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TECHNISCHE ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ELEKTRO... TECHNISCHE ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ELEKTROTECHNIK
1.1 ALLGEMEIN
Diese Anlage umfasst die Lieferung und betriebsfertige Montage aller
aufgeführten Anlagengruppen.
1.2 VORSCHRIFTEN
Die behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen
- LAR (MLAR), RbALei
- Baugenehmigung
Alle elektrischen Betriebsmittel müssen den für sie geltenden DIN VDE-Vorschriften
entsprechen und, soweit sie prüfzeichenfähig sind, das VDE-Prüfzeichen tragen.
In allen anderen Fällen muss auf Verlangen des Auftraggebers ein Prüfzeugnis vorgelegt
werden, aus dem hervorgeht, dass das elektrische Betriebsmittel den anerkannten Regeln
der Technik entspricht.
Bei Nichtbeachtung wird die Abnahme verweigert.
Die Elektroinstallation erfolgt nach DIN 18015
1.3 AUSFÜHRUNGSRICHTLINIEN
1.3.1 Konstruktionen, Befestigungen
Für tragende Dübelverbindungen sowie für Betonvolldecken dürfen nur Metalldübel mit Zwangsspreizung verwendet werden. Bei Hohldecken sind nur vom Hersteller zugelassene Dübel zu verwenden. Hierfür ist ein Prüfzeugnis vom Hersteller vorzulegen. Grundsätzlich sind nur geeignete Befestigungssysteme zu verwenden.
Anlagen, die auf Grundrahmen bzw. Aufsetzrahmen von Zwischenböden aufgestellt werden, müssen so stabil und mittels Schraubverbindungen so sicher aufgestellt werden, dass zusätzliche Befestigungen an Wänden oder Decken nicht erforderlich sind.
Alle Konstruktionen sind so auszuführen, dass Ansatzstellen für eine Rostbildung vermieden werden.
1.3.2 Bedingungen zur Dämmung von Lärm
Bei der Erstellung der Anlagen sind folgende Werte einzuhalten:
- Luftschall
Zulässige Pegelwerte im Raum:
Wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes gewünscht, sind
die Werte gemäß TA-Lärm einzuhalten.
- Körperschall
Alle Geräte, die Erschütterungen verursachen, müssen schwingungsisoliert
aufgestellt werden.
Schwingungsisolierte Fundamente sind bauseits nicht vorgesehen.
Bohrungen und Schlitzarbeiten sind mauerwerkschonend und Staubarm mit
geeignetem Schnittwerkzeug herzustellen
1.3.3 Kabeltrassen und Zubehör
- Belastung : nach Herstellerangaben
Die Einhaltung der geforderten maximalen Belastungen ist nachzuweisen.
Die Kabel- und Leitungsträger sind in die Schutzmaßnahme einzubeziehen. Bohrungen in Stahl- und Stahlbetonkonstruktion sind mit der Bauleitung abzusprechen.
1.3.4 Installationskanal und -leitungen
Alle Leitungen sind rechtwinkelig, senkrecht bzw. waagerecht zu montieren.
Alle Feuchtraumleitungen einschließlich Schellen und Geräte sind in grauer Ausführung zu installieren. Klebeschellen dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
Es ist darauf zu achten, dass metallische Befestigungsteile wie Schrauben und Haltewinkel evtl. einen erhöhten Korrosionsschutz brauchen.
Beim Verlegen von Kabeln und Leitungen auf Kabelwannen und Kabelrinnen
ist darauf zu achten, dass sämtliche Kabel parallel lagenweise verlegt werden.
Nach erfolgter Verlegung der Kabel und Leitungen sind die Wanddurchbrüche abzudichten bzw. ggf mit erforderlichen Brandschottung zu verschließen.
Leitungsauslässe für Pendelleuchten usw. sind mit Deckenhaken und Klemmen zu versehen.
Leitungsauslässe für Wandleuchten sind einer UP-Wandauslasdose und Klemmen zu versehen.
Die Installation ist grundsätzlich mit Mantelleitungen und Kupferadern mit
VDE-Kennzeichnung auszuführen.
Im Rohr erdverlegte Kabel, sowie Anschlüsse für Haupt- und Unterverteilungen mit NYY; bzw. mit NYCWY.
Die Leitungsverlegung hat grundsätzlich in den Installationszonen wie in
der DIN 18015 Teil 1/11.84 festgelegt zu erfolgen.
Leitungen in Betonteilen, im Rohfußboden, hinter Fliesen und in Bereichen ab RFB bis ca. 30 cm über FFB sind grundsätzlich mit Kunststoffrohren zu schützen.
Bei Aufputz-Installation ist besonders sorgfältig auf gerade Verlegung der Leitungen zu achten.
Ein- bzw. zwei parallel laufende Leitungen sind in Rohren zu verlegen
(Befestigungsabstand max. 30 cm). Alle Rohre sowie Kabelkanäle die für die Aufputz-Installation benötigt werden, sind in die jeweiligen Positionen der Kabel & Leitungen einzurechnen.
Die Leitungen hinter der Messeinrichtung werden so dimensioniert, dass
ein Spannungsfall von 2,5 % nicht überschritten wird.
Hauptzuleitungen sind 5-adrig zu verlegen.
Die Leitungsverlegung erfolgt in abgehängten Decken durch Sammelhalter, auf dem Boden im Schutzrohr, in Brüstungskanälen, auf Kabelrinnen, in Kabelkanälen und in Installationsrohren.
Schlitze, Bohrungen und Durchbrüche
Alle Schlitze und Bohrungen für die Unterputzinstallation sowie Kernbohrungen durch
Mauerwerk und Beton die für die Elektroinstallation benötigt werden sind in die jeweiligen Einheitspreise der Kabel & Leitungen bzw. in die Kabeltragsysteme einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Aufputz-Installation
Die Ausführung muss vom Architekten, Fachingenieur und Bauherrn freigegeben sein.
Übergänge von Aufputz-Installation zu Anschlüssen an Motoren, Fühler usw. müssen mit flexiblen Schutzrohren hergestellt werden, wobei eine einwandfreie Einführung in die Anschlussdose gewährleistet sein muss. Die Art der Ausführung der Abzweigdosen ist dem LV zu entnehmen. Die Schutzart darf nicht verletzt werden.
Wird in abgehängten Decken installiert, so müssen für die Leitungsbefestigung elastische Kunststoff-Kabelklammern verwendet werden, wobei der maximale Abstand von 80 cm einzuhalten ist. Die Kabelklammern sind mit der jeweiligen Leitung zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet Einfaches Aufhängen von Kabelbündeln mit Draht o. Ä. ist nicht zugelassen.
Bei Kabel und Leitungen mit Funktionserhalt ist die Befestigung nach Herstellerangaben auszuführen.
Unterputz-Installation
Wandauslässe sind nur mit UP-Dosen zu verlegen.
Sofern eine UP-Installation im Mauerwerk mit erforderlichen Wandschlitzen verlangt ist, dürfen die Leitungen, um Beschädigungen zu vermeiden, auch nicht vorübergehend mit Nägeln fixiert werden. Die Leitungen müssen bis zum Verputzen der Wände in ausreichend kleinen Abständen angeputzt oder mit PVC-Kabelschlaufen fixiert werden, sodass ein Hochwölben der Leitungen sicher vermieden wird.
In Sichtmauerwerk sind die Geräte mittig eines Steines mittels Fräseinsatz zu setzen.
Unterputz-Installation in Betonteilen
In sämtlichen Betonwänden und Stützen, in denen Installationen vorzusehen sind,
z. B. für Lampenleitungen, Stromkreisleitungen, Telefon und Steuerleitungen usw., werden im Zuge der Rohbauarbeiten Rohre mit den dazugehörigen Dosen eingebaut.
Der kleinste Rohrdurchmesser muss 20 mm betragen, es ist geeignetes Rohr
(hitzebeständig, druckfest) zu verwenden. Die Ausführung hat in Abstimmung mit der Rohbaufirma zu erfolgen. Rohre sind mit Zugdraht auszurüsten.
Die Rohre sind in die Einheitspreise der jeweiligen Kabel & Leitungen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Installation in Hohlwänden
Muss in Hohlwänden installiert werden, so sind die hierfür zugelassenen Bauteile zu verwenden, insbesondere Hohlwanddosen. Bei Wänden mit Brandschutzanforderungen (Brandwände etc.)
dürfen nur zugelassene Dosen verwendet werden, bzw. müssen die Brandschutzbedingungen
(Abstände, Einbautiefen etc.) der Herstellerzulassungen der Wandsysteme eingehalten werden.
Die Ausführung, besonders wenn Leitungen durch tragende Elemente geführt werden müssen, ist mit der Bauleitung zu klären. Leitungsentlastung in den Dosen und mech. Schutz für Leitungen beim Verlegen durch U-Profilständer sind vorzusehen.
1.3.5 Installationsgeräte
Das Marken-Schalterprogramm, Ausführung reinweiss, eckig, wird vor Einbau dem Bauherren bemustert und wird erst nach dessen Freigabe verbaut.
Sämtliche Geräte sind einschl. anteiliger Abdeckung und Rahmenanteile bei Kombination anzubieten.
Als Installationsgeräte sind nur großflächige, schlagfeste Schalter und Taster einzusetzen.
Taster sind grundsätzlich mit Orientierungslampe einzubauen. Es wird besonderer Wert auf stabile Ausführung der Geräte gelegt.
Werden mehrere Unterputzgeräte neben- oder untereinander angeordnet, so sind Kombinationsrahmen zu verwenden.
Bei Unterputz-Geräten und bei Hohlrauminstallation sind Schalterabzweigdosen zu setzen, da im Regelfall keine Abzweigdosen zugelassen sind. Sämtliche Klemmverbindungen sind nur schraubenlos ausführen. Anzahl der nach der VDE zulässigen Leitungsanzahl ist zu beachten. Die Montage von Installationsgeräten darf erst nach den Malerarbeiten erfolgen. Ausnahmen nur in Absprache mit der örtlichen Bauleitung.
In gefliesten Räumen sind Installationsgeräte auf Fugenkreuze zu setzen.
Steckdosen sind grundsätzlich so einzubauen, dass die beiden Erdungsschleifkontakte übereinander stehen.
Der Außenleiter bei Steckdosen ist immer auf der rechten Seite anzuschließen. Sämtliche Installationsgeräte sind mit Schrauben zu befestigen (keine Krallenbefestigung).
Sämtliche Schalter und Steckdosen sind bei Unterputzinstallationen mit Schraubbefestigung einzubauen.
Für Aufputzinstallationen sind Installationsgeräte mit viereckiger Grundform und innen liegenden Befestigungsschrauben zu liefern.
Die Höhe der Schalter und Steckdosen wird nach DIN 18015 ausgeführt.
Die Installationshöhen sind jedoch vor der Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen!
1.3.6 Anschluß von Geräten und Maschinen
Alle Leistungen für den fach- und sachgerechten elektr. Anschluss von Maschinen, Geräten, bauseits gelieferten Leuchten und elektrischen Betriebsmitteln wie Ventilatoren, Lüftungsanlagen, Hebeanlagen im Innen und Außenbereich, Pumpen Heizung/Sanitär, - Motoren, elektrischen Antrieben (Sonenschutz, etc.), Tore, RST-Türen, Heizkreisverteiler, Brandschutzfenster, RWA-Anlagen Treppenhaus, sowie der jeweilge Probelauf in Zusammenarbeit mit dem anderen Gewerk sind in der jeweiligen Kabel & Leitungen, sowie Anschlußdosen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
1.3.7 Installation im Wärmedämmverbundsystem
Für die Schalter / Steckdosen sowie für die Wandauslässe der Leuchten sind geeignete Teleskopträger in die Einheitspreise einzurechnen, evtl. Verstärkungen im WDVS werden nicht gesondert vergütet.
1.3.8 Brandschutz
Sämtliche Durchbrüche in den Geschossdecken und sonstigen Brandabschnitten sind nach erfolgter Kabelverlegung entsprechend der Feuerwiderstandsdauer des Bauteils brandschutztechnisch zu verschließen.
Vom Auftragnehmer ist ein entsprechender Schulungsnachweis des verwendeten Herstellers vorzulegen.
Für die Erstellung von Brandschutzmaßnahmen sind folgende Vorschriften und Richtlinien einzuhalten:
- DIN 4102, VDE 0101/0105
- Richtlinien der zuständigen Brandschutzbehörde
- LAR
- Vorgaben nach Brandschutznachweiß und Baugenehmigung
Zur Anwendung dürfen nur zugelassene Systemabschottungen kommen, mit nachweisbaren Zulassungen.
Bei Durchbrüchen ist die höchstzulässige Leitungsanzahl gemäß Zulassungsnachweis zu beachten.
Schließen der Kabel- und Leitungsdurchführungen:
Vor dem Schließen der Durchführungen sind die Kabel und Leitungen so auszurichten, dass eine einwandfreie Abschottung gewährleistet ist.
Wand- und Deckendurchführungen für Kabel sind gemäß der Feuerwiderstandsklasse
der Wand bzw. Decke zu schließen.
Das Nachlegen von Kabel muss durch geringen Aufwand möglich sein.
Feuerbeständige Verkleidung von Kabeltrassen siehe LAR. Ein gültiges Prüfzeugnis ist vorzulegen, wie Werkbescheinigung und Allgemein bauaufsichtliche Zulassung, Dokumentation, Schild, Bild, Plan, Fachunternehmererklärung, Typprüfung.
Schutzmaßnahmen und Potenzialausgleich
Als Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung werden
FI-Schutzschalter (RCD`s) mit getrennt geführtem Schutzleiter vorgesehen.
Netzsystem vor Ort: TNC-S-Netz
Alle Stromkreise und Hauptleitungen sind mit 3- bzw. 5-adrigen Leitungen mit grüngelb gekennzeichnetem Schutzleiter zu verlegen.
Für die Erhöhung der Schutzmaßnahmen wird zusätzlich ein Potentialausgleich ausgeführt.
Die Ausführung erfolgt entsprechend DIN-VDE-Vorschriften sowie den VNB-Bestimmungen (TAB).
Die Potentialausgleichsleitungen sind über Sammelleitungen zu den zentralen Stellen zu führen und über Erdungssammelschienen mit der Erdungsanlage zu verbinden.
Die Potentialausgleichsleitungen sind in Kupfer (Cu) in isolierter Ausführung mit grüngelber Isolierhülle auszuführen.
Alle Hauptkabel- und leitungen sind mit Schildern zu kennzeichnen (Zielort).
Querschnitte entsprechend den Vorschriften.
1.3.8 Sonstiges Baustelleneinrichtung
Einrichten der Baustelle mit Aufenthalts,- und Materialcontainern sowie Vorhalten der
Baustelleneinrichtung und Räumen der Baustelle nach Beendigung der Arbeiten und ein
eventuelles Umsetzen der Container wegen Außenanlagenarbeiten ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
1.4 ABNAHME
Nach Beendigung aller Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen.
Die Abnahme der Anlagen hat ausschließlich förmlich zu erfolgen. Unbeschadet der Abnahme durch den eingesetzten Prüf-Sachverständigen gelten die Arbeiten erst als abgenommen, wenn sie vom AG oder dessen Beauftragten abgenommen sind. Hierbei sind die Ausführungsunterlagen
komplett vorzulegen.
Kosten für die Bereitstellung eines Bauleiters für die gesamte Zeit der Abnahme durch den AG oder dessen Beauftragten, sowie für eine zusätzliche Abnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen durch den AG, sowie die Überprüfung der gesamten Anlage auf einwandfreie
Funktion und insbesondere auf Wirksamkeit der Schutzmaßnahme einschließlich Beistellung aller erforderlichen Messgeräte (die Messergebnisse sind in einem Prüfprotokoll festzuhalten) sind Nebenleistungen und werden nicht besonders vergütet.
Einweisung und Schulung der vom Betreiber Festgelegten Personen für alle errichteten Anlagenteile.
Erstellung und Übergabe des Einweisungsprotokolls. Abnahme und Übergabe der kompletten Anlage an den Auftraggeber. Erstellung und Übergabe des Abnahmeprotokolls ist in die Einheitspreise des LVs einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
1.5 BESTANDSUNTERLAGEN
Die erforderlichen Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung (in Papierform sowie auf Datenträger)
vor dem Tag der Abnahme dem Fachprojektanten zu übergeben. Unvollständige bzw. unrichtige Unterlagen berechtigen zur sofortigen Beendigung der Abnahme.
Die Bestandsunterlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil der elektrischen Anlage dar.
Bis zur Vorlage der Unterlagen kann keine Abnahme durchgeführt werden.
Für den Bauherrn ist eine Projektdokumentation in Abstimmung mit der Bauleitung zu erstellen.
Es sind Bestands- und Revisionspläne zu erstellen, anhand der vom AG zur Verfügung gestellten
CAD-Grundriss- und Schnittpläne, und auf CD (3-fach) bereinigt und virenfrei zu speichern.
Parallel zu o. a. CAD Format sind die Pläne auch als PDF Dateien zu erstellen.
Umfang:-Grundrißpläne,-Übersichtsschaltpläne-Stromlaufpläneo Die Darstellung erfolgt allpolig
inkl. aller Klemm- und Verbindungsstelleno Dies gilt für alle Niederspannnungsanlagen als auch
für die Fernmeldetechnik.oBauteile von Unterverteilungen sind in entsprechende Stücklisten
aufzuführen-Installationspläne-Bestandszeichnungen, analog den ausgeführten Anlagen, Alle Bauteile eingesetzten sind mit Datenblätter Bedienungsanleitungen Anschlussplan Montageanleitung
und ggfls. mit Wartungsanleitungen zu dokumentieren. Die Dokumente tragen den gültigen Stand vom
Montagetermin-Aufstellpläne EG-Konformitätserklärung-Wartungs- und Bedienungsanleitungen,
Aufstellung aller Leuchten incl. Leuchtmittel-Technische Unterlage aller eingebauten Anlagen
Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen Einweisung des Wartungs- und Bedienpersonals (schriftliche Bestätigung) Leuchtenlisten auch Sicherheitsleuchten mit der Angabe von Hersteller, Typ, Vorschaltgerät Bestückung Anzahl, und Besonderheiten
Protokolle(3-fach) je Stromkreis über:-Den Isolationswiderstand,-Die Fehlerspannungsauslösung,
Die Fehlerstromauslösung,-Meßprotokoll der Antennenanlage
Prüfberichte(3-fach) der gesamten Starkstrominstallation sowie der Fernmeldeleitungsanlage
(Nach DIN 40717/40718 und 40719 sowie DIN 0705)Prüfberichte(3-fach)
der sicherheitsrelevanten Anlagengemäß S(Prüf)V Sämtliche Pläne und Revisionsunterlagen sind zudem als Farbplot, 3-fach, gefaltet, in DIN A4 Ordner zusammengefasst, mit Rückenschild des AG.
Die Abnahme erfolgt nur mit einem gültigen Stand der Verteilungspläne (ohne "Roteintrag"),
in dem die ausgeführte Installation vollständig eingetragen ist.
Die vorstehend genannten Bestandsunterlagen sind in die Einheitspreise des LVs einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
TECHNISCHE ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ELEKTRO...
TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN ELEKTRO TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN ELEKTRO
Für die auszuführende Leistung gilt die zur Zeit gültige VOB.
VOB Teil C - DIN 18 382
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV
DIN VDE 0100,
Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen
DIN VDE-AR-N 4101
Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz
DIN VDE-AR-N 4105
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
DIN VDE 0100, Teil 430,
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V.
Schutz von Leitungen und Kabeln gegen zu hohe Erwärmung.
DIN VDE 0100, Teil 540
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V.
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter.
DlN V VDE V 0185 Teil 1-5
Blitzschutz
VDE 0800
Fernmeldetechnik
DIN VDE 0833, Teil 1-4,
Gefahrenmeldeanlage für Brand-, Einbruch- und Überfall
DIN 18012
Hausanschlußräume
DIN 18014
Fundamenterder
DIN 18015
Elektrische Anlagen in Wohngebäuden
DIN 4102-Teil 1-9
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 43628
Sicherungskästen für Leitungsschutzsicherungen
DIN 43629 Teil 1-2
Kabelverteilerschränke
DIN 43857-Teil 1-5
Elektrizitätszähler in Isolierstoffgehäusen
DIN 43860-Teil 1-2
Zusatzgeräte am Elektrizitätstähler
DIN 49017-Teil 1-2
Elektroinstallationsrohre, starre Rohre
DIN 49018-Teil 1-2
Elektroinstallationsrohre, flexible Rohre
DIN EN 50173-1
Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen.
Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Bürobereiche
DIN EN 50346
Informationstechnik - Installtaion von Verkabelung - Prüfen installierter Verkabelung
TAB
Technische Anschlussbedingungen der Versorgungsnetzbetreiber (VNB)
TECHNISCHE ERLÄUTERUNGEN ELEKTRO
BAUBESCHREIBUNG Das Baugrundstück liegt in Fürth, Simonstraße 65
Der Bauherr errichtet hier 40 Mietwohnungen mit Tiefgarage.
Das Gebäude wird im konkreten wie folgt ausgestattet:
- Erdungsanlage gemäß DIN 18014
- Zähleranlagen nach DIN VDE AR-N 4101
- Hauptverteilungen (NSHV)
- Allgemeinverteiler
- 230/400V Wohnungsverteiler
- Beleuchtungsanlage für allgemeine Bewegungsflächen mit automatischen Meldern
- Beleuchtungsanlage für die Tiefgarage
- Gebäudenahe Außenbeleuchtung einschl. Wegebeleuchtung
- Türsprechanlagen
- Funkrauchmelder nach DIN 14676 für jede Wohneinheit
Die Elektroinstallation wird grundsätzlich nach DIN 18015 ausgeführt mit Ausnahmen in der Mindestausstattung der elektrischen Betriebsmittel.
Erdungsanlage und Potentialausgleich
Es wird eine Erdungsanlage vorgesehen, deren Aufgabe die Herstellung einer gleichbleibenden Potentialdifferenz zwischen Erdreich und Baukörper ist. Sämtliche metallischen Bauteile wie z.B. die Gasleitung, durchgehende Treppengeländer, Heizungsrohre, etc. werden in den Potentialausgleich mit Verbindung zur Haupterdungsschiene einbezogen. Ebenso dient die Erdungsanlage der Ableitung atmosphärischer Überspannungen. Die Installation oder Nachrüstung eines äußeren Blitzschutzes ist möglich, da die Erdungsanlage nach DIN 18014:2014-03 hierfür entsprechend aufgebaut wird.
Zähleranlage
Die Zähleranlagen erfolgen mit direkter Messung für Betriebsströme bis maximal 63 Ampere im Niederspannungsnetz der N-ERGIE Nürnberg. Jede Wohneinheit erhält an zentraler Stelle (Haustechnikräume) einen eigenen Zähler mit Zählervorsicherung 35A.
Die Zählerplätze werden nach VDE-AR-N 4101:2015 mit intelligenten elektronischen Haushaltszählern (eHZ) und pro Schrank mit einer RJ45-Buchse zur Anschlussmöglichkeit von Zusatzanwendungen, z.B. Zählerfernauslesung ausgestattet. Des Weiteren erhält die Zähleranlage ein APZ-Feld (Abschlusspunkt Zählerplatz) als Schnittstelle zwischen APL (Abschlusspunkt Linie) des Telekomanschlusses und der Zählerplätze.
Trassierung und Leitungsnetz
Die Leitungsverlegung für die Steig- und Versorgungsleitungen der Wohnungen wird geschossübergreifend in einem vertikal geschotteten Leitungsschächten durchgeführt. Die restliche Leitungsverlegung erfolgt über die Trockenbauwände oder als Unterputzverlegung im Mauerwerk und in Leerrohren verlegt. Stark- und Schwachstromleitungen werden aus EMV-Gründen getrennt voneinander verlegt. Es werden gemäß Brandschutzvorgaben feuerhemmende Kombi-Brandschotts geschossübergreifend in den Steigschächten eingebracht um eine mögliche Rauch- und Feuerausbreitung unterhalb der Geschosse zu vermeiden.
Die Installation in den Treppenhäusern werden nach Leitungs-Anlagen-Richtlinie (LAR) ausgeführt.
Die Dimensionierung der Kabel- und Leitungsanlagen erfolgt rechnerisch entsprechend der Nutzung und den Belastungsangaben, unter Berücksichtigung der Verlegearten und Gleichzeitigkeitsfaktoren sowie des Spannungsverlustes.
Der Leistungsbedarf und die Bemessung der Hauptleitungen für Wohngebäude wird u.a. nach DIN 18015-1 ausgelegt.
Grundsätzlich werden Mantelleitungen vom Typ NYM, bzw. Außenkabel vom Typ NYCWY / NYY verlegt. Im Rohfußbodenbereich (unterhalb des Estrichs) werden die Leitungen zusätzlich mit einem Schutzrohr vom Typ FFKuS geschützt. Die Betoneinlegearbeiten in den Filigrandecken sind in den Kosten beinhaltet.
Installationsarten
Die Tiefgarage einschließlich Keller- und Allgemeinräume und die zugehörigen allgemeinen Bewegungsflächen werden auf Putz installiert.
Die Wohnungen, Treppenhäuser und Flure werden unter Putz installiert.
Installationsgeräte
Die Ausführung, sowie die Bauart der elektrischen Betriebsmittel wie Schalter und Steckdosen, werden der Nutzung angepasst. Im gesamten Bauvorhaben wird ein einheitliches Fabrikat eingesetzt. Geplant sind kantige Standard-Flächenschalter in Kunststoff, Farbe reinweiß. Schalter und Steckdosen werden getrennt von elektrischen Betriebsmitteln für informationstechnische Anlagen montiert.
Es werden grundsätzlich die nachfolgenden Höhen für Schalt- und Steckgeräte ausgeführt. Abweichungen können nur in Absprache der Bauherrschaft bzw. Bauleitung erfolgen. Die Installationen in den Bädern und Küchen erfolgen nach den Detailplänen des Architekten.
Schalterhöhe: 1,05 m üFFB
Steckdosenhöhe:1,10 m bzw. 0,3müFFB
Jalousieschalter 1,05 m üFFB
Raumthermostat 1,40 m üFFB
Abstand zu Türen:0,15 m
Die Steuerung der Beleuchtungsanlagen in den allgemeinen Bewegungsflächen (Treppenhäuser, Tiefgarage, Laubengänge und Flure) erfolgt aus barrierefreien Gründen über Bewegungs-/Präsenzmelder. Somit wird auch für Menschen mit Behinderung eine komfortable Lichtschaltung realisiert.
Die Lichtschaltungen in sämtlichen Wohnräumen geschehen durch örtlich angebrachte Handschalter.
Beleuchtungsanlagen
Für die Beleuchtung der allgemeinen Bewegungsflächen werden in Anlehnung der DIN EN 12464-1 eine mittlere Beleuchtungsstärke von mind. 100 Lux angesetzt.
Die Beleuchtungsanlagen umfassen nur Allgemein zugängliche Bereiche und eine gebäudenahe Außenbeleuchtung einschl. Wegebeleuchtung. Hierfür wird ein Kabelnetz in Abstimmung des Landschaftsarchitekten aufgebaut. Die Schaltung der Außenbeleuchtung erfolgt in mittels einer Astro-Zeitschaltuhr.
Sonstiges
Als elektrische Stromversorgung während der Baumaßnahme werden Baustromverteilungen als Unterstationen des Baustromanschlusses in jeder 2.Etage jedes Treppenhauses vom Auftragnehmer errichtet.
Die Baustromverteiler-Unterstationen werden in Absprache mit dem Rohbauunternehmenan deren Baustromanschluss angeschlossen und werden gemäß geltenden VDE- und Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßigen Abständen geprüft und gegebenenfalls gewartet.
Entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften und den Abstimmungen mit der Sicherheitskoordination wird eine Baustellenbeleuchtung in der Tiefgarage und im Treppenhaus vom Auftragnehmer vorgesehen.
Telekommunikationsanlagen
Für den Anschluss der Telekom oder eines anderen externen Unternehmens werden gebäudeintern sternförmig Lichtwellenleiter von den Haustechnikräumen bis zu den Anschlussdosen in den jeweiligen Räumen der einzelnen Wohnungseinheiten verlegt. Als Technologie wird Fibre to the Home (FTTH) der deutschen Telekom eingesetzt.
Sprechanlagen
Für die Kommunikation zwischen den Einheiten und den Haupteingängen wird jeweils eine
Video-Gegensprechanlage als Busanlage aufgebaut. Dabei ist vorgesehen, dass die Komponenten der Außenstation in die Eingangstüranlage integriert werden. Jede Wohnung erhält eine Video-Innensprechstelle als Freisprecheinrichtung.
PLANUNGSGRUNDLAGEN / BAULEITUNG:
Grundlage für die Anlagenplanung und die Ausschreibung sind die:
- Architekten-Werkpläne; Stand: Juni, August 2025
- Ausführungspläne TGA; Stand: Juni, August 2025
TERMINE
Die Bauzeiten und Fertigstellungstermin 18.12.2026 sind vor Auftragsvergabe
mit dem AG abzustimmen und werden Vertragsbestandteil.
Müssen die Arbeiten in verschiedenen Zeitabschnitten erfolgen, so besteht hierdurch kein Anspruch auf gesonderte Vergütung. Die Arbeiten müssen während der gesamten Bauzeit durchgehend ausgeführt werden.
Vom Auftragnehmer ist genügend qualifiziertes Personal (Elektrofachkräfte) zur Verfügung zu stellen, um den vereinbarten Zeitraum zur Durchführung der Arbeiten einhalten zu können. Besonderer Wert ist auf frühzeitige Disposition von Geräten, Bauteilen und Materialien zu legen, damit diese zum Baubeginn abrufbar sind.
Bei der Auftragsvergabe werden mit dem Auftragnehmer Ecktermine der auszuführenden Leistungen festgelegt. Hierbei ist vom Auftragnehmer nachzuweisen, wie er diese Termine einhält.
Die Baustelle ist nach Fertigstellung sobald wie möglich zu räumen/verlassen. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht in einer angemessenen Frist, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen.
Sollte es zu einer nachweislichen verspäteten Baufertigstellung, verschuldet durch den Auftragnehmer kommen, so werden Vertragsstrafen angesetzt. Geregelt sind diese in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis.
Alle zeitlichen Aufwendungen für die vorher genannten Vorgehensweisen sind in die jeweiligen nachfolgenden Positionen einzukalkulieren!
BAUBESCHREIBUNG
1 KGR: 440 - Starkstromanlagen, KGR: 443 - Niederspannungsschaltanlagen, KGR: 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen, KG: 445 - Beleuchtungsanlagen, KG: 446 - Potentialausgleich und Blitzschutzanlagen, KG: 449 - Sonstiges Elektroanlagen Allgemein,KG: 450 - INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN , KG: 452 - Such- und Signalanlagen, KG: 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, KG: 452 - 457 - Kabel und Leitungen für informationstechnische Anlagen, KG: 500 - AUSSENANLAGEN, KG: 556 - Technische Anlagen in Aussenanlagen
1
KGR: 440 - Starkstromanlagen, KGR: 443 - Niederspannungsschaltanlagen, KGR: 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen, KG: 445 - Beleuchtungsanlagen, KG: 446 - Potentialausgleich und Blitzschutzanlagen, KG: 449 - Sonstiges Elektroanlagen Allgemein,KG: 450 - INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN , KG: 452 - Such- und Signalanlagen, KG: 456 - Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, KG: 452 - 457 - Kabel und Leitungen für informationstechnische Anlagen, KG: 500 - AUSSENANLAGEN, KG: 556 - Technische Anlagen in Aussenanlagen
1._._.001 Leistung Pauschal
1._._.001
Leistung Pauschal
1.00
psch