Bodenbelagsarbeiten Vinyl
Fürth, Hornschuch Campus 4a+b (BT1)
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Anlage 2 - ZTV - 036 Bodenbelagsarbeiten Anlage 2 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Gewerk 036 BODENBELAGSRARBEITEN gem. DIN 18365 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Maßgebend für die Ausführung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Normen und Richtlinien, die Ausführungshinweise der Fachverbände sowie die Herstellervorgaben der eingesetzten Materialien. Es gelten insbesondere: ATV/DIN 18365 – Bodenbelagsarbeiten DIN 4102 – Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau Stoffe und Bauteile Die Wahl des Klebstoffs bleibt dem Auftragnehmer überlassen, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist und die Herstellervorgaben des Bodenbelags eingehalten werden. Es sind ausschließlich systemzugelassene und geeignete Klebstoffe zu verwenden. Die eingesetzten Materialien dürfen den Belag und den Untergrund nicht nachteilig beeinflussen und keine dauerhaften Geruchsbelästigungen hervorrufen. Es sind emissionsarme Produkte (z. B. EMICODE EC1 oder gleichwertig) zu verwenden. Das eingebaute Material muss dem freigegebenen Muster entsprechen. Die Freigabe durch den Bauherrn bzw. die Bauleitung ist vor Ausführung einzuholen. Ausführung Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen im Gesamtzusammenhang des Fußbodenaufbaus mit der Bauleitung abzustimmen, sofern Abweichungen oder unzulässige Toleranzen festgestellt oder vermutet werden. Unebenheiten des Untergrunds, die zu einer Überschreitung der zulässigen Spachtelstärken führen, sind durch geeignete Messungen nachzuweisen und der Bauleitung anzuzeigen. Schleif- und Spachtelarbeiten sind gemäß den technischen Regeln auszuführen. Vor staubintensiven Arbeiten sind angrenzende Bereiche fachgerecht zu schützen; Staub ist zu beseitigen bzw. geeignete Absauggeräte sind einzusetzen. Werkseitig versiegelte Bodenbeläge sind mit besonderer Sorgfalt einzubauen. Kratzer, Druckstellen oder sonstige Beschädigungen gelten als wesentliche Mängel. Eine Nachversiegelung auf der Baustelle ist nicht zulässig. Elemente aus unterschiedlichen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Sind produktionsbedingt geringe Farb- oder Strukturabweichungen möglich, sind die Elemente aus mehreren Paketen gemischt zu verlegen. Die Bauleitung ist hierüber vorab zu informieren. Ist eine Bauaustrocknung mit Trocknungsgeräten vorgesehen, ist bis zum geforderten Sollwert zu trocknen. Der Auftragnehmer hat sich bei Befestigungen an angrenzenden Bauteilen zu vergewissern, dass keine verdeckten Leitungen oder Installationen beschädigt werden. Preisinhalte Als Nebenleistungen gelten zusätzlich zu Nr. 4.1 DIN 18365: Entfernen von Überständen beim Verlegen Lüften der Räume während der Ausführung Übergabe einer Pflege- und Reinigungsanleitung
Anlage 2 - ZTV - 036 Bodenbelagsarbeiten
Anlage 3 - Leist - 036 Bodenbelagsarbeiten Anlage 3 Stand: 18.09.2014 BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG Verlegung – Vinylbelag Wenn nicht anders vorgegeben (Sonderwünsche), erhält der gesamte Wohnbereich, ausgenommen Bäder, WCs sowie Abstellräume mit Waschmaschinenanschluss, einen Vinylbelag. Die Lieferung und Verlegung erfolgt gemäß den beiliegenden Ausführungsplänen, den Bemusterungsprotokollen der Musterwohnung sowie den Vorgaben des AG. Vor Beginn der Arbeiten ist die Prüfung des Estrichs gemäß den geltenden technischen Regeln durchzuführen und zu protokollieren. Im Vertrag enthalten sind sämtliche Haupt- und Nebenleistungen, einschließlich Untergrundvorbereitung, Oberflächenversiegelung (sofern systembedingt erforderlich), Sockelleisten, aller erforderlichen Anschluss- und Übergangsprofile, Silikonfugen im Türbereich, Anspachtelarbeiten an angrenzende Fliesenbeläge, Herstellung aller erforderlichen Dehnungsfugen sowie das fachgerechte Abfugen der Sockelleisten zur Wand. Im Bereich der Türzargen ist der Anschluss zum Bodenbelag fachgerecht mit geeignetem Silikon herzustellen. Die bauaufsichtlichen Zulassungen sowie technische Datenblätter der vorgesehenen Materialien sind dem AG vor Ausführung vorzulegen. Allgemein Die Sockelleisten sind analog zur jeweiligen Bodenfläche auszuführen. Der Bauablauf hat ausschließlich nach den Vorgaben der Bauleitung des AG zu erfolgen. Bei nachträglichen Kundenbemusterungswünschen entstehenden Flächendifferenzen (Entfall oder zusätzliche Ausführung einzelner Räume) ist vor Ausführung eine Abstimmung und Preisvereinbarung mit dem AG zu treffen. Mengenänderungen werden gemäß den vertraglichen Grundlagen und dem tatsächlichen Aufmaß abgerechnet. Zur Leistung des AN gehört die Entfernung und fachgerechte Entsorgung des durch ihn verursachten Bauschutts. Entstehende Kosten, die durch Versäumnisse des AN verursacht werden, sind von diesem zu tragen.
Anlage 3 - Leist - 036 Bodenbelagsarbeiten
1 Haus D
1
Haus D
1.01 Vorarbeiten
1.01
Vorarbeiten
1.02 Bodenbelagsarbeiten
1.02
Bodenbelagsarbeiten
1.03 Sonstige Arbeiten
1.03
Sonstige Arbeiten
1.04 Stundenlohnarbeiten
1.04
Stundenlohnarbeiten
2 Haus E
2
Haus E
2.01 Vorarbeiten
2.01
Vorarbeiten
2.02 Bodenbelagsarbeiten
2.02
Bodenbelagsarbeiten
2.03 Sonstige Arbeiten
2.03
Sonstige Arbeiten
3 Haus F
3
Haus F
3.01 Vorarbeiten
3.01
Vorarbeiten
3.02 Bodenbelagsarbeiten
3.02
Bodenbelagsarbeiten
3.03 Sonstige Arbeiten
3.03
Sonstige Arbeiten
4 Haus G
4
Haus G
4.01 Vorarbeiten
4.01
Vorarbeiten
4.02 Bodenbelagsarbeiten
4.02
Bodenbelagsarbeiten
4.03 Sonstige Arbeiten
4.03
Sonstige Arbeiten