu versehen, desgleichen sind normale
Deckenhaken überall dort einzuschrauben, wo
Beleuchtungskörper nicht fest an den Decken montiert
werden (Lüster, Pendel usw.), soweit in der
Leistungsbeschreibung keine andere Befestigung
vorgeschrieben ist.
Elektrische Fußbodenheizungen
- Heizleitungen müssen eine thermische Beständigkeit
von mindestens 180 (Mantel 105) besitzen und
bezüglich der Werkstoffe und Mäntel DIN VDE 0253
"Isolierte Heizleitungen" entsprechen.
- Für Leitungen in Feuchträumen ist DIN VDE 0100
Teil 520 A 3 zu beachten.
- Flächenheizelemente sind nach VDE 0700 Teil 96/A 30
"Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch
und ähnliche Zwecke; Besondere Anforderungen für
Flächenheizelemente", zu gestalten.
- Bei der Verlegung von Heizleitungen darf ein
Biegeradius des fünffachen Außendurchmessers nicht
unterschritten werden.
- Direktheizungen müssen mindestens 16 Stunden unter
Volllast betrieben werden können; die Art des
Fußbodenaufbaus ist dabei zu beachten und ggf. zu
erfragen.
- Die Leistungsaufnahme bei Direkt- und
Speicherheizungen soll 180 W/m bzw. 15 W/m nicht
überschreiten.
Preisinhalte
- Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18382 gelten als
Nebenleistung:
- Bestückung der Leuchten mit den dafür
vorgesehenen Leuchtmitteln bzw. Lampen.
- Anschließen von Leitungen und Kabeln an
vorhandene Anschlussklemmen von Bauteilen.
- Zubehör für Kabelträgersysteme, wie
Befestigungswinkel, Klemmwinkel, Distanzstücke,
Trägerklauen, Verankerungen (ohne bauseitige
oder in anderen Positionen enthaltene Leistungen),
Verbindungsstücke, Anschlussstücke, Wandbcgel,
Trägerlaschen, Schutzkappen, Eckbleche, Auflagerwinkel
und -konsolen, Halterkupplungen, Leiterhalter
und sonstige Kleinmaterialien.
- Hilfs- und Haltekonstruktionen, z.B. C- oder
L-Profile, für die ausgeschriebene Verlegeart.
- Kleinmaterial, wie Lötzinn, Dichtbuchsen,
Schellen, Haken, Schmelzeinsätze, Bindemitteln, Kitt,
Dübeln, Schrauben u. dgl.
- Leistungen gemäß Nr. 3.2.1 DIN 18 382.
- Die notwendigen und üblichen Beschilderungen und
Beschriftungen für Befehlsgeber, sonstige
Steuereinrichtungen und Geräte sowie ggf. für
Kästen und Abzweige.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste für eigene und
fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und
lediglich durch erneute Abstützung möglich und
zulässig ist.
- Produktbedingte Abweichungen der im
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Maße für Einbauteile
bis 20 mm in Länge, Breite, Höhe.
- Wird im Zusammenhang mit der Bauausführung ein
Wartungsvertrag abgeschlossen, so gelten die im
Leistungsprogramm für die Wartung von
lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in
Gebäuden enthaltenen Leistungen grundsätzlich als
vereinbart, soweit sie sachlich zutreffend und
erforderlich sind; das Leistungsprogramm ist als
VDMA-Einheitsblatt 24 186 vom Verband Deutscher
Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) veröffentlicht
und im Beuth Verlag zu beziehen.
- Ergänzend zu Nr. 4.3 DIN 18382 gelten als Besondere
Leistung:
- Das Anschließen oder Abklemmen von Kabeln oder
Leitungen an bzw. von bauseitig vorhandenen Bauteilen.
Abrechnungshinweise
- Bei Abrechnung nach Einheitspreisen gilt:
- Es ist ein baubegleitendes prüfbares Aufmaß (Massen
aufgeteilt auf LV-Positionen, Stromkreise und Räume) zu
erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor
Sichtentzug der Leistungen durch den Baufortschritt zur
Prüfung vorzulegen ist.
- Eine Abrechnung nach Plänen bedarf der
ausdrücklichen Vereinbarung
Niederspannungsanlagen
01 LEISTUNGEN PAUSCHALISIERUNG
01
LEISTUNGEN PAUSCHALISIERUNG
01.01 Allgemeinanlage
01.01
Allgemeinanlage
01.02 Wohnungsinstallation
01.02
Wohnungsinstallation
02 Zusatz
02
Zusatz
02.01 Zusatzleistungen
02.01
Zusatzleistungen