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Anlage 2
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Maßgebend für die Ausführung sind die anerkannten Regeln der Bautechnik, die zutreffenden einschlägigen Normen und Richtlinien, die Ausführungshinweise der Fachverbände sowie die Herstellerangaben. Alle Profile müssen mit dem Prüfzeichen der EURONORM gekennzeichnet sein. Gültige Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen. Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen ausgestellt sein. Die zum Einsatz kommende Flügelgröße muss in der erforderlichen Beanspruchungsgruppe durch gültige Eignungsprüfungen abgedeckt werden. Jedes gütegeprüfte Profil- und Beschlagsystem kann angeboten werden, wenn die nachbeschriebenen Kriterien erfüllt sind. Vom AN muss jedoch System und Serie angegeben und der Profilquerschnitt dokumentiert werden.
Statische Anforderungen:
Die Fensterkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente muss alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an den Baukörper abgeben können. Unter den angenommenen Beanspruchungen darf sich der Rahmen und der Scheibenrand zwischen zwei Auflagen nicht mehr als 1/300 der Länge durchbiegen. Ein statischer Nachweis ist vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Montage:
Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Anforderungen des Wärme-, Feuchtigkeits- und Schallschutzes sowie Fugenbewegungen sind zu berücksichtigen. Die Montage der Fenster und Türen hat nach den anerkannten Regeln der Technik (RAL-Montage) zu erfolgen. Bewegungen durch Temperaturveränderungen, Windlasten und Bauwerksverformungen sind auszugleichen. Die Befestigung erfolgt spannungsfrei und umlaufend. Anschlussfugen sind luftdicht auszuführen und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen. Es sind geeignete dauerelastische Dichtstoffe zu verwenden. Als Hinterfüllmaterial ist geschlossen zelliger Schaumstoff einzusetzen.
Die Befestigungen und die Montagen sind vom Auftraggeber abzunehmen.
Fensteranzahl, Aufteilungen und Glasteilungen sind den Planunterlagen zu entnehmen. Die Aufschlagsrichtungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei Verwendung von Isolierglas darf die Durchbiegung des Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten. DIN 1055 ist zu beachten.
Wärme- und Feuchtigkeitsschutz:
Für den Wärmeschutz gilt die jeweils aktuelle Fassung der DIN 4108 sowie die geltenden gesetzlichen Anforderungen. Die Ausführung erfolgt mit geeigneten wärmetechnischen Eigenschaften gemäß Planung.
Schallschutz:
Für den Schallschutz gelten die Anforderungen der DIN 4109 sowie die entsprechenden Richtlinien. Anschlüsse zwischen Fenster bzw. Türen und Baukörper sind entsprechend auszuführen.
Schlagregen- und Fugendichtheit:
Die Ausführung erfolgt gemäß den Anforderungen der einschlägigen Normen. Die Konstruktion muss schlagregendicht und luftdicht ausgeführt werden.
Anlage 2
Anlage 3
BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG
Gewerk 067 Fenster
Der Auftragnehmer (AN) hat sich mit den örtlichen Gegebenheiten der Baustelle vertraut gemacht und die Planunterlagen im Zuge der Angebotskalkulation geprüft.
Die Ausführung der Fenster und Türen erfolgt gemäß den vorliegenden Planungsunterlagen, Gutachten und Nachweisen. Die Aufmaße sind vor Ort durch den AN zu erstellen.
Alle Maße liegen in der Verantwortung des AN. Fensterproduktionen nach Planunterlagen erfolgen auf Risiko des AN.
Alle Montagearbeiten sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Sämtliche erforderlichen Transport- und Hebemittel sowie Nebenarbeiten sind Bestandteil der Leistung.
Erbringung der rechnerischen Nachweise für die Standsicherheit inkl. der Befestigung und Lasteinleitung in den Bau einschl. Freigabe durch den Prüfstatiker anhand der erforderlichen Planunterlagen über den AG. Sämtliche Lastannahmen sind durch den AN eigenverantwortlich zu treffen, insbesondere unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Dies gilt analog auch für die Schlagregendichtigkeit, Luftdurchlässigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Windlasten.
Die Unterlagen sind digital (pdf und sofern erforderlich DWG) zusammenzustellen und rechtzeitig bei dem Prüfstatiker einzureichen.
Erstellen von Konstruktions-, Montage- und Verlegezeichnungen etc. sowie die für die zu erbringenden Leistungen notwendige Detailerklärungen in nachprüfbarer Darstellung.
Die Pläne müssen detailliert neben den eigenen Leistungen auch die Darstellung der Anschlusszonen der angrenzenden Fremdgewerke enthalten. Für sämtliche Baustoffe sind die Materialangaben bzw. die Produktbezeichnungen einzutragen.
Die Planungen sind frühzeitig zur Kontrolle und Freigabe digital (PDF und DWG) vorzulegen. Die Werkstatt- und Montageplanung sowie die statischen Nachweise sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet.
Die zu erbringende Leistung ist grundsätzlich vor Montagebeginn vom Auftraggeber (AG) bestätigen zu lassen.
Verbleibende Fugen zwischen Fenster- und Türelementen sowie angrenzenden Bauteilen sind fachgerecht zu schließen und auszuführen. Die Abdichtung im Anschlussbereich ist gemäß den bauphysikalischen Anforderungen auszuführen.
Die Ausführung mehrflügeliger Fenster-, Balkon- und Terrassentüren erfolgt entsprechend der Planung. Änderungen im Zuge von Ausführungsanpassungen sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Dem AG sind auf Verlangen entsprechende Prüfzeugnisse der verwendeten Materialien vorzulegen.
Zur Leistung des AN gehört die fachgerechte Entsorgung des durch ihn verursachten Bauschutts.
Mehr- oder Mindermengen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten. Änderungen, die den Leistungsumfang nicht wesentlich verändern, sind vom AN zu berücksichtigen.
Anlage 3
1 Haus D
1
Haus D
1.1 Außentür aus Kunststoff
1.1
Außentür aus Kunststoff
1.2 Kunststofffenster
1.2
Kunststofffenster
3 Haus F
3
Haus F
3.1 Außentür aus Kunststoff
3.1
Außentür aus Kunststoff
3.2 Kunststofffenster
3.2
Kunststofffenster
4 Haus G
4
Haus G
4.1 Außentür aus Kunststoff
4.1
Außentür aus Kunststoff
4.2 Kunststofffenster
4.2
Kunststofffenster